Seit Jahrzehnten ist das deutsche Einkommensteuerrecht so gestaltet, dass bei einem Anstieg des Einkommens die darauf zu entrichtende Einkommensteuerschuld überproportional zunimmt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Einkommen inflationsbedingt oder real steigen. Manche nennen dieses Phänomen „heimliche Steuererhöhung“, andere „kalte Progression“. Wiederum andere verstehen unter „kalter Progression“ nur den inflationsbedingten Anstieg der Steuerbelastung, also des Verhältnisses zwischen Einkommensteuerschuld und Einkommen. Im Folgenden wird „kalte Progression“ so definiert, dass sie bei einem Anstieg der Nominaleinkommen entsteht. Der Begriff „heimliche Steuererhöhung“ wird als Synonym verwendet.
Nicht nur abhängig Beschäftigte sind von der heimlichen Steuererhöhung betroffen, auch Einzelunternehmer oder Personenunternehmer, die einkommensteuerpflichtig sind, also nicht Körperschaftsteuer zahlen. Steuertechnisch geht es um die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, die aus selbständiger Arbeit, die aus Gewerbebetrieb, die aus Land- und Forstwirtschaft und die aus Vermietung und Verpachtung; betroffen sind auch Pensionen und Altersrenten.