Ein Monopol für Friedhöfe?

Beisetzungen sind in Deutschland teuer: So kostet eine Erdbestattung einfachster Art knapp 5.000 EUR (Hildebrandt-Woeckel, 2008; o. V., 2008). Die größten Einzelposten des komplexen Produkts der Beisetzung entfallen auf den Bestatter, der u. a. für den Transport des Leichnams und das Einsargen verantwortlich ist, auf den Steinmetz (Grabstein, Einfassung) sowie auf den Friedhof. Neben der Grabnutzungsgebühr (inkl. der anteiligen Kosten für die Friedhofsverwaltung) entstehen auf dem Friedhof Kosten für die Nutzung der Trauerhalle, die Annahme und Aufbewahrung, ggf. für die Kühlung des Leichnams sowie das Öffnen und Schließen des Grabs (Bestattungsgebühr) (Aeternitas, 2006). Bestattungsgebühren werden von jedem Friedhof individuell berechnet. Die Grabnutzungsgebühr ist von der Art des Grabes (Einzel- oder Doppelgrab, Urnengräber) und der Nutzungsdauer abhängig.


In Deutschland dürfen Leichname nur auf öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden; Ausnahmen – in einer vernachlässigbaren Größenordnung – bestehen lediglich für kirchliche und weltliche Würdenträger sowie Angehörige alter Adelsgeschlechter mit zugelassenen privaten Bestattungsplätzen (Aeternitas, 2005) sowie Seebestattungen. In einigen Bundesländern ist inzwischen die Beisetzung der Totenasche außerhalb eines Friedhofs, an einem dauerhaft zugänglichen Gelände, möglich, sofern der Verstorbene dies zu Lebzeiten verfügt hat und der Beisetzungsort der Totenruhe nicht widerspricht (Aeternitas, 2005). Ein gesetzlicher Anspruch auf Beisetzung besteht nur auf Friedhöfen in der Heimatgemeinde, in der der Verstorbene zuletzt gemeldet war (Aeternitas, 2005). In der Regel ist aber auch die Auswahl ortsfremden Anbieters möglich. Da viele Friedhöfe schon heute über erhebliche Freiflächen verfügen, deren langfristige Belegung auf Grund sinkender Geburtenzahlen als fraglich gelten muss, wird Anträgen auf eine Beisetzung „in fremder Erde“ heute schneller zugestimmt als vor einigen Jahren (Hildebrandt, 2005).

Friedhöfe in Deutschland können nach ihrer Trägerschaft in drei Gruppen unterteilt werden: städtische bzw. kommunale Friedhöfe, Anlagen, die von einer lokalen Glaubensgemeinschaft betrieben werden sowie Soldatenfriedhöfe. Letztere stehen unter der Trägerschaft des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge“. Neben diesen drei Gruppen finden sich vereinzelt Stiftungen oder Vereine als Träger von “Prominenten-Friedhöfen“ oder Anlagen, die als kulturelles Erbe und/oder Baudenkmal bezeichnet werden können. Rein muslimische Friedhöfe existieren bislang nicht; einige kommunale Einrichtungen bieten jedoch Beisetzungen an, die den Glaubensgrundsätzen entsprechen.

Das Betreiben von Friedhöfen in privater Trägerschaft ist in Deutschland bislang nicht bekannt. In Nordrhein-Westfalen kam es 2006 in Bergisch-Gladbach durch einen ortsansässigen Bestatter zur Gründung und zum Betrieb eines Urnenfriedhofs auf einem privaten Grundstück. In diesem Fall handelt es sich aus juristischer Sicht um einen speziellen Fall der (Teil-) Privatisierung, nicht jedoch um eine private Trägerschaft (Backhaus-Cysyk/Spranger, 2006). In der Medienberichterstattung unterbleibt jedoch häufig die Unterscheidung zwischen Trägerschaft und Betrieb, und es wird pauschal von einem privaten Friedhof gesprochen. Trotz dieses Beispiels einer Liberalisierung ist die Angebotsseite bislang ähnlich einem staatlichen, in diesem Fall meist kommunalen Monopol organisiert (die Gemeinde als Träger des Friedhofswesens entspricht der Tradition in Deutschland). Lediglich die Beteiligung Privater ist möglich (Ritter, 2009). Die genauen Bestimmungen sind in den Bestattungsgesetzen der Länder und Gemeindeverordnungen festgehalten.

Aus ordnungsökonomischer Perspektive ist daher zu fragen, ob die hier skizzierte Marktzutrittsbeschränkung gerechtfertigt ist. Gemeinhin lassen sich drei Aspekte benennen, die ein Friedhof erfüllen sollte:

  • Öffentlicher Zugang. Es muss sichergestellt sein, dass Freunde und Verwandte vom Verstorbenen Abschied nehmen können. Auf dieser Basis können Beisetzungen bspw. auf privaten Wohngrundstücken abgelehnt werden, da hier der ungehinderte Zugang nicht gewährleistet werden kann, sondern von der Zustimmung der Eigentümer abhängt.
  • Nachhaltige Bewirtschaftung. Die Ruhezeiten auf deutschen Friedhöfen sind abhängig von den geologischen Gegebenheiten, die ihrerseits starken Einfluss auf den Zersetzungsprozess des Leichnams haben. Üblich sind Mindestnutzungsdauern von 20 bis 40 Jahren, so dass das Friedhofswesen per Definition als langfristiges Geschäft bezeichnet werden muss. Daher ist sicherzustellen, dass ein möglicher Träger eine nachhaltige Bewirtschaftung auch dann gewährleisten kann, wenn Neubelegungen und damit Kapitalzuflüsse ausbleiben.
  • Angemessenheit des Ortes. In Deutschland ist es üblich, Friedhöfe entweder in direkter Umgebung zu Kirchen oder am Rand von Siedlungsflächen anzulegen. Auch wenn diese Praxis nicht unumstritten ist, muss sichergestellt sein, dass die Ruhestätten in einer angemessenen, gesellschaftlich akzeptierten Umgebung betrieben werden.

Alle drei Anforderungen lassen sich auch bei einer marktlichen Steuerung umsetzen und können daher die Intervention in der gegenwärtigen Form nicht rechtfertigen. Aus ordnungsökonomischer Sicht sinnvoll scheint daher die Öffnung des Marktes für private Anbieter in Kombination mit einem Lizenzierungsverfahren. Um eine Lizenz zum Betrieb eines Friedhofs zu erlangen, muss der Träger den öffentlichen Zugang versichern und einen angemessenen Ort bereitstellen. Zudem kann die Erteilung der Lizenz an Vorgaben im Bereich der Bilanzierung und der Gewinnausschüttung geknüpft werden, um auf diese Weise eine nachhaltige Bewirtschaftung zu garantieren und das Insolvenzrisiko zu minimieren.

Im Falle einer derartigen Liberalisierung des Friedhofswesens dürften sich die folgenden Effekte einstellen:

  • Ein sinkendes Preisniveau in Folge einer größeren Rivalität zwischen den Anbietern.
  • Mehr Wahlmöglichkeiten für den Kunden. Dies betrifft neben den Bestattungsfeierlichkeiten selbst vor allem Vorschriften hinsichtlich der Bepflanzung, der Gestaltung des Grabsteins etc.
  • Die Etablierung von Friedhöfen, die sich auf spezielle Kundensegmente spezialisieren. Diese Differenzierung kann bspw. auf Basis des Preises erfolgen.

Trotz der offensichtlich positiven Effekte einer Liberalisierung ist diese wenig wahrscheinlich. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema „Tod und Sterben“ in der Gesellschaft wie in der Politik weitgehend tabuisiert ist. Darüber hinaus bedeutet eine Liberalisierung den Bruch mit etablierten Gepflogenheiten; Widerstände sind daher insbesondere in den Kirchen und den Kommunen zu erwarten.

Literatur:
Aeternitas (2005): Sicherheit für die Bestattung durch Verfügungen, Königswinter.
Aeternitas (2006): Friedhofs- und Bestattungsgebühren. Nordrhein-westfälische Städte im Vergleich, 3. Auflage, Düsseldorf/Königswinter.
Backhaus-Cysyk, Therese; Spranger, Tade Matthias (2006): “Gärten der Bestattung“ – Fritz Roth eröffnet Friedhof in Bergisch-Gladbach sowie der zugehörige Kommentar ,Keine Privatfriedhöde in NRW’, in: Friedhofskultur, Juni 2006, S. 8–9.
Hildebrandt, Sabine (2005): Preisbewußtsein mit Pietät, in: FASZ, Ausgabe vom 30.10.05, Nr. 43, S. 54.
Hildebrandt-Woeckel, Sabine (2008): Beerdigungen sind oft überteuert, in: FAZ, Ausgabe vom 26.01.08, Nr. 22, S. 25.
o. V. (2008): Beerdigung kostet mehrere tausend Euro, in: FAZ, Ausgabe vom 15.10.08, Nr. 241, S. 14.
Ritter, Falko (2009): Rechtliche Rahmenbedingungen der Privatisierung im Friedhofswesen, Königswinter.

3 Antworten auf „Ein Monopol für Friedhöfe?“

  1. Ich kann Ihnen nur zustimmen.
    Die Abschottung des Friedhofsmarktes wird wahrscheinlich unter anderem auch deswegen betrieben, weil das Geschäft mit dem Tod stets ein krisensicherer und gewinnträchtiger Wirtschaftszweig ist. Die Tabuisierung ist hierbei nur willkommen. Leider vermute ich, dass es in der Bevölkerung keine all zu große Zustimmung zu Ihrer Meinung gibt, obwohl Beisetzung sehr wohl auch in privater Hand respektvoll genug gehandhabt werden kann.

  2. Ich würde ebenfalls eine Liberalisierung des Friedhofswesens begrüßen. Es wäre schön, wenn man als Kunde mehr Wahlmöglichkeiten hat. Oft haben einzelne Händler nur wenige Grabsteine und es dauert, bis man den passenden findet.

  3. Dann bilden Seebestattungen auf jeden Fall die Ausnahme. Wo kann man in Deutschland denn eine Seebestattung durchführen lassen? Mich würde nämlich interessieren ob so etwas auch am Bodensee zulässig ist.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert