{"id":10448,"date":"2012-10-25T00:01:10","date_gmt":"2012-10-24T23:01:10","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=10448"},"modified":"2012-10-25T05:53:59","modified_gmt":"2012-10-25T04:53:59","slug":"brauchen-wir-eine-revision-der-entscheidungsregeln-im-ezb-rat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=10448","title":{"rendered":"Brauchen wir eine Revision der Entscheidungsregeln im EZB-Rat?"},"content":{"rendered":"<p>Seitdem die Europ\u00e4ische Zentralbank durch Ausbruch der Staatsschuldenkrise in schwere Gew\u00e4sser geraten ist, mehren sich hierzulande die Stimmen, die eine Reform der Entscheidungsregeln im Eurosystem verlangen. Bislang gilt im EZB-Rat das Prinzip \u201eein Mitglied \u2013 eine Stimme\u201c. Entscheidungen werden im Regelfall mit einfacher Mehrheit getroffen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des EZB-Pr\u00e4sidenten. Nun wird beispielsweise vorgeschlagen, dem Vertreter der Deutschen Bundesbank ein Vetorecht, etwa gegen den Ankauf von Staatsanleihen, einzur\u00e4umen, weil die Bundesbank zu einem betr\u00e4chtlichen Teil f\u00fcr die resultierenden Risiken haftet. Daneben wird gefordert, die Stimmen der NZB-Pr\u00e4sidenten im EZB-Rat entsprechend der \u00f6konomischen Bedeutung der Mitgliedsstaaten im Euroraum zu gewichten. Schlie\u00dflich gibt es Rufe, die mehr Transparenz \u00fcber geldpolitische Entscheidungen einfordern und vorschlagen, der EZB-Rat m\u00f6ge die Protokolle seiner Ratssitzungen \u2013 einschlie\u00dflich des individuellen Abstimmungsverhaltens \u2013\u00c2\u00a0 ver\u00f6ffentlichen, wie das beispielsweise die US Fed, die Bank of Japan oder die Schwedische Reichsbank handhaben.<\/p>\n<p>Was ist von solchen Vorschl\u00e4gen zu halten?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Satzungs\u00e4nderungen und Einstimmigkeitsprinzip<\/strong><\/p>\n<p>Jede \u00c4nderung der Entscheidungsregeln im EZB-Rat erfordert eine Satzungs\u00e4nderung des Eurosystems, \u00fcber die der Europ\u00e4ische Rat in der Abgrenzung der Staats- und Regierungschefs entscheidet. Abgesehen davon, dass solche Regel\u00e4nderungen f\u00fcr die derzeitige Finanzkrise zu sp\u00e4t kommen, ist zu bef\u00fcrchten, dass mit einer \u00c4nderung von Entscheidungsregeln auch andere wesentliche Konstruktionselemente des Eurosystems zur Disposition stehen \u2013 worauf das ehemalige EZB-Ratsmitglied J\u00fcrgen Stark hingewiesen hat (<em>Ruhkamp<\/em>, 2012). Denkbar w\u00e4re etwa eine eingeschr\u00e4nkte Unabh\u00e4ngigkeit des Eurosystems oder eine Ver\u00e4nderung im geldpolitischen Mandat.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus sieht die Satzung des Eurosystems bislang aus gutem Grund kein Vetorecht einzelner Mitgliedsstaaten der W\u00e4hrungsunion vor. Wer ein Vetorecht gegen spezifische geldpolitische Ma\u00dfnahmen fordert, muss damit rechnen, dass auch andere Vertreter gleiche Rechte in Bezug auf andere Instrumente in Anspruch nehmen wollen. Damit k\u00f6nnten im EZB-Rat Entscheidungen nur noch einstimmig gef\u00e4llt werden und die Geldpolitik w\u00fcrde ihre F\u00e4higkeit verlieren, rasch und flexibel auf St\u00f6rungen zu reagieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Rotationsverfahren<\/strong><\/p>\n<p>Bereits im Fr\u00fchjahr 2003 hatte der Europ\u00e4ische Rat eine \u00c4nderung der Abstimmungsregeln im EZB-Rat beschlossen, die in Zukunft auf eine Quasi-Stimmengewichtung hinauslaufen wird. Anlass war die Osterweiterung der Europ\u00e4ischen Union, wodurch absehbar wurde, dass die Zahl der Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion allm\u00e4hlich bis auf 27 L\u00e4nder anwachsen wird. Deshalb wurde entschieden, die Gesamtzahl der stimmberechtigten NZB-Pr\u00e4sidenten im EZB-Rat auf 15 zu beschr\u00e4nken, um weiterhin rechtzeitig und effizient entscheiden zu k\u00f6nnen. Zugleich wurde beschlossen, k\u00fcnftig zu einem Rotationsverfahren f\u00fcr die NZB-Pr\u00e4sidenten \u00fcberzugehen, die unterschiedlich oft stimmberechtigt an den EZB-Ratssitzungen teilnehmen sollen (<em>Europ\u00e4ische Zentralbank<\/em>, 2009).<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich war vorgesehen, das Rotationssystem ab dem 16. Mitgliedsland einzuf\u00fchren. jedoch steht inzwischen fest, dass das Verfahren erst nach dem Beitritt des 19. Mitgliedslandes angewendet wird. Dabei werden die Pr\u00e4sidenten der Nationalen Zentralbanken zun\u00e4chst in zwei, ab einer Anzahl von 22 Mitgliedsstaaten in drei Gruppen eingestuft, deren Mitglieder unterschiedlich h\u00e4ufig stimmberechtigt sind. Die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer der Gruppen h\u00e4ngt von der wirtschaftlichen Gr\u00f6\u00dfe des betreffenden Landes ab, wobei sich die Gr\u00f6\u00dfe nach dem BIP und der Bedeutung der nationalen Finanzm\u00e4rkte richtet.<\/p>\n<p>Zur ersten Gruppe geh\u00f6ren die NZB-Pr\u00e4sidenten der f\u00fcnf gr\u00f6\u00dften Volkswirtschaften, die zusammen \u00fcber vier Stimmen verf\u00fcgen; alle \u00fcbrigen L\u00e4nder geh\u00f6ren der zweiten Gruppe an und verf\u00fcgen zusammen \u00fcber elf Stimmen. Ab dem Zeitpunkt, zu dem mehr als 21 NZB-Pr\u00e4sidenten dem EZB-Rat angeh\u00f6ren, werden die NZB-Pr\u00e4sidenten in drei Gruppen eingeteilt, wobei die erste Gruppe f\u00fcnf L\u00e4nder mit zusammen vier Stimmen umfasst. In der zweiten Gruppe ist die H\u00e4lfte der NZB-Pr\u00e4sidenten vertreten (wobei die Zahl aufgerundet wird), die zusammen \u00fcber acht Stimmen verf\u00fcgen sollen; die \u00fcbrigen NZB-Pr\u00e4sidenten sind in der dritten Gruppe und verf\u00fcgen \u00fcber insgesamt drei Stimmen. Tabelle 1 zeigt die Gruppenaufteilung in beiden F\u00e4llen und in Klammern die resultierenden H\u00e4ufigkeit, mit der NZB-Pr\u00e4sidenten stimmberechtigt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/vollmer_entscheidungsregeln_1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Stimmrechtsh\u00e4ufigkeit im Rotationssystem\" src=\"\/wordpress\/bilder\/vollmer_entscheidungsregeln_1.png\" alt=\"Stimmrechtsh\u00e4ufigkeit im Rotationssystem\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Schw\u00e4chen des Rotationssystems<\/strong><\/p>\n<p>Aus Sicht der EZB ist das Rotationsverfahren transparent und garantiert zugleich Best\u00e4ndigkeit und Repr\u00e4sentativit\u00e4t, weil es Erweiterungen des W\u00e4hrungsraums aufnehmen kann und vermeidet, dass die stimmberechtigten NZB-Pr\u00e4sidenten nicht repr\u00e4sentativ f\u00fcr die Wirtschaft im W\u00e4hrungsraum sind. Dar\u00fcber hinaus ist sichergestellt, dass alle NZB-Pr\u00e4sidenten weiterhin pers\u00f6nlich an den EZB-Ratssitzungen teilnehmen k\u00f6nnen, wobei das Beschlussfassungsprinzip \u201eEin Mitglied- eine Stimme\u201c weiterhin f\u00fcr alle stimmberechtigten Mitglieder gilt (<em>Europ\u00e4ische Zentralbank<\/em>, 2009).<\/p>\n<p>Allerdings gibt es auch Schw\u00e4chen: Bislang ist ein Rotationszeitraum von einem Monat vorgesehen, sodass beispielsweise Mitglieder der ersten L\u00e4ndergruppe in jedem f\u00fcnften Monat vom Abstimmungsprozess ausgeschlossen sind. Damit d\u00fcrfte das politische Gewicht des EZB-Pr\u00e4sidenten zunehmen, der als Agenda-Setter fungiert und festlegt, wann welche Entscheidungen zur Abstimmung stehen. Dies erm\u00f6glicht Raum f\u00fcr strategisches Verhalten. Hinzu kommt, dass das Rotationsverfahren die Repr\u00e4sentativit\u00e4t nur n\u00e4herungsweise herbeif\u00fchren kann. Zwar variiert die H\u00e4ufigkeit der Teilnahme zwischen den Mitgliedern im EZB-Rat, jedoch verf\u00fcgt jedes zur Abstimmung berechtigte Mitglied weiterhin \u00fcber dieselbe Stimmenanzahl, sodass bei jeder einzelnen Abstimmung die politischen Gewichte jedes Mitglieds identisch sind und weiterhin von der \u00f6konomischen Bedeutung seines Landes abweichen. Zwar d\u00fcrften sich im Durchschnitt aller Abstimmungen politische Gewichte und \u00f6konomische Bedeutung ann\u00e4hern, sofern die Anzahl der Abstimmungen hinreichend gro\u00df wird; allerdings gilt das nicht f\u00fcr einzelne Abstimmungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Stimmengewichtung im EZB Rat?<\/strong><\/p>\n<p>Die Alternative zum beschlossenen Rotationsverfahren best\u00fcnde darin, wie derzeit gefordert, vom Prinzip \u201eein Mitglied \u2013 eine Stimme\u201c abzur\u00fccken und die Stimmen einzelner NZB-Pr\u00e4sidenten gem\u00e4\u00df der wirtschaftlichen Bedeutung ihrer L\u00e4nder zu gewichten. Es sei aber erw\u00e4hnt, dass solch eine Stimmengewichtung mit einem Vetorecht unvereinbar ist, weil bei Einstimmigkeit alle Stimmen zur Beschlussfassung notwendig sind und alle NZB-Pr\u00e4sidenten dasselbe politische Gewicht einnehmen (weil dann beispielsweise die Stimmen Maltas genauso erforderlich sind, wie die Deutschlands, um eine Entscheidung herbeizuf\u00fchren). Eine explizite Stimmengewichtung macht deshalb nur Sinn, wenn man Mehrheitsentscheidungen zul\u00e4sst und auf Vetorechte verzichtet.<\/p>\n<p>Allerdings h\u00e4tte solch eine Stimmengewichtung wenig materielle Auswirkungen im Vergleich zum Status Quo, weil das derzeitige politische Gewicht der Gruppe der \u201eNordl\u00e4nder\u201c kaum vom ihrem wirtschaftlichen Gewicht abweicht. Dies verdeutlicht Tabelle 2, die f\u00fcr die Gruppe der derzeitigen Teilnehmerl\u00e4nder an der EWU (EWU-17) und f\u00fcr alle 27 EU-Mitgliedsl\u00e4nder (EWU-27) die \u00f6konomischen Gewichte, definiert als Anteil des nationalen BIP am EU-BIP f\u00fcr 2011, darstellt. Die Tabelle zeigt, dass die \u00f6konomischen Gewichte der \u201eNordl\u00e4nder\u201c in der EU, die tendenziell eher gegen den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB sind, ann\u00e4hernd mit ihrem derzeitigen Stimmenanteil im EZB-Rat (acht von 17 Stimmen oder 47%; ohne die Direktoren im EZB-Rat) \u00fcbereinstimmt (<em>Ruhkamp<\/em>, 2012). Auch wenn dies kein grunds\u00e4tzliches Argument f\u00fcr oder wider eine Stimmengewichtung ist, wird deutlich, dass die Frage einer ver\u00e4nderten Stimmenverteilung besser in Ruhe und unabh\u00e4ngig von der derzeitigen Krisensituation diskutiert werden sollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Mehr Transparenz im EZB-Rat<\/strong><\/p>\n<p>Vorsicht geboten erscheint auch gegen\u00fcber Forderungen nach mehr Transparenz der geldpolitischen Entscheidungen in Europa. Bislang folgt der EZB-Rat (zumeist) dem Kollegialit\u00e4tsprinzip, d.h. mehrheitlich getroffene Entscheidungen werden nach au\u00dfen mit einer Stimme (die des EZB-Pr\u00e4sidenten) vertreten. Dies dient dem Schutz einzelner EZB-Ratsmitglieder vor politischem Druck, vor allem aus ihren Heimatl\u00e4ndern, und nimmt ihnen den Anreiz, \u201ef\u00fcr die Galerie\u201c zu spielen. Solch einen Schutz ben\u00f6tigen Mitglieder der Zentralbankr\u00e4te der Schwedischen Reichsbank, der Bank of Japan oder auch der US Fed nicht, weil sie kaum in den Verdacht geraten, regionale Politikinteressen zu bedienen. Deshalb kann dort die Ver\u00f6ffentlichung von Sitzungsprotokollen einschlie\u00dflich der namentlichen Abstimmungsergebnisse sinnvoll sein, damit die \u00d6ffentlichkeit die Qualit\u00e4t der getroffenen Entscheidungen \u00fcberpr\u00fcfen kann. F\u00fcr das Eurosystem als geldpolitische Autorit\u00e4t einer W\u00e4hrungsunion zwischen unabh\u00e4ngigen Staaten ist diese Transparenz jedoch (noch) nicht zweckm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/vollmer_entscheidungsregeln_2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"\u00d6konomische Gewichte in der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion 2011\" src=\"\/wordpress\/bilder\/vollmer_entscheidungsregeln_2.png\" alt=\"\u00d6konomische Gewichte in der Europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion 2011\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Ein Alternativvorschlag<\/strong><\/p>\n<p>Aus dem Vorstehenden folgt, dass eine Revision der Entscheidungsregeln im EZB-Rat nicht unbedingt die ad\u00e4quate Antwort auf die Staatsschuldenkrise darstellt und nicht sicherstellt, dass k\u00fcnftig ein Ankauf von Staatsanleihen durch das Eurosystem unterbleibt. Soll das Wiederauftreten einer Staatsschuldenkrise verhindert werden, m\u00fcsste daher eher \u00fcber andere Regel\u00e4nderungen nachgedacht werden, denn bislang verbietet die Satzung der EZB dem Eurosystem nur, nationalen Regierungen \u00dcberziehungskredite zu gew\u00e4hren oder deren Schuldtitel unmittelbar zu erwerben. Der Vorschlag zielt darauf ab, dem Eurosystem k\u00fcnftig auch Sekund\u00e4rmarktgesch\u00e4fte zu verbieten oder ihm sogar zu untersagen, Staatsanleihen als Sicherheiten bei geldpolitischen Gesch\u00e4ften zu akzeptieren. Der Preis hiervon w\u00e4re hoch, weil Staatspapiere an Liquidit\u00e4t verlieren w\u00fcrden und nur noch zu h\u00f6heren Zinsen emittiert werden k\u00f6nnten. Aber vielleicht ist genau dies notwendig, damit auch der letzte Finanzminister versteht, dass Staatsausgaben langfristig hinreichend hohe Steuereinnahmen erfordern und nicht dauerhaft durch Schuldaufnahmen finanziert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<p><em>Europ\u00e4ische Zentralbank<\/em> (2009): Rotation der Stimmrechte im EZB-Rat, in: Monatsbericht der Europ\u00e4ischen Zentralbank, 11. Jg., Juli, S. 101-110.<br \/>\n<em>Ruhkamp, S.<\/em> (2012): <a href=\"http:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/ezb-rat-der-schwelende-streit-ueber-die-stimmrechte-11869873.html\" target=\"_blank\">EZB-Rat. Der schwelende Streit \u00fcber die Stimmrechte<\/a>, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seitdem die Europ\u00e4ische Zentralbank durch Ausbruch der Staatsschuldenkrise in schwere Gew\u00e4sser geraten ist, mehren sich hierzulande die Stimmen, die eine Reform der Entscheidungsregeln im Eurosystem &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=10448\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eBrauchen wir eine Revision der Entscheidungsregeln im EZB-Rat?\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":115,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,8,31,434],"tags":[194,930,199,121,929,931,932],"class_list":["post-10448","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgmeines","category-europaisches","category-politisches","category-waehrungspolitisches","tag-europaeische-zentralbank","tag-eurosystem","tag-eurozone","tag-ezb","tag-ezb-rat","tag-rotationsverfahren","tag-rotationszeitraum"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Brauchen wir eine Revision der Entscheidungsregeln im EZB-Rat? 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