Teilkrankschreibung
Skandinavisches Modell als mögliche Kostenbremse

Unbestritten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems die Krankenversicherung. In ihr bildet das Krankengelt ein Element, das den Arbeitnehmer im Krankheitsfall und damit verbundener Arbeitsunfähigkeit vor einer finanziellen Notlage schützen soll. Wenn ein gesetzlich-versicherter Arbeitnehmer erkrankt, zahlt zunächst der Arbeitgeber für sechs Wochen das normale Gehalt. Anschließend wird der Arbeitgeber von seiner Pflicht entlassen und die Krankenkasse des gesetzlich Versicherten kommt fortan für ihn auf. Dabei bemisst sich das Krankengeld am bisherigen Verdienst des Arbeitnehmers. Es beträgt 70 Prozent des letzten Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent vom Nettoverdienst (§ 47 SGB V). Hiervon gehen dann ebenfalls die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung ab und der verbleibende Betrag wird dem Empfänger gutgeschrieben. Ein System, das nicht auf Almosen basiert, sondern auf den berechtigten sowie erworbenen Ansprüchen aus den Einzahlungen der Beitragszahler. Nichtsdestoweniger stellt es einen erheblichen Kostenblock in unserem Sozialstaat dar und gehört entsprechend von Zeit zu Zeit auf seine Reformbedürftigkeit überprüft.

Gerne wird bei möglichen Reformen im Sozialversicherungssystem der Blick auf die skandinavischen Länder gerichtet – häufig zum Schrecken neoliberal gesinnter Zeitgenossen, die eine weitere Expansion des Sozialstaates befürchten. Bei der aktuell diskutierten Reform des Krankengeldes könnte aber selbst ihnen das skandinavische Modell der Teilkrankschreibung gefallen.

Aufgrund des auf den ersten Blick drastischen Kostenanstieges für das Krankengeld deutscher Arbeitnehmer sah sich der deutsche Gesundheitsminister Gröhe – wahrscheinlich dank sanften Nachdrucks der Krankenversicherer – genötigt, ein Gutachten in Auftrag zu geben, um die möglichen Ursachen zu identifizieren. Im Ergebnis kann man eigentlich Entwarnung geben. So ist der wesentliche Teil des Kostenanstiegs – bis auf einen Rekordwert von 10,6 Milliarden Euro im Jahr 2014 – auf die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt zurückzuführen. Neben einer gestiegenen Anzahl an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen sowie höheren Durchschnittseinkommen, sorgt ebenfalls die bessere Integration älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben für die Steigerungen beim Krankengeld. Ein Mehr an sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen sorgt dabei unter der Annahme, dass die Krankenquote gleich bleibt, automatisch zu einer höheren Fallzahl von Krankengeldbeziehern, ergo mehr Ausgaben für das Krankengeld. Da sich das Krankengeld als prozentualer Anteil des Gehaltes berechnet, führen höhere Lohnabschlüsse automatisch zu höheren Ansprüchen aus dem Krankengeld, die sich die Versicherten schließlich durch höhere Beiträge an die Krankenversicherung verdient haben. Weiterhin erkranken ältere Arbeitnehmer tendenziell häufiger und vor allem länger als ihre jüngeren Kollegen, was ebenfalls zu höheren Fallzahlen beim Krankengeld führt. Da diese Gruppe i. d. R. aufgrund ihrer Berufserfahrung höhere Lohnansprüche erzielt, haben sie ebenfalls verhältnismäßig hohe Ansprüche auf Krankengeld. Den Mehrausgaben der Krankenversicherer stehen also gestiegene Einnahmen gegenüber. Weiterhin sorgt die derzeitige Entwicklung am Arbeitsmarkt für Einsparungen in anderen Bereichen des Sozialsystems wie etwa beim Arbeitslosengeld oder der Frührente. Es handelt sich also letztlich um eine Konsequenz der guten Beschäftigungslage, und der Anstieg für Krankengeld ist per se kein Grund zur Beunruhigung.

Dennoch gibt es gute Gründe, das aktuelle System des Krankengeldes auf den Prüfstand zu stellen, schließlich profitieren von eventuellen Kosteneinsparungen c. p. alle Beitragszahler und: das Sozialversicherungssystem muss den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden. Das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe in Auftrag gegebene Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen zeigte nun die oben genannte Kostenentwicklung für das Krankengeld. Selbst wenn der Sachverständigenrat die positiven Trends am Arbeitsmarkt als wesentlichen Treiber für die Mehrausgaben identifiziert, sieht er doch einen Handlungsbedarf und orientiert sich dabei am skandinavischen Modell der Teilkrankschreibung.

Anders als im deutschen Modell, bei dem ein Arbeitnehmer entweder zu 100 Prozent oder gar nicht krankgeschrieben ist, nimmt man bei der Teilkrankschreibung eine Abstufung vor. Eine Differenzierung zwischen 25, 50, 75 und 100 Prozent Krankschreibung mit einer entsprechend angepassten Wochenarbeitszeit, je nach Art und Intensität der Erkrankung sowie der Berufung, erscheint angemessen. Dabei wird für die geleisteten Arbeitsstunden weiterhin der übliche Lohn gezahlt und für die „krankgeschriebene“ Zeit wird das geringere Krankengeld mit dem bisherigen prozentualen Anteil vom Bruttolohn als Leistung geboten. Neben diesen finanziellen Vorteil für den Arbeitnehmer und den Kosteneinsparpotentialen der Krankenkassen bietet das Modell für alle involvierten Parteien weitere Vorteile, wenn es auch einige Kritik an dem Reformvorschlag gibt.

Arbeitgeber könnten eher auf ihre Produktivkräfte zurückgreifen und die fachliche Qualifikation des (teil-)erkranken Mitarbeiters nutzen. Dies ist v. a. dann von besonderer Bedeutung, wenn dieser federführend an Projekten seines Arbeitgebers involviert ist und sich andere bzw. neue Mitarbeiter erst mühselig einarbeiten müssten. Damit werden ebenfalls die Arbeitskollegen entlastet, und schließlich bleibt der Teilkrankgeschriebene im Tagesgeschäft, was gerade bei langwierigen Erkrankungen eine spätere vollständige Integration in den Arbeitsalltag erheblich erleichtert. Zudem sind die sozialen Kontakte am Arbeitsplatz sowie die Gewissheit, einer sinngebenden Tätigkeit nachzugehen, bei diversen, insbesondere psychischen Erkrankungen wie Depression dem Heilungsprozess meist sehr zuträglich. Zwar wäre die genannte Personengruppe mit einer vollen Arbeitszeit in ihrem labilen Zustand möglicherweise schnell überfordert, aber eine verkürzte Arbeitszeit hingegen könnte für die Betroffenen ein Stück Therapie sein. Gleichzeitig würde diese Vorgehensweise vor späterer Überlastung bei einem rapiden 100%igen-Widereinstieg in den Arbeitsalltag bewahren. Diesbezügliche Erfahrungen mit dem Hamburger Modell, das bereits heute den stufenweisen Wiedereinstieg ins Berufsleben regelt, und der skandinavischen Teilkrankschreibung bestätigen die erleichterte Re-Integration der betroffenen Arbeitnehmer.

Kritiker des skandinavischen Modells der Teilkrankschreibung sehen in ihm vor allem den Versuch, Gesundheitsausgaben auf Kosten der Patienten einzusparen und Druck auf die Arbeitnehmer auszuüben. Ihrer Meinung nach müssten sich Arbeitnehmer nach diesem Modell umso mehr vor Ihrem Chef und Kollegen rechtfertigen, wenn Sie krankgeschrieben werden. Diskussionen, ob nicht ein wenig mehr gearbeitet werden könnte und das Schachern um Prozentpunkte, wären am Arbeitsplatz und in den Arztpraxen eine mögliche Folge. Insbesondere den Ärzten würde die undankbare Aufgabe zukommen, den Gesundheitszustand ihrer Patienten differenzierter einzuschätzen und etwas zu operationalisieren, was man kaum konkret festlegen kann. Weiterhin müsste die Teilkrankschreibung noch stärker als im bisherigen Modell zwischen unterschiedlichen Berufsgruppen und den entsprechenden physischen sowie psychischen Anforderungen im Arbeitsalltag differenzieren. Neben der Überforderung der Ärzteschaft befürchten viele ein neues Bürokratiemonster, das womöglich mehr Kosten verursacht als es einspart. Sollte sich der Reformvorschlag tatsächlich durchsetzen, ist deshalb auf einen unbürokratischen, schnellen und einfachen Weg der Teilkrankschreibung zu drängen, sodass sich dieses Szenario nicht bestätigt. Zu denken wäre hierbei etwa an ein zusätzliches Kästchen auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wo der Arzt eine Abstufung vornehmen kann und welche der Versicherte wie bisher den entsprechenden Stellen vorlegen muss.

Prinzipiell soll das Modell auf Freiwilligkeit beruhen. D.h., ein Patient solle nur im einvernehmlichen Gespräch mit seinem Arzt nicht zu 100 Prozent krankgeschrieben werden. Sicher ein zu begrüßender Einwand der Befürworter, allerdings wenden die Gegner hier ein, dass der mehr oder minder hohe implizite Druck auf die Arbeitnehmer diese ggf. nötigt, mehr zu arbeiten, als es ihrem Genesungsprozess zuträglich wäre. Jedoch solle auf diesen Umstand besonders Acht gegeben werden, und Patienten mit einer hochinfektiösen Erkrankung sollen selbstverständlich auch weiterhin dem Arbeitsplatz fern bleiben. Möglicherweise könnte ein Büroangestellter in einem derartigen Szenario eingeschränkt von zu Hause aus E-Mails beantworten oder andere, wenig belastende Büroaufgaben in eingeschränkten zeitlichen Umfang tätigen.

Die Erfahrungen aus Skandinavien und dem Hamburger-Modell sprechen eindeutig für die Einführung der Teilkrankschreibung. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen dabei allerdings möglichst geringe bürokratische Hürden etabliert und sozialpolitische Bedenken ernst genommen werden. Gleichzeitig müssen sich die Kritiker bewusst werden, dass ein ungerechtfertigtes „Krankfeiern“ ebenso wenig sozial ist, wie die Überforderung von gesunden sowie kranken Arbeitnehmern. Letztlich bleiben Reformen im Gesundheitswesen immer ein temporärer Trial-and-Error-Prozess, der immer wieder neu ausgestaltet werden muss. Die Teilkrankschreibung stellt hierbei ein probates Mittel dar, um einen zu hohen Kostenanstieg im Gesundheitssektor zu dämpfen.

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