{"id":112,"date":"2008-03-12T07:49:23","date_gmt":"2008-03-12T06:49:23","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=112"},"modified":"2008-03-12T10:42:14","modified_gmt":"2008-03-12T09:42:14","slug":"nach-liechtenstein-ein-requiem-fuer-das-bankgeheimnis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=112","title":{"rendered":"Nach Liechtenstein: <br \/>Ein Requiem f\u00fcr das Bankgeheimnis?"},"content":{"rendered":"<p>Liechtenstein und kein Ende. Die Pressionen aus dem politischen Deutschland gegen\u00fcber Liechtenstein, der Schweiz und anderen sogenannten Steueroasen nehmen zu. Der deutsche Botschafter in Bern artikulierte j\u00fcngst, das schweizerische Bankgeheimnis sei nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df. Das Bankgeheimnis der Eidgenossenschaft steht schon l\u00e4nger in vielf\u00e4ltiger Kritik, die vor allem von L\u00e4ndern au\u00dferhalb der Schweiz ge\u00fcbt wird. Jenseits aller Diskussionen um die Steuerzahlermoral der Privaten, die im \u00fcbrigen die Steuereinziehungsmoral des Staates stets ausblendet, zeigt diese Kritik, dass die Implikationen von Globalisierung und Systemwettbewerb nur unzureichend verstanden werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die bekannten Einlassungen beziehen sich auf die Steuerausf\u00e4lle in L\u00e4ndern au\u00dferhalb der Schweiz (im folgenden sei Liechtenstein inkorporiert), die internationale Kapitaldisponenten durch Kapitalexporte in \u201eSteueroasen\u201c sowie die Inanspruchnahme derer Bankdienstleistungen verursachen. Von \u201eunfairem\u201c und \u201esch\u00e4dlichem\u201c Steuerwettbewerb wird ebenso gesprochen wie von Trittbrettfahrern und \u201eunkooperativem\u201c Verhalten. Dies ist die Argumentationsbasis der EU und der OECD, die bekanntlich auf eine Harmonisierung der Kapitalertragsbesteuerung und, wenn m\u00f6glich, auch spezifischer Bankdienstleistungen mindestens innerhalb Europas dringen. Das schweizerische Bankgeheimnis steht dabei im versch\u00e4rften Fokus. Prinzipiell gew\u00fcnscht wird, dass die Schweiz dieses besondere Arrangement abschafft, um in Europa \u201efaire\u201c Wettbewerbsbedingungen bei Bankdienstleistungen herzustellen.<\/p>\n<p>Das Bankgeheimnis der Schweiz stammt aus dem liberalen Wirtschaftsdenken des 19. Jahrhunderts, das \u2013 heute vielfach verglichen mit der Verschwiegenheitspflicht des Arztes oder Rechtsanwalts \u2013 dem Schutz des individuellen Kunden gegen\u00fcber dem Staat und der \u00d6ffentlichkeit dienen sollte, weshalb man es eigentlich als Bankkundengeheimnis bezeichnen m\u00fc\u00dfte. Es ist die Inkarnation der Begrenzung staatlicher Macht gegen\u00fcber der Individualsph\u00e4re des einzelnen B\u00fcrgers. Dieser liberale Gedanke der staatlichen Machtbegrenzung ist vor allem dann wichtig, wenn B\u00fcrger in geschlossenen Nationalstaaten leben, aus denen ein Entweichen nicht oder nur mit hohen Austrittskosten m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>In einer offenen Welt der Globalisierung, wie wir sie heute erleben, steht dieses liberale Denken allerdings ebenfalls mehr denn je auf der Agenda. Denn Globalisierung ist ein Proze\u00df weltweiter Absenkung der Kosten der \u00dcberwindung von Nationalgrenzen mit der Folge zunehmender globaler Vernetzung von M\u00e4rkten. Insofern ist Globalisierung ein weltweites Programm zur Mehrung von Exit-Optionen, also von Ausweichm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Privaten: Diese k\u00f6nnen in andere Regulierungsgebiete au\u00dferhalb ihrer Wohnsitzgrenzen physisch oder auch nur funktional abwandern, wenn ihnen die Standortbedingungen dort besser als zuhause gefallen.<\/p>\n<p>Es herrscht also Standort- bzw. Systemwettbewerb, in dem die immobilen Standortfaktoren eines Landes \u2013  zum Beispiel die Banken \u2013 um die mobilen Ressourcen dieser Welt \u2013  zum Beispiel um mobiles Finanzkapital \u2013 konkurrieren. Dieser Systemwettbewerb ist ein weltweiter Wettbewerb der komparativen Vorteile, die die Standorte den international mobilen Ressourcen anbieten und die Ausdruck unterschiedlicher l\u00e4nderspezifischer Ausstattungen, F\u00e4higkeiten, Erfahrungen und Pr\u00e4ferenzen der B\u00fcrger sind. Entsprechend unterschiedlich m\u00fcssen die internationalen Spezialisierungsmuster f\u00fcr die L\u00e4nder ausfallen. In diesem Wettbewerb steht es jedem Land prinzipiell frei, sein Portfolio spezifischer Wettbewerbsvorteile selbst zu gestalten, also eigene komparative Regulierungsvorteile zu erzeugen und anzubieten, um sich international attraktiv zu positionieren.<\/p>\n<p>Gegen einen solchen Wettbewerb der Bankenregulierungen wird oft eingewandt, er verursache grenz\u00fcberschreitende negative externe Effekte dadurch, dass zum Beispiel die Schweiz durch ihr spezifisches Bankgeheimnis manche Steuerbemessungsgrundlage aus der EU abziehe und sich dadurch einen ungerechtfertigten Steuervorteil verschaffe. Zudem sei es nicht tolerabel, dass die Schweiz den Tatbestand der einfachen Steuerhinterziehung &#8211;  anders als in den L\u00e4ndern der EU &#8211;  nicht als Straftatbestand behandle. Auch gehe es nicht an, dass in der Schweiz eine Quellen- bzw. Zahlstellensteuer bestehe, w\u00e4hrend innerhalb der EU ein striktes System von Kontrollmitteilungen gehandhabt werde. Der Steuerwettbewerb zwischen der Schweiz und der EU sei deshalb verzerrt, was die Forderung nach internationaler Harmonisierung der institutionellen Bedingungen f\u00fcr Bankdienstleistungen wohl begr\u00fcnde.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist hier die bekannte Tatsache herauszustellen, dass das schweizerische Bankgeheimnis niemanden sch\u00fctzt, der in international als Straftaten klassifizierten Aktivit\u00e4ten wie Geldw\u00e4sche, Rauschgifthandel, Korruption usw. involviert ist. Auch sollte das Bankgeheimnis nicht mit anonymen Nummernkonten verwechselt werden, denn \u201eto know your customer\u201c ist ein zentraler Grundsatz eidgen\u00f6ssischer Banken. Aus diesen Tatbest\u00e4nden l\u00e4sst sich die These vom verzerrten Steuerwettbewerb deshalb nicht begr\u00fcnden. Zudem ist dem Argument des verzerrten Steuerwettbewerbs zugunsten der Schweiz entgegenzuhalten, dass bei der Besteuerung von Auslandseinkommen fast alle Staaten \u201eSteueroasen\u201c f\u00fcr Nicht-Gebietsans\u00e4ssige sind. Denn auch manche traditionellen Hochsteuerl\u00e4nder verlangen nur geringe Quellensteuern auf die Einkommen der Nicht-Gebietsans\u00e4ssigen. Damit wollen sich die Hochsteuerl\u00e4nder f\u00fcr international mobiles Kapital attraktiv machen, dessen Besteuerungselastizit\u00e4t bekanntlich h\u00f6her ist als die der immobilen Faktoren.<\/p>\n<p>Zudem bieten Hochsteuerl\u00e4nder gebietsfremden Kapitaldisponenten nicht selten attraktivere Zinsen als die traditionell als Steueroasen bezeichneten Staaten mit attraktivem Bankgeheimnis. So gesehen bilden Bankgeheimnis, Kapitalertr\u00e4ge und deren Besteuerung insgesamt ein Attraktivit\u00e4tsportfolio, dessen Mix die Wettbewerbsf\u00e4higkeit der immobilen Faktoren eines Standorts aus Sicht der mobilen Faktoren bestimmt. So kann man Deutschland durchaus als eine Steueroase f\u00fcr manche Kapitaldisponenten aus der Schweiz oder aus Luxemburg ansehen, denn sonst g\u00e4be es ja die bekannten internationalen \u201e\u00dcber-Kreuz-Anlagen\u201c nicht. Da im Besteuerungsverfahren Bankgeheimnis, Kapitalertrag und Besteuerung wohl grunds\u00e4tzlich im substitutionalen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen, bedeutet dies, dass eine Abschaffung des Bankgeheimnisses notwendigerweise dazu f\u00fchren m\u00fcsste, die Verzinsung der Kapitalimporte zu erh\u00f6hen und\/oder die Besteuerung zu reduzieren, um den Standort wettbewerbsf\u00e4hig zu halten.<\/p>\n<p>Das erw\u00e4hnte Harmonisierungsverlangen entspringt nun der Vorstellung, dass man ein \u201elevel playing field\u201c schaffen m\u00fcsse, also ein Wettbewerbsfeld eingeebneter, gleicher institutioneller Bedingungen, die solche Wettbewerbsverzerrungen beseitigten. Dahinter stehen meist die Forderungen von L\u00e4ndern mit komparativen Wettbewerbsnachteilen, die diese Nachteile nicht durch die Verbesserung ihrer eigenen Attraktivit\u00e4t, sondern durch die Verschlechterung derjenigen der Wettbewerber beseitigen wollen: \u201eTo raise the rivals\u00c2\u00b4 costs\u201c hei\u00dft dieses wettbewerbsfeindliche Harmonisierungsprogramm. Damit stellt sich die prinzipielle Frage: Wenn schon Harmonisierung, dann auf welchem Niveau? Welche \u00fcberzeugende inhaltliche Begr\u00fcndung gibt es daf\u00fcr, dass es die EU-Bedingungen und nicht etwa die eidgen\u00f6ssischen institutionellen Arrangements sind, die den Ma\u00dfstab f\u00fcr das einzuebnende Wettbewerbsfeld bilden? \u00dcberspitzt gefragt: Warum sollte die Schweiz ihr liberales Bankgeheimnis abschaffen, wenn doch andere L\u00e4nder es \u00fcbernehmen k\u00f6nnten, aber nicht bereit sind, dies zu tun?<\/p>\n<p>Hinter dieser Fragestellung steht ein tieferes Problem, das sich wohl auf unterschiedliche Staatsauffassungen zur\u00fcckf\u00fchren l\u00e4sst. Das traditionelle Verst\u00e4ndnis im Verh\u00e4ltnis zwischen B\u00fcrger und Staat basiert in den meisten L\u00e4ndern auf der organischen Staatsauffassung, der zufolge der Staat als eine hierarchisch \u00fcber den Privaten stehende Institution mit Entscheidungs- und Durchsetzungsmonopol gegen\u00fcber den Privaten begriffen wird. Dem gegen\u00fcber steht die vertragstheoretische Staatsauffassung der Verfassungs\u00f6konomik, in der der Staat als ein freiwilliger Zusammenschlu\u00df von B\u00fcrgern aufgefasst wird, durch den sie gemeinsame Vorteile generieren wollen. W\u00e4hrend beim organischen Staat der Zwang in der Beziehung zwischen B\u00fcrger und Staat eine dominierende Rolle spielt, kennzeichnen Freiwilligkeit und \u00c4quivalenz den verfassungs\u00f6konomischen Staat in seinem Verh\u00e4ltnis zu den B\u00fcrgern.<\/p>\n<p>Da der Systemwettbewerb der komparativen Regulierungsvorteile die Exit-Optionen f\u00fcr die Privaten international verbreitert, ist \u00e4quivalenzloser einseitiger Zwang gegen\u00fcber den Privaten, wie er im organischen Staatsverst\u00e4ndnis mit seinem Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip der Besteuerung inkorporiert ist, um so weniger durchsetzbar, je mehr Ausweichoptionen diesen offen stehen. Denn Ausweichm\u00f6glichkeiten offerieren den Privaten das Unterlaufen des staatlichen Zwangs und die Hinwendung zu \u00c4quivalenzbeziehungen in Form des freiwilligen Tauschs au\u00dferhalb der nationalen Grenzen. Die Regierungen werden damit in ihrer Regulierungsmacht, die die B\u00fcrger eines Landes mit Zwangsabgaben ohne \u00e4quivalente staatliche Gegenleistungen konfrontiert, zunehmend begrenzt. Globalisierung und Systemwettbewerb ver\u00e4ndern mithin die Bedingungen, unter denen die Steuer- und Abgabensysteme traditionellen Zuschnitts f\u00fcr mehr oder minder abgeschlossene Staaten konzipiert worden sind.<\/p>\n<p>Deshalb steht im grunds\u00e4tzlichen Gegensatz zum Zwang des traditionellen \u00e4quivalenzlosen Leistungsf\u00e4higkeitsprinzips der Besteuerung das \u00c4quivalenzprinzip der Abgabenerhebung, dem das freiheitliche Tauschparadigma zugrunde liegt: Die B\u00fcrger zahlen Abgaben im wesentlichen als \u00c4quivalent f\u00fcr die vom Staat an sie erbrachten Leistungen. Dabei kommt das Bild von Steuer-Leistungs-Paketen ins Spiel. Die Disponenten \u00fcber international mobile Ressourcen engagieren sich in denjenigen Standorten, die ihnen das in ihrem individuellen Urteil relativ beste Preis-Leistungsverh\u00e4ltnis zwischen Abgaben und staatlichen Gegenleistungen anbieten. In diesem abw\u00e4genden Kalk\u00fcl der komparativen Vorteile spielt selbstverst\u00e4ndlich das Bankgeheimnis als Element des Besteuerungsverfahrens und mithin als eine spezifische Komponente des Preis-Leistungs-Pakets, das in der Schweiz und in anderen Standorten angeboten wird, eine wichtige Rolle.<\/p>\n<p>Daraus folgt zum Beispiel, dass das eidgen\u00f6ssische Bankgeheimnis von internationalen Kapitaldisponenten vermutlich als ein um so gr\u00f6\u00dferer komparativer Vorteil angesehen wird, je mehr andere Staaten das traditionelle Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip durch eine besondere Sch\u00e4rfe der progressiven Besteuerung betonen, die ja dem \u00c4quivalenzprinzip zuwider l\u00e4uft. Wird die Progression der Besteuerung zudem noch als Ausdruck gesellschaftlicher Gerechtigkeitsvorstellungen herausgestellt \u2013 obwohl sie zumeist wohl eher den wiederwahlorientierten Umverteilungsintentionen der Regierenden entspricht &#8211; , so wird deutlich, dass kollektiv verordnete Gerechtigkeitspostulate in offenen Jurisdiktionen nicht mehr bedingungslos akzeptiert, sondern dass sie auf den Pr\u00fcfstand der individuellen Akzeptanz durch die mobilen Faktoren gestellt werden und sich also im internationalen Wettbewerb bew\u00e4hren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Standortspezifische Vorstellungen von Umverteilung und Gerechtigkeit m\u00fcssen international wettbewerbsf\u00e4hig sein, damit mobile Faktoren sie in ihrem Kosten-Nutzen-Kalk\u00fcl zu finanzieren oder mitzufinanzieren bereit sind. Jedenfalls lassen sich die verschiedentlich auf Gerechtigkeitsargumenten basierenden ethischen Begr\u00fcndungen f\u00fcr eine Abschaffung des eidgen\u00f6ssischen Bankgeheimnisses aus dieser Sicht nicht rechtfertigen. Denn im Systemwettbewerb ist Gerechtigkeit immer relativ.<\/p>\n<p>Regierungen au\u00dferhalb der Schweiz f\u00fchren bekanntlich Klage dar\u00fcber, dass einzelne Wirtschaftsb\u00fcrger sowie international operierende Unternehmen nicht zuletzt aufgrund des eidgen\u00f6ssischen Bankgeheimnisses durch Verlagerung ihrer Hauptniederlassungssitze in die Schweiz sich ihrer inl\u00e4ndischen Besteuerungspflicht entziehen, obwohl sie weiterhin die staatlichen Leistungen im Inland nutzen. Dies ist das bekannte Trittbrettfahrer-Argument. Wenn sie diesen Tatbestand dann als sch\u00e4dliche Wirkung der Globalisierung und des Steuerwettbewerbs beschreiben, die man regulatorisch unterbinden m\u00fcsse, dann ist zu fragen, wo denn das eigentliche Problem liegt.<\/p>\n<p>Ist die Globalisierung der Schurke im St\u00fcck, weil sie das traditionelle Besteuerungsparadigma der staatlichen Einnahmebeschaffung nach der Leistungsf\u00e4higkeit bedroht? Oder ist es gerade dieses \u00e4quivalenzlose Leistungsf\u00e4higkeitsparadigma, das mit der Globalisierung immer weniger kompatibel geworden ist und zunehmend an seine Grenzen gef\u00fchrt wird? Ist das schweizerische Bankgeheimnis der Hauptschurke im St\u00fcck, weil es Steuerzahler von Staaten au\u00dferhalb der Schweiz zur Steuerhinterziehung verleitet? Oder sind es die Staaten, denen die Steuerzahler entwischen, weil diese als opfernde Zensiten das Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip der Besteuerung als illiberale sozialpaternalistische Bevormundung empfinden und in einer Welt zunehmender Exit-Optionen immer weniger akzeptieren (m\u00fcssen)?<\/p>\n<p>Diese Fragen bed\u00fcrfen der Antworten, deren Zielrichtung eindeutig ist: Da die Globalisierung den wohl irreversiblen Datenkranz in dieser Welt bestimmt, m\u00fcssen die traditionellen Besteuerungssysteme mit diesem Datenkranz kompatibel gemacht werden. Der umgekehrte Versuch w\u00e4re zum Scheitern verurteilt. In einer Welt der Exit-Optionen, des System- und Steuerwettbewerbs bricht sich das Prinzip des freiwilligen Tausches international zunehmend Bahn. F\u00fcr die Staaten hei\u00dft dies, dass sie ihre Einnahmeprinzipien immer st\u00e4rker auf \u00e4quivalenzorientierte Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge zulasten opferorientierter Zwangsabgaben ausrichten m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Damit w\u00e4re die Richtung gewiesen, im Interesse der B\u00fcrger sicherzustellen, dass die Nutznie\u00dfer von Staatsleistungen auch ihre Finanzierung besorgen und ihr nicht ausweichen k\u00f6nnen. \u201eSteuern als Preise\u201c hei\u00dft die Devise, und als Steuerpreise sollen sie wie andere Marktpreise auch die Staatsleistungen prinzipiell in das von den Nachfragerpr\u00e4ferenzen bestimmte Portfolio lenken. Steuerhinterziehung und Trittbrettfahren werden minimiert. Steuerpreise bef\u00f6rdern den Systemwettbewerb, der als Entdeckungsverfahren einen Suchproze\u00df nach \u00fcberlegenen Besteuerungsverfahren ausl\u00f6st. In diesen Verfahren ist f\u00fcr die Schweiz das Bankgeheimnis ein wesentlicher Preisparameter im Wettbewerb der Besteuerungssysteme. Dieses abzuschaffen w\u00e4re das Gegenteil einer Entwicklungsrichtung, die den liberalen Geist eines Staatenwettbewerbs in Europa und dar\u00fcber hinaus kennzeichnet.<\/p>\n<p>Also: Auch nach Liechtenstein kein Requiem f\u00fcr das Bankgeheimnis!<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liechtenstein und kein Ende. Die Pressionen aus dem politischen Deutschland gegen\u00fcber Liechtenstein, der Schweiz und anderen sogenannten Steueroasen nehmen zu. 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