{"id":14245,"date":"2014-01-24T00:01:34","date_gmt":"2014-01-23T23:01:34","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14245"},"modified":"2014-01-24T08:48:58","modified_gmt":"2014-01-24T07:48:58","slug":"tarifeinheit-oder-tarifpluralitaet-2wettbewerb-ja-bitte-aber-ohne-vorrang-fuer-das-kollektiv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14245","title":{"rendered":"<small\/>Tarifeinheit oder Tarifpluralit\u00e4t? (2)<\/small><br\/>Wettbewerb \u2013 ja bitte! Aber ohne Vorrang f\u00fcr das Kollektiv!"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\">Norbert Berthold hat zweifellos einen wortgewaltigen <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14194\">Verriss<\/a> meiner Analyse zum Wesen von Tarifvertr\u00e4gen und Gewerkschaftswettbewerb formuliert. Aber liefert er auch eine \u00f6konomisch \u00fcberzeugende Begr\u00fcndung daf\u00fcr, dass<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">das Streikrecht (das Recht der Arbeitnehmer zur kollektiven Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten im Rahmen der Koalitionsfreiheit) und<\/li>\n<li>das Betriebsverfassungsgesetz<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">konstitutive Elemente einer jeden Marktwirtschaft seien? Dass ohne diese Elemente nur ein eingeschr\u00e4nkter Wettbewerb m\u00f6glich sei? Denn genau dies scheint die wesentliche Grundlage seiner Argumentation zu sein. (Das Pr\u00e4dikat \u201eKluger Kopf\u201c nehme ich ihm dagegen sofort ungepr\u00fcft ab, mit Dank und Hochachtung selbstverst\u00e4ndlich!)<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><b><br \/>\n1. Kartellbildung versus individuell wahrgenommene Vertragsfreiheit<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die grundgesetzlich garantierte Koalitionsfreiheit \u2013 in ihrer praktischen Auspr\u00e4gung unter a) skizziert \u2013 soll nach Bertholds Argumentation nicht nur von allen Arbeitnehmern wahrgenommen werden k\u00f6nnen, sondern auch in m\u00f6glichst vielf\u00e4ltiger Weise und in m\u00f6glichst vielen unterschiedlichen kollektiven Organisationsformen. Denn darum geht es ja, wenn man Berufs-, Sparten und Branchengewerkschaften in einen offenen und unbeschr\u00e4nkten Wettbewerb schicken will.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ich sehe nicht, dass die Koalitionsfreiheit (im oben skizzierten Sinne; wahlweise auch \u00fcbersetzt als \u201eFreiheit zur Bildung von Arbeitnehmerkartellen mit Streikrecht\u201c) konstitutiv sei f\u00fcr die Marktwirtschaft. Substantieller Widerspruch gegen diese Feststellung k\u00f6nnte sich entweder darauf st\u00fctzen, dass das Wesen der Koalitionsfreiheit hier falsch beschrieben sei \u2013 oder der Widerspruch k\u00f6nnte sich darauf st\u00fctzen, dass die Freiheit zur Bildung von Arbeitnehmerkartellen auch aus \u00f6konomischer und nicht nur verfassungsrechtlicher Sicht \u00c2\u00a0tats\u00e4chlich einen h\u00f6heren Stellenwert verdiene als die jeder einzelnen Arbeitskraft zustehende individuelle Vertragsfreiheit.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es scheint, als h\u00e4nge Berthold der zweiten Variante des Widerspruchs an. Und in der Tat: R\u00e4umt man dem Recht zur Arbeitnehmer-Kartellbildung grunds\u00e4tzlich Vorrang ein, dann wird man einen regulierenden Eingriff\u00c2\u00a0 des Gesetzgebers zugunsten oder zulasten bestimmter Organisationsformen (Berufs-\/Spartengewerkschaft oder Branchengewerkschaft) nur schwer rechtfertigen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Tut man dies jedoch nicht und gibt der individuellen Vertragsfreiheit Vorrang, dann sollte ein regulierender Eingriff des Gesetzgebers zum Schutz dieser Vertragsfreiheit und damit des Wettbewerbs, mindestens im Grundsatz, auch f\u00fcr liberale \u00d6konomen bedenkenswert sein. Und eine Regelung zur St\u00e4rkung der Tarifeinheit f\u00e4llt jedenfalls in die Klasse der m\u00f6glichen Instrumente zur Regulierung von Arbeitnehmer-Kartellen. Einzelheiten zur Ausgestaltung werden, wie alle politischen Vorg\u00e4nge (siehe dazu auch unter 3.), gesondert zu diskutieren sein; hier geht es um den Grundsatz, ob regulierende Eingriffe in die Kartellbildung per se wettbewerbswidrig seien. Meine These: nein.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei alledem ist immer festzuhalten: Kein Arbeitnehmer und kein Arbeitgeber sind gehindert, im individuellen Arbeitsvertrag einen h\u00f6heren als den Tariflohn zu vereinbaren. Tarifvertr\u00e4ge wirken nur als Schranken nach unten. Deswegen beschr\u00e4nkte es auch nicht die Vertragsfreiheit von Lokf\u00fchrern oder Krankenhaus\u00e4rzten, wenn ihre Arbeitsverh\u00e4ltnisse nicht durch einen Berufs- oder Spartentarifvertrag geregelt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht geht Norbert Berthold allerdings in seiner Analyse auch, abweichend vom eben Skizzierten, davon aus, dass Arbeitnehmer-Kartelle und die von ihnen durchgesetzten Tarifvertr\u00e4ge grunds\u00e4tzlich gar keine Nebenwirkungen zulasten Dritter h\u00e4tten, also etwa zulasten nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer; und dass Arbeitnehmer-Kartelle schon deswegen in keiner Weise die individuelle Vertragsfreiheit st\u00f6ren k\u00f6nnten. Dann steuert er aber auf einen anderen logischen Widerspruch zu: Wie k\u00f6nnte unter dieser Annahme das viel kritisierte \u201eTarifkartell\u201c \u00fcberhaupt einen Schaden anrichten? Etwa allein deshalb, weil an diesem auch Arbeitgeberverb\u00e4nde \u2013 also freiwillige Zusammenschl\u00fcsse von Unternehmen \u2013 beteiligt sind?<\/p>\n<p><b>2. Wer oder was genau, bitte, ist das Tarifkartell? <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zun\u00e4chst einmal<b> <\/b>\u2013 und danach nun kommt dann auch das Betriebsverfassungsgesetz ins Spiel \u2013 sollte dringend gekl\u00e4rt werden, was der Begriff \u201eTarifkartell\u201c in der heutigen Debatte eigentlich genau bezeichnen soll. Warum ist diese Kl\u00e4rung in der Auseinandersetzung \u00fcber Tarifeinheit versus Tarifpluralit\u00e4t wichtig? Weil Fundamentalgegner der Tarifeinheit wie Norbert Berthold verhei\u00dfen, dass mit Berufs- oder Spartengewerkschaften (unter eventueller Zuhilfenahme von \u00d6ffnungsklauseln) dem \u201eTarifkartell\u201c der Garaus gemacht und ein Durchbruch zu Freiheit und Wettbewerb geschafft werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Der Reihe nach: Das \u201eTarifkartell\u201c hat seinen Ursprung wohl in der Metall- und Elektroindustrie der 1980er- und 90er-Jahre. Der Begriff bezeichnete den Vorwurf einer \u00fcberbordenden marktwidrigen Normsetzungsmacht, die sich die IG Metall und die Metall-Arbeitgeberverb\u00e4nde im Rahmen ihrer Fl\u00e4chentarifpolitik angeeignet h\u00e4tten. Kurz skizziert: Die 35-Stunden-Woche und die Steigerungen der Tarifl\u00f6hne passten nicht zur sich ausbreitenden Strukturkrise der Industrie; die Tarifpolitik wurde von etlichen Unternehmen und manchen Belegschaften nicht mitgetragen; doch Versuche einer Abweichung vom Fl\u00e4chentarif wurden von den Tarifparteien \u2013 so der Vorwurf \u2013 systematisch bek\u00e4mpft, selbst wenn man sich auf Betriebsebene einig war.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Dieses Bild einer Tarifpolitik mit scheinbar oder faktisch bindenden Vorgaben wider die Interessen von Unternehmen, Besch\u00e4ftigten und Arbeitslosen brachte damals der Begriff \u201eTarifkartell\u201c treffend auf den Punkt. Er steht hier insofern nicht infrage, wiewohl er seither durch tarifliche \u2013 also zwischen IG Metall und Arbeitgeberverband vereinbarte \u2013 \u00d6ffnungsklauseln in seinem Gehalt relativiert worden ist. Der Begriff weist aber einige Unsch\u00e4rfen auf, die in der aktuellen Frage sehr von Belang sind: Wer genau sind hier eigentlich die Kartellbr\u00fcder? Nur die Gewerkschafter? Nur die Arbeitgeberverb\u00e4nde (obwohl sie keinen Betrieb zu Mitgliedschaft, Beitragszahlung oder Tarifbindung zwingen k\u00f6nnen)? Oder entsteht das \u201eTarifkartell\u201c erst durch den Fl\u00e4chentarifvertrag?<\/p>\n<p>Direkter gefragt: Bezeichnet der Begriff \u201eTarifkartell\u201c<\/p>\n<ul>\n<li style=\"text-align: justify;\">ausschlie\u00dflich das tarifpolitische Zusammenwirken einer \u201eklassischen\u201c beziehungsweise DGB-Gewerkschaft und eines Arbeitgeberverbands?<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Was aber, wenn eine DGB-Gewerkschaft einen Firmentarifvertrag schlie\u00dft \u2013 ist das dann trotzdem ein Tarifkartell oder eben nicht, weil ja kein Abreitgeberverband Vertragspartei ist?<\/li>\n<li>Wo eine Berufs- oder Spartengewerkschaft einen Firmentarifvertrag schlie\u00dft, gilt das f\u00fcr Berthold wohl eher nicht als \u201eTarifkartell\u201c.<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Was aber, wenn Berufs- oder Spartengewerkschaften Fl\u00e4chentarifvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen? Denn auch sie haben ja gerne branchenweit einheitliche Arbeitsbedingungen. Der Marburger Bund unterh\u00e4lt einen Fl\u00e4chentarifvertrag f\u00fcr Krankenhaus\u00e4rzte mit der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverb\u00e4nde; die Lokf\u00fchrergewerkschaft GDL strebt gleiches f\u00fcr den Eisenbahnsektor an. \u2013 Sind dies dann keine \u201eTarifkartelle\u201c?<\/li>\n<li style=\"text-align: justify;\">Und wenn vielleicht eines Tages in einer Branche zwei oder drei oder f\u00fcnf Berufsgewerkschaften f\u00fcr ihre Klientel zwei oder drei oder f\u00fcnf Fl\u00e4chentarifvertr\u00e4ge erzwingen, was w\u00e4re dies dann: Eine Maximierung des Wettbewerbs \u2013 oder vielleicht doch eher der Kartellbildung?<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bedauerlicherweise liefert Berthold keine klaren Hinweise dazu. Er umgeht die mit Spannung erhoffte Antwort vielmehr mit dem Ruf nach Tarif\u00f6ffnungsklauseln. Darunter fasst er explizit gesetzliche Tarif\u00f6ffnungsklauseln, weshalb sich hier eine weitere Analyse tariflicher Klauseln (\u201ePforzheim-Abkommen\u201c; Chemie-Tarifvertrag etc.) er\u00fcbrigt.<\/p>\n<p><b>3. Betriebsr\u00e4te als Garanten des Wettbewerbs?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Und was steckt hinter dem Ruf nach gesetzlichen (!) Tarif\u00f6ffnungsklauseln? Ziel dieser Volte ist es, die Tarifpolitik \u201ein die Betriebe hinein\u201c zu verlagern. Und falls Bertholds Argumentation nicht unbemerkt an v\u00f6llig unerwarteter Stelle von jener des fr\u00fcheren BDI-Pr\u00e4sidenten und IBM-Managers Hans-Olaf Henkel abweicht, sollen f\u00fcr die Lohnfindung dann die Betriebsr\u00e4te zust\u00e4ndig sein. Sie sollen jedenfalls das Recht erhalten, die Lohnfindung an sich zu ziehen, falls ihnen die bestehenden Tarifvertr\u00e4ge missfallen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das ist in der Tat ein atemberaubender Schachzug, um die Illusion vom freiheitsf\u00f6rdernden Gewerkschaftswettbewerb zu retten: Dem ach so respektablen Freiheitsdrang der in Berufs- und Spartengewerkschaften organisierten Arbeitnehmer wird mit Hilfe des einfachgesetzlich begr\u00fcndeten Kollektivorgans \u201eBetriebsrat\u201c der Garaus gemacht. Denn wer entscheidet im Betriebsrat \u00fcber die Ziele der betrieblichen Tarifpolitik? Genau \u2013 das Mehrheitsprinzip. Und dies so konsequent, wie es kein Bef\u00fcrworter der Tarifeinheit jemals auf der tarifpolitischen Ebene verlangen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wann immer die Berufs- oder Spartengewerkschaft einen Tarifvertrag f\u00fcr ihre Mitglieder schlie\u00dft, k\u00f6nnte die Betriebsratsmehrheit diesen Tarifvertrag zunichte machen. Die Mehrheit Sie muss dazu nicht einmal bei Verdi oder IG Metall oder EVG organisiert sein. Aber in allen F\u00e4llen, in denen \u2013 nach Bertholds Logik \u2013 mittels Tarifeinheit die Freiheit der Berufs- oder \/Spartengewerkschaft durch eine Mehrheitsgewerkschaft beschnitten w\u00fcrde, k\u00f6nnte die Betriebsratsmehrheit dasselbe tun. Dass GDL &amp; Co. noch weniger mit Tarif\u00f6ffnungsklauseln zu tun haben wollen als DGB-Gewerkschaften, ist kein Wunder.<\/p>\n<p><b>4. Fazit<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Interessenpolitik von Gewerkschaften ist hier nicht zu bewerten. Ebenso wenig ist die Auseinandersetzung zwischen Norbert Berthold und mir eine verfassungsrechtliche Kontroverse \u2013 diese m\u00f6gen Verfassungsrechtler f\u00fchren. Hier geht es um die Frage, ob Bertholds Analyse beanspruchen kann, marktwirtschaftlicher und wettbewerbsfreundlicher zu sein als die Forderung nach einer direkten Regulierung auf der Ebene der Arbeitnehmerkartelle. Mein Ergebnis: Sie k\u00f6nnte es nur dann, wenn man bereits \u00f6konomisch-analytisch nicht nur Art. 9 Grundgesetz, sondern auch noch das Betriebsverfassungsgesetz zum unabdingbaren Bestand der Marktwirtschaft erkl\u00e4ren wollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Zweitens ist festzuhalten, dass auch Norbert Berthold die Spielregeln f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Koalitionsfreiheit durch eine gesetzliche Ma\u00dfnahme \u2013 \u00d6ffnungsklauseln, die Betriebsr\u00e4te st\u00e4rken \u2013 ver\u00e4ndern will. Es ist also gar nicht so, dass dies nur auf Bef\u00fcrworter der Tarifeinheit zutrifft. Oder ist Berthold die Freiheit von Berufs- und Spartengewerkschaften vielleicht so wichtig, dass er daf\u00fcr notfalls sogar auf die Bek\u00e4mpfung von \u201eTarifkartellen\u201c verzichten w\u00fcrde?\u00c2\u00a0 Oder wem sonst k\u00f6nnte anstelle des Betriebsrats die Freiheit zustehen, Arbeitsbedingungen bei Interesse auch unbeeintr\u00e4chtigt von tariflichen Vorgaben zu regeln? Etwa doch den individuellen Vertragsparteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Dann aber bleibt nur der Versuch, die Vielfalt der ihnen wom\u00f6glich in die Quere kommenden Tarifvertr\u00e4ge irgendwie zu begrenzen, zum Beispiel mit Regeln zur Tarifeinheit. Ein Gewerkschaftswettbewerb um die Durchsetzung m\u00f6glichst vieler und weitreichender Tarifvertr\u00e4ge maximiert diese Vielfalt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Vielleicht reichen diese Anmerkungen ja aus, um zumindest zu zeigen: Es gibt Kl\u00e4rungsbedarf auf der Seite der Bef\u00fcrworter unbeschr\u00e4nkter Tarifpluralit\u00e4t. Wer ihre Vorschl\u00e4ge nicht ungepr\u00fcft \u00fcbernimmt, muss deswegen noch lange kein Feind des Wettbewerbs sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Norbert Berthold hat zweifellos einen wortgewaltigen Verriss meiner Analyse zum Wesen von Tarifvertr\u00e4gen und Gewerkschaftswettbewerb formuliert. Aber liefert er auch eine \u00f6konomisch \u00fcberzeugende Begr\u00fcndung daf\u00fcr, &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14245\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<small\/>Tarifeinheit oder Tarifpluralit\u00e4t? (2)<\/small><br \/>Wettbewerb \u2013 ja bitte! 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