Rentenreform 2020
Flickwerk in der Referendumsfalle

Rund zwei Jahre debattierten die eidgenössischen Räte zur Rentenreform 2020. Das Resultat ist eine Reform, die den Namen so nicht verdient. Das Ziel, sowohl erste als auch zweite Säule nachhaltig zu stabilisieren, wurde klar verfehlt. Stattdessen konzentrierte sich die Diskussion schon früh entlang zwei Fronten: Die eine betraf die Frage nach der Zweckmässigkeit zusätzlicher Rentengeschenke. Andererseits lieferte man sich ein intensives Zahlengefecht darüber, welches Kompensationsmodell nun genau wie viel kostet und welche Gruppen ein wenig mehr oder weniger davon profitieren. Der Blick fürs Wesentliche scheint im verteilungspolitischen Durcheinander verloren gegangen zu sein.

Politik sollte sich den gesellschaftlichen Herausforderungen annehmen, sollte taugliche Lösungen anbieten – im besten Sinne von «gouverner c’est prévoir». Deswegen brauchen wir Politik, deswegen wählen wir sachverständige Politiker. Die Zuwendung zu grundsätzlichen Fragen ist notwendig: Wie ist das Altersvorsorgesystem den demographischen Realitäten anzupassen? Wie können die Vorsorgewerke nachhaltig, d.h. für den gesamten demographischen Übergang – und nicht nur für die Jahre bis 2030 – gesichert werden? Wie schaffen wir es, die Rentenpolitik dem blockierenden politischen Abnützungskrieg zu entziehen?

Eigentlich stünde Bundesrat und Parlament in der Pflicht, Antworten auf diese Fragen zu liefern. In der vorliegenden Reform ist davon aber nur wenig zu spüren. Grund dafür ist nicht zuletzt eine latente Angst vor dem Stimmbürger. Die Reform aber einzig anhand der prognostizierten Gefühlslage im Volk auszurichten, ist mutlos. Zum einen sind demoskopische Deutungen von Umfragen oft vage und momentbehaftet. Zum anderen ist es nicht Aufgabe der Politik, den Weg des geringeren Widerstandes zu gehen. Stattdessen wäre eine transparente und offene Diskussion über den Handlungsbedarf und die möglichen Handlungsoptionen angezeigt.

Zuallererst steht die Frage nach den Ursachen für den heutigen Reformbedarf. Das ist schnell erzählt und eigentlich seit Jahren bekannt: Absolut wie relativ gibt es immer mehr Rentner, die immer länger leben. So stieg die Lebenserwartung der 65-Jährigen seit 1948 bei den Frauen von 13,7 auf 22,2 Jahre, bei den Männern von 12,1 auf 19,2 Jahre. Der medizinische Fortschritt hat es möglich gemacht. Das gesetzliche Rentenalter der Männer wurde jedoch nie erhöht, jenes der Frauen sogar gesenkt. Der Anstieg der Lebenserwartung ging also vollständig zugunsten einer längeren Rentenbezugsdauer. Heute kommen auf einen Rentner rund 3,5 Personen im erwerbsfähigen Alter. Gemäss dem Referenzszenario des BFS werden es bereits 2030 nur noch 2,5, um die Jahrhundertmitte noch rund zwei sein. Gemessen in Vollzeitäquivalenten werden bereits vor 2030 nur noch zwei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen müssen. Dieses sukzessiv ansteigende Ungleichgewicht, gepaart mit der längeren Rentenbezugsdauer, stellt ein umlagefinanziertes Rentensystem wie die AHV vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Bei geltender Ordnung ist 2030 mit einer Finanzierungslücke von rund 7 Milliarden Franken zu rechnen. Auch die kapitalgedeckten Pensionskassen haben zu kämpfen, wenn Realität und gesetzliche Rentenansprüche immer weiter auseinanderklaffen. Es gilt grundsätzlich die ricardianische Äquivalenz, wie Ökonomen es formulieren. Nicht die Art der Finanzierung – Umlage oder Kapitaldeckung – sondern der Umfang der Rentenversprechen stellt die reale Last dar.

Nichtsdestotrotz gibt es in der Politik auch heute noch Stimmen, die den Handlungsbedarf negieren. In den AHV-Szenarien sei ja schon in der Vergangenheit oft zu pessimistisch kalkuliert worden. Wer von der Vergangenheit direkt auf die Zukunft schliesst, begeht allerdings einen gefährlichen Trugschluss. Der Trend ist eindeutig und stabil, die Zahlen zu klar, als dass man sie schönreden könnte. Es liegt in der Natur der Sache, dass Szenarien immer auf bestimmten Annahmen beruhen und deshalb mit Unsicherheit behaftet sind. Dennoch, die Zahlen zeigen einen Konsolidierungsbedarf, der auch bei einer etwas besseren wirtschaftlichen Entwicklung keinesfalls verschwände.

Die inzwischen angepassten negativen AHV-Szenarien trafen erst verzögert ein, da man Konjunktur und Zuwanderung lange Zeit unterschätzte. Daraus zu schliessen, auch in Zukunft sei mit derselben Entwicklung zu rechnen, ist erstens unrealistisch und würde zweitens den Handlungsbedarf nur um ein paar Jahre verzögern können. Zweckoptimismus allein ist ein schlechter Ratgeber. Die Politik muss zwingend auch für Schlechtwetterperioden vorsorgen und darf nicht auf dem Prinzip Hoffnung beruhen. Im Übrigen präsentierten sich die Zahlen der letzten Jahre einiges schlechter als in den Szenarien des BSV dargestellt. Die heute gewählten Parameter sind durchaus optimistisch. So wird unter anderem bis 2030 eine jährliche Nettozuwanderung von 60’000 Personen unterstellt. Auch beim Lohnwachstum geht man mit nominal 1,9 Prozent ab 2021 von eher optimistischen Annahmen aus.

Auch über die Probleme in der zweiten Säule weiss man längst Bescheid. Längere Rentenbezugsdauer, tiefes Zinsniveau, schlechte Anlagerenditen. Das beste System nützt eben wenig, wenn es nicht die versicherungsmathematischen und demographischen Wirklichkeiten widerspiegelt. Reformbedarf besteht in beiden Säulen. Macht es womöglich Sinn, die Gewichtung der beiden Vorsorgesysteme zu verändern? Schneidet ein System besser ab als das andere? Ein oft gehörter Trugschluss lautet, die AHV sei auszubauen. Da noch lange mit niedrigen Zinsen zu rechnen ist, sei die AHV der zweiten Säule klar überlegen.

Im gegenwärtigen Zinsumfeld kann es natürlich sein, dass ein Lohnfranken in der ersten Säule effizienter eingesetzt ist. Generell ist die interne Rendite eines Umlageverfahrens grösser, wenn das Lohnwachstum hoch ist und mit dem Bevölkerungswachstum ein «biologischer Zins» wirkt. Im Gegenzug schneidet ein Kapitaldeckungsverfahren typischerweise in einem Hochzinsumfeld besser ab. Die erste Säule reagiert empfindlich auf Veränderungen in der Demografie und der inländischen Konjunktur. Risiken in der zweiten (und dritten) Säule bilden unter anderem ein streikender dritter Beitragszahler oder die Inflation. Umlageverfahren haben zudem die gefährliche Komponente, dass der Staat die Rentenversprechen nicht bilanziert, sondern einzig Buch über Einnahmen und Ausgaben führt. Die zukünftigen Lasten sind nicht direkt sichtbar. Entsprechend ist die Politik gefordert, in grossen Zyklen zu denken. Wie schwierig das im politischen Tagesgeschäft ist, sehen wir in der aktuellen Debatte.

Altersvorsorgesysteme müssen generationenübergreifend stabil sein. Es macht deshalb Sinn, die gesetzlichen Systeme bezüglich Finanzierungsverfahren zu diversifizieren und die Risiken zu streuen. Wie ein Blick in die Geschichte zeigt, kann das heutige Zinsniveau keinesfalls als repräsentativ angesehen werden. Wie lange die aktuelle Phase noch anhaltet, ist unbekannt. Die Politik tut daher gut daran, nicht den Propheten zu vertrauen. Pragmatisch richtig ist, Rentenalter und Umwandlungssatz den Realitäten anzupassen.

Weiter wird oft argumentiert, eine AHV-Rentenerhöhung sei sowieso längst überfällig. So liege die letzte AHV-Revision mit einer Rentenerhöhung 20 Jahre zurück. Das ist natürlich nicht korrekt. Die Renten werden im so gennannten Mischindex an die Teuerung und die Lohnentwicklung angepasst und stagnieren keineswegs. Eigentlich müsste es sogar «erhöht» heissen, da die Entwicklung der beiden Indikatoren für 2017 streng genommen eine Rentenkürzung zur Folge hätte. Die Kaufkraft bestehender Renten erhöhte sich über die Zeit, weil die Löhne in der Vergangenheit stärker stiegen als die Preise. Von dieser Entwicklung negativ betroffen scheinen hingegen Neurentner. Weil die Lohnentwicklung nur die Hälfte des Mischindexes ausmacht, müssen Neurentner mit einer tieferen AHV-Ersatzrate Vorlieb nehmen. Das ist jedoch nur eine Seite der Medaille. Eine ehrliche Rechnung muss auch die längere Rentenbezugsdauer berücksichtigen. Avenir Suisse hat errechnet, wie hoch dieser kombinierte Effekt aus real höheren Renten und längerem dritten Lebensabschnitt ausfällt: Die gesamte AHV-Summe, die einem durchschnittlichen AHV-Rentner in seinem Rentnerleben ausbezahlt wird, stieg zwischen 1980 und 2004 real um 57 Prozent (25 Prozent seit 1997). Auch dies ist nichts anderes als ein AHV-Ausbau. Und auch dieser muss letztendlich finanziert werden.

Kommen wir auf die kürzlich verabschiedete Reform der Altersvorsorge 2020 zu sprechen. Stichwort höhere AHV-Renten. Die zusätzlichen 70 Franken sind aus meiner Sicht trügerisch und brandgefährlich. Sie verschärfen die strukturellen Probleme der AHV zusätzlich. Eine Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip kommt primär denen zugute, die sie nicht brauchen.

Am stärksten profitiert die Übergangsgeneration zwischen 45 und 65 Jahren. Diese finanziell meist gut situierte Generation von Babyboomern kriegt nicht nur den Besitzstand in der beruflichen Vorsorge garantiert, sondern die 70 Franken gleich noch obendrauf. Nicht wirklich überraschend, dass genau diese Generation im Parlament bestens vertreten ist und politisch den Ton angibt. Klientelismus statt Nachhaltigkeit.

Hingegen hilft ein AHV-Ausbau nicht den armen Alten wie häufig argumentiert wird. Bezüger von Ergänzungsleistungen fahren mit höheren Renten schlechter, da diese im Gegensatz zu EL versteuert werden müssen. Im schlimmsten Fall verlieren sie sogar ihren EL-Anspruch und damit auch die damit verbundenen Privilegien. Gerade für die jüngeren (und ungeborenen) Generationen wären die 70 Franken mit einer gesalzenen Rechnung verbunden. Denn sie bezahlen am längsten die dafür nötigen Lohnabgaben und Steuern. Die Babyboomer würden stattdessen von noch grosszügigeren Leistungen profitieren, die sie selber nie ausreichend finanzieren mussten. Sozial ist an diesem Vorschlag aus meiner Sicht schlicht nichts. Wer nach unten umverteilen möchte, müsste konsequenterweise eine Erhöhung der AHV-Mindestrente fordern.

Die wirklich entscheidenden Punkte bei der AHV-Erhöhung sind damit aber noch gar nicht angesprochen. Zwei Punkte sind zu nennen, die in der Geschichte der AHV einmalig sind und gefährliche Präzedenzfälle schaffen. Zum einen betrifft das Rentengeschenk nur Neurentner. Bestehende Rentnerinnen und Rentner erfahren keine Verbesserung. Damit wird eine Zwei-Klassen-AHV geschaffen. Zum ersten Mal wird eine Spezialregelung eingeführt, die für unterschiedliche Jahrgänge, aber sonst deckungsgleiche Personen eine unterschiedliche Rentenleistung vorsieht.  Zweitens soll die Erhöhung den Ausfall in der zweiten Säule kompensieren. Damit werden die beiden Systeme miteinander vermengt, was bis vor kurzen noch als Tabu galt. Zu Recht als Tabu galt. Denn AHV und Pensionskasse werden nicht nur auf unterschiedliche Weise, sondern auch durch unterschiedliche Beitragszahler finanziert. Entsprechend sehen beide auch unterschiedliche Begünstigtengruppen vor. So bezahlt praktisch jede Schweizerin und jeder Schweizer in die AHV ein – ob erwerbstätig oder nicht. Die AHV wirkt als Volksversicherung für das Risiko Alter mit starker Umverteilung oberhalb des maximal versicherbaren Lohns. Die berufliche Vorsorge versichert hingegen Erwerbstätige. Eine Verknüpfung der beiden Säulen hätte eine verstärkte und intransparente Umverteilung zur Folge. Damit würde ein Präzedenzfall geschaffen, der auch bei zukünftigen Reformen Begehrlichkeiten wecken dürfte. Die berufliche Vorsorge würde geschwächt, das 3-Säulen-Prinzip untergraben.

Ob die 70 Franken zudem dazu beitragen, die Reform an der Urne mehrheitsfähig zu machen, darf stark bezweifelt werden. Mit der AHVplus-Initiative hat das Volk erst vor kurzem einen AHV-Ausbau abgelehnt. Die Jungen dürften an den weiter steigenden Hypotheken kaum Gefallen finden. Ebenso die über zwei Millionen Rentner, die sich gegenüber Neurentnern zurecht ungleich behandelt fühlen werden.

Ein weiterer Negativaspekt der Vorlage betrifft die Kurzsichtigkeit der Politiker.  Der Horizont des Stände- und Nationalrates reicht bei der aktuellen Rentenreform nicht einmal bis 2030. Schon 2027 ist wieder mit einem negativen AHV-Umlageergebnis in Milliardenhöhe zu rechnen. Anschliessend türmen sich die Defizite – die AHV gerät erneut in Schieflage. Gemäss Prognosen der Bundesverwaltung würde sich der Kapitalstand des AHV-Fonds trotz der Reform von heute rund 44 Milliarden auf minus 60 Milliarden Franken im Jahr 2045 entwickeln. Die Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer sowie die Erhöhung des Frauen-Rentenalters mindern die finanziellen Nöte der AHV. Die Rentenerhöhung wirkt hingegen als Brandbeschleuniger. Schon 2027 kostet dieser Zuschlag mehr als eine Milliarde Franken, bis 2045 verdreifacht sich dieser Betrag.

In der Summe haben die Reformmassnahmen zur Folge, dass die AHV-Ausgaben im Vergleich zum Status Quo sogar steigen. Dass die Reform dennoch den AHV-Haushalt zumindest ansatzweise verbessert, liegt einzig an den geplanten Steuer- und Abgabenerhöhungen. Diese Unausgewogenheit belastet insbesondere die jüngeren Generationen, die bis zur Pension ein Vielfaches der höheren eigenen Rente durch Abgaben finanziert haben werden.

Stichwort Umwandlungssatz. Sämtliche Berechnungen zeigen, dass auch ein Umwandlungssatz von 6 % derzeit noch klar zu hoch ist. In den vergangenen Jahren erhielt ein Grossteil der Neurentner rechnerisch zu hohe Renten gesprochen. Als Folge findet heute jährlich eine systemwidrig versteckte Umverteilung von Jung zu Alt in Milliardenhöhe statt. Die Umverteilung vollzieht sich aber verstärkt auch von höheren zu tieferen Einkommen, indem viele Kassen die Sätze beim überobligatorischen Teil anpassen. Die Solidarität zwischen den Generationen wird also in beiden Säulen geritzt. Wenn auch in unterschiedlichem Ausmass, so bestehen in beiden Systemen grosse Hypotheken, die von Teilen der aktiven und von zukünftigen Generationen zu finanzieren sind. So war der Generationenvertrag nicht angedacht.

Wir sind also mit einer Reform konfrontiert, welche die Opfersymmetrie nicht wahrt und stattdessen von den jüngeren Generationen grössere Opfer verlangt. Eine Reform, die es zweitens nicht schafft, mit den vorliegenden Massnahmen die Altersvorsorge nachhaltig zu stabilisieren. Beide Punkte sind für den Ökonomen nicht wirklich überraschend.

Rentenpolitik verbindet die Generationen mit einem impliziten Vertrag. Am Entscheidungstisch sitzen allerdings nur die heutigen Generationen, und diese sind zudem ungleich stark vertreten. Nachhaltige und generationenübergreifend ausgewogene Lösungen finden daher im tagespolitischen Geschäft kaum Resonanz. Entsprechend bestehen Anreize, die nötige Reformdebatte auf die lange Bank zu schieben. Bürgerinnen und Bürger, die Reformlasten zu tragen haben, sind keine guten Wähler. Doch auch wenn das Parlament heute die notwenigen Reformen beschliessen würde, wäre das keine Garantie. Nach der Wahl ist vor der Wahl – und so bestehen wiederkehrend Anreize, die aus heutiger Sicht optimale Politik wieder in Frage zu stellen. Die Verführung ist gross, sich den Interessen des älter werdenden Elektorats zu beugen. Den Versprechungen fehlt es an Glaubwürdigkeit. In der Ökonomie spricht man von «Zeitinkonsistenz». Heute optimale Politik fällt den politischen Anreizen von Morgen zum Opfer. Die Probleme werden somit nie wirklich gelöst. Sowohl bei der AHV, als auch bei der beruflichen Vorsorge ist es deshalb nötig, Regeln zu definieren, die Politiker an zeitkonsistentes Verhalten binden. Bei der AHV kann das nur ein regelgebundener Interventionsmechanismus, eine Schuldenbremse erreichen.

Zeitinkonsistenz ist kein rein theoretisches Konstrukt der Ökonomen. An empirischer Evidenz mangelt es nicht. Denken Sie an die bestehende Schuldenbremse auf Bundesebene. Es klingt einleuchtend, in Rezessionen gewisse Defizite zuzulassen und in einer Hochkonjunktur den Haushalt zu konsolidieren. Läuft die Wirtschaft aber einmal rund und sprudeln die Steuereinnahmen, verändern sich die politischen Anreize. Warum Schulden tilgen, wenn das Geld auch für dieses und jenes ausgegeben werden kann? Ein weiteres Lehrbuchbeispiel spielt sich derzeit in Polen ab, wo die aktuelle Regierung versucht, eine frühere Rentenreform zurückzunehmen. Das gesetzliche Rentenalter soll gemäss Wahlversprechen wieder gesenkt werden. Die Politik muss sich gegen solche Verführungen wappnen. Deshalb braucht es eine Schuldenbremse.

Inzwischen findet die AHV-Schuldenbremse bis weit ins bürgerliche Lager Akzeptanz. Trotzdem vertrat eine Mehrheit der Politiker die Meinung, die Schuldenbremse gefährde das gegenwärtige Reformpaket und müsse – wenn überhaupt – in eine spätere Vorlage ausgelagert werden. Natürlich ist der Respekt vor einem Scheitern der Reform nicht unbegründet. Die Meinung, eine Schuldenbremse lasse sich bequem auch später noch verwirklichen, entbehrt aber den politischen Realitäten.

Der Medianwähler in der Schweiz ist heute rund 56 Jahre alt. In den nächsten Jahren wird diese Zahl kontinuierlich weiter ansteigen. Wir haben es also mit einer zunehmenden «Gerontokratisierung» der Demokratie zu tun. Auf die Reformfähigkeit der Rentenpolitik wird sich das kaum positiv auswirken. Generationenübergreifend ausgewogene Lösungen zu finden, wird schwieriger. Eine aktuelle Umfrage von Avenir Suisse zeigt: Eine Mehrheit der unter 45-Jährigen befürwortet eine AHV-Schuldenbremse. Die Zustimmung sinkt mit zunehmendem Alter. Das überrascht nicht. Ältere Arbeitnehmer und Rentner fürchten sich vor unmittelbaren Einschnitten. Jüngere Generationen werden sich hingegen die Frage stellen, ob dereinst überhaupt noch etwas für sie übrigbleibt. Klar ist: Zuwarten schadet. Mit jedem Jahr wird es schwieriger, eine Mehrheit für eine dringendst benötigte Stabilisierungsregel gewinnen zu können.

Das Problem der Zeitinkonsistenz zeigt sich auch in der zweiten Säule. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass die Politik mit dem Umwandlungssatz und dem Mindestzins über Parameter bestimmt, die sie gar nicht beeinflussen kann. Die Rentenreform 2020 gibt denn auch keine Sicherheit, dass der Umwandlungssatz nicht auch zukünftig zu hoch bleibt. Die Reduktion um 0,8 Prozentpunkte fällt ja schon geringer aus als eigentlich nötig. Gesetzlich verankerte Leistungen nach unten anzupassen ist äusserst unpopulär. Entsprechend bestehen für Politiker immer Anreize, heutige Generationen nicht zu belasten und die ungedeckten Checks den kommenden Generationen aufzubürden.

Aufgrund der fehlenden politischen Beeinflussbarkeit und der Zeitinkonsistenz ist es deshalb auch in der zweiten Säule nötig, entweder Automatismen einzubauen oder die Parameter zumindest zu entpolitisieren. Denkbar wäre, die entsprechenden Parameter direkt an die Bestimmungsfaktoren, also Lebenserwartung und Marktumfeld zu knüpfen oder die Festlegung an Stiftungsräte zu übertragen. Natürlich bräuchte es eine gewisse Glättung der Renten. Planbarkeit muss gegeben sein. Langfristig führt aber aus meiner Sicht kein Weg daran vorbei, auch die zweite Säule vom politischen Opportunismus zu entkoppeln.

Es gäbe also durchaus Rezepte zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialwerke. Eine Schuldenbremse für die AHV, eine Entpolitisierung der Parameter in der beruflichen Vorsorge. Sie mögen einwenden, das klinge theoretisch zwar vernünftig, sei in der politischen Praxis aber umso schwieriger umsetzbar. Schliesslich wären diese Reformen fast zwangsläufig mit Leistungseinbussen verbunden, sei es durch tiefere Renten oder eine längere Lebensarbeitszeit. Dem halte ich entgegen. Natürlich verlangt eine ausgewogene Lastenverteilung auch von Rentnern und Babyboomern ein gewisses Opfer. Heute wird ein tieferer Umwandlungssatz einfach durch höhere Beiträge der Jungen erkauft. Meine Erfahrung zeigt mir aber, auch die älteren Generationen haben den Handlungsbedarf erkannt und sind bereit, ihren Teil beizutragen.

Erstens braucht es ein Umdenken in der Politik. Wir sollten den Mut für die schonungslose Diagnose und den nötigen Handlungsbedarf aufbringen. Keine Frage, diese Aufgabe ist keine leichte.

Zweitens sollte man die richtigen Fragen stellen. Es ist natürlich keine Überraschung, was eine Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer auf die Frage: «Wollen Sie bis 65 oder bis 67 arbeiten» antwortet. Die Frage wird so aber falsch gestellt. Korrekt müsste die Frage lauten: «Befürworten Sie zur Sicherung der Sozialwerke eher Rentenkürzungen, höhere Beitrags- oder Steuerzahlungen oder wären sie bereit, länger zu arbeiten?» Die Antworten auf eine solche Frage wären sicherlich differenzierter.

Und die Antworten wären wohl noch differenzierter, würde wirklich Transparenz und Verständnis über die Wirkung der verschiedenen Reformelemente herrschen. Was ein höheres Rentenalter für den einzelnen bedeutet, wird relativ schnell klar. Die Wirkung höherer Beitragssätze ist für den einzelnen schon viel schwieriger fassbar. Letztendlich bedeuten höhere Beitragssätze nichts anderes als Reallohn-Senkungen. Dazu kommt die Anhebung der Mehrwertsteuer. Auch diese spürt der Bürger viel weniger direkt. Die Last fällt unbemerkt Tag für Tag in homöopathischen Dosen an. Die Kaufkraft der Aktiven wird aber durch beide Massnahmen langfristig deutlich beeinträchtigt. Bei einer transparenten Güterabwägung, die sämtliche Elemente miteinbezieht, dürfte auch eine langfristige und stufenartige Rentenaltererhöhung einen besseren Stand haben.

Drittens kursieren in der Politik – gerade was das Rentenalter angeht – viele unbegründete Ängste.

So wird gelegentlich behauptet, der Arbeitsmarkt sei für ein höheres Rentenalter gar nicht bereit. Unterlegt wird das Argument mit dem Schicksal älterer Arbeitsloser, die kaum mehr einen Job fänden. Sowohl die Statistiken als auch die gemachten Erfahrungen zeigen ein anderes Bild. Die Arbeitslosenquote bei den über 55-Jährigen ist unterdurchschnittlich tief. Die Erwerbsquote derselben Altersklasse ist in den vergangenen Jahren markant gestiegen und zählt zu den höchsten im internationalen Vergleich. Auch wenn – für die Betroffenen sehr schmerzhafte – Einzelfälle vorkommen, so gibt es keine Evidenz für eine systematische Benachteiligung von älteren Arbeitnehmern. Es ist wissenschaftlich belegt, dass der Arbeitsmarkt ein schrittweise erhöhtes Rentenalter absorbieren kann. Auch die Erhöhungen des Frauen-Rentenalters erfolgten in der Vergangenheit ohne negative Begleiterscheinungen. Auf dem Schweizer Arbeitsmarkt herrscht quasi Vollbeschäftigung. Die seit Jahren hohen Zuwanderungszahlen sind Zeugen eines anhaltenden Personalmangels. Wenn die Babyboomer bald in Rente gehen und gleichzeitig die Zuwanderung restriktiver gestaltet wird, dürfte sich der Arbeitsmarkt zusehends austrocknen. Spätestens dann dürfte das Argument ohnehin obsolet werden.

Ein weiterer Einwand betrifft die Gesundheit der Menschen. Viele seien körperlich oder geistig gar nicht fähig, über 65 zu arbeiten. Zweifellos gibt es Berufsfelder, die aufgrund der körperlichen Beanspruchung nicht ohne Weiteres länger arbeiten können. Für solche Sektoren gilt es spezielle Regelungen zu treffen. Nichtsdestotrotz verdienen immer weniger Schweizer ihr Brot mit harter physischer Arbeit. Der Durchschnittsbürger lebt nicht nur länger, er ist auch länger gesund und arbeitsfähig. Für Deutschland haben Ökonomen kürzlich berechnet, dass die Gesundheit von zwei Dritteln der Bürger eine Arbeitstätigkeit bis zum 70. Lebensjahr erlauben würde. Zumindest Teile dieses grossen Potenzials an erfahrenen und leistungsfähigen Menschen gilt es produktiv zum Wohle der Betroffenen und der Gesellschaft zu nutzen. Die längere Lebenserwartung macht es möglich, länger aktiv zu sein und gleichzeitig mehr Rente zu geniessen.

Tabus darf es angesichts des Handlungsbedarfs keine geben. Den Bürgern sollten die vorhanden Handlungsalternativen transparent aufgezeigt werden. Bestehende Ängste in der Bevölkerung sind ernst zu nehmen und durch eine ehrliche, rationale Argumentation zu begegnen. Dann könnte eine nachhaltige Sicherung der Altersvorsoge erfolgreich sein. Einer Rentenreform ohne Schuldenbremse bleibt hingegen Stückwerk. Insbesondere das Problem der Zeitinkonsistenz ist grundsätzlich, besteht in beiden Säulen und lässt sich mit dem vorliegenden Reformpaket nicht entschärfen.

Was heisst das nun aber konkret für die verabschiedete Reform und die bevorstehende Abstimmung? Unseres Erachtens wäre ein Scheitern der Reform klar das kleinere Übel.

Wie wir in unseren Ausführungen dargelegt habe, krankt die Vorlage an vielen Stellen. Sie ist unausgewogen. Sie fokussiert nicht nur stark auf Zusatzeinnahmen, sondern erhöht die Ausgaben in der AHV sogar. Die Rentenerhöhung vermengt die beiden Systeme, wirkt zielungenau und schafft eine Zwei-Klassen-AHV. Die Reform löst die grundsätzlichen Probleme nicht, sondern verschafft einzig einige Jahre Zeit für weitere Reformschritte. Das Rentenalter bleibt eine heilige Kuh, die Einführung einer Schuldenbremse wurde letztendlich wieder verworfen. Von Generationengerechtigkeit ist die Vorlage deshalb weit entfernt.

Nun mag man einwenden, gerade die Senkung des Umwandlungssatzes sei derart wichtig, dass man die Vorlage nicht bekämpfen sollte. Zudem würde mit der Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau ein weiterer Meilenstein erreicht. Lassen sich mich diesem Argument entgegen, indem ich kurz über die wichtigsten Reformelemente Bilanz ziehe.[1] Gemäss BSV führt die Rentenaltererhöhung zu Minderausgaben von jährlich rund einer Milliarde Franken. Demgegenüber steht die Rentenerhöhung für alle Neurentner, die jährlich mehr kostet und 2045 zusätzliche drei Milliarden Franken verschlingt. Im Saldo (inkl. weiterer Massnahmen) führt die vorliegende Reform zur Mehrausgaben von gut zwei Milliarden Franken im Jahr 2045. Betrachtet man die AHV einzeln, ist zu konstatieren: Die Reform verschlimmert den Status quo. Es wäre sogar nachhaltiger (und ehrlicher), einfach nur die Einnahmen zu erhöhen und von allen anderen Massnahmen abzusehen.

In einem zweiten Schritt stellt sich die Frage, ob die Änderungen in der zweiten Säule die Verschlechterungen in der ersten Säule zu kompensieren vermögen. Um den gesetzlich garantierten Leistungen in der zweiten Säule nachkommen zu können verteilen die Pensionskassen gegenwärtig gemäss Schätzungen der Uni St. Gallen jährlich rund drei Milliarden Franken von den Aktiven zu den Rentnern um. Mit der Reform würde diese Umverteilung um rund 1,3 Milliarden Franken sinken. Das mag höchstens knapp reichen, um die sich über die Jahre aufsummierenden Zusatzlasten in der AHV auszugleichen. Zudem: Das heutige System bürdet den jüngeren und nachfolgenden Generationen derart hohe Lasten auf, dass eine Reform nicht ausbalancierend, sondern zwingend korrigierend wirken müsste.

Anstatt auf ein überladenes Paket zu setzen, das gleichzeitig die verschiedenen Sozialwerke vermischt, empfiehlt sich eine Aufspaltung der Reform in drei verdaubare und transparente Pakete.

Ein erstes Paket sollte schnell umsetzbar sein und an der Urne über eine klare Mehrheit verfügen: Angleichung des Rentenalters bei 65 sowie die unbestrittene Flexibilisierung des Rentenbezugs, kombiniert mit einer moderaten Mehrwertsteuererhöhung. Ein zweites Paket muss die Diskussion über eine längerfristige Anpassung des Rentenalters an die gestiegene Lebenserwartung aufnehmen. Zudem gilt es, die AHV langfristig nachhaltig zu sichern. Beide Ziele sind mit einer Schuldenbremse zu erreichen. In einem dritten Paket sind die nötigen Massnahmen in der beruflichen Vorsorge zu bündeln. Dazu zählen die Senkung des Umwandlungssatzes sowie die dafür nötige Kompensation mit Ausgleichsmassnahmen (etwa mittels Streichung des Koordinationsabzuges). Bestenfalls schafft man es sogar, die von der Politik nicht beeinflussbaren Parameter zu entpolitisieren.

Vor ein paar Jahren meinte der ehemalige deutsche Bundespräsident Richard von Weizsäcker in einem Interview: «Die ganze Kunst der Politik besteht darin, das langfristig Notwendige kurzfristig mehrheitsfähig zu machen». Daran sollten wir die Politik tatsächlich messen.

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[1] Ähnliche Überlegungen und Berechnungen stellt Hansueli Schöchli in mehreren Beiträgen in der Neuen Züricher Zeitung an («Scherbenhaufen als kleineres Übel», 02.03.17, S. 15; «Zwei Milliarden Mehrausgaben pro Jahr», 16.03.17, S. 15.)

Eine Antwort auf „Rentenreform 2020
Flickwerk in der Referendumsfalle

  1. Zahlen nichts als Zahlen…. politisches Nirwana das ist keine Sozialpolitik. Wann wir endlich wieder mal svp-mässig geblocht, aber dabei auch annehmbare Fakten resp. Lösungen geschaffen?
    Die Rentenreform muss einfach scheitern, da sie sozial nicht verträglich ist und zudem nur eine mittelfristige Lösung. Generell zu der Abstimmung. Die Vorlage ist eine eierlegendewollmilchsau, denn der Mix zwischen einer sozialen Erhöhung der MwSt auf 8.3% (auch 8,5% wäre ok, im Ausland sind MwSt von 19 – 22 % üblich) und der 2. Reform mit vielen Hacken inkl. Erhöhung von CHF 70.- für Neurentner/innen, Zusatzverdienst AHV pflichtig, die 16´800 Fränkli p/a werden MwSt pflichtig – dabei will man ja nur die knappe Rente mit Arbeit aufbessern, Rentenaltererhöhung etc. ist indiskutabel und nicht helvetisch = asozial. Honig und Peitsche. Da wurde gesagt, wenn die MwSt um 0,3% erhöht wird, muss ein Rentner ca. CHF 150.- monatlich mehr bezahlen, dieser hat aber ein enorm grosses Konsumverhalten, wenn 0,3% CHF 150.- ausmachen. 2x soziales NEIN, MwSt Erhöhung JA, Einkaufstourismus auf MwSt 9% erhöhen und all das muss von einer neutralen Komission kontrolliert werden, dass das Geld in die richtige Kasse fliesst. Alles andere bleibt wie gehabt.
    Problem: Lohne Niveau sinkt, demzufolge kommt in Zukunft auch weniger in die AHV und 2. Säule. Arbeitslosikeit nimmt zu für Personen über 50 Jahre, Rentenalter erhöhen? Ein Witz, denn schon heute findet man über 50+ keinen Job und erst nicht mit 60+. Etc. etc. diese Rentenreform ist einfach absurd und nicht sozial verträglich. Fazit: Wir konsumieren und kaufen ein für für eine soziale Zukunft, nur eine Erhöhung der MwSt. garantiert, dass wir in Zukunft keine Rentner/innen-Armut erleben werden (wann hatten die Renter/innen ihre letzte Lohnaufbesserung?). Wer Ja stimmt hat die Zukunft verpasst.

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