{"id":11504,"date":"2013-03-02T00:01:29","date_gmt":"2013-03-01T23:01:29","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=11504"},"modified":"2013-03-01T21:55:54","modified_gmt":"2013-03-01T20:55:54","slug":"wie-liberales-denken-gegenwartig-das-wesentliche-ubersieht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=11504","title":{"rendered":"Wie liberales Denken gegenw\u00e4rtig das Wesentliche \u00fcbersieht!"},"content":{"rendered":"<p>Der Liberalismus richtete sich urspr\u00fcnglich gegen jede Art staatlich gest\u00fctzter Privilegien. \u00dcber die Durchsetzung einer Grundordnung hinaus sollte der Staat ohne Privilegierung spezieller Interessen nur \u201esubsidi\u00e4r\u201c das leisten, was die B\u00fcrger nicht ohne seine Hilfe vollbringen k\u00f6nnen. Heutige Liberale scheinen den Kampf gegen Privilegien mehr oder minder aufgegeben zu haben und die Auseinandersetzung auf Nebenschaupl\u00e4tze zu verlagern. H\u00e4ufig ruft man sogar liberale Prinzipien an, um damit in maskierter Form bestimmte Privilegien zu verteidigen. Das gilt insbesondere f\u00fcr die der sogenannten Staats\u201cdiener\u201c, mit denen wir daher beginnen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>1. Beamtenprivilegien<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr das Berufsbeamtentum gibt es in gewissen eng umrissenen Bereichen wie etwa der Justiz gute Begr\u00fcndungen. Es steht aber au\u00dfer Frage, dass das Beamtentum weit \u00fcber das zutr\u00e4gliche Ma\u00df hin ausgedehnt wurde. Dass wir B\u00fcrger nun die Geister, die wir leichtfertig riefen, nicht mehr loswerden, ist angesichts des Anteils von Berufsbeamten\/Innen in unseren Parlamenten politik\u00f6konomisch nicht \u00fcberraschend. Es bleibt aber vollkommen inakzeptabel, dass z.B. in Lehrberufen Berufsbeamte ohne sinnvolle Rechtfertigung eingesetzt werden.<\/p>\n<p>Die Alters- und Invalidit\u00e4tssicherung der Beamten ist im Vergleich zu der Unsicherheit, die man anderen B\u00fcrgern zumutet, so gro\u00df, dass sie aus den Beamten eine eigene Kaste macht. Die Krankenversicherung illustriert dies: Entweder ist die \u00f6ffentliche Garantie von Gesundheitsleistungen f\u00fcr alle B\u00fcrger gerechtfertigt, dann sollte sich jeder nach den \u00fcblichen Prinzipien der Steuerfinanzierung daran beteiligen m\u00fcssen. Oder es handelt sich bei den Garantien einer Gesundheitsversorgung nicht um eine \u00f6ffentliche Aufgabe, dann sollte keiner daf\u00fcr zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Akzeptiert man wie wir, dass ein moderner Rechtsstaat schon aus Gr\u00fcnden der Systemstabilit\u00e4t seinen B\u00fcrgern Garantien der Gesundheitsversorgung zu bieten hat, dann ist nur eine allgemeine Finanzierung unter Beteiligung aller gerechtfertigt. Die Beamten ebenso wie Personen h\u00f6heren Einkommens von der GKV genannten zweckgebundenen regressiven Steuer und der damit einhergehenden Umverteilung auszunehmen, ist ein Privileg, f\u00fcr das es keine Rechtfertigung gibt.<\/p>\n<p>Wer \u00fcber eine allgemeine Grundsicherung hinaus Vorsorge leisten m\u00f6chte, kann das selbst entscheiden. Das Privileg der Beihilfe f\u00fcr Besch\u00e4ftigte des Staates und staatlich finanzierter Institutionen, wie z.B. der Max-Planck-Gesellschaft, geh\u00f6rt abgeschafft.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>2. (De-)Regulierung <\/strong><\/p>\n<p>Liberale vergessen leicht, dass sie h\u00e4ufig zwei einander widerstreitende Grundintuitionen haben. Einerseits kann man davon ausgehen, dass alles erlaubt sein soll, was nicht ausdr\u00fccklich verboten ist. Dann stellt man die Handlungsfreiheit der Individuen als liberale Grundidee in den Vordergrund. Andererseits kann man den Schutz der individuellen Sph\u00e4ren in den Vordergrund r\u00fccken. Man geht von der Grundintuition aus, dass Individuen zu sch\u00fctzen sind und daher Handlungen die Erlaubnis aller potentiell Betroffenen erfordern. Dann ist alles verboten, es sei denn, es w\u00fcrde ausdr\u00fccklich von jedem potentiell betroffenen Individuum erlaubt.<\/p>\n<p>Die zweite Sichtweise, die etwa dem \u201eCalculus of Consent\u201c von Buchanan and Tullock (1962) als einem zentralen Grundtext des modernen politischen Liberalismus zugrunde liegt, ist entgegen dem ersten Anschein nicht absurd. Sie ist vielmehr Ausdruck des liberalen Ideals des absoluten Respektes f\u00fcr das Individuum und sein Recht auf Selbstbestimmung. Wenn alle individuellen wie kollektiven Aktionen verboten sind, es sei denn sie w\u00fcrden von jedermann genehmigt, dann sch\u00fctzt dieses fundamentale Abwehrrecht die Integrit\u00e4t des Individuums. Wenn jeder mit einem gleichen Veto ausgestattet ist, muss jeder ganz dem liberalen Ideal entsprechend gleicherma\u00dfen und ohne Privilegierung bestimmter Positionen respektiert werden.<\/p>\n<p>Diese Sichtweise leidet zwar darunter, dass man sich in der Praxis kaum jemals die Einm\u00fctigkeit \u00fcber die Aufhebung des universellen Handlungsverbotes vorstellen kann, dr\u00fcckt aber zugleich liberale Ideale aus. Einfache Beispiele zeigen im \u00fcbrigen, dass es sich nicht um eine Absurdit\u00e4t handelt. So k\u00f6nnte man Emissionen wie mehr oder weniger willk\u00fcrliche L\u00e4rm- oder Geruchsbel\u00e4stigung in einem lokalen Umfeld generell verbieten, es sei denn, die Betroffenen wurden vorher kontaktiert und stimmten zu. Es ist damit der lokal betroffenen Gruppe von Verursachern und Betroffenen freigestellt, ob und welche einvernehmliche L\u00f6sung sie verabreden. Das hat den Vorteil, dass die wirklich wahrgenommenen externen Effekte und nicht allgemeine und dadurch teils wenig ad\u00e4quate allgemeine Zul\u00e4ssigkeitsschranken das lokale Miteinander bestimmen. Hierdurch kann der soziale Austausch gef\u00f6rdert (Nachbarn m\u00fcssen miteinander reden!), aber auch erschwert werden (Wenn man seinen Nachbarn z.B. das Grillen untersagt!).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>3. Alle deklarieren<\/strong><\/p>\n<p>Ein Selbstst\u00e4ndiger erzielt Erl\u00f6se, wendet Kosten daf\u00fcr auf und deklariert letztendlich seinen Gewinn. Der Unselbstst\u00e4ndige erh\u00e4lt nie uneingeschr\u00e4nkt seinen Lohn, sondern nur das, was nach Abzug von Zwangsabgaben f\u00fcr ihn \u00fcbrigbleibt. Dadurch wird f\u00fcr ihn die Finanzierung der Staatsquote subjektiv weniger sp\u00fcrbar. Abgesehen von der Tatsache, dass Arbeitgeber durch diverse Einzugspflichten mit staatlichen Aufgaben belastet werden, ist die Begr\u00fcndung so fundamental unterschiedlicher Formen der Besteuerung \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig. Praktikabilit\u00e4t kann nicht daf\u00fcr entscheidend sein, da, was f\u00fcr eine Gruppe praktikabel ist, nicht f\u00fcr die andere v\u00f6llig unm\u00f6glich sein kann. Zudem birgt die Alternative, \u201ealle deklarieren ihr Einkommen\u201c statt \u201eQuellenabzugsverfahren nur f\u00fcr abh\u00e4ngig Besch\u00e4ftigte\u201c, gro\u00dfe Vorteile, wie z.B. den, dass auch Unselbstst\u00e4ndige mitgestalten k\u00f6nnen, wie sie ihre Erl\u00f6se und Kosten \u00fcber die Jahre verteilen. Liberale sollten verlangen, dass man alle Steuerb\u00fcrger formal gleich behandelt, war doch der Grundgedanke des Liberalismus immer, dass man alle B\u00fcrger rechtlich gleich behandeln sollte, ungeachtet ihrer faktischen Ungleichheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>4. Der gro\u00dfe Bruder<\/strong><\/p>\n<p>Es gibt eine Art R\u00fcstungswettlauf zwischen jenen, die Freiheitsrechte anderer bewusst verletzen, und denen, die sich und andere dagegen verteidigen m\u00f6chten. Manche Liberale beschw\u00f6ren vorschnell den totalen \u00dcberwachungsstaat oder literarisch ausgedr\u00fcckt (Orwell, 1948) \u2013 den \u201eGro\u00dfen Bruder\u201c. Die Gefahr, dass der Staat auch als \u00dcberwacher \u00fcbergro\u00df werden kann, ist nicht zu leugnen. Aber die Durchsetzung des Rechts abzuschw\u00e4chen, ist keine Antwort auf das Problem. Eine St\u00e4rkung der Gerichtsbarkeit in allen Phasen der Rechtsdurchsetzung scheint hier eher angemessen. Liberale sollten sich \u00fcber politische Einflussm\u00f6glichkeiten auf Karrieren von Richtern sorgen. Das Berufsbeamtentum ist in diesem Falle vermutlich angemessen. Aber \u00dcberlegungen zur Kooptation von Richtern durch Richter und andere Mechanismen sollten erwogen werden. Es scheint jedenfalls besser, staatliche Rechtsdurchsetzung genau zu kontrollieren, als sie im R\u00fcstungswettlauf mit m\u00f6glichen Verletzern der Rechte anderer zu sehr zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>5. Liberale Demokratie<\/strong><\/p>\n<p>Die politische Privilegierung von Partikularinteressen ist eine der Hauptsorgen liberaler Demokraten. Selbst wenn man Vorbehalte gegen\u00fcber der M\u00f6glichkeit von Gesetzesinitiativen wegen deren populistischem Missbrauchspotential hat, kann man immer noch f\u00fcr die weitgehende M\u00f6glichkeit von Veto-Referenden eintreten. Es spricht einiges insbesondere aus der Schweizer Erfahrung daf\u00fcr, dass das zu einer zus\u00e4tzlichen Sicherung gegen Privilegien f\u00fcr Einzelgruppen f\u00fchren kann. Denkt man hingegen an den endemischen Missbrauch des kalifornischen Initiativrechtes, so muss man sich als Bef\u00fcrworter liberaler Rechtsstaatlichkeit vor dem Initiativrecht eher h\u00fcten (mag auch die Erfahrung der Schweiz mit dieser Institution wiederum eher positiv sein). Weitere M\u00f6glichkeiten wie die sogenannte \u201esun set\u201c legislation, die f\u00fcr Gesetze ein Verfallsdatum vorsieht oder die Notwendigkeit, Gesetze in einer Wahlperiode einzubringen, sie aber erst in der nachfolgenden beschlie\u00dfen zu d\u00fcrfen, geh\u00f6ren ebenfalls auf die liberale Agenda, um der Privilegierung von Partikularinteressen entgegenzuwirken.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>6. Der Bankrott des Bankrotts<\/strong><\/p>\n<p>Wer Gewinne privat f\u00fcr sich reklamiert, sollte auch f\u00fcr seine Verluste privat aufkommen. Wer den falschen Gesch\u00e4ftspartnern finanzielle Mittel gegen Zinsen \u00fcberl\u00e4sst, die er privat verbucht, sollte auch bei Nicht- oder unvollst\u00e4ndiger R\u00fcckzahlung das privat verbuchen. Der ungl\u00fcckliche oder selbst verschuldete Bankrott geh\u00f6rt zur marktwirtschaftlichen Selektion wie externes und internes Firmenwachstum bei Erfolg. Nat\u00fcrlich zieht ein Bankrott viele Gesch\u00e4ftspartner, Mitarbeiter, Eigenkapitalgeber, Kreditgeber in Mitleidenschaft, was diese aber durch Vertragsklauseln, Sicherungsvorbehalte und dergleichen ausschlie\u00dfen oder zumindest begrenzen k\u00f6nnen. Eine Privilegierung der Gro\u00dfbankrotteure ist auf Dauer jedenfalls nicht mit gleicher rechtlicher Verantwortung zu vereinbaren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>7. Abschlie\u00dfend<\/strong><\/p>\n<p>W\u00fcrde man heute in eine politische Partei eintreten und sich f\u00fcr die vorangehend skizzierten oder \u00e4hnliche Ideale einsetzen, w\u00fcrde man unweigerlich als Querulant abgestempelt (man beachte das politische Schicksal derer, die ein einfaches und damit transparentes Besteuerungssystem vorgeschlagen haben). Verwirrender und auch schmerzlicher ist es, dass auch die sogenannten Beir\u00e4te, z.B. von Ministerien, und mehr oder minder sachverst\u00e4ndigen Gremien gern weiter in ihrer Funktion bleiben wollen und daher samtpf\u00f6tig-taktisch agieren, um politischen Funktionstr\u00e4gern nicht zu missfallen. Man hat, was Privilegien anbelangt, zudem zu oft systematisch den Bock zum G\u00e4rtner gemacht. Die sogenannten Sachverst\u00e4ndigen sind in der Mehrzahl beihilfeberechtigte Beamte ohne Kranken- und Rentenversicherungspflicht. Interessant ist, dass sie zumindest ihre Gutachterhonorare deklarieren, statt sie erst durch Abz\u00fcge an der Quelle gek\u00fcrzt zu erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Literaturverzeichnis<\/strong><\/p>\n<p>Buchanan, J.M. and Tullock, G. (1962). The Calculus of Consent. University of Michigan Press. Ann Arbor, Michigan.<\/p>\n<p>Orwell, G. (1984). 1984 Neu \u00fcbersetzt von Michael Walter. Ullstein, Frankfurt am Main.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Liberalismus richtete sich urspr\u00fcnglich gegen jede Art staatlich gest\u00fctzter Privilegien. \u00dcber die Durchsetzung einer Grundordnung hinaus sollte der Staat ohne Privilegierung spezieller Interessen nur &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=11504\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eWie liberales Denken gegenw\u00e4rtig das Wesentliche \u00fcbersieht!\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":148,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,41,31,35],"tags":[749,143,1071,73],"class_list":["post-11504","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alles","category-ordnungspolitisches","category-politisches","category-staatliches","tag-beamte","tag-liberalismus","tag-privilegien","tag-regulierung"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Wie liberales Denken gegenw\u00e4rtig das Wesentliche \u00fcbersieht! 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