Wer viel trinkt, braucht billigen Schnaps

Neulich musste ich im Supermarkt meines Vertrauens feststellen, dass mein Lieblingsschnaps deutlich teurer geworden war. „Woran liegt denn das?“ fragte ich die Verkäuferin.“ An der Branntweinsteuer, “ antwortete sie. „Mittlerweile haben so viele Alkoholiker der Stadt eine Befreiung von dieser Steuer beantragt, dass die anderen Schnapskäufer jetzt viel höhere Steuern als früher zahlen müssen.“ Ich staunte, zahlte und ging.

Die Geschichte halten Sie für an den Haaren herbeigezogen? So etwas könne es doch gar nicht geben? Gibt es aber doch. Zwar nicht bei der Branntweinsteuer, aber bei den Entgelten für die Nutzung der Stromnetze. Seit Sommer 2011 hat die Bundesregierung für besonders stromintensive Unternehmen sukzessive immer weitreichendere Entlastungen und teilweise sogar vollständige Befreiungen von den Netzentgelten durchgesetzt. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle von rund 880 Mio. Euro pro Jahr werden auf alle anderen Stromkunden umgelegt.

Zumindest den vollständigen Befreiungen ist jetzt ein Riegel vorgeschoben, da diese vom Oberlandesgericht Düsseldorf als nicht nachvollziehbare Begünstigung einzelner Unternehmen untersagt worden sind. Nach Verkündung des Urteils erklärte die Bundesregierung sogleich, sie werde dadurch keineswegs aus dem Konzept gebracht, denn man arbeite ohnehin bereits an einer Neureglung, die ab Sommer 2013 nur noch Ermäßigungen von den Netztentgelten, aber keine vollständigen Befreiungen mehr vorsähe. Als ließe sich das Problem dadurch lösen, Alkoholabhängige nicht vollständig, sondern nur teilweise von der Branntweinsteuer zu befreien.

Zwar dienen die Netzentgelte nicht primär dem Ziel, den Energieverbrauch über entsprechende Preissignale zu reduzieren, aber sie sollten auch keine Signale in die entgegengesetzte Richtung aussenden. Eine Wirtschaftspolitik, die sich der Energiewende verschrieben hat, sollte ihre eigene Politik nicht dadurch konterkarieren, dass sie die im Marktprozess herausgebildeten Netzentgelte gerade für jene Unternehmen künstlich absenkt, bei denen sie die vermutlich größten Anreizwirkungen zum Stromsparen entfalten würden. „Preise müssen die ökologische Wahrheit sagen,“ hatte Ernst-Ulrich von Weizsäcker einst formuliert. Dieser Satz gilt auch heute noch und sollte bei der geplanten Novellierung der Netzentgeltverordnung angemessen berücksichtigt werden.

In der Grundstruktur und auch in ihren finanziellen Dimensionen ähnliche Anreizverzerrungen existieren bei der Energiesteuer. Sie wird auf alle Kraft- und Heizstoffe erhoben, d.h. auf Benzin und Dieselkraftstoff, auf Flüssig- und Erdgas sowie auf Heizöl und Kohle. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft gilt ein ermäßigter Steuersatz von rund 70 %. Bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren im Produzierenden Gewerbe sind vollständig von der Steuer befreit. Für die übrigen Unternehmen kommt eine Steuerreduzierung durch den sogenannten Spitzenausgleich in Frage: Danach erhalten Unternehmen 95 % jener Steuerzahlungen erstattet, die über die Entlastungen bei den Rentenversicherungsbeiträgen (die mit den Ökosteuern gegenfinanziert werden) hinausgehen. All diese Vergünstigungen summieren sich zu rund 750 Mio. Euro pro Jahr.

Analoges gilt für die Stromsteuer. Hier gilt zunächst einmal ein ermäßigter Steuersatz in Höhe von 60 % für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Darüber hinaus gibt es auch bei dieser Steuer den sogenannten Spitzenausgleich, bei dem ebenfalls 95 % derjenigen Steuerschulden erlassen werden, die über die Entlastungen bei den Lohnnebenkosten des betreffenden Unternehmens hinausgehen. Die dadurch bedingten Einnahmeausfälle betragen etwa 2.900 Mio. Euro pro Jahr.

Begründet werden diese Subventionen damit, dass ansonsten die energieintensiven Unternehmen auf den Weltmärkten nicht mehr konkurrenzfähig wären und die betreffenden Produktionen möglicherweise in Länder abwandern würden, wo Klimaschutz weniger wichtig genommen wird. Der CO2-Ausstoß würde damit nicht verringert, sondern nur verlagert. Dieses Argument des „Carbon Leakage“ ist nicht rundweg von der Hand zu weisen, aber es würde, wenn man es wirklich konsequent gelten lassen würde, letztlich zu einer vollständigen Streichung von Energie- und Stromsteuer führen müssen. Denn es dürfte kaum ein Unternehmen in Deutschland geben, das nicht in der einen oder anderen Weise in den internationalen Wettbewerb eingebunden ist.

Die vom deutschen Gesetzgeber gefundene Lösung, nur die besonders energieintensiven Unternehmen zu befreien bzw. zu entlasten (übrigens ohne Rücksicht darauf, ob diese Unternehmen in starkem internationalen Wettbewerb stehen), öffnet den Lobby-Aktivitäten Tür und Tor. Jede Branche wird für sich in Anspruch nehmen, genau diese Bedingungen weitaus besser als alle anderen Branchen zu erfüllen. Selbst der Zementindustrie ist es gelungen, Steuerbefreiungen für sich durchzusetzen. Dabei ist die Zementherstellung zwar besonders energieintensiv, aufgrund der prohibitiv hohen Transportkosten ihres Produkts stehen die Hersteller jedoch praktisch gar nicht unter internationaler Konkurrenz.  Im Ergebnis werden jene Branchen, die eine Steuerentlastung durchsetzen können, unfair begünstigt und jene, denen das nicht gelingt, unfair benachteiligt.

Die Forderungen energieintensiver Produzenten nach gleichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber der ausländischen Konkurrenz (level playing field) sind aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Die Politik sollte dem aber nicht nachgeben. Wenn die Netzentgelte für manche Unternehmen zu teuer sind, dann sind sie für alle zu teuer. Wenn sie aber richtig bemessen sind, dann sind sie für alle richtig bemessen. Ein level playing field kann es ohnehin nicht geben: Die Löhne sind nicht überall gleich, die Unternehmenssteuersätze variieren zwischen den Standorten, ebenso die Qualität der Infrastruktur, und auch die klimatischen Bedingungen sind verschieden. Weshalb sollte es angesichts all dieser, für die internationale Konkurrenzfähigkeit durchaus relevanten Unterschiede unzumutbar sein, auch bei den Netzentgelten internationale Unterschiede zuzulassen?

Eine vollständige Abschaffung aller Sondervergünstigungen bei den Netzentgelten würde nicht nur die perversen Anreize beim Stromverbrauch unterschiedlich energieintensiver inländischer Unternehmen korrigieren, sondern auch zur Glaubwürdigkeit der deutschen Klimapolitik gegenüber den Schwellenländern beitragen. Wie will man den Regierungen in China oder Indien vermitteln, dass auch sie entschlossen zum Klimaschutz beitragen sollen, wenn in Deutschland gerade jene Unternehmen, die in besonderem Maße zum Treibhauseffekt beitragen, dafür auch noch belohnt werden? Das wird den Schwellenländern  ähnlich einleuchtend erscheinen wie die Schnapsverbilligung für Alkoholiker.

Henning Klodt
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3 Antworten auf „Wer viel trinkt, braucht billigen Schnaps“

  1. 800 Mio EUR jährl. Mehrkosten für die übrige Bevölkerung sind nicht wirklich viel. Sind es doch 10 EUR pro Jahr und Einwohner. So oder so ähnlich rechnen wohl Politiker, die den Lobbyinteressen nachkommen wollen. Andererseits haben wir Privaten Haushalte in jedem Fall die Mehrkosten der dt. Energiewende zu zahlen. Entweder direkt über höhere Strompreise & -steuern, oder indirekt über teurer werdende Produkte. Es ist daher ein Märchen, dass Unternehmen irgendeiner Zahllast (einem Beitrag zur Energiewende) nachkämen. Denn entweder wälzen sie die Zahllast auf den Steuerzahler oder auf den Kunden über.

    Zum Thema dt. Klimapolitik ließe sich eine niemals endende Diskussion führen. Ich jedenfalls muss immer schmunzeln, wenn vom Treibhauseffekt durch steigende CO2-Emissionen die Rede ist. Denn, dass CO2 eine schädliche Wirkung auf die Erdatmosphere hat, ist bis heute wissenschaftlich nicht zu belegen. Es hat sogar in der Erdhistorie Zeiten gegeben, da war die CO2-Konzentration in der Luft weitaus höher als heute. Zudem sei angemerkt, dass es den Klimawandel bereits seit Entstehung unseres Planeten gibt, also seit 4,5 Mrd Jahren. Für mich sind die ganzen „Klima-Horrorszenarien“, die dem gemeinen Volk da in jeglichen Medien aufgetischt werden, nichts anderes als emotionale Panikmache, um die Zahlungsbereitschaft weiterhin stabil zu halten oder gar zu steigern. Immerhin profitiert eine ganze Branche davon, dass aus allen Richtungen Unsummen für „Klima-Schutz“ ausgegeben werden. Ohne dass nachgefragt wird, ob das ganze etwas nützt, oder vielleicht doch nur heiße Luft ist.

    Zu Schluß: Klima ist nur eine Statistik, also eine errechnete mathematische Größe mit deskriptivem Charakter. Nicht mehr und nicht weniger. Warum will man diese denn durch einen „Klimaschutz“ schützen? 😉 [ich glaube letzteres führte ein wenig am Thema vorbei, wollte ich aber auch mal loswerden.]

  2. Danke für die übersichtliche Darstellung der ganzen Ermäßigungen im Energiemarkt. Es ist in der Tat eine verkehrte Welt und zeigt, dass weder Politiker noch Öffentlichkeit dem Markt mit seinen Preissignalen trauen. Da überlagert vielleicht auch die (berechtigte) Skepsis an den makroökonomischen Modellen die einfache und meines Wissens nach unbestrittene Tatsache, dass Preise die wichtigsten Indikatoren zur Steuerung (und damit auch Schonung) knapper Ressourcen sind.

    Wie schön wäre es, wenn ich die schädlichen (wie schädlich, das ist letztendlich ein gesellschaftlicher Konsens) Auswirkungen der Energie, die in einem Produkt enthalten sind, einfach am Preis erkennen könnte. Gerade im Energiebereich ist die Quellenbesteuerung ja ziemlich einfach und der Markt würde automatisch die Millionen kleiner Vor- und Nachteile verschiedener Produkte und Produktionsmethoden abbilden und aufsummieren. Das kann keine Ökobilanz und kein Planer im Ministerium. Dann könnte jeder selbst die Entscheidung treffen, ob er lieber mit Zement baut oder mit Holz, ob er im selten genutzten Kellerabteil eine Energiespar- oder eine Glühbirne nimmt, ob es sich lohnt in der Produktion eine Maschine oder einen Menschen einzusetzen.

  3. Der Artikel enthält einen Fehler: Die Netzengelte werden gerade nicht „im Marktprozess herausgebildet“ sondern durch die Bundesnetzagentur verordnet, da es sich bei den Netzen um ein natürliches Monopol handelt, wo kein Markt stattfinden kann.

    Auch das Beispiel mit den Alkoholikern könnte man treffender gestalten, indem man nicht die Alkoholiker sondern die inländischen Brauereien und Brennereien mit der Steuer belegt. Was wird dann ohne Steuerbefreiung wohl passieren?

    Preissteigerungen bei Strom liefern wichtige Anreize zum effizienteren Verbrauch. Von daher sehe ich kein Problem, wenn energieintensive, im globalen Wettbewerb stehende Unternehmen weniger Ökostrom-Beiträge zahlen müssen. Stattdessen könnten energieintensive Produkte besteuert werden.

    Problematisch ist jedoch, dass der Kreis der begünstigten Unternehmen zu groß gewählt wurde und – wieder einmal – die Kreativität der Akteure beim Ausnutzen von Schlupflöchern drastisch unterschätzt wurde.

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