{"id":136,"date":"2008-07-04T04:15:32","date_gmt":"2008-07-04T03:15:32","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=136"},"modified":"2008-07-04T04:15:32","modified_gmt":"2008-07-04T03:15:32","slug":"wirtschaftliche-freiheit-in-deutschland-versuch-einer-historischen-erklaerung-teil-2-das-amerikanische-erbe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=136","title":{"rendered":"Wirtschaftliche Freiheit in Deutschland: <br\/>Versuch einer historischen Erkl\u00e4rung <br\/><small>(Teil 2: Das amerikanische Erbe)<\/small>"},"content":{"rendered":"<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die wirtschaftliche Freiheit in Deutschland eine neue Chance. Die amerikanische Milit\u00e4rregierung versuchte, Deutschland diesmal auf die Schiene zum wirtschaftlichen Erfolg zu setzen, ihm eine freiheitliche Wirtschaftsordnung zu geben. Das galt nicht \u2013 jedenfalls nicht in gleichem Umfang \u2013 f\u00fcr die anderen Besatzungsm\u00e4chte: die Sowjetunion beutete Ostdeutschland nach Kr\u00e4ften aus, Frankreich er\u00f6ffnete eine gro\u00df angelegte Demontagekampagne und die englische Labour-Regierung f\u00fchrte in der britischen Zone die Montanmitbestimmung ein. Die Amerikaner dagegen wollten verhindern, dass sich Versailles wiederholen w\u00fcrde. Westdeutschland sollte ein Bollwerk gegen den Sowjetkommunismus werden. Sichtbarster Ausdruck dieser Hilfsbereitschaft war der Marshall-Plan.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die amerikanische Milit\u00e4rregierung suchte deutsche \u00d6konomen, die ihre freiheitlichen Vorstellungen in die Praxis umsetzen sollten. Mit Ludwig Erhard fanden sie jemanden, der noch st\u00e4rker an die Marktwirtschaft glaubte als die deutschen Statthalter Pr\u00e4sident Trumans. Das zeigte sich, als Erhard 1948 nicht nur die D-Mark einf\u00fchrte, sondern gleich auch noch eigenm\u00e4chtig die Preise freigab.<\/p>\n<p>Das wirtschaftspolitische Erbe, das Deutschland in dieser Zeit von den Amerikanern empfing, bestand im wesentlichen aus f\u00fcnf Teilen:<\/p>\n<ol>\n<li>Dekartellierung,<\/li>\n<li>Deregulierung,<\/li>\n<li>Reprivatisierung<\/li>\n<li>Dezentralisierung und<\/li>\n<li>eine unabh\u00e4ngige Zentralbank.<\/li>\n<\/ol>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Was ist aus diesem Erbe geworden?<\/strong><\/p>\n<p>Manches lehnten die deutschen Politiker von Anfang an ab \u2013 zum Beispiel eine weitgehende <strong><em>Dezentralisierung<\/em><\/strong>. Der Parlamentarische Rat und allen voran Konrad Adenauer versuchten, die Dezentralisierungsw\u00fcnsche der Amerikaner so weit wie m\u00f6glich abzuwehren. Denn die f\u00fchrenden deutschen Politiker wussten, dass jede Form des Wettbewerbsf\u00f6deralismus sp\u00e4ter ihre Macht auf Bundesebene beschr\u00e4nken w\u00fcrde. Die Verfassungsgarantie des F\u00f6deralismus (Art. 79 Abs. 2 des Grundgesetzes) musste den deutschen Politikern von den Amerikanern aufgezwungen werden.<\/p>\n<p>Andere Teile des amerikanischen Erbes versuchten die Deutschen nicht von vornherein auszuschlagen, aber so bald wie m\u00f6glich wieder los zu werden. Dazu geh\u00f6rte die Dezentralisierung der \u00f6ffentlichen Finanzen. Das Grundgesetz von 1949 sah in der Besteuerung ein Trennsystem vor. Der Bund erhielt die meisten Verbrauchsteuern und die Umsatzsteuer, dazu die Z\u00f6lle und die Einnahmen der Finanzmonopole (Art. 106 Abs. 1 GG a.F.). Den L\u00e4ndern wurde die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer zugeordnet (Art. 106 Abs. 2 GG a.F.). Diese Trennung der Steuerquellen nach Gebietsk\u00f6rperschaften war ebenfalls auf Druck der Amerikaner zustande gekommen. An die Stelle des Trennsystems setzten die Deutschen schon fr\u00fch ein Verbundsystem, das den Besteuerungswettbewerb im Bereich der Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer ausschaltete. Der Wettbewerb zwischen den L\u00e4ndern wurde durch ein Besteuerungskartell ersetzt. Die Einnahmen flossen zun\u00e4chst alle in einen gro\u00dfen Topf; dann wurde die Beute unter Bund und L\u00e4ndern verteilt. Au\u00dferdem f\u00fcgte man dem horizontalen Finanzausgleich zwischen den L\u00e4ndern einen vertikalen \u2013 unter Beteiligung des Bundes \u2013 hinzu und garantierte jedem Land eine Mindestfinanzausstattung. Auch im Bereich der Staatsausgaben wurden die Zust\u00e4ndigkeiten des Bundes ausgedehnt und Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der L\u00e4nder definiert. Mischfinanzierungen breiteten sich aus. Die F\u00f6deralismusreform von 2006 hat einiges wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, aber der Wettbewerb zwischen den L\u00e4ndern \u2013 ein Garant wirtschaftlicher Freiheit \u2013 ist immer noch ein Schatten dessen, was er 1949 war und vom amerikanischen Wettbewerbsf\u00f6deralismus weit entfernt.<\/p>\n<p>Auch die <strong><em>Unabh\u00e4ngigkeit der Notenbank<\/em><\/strong> wurde schon in den f\u00fcnfziger Jahren eingeschr\u00e4nkt. Die treibende Kraft war Konrad Adenauer \u2013 vor allem nachdem er aufgrund mehrerer verlorener Landtagswahlen seine politische Mehrheit im Zentralbankrat verloren hatte. In seiner \u201eG\u00fcrzenich-Rede\u201c (1956) \u00fcbte er scharfe Kritik an der Zentralbank, und er setzte durch, dass die Bank deutscher L\u00e4nder 1957 aufgel\u00f6st wurde und die Deutsche Bundesbank an ihre Stelle trat. Die Bundesregierung hatte nun das Recht, die Mitglieder des stimmberechtigten Direktoriums zu bestimmen \u2013 bis zu acht an der Zahl. Das war zwar nicht die Mehrheit des Zentralbankrats, aber solange die Union in mindestens zwei der elf Bundesl\u00e4nder das Sagen haben w\u00fcrde, war Adenauers Mehrheit im Zentralbankrat gesichert.<\/p>\n<p>1999 verlor die Bundesbank ihre geldpolitische Autonomie an die Europ\u00e4ische Zentralbank. Die erfolgreichste Zentralbank der Welt wurde unter europ\u00e4isches Kuratel gestellt. An die Stelle eines europ\u00e4ischen Wettbewerbs um Preisstabilit\u00e4t trat die Herrschaft des europ\u00e4ischen Inflationsmedians.<\/p>\n<p>Dagegen wurde die <strong><em>Dekartellierungspolitik<\/em> <\/strong>der Amerikaner von den Deutschen zun\u00e4chst weitergef\u00fchrt und institutionell verankert. Gegen den Widerstand des BDI unter Fritz Berg und wohl auch Adenauers konnte Erhard schlie\u00dflich 1957 das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen durchsetzen. Kartelle wurden grunds\u00e4tzlich verboten (\u00c2\u00a7 1). M\u00f6gliche Ausnahmen wurden explizit definiert. Alle Kartelle waren anzumelden. Die Ausf\u00fchrung des Gesetzes wurde einem unabh\u00e4ngigen Kartellamt \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Dieses System fiel im Mai 2004 der Reform der europ\u00e4ischen Wettbewerbspolitik zum Opfer. Danach sind Kartelle nicht mehr grunds\u00e4tzlich verboten. Sie brauchen auch nicht mehr gemeldet zu werden. Es gibt nur noch einen Erlaubnisvorbehalt (Legalausnahme). Jedoch ist die europ\u00e4ische Wettbewerbspolitik ein gro\u00dfer Gewinn in denjenigen Bereichen, die \u2013 wie der \u00f6ffentliche Sektor \u2013 dem Zugriff der deutschen Kartell\u00e4mter weitestgehend entzogen sind.<\/p>\n<p>Die <strong><em>Privatisierung<\/em><\/strong> war f\u00fcr Ludwig Erhard ein wichtiges Anliegen. Der bekannteste Fall war die (Teil-)Privatisierung des Volkswagenwerks. \u201eVolksaktien\u201c wurden ausgegeben, um die Popularit\u00e4t des Projekts zu steigern. Sp\u00e4tere deutsche Regierungen bewegten auf diesem Gebiet nicht viel. Mit den Privatisierungserl\u00f6sen, die Deutschland in den neunziger Jahren zu verzeichnen hatte, lag es unter allen OECD-L\u00e4ndern weit abgeschlagen auf dem letzten Platz.<\/p>\n<p>Was schlie\u00dflich die <strong><em>Deregulierung<\/em><\/strong> angeht, ist zwischen den Produktm\u00e4rkten und dem Arbeitsmarkt zu unterscheiden. Im G\u00fcter- und Dienstleistungsbereich wurden die Preise weiter dereguliert und der Marktzutritt liberalisiert \u2013 in den neunziger Jahren sogar in den Netzindustrien. Zu nennen ist vor allem die Deregulierung der Preise in der Binnenschifffahrt (1993), im G\u00fcterfernverkehr (1994) und im Luftverkehr (1997) sowie die Beseitigung von Marktzutrittsbeschr\u00e4nkungen bei der Post (1989), der Eisenbahn (1994), in der Telekommunikation (1998), im Flugverkehr (1998) und in der Stromversorgung (1998). Das Vorbild waren wiederum die USA. Dort haben die Pr\u00e4sidenten Carter und Reagan eine Deregulierungsoffensive eingeleitet. Insofern empfing Deutschland zu dieser Zeit ein weiteres amerikanisches Erbe.<\/p>\n<p>Auf dem deutschen Arbeitsmarkt hat es dagegen eine anhaltende Deregulierungstendenz nicht gegeben, obwohl seit \u00fcber drei\u00dfig Jahren Massenarbeitslosigkeit herrscht. Die Regulierungsintensit\u00e4t nahm schon in den f\u00fcnfziger Jahren zu. So wurden die Arbeitgeber zunehmend zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (1957, 1961, 1970) und w\u00e4hrend des Mutterschutzurlaubs (1968) gezwungen. In den siebziger Jahren f\u00fchrte die sozialliberale Koalition die Sozialplanpflicht bei Massenentlassungen (1972) und die parit\u00e4tische Mitbestimmung au\u00dferhalb der Montanindustrie (1976) ein. Immer wieder erweiterte der Gesetzgeber die Macht der Betriebsr\u00e4te (z.B. 1952, 1972, 2001) und schr\u00e4nkte so die unternehmerische Freiheit \u2013 auch und gerade am Arbeitsmarkt \u2013 ein. Weitere Belastungen ergaben sich aus dem Recht auf Teilzeitarbeit (2001), dem dreij\u00e4hrigen Erziehungs- oder Elternurlaub (1986). Liberalisierungsma\u00dfnahmen waren am Arbeitsmarkt sehr selten. Als dauerhaft erwies sich nur die (Wieder-)Zulassung befristeter Arbeitsvertr\u00e4ge (1984) und der gewerblichen Arbeitsvermittlung (1994). Die Absenkung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Erh\u00f6hung der Besch\u00e4ftigungsschwelle im K\u00fcndigungsschutzgesetz, die beide 1996 beschlossen worden waren, wurden schon 1998 wieder r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem wird der deutsche Arbeitsmarkt von einem immer dichteren Netz europ\u00e4ischer Regulierungen stranguliert. Seit der Einheitlichen Europ\u00e4ischen Akte (1987) und vor allem seit dem Vertrag von Maastricht (1993) k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit europaweite Arbeitsmarktregulierungen einf\u00fchren. Seit dieser Zeit hat der Rat mindestens 55 derartige Richtlinien verabschiedet. Die bekanntesten sind die Arbeitszeit-Richtlinie, gegen die die britische Regierung 1993 vergeblich vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof klagte, die Betriebsr\u00e4te-Richtlinie von 1994 und die Teilzeit-Richtlinie von 1997. 2008 wird die seit vielen Jahren umk\u00e4mpfte Leiharbeitsrichtlinie hinzukommen, da die bisherige Sperrminorit\u00e4t mit dem Regierungswechsel in Polen zusammengebrochen ist.<\/p>\n<p>Blickt man auf die letzten sechzig Jahre deutscher Geschichte zur\u00fcck, so wird deutlich, dass das freiheitliche Erbe, das Westdeutschland nach dem Krieg von den Amerikanern empfangen hat, zu einem gro\u00dfen Teil verloren gegangen ist. Eine wichtige Rolle spielte dabei die politische Zentralisierung Europas. Wo der politische Wettbewerb beschr\u00e4nkt wird, nimmt die Macht des Staates zu, und die Regulierung nimmt \u00fcberhand. Dahinter stand nicht nur die katastrophale Erfahrung des letzten Krieges, sondern auch das Jahrhunderte alte Verlangen der Deutschen nach dem gro\u00dfen Kollektiv (vgl. Teil I). Die Amerikaner nennen das \u201ereverting to type\u201c.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die wirtschaftliche Freiheit in Deutschland eine neue Chance. 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