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Allgemeine Dienstpflicht
Die Inkarnation der Verschwendung

Die gegenwärtige Diskussion über die Wehrpflicht und deren vermutliche Abschaffung bzw. Aussetzung erzeugt eine neue Diskussion um die Einführung eines alternativen Zwangsdienstes für die jungen Leute in Deutschland: Ministerpräsidenten und andere Funktionsträger vor allem der großen Volksparteien sowie anderer Gesellschaftsgruppen (z. B. Wohlfahrtsverbände, Philologenverband) fordern die Allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, damit die Jugend, wenn der militärische Zwangsdienst wegfiele, an anderer Stelle „wenigstens einmal im Leben gesellschaftliche Verantwortung für ihren Staat“ übernähmen. Dahinter steht zudem die Überlegung, den als Folge der Wehrpflichtsuspension entstehenden Wegfall des – angeblich kostengünstigen –Zivildienstes durch eine Allgemeine Dienstpflicht zu kompensieren.

Dieses Plädoyer für eine – auch moralisch unterfütterte – Einweisung der Jugend in einen flächendeckenden zivilen Zwangsdienst bedeutet die Forderung nach höchster Verschwendung volkswirtschaftlicher Ressourcen. Die Begründung dafür ist einfach und liegt im ökonomischen Kalkül: Jeder Pflichtdienstleistende verursacht Verzichtskosten, die dadurch entstehen, daß er während seines Zwangsdienstes keiner anderen zivilen Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Damit verzichtet nicht nur der Zwangsdienstleistende, sondern auch die Gesellschaft auf eine höhere Wertschöpfung, die ohne die Dienstpflicht möglich wäre. Die Ökonomen bezeichnen diesen Wertschöpfungsverzicht bekanntlich als Opportunitätskosten.

Wie hoch wären diese Opportunitätskosten gegenwärtig? Solche Berechnungen sind komplex, aber die Größenordnungen lassen sich wohl einigermaßen gut abschätzen, wenn man von folgenden Voraussetzungen ausgeht: Die Dienstpflicht  betrifft alle Männer und Frauen eines Geburtsjahrgangs und dauert ein Jahr, sie wird analog zur Wehrpflicht allgemein zwischen dem 19. Und 23. Lebensjahr abgeleistet, die Bezüge der Dienstleistenden entsprechen denen der Wehrdienstleistenden. Als Opportunitätskosten wird das Produktionspotential der Dienstleistenden betrachtet, gemessen als das durchschnittliche Bruttoerwerbseinkommen aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer der betreffenden Altersgruppe. Die Berücksichtigung von Arbeitslosigkeit wird ausgeklammert, weil sie aus funktionalen Mängeln des Arbeitsmarktes herrührt und das gesamtwirtschaftliche Produktionspotential der Dienstpflichtigen nicht tangiert.

Auf den Geburtsjahrgang 1990 bezogen würden statistisch etwa 850.000 Männer und Frauen für die Einziehung zum Allgemeinen Pflichtjahr zur Verfügung stehen, deren durchschnittliches Bruttoeinkommen als Vollerwerbstätige rund 27.500 Euro beträgt. Bei einer Einziehungsquote von 95 % beläuft sich das entgangene Bruttoerwerbseinkommen aller Dienstpflichtigen damit auf rund 22,2 Mrd. Euro. Das sind die gegenwärtigen wahren Kosten einer Allgemeinen Dienstpflicht.

Die Rechnung zeigt, daß die Beurteilung  der Kosten der Allgemeinen Dienstpflicht auf Basis der rein budgetären Kosten zu kurz greift. Diese werden in staatlichen Zwangsdiensten ja marktunabhängig festgelegt und betragen auf Basis der Personalkosten für Grundwehrdienstleistende zur Zeit etwa 15.000 Euro pro Jahr. Die gesamten jährlichen Personalkosten im Budget für Pflichtdienstleistende betrügen dann also rund 12,8 Mrd. Euro. Von den tatsächlichen gesamtwirtschaftlichen Kosten der Dienstpflicht würden also nur etwas mehr als 57 % im staatlichen Budget transparent. Die übrigen Kosten – immerhin rund 43 % der Gesamtkosten – müßten dann von den Dienstpflichtigen als implizite Steuer getragen werden. Auf deren Bruttoerwerbseinkommen bezogen entspricht dies einem Durschnittsteuersatz von 43 %, also einer exorbitant hohen Besteuerung, der in der niedrigen Einkommensklasse der Dienstpflichtigen niemand sonst unterliegt. Kurios ist zudem, daß diese Steuer in keinem Staatsbudget als Einnahme erscheint, weil sie eine – dem heutigen Steuersystem absolut fremde – Naturalsteuer ist, die in Zeiteinheiten (Länge der Dienstpflicht) an den Staat gezahlt werden muß. Eine solche Naturalsteuer verletzt alle Grundprinzipien der Besteuerung (Allgemeinheit, Gleichheit, Leistungsfähigkeit), wie sie in den modernen Steuersystemen von heute gelten.

Die vorgenommene Quantifizierung der Kosten einer Allgemeinen Dienstpflicht bedarf mancher Ergänzungen, die sich vor allem auf die ökonomischen Folgewirkungen einer nicht marktbestimmten Zwangsverpflichtung zu Arbeitsleistungen bezieht und die, würde man sie zu quantifizieren versuchen, die aufgezeigten Dienstpflichtkosten im Zeitverlauf um ein Vielfaches erhöhen. Sie bestehen in einer massiven Verzerrung der relativen Knappheitsverhältnisse auf den interdependenten Märkten der Volkswirtschaft. Denn die administrative Zuführung von nicht professionellen und nicht marktentlohnten Arbeitskräften eines ganzen Geburtsjahrgangs in bestimmte Sektoren – z. B. in den Pflegesektor – zerstört eine effiziente wettbewerbsgesteuerte Allokation des Erwerbspersonenpotentials. Sie diskriminiert und verdrängt professionelle Kräfte. Und sie führt zu deren Unterbezahlung mit der Folge, daß Attraktivitäts- und Rekrutierungsprobleme bei gleichzeitig geringer(er) Qualität der Pflegeleistungen entstehen.

Zudem müßten aus Gründen der „Dienstgerechtigkeit“ hinreichend viele Dienstposten für alle Zwangsverpflichteten geschaffen werden. Wird – was schon aus Gründen begrenzter Absorptionskapazitäten wahrscheinlich ist – das Personalaufkommen nicht vollständig einem einzelnen Sektor wie dem Pflegesektor zugewiesen, so müßten von der staatlichen Verwaltung andere Sektoren ausgemacht werden, in denen bestimmte Dienste einfach als öffentliche Güter (um)definiert werden: in der Land- und Forstwirtschaft („saubere Wälder“), im Umweltschutz („gesunde Biotope“), in der Bauwirtschaft („zukunftsfähige Infrastrukturmaßnahmen“), in den Schulen („Nachhilfe durch Mentoren“), in Migrationszentren („nachhaltige Migrationshilfe“) und in beliebig vielen anderen Sektoren, die ziemlich sicher als „Bedarfssektoren“ wie Pilze aus dem Boden sprießen würden.

So entscheidet dann bei staatlicher Zwangsallokation des Faktors Arbeit die staatliche Verwaltung, welche Güter als „öffentlich“ deklariert werden, an welchen Arbeiten in welchem Umfang „Bedarf“ besteht und wie hoch die Entlohnung für den Faktor Arbeit zu sein hat. Um dies alles zu bewältigen, müßte die staatliche Administration kostentreibend expandieren. Dies ist die Philosophie aller staatlichen Zentralplanwirtschaften, die an den Präferenzen der Bürger vorbeiplanen, falsche Preise und Löhne fixieren, die marktlichen Opportunitätskosten negieren und von denen wir deshalb aus den vielfältigen Erfahrungen doch wissen, welche massiven Schäden sie immer und überall verursachen.

Aus ökonomischer Sicht wäre die Einführung einer Allgemeinen Dienstpflicht als Ersatz für den Wegfall des Wehr- und Zivildienstes in Deutschland deshalb ein institutionelles Arrangement, das allen bewährten ökonomischen Allokationskriterien widerspricht. Die Allgemeine Dienstpflicht ist deshalb ein Institut höchster Ressourcenverschwendung in Bezug auf das kostbare Humanvermögen junger Menschen. Sie käme die deutsche Volkswirtschaft teuer zu stehen.