Wo es Steueroasen gibt, da muß es auch eine Steuerwüste geben, so lautet ein Bonmot, dessen Urheberschaft nicht mehr zweifelsfrei zu klären ist. Die Oasen werden nun ein wenig trockener, und paradoxerweise glauben ausgerechnet die Verwalter der Wüste, daß ihnen dies zu neuer Blüte verhelfen wird. Die Schweiz, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und andere scheinen bereit zu sein, ihr Bankgeheimnis mehr oder weniger zu lockern. Im Fall der Schweiz beispielsweise ist schon viel über den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug geschrieben worden. Bisher leistet die Schweiz ausländischen Steuerfahndern keinerlei Amtshilfe bei Steuerhinterziehung (wenn also etwa ein Steuerpflichtiger einen Eintrag in seiner Steuererklärung “vergißt”), wohl aber in Fällen von Steuerbetrug (wenn zum Beispiel Dokumente gefälscht werden, um die Steuerlast zu mindern). In der Zukunft ist auch das Konto des gewöhnlichen Steuerhinterziehers in der Schweiz nicht mehr sicher; seine Kontodaten können an die deutschen Behörden übermittelt werden, sobald diese einen begründeten Verdacht anmelden. Ähnliche Entwicklungen dürften wir demnächst auch in den anderen genannten Niedrigsteuerländern beobachten.
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