{"id":12258,"date":"2013-06-23T08:00:43","date_gmt":"2013-06-23T07:00:43","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12258"},"modified":"2013-06-23T08:02:53","modified_gmt":"2013-06-23T07:02:53","slug":"junge-ordnungsokonomikminijob-debatte-in-deutschland-wenn-der-blick-uber-den-tellerrand-fehlt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12258","title":{"rendered":"<small>Junge Ordnungs\u00f6konomik<\/small><br>Minijob-Debatte in Deutschland: Wenn der Blick \u00fcber den Tellerrand fehlt"},"content":{"rendered":"<blockquote><p><em>&#8222;Der Weitblick mancher Leute besteht darin, die n\u00e4chsten Probleme zu \u00fcbersehen&#8220; (Wolfgang Eschker)<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Agenda 2010 feiert ihren zehnten Geburtstag und mit ihm die Einf\u00fchrung der Mini- und Midijobs in Deutschland. Ihre verniedlichende Namensgebung kann l\u00e4ngst nicht mehr die politische Brisanz verschleiern. Nach und nach melden sich die parteipolitischen Sprecher zu Wort und legen den Kurs f\u00fcr den Bundestagswahlkampf fest. W\u00e4hrend die SPD und die Gr\u00fcnen eine weitreichende Eind\u00e4mmung der Mini- und Midijobs fordern, sind die CDU und die FDP bem\u00fcht, Schr\u00f6ders Erbe zu verteidigen. Die parteipolitische Landschaft wird regelrecht auf den Kopf gestellt. Gegner machen die Mini- und Midijobs verantwortlich f\u00fcr die steigende Teilzeitbesch\u00e4ftigung von Frauen. Bef\u00fcrworter hingegen sehen durch eine Abschaffung die \u201eInteressen der Mitte\u201c und den sozialen Aufstieg gef\u00e4hrdet. Welche Zielvorstellung einst hinter der Minijob-Reform stand, geht jedoch in der Debatte zunehmend verloren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Zielsetzung und Bewertung<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundesregierung verfolgte mit den 2003er Reformen zwei wichtige besch\u00e4ftigungspolitische Ziele:<\/p>\n<ol>\n<li>St\u00e4rkung von Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeiten im Niedriglohnsektor durch Flexibilisierung der Einsatzm\u00f6glichkeiten von Arbeitnehmern<\/li>\n<li>Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt durch st\u00e4rkere Anreize zur Aufnahme eines Mini- bzw. Midijobs<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Augenmerk der Reform standen demnach zwei Personengruppen: die Geringqualifizierten und die Arbeitslosengeld II-Bezieher (ALG II-Bezieher). Die neuen Besch\u00e4ftigungsformen sollten diesen Personen eine Br\u00fccke aus der Arbeitslosigkeit in die Erwerbst\u00e4tigkeit schlagen. Zwar stieg die Anzahl der Minijobber, aber der Br\u00fcckeneffekt blieb aus. CALIENDO\/WROHLICH (2006) kommen zu dem Ergebnis, dass die Minijob-Reform keinen signifikanten Einfluss auf die Besch\u00e4ftigungschancen hatte. Die Wahrscheinlichkeit der Aufnahme einer ausschlie\u00dflich geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung (Minijob im Haupterwerb) war sowohl vor als auch nach der Reform nicht signifikant verschieden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/coban1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Minijobber im Haupt- und Nebenerwerb\" src=\"\/wordpress\/bilder\/coban1.png\" alt=\"Minijobber im Haupt- und Nebenerwerb\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Bereits die Abbildung 1 verdeutlicht, dass der Anstieg an Minijobs haupts\u00e4chlich auf die Nebenbesch\u00e4ftigten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Folglich waren die voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, welche nebenher einem Minijob nachgehen, die eigentlichen Profiteure der Reform.<\/p>\n<p>Mit der Reform wurde unter anderem auch die Hoffnung verkn\u00fcpft, dass Mini- und Midijobs den Besch\u00e4ftigten als Sprungbrett in ein regul\u00e4res Arbeitsverh\u00e4ltnis dienen. Um dieses Ziel g\u00e4nzlich bewerten zu k\u00f6nnen, stellen sich zwei Fragen. Erstens, ob Minijobs eine Chance darstellen, um in eine voll sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung zu wechseln oder, ob die geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse mit einem Wiedereintritt in die Arbeitslosigkeit beendet werden. Zweitens, ob es sich bei einem \u00dcbertritt aus der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung in ein Normalarbeitsverh\u00e4ltnis um eine langfristige Anstellung handelt oder, ob diese Arbeitspl\u00e4tze nur von kurzer Dauer und somit relativ instabil sind.<\/p>\n<p>CALIENDO\/K\u00dcNN\/UHLENDORFF (2009) kommen hierbei zu eindeutigen Ergebnissen. Zum einen ist die Wahrscheinlichkeit eines Wechsels aus der Arbeitslosigkeit in eine regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung f\u00fcr die Untersuchungsgruppe um 10% geringer als f\u00fcr die Kontrollgruppe. Dies bedeutet, dass Personen, die neben der Arbeitslosigkeit einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung nachgehen (Untersuchungsgruppe), seltener die Chance haben, in eine regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung zu wechseln als Personen, die w\u00e4hrend ihrer Arbeitslosigkeit keine geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung aufnehmen (Kontrollgruppe). Zum anderen beeinflusst das Vorhandensein einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung in keiner Weise die Stabilit\u00e4t einer zuk\u00fcnftigen regul\u00e4ren Besch\u00e4ftigung. Die Wahrscheinlichkeit eines Wiedereintritts aus einer regul\u00e4ren Besch\u00e4ftigung in die Arbeitslosigkeit ist f\u00fcr die Kontrollgruppe nicht signifikant verschieden zur Untersuchungsgruppe, d.h. die Wahrscheinlichkeit des Verlusts einer regul\u00e4ren Besch\u00e4ftigung kann nicht dadurch verringert werden, dass man zuvor einem Minijob nachging. Demzufolge bildet die Aufnahme einer geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung kein bzw. kein stabiles Sprungbrett in eine regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Neuausrichtung der Mini- und Midijobs<\/strong><\/p>\n<p>Die Bewertung der Mini- und Midijobs f\u00e4llt somit ern\u00fcchternd aus. Weder die Mini- noch die Midijobs konnten bisher die gew\u00fcnschten Ziele erreichen. Die Besch\u00e4ftigungschancen der Geringqualifizierten und der ALG II-Bezieher haben sich nicht signifikant verbessert. Eine anreizkompatible und besch\u00e4ftigungsf\u00f6rdernde Reform muss besser auf das bestehende Steuer- und Transfersystem abgestimmt werden. Auch der F\u00f6rderkreis muss klarer abgegrenzt werden, um ungew\u00fcnschte Nebeneffekte zu vermeiden. Eine Neuausrichtung bedarf demnach folgender Elemente, die in Einklang zu bringen sind und zielgerichtet wirken:<\/p>\n<ol>\n<li>Abschaffung der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung im Nebenerwerb<\/li>\n<li>Reform der Mini- und Midijobs<\/li>\n<li>Reform des ALG II und der Hinzuverdienstregeln<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Das erste Element<\/strong><\/p>\n<p>Das erste Element ist die R\u00fccknahme der Minijob-Reform von 2003 und somit die faktische Abschaffung der Steuer- und Abgabenfreiheit f\u00fcr geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigungen im Nebenerwerb. Arbeitnehmer, die einem Minijob im Nebenerwerb nachgehen, befinden sich ohnehin aufgrund ihrer Hauptbesch\u00e4ftigung auf dem Arbeitsmarkt. Die derzeitige Regelung f\u00f6rdert somit in keiner Weise die Ausweitung der Erwerbst\u00e4tigenquote, sondern schafft lediglich g\u00fcnstige Konditionen f\u00fcr bereits Besch\u00e4ftigte, ihr Haushaltseinkommen aufzubessern. Arbeitslose Geringqualifizierte profitieren von einer Ausweitung dieser Nebenbesch\u00e4ftigungen nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Das zweite Element<\/strong><\/p>\n<p>Das Kernst\u00fcck der Reform bildet die Umstrukturierung der Mini- und Midijobs. Zuerst bedarf es jedoch einer \u00f6konomischen Rechtfertigung f\u00fcr die gesonderte Behandlung von Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen im Niedrigeinkommensbereich. Denn unter der Annahme vollkommen flexibler L\u00f6hne und der Abwesenheit eines Mindestlohns bzw. sonstiger Rigidit\u00e4ten w\u00fcrde sich auf dem Arbeitsmarkt ein Vollbesch\u00e4ftigungsgleichgewicht einstellen. Die Einf\u00fchrung einer Lohnsubvention w\u00e4re hinf\u00e4llig. \u00dcber das ALG II als garantiertes soziales Existenzminimum wird jedoch ein Mindesteinkommensniveau definiert, welches in Verbindung mit den Hinzuverdienstregeln einen Anspruchslohn bestimmt. Liegt dieser faktische Mindestlohn oberhalb des marktr\u00e4umenden Lohns, haben Arbeitslose keinen Anreiz, unterhalb dieser Grenze Arbeit auf dem Markt anzubieten. Es entsteht strukturelle Arbeitslosigkeit.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber kann ihr durch eine finanzielle F\u00f6rderung der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer entgegenwirken. Falls Unternehmen subventioniert werden, sinken deren Lohnkosten. Hiermit gehen zwei Effekte einher. Erstens, verbilligt sich die gef\u00f6rderte Arbeit im Vergleich zu den \u00fcbrigen Produktionsfaktoren, wodurch Arbeitgeber nun einen Anreiz haben, die relativ kostenintensiveren Faktoren durch gef\u00f6rderte Arbeitnehmer zu ersetzen. Zweitens, f\u00fchrt die Faktorpreisreduktion zu einer Senkung der gesamten Arbeitskosten. Folgt hierauf eine Ausweitung der Produktion, so erh\u00f6ht sich in Folge des Skaleneffekts die Arbeitsnachfrage. Handelt es sich jedoch um eine arbeitnehmerseitige Lohnsubvention, so wirkt diese auf bereits Besch\u00e4ftigte wie eine Lohnsteigerung und auf Arbeitslose wie eine Senkung des Anspruchslohns. Per se nehmen die Besch\u00e4ftigungschancen der ALG II-Bezieher in beiden Varianten zu. Allerdings erzeugt die arbeitgeberseitige Lohnsubvention neben Mitnahme- und Verdr\u00e4ngungseffekten ein zus\u00e4tzliches Insider-Outsider-Problem. Denn im Zuge der Einf\u00fchrung einer F\u00f6rderung der Unternehmen k\u00f6nnen die Gewerkschaften bei den Lohnverhandlungen durchsetzen, dass ein Teil der F\u00f6rdergelder in h\u00f6here Tarifl\u00f6hne einflie\u00dft. Dies wiederum f\u00fchrt zu einer schw\u00e4cheren Anhebung der Arbeitsnachfrage und somit zu geringeren Besch\u00e4ftigungseffekten. Das zweite Element der Reform sollte demnach als arbeitnehmerseitige F\u00f6rderung ausgestaltet werden.<\/p>\n<p>Hierbei kann man wiederum zwei unterschiedliche Konzepte verfolgen. Entweder wird die Lohnsubvention \u00fcber geringere Sozialversicherungss\u00e4tze gew\u00e4hrt, wie es derzeit der Fall ist, oder der Arbeitnehmer erh\u00e4lt eine direkte F\u00f6rderung nach dem Konzept einer negativen Einkommensteuer bzw. Einkommenssubvention. Im ersten Reformkonzept wird die Steuer- und Abgabenfreiheit der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung aufgehoben, ebenso wie die aktuelle Geringf\u00fcgigkeitsgrenze. F\u00fcr Bruttomonatseinkommen zwischen 0\u20ac und 1000\u20ac wird eine Gleitzone eingerichtet, in welcher der Sozialversicherungssatz der Arbeitnehmer sukzessive ansteigt und bei der Gleitzonengrenze von 1000\u20ac dem Prozentsatz aus einer regul\u00e4ren Besch\u00e4ftigung entspricht. Auch der Beitragssatz der Arbeitgeber wird neu geregelt. F\u00fcr Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse bis 200\u20ac muss der Arbeitgeber anstatt derzeit 30% nur noch 25% abf\u00fchren. Faktisch handelt es sich hierbei um die R\u00fccknahme der Reform von 2006. Ab einem Monatseinkommen von 200\u20ac wird demnach der allgemeine Arbeitgeberbeitragssatz zur Sozialversicherung in H\u00f6he von 19,28% wirksam (siehe Abbildung 2).<\/p>\n<p>Die Senkung des Arbeitgebersatzes l\u00e4sst sich wie folgt begr\u00fcnden: Erstens soll eine Senkung dieser Pauschale den Arbeitgebern weiterhin erm\u00f6glichen, in Sto\u00dfzeiten Kleinbesch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse (Besch\u00e4ftigungen bis 200\u20ac) anzubieten. Zweitens darf die Pauschale den allgemeinen Arbeitgeberbeitragssatz nicht unterschreiten, damit Besch\u00e4ftigungen mit geringen Bruttomonatseinkommen und geringem Arbeitsvolumen unattraktiv bleiben. Arbeitsverh\u00e4ltnisse bis 200\u20ac sollen sich somit lediglich auf kurzfristige, saisonale und nicht t\u00e4glich anliegende T\u00e4tigkeiten begrenzen.<\/p>\n<p>Einen anderen Ansatz, jedoch in die gleiche Richtung gehend, verfolgt das zweite Reformkonzept. Hierbei kommt es zu einer Abschaffung der Mini- und Midijobs in ihrer aktuellen Form, da die Subventionierung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen zwei unerw\u00fcnschte Effekte ausl\u00f6st. Zum einen kommt es auf der Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung zu Verzerrungen, wenn Midijobber bereits zu einem Eingangsbeitragssatz von 4,5% den vollen Umfang an medizinischen Leistungen erhalten. Zum anderen k\u00f6nnen zuk\u00fcnftige Belastungen des Steuersystems die Folge sein, wenn Arbeitnehmer lange Zeit in Mini- und Midijobs verharren und somit nur relativ geringe Rentenanspr\u00fcche geltend machen k\u00f6nnen. Die Abschaffung der vollst\u00e4ndigen bzw. anteiligen Subventionierung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen im unteren Einkommensbereich schafft somit eine echte Teilhabe\u00e4quivalenz in der Rentenversicherung, entlastet die gesetzliche Krankenversicherung und verhindert die Umw\u00e4lzung der Lasten auf zuk\u00fcnftige Steuerzahler. F\u00fcr alle Einkommensniveaus gilt der volle Arbeitnehmerbeitragssatz zur Sozialversicherung. Der Abgabensatz der Arbeitgeber orientiert sich wiederum am ersten Reformkonzept.<\/p>\n<p>Die Belastung der geringen Einkommen mit dem vollen Sozialversicherungssatz hebt letztlich die Diskriminierung von Arbeitspl\u00e4tzen \u00fcber unterschiedliche Arbeitnehmers\u00e4tze zur Sozialversicherung auf. Um weiterhin Geringqualifizierten und ALG II-Beziehern einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu setzen, erfolgt die F\u00f6rderung der geringen Einkommen \u00fcber eine direkte, steuerfinanzierte Subvention nach amerikanischem Vorbild. H\u00f6here Einkommen werden st\u00e4rker gef\u00f6rdert (siehe Abbildung 2). Dies erh\u00f6ht den Anreiz, die individuelle Arbeitszeit auszuweiten. Die praktische Umsetzung der Einkommenssubvention k\u00f6nnte \u00fcber eine Steuergutschrift erfolgen, die am Ende des Jahres mit der zu entrichtenden Einkommenssteuer verrechnet wird. Bei Einkommensteuerfreiheit wird sie letztlich direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/coban2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Sozialversicherungs- und Subventionss\u00e4tze\" src=\"\/wordpress\/bilder\/coban2.png\" alt=\"Sozialversicherungs- und Subventionss\u00e4tze\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Das dritte Element<\/strong><\/p>\n<p>Eine finanzielle F\u00f6rderung der niedrigen Einkommen hat jedoch keinen Effekt auf die ALG II-Bezieher, wenn diese den Gro\u00dfteil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben m\u00fcssen. Aus diesem Grund m\u00fcssen auch die Hinzuverdienstregeln des ALG II an die Lohnsubvention angepasst werden. Die Kombination einer hohen Transferentzugsrate auf Hinzuverdienste mit den steuer- und abgabenfreien Minijobs setzt derzeit eher einen Anreiz zur freiwilligen Arbeitsangebotsreduktion. Die aktuelle Regelung muss umgekehrt werden (siehe Abbildung 3). Eine volle Anrechnung bis zu einem Monatseinkommen von 200\u20ac gew\u00e4hrleistet, dass ALG II-Bezieher keinen Kleinstbesch\u00e4ftigungen nachgehen, die weder die Belastung des Steuersystems merklich reduzieren noch dem Leistungsberechtigten eine Chance zur langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt bieten. Ab der 200\u20ac-Schwelle sinkt mit jedem hinzuverdienten Euro der prozentuale Anteil, den der ALG II-Bezieher von diesem an die Bundesagentur abgeben muss. Ab einem Monatseinkommen von 1000\u20ac steigt die effektive Transferentzugsrate wieder sukzessive an, da f\u00fcr Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse oberhalb dieser Grenze eine langfristige Integration in das Erwerbsleben wahrscheinlicher wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/coban3.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Grenzbelastung und Transferentzugsrate\" src=\"\/wordpress\/bilder\/coban3.png\" alt=\"Grenzbelastung und Transferentzugsrate\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Ferner erfolgt eine Senkung der Regelbedarfsleistungen. Hiermit sinkt zwar das soziale Existenzminimum der ALG II-Bezieher, in Kombination mit den verbesserten Hinzuverdienstregeln kann aber ein effektiverer Anreiz zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsausweitung erzielt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/coban4.png\"><img decoding=\"async\" class=\"aligncenter\" title=\"Arbeitsangebotseffekte der Reform\" src=\"\/wordpress\/bilder\/coban4.png\" alt=\"Arbeitsangebotseffekte der Reform\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Verbindet man nun alle drei Reformelemente sowohl f\u00fcr das erste als auch das zweite Reformkonzept miteinander, erh\u00e4lt man positive Resultate. In Abbildung 4 werden die beiden Reformkonzepte ausgehend von einem Bruttostundenlohn in H\u00f6he von 10\u20ac jeweils f\u00fcr Single- und Alleinerziehende-Bedarfsgemeinschaften miteinander verglichen. Wie das Reformkonzept I gew\u00e4hrleistet auch die Reformvariante II, dass ein Single-Haushalt bei einem Bruttostundenlohn in H\u00f6he der Niedriglohnschwelle (etwa 10\u20ac) die Grundsicherung durch Aufnahme einer Vollzeitstelle verl\u00e4sst. Einem Alleinerziehenden gelingt dies jedoch erst bei einer Wochenarbeitszeit von knapp 50 Stunden. Im Vergleich zum Reformkonzept I setzt das Konzept \u201eEinkommenssubvention\u201c bei beiden Haushaltstypen einen st\u00e4rkeren Anreiz zur Arbeitsangebotsausweitung. Ferner fehlt jeglicher Anreiz zur Aufnahme einer Besch\u00e4ftigung von weniger als f\u00fcnf Wochenarbeitsstunden, da f\u00fcr die ersten 200\u20ac eine Transferentzugsrate von 100% angesetzt wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Beide Reformkonzepte gleichen sich in ihrer Grundstruktur und unterscheiden sich lediglich in der Finanzierungsform der Subvention geringer Einkommensbezieher. Sie pl\u00e4dieren f\u00fcr eine Abschaffung der F\u00f6rderung geringf\u00fcgiger Besch\u00e4ftigungen im Nebenerwerb und stellen ein st\u00e4rker anreizkompatibles Kombilohnmodell f\u00fcr ALG II-Bezieher auf. Sowohl das erste als auch das zweite Reformkonzept f\u00fchrt zu positiven Arbeitsanreizen f\u00fcr die F\u00f6rderberechtigten. Die drei Reformelemente bilden jedoch keinen Wahlkorb, aus dem die gew\u00fcnschten bzw. angenehmen Ma\u00dfnahmen ausgesucht werden k\u00f6nnen. Lediglich in Verbindung miteinander und in Abstimmung aufeinander k\u00f6nnen sie zu Besch\u00e4ftigungseffekten f\u00fchren.<\/p>\n<p>Auf dem politischen Parkett werden derzeit solche Wirkungszusammenh\u00e4nge weitgehend ausgeklammert. Vorschl\u00e4ge und \u00c4u\u00dferungen fokussieren sich ausschlie\u00dflich auf die Minijobs. Auch 10 Jahre nach der Minijob-Reform verdr\u00e4ngt die Politik, dass die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung mit dem Steuersystem, den Hinzuverdienstregeln und der H\u00f6he des sozialen Existenzminimums interagiert. Den Parteien fehlt, damals wie heute, der Blick \u00fcber den Tellerrand.<\/p>\n<p><strong>Literatur<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li>BERTHOLD, N. \/ COBAN, M. (2013): <a href=\"http:\/\/www.vwl.uni-wuerzburg.de\/fileadmin\/12010400\/_temp_\/DP_119.pdf\" target=\"_blank\">Mini- und Midijobs in Deutschland: Lohnsubventionierung ohne Besch\u00e4ftigungseffekte?<\/a>, <em>Wirtschaftswissenschaftliche Beitr\u00e4ge des Lehrstuhls f\u00fcr Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsordnung und Sozialpolitik (Universit\u00e4t W\u00fcrzburg)<\/em>, Nr. 119.<\/li>\n<li>CALIENDO, M. \/ WROHLICH, K. (2006): Evaluating the German \u201eMini-Job\u201c Reform Using a True Natural Experiment, <em>IZA Discussion Paper Series<\/em>, Nr. 2041.<\/li>\n<li>CALIENDO, M. \/ K\u00dcNN, S. \/ UHLENDORFF, A. (2009): Marginal Employment, Unemployment Duration and Employment Stability. Evidence from a Multivariate Duration Model, <em>Working Paper<\/em>, Bonn.<\/li>\n<\/ol>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Der Weitblick mancher Leute besteht darin, die n\u00e4chsten Probleme zu \u00fcbersehen&#8220; (Wolfgang Eschker) Die Agenda 2010 feiert ihren zehnten Geburtstag und mit ihm die Einf\u00fchrung &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12258\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<small>Junge Ordnungs\u00f6konomik<\/small><br \/>Minijob-Debatte in Deutschland: Wenn der Blick \u00fcber den Tellerrand fehlt\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":129,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[6,3,25,41,31,4],"tags":[1134,1135,1133,1136,1132],"class_list":["post-12258","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-alles","category-arbeit","category-distributives","category-ordnungspolitisches","category-politisches","category-soziales","tag-arbeitslosengeld-ii","tag-kombilohnmodell","tag-lohnsubvention","tag-midijob","tag-minijob"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - 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