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„100 % Money“, „Narrow Banking“ und „Vollgeldreformen“
Was ist davon zu halten?

Seit Ausbruch der Finanzkrise werden verschiedene Vorschläge mit dem Ziel unterbreitet, die Stabilität des Finanzsektors zu erhöhen und das Entstehen von schädlichen Kreditzyklen künftig zu verhindern. Während einige Stimmen beträchtlich höhere Eigenkapitalquoten für Geschäftsbanken fordern (Admati & Hellwig, 2013), wird inzwischen auch wieder die Idee einer 100%igen Mindestreservepflicht für Geschäftsbanken diskutiert. Diese Forderung ist nicht neu und war bereits nach der „Großen Depression“ in den 1930er Jahren Gegenstand des „Chicago-Plans“; Milton Friedman (1960) hat sie später aufgegriffen. Inzwischen findet sie wieder Anhänger in verschiedenen Ländern in Form von Vorschlägen für ein „Narrow Banking“ (Litan, 1997) oder von Initiativen für eine „Vollgeldreform“, die in der Schweiz sogar Gegenstand eines Referendums sein wird (Minsch, 2016).

Der Kern des Vorschlags besteht darin, die Geschäftsbanken dazu zu verpflichten, ihre Sichteinlagen und sonstigen kurzfristigen Einlagen vollständig durch Zentralbankgeld zu decken. Dies soll ihre Geldschöpfungsmöglichkeiten eingrenzen und sie gegen die Gefahr eines spekulativen Bank Runs absichern. Darüber hinaus soll das Depositengeschäft der Banken vom Kredit- und Investmentgeschäft getrennt werden. Beides würde die bestehenden expliziten und impliziten öffentlichen Garantien für Banken überflüssig machen und die damit verbundene verdeckte Subventionierung des Bankensektors beseitigen. Zudem würden die fiskalischen Kosten für teure öffentliche Bankenrettungsprogramme wegfallen. Was ist von solchen Vorschlägen zu halten?

Mindestreservepflicht und Bankenstabilität

Die Antwort auf diese Frage hat einen mikro- und einen makroökonomischen Aspekt. Aus mikroökonomischer Sicht ist eine 100%ige Mindestreservepflicht geeignet, einen „spekulativen“ Bank Run zu verhindern, denn sie stellt sicher, dass die Bank jederzeit zahlungsfähig ist. Ein spekulativer Bank Run liegt vor, wenn die Einleger einer Bank ihre Einlagen auch ohne individuellen Liquiditätsbedarf abheben, weil sie vermuten, dass dies auch andere Einleger tun. Sie wollen verhindern, am Ende der Schlange zu stehen, weil Sichteinlagen nach dem Prinzip „First come – first served“ ausbezahlt werden (Diamond & Dybvig, 1983).

Neben der 100% Reserve ist auch eine Einlagenversicherung imstande, einen solchen Bank run zu vermeiden, denn sie garantiert, dass ein Einleger unabhängig von seiner Position in der Schlange eine Auszahlung erhält; Ähnliches passiert, wenn die Notenbank als „Lender of last resort“ einspringt. Allerdings bewirkt eine Einlagenversicherung, dass Geschäftsbanken höhere Risiken eingehen, wenn die Versicherungsleistungen nicht „fair“ gepreist und Prämien ungenügend risikoadjustiert sind, was häufig der Fall ist. Dann erhöht die Einlagenversicherung die Risikoposition des Bankensektors und vermindert dessen Stabilität, die nur durch weitere Regulierungsschritte, wie die Vorgabe höherer Eigenkapitalquoten für Banken, wieder hergestellt werden kann.

Eine 100%ige Mindestreservepflicht vermeidet dieses Szenario, denn sie verhindert, dass Geschäftsbanken die ihnen zufließenden Einlagen in risikoreiche Projekte investieren. Dies ist eine gute Nachricht. Die schlechte Nachricht ist, dass die Bank jedoch ihrer Funktion bei der Fristentransformation beraubt wird und nicht mehr imstande ist, Wirtschaftssubjekte effizient gegen individuelle Liquiditätsrisiken abzusichern. Diese Absicherung erbringen Geschäftsbanken nur, wenn sie eine fraktionelle Reserve halten, weil diese es ihnen erlaubt, bei nicht perfekt positiv korrelierten Abhebewünschen der Einleger einen Teil der Einlagen in produktive Anlagen zu investieren. Umgekehrt macht eine 100%ige Mindestreservepflicht Banken zwar sicherer, beraubt sie aber zugleich auch ihrer komparativen Vorteile als Bereitsteller von Liquidität (Deutsche Bundesbank, 2017). Schöner drückt dies Wallace (1996) aus:

“… narrow banking  eliminates  the role of banking.
… using narrow banking to cope with the potential problems  of  banking  illiquidity  is analogous  to  reducing  automobile  accidents  by  limiting  automobile  speeds  to  zero.“

Es steht zudem zu befürchten, dass eine 100%ige Mindestreserve unerwünschte Umgehungsstrategien in den Schattenbanksektor auslöst, die ihrerseits die Finanzmarktstabilität gefährden können.

Sekundärgeldschöpfung und monetäre Kreditzyklen

Schwieriger zu beurteilen ist der makroökonomische Aspekt und die Frage, ob bei einer 100%ige Mindestreservepflicht auch Kreditzyklen verschwinden werden. Die Vermutung liegt nahe, dass das der Fall ist, weil bei einer 100% Reserve die Sekundärgeldschöpfung der Banken vollständig an die Primärgeldproduktion der Notenbank gebunden ist. Dies verdeutlicht ein wenig Algebra, die Auskunft gibt zum Zusammenhang zwischen Tauschgeldmenge und Geldbasis. Die Tauschgeldmenge ([latex]M1[/latex]) besteht aus den Bargeldbeständen außerhalb des Bankensektors ([latex] B_{NB}^{C}[/latex]) und den Beständen an täglich fälligen Einlagen bzw. Sichteinlagen ([latex]DE[/latex]) der Nichtbanken:

[latex](1) \quad M_1 = B^{C}_{NB} + DE [/latex]

Die Geldbasis setzt sich zusammen aus den Bargeldbeständen[latex] B^{C}_{NB}[/latex] und der Reservehaltung [latex]B^{R}_{K}[/latex] der Geschäftsbanken:

[latex] (2) \quad B = B^{C}_{NB} + B^R_K [/latex]

Bezeichnet man mit [latex]c[/latex] den von den Nichtbanken gehaltenen Bargeldbestand in Relation zum Volumen an Sichteinlagen („Bargeldhaltungskoeffizient“ [latex]c:= \frac{B^{C}_{NB}}{DE}[/latex]) und mit [latex]r[/latex] die Reservehaltung der Geschäftsbanken in Relation zu den Sichteinlagen („Reservekoeffizient“ [latex]r:= \frac{B^{R}_{K}}{DE}[/latex]) dann gilt:

[latex] (3) \quad M_1 = (c+1)\cdot DE [/latex]

und

[latex] (4) \quad B = (c+r)\cdot DE [/latex]

sowie

[latex] (5) \quad M_1 = \frac{c+1}{c+r}\cdot B . [/latex]

d.h. die Tauschgeldmenge ist ein Vielfaches der Geldbasis, wobei [latex]m:= \frac{c+1}{c+r} \;[/latex] den „Geldangebotsmultiplikator“ bezeichnet.

Dieser ist gleich eins, sobald für den Reservekoeffizienten r=1 gilt. Bei einer 100%igen Mindestreserve müssen die Geschäftsbanken für jeden Euro Sichteinlagen einen Euro an Bargeld aus dem Kreislauf ziehen, sodass die Tauschgeldmenge mit der Basisgeldmenge übereinstimmt. Insofern impliziert eine 100%ige Mindestreservepflicht, dass die Sekundärgeldproduktion durch die Geschäftsbanken mit der Primärgeldproduktion durch die Notenbank betragsmäßig übereinstimmt.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Notenbank automatisch auch die Kontrolle über die Geldmenge zurückgewinnt und das Entstehen monetärer Kreditzyklen vereiteln kann. Dafür ist ein Mindestreservesatz von 100% weder notwendig noch hinreichend. Er ist nicht notwendig, weil die Zentralbank die Geldmenge M1 auch steuern kann, sofern der Multiplikator konstant ist, was auch bei einem Reservekoeffizienten von kleiner 1 durchaus der Fall sein kann. Bei konstantem Multiplikator ist M1 zwar ein Vielfaches von B, wächst aber mit derselben Rate wie B.

Eine 100%ige Mindestreserve ist auch nicht hinreichend, um Kreditzyklen zu vermeiden, wenn die Notenbank darauf verzichtet, die Entwicklung der Basisgeldmenge zu kontrollieren. Die Zentralbank schöpft Basisgeld mithilfe ihres geldpolitischen Instrumentariums, das sie entweder zinsorientiert oder mengenorientiert einsetzen kann. Bei einer Zinsorientierung kontrolliert die Notenbank zwar die kurzfristigen Zinssätze, überlässt es aber ihren Geschäftspartnern, die entscheiden, wie viel Basisgeld mittels der geldpolitischen Geschäfte bereitgestellt wird.

Unter diesen Bedingungen beeinflussen steigende Mindestreservesätze die Kreditvergabemöglichkeiten der Geschäftsbanken nicht, weil die Zentralbank die höheren Reserveanforderungen durch eine expansivere Liquiditätspolitik akkommodieren muss, will sie nicht steigende Zinssätze in Kauf nehmen. Höhere Mindestreservesätze lassen zudem die Kosten der Kreditvergabe unverändert, wenn die Zentralbank, wie beispielsweise das Eurosystem, die Mindestreserven in Höhe der Refinanzierungskosten verzinst (Deutsche Bundesbank, 2017; Mendizabál, 2017). Deshalb läuft die Notenbank bei einem zinsorientierten Instrumenteneinsatz selbst bei 100%iger Mindestreserve Gefahr, die Kontrolle über M1 zu verlieren.

Dies kann sie eher vermeiden, indem sie zu einer mengenorientierten Geldpolitik übergeht, d.h. den Geschäftspartnern das Volumen an Basisgeldschöpfung vorgibt und es ihnen überlässt zu entscheiden, zu welchem kurzfristigen Zinssatz sie diese Basisgeldmenge anzunehmen bereit sind. Kontrolliert die Zentralbank jedoch die Geldbasis B, bedarf es keiner Anhebung des Mindestserversatzes auf 100% mehr, um Kreditzyklen zu vermeiden. Insofern ist es zu begrüßen, dass beispielsweise die EZB im Zuge ihrer Reaktion auf die Finanzmarktkrise (zumindest temporär) zu einer Politik der Geldbasissteuerung übergegangen ist.

Fazit

Eine 100%ige Mindestreservepflicht beseitigt zwar die Gefahr eines Bank runs, ist zugleich aber auch geeignet, das „Kind mit dem Bade“ auszuschütten und die Rolle von Geschäftsbanken bei der Fristentransformation beträchtlich einzuschränken. Zudem stellt sie keineswegs sicher, dass schädliche Kreditzyklen vermieden werden. Um Banken sicherer zu machen, wäre ein Narrow Banking auf der „Passivseite der Bankbilanz“, d.h. die Vorgabe höherer Mindesteigenkapitalquoten, zweckdienlicher. Um Kreditzyklen zu vermeiden, bedarf es einer verbesserten Geldbasiskontrolle durch die Zentralbanken.

Literatur

Admati, A. & Hellwig, M. (2013), The Bankers` New Clothes. What`s Wrong with Banking and What to Do about it, Princeton and Oxford.

Deutsche Bundesbank (2017), Anmerkungen zu einer 100-prozentigen Deckung von Sichteinlagen durch Zentralbankgeld, in: Monatsbericht, April, Frankfurt/Main, S. 33-36.

Diamond, D., Dybvig, P. (1983), Bank Runs, Deposit Insurance, and Liquidity, Journal of Political Economy, Vol. 91, S. 401-419.

Friedman, M. (1960), A Program for Monetary Stability, The Millar Lectures, Number Three, (Fordham University Press) New York.

Litan, R. (1997), What Should Banks Do?, Washington DC.

Mendizabál, H. (2017), Narrow Banking with Modern Depository Institutions: Is there a Reason to Panic?, ADEMU WP Series 2017/052.

Minsch, R. (2016); Die Schweiz stimmt ab, in: Wirtschaftliche Freiheit vom 18.November 2016 [1]

Wallace, N. (1996), Narrow Banking Meets the Diamond-Dybvig Model, in: Federal Reserve Bank of Minneapolis, Quarterly Review, winter, S. 3-13.