Unser üppiger Pflegestaat
Kristina Schröder plant das Recht auf eine zweijährige Pflegepause – Caritas & Co freuen sich

Ein Rechtsanspruch auf eine zweijährige bezahlte Pflegezeit muss her, verlangt Frau Schröder. Und alle Menschen guten Willens sind begeistert, zumal die Ministerin uns weismachen will, so etwas Schönes gebe es umsonst. Das ist schon deshalb falsch, weil die geplante staatlich verordnete Zwangsveranstaltung die Unternehmer zu einer Art zinslosem Darlehen verpflichtet (sie zahlen 75 Prozent des Lohns, erhalten 50 Prozent der Arbeitsleistung sofort und die übrigen 25 Prozent frühestens in zwei Jahren) und dem Staat Steuerausfälle bescheren wird. Darüber könnte man notfalls reden, wäre nicht jetzt schon absehbar, dass Steuerbürger und Unternehmer kaum mit einem blauen Auge davonkommen werden. Schon rotten sich nämlich die Sozialverbände zusammen und verlangen mehr. „Die Solidargemeinschaft leistet keinen Beitrag“, kritisiert zum Beispiel die katholische Caritas.

Zu begründen, was die „Solidargemeinschaft“ (ein Begriff, der vernebelt, dass es dabei um die Steuer- oder Abgabenzahler geht) mit den – gewiss nicht leichten – existentiellen Lebensrisiken alter Menschen zu tun hat, bleibt die Caritas schuldig. Ihre Funktionäre haben offenbar vergessen, dass die katholische Soziallehre einmal das Prinzip der Subsidiarität erfunden hat. Damit war gemeint, dass Nächstenliebe die Betroffenen zu gegenseitiger Anteilnahme und Pflege verpflichtet (und wer ist einem näher als die eigene Familie), dass der Staat sich aber raushalten soll.

Jetzt rufen die Verfechter der Subsidiarität nach dem Staat. Das tun sie gewiss weniger aus Gründen der Nächstenliebe als aus Geldgier und Geschäftstüchtigkeit. Denn sie agieren weniger als Anwälte der Pflegebedürftigen denn als Agenten der Pflegeindustrie. Nach wie vor haben Caritas, Diakonie & Co einen Marktanteil von rund 50 Prozent in der stationären und ambulanten Pflege. Hier wird jenes Staatsgeld ausgegeben, das jetzt wieder anlässlich eines neuen Pflegezwangspausengesetzes von der Solidargemeinschaft gefordert wird. Wenn es nicht direkt den Wohltätern zufließt, dann soll es als Subvention für Arbeitnehmer die Pflegezeit attraktiver machen und damit die Nachfrage nach caritativen Pflegeleistungen stimulieren. Der Ruf nach dem Staat widerspricht somit zwar der katholischen Soziallehre, aber nicht dem egoistischen ökonomischen Kalkül der kirchlichen Industrie.

Die Caritas bestreitet diese Analyse vehement: Man setze sich überhaupt nur für den Schröder-Vorschlag ein, damit mehr Frauen (oder Männer) es sich finanziell leisten könnten, zur Pflege eines Angehörigen ihre Erwerbstätigkeit zu reduzieren. Wenn das gelinge, würden mehr hochbetagte Menschen länger zu Hause bleiben können – was sich die meisten Menschen wünschen – und keinen Heimplatz suchen. Einer Caritas, die selbstsüchtig auf die Maximierung ihres Umsatzes aus wäre, wäre also besser beraten, sich nicht für bessere Bedingungen häuslicher Pflege einzusetzen, sagen sie zum Beweis ihrer Unschuld.

Der Einwand hat es in sich, geht er doch (ohne Beleg) davon aus, dass alle Familienangehörigen, die in den Genuss des neuen Schröderschen Gesetzes kommen, andernfalls einen Heimplatz beanspruchen würden. Dieser Heimplatz, argumentiert die Caritas, wäre in jedem Fall billiger als eine arbeitgeber- und steuerfinanzierte Pflegezeit. Das mag sein. Aber die Voraussetzung überzeugt nicht. Vielmehr ist zu erwarten, dass die zweijährige gesetzliche Pflegezeit überhaupt erst eine neue Gruppe von Pflegebedürftigen erschaffen wird, die bislang – ohne diesen Ehrentitel – wie immer schön ältere Menschen mit im Haushalt gelebt haben. Es gibt eben auch im Sozialrecht einen Cobra-Effekt, wonach das staatlich geförderte Pflegeangebot sich seine eigene Nachfrage nach Pflegefällen schafft. Trifft diese Vermutung zu, dann werden nicht nur viele Angehörige von der gesetzlichen Möglichkeit der Pflegezeit Gebrauch machen (je üppiger steuerfinanziert, um so mehr), sondern mehr noch: sie werden zusätzlich auch auf Leistungen der Pflegeversicherung (man hat ja schließlich eingezahlt) zurück greifen. Sie können dafür einerseits Pflegegeld beanspruchen, darüber hinaus aber auch Sachleistungen erhalten, wenn die Pflege teilweise auch durch berufsmäßige Pflegekräfte zuhause durchgeführt wird. Genau hier wittern die Pflegedienste von Caritas & Co neues Geschäft, was sie freilich auf keinen Fall zugeben wollen.

Es überrascht nicht, dass die kirchlichen Wohltäter sich längst auch für einen relativ üppigen Mindestlohn in der Pflege einsetzen. Auch das klingt sehr solidarisch, geht es doch um den Preis menschlicher Zuwendung unter schweren körperlichen und psychischen Bedingungen. Bei der Caritas freilich, die aufgrund vielfältiger Privilegien (Steuerbefreiung aufgrund von Gemeinnützigkeit, Einsatz von Zivis) günstiger wirtschaften kann als die privaten Konkurrenten, geht es auch um die Rückeroberung von Marktanteilen. Wenn der Mindestlohn die Billiganbieter aus dem Markt drängt, blüht das Geschäft der Kirchen selbst dann wieder auf, wenn auch der Schwarzmarkt polnischer Pflegekräfte vom Lohndiktat profitiert. Mindestlohnministerin von der Leyen wird es den Wohltätern gewiss bald richten.

Der Fall erlaubt zwei grundsätzliche Folgerungen:

(1) Es ist schwer, sich dem Sog des Sozialstaates zu entziehen. Caritas & Co, ursprünglich Einrichtungen der Fürsorge und christlichen Nächstenliebe, ließen sich bereits vor hundert Jahren vom großen beitrags- und steuerfinanzierten Geldtopf verführen. Sie wurden seither zu Agenten des wohlfahrtsstaatlichen Betriebs, der ihnen das Überleben auch in säkularen Zeiten sichert. Geschickt haben sie es verstanden, das eigene profitable Geschäftsmodell als Gemeinwohlhandeln auszugeben. Je dramatischer der Armutsbericht, umso dringlicher der Fiskaleingriff. Wie alles im Leben hat freilich auch diese Staatskuschelei der Wohltäterindustrie ihren Preis: Die Samariter wurden quasi-verbeamtet; verloren jede kritische Distanz zum Staat und dessen paternalistisch-eigenntützigem Handeln.

(2) Die sozialen Wohltaten des Staates lassen sich bei weitem nicht nur als wachsende Finanzierungslasten darstellen: Familiäre oder gesellschaftliche Übernahme von Verantwortung gibt es nur noch, wenn der Staat (die Solidargemeinschaft) es finanziert. Diese Selbstentmündigung sind die Bürger inzwischen gewöhnt; sie ist ihnen unter die Haut gegangen und zur zweiten Natur geworden. Viele sind der Meinung, sie könnten aus eigener Kraft nicht mehr mit Pech, Unglück, Alter und Pflegebedürftigkeit fertig werden. Entmündigungskosten fallen an, weil der staatliche Paternalismus das Leistungsprinzip außer Kraft setzt. Man muss nur lange genug warten, dann gibt es staatliche Regelsätze (für alles Mögliche), die im Zweifel auch bald erhöht werden. Wenn es sein muss mit Rückendeckung der Karlsruher Verfassungsrichter.

2 Antworten auf „Unser üppiger Pflegestaat
Kristina Schröder plant das Recht auf eine zweijährige Pflegepause – Caritas & Co freuen sich

  1. einfache rechnung:tante mit wenig rente hätten auch wir pflegen können,dafür hätte es vom staat nichts, oder fast nichts gegeben,deshalb ab ins altenheim,das monatlich tausende euro kostete (wir hätten das auch für z.B. 700 euro machen können),aber das stand in keinster weise zu Debatte.!!!!!

  2. Was für ein grotesker Artikel.

    Offensichtlich haben Sie keinen pflegebedürftigen Angehörigen in der Verwandschaft.

    Arbeitnehmer erfinden also den pflegebedürftigen Angehörigen, um sich zwei Jahre eine Auszeit zu nehmen? Mütter erfinden wahrscheinlich auch die betreuungsbedürftigen Kinder, um die Elternzeit zu nehmen. Schließlich könnte man sie ja auch in Krippe und Kita stecken.

    Mit dem Mindestlohn in der Pflege will man die polnischen Pflegekräfte verdrängen? Wie viel ist denn die Leistung von Pflegekräften Ihrer Meinung nach Wert?

    Man kann Ihnen nur wünschen, dass Sie niemals pflegebedürftig werden. Falls doch, viel Glück mit den von Ihrer Philosophie inspirierten Angehörigen und der ukrainischen Billigpflege.

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