{"id":12873,"date":"2013-07-13T00:01:26","date_gmt":"2013-07-12T23:01:26","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12873"},"modified":"2013-07-12T17:30:53","modified_gmt":"2013-07-12T16:30:53","slug":"groser-handwerker-befahigungsnachweis-in-der-okonomischen-analyse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12873","title":{"rendered":"Gro\u00dfer Handwerker-Bef\u00e4higungsnachweis in der \u00f6konomischen Analyse"},"content":{"rendered":"<p>Nur wenige \u00d6konomen besch\u00e4ftigen sich mit dem Handwerk. Dabei handelt es sich um einen wichtigen und sehr facettenreichen Bereich der deutschen Wirtschaft. Etwa 18% aller Unternehmen, 14% aller sozialversicherungspflichtigen Besch\u00e4ftigten und 9% des Umsatzes entfallen auf das Handwerk. \u00c2\u00a0Kontorvers wird seit Jahrzehnten der gro\u00dfe Bef\u00e4higungsnachweis gesehen. Es handelt sich um eine Marktzugangsregulierung, die in der Handwerksordnung festgeschrieben ist. Einerseits wird sie als sch\u00e4dliche Marktzutrittsbeschr\u00e4nkung gebrandmarkt, andererseits f\u00fcr die Qualit\u00e4t der Leistungen sowie der Ausbildung als unverzichtbar eingesch\u00e4tzt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Gro\u00dfer Bef\u00e4higungsnachweis<\/strong><\/p>\n<p>Die Ablegung der Meisterpr\u00fcfung vor der Handwerkskammer wird als Meisterbrief zertifiziert und dient als gro\u00dfer Bef\u00e4higungsnachweis. Dieser qualifiziert zum Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerksgewerbes. Der Nachweis ist im Normalfall f\u00fcr die Anmeldung eines solchen Gewerbes erforderlich. Mit ihm sollen Kunden vor m\u00f6glichen Gef\u00e4hrdungen gesch\u00fctzt und Qualit\u00e4tsstandards gesichert werden. Aktuell sind nur noch 41 Handwerke zulassungspflichtig, erfordern also den gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis. Einige Beispiele daf\u00fcr sind Dachdecker, Maler und Lackierer, Schornsteinfeger, Chirurgiemechaniker, Elektromaschinenbauer, B\u00e4cker, Augenoptiker u.v.a.m. Ohne gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis k\u00f6nnen Gewerbe f\u00fcr 53 zulassungsfreie Handwerke angemeldet werden. Daneben existieren 57 handwerks\u00e4hnliche Gewerbe.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Deutsche Handwerksordnung<\/strong><\/p>\n<p>Die Handwerksordnung mit dem gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis hat in Deutschland \u2013 anders als in vielen europ\u00e4ischen Volkswirtschaften \u2013 eine lange Tradition. Ihre Diskussion erfolgte seit jeher kontrovers und au\u00dferordentlich dogmatisch. Dabei wird der gro\u00dfe Bef\u00e4higungsnachweis zunehmend kritisch gesehen. 2004 kam es zu einer Reform der Handwerksordnung, die eine deutliche Liberalisierung beinhaltete. Hintergrund und Ausl\u00f6ser war die sogenannte Strukturkrise im Handwerk, r\u00fcckl\u00e4ufige Entwicklungen bei Marktanteilen auf den G\u00fcter- und Arbeitsm\u00e4rkten, eine deutliche Abnahme von Ausbildungspl\u00e4tzen sowie die Zunahme von Schwarzarbeit. Zur\u00fcckgef\u00fchrt wurde sie u.a. auf den fehlenden Wettbewerb durch die legitime Behinderung des Markteintritts. Die Monopolkommission hatte bereits 1996\/97 in ihrem 12. Hauptgutachten sowie 2002 in ihrem Sondergutachten 31 (Reform der Handwerksordnung) die vollst\u00e4ndige Abschaffung des gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweises gefordert. \u00c2\u00a0Mit dem Fortschreiten des europ\u00e4ischen Binnenmarktes artikulierte auch die Europ\u00e4ische Kommission Forderungen in diese Richtungen und pochte der Europ\u00e4ische Gerichtshof auf die Sicherstellung des freien Handels von Leistungen. Die Interessenvertretungen des Handwerks warben mit vielen Argumenten f\u00fcr eine m\u00f6glichst umfassende Beibehaltung des gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweises: Geringe Insolvenzquote von Handwerksbetrieben, hohe Ausbildungsqualit\u00e4t durch das duale Ausbildungssystem, F\u00f6rderung selbst\u00e4ndigen Unternehmertums u.a.m.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Liberalisierungsschritt<\/strong><\/p>\n<p>Die Inhalte der Reform der Handwerksordnung von 2004 bedeuteten einen gro\u00dfen Liberalisierungsschritt, freilich ohne die kontroversen Positionen vers\u00f6hnen zu k\u00f6nnen und die Forderungen weitergehender Reformen zum Verstimmen zu bringen. Die Meisterpflicht (gro\u00dfer Bef\u00e4higungsnachweis) wurde auf die oben genannten 41 zulassungspflichtigen Handwerke (A-Handwerke) beschr\u00e4nkt, w\u00e4hrend alle anderen Handwerke nun zulassungsfrei sind. F\u00fcr die zulassungspflichtigen Handwerke wurde das Inhaberprinzip beseitigt, auch angestellte Meister k\u00f6nnen die Zutrittsvoraussetzungen erf\u00fcllen. Gesellen mit Erfahrung, Ingeneuren, Hochschulabsolventen und staatlich gepr\u00fcften Technikern wurde der Zugang erleichtert. Der Zeitraum bis zur Zulassung zur Meisterpr\u00fcfung wurde verk\u00fcrzt. Daneben wurde die Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen erleichtert. Evaluierungen der Effekte der liberalisierenden Reform bringen keine eindeutigen Ergebnisse, sie differieren stark nach Handwerken, Regionen\u00c2\u00a0 und Reformelementen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>\u00d6konomische Analyse<\/strong><\/p>\n<p>In dieser Gemengelage scheint es angebracht zu sein, den gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis, zweifellos eine Marktzutrittsbeschr\u00e4nkung, einer n\u00e4heren \u00f6konomischen Analyse zu unterziehen. Dabei stehen drei \u00f6konomische Zug\u00e4nge zur Verf\u00fcgung. Die wohlfahrts\u00f6konomisch fundierte Theorie des Marktversagens l\u00e4\u00dft beim Vorliegen von Marktversagenstatbest\u00e4nden Eingriffe in den Wettbewerb nicht nur zu, sondern sie fordert diese. Auch die Theorie der Wirtschaftsordnung l\u00e4\u00dft Eingriffe zu, definiert daf\u00fcr jedoch sehr restriktive Voraussetzungen. Die Institutionen\u00f6konomik liefert uns die Information, da\u00df die Existenz von Informationsasymmetrien durch die Vergeudung von Ressourcen \u2013 Informations- und Transaktionskosten sowie verbleibende Wohlfahrtskosten \u2013 zu suboptimalen L\u00f6sungen f\u00fchrt. In der Zusammenschau der Theorien zeigen sich die Informationsasymmetrien nun als Angelpunkt der Analyse. Sie f\u00fchren zu Marktversagen und lassen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (Theorie des Marktversagens) zu, wenn keine Ma\u00dfnahmen mit einer geringeren Eingriffsintensit\u00e4t verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>L\u00f6sungsans\u00e4tze<\/strong><\/p>\n<p>Losgel\u00f6st von der Auspr\u00e4gung eventueller Informationsasymmetrien im handwerklichen Wertsch\u00f6pfungs- und Transaktionsproze\u00df sind vier Regime verf\u00fcgbar, mit den Folgen fertig zu werden. Erstens kann eine bilaterale private L\u00f6sung des Informationsproblems angestrebt werden. In diesem Zuge werden die fehlenden Informationen von den Betroffenen generiert. Dies ist die Marktl\u00f6sung. Zweitens kann eine staatliche L\u00f6sung des Problems erfolgen (z. B. staatliche Konzessionierungen, staatliche Ausbildungszertifikate, staatliche Qualit\u00e4tssiegel). Drittens kann eine multilaterale private L\u00f6sung \u2013 eine Gruppen- oder Clubl\u00f6sung der Betroffenen \u2013 erfolgen. Das vierte Modell besteht in der staatlichen Verordnung der privaten Gruppenl\u00f6sung. Dies ist das Modell der staatlich vorgeschriebenen Bef\u00e4higungsnachweise. In diese Kategorie ist das aktuelle Regime der Handwerksordnung mit dem gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis einzuordnen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Informationsasymmetrien<\/strong><\/p>\n<p>Nun stellen sich die Fragen, ob Informationsasymmetrien die Transaktionsbeziehung zwischen Handwerker und Kunden belasten und ob der gro\u00dfe Bef\u00e4higungsnachweis als ein Signal zum Abbau solcher Informationsm\u00e4ngel dienen kann. Um welche Informationsm\u00e4ngel geht es? Zu nennen sind f\u00fcr den Kunden und Auftraggeber fehlende Informationen \u00fcber die Qualit\u00e4t der Leistungen, \u00fcber m\u00f6gliche Gefahren bei der Erstellung und\/oder der Nutzung, \u00fcber das kaufm\u00e4nnische und das unternehmerische Knowhow des Handwerkers, aber auch \u00fcber seine ethischen Standards. Den Hintergrund f\u00fcr solche Informationsm\u00e4ngel bei Handwerkerleistungen bilden eine geringe Standardisierung der Leistungen, deren Eigenschaft als Erfahrungs- und Vertrauensg\u00fcter, da\u00df es sich h\u00e4ufig um Einzelfertigungen handelt, die sich einer industriellen Bearbeitung entziehen, und da\u00df es sich damit verbunden um komplexe Leistungen handelt. Es ist also davon auszugehen, da\u00df die Transaktionsbeziehung zwischen Handwerkern und ihren Kunden und Auftraggebern unter Informationsasymmetrien leiden.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Bilaterale Probleml\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund sind nun die verf\u00fcgbaren L\u00f6sungen f\u00fcr die Informationsprobleme im Handwerk zu pr\u00fcfen. Dabei soll hier von einen isolierten staatlichen L\u00f6sung abgesehen werden. Ist eine Marktl\u00f6sung denkbar? Grunds\u00e4tzlich ist dies der Fall und zwar auf zwei Wegen. Die besser informierten Handwerker k\u00f6nnen Wege finden, ihre Kunden von der Qualit\u00e4t ihrer Leistungen etc. zu \u00fcberzeugen. Sie signalisieren glaubw\u00fcrdig ihre Qualit\u00e4tsmerkmale und sie bringen Zertifikate, Empfehlungen und Garantien bei. Entsprechend tragen sie die Informationskosten. Alternativ verschaffen sich die schlechter informierten Parteien Informationen und \u00fcbernehmen die Informationskosten. Es zeigt sich unmittelbar, da\u00df solche Aktionen sowohl einzel- als auch gesamtwirtschaftlich suboptimal sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Mulilaterale Probleml\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Informationsprobleme in einer kollektiven Aktion abzubauen, erm\u00f6glicht es die Signale zu standardisieren und auf diese Weise die Kosten f\u00fcr ihre Bereitstellung zu reduzieren. Dies wird verst\u00e4rkt durch eine staatliche Verpflichtung dazu. Dies ist die Situation, in der sich das Handwerk in Eigenregie den gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis organisiert und der Staat ihn verpflichtend vorschreibt. Mit der Reform der Handwerksordnung blieb dies f\u00fcr 41 Handwerke die g\u00fcltige Regelung. Nun gilt es erstens zu fragen, ob dies die beste L\u00f6sung ist und zweitens ob es ein Pr\u00fcfraster geben kann, das kontinuierlich zur \u00dcberpr\u00fcfung der Notwendigkeit des gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweises herangezogen werden kann. Der Vorteil eines solchen Rasters besteht darin, da\u00df ein politisches bargaining des Einbezugs einzelner Handwerke in die Gruppe der zulassungspflichtigen Handwerke durch ein objektives Verfahren ersetzt werden k\u00f6nnte. Ein solches Pr\u00fcfraster, das hier vorgeschlagen wird, hat sechs Stufen zu durchlaufen.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Differenzierung<\/strong><\/p>\n<p>\u00c2\u00a0Im ersten Schritt sind die Informationsasymmetrien der einzelnen Handwerke zu isolieren. Diese unterscheiden sich selbstverst\u00e4ndlich. Es geht darum, Gruppen von Handwerken zu klassifizieren, die informationsm\u00e4\u00dfig \u00e4hnliche Inhalte und Ausma\u00dfe eint. Erstens ist der informationsm\u00e4\u00dfigen Heterogenit\u00e4t Rechnung zu tragen und zweitens \u00e4ndern sich die informatorischen Merkmale im Zeitablauf. Es geht also um eine kontinuierliche \u00dcberpr\u00fcfung der Informationsmerkmale. Auf der zweiten Stufe ist nun f\u00fcr jede Handwerkskategorie zu kl\u00e4ren, ob eine bilaterale L\u00f6sung \u2013 also die Marktl\u00f6sung \u2013 die beste L\u00f6sung darstellt. Sie ist die ad\u00e4quate marktwirtschaftliche L\u00f6sung, die Wettbewerbsl\u00f6sung, die z. B. von der Europ\u00e4ischen Kommission pr\u00e4feriert wird.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Freiwillige L\u00f6sungen<\/strong><\/p>\n<p>Stellt sich diese jedoch nicht als ausreichende oder als \u00fcberlegene L\u00f6sung heraus, ist auf der dritten Stufe zu kl\u00e4ren, ob eine freiwillige kollektive (multilaterale) L\u00f6sung ausreichend ist. Zu denken ist hier an eine freiwillige Zertifizierung durch die Handwerkskammern. Diese w\u00fcrden nach wie vor ein Signal in Form des gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweises organisieren. Doch in diesem Szenarium w\u00fcrde die staatliche Absicherung entfallen. Dies bedeutet auch, da\u00df sich Wettbewerber f\u00fcr die Zertifizierung herausbilden und ein Zertifizierungswettbewerb entstehen k\u00f6nnte. Als Analogie k\u00f6nnte man die wettbewerblich organisierte Akkreditierung von Universit\u00e4tsstudieng\u00e4ngen heranziehen. In einem solchen Regime werden sich mehrere Fragen stellen: Welche Organisationen d\u00fcrfen zertifizieren? Wie hoch sind die Zertifizierungskosten und \u2013geb\u00fchren der einzelnen Zertifizierungsanbieter? Wie hoch sind die Informationskosten der Kunden? Wer zertifiziert die Zertifizierungsanbieter? Lohnt es sich in einem solchen Regime z. B. f\u00fcr die Handwerkskammerorganisation ein umfassendes Ausbildungs- und Zertifizierungssystem aufrecht zu erhalten? Sind die Handwerker bereit, dies zu finanzieren? Existieren gesamtwirtschaftlich \u00fcberlegene L\u00f6sungen?<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Substitute<\/strong><\/p>\n<p>Auf einer vierten Stufe ist zu pr\u00fcfen, ob Substitute f\u00fcr die Signalisierung und Zertifizierung von Qualit\u00e4tsmerkmalen und anderen Standards verf\u00fcgbar sind, die geringere Transaktionskosten verursachen. \u00c2\u00a0Zu denken ist z. B. an Haftungs- und Garantiel\u00f6sungen oder an den Aufbau von Produktmarken. F\u00fcnftens gilt es nun umfassend zu fragen, ob die Marktzutrittsbeschr\u00e4nkung durch den gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweis tats\u00e4chlich die mildeste L\u00f6sung, also jene mit dem geringsten Intensit\u00e4tsgrad, darstellt oder ob ordnungspolitisch \u00fcberlegene Instrumente existieren. Die sechste und letzte Aufgabe besteht darin zu kl\u00e4ren, ob wettbewerbsf\u00f6rdernde Kr\u00e4fte existieren, die in der Lage sind die wettbewerbsbeschr\u00e4nkenden Wirkungen der Marktzutrittsbeschr\u00e4nkung zu kompensieren. Dies k\u00f6nnte wirtschaftliche Macht auf der Marktgegenseite oder der Wettbewerb durch Nichthandwerker sein, z.B. die Industrie oder handwerkliche Leistungen auf dem Schwarzmarkt.<\/p>\n<p align=\"center\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Der gro\u00dfe Bef\u00e4higungsnachweis kann, mu\u00df aber nicht in jedem Fall, die gesamtwirtschaftlich effizienteste L\u00f6sung zum Abbau von Informationsasymmetrien zwischen Handwerkern und ihren Kunden sein. Um dies festzustellen, gilt es eine objektive Grundlage zu erarbeiten. Diese mu\u00df erstens den unterschiedlichen Informationsasymmetrien der Handwerke Rechnung tragen und zweitens ein objektiviertes Pr\u00fcfschema mit ex ante festgelegten Kriterien beinhalten. Ein solches erm\u00f6glicht \u2013 kontinuierlich angewendet \u2013 eine offensive Kommunikation mit Gegnern der Handwerksordnung. Zus\u00e4tzlich kann es unter Ber\u00fccksichtigung der spezifischen Informationsmerkmale auf all jene Bereiche \u00fcbertragen werden, in denen heute ebenso Bef\u00e4higungsnachweise institutionalisiert sind. F\u00fcr das Handwerk gilt als Schlu\u00dffolgerung, da\u00df ein endg\u00fcltiges Urteil \u00fcber die Notwendigkeit und \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit des gro\u00dfen Bef\u00e4higungsnachweises in allgemeiner Form aktuell nicht m\u00f6glich ist, sondern da\u00df vorerst die Beurteilungsgrundlagen zu schaffen sind.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nur wenige \u00d6konomen besch\u00e4ftigen sich mit dem Handwerk. Dabei handelt es sich um einen wichtigen und sehr facettenreichen Bereich der deutschen Wirtschaft. 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