Bereits am 15. April 2014 hat das EU-Parlament einem Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission mit dem Inhalt zugestimmt, dass börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Unternehmen, die im öffentlichen Interesse von den Mitgliedsstaaten bestimmt werden, über ihre Nachhaltigkeitsleistungen berichten müssen. Konkret geht es um auf ökologische, soziale und mitarbeiterbezogene Aspekte, über die Wahrung der Menschenrechte, über Anti-Korruption und Bestechungsvorfälle sowie über die Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen.
Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht
Wirtschaftspolitik im Bann der Staatsschuldenkrise
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Ein weiterhin schwaches – zum Teil sogar anhaltend negatives – Wirtschaftswachstum, auf hohem Niveau verharrende Arbeitslosenzahlen und geopolitische Unwägbarkeiten haben dazu geführt, dass die (aktuelle) Wirtschaftspolitik in der Eurozone in erster Linie mit Blick auf die Verschuldungssituation der Mitgliedsländer betrieben wird – unabhängig vom konkreten Auftrag des jeweiligen Trägers sowie den damit verbundenen Langfristwirkungen. Dabei stehen die Schuldenstandsquote und die Neuverschuldungsquote im Mittelpunkt der wirtschaftspolitischen Überlegungen. Abbildung 1 zeigt, dass die Schuldenstandsquoten nach einem erheblichen Anstieg im Rahmen der Krise nach Prognosen der EU in den nächsten Jahren nur langsam sinken werden. Selbst diese Entwicklung wird aber nur dann zustande kommen, wenn die zugrundeliegenden positiven Wachstumsannahmen der EU in den nächsten Jahren auch wirklich eintreten. Anderenfalls könnte es statt zu einer Reduktion der Staatsschuldenquoten zu einem weiteren Anstieg mit schwerwiegenden Folgen für die Tragfähigkeit der Verschuldung kommen. Daraus resultierende steigende Zinsen für Staatsanleihen aufgrund höherer Risikoprämien bis hin zur (erneut) drohenden Insolvenz einzelner Staaten könnten neue Krisen heraufbeschwören. Vor diesem Hintergrund ist die (aktuelle) Wirtschaftspolitik primär darauf gerichtet zu helfen, die Wachstumsprognosen der EU in die Tat umzusetzen. Die dabei relevanten Zusammenhänge sollen im Folgenden erläutert werden.
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Das Unsichtbare und die Wirtschaftspolitik
Es gibt sicher viele Gründe dafür, dass ökonomische Argumente außerhalb des wissenschaftlichen Bereichs auf Ignoranz, Befremden und gelegentlich auch Abscheu stoßen. Einige dieser Gründe sind vermutlich das offensichtlich interessengeleitete Handeln von Akteuren, die bestimmte Maßnahmen propagieren (Lobbyismus), das gelegentliche Fehlen einer Begabung, komplexe Sachverhalte auf ihren zentralen Punkt zu bringen und auch die nicht immer rein sachlichen Auseinandersetzungen unter den Ökonomen selbst.
Gastbeitrag
Wachstum als Schlüssel für Nachhaltigkeit begreifen
Wachstum ist der Schlüssel für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung – auch im Hinblick auf Umwelt und Ressourcen. Denn durch technischen Fortschritt steigt die Produktivität, so dass mit weniger knappen Ressourcen und auf umweltschonendere Art produziert werden kann. Statt Wachstum in Frage zu stellen, sollte der Staat klare Vorgaben zum Umweltschutz machen und die rechtlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass sich technischer Fortschritt nützlich entfalten kann: Hierzu gehören gute Bildungspolitik, Technologieoffenheit bei der Suche nach besten Lösungen und eine Steuerpolitik, die nicht bestimmte Branchen und Technologien bevorzugt. So kann Nachhaltigkeit auf möglichst effiziente Weise erreicht werden.
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