Was will der Koalitionsvertrag?
Mit der Einführung einer Grundrente wollen die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD ein Instrument gegen Altersarmut schaffen und zugleich die Lebensleistung von Menschen anerkennen, die mindestens 35 Beitragsjahre (inklusive Kindererziehung, Pflege von Angehörigen) vorweisen können (vgl. Koalitionsvertrag, 2018, S. 92). Im Koalitionsvertrag ist neben der Zahl an Beitragsjahren auch die Bedürftigkeitsprüfung – entsprechend der Grundsicherung – als ein weiterer Parameter genannt, die die Anspruchsvoraussetzungen definieren. Als Leistungshöhe wird ein regelmäßiges Alterseinkommen von 10 Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs avisiert. Der Regelbedarf wird jährlich angepasst und ist ab dem 1. Januar 2019 für einen Alleinstehenden bzw. Alleinerziehenden mit 424 Euro angegeben. Zum Grundsicherungsbedarf kommen die Kosten der Unterkunft hinzu, die jedoch regional erheblich voneinander abweichen. Der bundesdurchschnittliche Grundsicherungsbedarf liegt aktuell bei rund 800 Euro, was eine Grundrentenleistung von rund 80 Euro impliziert. Für Ostdeutschland ist der durchschnittliche Grundsicherungsbedarf mit rund 720 Euro niedriger, so dass die Grundrentenleistung entsprechend geringer ausfällt. Hier wird deutlich, wie schwierig allein die Umsetzung des Koalitionsvertrages ist, weil die Gesamthöhe der Grundsicherung regional unterschiedlich ist und sich Folgeprobleme ergeben könnten, z. B. bei einem Umzug.