Sollte die Tour de France durch öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland übertragen werden?

Aufgrund der Dopingskandale im Radsport in den letzten Jahren beabsichtigten die öffentlichen Sender, in diesem Jahr die Tour de France nicht live zu übertragen. Aufgrund ihrer vertraglichen Verpflichtungen müssen ARD und ZDF entgegen ihrer Absichten von der Tour berichten; der dafür vereinbarte Preis beträgt für den Zeitraum 2009 bis 2011 20 Millionen Euro.

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Öffentliches Geld für Goldmedaillen?

Am 23. April dieses Jahres titelte das Handelsblatt „Extragehalt für Spitzensportler soll mehr Medaillen bringen“: „Die Stiftung Deutsche Sporthilfe will die besten Athleten des Landes mit stärkeren finanziellen Anreizen zu Höchstleistungen antreiben. Künftig erhalten vielversprechende deutsche Spitzensportler eineinhalb Jahre vor Beginn der Olympischen Spiele jeweils 1500 Euro zusätzlich im Monat“ (o. V., 2009, S. 20).

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Medical Savings Accounts als Reformoption für das deutsche Gesundheitswesen

Die Maßnahmen der Gesundheitsreform, die die große Koalition auf den Weg gebracht hat, zeichnen sich durch eine teilweise unglückliche Ausgestaltung aus und dürften kaum die mit ihnen verbundenen Zielsetzungen wie beispielsweise Beitragsstabilität erreichen. Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, auf eine Reformoption hinzuweisen, die erfolgreich in anderen Staaten wie etwa Singapur eingeführt worden ist: Die Medical Savings Accounts (deutsch: Gesundheitssparkonten).

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Eine Neuordnung des deutschen Lotteriemarktes tut not!

Glücksspiele sind nach Lesart des Staatsvertrags über das Glücksspielwesen in Deutschland Spiele, bei denen für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Hierzu zählen neben Lotterien, Wetten jedweder Art gegen Entgelt (meist in Form von Sportwetten), Lotterien, Angebote innerhalb staatlicher Spielbanken (Tischspiele und Automaten) sowie Automaten-spiele außerhalb staatlicher Casinos (z. B. in Gaststätten und Spielhallen) und eine Anzahl weniger bekannter Glücksspiele wie das Gewinnsparen, das von öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Kreditinstituten angeboten wird. Nach § 4 dieses Staatsvertrags ist für das Betreiben jeglicher Art eines öffentlichen Glücksspiels eine Genehmigung der zuständigen Behörde des jeweiligen (Bundes-)Landes erforderlich.

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