Die zunehmende Globalisierung hat nicht nur den Wettbewerb auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten intensiviert, sondern auch dazu geführt, dass mobiles Kapital sensibler auf Veränderungen von Standortbedingungen reagiert. Unterschiedliche Steuerbelastungen können somit Auslöser von Standort- oder Gewinnverlagerungen von international tätigen  Unternehmen sein. Insbesondere aktuelle Fälle multinationaler Unternehmen, die trotz hoher Gewinne kaum Steuern zahlen, haben eine erneute Diskussion um die Harmonisierung von Besteuerungsregeln in der Europäischen Union ausgelöst. Die europäische Steuerpolitik sollte weiterhin darauf abzielen, steuerliche Hindernisse für den gemeinsamen Binnenmarkt abzubauen und die Kosten für die Steuerbefolgung zu senken. Die positiven Wirkungen des Steuerwettbewerbs sollten nicht durch eine Vereinheitlichung von Steuersätzen ausgeschaltet werden. Um zu verhindern, dass der Steuerwettbewerb durch selektive Steuervergünstigungen und damit unerwünschte Steuervermeidung verzerrt wird, ist ein gemeinsamer Regelrahmen als Wettbewerbsordnung notwendig. Hierzu gehört eine wirksame europäische Beihilfenkontrolle und mehr Transparenz von Steuerregeln – insbesondere über eine Angleichung der Bemessungsgrundlagen. Die Europäische Kommission hat dazu in ihrem Aktionsplan zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 17. Juni 2015 einen Vorschlag angekündigt.
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Unternehmensteuern in Europa: Wettbewerb stärken“ weiterlesen