{"id":11905,"date":"2013-03-23T06:28:45","date_gmt":"2013-03-23T05:28:45","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=11905"},"modified":"2013-03-23T07:04:58","modified_gmt":"2013-03-23T06:04:58","slug":"gastbeitragkonditionalitat-im-eu-finanzrahmen-allenfalls-bedingt-tauglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=11905","title":{"rendered":"<small>Gastbeitrag<\/small><br \/>Konditionalit\u00e4t im EU Finanzrahmen: Allenfalls bedingt tauglich"},"content":{"rendered":"<p>Am 8. Februar haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 den gemeinsamen Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen (MFR) von 2014 bis 2020 beschlossen. Zusammen mit dem EU-Eigenmittelbeschluss, der parallel f\u00fcr sieben Jahre ausgehandelt wurde, schafft der MFR eine Grundlage f\u00fcr die mehrj\u00e4hrigen Ausgabenprogramme aus dem EU-Haushalt. Die Zustimmung des Europ\u00e4ischen Parlaments h\u00e4ngt noch vom Ergebnis umfangreicher Nachverhandlungen ab, die fr\u00fchestens im Sommer abgeschlossen werden. Eine effizienzorientierte, vollst\u00e4ndige Neuausrichtung der Aufgabenschwerpunkte strebt jedoch auch das Parlament nicht an \u2013 auch in diesen Haushaltsverhandlungen wurde sie verpasst. Die Verteilung der Mittel unter dem MFR 2014-2020 bringt keine gro\u00dfen Ver\u00e4nderungen im Vergleich zu fr\u00fcheren Finanzrahmen. Koh\u00e4sions- und Agrarpolitik sind noch immer die gr\u00f6\u00dften Ausgabenbl\u00f6cke. Dies liegt unter anderem daran, dass alle Mitgliedstaaten den EU-Haushalt in erster Linie als Instrument des Interessensausgleichs und der Umverteilung begreifen und dadurch allenfalls inkrementellen Fortschritt auf anderen Ergebnisebenen zulassen \u2013 beispielsweise bei der G\u00fcte der Instrumente oder der Mittelverwendung unter den verschiedenen Ausgabenkategorien. Gro\u00dfe Erwartungen liegen daher in einer Weiterentwicklung der Finanzierungsinstrumente dahingehend, dass diese \u00fcber Konditionalit\u00e4ten die politischen Voraussetzungen f\u00fcr Wachstum schaffen. Die Instrumente werden im begleitenden Legislativpaket festgelegt, das im Laufe dieses Jahres parallel zu den politischen Verhandlungen verabschiedet wird.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Der Gemeinsame Strategische Rahmen im Profil<\/strong><\/p>\n<p>Neu ist der <em>Gemeinsame Strategische Rahmen<\/em> (GSR) \u2013 eine \u00fcbergeordnete Verordnung, die die Aktivit\u00e4ten der Struktur- und Koh\u00e4sionsfonds koordinieren und somit F\u00f6rdersynergien schaffen soll. Dies ist dringend n\u00f6tig, da wachstumsf\u00f6rdernde Effekte bei einem Gro\u00dfteil der Ma\u00dfnahmen der Koh\u00e4sionspolitik bislang nicht nachgewiesen werden k\u00f6nnen. Dies ist nicht allein der schlechten Datenlage geschuldet,<a title=\"\" href=\"#_ftn1\">[1]<\/a> sondern auch der Tatsache, dass Effekte der Struktur- und Koh\u00e4sionsfonds sich nicht isoliert betrachten lassen. Nur schwer zu ergr\u00fcnden ist beispielsweise, inwiefern h\u00f6here Wachstumsraten bei zur\u00fcckliegenden Regionen der h\u00f6heren Grenzproduktivit\u00e4t des Kapitals zuzuschreiben sind und welchen Einfluss Mittel aus Struktur- und Koh\u00e4sionsfonds haben. Dies gilt umso mehr angesichts ver\u00e4nderter Rahmenbedingungen, die die Krise mit sich gebracht hat. Bewertet werden kann jedoch, inwiefern geeignete ordnungspolitische und institutionelle Rahmenbedingungen die Wirkung der zugewiesenen Gelder erh\u00f6hen und dadurch die Voraussetzungen f\u00fcr Wachstum schaffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Konditionalit\u00e4t kann das erreichen. Im Mittelpunkt des GSR stehen daher sogenannte Partnerschaftsvereinbarungen, die im Rahmen des mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmens zum ersten Mal aufgesetzt werden.<\/p>\n<p>Die Partnerschaftsvereinbarungen erm\u00f6glichen drei Arten der Konditionalit\u00e4t.<\/p>\n<p><strong>Ex-ante-Konditionalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr jeden Fonds unter dem GSR werden in den Verordnungen Ex-ante-Kon\u00c2\u00additionalit\u00e4ten in Form wirtschaftspolitischer Ma\u00dfnahmenkataloge definiert. Diese Ma\u00dfnahmenkataloge orientieren sich an Priorit\u00e4ten, die der GSR zu f\u00f6rdern sucht. Diese Priorit\u00e4ten werden \u00fcber Ziele, Leistungsbedingungen und konkrete (jedoch nicht quantitative) Erf\u00fcllungskriterien operationalisiert. Die Mitgliedstaaten bewerten selbst, ob sie diese erf\u00fcllen. Dies soll in zwei Stufen erfolgen:<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 2013: Die Mitgliedstaaten \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie die Konditionalit\u00e4ten im Hinblick auf die Ziele des GSR erf\u00fcllen. Diese sind in den einschl\u00e4gigen Ver\u00c2\u00adordnungen festgelegt. Kommen die Mitgliedstaaten zu dem Schluss, dass sie die Bedingungen nicht erf\u00fcllen, legen sie in ihren Partnerschaftsvereinbarungen entlang eines Zeitplans zus\u00e4tzliche Ma\u00dfnahmen fest, die sie ergreifen werden, um diese Ziele zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 2016-2022: Mitgliedstaaten berichten \u00fcber den Fortschritt, der bis zum 30. Juni 2017 bzw. 30. Juni 2019 erreicht wurde. Werden Ma\u00dfnahmen inner\u00c2\u00adhalb des Zeitplans nicht komplett durchgef\u00fchrt, kann die Kommission weitere Informationen anfordern und sich bei einer negativen Bewertung dazu entschlie\u00dfen, Zwischenzahlungen an das Programm teilweise oder vollst\u00e4ndig auszusetzen, bis Ma\u00dfnahmen zur Erf\u00fcllung einer Ex-ante-Konditionalit\u00e4t erreicht sind.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Subsidiarit\u00e4t spricht einiges daf\u00fcr, Mitgliedstaaten nicht nur \u00fcber Ma\u00dfnahmen, sondern auch \u00fcber Ziele entscheiden zu lassen. Sicher d\u00fcrfte die Ex-ante-Konditionalit\u00e4t auch zu einem gewissen Ma\u00df an politischer Selbstbindung f\u00fchren und erwirken, dass politische Projekte konstanter \u00fcber Wahlzyklen hinweg verfolgt werden. Drei Gr\u00fcnde lassen es jedoch unwahrscheinlich erscheinen, dass die Ex-ante-Konditionalit\u00e4t tats\u00e4chlich ausreichend greift:<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Die korrekte Erfassung der Umsetzung erfordert ein umfangreiches Berichtswesen, das \u2013 wie die Vergangenheit gezeigt hat \u2013 nicht von allen Mitgliedstaaten gleicherma\u00dfen geleistet werden kann und daher zu Unsch\u00e4rfen f\u00fchrt. Noch nicht hinreichend gekl\u00e4rt ist, was passiert, wenn Mitgliedstaaten nicht willens sein sollten, bei der Bereitstellung von Informationen zu kooperieren.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Reformprozesse sind mit Ungleichzeitigkeiten behaftet. Die lange Zeitspan\u00c2\u00adne zwischen Berichterstellung, Bewertung durch die Kommission und der Entscheidung, Mittel zur\u00fcckzuhalten, l\u00e4sst einerseits gen\u00fcgend Spielraum, d\u00fcrfte andererseits jedoch nur geringen Handlungsdruck aufbauen. Gleichzeitig erscheint es fraglich, ob Projekte, die in den Bewertungsjahren schon weit fortgeschritten sind, \u00fcberhaupt noch ausgesetzt werden \u2013 oder aus Gr\u00fcn\u00c2\u00adden<br \/>\nder politischen Opportunit\u00e4t nicht doch noch zu Ende gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Die Konditionalit\u00e4t ist so interpretationsf\u00e4hig formuliert, dass es f\u00fcr Mitgliedstaaten ausreichen k\u00f6nnte, Ma\u00dfnahmen isoliert und ohne Einbindung in eine nationale Wachstumsagenda umzusetzen \u2013 allein, um den Bedingungen zu gen\u00fcgen.<\/p>\n<p><strong>Makro\u00f6konomische Konditionalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Die Makro\u00f6konomische Konditionalit\u00e4t hat zum Ziel, die Mittelvergabe aus den GSR-Fonds mit der wirtschaftspolitischen \u00dcberwachung in EU und Euroraum abzugleichen. So kann die Kommission einen Mitgliedstaat dazu auffordern, seine Partnerschaftsvereinbarung zu \u00fcberarbeiten, um sonstige Ma\u00dfnahmen der wirtschaftspolitischen Koordinierung zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Als Sanktionen k\u00f6nnen Verpflichtungen und Zahlungen dann ausgesetzt werden, wenn ein Mitgliedstaat keine hinreichenden Ma\u00dfnahmen hinsichtlich (1) Defizit- und Ungleichgewichtsverfahren, einschlie\u00dflich <em>Two-Pack <\/em>(sobald verabschiedet), (2) Zahlungsbilanzhilfen, (3) EFSM und (4) ESM getroffen hat.<a title=\"\" href=\"#_ftn2\">[2]<\/a> Das Sanktionsverfahren gleicht dem des reformierten Stabilit\u00e4ts- und Wachstumspakts: Bei wiederholtem Fehlverhalten kann die Kommission Sanktionen vorschlagen, die jedoch vom Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt werden k\u00f6nnen.<a title=\"\" href=\"#_ftn3\">[3]<\/a><\/p>\n<p>Aus mehreren Gr\u00fcnden erscheint es jedoch fraglich, ob makro\u00f6konomische Konditionalit\u00e4t tats\u00e4chlich zu Verhaltens\u00e4nderungen veranlassen kann:<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Der Ministerrat kann Sanktionen stets mit qualifizierter Mehrheit ablehnen. In Erwartung eines solchen Votums k\u00f6nnte die Kommission davon absehen, eine Aussetzung von Sanktionen vorzuschlagen \u2013 auch, um sich nicht dem politischen Vorwurf ausgesetzt zu sehen, dass sie wachstumsschwachen Staaten noch zus\u00e4tzlich Wachstumschancen nehme. Eine vergleichbare Dynamik findet sich bereits in laufenden Defizitverfahren, in denen die Europ\u00e4ische Kommission trotz mehrfach nach unten korrigierter Defizitzahlen von Sanktionsvorschl\u00e4gen absieht.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Dar\u00fcber hinaus werden zun\u00e4chst nur Verpflichtungserm\u00e4chtigungen ausgesetzt \u2013 Zahlungserm\u00e4chtigungen jedoch nicht.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Hinzu kommt, dass Verpflichtungen, die ausgesetzt werden, gleich doppelt gedeckelt werden sollen. Bei einem ersten Defizitverfahren sollen maximal 50% und bei einem Ungleichgewichtsverfahren 25% der GSR-Mittel ausgesetzt werden. Der Wert kann sich bei wiederholten Verst\u00f6\u00dfen verdoppeln. Eine obere Deckelung besteht bei 0,5% des nominalen BIP beim Defizitverfahren (Ungleichgewichtsverfahren: 0,25% BIP). Die Tabelle zeigt, dass bei L\u00e4ndern, die sich im Defizitverfahren befinden, die Wirkung dieser Sanktion begrenzt sein d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Diese \u00dcberlegungen lassen den Schluss zu, dass auch die makro\u00f6konomische Konditionalit\u00e4t ein schwaches Instrument ist.<\/p>\n<p><strong>Leistungsgebundene Reserve<\/strong><\/p>\n<p>Ein drittes Element an Konditionalit\u00e4t ist die leistungsgebundene Reserve. F\u00fcr das Ziel <em>Investitionen in Wachstum und Besch\u00e4ftigung<\/em> der Koh\u00e4sionspolitik und f\u00fcr den ELER und EMFF wird eine nationale leistungsgebundene Reserve gebildet. Sie bel\u00e4uft sich auf insgesamt 7% der Gesamtzuweisungen. Von 2017-2019 \u00fcberpr\u00fcft die Kommission, ob die Mitgliedstaaten in ihren Programmen den Verpflichtungen aus den jeweiligen Partnerschaftsvereinbarungen nachkommen. Wird 2017 festgestellt, dass ein Land vorab gesteckte Zwischenziele im Jahr 2016 nicht erreicht hat, spricht die Kommission dem Mitgliedstaat Empfehlungen aus. 2019 bestimmt die Kommission dann jene Programme und Priorit\u00e4ten, in denen die Zwischenziele des Jahres 2016 gegebenenfalls unter Befolgung der Priorit\u00e4ten erreicht wurden. Die Mitgliedstaaten w\u00e4hlen aus diesen Programmen und Priorit\u00e4ten jene aus, f\u00fcr die die Leistungsreserve ausgesch\u00fcttet werden soll. Alternativ k\u00f6nnen die Programme auch ge\u00e4ndert werden. Wird offensichtlich, dass Zwischenziele weder erreicht noch angepasst wurden, kann die Kommission Gelder einbehalten \u2013 sofern der Mitgliedstaat nicht vorher eine \u00c4nderung der Programme beantragt hat.<\/p>\n<p>Auch dieses dritte Instrument der Konditionalit\u00e4t d\u00fcrfte allenfalls eine bescheidende Wirkung haben:<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Die H\u00fcrden, durch Eigenleistung Mittel zu erhalten, sind denkbar gering, solange Mittel nur dann verfallen, wenn Programme nicht ordnungsgem\u00e4\u00df ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Der Verordnungsentwurf bestimmt nicht, was geschieht, wenn ein Land keine der angegebenen Programme und Priorit\u00e4ten erf\u00fcllt. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Kommission tats\u00e4chlich vorschl\u00e4gt, Mittel einzubehalten, sondern nach anderen Wegen sucht, Mittel zu alloziieren.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Selbst wenn ein Land nur in einem Programm die Mindestanforderungen erf\u00fcllt, k\u00f6nnte es die hierf\u00fcr ausgesch\u00fctteten Mittel der Leistungsreserve auf andere Posten umschichten.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 Konditionalit\u00e4t entlang der wirtschaftspolitischen Koordinierung kann immer nur so glaubw\u00fcrdig sein, wie die Koordinierungsmechanismen selbst. Auch wenn man das besondere Umfeld der gravierenden Finanz- und Schuldenkrise ber\u00fccksichtigt, so haben die letzten Jahre eben auch gezeigt, dass die Mitgliedstaaten \u00fcber ihr Abstimmungsverhalten im Ecofin-Rat, und auch die Europ\u00e4ische Kommission in Vorwegnahme des Abstimmungsverhaltens der Mitgliedstaaten keine Sanktionen vorschlagen. Diese Einsch\u00e4tzung gilt noch einmal in besonderem Ma\u00dfe f\u00fcr Fragestellungen des MFR, der von vorneherein als Instrument der Umverteilung veranlagt ist.<\/p>\n<p>Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der GSR zwar Konditionalit\u00e4t vorsieht, die Instrumente jedoch nach wie vor schwach sind.<\/p>\n<p><strong>Chance: Konditionalit\u00e4t ausbauen und weiter verkn\u00fcpfen<\/strong><\/p>\n<p>Mit seiner Grundsatzentscheidung von Februar hat der Europ\u00e4ische Rat die Frage nach einer grundlegenden Neuausrichtung MFR hinter das Jahr 2020 vertagt. Die Mittelverteilung steht fest. Vor diesem Hintergrund sollte der bleibende Gesetzgebungsprozess, der die einschl\u00e4gigen Verordnungen auf den Weg bringt, dazu genutzt werden, zu \u00fcberlegen, welche Ma\u00dfnahmen innerhalb des bestehenden Handlungsrahmens noch denkbar sind, um \u00fcber den MFR Wachstum zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Zielf\u00fchrender w\u00e4re es daher, die Diskussion auf die Frage zu konzentrieren, wie Elemente der Konditionalit\u00e4t innerhalb bestehender Instrumente gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnten. Hierzu kommen drei neuere Instrumente in Frage, die die aktuelle GSR-Verordnung noch nicht als Instrumente nennt:<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 <strong>Eurorettungsschirm<\/strong>: Die Verordnung sieht es bereits vor, dass Gelder aus den GSR-Fonds zur\u00fcckgehalten werden k\u00f6nnen (negative Konditionalit\u00e4t), wenn der ESM Gelder aus Hilfstranchen wegen mangelnder Erf\u00fcllung der Reformvorgaben zur\u00fcckhalten sollte. Diesen Ansatzpunkt k\u00f6nnte man ausbauen und um positive Elemente der Konditionalit\u00e4t erg\u00e4nzen. M\u00f6glich w\u00e4re etwa, Zahlungen aus den Koh\u00e4sionsfonds k\u00fcnftig an Auszahlungen aus Hilfstranchen f\u00fcr Programml\u00e4nder zu koppeln. So k\u00f6nnte beispielsweise erwirkt werden, dass Mittel im Sinne positiver Konditionalit\u00e4t verst\u00e4rkt vergeben werden, wenn Anforderungen der Troika erf\u00fcllt sind. Alternativ k\u00f6nnte eine flexiblere Verwendung von Mittel gestattet werden, wenn L\u00e4nder besonders gut den Reformauflagen nachkommen. Weiterhin erg\u00e4be sich die M\u00f6glichkeit, den Exit eines Landes aus einem Hilfsprogramm mit zus\u00e4tzlichen Mitteln zu belohnen \u2013 \u00e4hnlich so, wie dies bei der Leistungsreserve bereits heute geplant ist.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 <strong>Fiskalvertrag<\/strong>: Auch der Fiskalvertrag k\u00f6nnte zahlreiche M\u00f6glichkeiten er\u00f6ffnen. Denkbar w\u00e4re es beispielsweise, die Auszahlung von Mitteln aus den GSR-Fonds auch konditional zur Umsetzung und konsequenten Anwendung von Schuldenbremsen zu machen. Als zwischenstaatlicher Reformvertrag w\u00fcrde der Fiskalvertrag eben jene Flexibilit\u00e4t erlauben, die die GSR-Verordnungen auf Grund ihrer siebenj\u00e4hrigen Ausrichtung nicht bieten.<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 <strong>Wirtschaftspartnerschaftsprogramme<\/strong>: Nicht zuletzt k\u00f6nnte die GSR-Verordnung schon heute Ankerpunkte bieten, die es erm\u00f6glichen w\u00fcrden, k\u00fcnftige Koordinierungsmechanismen in der Eurozone mit zus\u00e4tzlicher Anreizkraft zu versehen. Es sind dies die Wirtschaftspartnerschaftsprogramme, die unter dem Fiskalvertrag geplant sind, sowie die Reformprogramme, die im Rahmen der geplanten Fiskalkapazit\u00e4t Mitgliedstaaten zu zus\u00e4tzlichen Reformleistungen verpflichten. Auch hier w\u00fcrde sich anbieten, Mitgliedstaaten in der Verwendung der Mittel mehr Freiheitsgrade zu erm\u00f6glichen, je besser sie Reformauflagen nachkommen.<\/p>\n<p>Der politische Wille ist entscheidend, und zwar<\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 seitens der Kommission, die die Instrumente mutiger anwenden m\u00fcsste, <strong><\/strong><\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 damit seitens der nationalen Regierungen Elemente der Konditionalit\u00e4t ernster genommen werden als bislang.<strong><\/strong><\/p>\n<p>\u201c\u201c\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0 und nicht zuletzt seitens des Europ\u00e4ischen Parlaments, das noch im laufenden Verfahren die Instrumente weiterentwickeln sollte. <strong><\/strong><\/p>\n<p>Gerade der letzte Punkt ist besonders kritisch. Am 13. M\u00e4rz hat das Europ\u00e4ische Parlament in einer Resolution den Beschluss des Europ\u00e4ischen Rates von Februar abzulehnen. Die Forderungen des Beschlusses lassen in vier Botschaften zusammenfassen.<\/p>\n<p>\u201c\u201c Geringerer Abstand zwischen Verpflichtungserm\u00e4chtigungen und Zahlungsverpflichtungen, um Defizite und Nachfinanzierungsrunden zu vermeiden;<\/p>\n<p>\u201c\u201c Flexibilit\u00e4t, um Mittel \u00fcber qualifizierte Mehrheiten im Ministerrat zwischen Haushaltsjahren und Haushaltsposten zu verschieben;<\/p>\n<p>\u201c\u201c \u00dcberpr\u00fcfung des mittelfristigen Finanzrahmens nach der Europawahl und M\u00f6glichkeit, ihn per qualifizierter Mehrheit im Ministerrat zu \u00e4ndern;<\/p>\n<p>\u201c\u201c neue Einnahmequellen f\u00fcr die EU, um das aktuelle Beitragssystem der Mit-gliedstaaten zu ersetzen, das haupts\u00e4chlich auf dem BIP beruht;<\/p>\n<p>Dieser Forderungskatalog zeigt, dass der Trilog mit der Kommission und der irischen Ratspr\u00e4sidentschaft in den kommenden Monaten harte Verhandlungen mit sich bringen wird. Er l\u00e4sst zudem vermuten, dass eine Zustimmung nicht als gesichert gelten kann. In jedem Falle wird das Parlament daf\u00fcr sorgen, dass die begleitenden Verordnungen \u2013 und somit auch die GSR-Verordnung \u2013 noch einmal \u00fcberarbeitet wird. Die die vier Forderungen lassen bef\u00fcrchten, dass der Fokus der Forderungen des Europ\u00e4ischen Parlaments eher auf der Obergrenze der Mittel liegen wird. Mehr noch: Die dringend angebrachte St\u00e4rkung von Konditionalit\u00e4t k\u00f6nnte zur Verhandlungsmasse werden, die in den Verhandlungen am Ende an Bedeutung einb\u00fc\u00dfen w\u00fcrde. F\u00fcr dieses Negativszenario spricht auch, dass Elemente der Konditionalit\u00e4t im Parlament in der Vergangenheit nicht gesch\u00e4tzt wurden. Nachdem eine wachstumsf\u00f6rdernde Mittelverteilung bereits verpasst wurde, sollte die zweite Chance, Teile des MFR \u00fcber starke Konditionalit\u00e4t wachstumsf\u00f6rderlich auszugestalten, dringend genutzt werden.<\/p>\n<div><br clear=\"all\" \/><\/p>\n<hr align=\"left\" size=\"1\" width=\"33%\" \/>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> \u00c2\u00a0 Vgl. etwa Heinemann, F und F. Misch (2012). <em>Growth Enhancing Expenditure in EU Cohesion Spending from 2007 to 2013<\/em>. Mannheim: ZEW sowie Marzinotto, B. (2012). <em>The Growth Effects of EU Cohesion Policy<\/em>. Br\u00fcssel: Bruegel.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref2\">[2]<\/a> \u00c2\u00a0 Grundz\u00fcge der Wirtschaftspolitik und besch\u00e4ftigungspolitische Empfehlungen sehen keine Sanktionen vor.<\/p>\n<\/div>\n<div>\n<p><a title=\"\" href=\"#_ftnref3\">[3]<\/a> \u00c2\u00a0 55% der Mitglieder, die mindestens 65% der Bev\u00f6lkerung repr\u00e4sentieren.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 8. Februar haben die Staats- und Regierungschefs der EU-27 den gemeinsamen Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen (MFR) von 2014 bis 2020 beschlossen. 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