{"id":13344,"date":"2013-09-27T05:25:38","date_gmt":"2013-09-27T04:25:38","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=13344"},"modified":"2013-09-27T14:18:38","modified_gmt":"2013-09-27T13:18:38","slug":"die-reform-des-deutschen-finanzausgleichs-teil-2kann-man-foederalen-wettbewerb-nach-deutschland-bringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=13344","title":{"rendered":"Die Reform des deutschen Finanzausgleichs (Teil 2)<br\/><small>Kann man f\u00f6deralen Wettbewerb nach Deutschland bringen?<\/small>"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Vor einiger Zeit ging es an dieser Stelle um <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12931\">die Position der Sozialdemokraten in den anschwellenden Diskussionen um die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung des Finanzausgleichs<\/a>. Die Vorschl\u00e4ge der SPD laufen darauf hinaus, da\u00df der f\u00f6derale Wettbewerb in Deutschland weiter eingeschr\u00e4nkt wird. Wo er noch zugelassen wird, soll er als ein vom Bund zentral gelenktes Turnier um F\u00f6rdermittel gestaltet sein. Echte dezentrale Autonomie, Offenheit f\u00fcr politische Experimente und Innovationen und auch die Disziplinierung der Politik durch B\u00fcrger, die im Zweifelsfall einfach mit den F\u00fc\u00dfen abstimmen, sollen dagegen weitgehend eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><b>Vorbehalte gegen f\u00f6deralen Wettbewerb<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das zuvor diskutierte SPD-Papier erschien nicht ohne Grund, sondern es spiegelt eine in Deutschland weit verbreitete Skepsis vieler B\u00fcrger gegen\u00fcber intensivem fiskalischem Wettbewerb. Diese Vorbehalte speisen sich zum Teil aus praktischen Erw\u00e4gungen. Wenn zum Beispiel eine Familie von Berlin nach Bayern umzieht, dann ist dies ein Wechsel von einer Schulpolitik in eine andere, und dieser Wechsel ist mit Transaktionskosten verbunden. Man mu\u00df sich umstellen und umgew\u00f6hnen, das ist l\u00e4stig. W\u00e4re es nicht viel einfacher, wenn der Bund diejenige Schulpolitik, die er als richtig und gut erkannt hat, einfach \u00fcberall im Land durchsetzen w\u00fcrde? Nat\u00fcrlich ist es so einfach nicht, denn es gibt keinen Grund zur Annahme, da\u00df die f\u00fcr Bayern passende Schulpolitik auch in Berlin funktioniert, wo die sozialen Hintergr\u00fcnde der Sch\u00fcler ganz andere sind, wo aber auch die Lernziele unterschiedlich sein k\u00f6nnen, da f\u00fcr einen anderen Markt ausgebildet wird. Und selbst wenn es diese Heterogenit\u00e4t nicht g\u00e4be, w\u00fcrde immer noch gelten: Nach Rom f\u00fchren viele Wege, von denen der beste vielleicht erst noch entdeckt werden mu\u00df. Das wiederum erfordert politische Experimente, die man am besten dezentral durchf\u00fchrt. Ein weiterer Vorbehalt gegen f\u00f6deralen Wettbewerb hat vermutlich etwas damit zu tun, da\u00df wir in Deutschland Politik fast nur noch unter Verteilungsgesichtspunkten diskutieren. Der aktuelle Wahlkampf ist daf\u00fcr exemplarisch. Es geht kaum noch um die Frage, was sinnvoll ist und was nicht, um Effizienz, es geht auch kaum noch um eine offene Kontroverse um verschiedene politische Ziele und deren Gewichtung. Stattdessen geht es in allen Fachgebieten nur noch um Facetten von Verteilungspolitik. Von der Autobahn-Maut bis zum Betreuungsgeld f\u00fcr Familien steht die Frage im Vordergrund: Welchen gesellschaftlichen Gruppen nehmen wir etwas weg und wem geben wir etwas dazu? Ein Land, das von Verteilungsfragen besessen ist bis an die Grenze des Wahnsinns (oder vielleicht auch schon dar\u00fcber hinaus), kann sich nat\u00fcrlich f\u00fcr f\u00f6deralen Wettbewerb nur schwer begeistern. Denn wenn das Ziel die m\u00f6glichst universelle und st\u00f6rungsfreie Durchsetzung der jeweils gerade grassierenden Vorstellung von Verteilungsgerechtigkeit ist, dann gibt es nat\u00fcrlich keinen Grund f\u00fcr echte Autonomie in den Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p><b>Der bundesstaatliche Finanzausgleich<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch der Finanzausgleich in Deutschland ist gegenw\u00e4rtig stark von solchen verteilungspolitischen Leitbildern gepr\u00e4gt. Das beginnt mit der Festlegung als Ma\u00dfstabes f\u00fcr die Umverteilung zwischen den Bundesl\u00e4ndern. Wenn wir einmal die \u2013 \u00f6konomisch ohnehin nicht zu begr\u00fcndende \u2013 Einwohnerveredlung au\u00dfen vor lassen, dann bildet die sogenannte Ausgleichsme\u00dfzahl ab, welche Steuereinnahmen ein Land h\u00e4tte, wenn seine Einnahmen pro Einwohner genau dem Durchschnitt aller Bundesl\u00e4nder entspr\u00e4chen. Diese auf eine vollkommene Nivellierung der Einnahmen pro Kopf ausgerichtete Ausgleichsme\u00dfzahl ist gleichzeitig das, wenn auch nie ganz erreichte, Ziel des horizontalen L\u00e4nderfinanzausgleichs und auch der Fehlbetrags-Bundeserg\u00e4nzungszuweisungen, die vom Bund an finanzschwache L\u00e4nder flie\u00dfen. Ohne gro\u00dfe \u00dcbertreibung kann man also sagen, da\u00df dem Finanzausgleich eine quasi-kommunistische Fiktion zugrunde liegt, die besagt, da\u00df jeder B\u00fcrger einen identischen Bedarf an \u00f6ffentlichen Leistungen hat, egal ob er in Greifswald oder in M\u00fcnchen lebt. Die Vorstellung, da\u00df regional unterschiedliche Pr\u00e4ferenzen f\u00fcr \u00f6ffentliche G\u00fcter, unterschiedliche Kulturen, oder auch unterschiedliche gesellschaftliche Bedingungen sich in regional unterschiedlichen Finanzbedarfen pro Einwohner niederschlagen k\u00f6nnten, ist der deutschen Finanzverfassung vollkommen fremd \u2013 abgesehen vom leidigen Randthema der Einwohnerveredelung. Folgerichtig verf\u00fcgen die Bundesl\u00e4nder auch \u00fcber keine ernstzunehmende Steuerautonomie. Lediglich in der ertragsschwachen Grunderwerbsteuer d\u00fcrfen sie selbst die S\u00e4tze festlegen, ansonsten sind sie auf der Einnahmenseite ihrer Budgets gefesselt und verf\u00fcgen nur \u00fcber ein einziges flexibles Instrument: die \u00f6ffentliche Verschuldung. Aber auch dieses werden sie mit dem Wirksamwerden der Schuldenbremse verlieren. Eine solche vollkommene Abwesenheit von Autonomie pa\u00dft zum oben skizzierten, eigenwilligen F\u00f6deralismusverst\u00e4ndnis der Deutschen. Aber sie wirft auch die Frage auf, wozu man eigentlich eine f\u00f6derale Verfassung hat, wenn am Ende ohnehin alle das Gleiche tun sollen? Soll sich der Status quo \u00e4ndern und fiskalischer Wettbewerb erm\u00f6glicht werden, so ist das im Rahmen des aktuellen Finanzausgleichs nicht zu machen. W\u00fcrde man es etwa den L\u00e4ndern erm\u00f6glichen, einen autonomen Zuschlag auf die Einkommensteuer zu erheben, dann h\u00e4tte im gegenw\u00e4rtigen System offensichtlich jedes Bundesland einen starken Anreiz, dies nicht zu tun. Denn der auf Nivellierung ausgerichtete Finanzausgleich w\u00fcrde einen gro\u00dfen Teil der zus\u00e4tzlichen Einnahmen absch\u00f6pfen. Gleichzeitig w\u00fcrde man sich mit h\u00f6heren Steuern bei seinen W\u00e4hlern unbeliebt machen, und m\u00f6glicherweise auch mobile Einwohner verlieren, die ihren Wohnsitz verlagern w\u00fcrden. Der Steuerzuschlag wird erst interessant, wenn das zus\u00e4tzliche Steueraufkommen auch ganz oder einem gro\u00dfen Teil im Land verbleibt.<\/p>\n<p><b>Lehren aus der Schweiz<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In der Schweiz konkurrieren auf engem Raum 26 Kantone miteinander. Sie alle verf\u00fcgen \u00fcber eine erhebliche Autonomie auch auf der Einnahmenseite ihrer Budgets. So k\u00f6nnen sie beispielsweise kantonale Einkommensteuertarife selbst beschlie\u00dfen. Dennoch gibt es in der Schweiz keinen ruin\u00f6sen Steuerwettbewerb und die Kantone sind sehr gut in der Lage, regional differenzierte Angebote \u00f6ffentlicher Leistungen durch ebenso regional differenzierte Steuersysteme zu finanzieren. Hier kann man F\u00f6deralismus beobachten, wie er funktionieren sollte: mit hoher dezentraler Autonomie, mit einer echten Vielfalt und Offenheit f\u00fcr regional unterschiedliche Entwicklungen der \u00f6ffentlichen Ausgaben und Einnahmen, und mit echtem politischem Wettbewerb. Auch die Schweiz hat aber einen kantonalen Finanzausgleich, der zwischen starken und schwachen Kantonen umverteilt. Es gibt auch hier eine gegenseitige fiskalische Unterst\u00fctzung. Diese ist aber so gestaltet, da\u00df sie, im Gegensatz zum deutschen Finanzausgleich, mit f\u00f6deralem Wettbewerb anreizkompatibel ist. Der einfache Unterschied besteht darin, da\u00df der schweizerische Finanzausgleich sich nicht an tats\u00e4chlichen Einnahmen der Kantone orientiert, sondern am Umfang der kantonalen Bemessungsgrundlagen pro Einwohner. Es handelt sich in diesem Sinne um einen ressourcenorientierten Finanzausgleich, der an den Steuerbemessungsgrundlagen als fiskalischer Ressource ankn\u00fcpft, aber nicht an den schlu\u00dfendlich realisierten Einnahmen. Ausgleichszahlungen flie\u00df in die Kantone, die tats\u00e4chlich arm sind. Sie flie\u00dfen nicht in diejenigen Kantone, die eigentlich reich sind, die sich aber f\u00fcr niedrige Steuers\u00e4tze und damit auch niedrige eigene Einnahmen entscheiden. Ein Schritt zu einem solchen ressourcenorientierten Finanzausgleich w\u00e4re auch notwendig, um in Deutschland den L\u00e4ndern eine st\u00e4rkere Steuerautonomie zu gew\u00e4hren. Wenn, was zu hoffen ist, die Schuldenbremse funktionieren und die Bundesl\u00e4nder tats\u00e4chlich binden wird, dann wird ein solcher Schritt aber fr\u00fcher oder sp\u00e4ter unausweichlich sein. Denn wenn man ihnen die Verschuldung nimmt, dann haben die L\u00e4nder im gegenw\u00e4rtigen System kaum noch Spielraum, flexibel ihre Einnahmen an regional oder im Zeitablauf schwankende Ausgabenerfordernisse anzupassen.<\/p>\n<p><b>Was tun?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es gibt <a href=\"http:\/\/www.eucken.de\/fileadmin\/bilder\/Dokumente\/Gutachten_Finanzausgleich.pdf\">zahlreiche Details, die bei der Neuverhandlung des im Jahr 2019 auslaufenden deutschen Finanzausgleichs ber\u00fccksichtigt werden sollten<\/a>. Im Kern geht es aber vor allem darum, die Bedingungen f\u00fcr f\u00f6deralen Wettbewerb in Deutschland zu schaffen und die Eigenverantwortung der L\u00e4nder zu st\u00e4rken. Dazu sind insbesondere zwei Schritt notwendig: Erstens sollte der aktuelle Finanzausgleich durch eine Alternative ersetzt werden, die sich nicht an tats\u00e4chlichen Einnahmen, sondern an der eigentlichen fiskalischen Leistungsf\u00e4higkeit der L\u00e4nder orientiert. Zweitens ist den L\u00e4ndern die M\u00f6glichkeit zu geben, autonome Zuschl\u00e4ge auf ertragsstarke Steuern zu erheben, insbesondere die Einkommensteuer, aber auch die K\u00f6rperschaftsteuer. Verglichen mit dem Modell der Schweiz, wo die Kantone den vollst\u00e4ndigen Tarifverlauf der kantonalen Einkommensteuer selbst bestimmen k\u00f6nnen, ist dies ein kleiner und vorsichtiger Schritt. Der Vorschlag bedeutet, da\u00df die L\u00e4nder auf den bundesweit geltenden Steuertarif jeweils <i>einen<\/i> landesspezifischen Zuschlagsatz draufschlagen d\u00fcrfen. Man kann sich die Funktionsweise dieses Zuschlages wie die eines landesspezifischen Solidarit\u00e4tszuschlages vorstellen. Idealerweise sollte der Einf\u00fchrung von L\u00e4nderautonomie nat\u00fcrlich eine Absenkung des bundesweit einheitlichen Steuertarifs vorausgehen. So w\u00fcrde eine L\u00fccke geschaffen, in die dann die L\u00e4nder je nach eigenem Finanzbedarf mehr oder weniger weit vorsto\u00dfen k\u00f6nnen. Eine solche Reform ist technisch relativ leicht m\u00f6glich, sie wird allerdings kurzfristig Gewinner und Verlierer unter den Bundesl\u00e4ndern schaffen (mehr dazu <a href=\"http:\/\/www.eucken.de\/fileadmin\/bilder\/Dokumente\/Gutachten_Finanzausgleich.pdf\">hier<\/a>), womit wir wieder beim leidigen Verteilungsthema w\u00e4ren. Eine M\u00f6glichkeit zum Umgang mit diesem Problem k\u00f6nnte darin bestehen, den Bund f\u00fcr einen \u00dcbergangszeitraum die Verlierer einer Systemumstellung kompensieren zu lassen. Dies wiederum kann man als Investition in den Systemwechsel hin zu einer effizienteren Organisation des deutschen F\u00f6deralismus verstehen. Mittel- und langfristig werden von einem Finanzausgleich mit sinnvolleren Anreizen durch eine St\u00e4rkung der Finanzautonomie der L\u00e4nder n\u00e4mlich auch diejenigen Bundesl\u00e4nder profitieren, die kurzfristig erst einmal mit geringeren Ausgleichszahlungen aus dem horizontalen Finanzausgleich leben m\u00fcssen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vor einiger Zeit ging es an dieser Stelle um die Position der Sozialdemokraten in den anschwellenden Diskussionen um die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung des Finanzausgleichs. 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