{"id":12931,"date":"2013-07-25T00:01:53","date_gmt":"2013-07-24T23:01:53","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12931"},"modified":"2013-09-27T14:17:45","modified_gmt":"2013-09-27T13:17:45","slug":"die-reform-des-deutschen-finanzausgleichswie-sich-die-sozialdemokraten-positionieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12931","title":{"rendered":"Die Reform des deutschen Finanzausgleichs (Teil 1)<br\/><small>Wie sich die Sozialdemokraten positionieren<\/small>"},"content":{"rendered":"<p>Die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Finanzausgleichs, das Ma\u00dfst\u00e4begesetz und das Finanzausgleichsgesetz, treten zum 31. Dezember 2019 automatisch au\u00dfer Kraft. Bund und L\u00e4nder sind also gezwungen, sich rechtzeitig dar\u00fcber zu verst\u00e4ndigen, wie ihre Finanzbeziehungen jenseits der im Grundgesetz festgelegten Grundlinien ab dem Jahr 2020 im Detail geregelt werden sollen. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes verpflichtet den Gesetzgeber au\u00dferdem, zumindest die im Ma\u00dfst\u00e4begesetz festgehaltenen Grunds\u00e4tze fr\u00fchzeitig festzulegen. Die L\u00e4nder sollen diese Grunds\u00e4tze m\u00f6glichst hinter einem Schleier der Unsicherheit festlegen, also nach allgemeinen Fairne\u00dferw\u00e4gungen und ohne genau absehen zu k\u00f6nnen, welches Land in welchem Umfang profitieren oder zur Kasse gebeten wird.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und L\u00e4ndern werden also bald wieder auf der aktuellen Agenda stehen. Sollten sich Hessen und Bayern mit ihrer Klage gegen das aktuelle System durchsetzen, dann k\u00f6nnte es sogar noch schneller gehen. Daher ist es nicht erstaunlich, da\u00df die politischen Lager langsam beginnen, sich mit Vorschl\u00e4gen f\u00fcr eine Neugestaltung des Finanzausgleichs zu positionieren. Den Anfang machten k\u00fcrzlich die Sozialdemokraten mit einem von Hans Eichel und Ko-Autoren <a href=\"http:\/\/library.fes.de\/pdf-files\/wiso\/10091.pdf\">bei der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) publizierten Strategiepapier<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Eckpunkte des FES-Vorschlags<\/strong><\/p>\n<p>Zun\u00e4chst beklagt das FES-Papier, da\u00df der aktuelle Finanzausgleich keine Angleichung in der Wirtschaftskraft der einzelnen Bundesl\u00e4nder herbeigef\u00fchrt hat, sondern da\u00df im Gegenteil die Disparit\u00e4ten zwischen erfolgreichen und weniger erfolgreichen Regionen noch zugenommen haben. Dieser Feststellung kann man im Gro\u00dfen und Ganzen zustimmen. Dagegen sind die Schlu\u00dffolgerungen, die Eichel und Ko-Autoren aus diesem Umstand ziehen h\u00f6chst fragw\u00fcrdig. Sie sehen n\u00e4mlich gerade nicht die Anreizprobleme, die durch das Transfersystem selbst geschaffen werden. Insbesondere sehen sie nicht, wie eine hohe Absch\u00f6pfungsquote zus\u00e4tzlicher Steuereinnahmen und der hohe Nivellierungsgrad der Finanzausstattung der L\u00e4nder dramatisch die Anreize reduzieren, politisch kurzfristig oft unpopul\u00e4re Ma\u00dfnahmen zur Bef\u00f6rderung der regionalen Wirtschaftsentwicklung durchzuf\u00fchren. Der eigene finanzpolitische Spielraum h\u00e4ngt schlie\u00dflich am Ende nur in relativ geringem Umfang davon ab, ob man seine eigenen Steuerbemessungsgrundlagen entwickelt oder nicht.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser blinden Flecken fordern die Autoren des FES-Papiers nun keine st\u00e4rkere Autonomie der dezentralen Finanzpolitik, sondern das Gegenteil: eine starke Vertikalisierung und Hierarchisierung der Bund-L\u00e4nder-Finanzbeziehungen. Auf der Bundesebene sollen Bundestag und Bundesrat definieren, welche finanzielle Grundausstattung eine Gebietsk\u00f6rperschaft ben\u00f6tigt, um ihre Aufgaben erf\u00fcllen zu k\u00f6nnen. Diese Mindestausstattung wird dann garantiert, und durch vertikale Transfers an das jeweilige Bundesland sicher gestellt. Dar\u00fcber hinaus sieht das FES-Papier vom Bund gef\u00f6rderte regionale Investitionsprogramme vor, die dann auch zu evaluieren sind. Insbesondere soll der Bund nach dem Vorbild der Exzellenzinitiative f\u00fcr Hochschulen Wettbewerbe auch in anderen Politikbereichen ausschreiben, in denen sich dann die L\u00e4nder um zentrale F\u00f6rdermittel bewerben k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Mit dieser Vertikalisierung widerspricht sich das Papier in Teilen selbst. Auf der anderen Seite wird n\u00e4mlich gefordert, die Kommunen von den Lasten der beim Bund beschlossenen sozialpolitischen Ma\u00dfnahmen zu befreien. Das w\u00e4re in der Tat ein begr\u00fc\u00dfenswerter Schritt, da es grunds\u00e4tzlich sinnvoll ist, wenn politische Entscheidungsmacht und finanzielle Verantwortung in eins fallen, wenn also der Bund nicht auf Kosten der Kommunen sozialpolitische Wohltaten verteilen kann. Anstatt dieses Prinzip der eindeutigen Zuteilung politischer Verantwortung und der Entflechtung verwobener Verantwortlichkeiten beizubehalten, erreichen die Autoren mit ihrer Idee der Vertikalisierung aber wieder das genaue Gegenteil: Alle bundesstaatlichen Ebenen sind ein wenig verantwortlich, und wo alle verantwortlich sind, ist es am Ende keiner.<\/p>\n<p><strong>F\u00f6deralismus ohne dezentrale Autonomie?<\/strong><\/p>\n<p>Das FES-Papier gew\u00e4hrt Einblicke in das recht eigenwillige Verst\u00e4ndnis, das seine Autoren von fiskalischem F\u00f6deralismus haben. Dies f\u00e4ngt an mit der Vorstellung eines nach bundeseinheitlichen Kriterien zu ermittelnden Finanzbedarfs der L\u00e4nder und Kommunen. An dieser Vorstellung krankt zwar bereits das aktuelle System, aber das macht es nicht besser. Es ist geradezu die Existenzberechtigung f\u00f6deraler Systeme, da\u00df sie die regionale Differenzierung der Politik erm\u00f6glichen. Dies betrifft selbstverst\u00e4ndlich nicht nur die Art, sondern auch den Umfang von Ausgaben und damit nat\u00fcrlich auch den regionalen Finanzbedarf. Man darf erwarten, da\u00df ein unterschiedlicher Finanzbedarf dabei nicht nur von objektiven, etwa demographischen Kriterien bestimmt wird, sondern auch von unterschiedlichen regionalen Pr\u00e4ferenzen. Letztere kommen in der Vorstellungswelt des FES-Papiers aber \u00fcberhaupt nicht vor; hier braucht jeder Deutsche die gleiche \u00f6ffentliche Versorgung, egal ob er auf R\u00fcgen oder am K\u00f6nigssee wohnt, und egal ob er will oder nicht.<\/p>\n<p>Zu diesem Verst\u00e4ndnis von F\u00f6deralismus pa\u00dft es, wenn f\u00f6deraler Wettbewerb nicht als nat\u00fcrliches Ergebnis einer starken dezentralen Autonomie gesehen wird, sondern als Turnier um F\u00f6rdergelder, das vom Bund organisiert werden mu\u00df. Die Autoren des FES-Papiers trauen den L\u00e4ndern nicht \u00fcber den Weg. Das ist einerseits verst\u00e4ndlich, wenn man bedenkt, da\u00df viele Nehmerl\u00e4nder in den vergangenen Jahrzehnten die empfangenen Ausgleichsmittel nicht unbedingt klug zur F\u00f6rderung des langfristigen Wachstums in ihren Regionen eingesetzt haben. Andererseits aber ist es erstaunlich, da\u00df eine L\u00f6sung des zugrunde liegenden Anreizproblems durch st\u00e4rkere dezentrale Autonomie und Eigenverantwortung nicht einmal in Erw\u00e4gung gezogen wird. Statt dessen wird auf noch mehr Vereinheitlichung, Standardisierung und hierarchische Kontrolle durch den Bund gesetzt.<\/p>\n<p>Der Wettbewerb, den das FES-Papier postuliert, ist kein offener Wettbewerb, in dem dezentrale Gebietsk\u00f6rperschaften frei mit neuen politischen L\u00f6sungen experimentieren und auch eigene politische Ziele verfolgen k\u00f6nnten. Im Denken von Eichel und Ko-Autoren wei\u00df der Bund eigentlich schon alles. Man mu\u00df ihm nur die M\u00f6glichkeit geben, \u00fcber vertikale Transfers die Landesregierungen dazu zu bringen, das Richtige zu tun. Landespolitiker finden sich in der Rolle von Ausf\u00fchrungsorganen wieder, die man mit der Aussicht auf eine fiskalische Belohnung zum gew\u00fcnschten Verhalten lenken kann. Es stellt sich die Frage, ob man in einem derartigen System eigentlich noch eine Gewaltenteilung auf der Landesebene ben\u00f6tigen w\u00fcrde. Landesparlamente erscheinen in einem Modell, in dem L\u00e4ndern ihre freien Entscheidungsspielr\u00e4ume noch st\u00e4rker streitig gemacht wird als ohnehin schon, jedenfalls weitgehend \u00fcberfl\u00fcssig. Es w\u00e4re eine \u00dcberraschung, wenn sich ein Landespolitiker mit Selbstachtung f\u00e4nde, der sich mit dieser Sto\u00dfrichtung des FES-Papiers anfreunden kann.<\/p>\n<p>\u00dcberspitzt gesagt: Das heimliche Leitbild des FES-Papiers ist eher Frankreich als die Schweiz, und das ist angesichts der Erfahrungen beider L\u00e4nder doch erstaunlich. Es bleibt r\u00e4tselhaft, wie die Autoren des FES-Papiers zu der Schlu\u00dffolgerung kommen, ihr Modell st\u00e4rke &#8222;die demokratische Teilhabe vor Ort&#8220;. Denn genau das Gegenteil ist der Fall. Politische Zielvorgaben werden bundeseinheitlich in Berlin definiert. Der Wettbewerb, wenn man ihn denn noch so nennen will, beschr\u00e4nkt sich auf die Wahl der Mittel. Damit wird, neben dem politischen Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, aber auch ein zweites wichtiges Merkmal f\u00f6deraler Ordnungen getilgt. Der vertikalisierte F\u00f6deralismus Eichelscher Pr\u00e4gung kann nicht mehr als Mechanismus zur Kontrolle politischer Macht dienen. Die Abwanderungsoption des einzelnen B\u00fcrgers wird wertlos, wenn ohnehin \u00fcberall die gleichen politischen Ziele verfolgt werden.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das FES-Papier stellt einen kuriosen Versuch dar, ein f\u00f6derales System mit einer m\u00f6glichst perfektionierten zentralen Steuerung zu verbinden. Aber beides ist nicht miteinander vereinbar. Die Verwirklichung der Vorschl\u00e4ge des ehemaligen Finanzministers und seiner Mitstreiter w\u00fcrde de facto einen bedeutenden Schritt in Richtung eines zentralisierten Einheitsstaates bedeuten, selbst wenn man formal eine \u2013 dann v\u00f6llig entkernte \u2013 f\u00f6derale H\u00fclle beibehielte.<\/p>\n<p>Der Vorschlag ist zugleich ein Beispiel f\u00fcr eine den Wettbewerb sukzessive immer weiter aushebelnde Interventionsspirale. Bereits im aktuellen System tritt an die Stelle echter fiskalische Autonomie ein relativ willk\u00fcrlich gew\u00e4hltes Verteilungsziel. Die Beobachtung, da\u00df die Ausgleichszahlungen im bisherigen Finanzausgleich einen Mezzogiorno-Effekt in manchen Regionen nicht verhindern f\u00fchrt dann zum n\u00e4chsten Schritt: Die zentrale Ebene soll st\u00e4rkere Instrumente erhalten, die es ihr erlauben, in den L\u00e4ndern Ausgaben durchzusetzen, die die zentrale Ebene f\u00fcr sinnvoll h\u00e4lt.<\/p>\n<p>Ausgehend von den Problemen des aktuellen Finanzausgleichs best\u00fcnde die sinnvollere Alternative nat\u00fcrlich darin, die dezentrale Autonomie nicht weiter zu schw\u00e4chen, sondern wesentlich zu st\u00e4rken. Es w\u00e4re wichtig, den Bund-L\u00e4nder-Finanzausgleich so zu gestalten, da\u00df er mit echter Steuerautonomie der L\u00e4nder vereinbar wird. Dann entstehen die Anreize gegen eine leichtfertige Verschwendung von Mitteln durch Landesregierungen ganz von selbst. Wie das zu erreichen w\u00e4re? Dazu in K\u00fcrze mehr an dieser Stelle.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gesetzlichen Grundlagen des deutschen Finanzausgleichs, das Ma\u00dfst\u00e4begesetz und das Finanzausgleichsgesetz, treten zum 31. Dezember 2019 automatisch au\u00dfer Kraft. 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