Warum gibt es eigentlich keine Konkurrenzliga zur Fußball-Bundesliga?

In den amerikanischen Major Leagues gab es stets Phasen, in denen Konkurrenzligen auftraten (Daumann, 2019, S. 236 f.). So entstand beispielsweise der National League im Baseball 1882 Konkurrenz durch die American Association, die sich, nachdem 1891 vier ihrer Teams in die National League aufgenommen wurden, wieder auflöste. 1901 trat die American League mit 8 Teams als Konkurrent auf den Plan und fusionierte 1903 mit der National League zur Major League Baseball. Ähnlich verhielt es sich im Basketball: Im Zeitraum von 1967 bis 1976 existierte die American Basketball Association (ABA). Auch hier führte das Abwerben von vier Teams durch die NBA zur Auflösung der ABA. Die NFL erhielt 1974 bis 1975 durch die World Football League (WFL) und 1983 bis 1985 durch die United States Football League (USFL) Konkurrenz. Der NHL entstand zwischen 1972 und 1979 Konkurrenz durch die World Hockey Association. Im amerikanischen System gab es also mehrere Versuche, Konkurrenzligen zu etablieren, die unterschiedlich erfolgreich verliefen.

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Ist der Markt für Sportwetten effizient?

In meinem letzten Post habe ich bereits auf die wachsende Bedeutung der Sportwetten und deren Auswirkungen auf den Sport in Form von Match Fixing hingewiesen (hier). Hier möchte ich noch einen weiteren Aspekt des Sportwettenmarktes – nämlich die Effizienz desselben ­ beleuchten und etwaige staatliche Handlungserfordernisse aus ordnungsökonomischer Sicht kurz ausleuchten.

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Die größte Herausforderung für den Sport: Die Sportwetten

Der Markt für Sportwetten gewinnt sukzessive an Bedeutung. Im wesentlichen wird dabei auf Ereignisse im Pferderennen, Hunderennen, Boxen, Fußballball, Eishockey oder Basketball gesetzt. So sollen sich nach Angaben von Goldmedia (2018) im Jahre 2017 die Wetteinsätze auf dem deutschen Sportwettenmarkt auf 7,67 Mrd. Euro belaufen haben. Ähnliche Entwicklungen lassen sich in anderen Staaten identifizieren. So wurden die weltweiten Einsätze bei Sportwetten im Jahre 2014 auf 200 bis 500 Mrd. Euro geschätzt (Sorbonne-ICSS 2014).

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Das ewige Leid mit der hohen Miete in den Ballungsräumen

Norbert Berthold hat in seinem Beitrag „Mietpreisbremse und ‚Sozialer Wohnungsbau‘” schon auf viele Aspekte des Problems steigender Mieten in Großstädten bzw. Ballungsräumen hingewiesen.

Vergleicht man etwa die Miete laut Mietspiegel in den bayerischen Großstädten (München: 17,60 €/qm, Nürnberg: 9,40 €/qm, Augsburg: 10,30 €/qm etc.) mit den eher ländlich geprägten Regionen (Hof: 5,30 €/qm, Arzberg: 4,50 €/qm, Deggendorf: 7,40 €/qm, Passau: 8,20 €/qm, Memmingen: 8,60 €/qm), so zeigt sich, daß hier ein erhebliches Großstadt-Land-Gefälle auftritt (Werte aus www.meinestadt.de).

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Bringt uns Digitalisierung zwangsläufig mehr Arbeitslosigkeit?

„Digitalisierung“ ist mittlerweile in aller Munde. Selbst in das Programm mancher Partei ist dieser Begriff an prominenter Stelle eingeflossen. Leider wird der Begriff oftmals für jede Form der Invention verwendet. Sinnvollerweise sollte man zwischen „digitizing“, der reinen Umwandlung von analogen in digitale Signale, und „digitization“, der damit bewirkten Umformung verschiedenster Handlungsbereiche der Individuen, unterscheiden (Alt & Puschmann, 2016, S. 21 f.; Tilson, Lyytinen & Sørensen, 2010, p. 4).

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Die 50+1-Regel auf der Kippe?

Die 50+1-Regel kommt durch das Vorhaben des Präsidenten des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V., Martin Kind, erneut in die Diskussion. Zum Hintergrund: Die Lizenzspielerabteilung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. wurde in die Hannover 96 GmbH & Co. KGaA ausgegliedert. Die Kommanditanteile sind im Eigentum der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, deren Mehrheit Martin Kind hält. Als Komplementär fungiert die Hannover 96 Management GmbH, deren Gesellschaftsanteile vollständig dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. gehören. Damit ist den Vorgaben der 50+1-Regelung Rechnung getragen, da der Verein als Komplementär die Kontrolle über die Lizenzspielerabteilung innehat.

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Zum 28. Mal FC Bayern München
Ist die Champions League Gift für die Fußballbundesliga?

Die Ausgeglichenheit einer Liga wird von vielen als wichtige – vielleicht sogar als wichtigste Determinante für die Zuschauernachfrage von Fußballspielen in einer Profiliga identifiziert. Dabei wird folgender Wirkungsmechanismus impliziert: Eine ausgeglichene sportliche Leistungsfähigkeit der Klubs einer Liga (competitive balance) erhöht den Spannungsgrad; es ist evtl. bis zum letzten Spieltag nicht klar, welcher Klub die Meisterschaft gewinnt. Ein hoher Spannungsgrad führt zu einem höheren Zuschauerinteresse und damit zu höheren Einnahmen der Klubs.[1] Da jedoch jeder einzelne Klub nach maximaler Spielstärke strebt – jeder Klub möchte nach Möglichkeit alle Spiele gewinnen –, gerät die individuelle Rationalität in Konflikt mit der kollektiven. Der Spannungsgrad ist ein Kollektivgut. Im Interesse der Liga muß es demnach sein, daß die Spielstärken der Klubs nicht zu stark voneinander abweichen. Freilich spielt auch der Zufall oder das Glück beim Ausgang eines Spiels eine nicht gänzlich zu vernachlässigende Rolle.

Wir wirkt sich nun vor diesem Hintergrund die Champions League aus?

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Hayek and the crowd

Nach Hayek ist die Informationsausstattung der Marktteilnehmer unvollständig; das Wissen ist nur dispers vorhanden und entzieht sich weitgehend einer Aggregation. Damit wird Wettbewerb zu einem Entdeckungsverfahren (Hayek 1969; 1976): Die Marktteilnehmer können durch Aufwendungen an neue, für ihr Handeln subjektiv relevante Informationen gelangen. Neben einem unvollständigen Informationsstand, dessen Beseitigung mittels individuell unterschiedlich intensiver Bemühungen durch die Marktteilnehmer versucht wird, kennzeichnet die Entscheidungssituation jedes Marktteilnehmers eine durch subjektive Kriterien geprägte Interpretation der verfügbaren Daten, woraus individuell verschiedenartige Kenntnislagen und Einschätzungen der Marktsituation resultieren.

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Vereine der Fußballbundesliga sollten Kosten des Polizeiaufgebots zahlen

In seinem Urteil vom 21.02.2018 (2 LC 139/17) hat das Oberverwaltungsgericht Bremen die Gebührenforderungen des Bundeslandes Bremen an die Deutsche Fußball Liga (DFL) grundsätzlich für rechtens anerkannt. Bremen darf daher Teile der Kosten, die im Zusammenhang mit Polizeieinsätzen bei sogenannten Rot- oder Hochrisikospielen entstehen, der Bundesliga in Rechnung stellen. Das Urteil ist zur Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Nach Auffassung des Rechnungshofs in Baden-Württemberg beliefen sich die Kosten für Polizeieinsätze bei Fußballspielen in den ersten fünf Ligen im Jahre 2015 in Deutschland auf 119 Millionen Euro. Diese Kosten wurden bislang durch die öffentliche Hand abgedeckt und damit vom Steuerzahler bezahlt.

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