{"id":14865,"date":"2014-05-13T00:01:53","date_gmt":"2014-05-12T23:01:53","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14865"},"modified":"2014-05-13T15:21:47","modified_gmt":"2014-05-13T14:21:47","slug":"competition-compliance-regeln-zur-einhaltung-von-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=14865","title":{"rendered":"Competition Compliance: Regeln zur Einhaltung von Regeln"},"content":{"rendered":"<p>Die Einf\u00fchrung von Compliance-Programmen ist zu einem gro\u00dfen und kostspieligen Thema f\u00fcr Unternehmen geworden. Sie z\u00e4hlen zu den unternehmerischen Governanceregeln. Konkret stehen Compliance-Systeme f\u00fcr die Vermeidung von Korruption sowie von Verst\u00f6\u00dfen gegen datenschutzrechtliche Regeln im Mittelpunkt. Hinzu kommt die Competition Compliance, um die es in diesem Beitrag gehen soll. Was ist der Hintergrund? Was ist davon zu halten?<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Corporate Compliance<\/b><\/p>\n<p>Man f\u00fchlt sich an die Zeit der urspr\u00fcnglichen Corporate Governance-Bestrebungen erinnert. Kein Unternehmen konnte sich diesen entziehen, musste sich damit auseinandersetzen, Ressourcen aufwenden, fundierte Erkl\u00e4rungen abgeben, falls eine entsprechende Bet\u00e4tigung nicht stattfand und resultierende Dokumente nicht vorgewiesen werden konnten. Dies galt unabh\u00e4ngig von der Unternehmensverfassung. Die Entwicklungen sind fortgeschritten und heute sind es Compliance-Systeme, die als sichtbarer Teil einer verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung im Vordergrund stehen. Es geht um Regelungen, welche die Einhaltung der f\u00fcr das Unternehmen relevanten Gesetze sicherstellen sollen. Compliance kann also auch als ein Element des unternehmerischen Risikomanagements verstanden werden. Denn die Einhaltung von Gesetzen verringert Rechtsrisiken und damit Unternehmensrisiken. Die Entwicklung hat also zur Institutionalisierung einer Corporate Compliance, meist personifiziert mit einem Compliance Officer \u2013 einer Art Regel-W\u00e4chter \u2013 gef\u00fchrt. Dies gilt l\u00e4ngst nicht mehr nur f\u00fcr gro\u00dfe und international t\u00e4tige Konzerne, sondern auch f\u00fcr mittelst\u00e4ndische Unternehmen. Die Competition Compliance ist eines der Elemente einer umfassenden Corporate Compliance.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Kartellrechtliche Regeln<\/b><\/p>\n<p>Die Competition Compliance hat in j\u00fcngerer Vergangenheit mit der Aufdeckung umfangreicher Kartelle mit bekannten Unternehmen und der Verh\u00e4ngung sehr hoher Bu\u00dfgelder zu gr\u00f6\u00dferer Aufmerksamkeit gef\u00fchrt (Vgl. f\u00fcr in den vergangenen Jahren <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/DE\/Kartellverbot\/kartellverbot_node.html#doc3591504bodyText4\">vom Bundeskartellamt verh\u00e4ngte Bu\u00dfgelder gr\u00f6\u00dferen Ausma\u00dfes<\/a>). Dies hat auch eine Diskussion dar\u00fcber hervorgerufen, ob Kartelle vorwiegend pers\u00f6nlichem Fehlverhalten zuzuschreiben sind oder auf \u00c2\u00a0Defizite in den institutionellen Strukturen der beteiligten Unternehmen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, die ein entsprechendes Verhalten f\u00f6rdern w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Das Verbot von Kartellen und kollusiven Verhaltensweisen z\u00e4hlt zu den wesentlichen Elementen von marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnungen. Die kartellrechtliche Einschr\u00e4nkung von unternehmerischen Optionen und Freir\u00e4umen ist erforderlich und akzeptiert, um einzelwirtschaftliche Vorteile zulasten von Konkurrenten, Lieferanten und Kunden sowie der Gesellschaft zu verhindern. Verst\u00f6\u00dfe gegen das Kartellverbot werden nicht nur mit stark angestiegenen Bu\u00dfgeldern geahndet, sondern die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung des rechtswidrigen Verhaltens ist ebenso gestiegen. Nicht zuletzt hat die Einf\u00fchrung der Kronzeugenregelung dazu beigetragen. Kartelle sind mit Nachteilen f\u00fcr die Volkswirtschaft verbunden, die Aufdeckung des Engagements von Unternehmen in Kartellen mit hohen einzelwirtschaftlichen Kosten. Damit verbundene Unternehmensrisiken sind tats\u00e4chlich hoch und steigend.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Kartellrechtliche Verst\u00f6\u00dfe<\/b><\/p>\n<p>Zuerst sind die Bu\u00dfgelder zu nennen, die nach EU-Recht sowie nach deutschem Recht f\u00fcr jedes der kartellierenden Unternehmen bis zu 10% seines weltweiten Gesamtumsatzes erreichen k\u00f6nnen. \u00c2\u00a0Auch individuelle Sanktionen f\u00fcr involvierte Personen und Organe sind in den meisten EU-Mitgliedsl\u00e4ndern m\u00f6glich. Dazu kommen Schadensersatzanspr\u00fcche von Gesch\u00e4digten, auch sie gewinnen an Bedeutung. Kartellrechtliche Verst\u00f6\u00dfe enthalten zudem strafrechtliche Risiken. Vertr\u00e4ge, die gegen das Kartellrecht versto\u00dfen, sind zus\u00e4tzlich unwirksam und k\u00f6nnen gerichtlich nicht durchgesetzt werden. Schlie\u00dflich ist von langwierigen Verfahren auszugehen, die in den Unternehmen personelle und finanzielle Ressourcen in Form von Verfahrenskosten binden. Zus\u00e4tzlich sind die Kosten einer meist langfristig besch\u00e4digten Reputation der kartellierenden Unternehmen zu ber\u00fccksichtigen. Der Anstieg aufgedeckter Kartelle und die Intensivierung der genannten Sanktionen haben dazu beigetragen, das Thema der Competition Compliance auf der Tagesordnung von Unternehmen und ihrer Berater zu halten.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Competition Compliance-Regeln<\/b><\/p>\n<p>Competition Compliance-Regeln sollen wettbewerbsrechtliche Delikte \u2013 vor allem kartellrechtlicher Natur \u2013 mit ihren Risiken und Kosten vermeiden. Sie fu\u00dfen auf der Vermutung, dass die schiere Existenz kartellrechtlichen Regeln mit ihren Sanktionen f\u00fcr ihre Einhaltung nicht ausreicht. In den Unternehmen lauern vielmehr kartellrechtliche Informationsasymmetrien sowie Anreizstrukturen, die ein Fehlverhalten von Mitarbeitern und des Managements erleichtern. Es geht also darum, ein organisationsbedingtes Fehlverhalten zu erschweren oder zu verhindern. In den Worten der EU-Kommission: <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/compliance\/index_en.html\">\u201cCompliance means respecting the law. In the competition field, it means business proactively respecting competition rules.\u201c\u009d<\/a> Dies soll durch Compliance-Regeln erm\u00f6glicht werden, die langfristig zu einer wettbewerbsorientierten Unternehmenskultur und Respekt vor dem Kartellrecht beitragen sollen, unmittelbar jedoch die Pr\u00e4vention f\u00f6rdern und ein pro-aktives Verhalten der Unternehmen erm\u00f6glichen sollen. Sie behalten das Heft in der Hand und erhalten Informationen \u00fcber Regelverst\u00f6\u00dfe noch bevor die Wettbewerbsbeh\u00f6rden sie haben. Sie sind im Idealfall also in der Lage, das Fehlverhalten abzustellen, Korrekturen oder eine Selbstanzeige in die Wege zu leiten.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Competition Compliance-Programme<\/b><\/p>\n<p>Unternehmen sind also, unabh\u00e4ngig von ihrer Gr\u00f6\u00dfenordnung gedr\u00e4ngt, eine klare Competition Compliance-Strategie zu entwickeln und tun dies im eigenen Interesse auch. Die Betonung liegt dabei zunehmend auf Systemen, also dem Aufbau von institutionellen Strukturen und nicht der Durchf\u00fchrung von punktuellen Ma\u00dfnahmen. Im Vordergrund steht eine strukturierte, meist IT-gest\u00fctzte Herangehensweise, die die Competition Compliance in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbetten soll und die effektive Kontrollmechanismen enth\u00e4lt. Eine fortlaufende \u00dcberpr\u00fcfung und Anpassung ist notwendig. Sowohl auf EU-Ebene als auch in einer <a href=\"http:\/\/www.oecd.org\/daf\/competition\/Promotingcompliancewithcompetitionlaw2011.pdf\">OECD-Arbeitsgruppe<\/a> und im Rahmen der <a href=\"http:\/\/www.iccwbo.org\/Advocacy-Codes-and-Rules\/Areas-of-work\/Competition\/ICC-Antitrust-Compliance-Toolkit\/\">International Chamber of Commerce<\/a> wurden Hinweise und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr die konkrete Ausgestaltung und Einbettung von Competition Compliance-Programmen entwickelt. Auf diesen Grundlagen wurden inzwischen von Beratungsunternehmen zahlreiche Toolkits mit Compliance-Guidelines und Mitarbeiter-Handb\u00fcchern entwickelt, die den Unternehmen angeboten werden und mit einem praktisch handhabbaren Instrumentenkasten beworben werden.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Elemente von Compliance-Systemen<\/b><\/p>\n<p>Ein solcher Instrumentenkasten enth\u00e4lt haupts\u00e4chlich Pr\u00e4ventionsma\u00dfnahmen, die eine Sensibilisierung f\u00fcr kartellrechtliche Tatbest\u00e4nde beinhalten und meist den Aufbau einer Compliance-Organisation mit Budget, Personal und einem Compliance Officer vorschlagen, die Compliance-f\u00f6rdernde Prozesse umsetzen sollen. Dazu kommt die Installierung von Warn- und Kontrollprozessen mit Stichproben, Audits und Sanktionen gegen\u00fcber Kartellt\u00e4tern. Nicht \u00fcberraschend haben sich auch Compliance-Zertifizierungen herausgebildet, also diverse Siegel f\u00fcr das Competition Compliance-System auf der Grundlage des Nachweises bestimmter Compliance-Elemente.<\/p>\n<p>Die Elemente der Pr\u00e4vention sind vor allem in den kartellrechtlich sensiblen Unternehmensbereichen zu verankern. Im Mittelpunkt stehen eine Risikoanalyse mit der Identifikation von unternehmensbezogenen Risiken, in kartellrechtliche Probleme zu geraten sowie deren bewusste Eingrenzung und Steuerung mittels Schulungen und Dokumentationen. Solche enthalten etwa konkrete Hinweise f\u00fcr eine zul\u00e4ssige Informationsweitergabe oder das Informationsverhalten im Rahmen von Branchentreffs und \u00e4hnlichen Veranstaltungen. Ein umfassendes Compliance-System enth\u00e4lt jedoch auch Elemente der internen Kontrolle und Aufdeckung sowie m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen der Reaktion. Erstere sollen es erm\u00f6glichen ein risikoreiches Verhalten aufzudecken und letztere, sie abzustellen bzw. Sanktionen zu ergreifen und die Kommunikation mit den Wettbewerbsbeh\u00f6rden zu suchen, falls bereits kartellrechtliche Delikte aufgetreten sind.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>\u00c2\u00a0Schutz und Anerkennung \u00c2\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Das Kartellrecht verlangt die Einhaltung der kartellrechtlichen Regeln und mehr nicht. Dennoch ist eine kontroverse Diskussion darum entstanden, wer Competition Compliance-Systeme heute fordert und ob bereits ihre Einrichtung belohnt werden soll oder ob die Vermeidung von kartellrechtlichen Verst\u00f6\u00dfen nicht Belohnung genug sei. Wettbewerbsbeh\u00f6rden wie die EU Kommission und das Bundeskartellamt begr\u00fc\u00dfen Compliance-Systeme. In der Formulierung der Kommission: <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/compliance\/index_en.html\">\u201eAn effective compliance strategy enables a company to minimize the risk of involvement in competition law infringements, and the costs resulting from anti-competitive behaviour.\u201c\u009d<\/a> Auch das Bundeskartellamt \u00e4u\u00dfert sich entsprechend: <a href=\"http:\/\/www.bundeskartellamt.de\/DE\/Kartellverbot\/kartellverbot_node.html#doc3591504bodyText6\">\u201eEffektive ,Compliance\u201c\u02dc-Ma\u00dfnahmen helfen den Unternehmen dabei, Kartellverst\u00f6\u00dfe zu verhindern. Falls es dennoch zu einem Versto\u00df gekommen ist, sind sie die Grundlage daf\u00fcr, diesen schneller aufkl\u00e4ren und abstellen zu k\u00f6nnen. Sie k\u00f6nnen damit entscheidend zur Bu\u00dfgeldvermeidung oder -minderung beitragen, u.a. auch weil das Unternehmen dadurch einen gro\u00dfen Vorteil im Wettlauf um einen Spitzenplatz beim Bonusantrag hat.\u201c<\/a><\/p>\n<p align=\"center\"><b>Forderungen<\/b><\/p>\n<p>Anders aber sieht es aus, wenn die immer lauter erhobene Forderung der Unternehmen ert\u00f6nt, die pure Existenz von Compliance-Systemen zu honorieren und zwar in Form einer Bu\u00dfgeldminderung, wenn ein kartellierendes Unternehmen aufgedeckt wurde. <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/competition\/antitrust\/compliance\/index_en.html\">\u201eIf an infringement is found, however, the mere existence of a compliance strategy will not be taken into consideration when setting the fine: the best reward for a good compliance strategy is not to infringe the law.\u201c\u009d<\/a> Eine breitere Diskussion einer \u201cCompliance Defense\u201c\u009d, also der bu\u00dfgeldmindernden Wirkung der Existenz eines Competition Compliance-Systems, fand im Zuge der Vorbereitung einer Reform des <a href=\"http:\/\/www.admin.ch\/opc\/de\/federal-gazette\/2012\/1835.pdf\">Schweizer Kartellgeset<\/a>ztes statt, zu der es jedoch nicht kam. \u00c2\u00a0Eine Belohnung f\u00fcr die Einrichtung eines Competition Compliance-Systems findet also bislang nicht statt. Ein verbreitetes Gegenargument besteht vielmehr darin, dass gerade die Sensibilisierung f\u00fcr ein kartellrechtliches Fehlverhalten, die mit der Competition Compliance u.a. geschaffen werden soll, eine Schonung im Falle der Aufdeckung eines Kartells nicht zulassen w\u00fcrde. Kritiker einer solchen Position bef\u00fcrchten daher eine Unterinvestition in wohlfahrtsf\u00f6rdernde Competition Compliance-Systeme.<\/p>\n<p>Wettbewerbsbeh\u00f6rden belohnen im Problemfall das Vorliegen entsprechender Systeme nicht explizit, sie begr\u00fc\u00dfen es jedoch. Es hat sich hingegen herausgestellt, dass Unternehmensanalysten, Ratingagenturen, aber auch Gesch\u00e4ftspartner, vor allem bei internationalen Transaktionen, nach Competition Compliance-Systemen fragen, diese einsprechend bewerten und ihr Fehlen bestrafen. Zus\u00e4tzlich finden sie Eingang in die Liste der Standortfaktoren, wenn Volkswirtschaften hinsichtlich ihrer wettbewerbsf\u00f6rdernden Rahmenbedingungen bewertet werden.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Compliance und Unternehmenskultur<\/b><\/p>\n<p>Competition Compliance-Systeme sind also einflussreich geworden und Unternehmen tun gut daran, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Dennoch stellen sich abschlie\u00dfend die beiden Fragen, ob sie zur Vermeidung eines kartellrechtlichen Fehlverhaltens notwendig oder gar hinreichend sind? Beide Fragen m\u00fcssen auf einer grundlegenden Ebene mit Nein beantwortet werden, vor allem wenn ber\u00fccksichtigt wird, dass die Tendenz in die Richtung standardisierter und b\u00fcrokratischer Informations- und Kontrollsysteme geht, die selbst als \u201eStarter Kit f\u00fcr KMU\u201c recht umfangreich und ressourcenfressend sind. Eine Sensibilisierung f\u00fcr die unzweideutigen Regeln des Kartellrechts sollte in einer marktwirtschaftlichen Ordnung auf allen Hierarchieebenen in Unternehmen vorhanden sein. Dies ist eine Frage der Unternehmenskultur, letztlich auch eine der Unternehmensethik. Wenn der Respekt f\u00fcr den Wettbewerb nicht Teil der Unternehmenskultur ist, wird ihn ein aufgesetztes Compliance-System nicht schaffen, sondern es entsteht die Gefahr, Anreize f\u00fcr seine Umgehung zu nutzen, es als ein Feigenblatt zu missbrauchen. Wenn die formellen Regeln des Kartellrechts mit der Unternehmenskultur konsistent sind, enth\u00e4lt diese die Anreize f\u00fcr ihre Einhaltung, zus\u00e4tzliche Competition Compliance-Regeln er\u00fcbrigen sich, wenn von einem Signal an die Unternehmensumwelt einmal abgesehen wird.<\/p>\n<p align=\"center\"><b>Investitionskalk\u00fcl<\/b><\/p>\n<p>Wenn jedoch davon ausgegangen werden m\u00fcsste, dass die konstituierenden Prinzipien einer Wettbewerbsordnung in den Unternehmen ebenso in Vergessenheit geraten sind wie die \u00dcberzeugung, dass Gesetze einzuhalten sind, kann die Effektivit\u00e4t eines formellen Compliance-Systems mittel- bis langfristig \u00fcber die indirekten Wirkungskan\u00e4le der Information, der Einsicht und einer pro-kompetitiven Sensibilisierung gef\u00f6rdert werden. Es k\u00e4me dann zu einer zu begr\u00fc\u00dfenden Ver\u00e4nderung der Unternehmenskultur. Man sollte sich davon allerdings auch nicht zu viel versprechen, die Zusammenh\u00e4nge sind sehr indirekter und allgemeiner Natur. Geradezu sch\u00e4dlich w\u00e4ren Systeme der Competition Compliance hingegen dann, wenn sie zu einem Kalk\u00fcl einladen w\u00fcrden, das die Investitionskosten entsprechender Systeme mit einem Bonus bei der Aufdeckung eines kartellrechtlichen Vergehens abw\u00e4gen w\u00fcrden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Einf\u00fchrung von Compliance-Programmen ist zu einem gro\u00dfen und kostspieligen Thema f\u00fcr Unternehmen geworden. Sie z\u00e4hlen zu den unternehmerischen Governanceregeln. 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