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Vom Austrocknen der Steueroasen

Wo es Steueroasen gibt, da muß es auch eine Steuerwüste geben, so lautet ein Bonmot, dessen Urheberschaft nicht mehr zweifelsfrei zu klären ist. Die Oasen werden nun ein wenig trockener, und paradoxerweise glauben ausgerechnet die Verwalter der Wüste, daß ihnen dies zu neuer Blüte verhelfen wird. Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und andere scheinen bereit zu sein, ihr Bankgeheimnis mehr oder weniger zu lockern. Im Fall der Schweiz beispielsweise ist schon viel über den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug geschrieben worden. Bisher leistet die Schweiz ausländischen Steuerfahndern keinerlei Amtshilfe bei Steuerhinterziehung (wenn also etwa ein Steuerpflichtiger einen Eintrag in seiner Steuererklärung „vergißt“), wohl aber in Fällen von Steuerbetrug (wenn zum Beispiel Dokumente gefälscht werden, um die Steuerlast zu mindern). In der Zukunft ist auch das Konto des gewöhnlichen Steuerhinterziehers in der Schweiz nicht mehr sicher; seine Kontodaten können an die deutschen Behörden übermittelt werden, sobald diese einen begründeten Verdacht anmelden. Ähnliche Entwicklungen dürften wir demnächst auch in den anderen genannten Niedrigsteuerländern beobachten.

Ob es in der Schweiz allerdings wirklich so kommt, werden wir noch abwarten müssen. Die Lockerung des Bankgeheimnisses ist nämlich eine Entscheidung, die durch die Stimmbürger auf direkt-demokratischem Wege revidiert werden könnte, was nicht völlig unwahrscheinlich ist. Die Stimmbürger der Schweiz haben schließlich oft ihren ganz eigenen Willen; sie machen von ihren institutionellen Möglichkeiten zur Korrektur ihrer politischen Repräsentanten gerne Gebrauch. So stimmten sie zwar beispielsweise kürzlich im Kanton Zürich der Abschaffung steuerlicher Privilegien für reiche Ausländer zu, aber das hatte eher etwas damit zu tun, daß diese Zuzügler die lokalen Immobilienpreise in schier unbezahlbare Höhen treiben. Auf massiven Druck fremder Staaten das eigene Bankgeheimnis zu lockern, das ist hingegen eine Maßnahme, die bei den Erben von Wilhelm Tell und Arnold Winkelried kaum gut ankommen wird [1].

Auch aus deutscher Sicht gäbe es elegantere und erfolgversprechendere Wege, das Problem der Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Tatsächlich sind wichtige Schritte bereits erfolgt, wie etwa die Einführung der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge. Diese unterliegen künftig nicht mehr dem meist höheren persönlichen Einkommensteuersatz, sondern einem flachen Tarif von einheitlich 25 Prozent. Wenn wir annehmen, daß im Ausland Anlageformen gefunden werden, die nicht der EU-Zinsrichtlinie [2] unterliegen, dann kann man durch eine erfolgreiche Steuerflucht also nunmehr Steuerzahlungen in Höhe von 25 Prozent sparen. Das ist deutlich weniger als noch vor gar nicht so langer Zeit, als man im Einkommensteuertarif noch persönliche Grenzsteuersätze von weit über 50 Prozent erreichen konnte. Damals war Deutschland tatsächlich noch eine Steuerwüste. Man kann nun die Abgeltungsteuer aus vielen Gründen kritisieren, etwa als eklatanten Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip. Aber die zukünftige Steuerflucht ins Ausland sollte sie durchaus reduzieren helfen: Für eine Steuerersparnis von nur noch 25 Prozent werden sich hoffentlich nur noch wenige, ganz hartgesottene Geizkrägen auf den Streß der Steuerhinterziehung und die Angst vor Entdeckung einlassen.

Man könnte diesen ersten Schritt um weitere Maßnahmen ergänzen. Um dem Fiskus bereits verheimlichte Vermögen ins Land zurück zu holen, würde sich eine Steueramnestie anbieten, die den Namen verdient, also ohne Nachforderungen auskommt. Es bliebe das Problem, daß die Steuerzahler den aktuellen Satz der Abgeltungsteuer vielleicht nur für eine Art Lockangebot halten und fürchten, daß dieser in Zukunft wieder drastisch ansteigen könnte. Um glaubhaft zu signalisieren, daß auch für die Zukunft keine schmerzhaften Steuererhöhungen geplant sind, könnte man einen nur mit Zweidrittelmehrheit zu ändernden Höchststeuersatz im Grundgesetz festschreiben. Sicher, unter dem Gesichtspunkt kurzfristiger Empfindungen von Verteilungsgerechtigkeit mag man all das kritisieren, aber es wäre eine elegante Möglichkeit, die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer in der Zukunft drastisch zu verbreitern.

Der Druck auf die Steueroasen wird dieses Ziel wahrscheinlich nicht in gleichem Umfang erreichen können. Denn die Lockerung des Bankgeheimnisses bedeutet ja nicht etwa, daß die Schweizer Banken einmal im Quartal dem Bundesfinanzminister eine Liste mit deutschen Kontoinhabern und ihren Kontoständen übermitteln. Vielmehr muß auch weiterhin die deutsche Steuerfahnung in jedem Einzelfall einen begründeten Verdacht haben, aufgrund dessen sie im Ausland Rechtshilfe beantragen kann. Man wird also weiterhin mühsam an der Grenze zur Schweiz und nach Österreich nach klandestinen Bargeldtransfers fahnden müssen, um auf diese Weise die Verfahren erst in gang zu setzen. Erst dann bekommt man zukünftig weiterführende Informationen aus den Steueroasen etwas leichter, als dies heute der Fall ist. Man darf bezweifeln, daß dies für bereits aktive Steuerhinterzieher ein hinreichender Anreiz ist, als reuige Sünder zurückzukehren.

Zweifellos ist das verbreitete Phänomen der Steuerhinterziehung ein Ärgernis, aber diese Überlegungen zeigen, daß man auch über die Zweckmäßigkeit und Angemessenheit von Gegenmaßnahmen gründlich nachdenken sollte. Die Schweiz ist ein Land mit einer längeren, stolzeren rechtstaatlichen Tradition als sie Deutschland vorweisen kann. Die demokratischen Institutionen der Schweiz, auch ihre politische Kultur, könnten in vielen Aspekten als Vorbild für uns dienen. Es wäre wohl angemessen, auf rüpelhaftes diplomatisches Verhalten gegenüber diesem und anderen Nachbarn zu verzichten und das Problem der Steuerflucht stattdessen dort zu bekämpfen, wo man wirklich viel ausrichten kann: bei uns in der (ehemaligen) Steuerwüste.

Jan Schnellenbach [5]