{"id":15169,"date":"2014-07-03T00:01:36","date_gmt":"2014-07-02T23:01:36","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15169"},"modified":"2014-07-02T15:56:59","modified_gmt":"2014-07-02T14:56:59","slug":"ordnungspolitischer-kommentarein-wettbewerbsschwaechungsgesetz-fuer-die-gkv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15169","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br \/>Ein Wettbewerbsschw\u00e4chungsgesetz f\u00fcr die GKV?<br\/>"},"content":{"rendered":"<p>Im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag sind tiefgreifende sozialpolitische \u00c4nderungen vorgesehen. W\u00e4hrend \u00fcber Mindestlohn und \u201eRente mit 63\u201c intensiv diskutiert wird, finden die \u00c4nderungen an der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der \u00d6ffentlichkeit kaum Beachtung. Dies aber zu Unrecht, wie sich bei einem kritischen Blick auf die Reform des Zusatzbeitrags zeigt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><b>Die derzeitige Finanzierung der GKV<\/b><\/p>\n<p>Das System der GKV wird klassischerweise \u00fcber lohnabh\u00e4ngige Beitr\u00e4ge finanziert. Diese werden gem\u00e4\u00df dem Quellenabzugsverfahren direkt vom Arbeitgeber abgef\u00fchrt. Dies hat zur Folge, dass Arbeitnehmer die GKV-Beitr\u00e4ge lediglich bei einer Pr\u00fcfung der Gehaltsabrechnung \u00fcberhaupt wahrnehmen. Betrachtet ein Arbeitnehmer ausschlie\u00dflich sein Nettoeinkommen, unterliegt dieser in Bezug auf die Krankenversicherung einer Nullkostenillusion. Ein Vergleich der Leistung mit den Kosten einer Krankenversicherung erfolgt daher im Bereich der GKV nur in begrenztem Ma\u00dfe. Zudem seit 2009 der Beitragssatz f\u00fcr alle Kassen einheitlich festgelegt ist.<\/p>\n<p>Allerdings besteht ein erg\u00e4nzendes Finanzierungsinstrument, welches potenziell Preiswettbewerb erlaubt. Der Gesetzgeber hat 2007 den Zusatzbeitrag eingef\u00fchrt, welcher seit 2011 ausschlie\u00dflich pauschal, also unabh\u00e4ngig vom beitragspflichtigen Einkommen als fester Betrag pro Versichertem, erhoben werden darf. Den pauschalen Zusatzbeitrag erheben die Krankenkassen nicht im Quellenabzugsverfahren, sondern stellen diesen ihren Versicherten direkt in Rechnung. Ziel war die Erh\u00f6hung des Kostenbewusstseins der Versicherten, um durch erh\u00f6hte Kostentransparenz den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu intensivieren und dadurch Effizienzpotentiale zu erschlie\u00dfen. Diese Strukturreform wurde gegen erhebliche Widerst\u00e4nde mancher Krankenkassen, welche einen harten Preiswettbewerb f\u00fcrchteten, sowie der Versicherten, bei denen die f\u00fcr diese unmittelbar sp\u00fcrbaren Zusatzbeitr\u00e4ge unbeliebt sind, durchgesetzt. Tats\u00e4chlich zeigte sich empirisch nach Einf\u00fchrung der Zusatzbeitr\u00e4ge eine h\u00f6here Wechselt\u00e4tigkeit der Versicherten, welche auf einen verst\u00e4rkten Wettbewerb der Krankenkassen schlie\u00dfen lassen kann.<\/p>\n<p>Der mit der Einf\u00fchrung des pauschalen Zusatzbeitrags intendierte Kosten-Nutzen-Vergleich durch den Konsumenten wurde allerdings dadurch etwas konterkariert, dass der Gesetzgeber 2011 den allgemeinen Beitragssatz von 14,9\u00c2\u00a0% auf 15,5\u00c2\u00a0% anhob. Infolgedessen mussten nur wenige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die gro\u00dfe Mehrheit der Versicherten unterlag somit weiter einer Nullkostenillusion. Lediglich f\u00fcr Personen, die bei einer der wenigen Krankenkassen mit Zusatzbeitrag versichert waren, wurde die Nullkostenillusion aufgel\u00f6st, worauf diese mit vermehrten Wechseln zu Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag reagierten. Viele Krankenkassen betrieben daher einen gro\u00dfen Aufwand, um keinen Zusatzbeitrag erheben zu m\u00fcssen. Im Hinblick auf die Schaffung eines Kosten-Nutzen-Bewusstseins bei den Versicherten w\u00e4re es daher besser gewesen, auf die allgemeine Beitragserh\u00f6hung 2011 zu verzichten, so dass alle oder jedenfalls viele Krankenkassen zur Deckung des erh\u00f6hten Finanzierungsbedarfs einen Zusatzbeitrag h\u00e4tten erheben m\u00fcssen.<\/p>\n<p><b>Weichenstellung f\u00fcr Innovationswettbewerb?<\/b><\/p>\n<p>Die neue Bundesregierung plant nun, den pauschalen Zusatzbeitrag durch einen nur vom Arbeitnehmer zu zahlenden lohnabh\u00e4ngigen Zusatzbeitrag zu ersetzen. Inwiefern sich aus einer Reform der Erhebungsform des Zusatzbeitrags Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensit\u00e4t ergeben, ist zun\u00e4chst unklar. Von pauschalen Zusatzbeitr\u00e4gen gehen tendenziell st\u00e4rkere Wechselanreize f\u00fcr Personen mit geringen Lohneinkommen aus, w\u00e4hrend lohnabh\u00e4ngige Zusatzbeitr\u00e4ge tendenziell st\u00e4rkere Wechselanreize f\u00fcr Personen mit h\u00f6herem Lohneinkommen induzieren. Welcher dieser Effekte zu einer h\u00f6heren Wettbewerbsintensit\u00e4t f\u00fchrt, ist bei theoretischer Betrachtung unklar.<\/p>\n<p>Eindeutig negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensit\u00e4t hat allerdings die von der Bundesregierung geplante Erhebung des lohnabh\u00e4ngigen Zusatzbeitrags mittels des Quellenabzugsverfahrens. Dadurch wird wiederum die Sp\u00fcrbarkeit der Preise eingeschr\u00e4nkt und folglich auch der Preiswettbewerb geschw\u00e4cht. Dies ist offensichtlich auch die Absicht der Bundesregierung, welche erkl\u00e4rt, die \u201eungewollte Dominanz des Preiswettbewerbs\u201c beenden zu wollen. Der zuvor verfolgte Ansatz, durch die Schaffung von Kostentransparenz und Preiswettbewerb zwischen den Krankenkassen Effizienzsteigerungen zu erreichen, wird damit ausdr\u00fccklich aufgegeben.<\/p>\n<p>Der Gesetzgeber verspricht sich von der gezielten Reduktion des Preiswettbewerbs eine st\u00e4rkere Qualit\u00e4ts- und Innovationsorientierung. Wird der Preis als Wettbewerbsparameter geschw\u00e4cht, k\u00f6nnten sich Krankenkassen durch das Angebot besserer Leistungen einen Vorteil erhoffen. Offensichtlich liegt diesem Ansatz die These zugrunde, eine gewisse Preisillusion sei notwendig, damit Krankenkassen in eine Verbesserung der heutigen und zuk\u00fcnftigen Versorgungsqualit\u00e4t investieren k\u00f6nnen. Dass Krankenkassen nunmehr gerade verst\u00e4rkt derartige Investitionen t\u00e4tigen, ist allerdings aus drei Gr\u00fcnden nicht zu erwarten. Erstens bestehen institutionelle H\u00fcrden f\u00fcr einen Versorgungswettbewerb wie z.B. das kollektive Verg\u00fctungssystem, welche Investitionen in die Versorgungsqualit\u00e4t behindern. Zweitens haben Krankenkassen im GKV-System solange keinen Anreiz, in zuk\u00fcnftige Qualit\u00e4tsverbesserungen zu investieren, wie heutige Versicherten derartigen Investitionen nur einen geringen Nutzen beimessen. Drittens geht von dem bestehenden Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) eine pr\u00e4ventions- und innovationshemmende Wirkung aus: Investiert eine Krankenkasse etwa in ein Pr\u00e4ventionsprogramm, k\u00f6nnte sie damit im Erfolgsfall die Krankheitswahrscheinlichkeit ihrer Versicherten senken. Die Logik des Risikoausgleiches f\u00fchrt aber dazu, dass diese Krankenkasse zuk\u00fcnftig entsprechend weniger Zuweisungen aus dem Morbi-RSA erhalten w\u00fcrde. Im heutigen System tr\u00e4gt eine Krankenkasse also die vollen Investitionskosten, w\u00e4hrend die finanziellen Ertr\u00e4ge der Investition sozialisiert werden. Insgesamt ist daher abzusehen, dass Krankenkassen tendenziell den Weg des geringsten Widerstands w\u00e4hlen und den durch die Schw\u00e4chung des Preiswettbewerbs entstehenden finanziellen Spielraum f\u00fcr einen Verzicht auf h\u00f6chst unpopul\u00e4re Effizienzsteigerungen in den Verwaltungsstrukturen (z.B. Kassenfusionen, Schlie\u00dfung von Gesch\u00e4ftsstellen) nutzen werden.<\/p>\n<p><b>Ist der Verzicht auf den Sozialausgleich ein Vorteil?<\/b><\/p>\n<p>Die Interessenvertreter der Krankenkassen bejubeln die vorgeschlagene Finanzierungsreform, da dadurch die Notwendigkeit eines (bei pauschalen Zusatzbeitr\u00e4gen notwendigen) Sozialausgleichs entf\u00e4llt. Dies sei \u201egelebter B\u00fcrokratieabbau\u201c. Diese Argumentation greift allerdings aus zwei Gr\u00fcnden zu kurz.<\/p>\n<p>Erstens bietet ein solcher Sozialausgleich die Chance, die Umverteilung in der GKV endlich vom Kopf auf die F\u00fc\u00dfe zu stellen. Diese ber\u00fccksichtigt derzeit ausschlie\u00dflich Lohneinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Eigentlich sind sich fast alle Parteien einig, dass diese Art der Umverteilung nicht sinnvoll ist. Schlie\u00dflich ist das Lohneinkommen kein hinreichender Indikator f\u00fcr das Gesamteinkommen, da andere Einkommensarten (z.B. Kapitalertr\u00e4ge, Einkommen aus Vermietung- und Verpachtung) nicht ber\u00fccksichtigt werden. Der Sozialausgleich, welcher eine finanzielle \u00dcberforderung durch Zusatzbeitr\u00e4ge verhindern soll, bietet die Gelegenheit, dieses Defizit aufzuheben und endlich alle Einkommensarten f\u00fcr die Bemessung des Umverteilungsbedarfs heranzuziehen. Zwar wurde bei Einf\u00fchrung des Sozialausgleichs im Jahr 2011 wiederum nur das Lohneinkommen ber\u00fccksichtigt. Dieser Konstruktionsfehler h\u00e4tte allerdings beseitigt werden k\u00f6nnen, um endlich einen gro\u00dfen Schritt in Richtung einer verteilungspolitisch sinnvollen Umverteilung zu gehen.<\/p>\n<p>Zweitens steht dem B\u00fcrokratieabbau bei den Krankenkassen, welcher durch den Wegfall des Sozialausgleichs sowie die Anwendung des Quellenabzugsverfahrens f\u00fcr die Zusatzbeitr\u00e4ge entsteht, der Aufbau einer neuen B\u00fcrokratie an anderer Stelle gegen\u00fcber. Denn eine lohnabh\u00e4ngige Erhebung der kassenindividuellen Zusatzbeitr\u00e4ge erfordert einen Einkommensausgleich zwischen den Krankenkassen, um zu verhindern, dass eine Krankenkasse durch \u00fcberdurchschnittlich hohe Lohneinkommen ihrer Versicherten einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erzielt.<\/p>\n<p><b>Fazit<\/b><\/p>\n<p>Mit der Reform der Zusatzbeitr\u00e4ge wird auf der einen Seite B\u00fcrokratie bei den Krankenkassen abgebaut, um jedoch an anderer Stelle neue B\u00fcrokratie zu schaffen. Dabei ist zun\u00e4chst unklar, welcher Effekt \u00fcberwiegt. Allerdings wird durch die vorgesehene Reform das Konzept der Pauschalpr\u00e4mien inklusive des einkommensteuerfinanzierten Sozialausgleichs auf Jahre politisch verbrannt, somit also der Weg zu erh\u00f6hter Kostentransparenz, einer gr\u00f6\u00dferen Wettbewerbsintensit\u00e4t und einer Umverteilung gem\u00e4\u00df der tats\u00e4chlichen wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit verbaut.<\/p>\n<p>2007 wurden von der 2. Gro\u00dfen Koalition mit dem Wettbewerbsst\u00e4rkungsgesetz pauschale Zusatzbeitr\u00e4ge in der GKV eingef\u00fchrt, was zu einer St\u00e4rkung der Kostentransparenz und einer Intensivierung des Wettbewerbs beigetragen hat. Die 3. Gro\u00dfe Koalition bekennt sich nun hingegen ganz offen zu einem Wettbewerbsschw\u00e4chungsgesetz, mit welchem der zuvor verfolgte Ansatz aufgegeben wird. Genauso wie bei der \u201eRente mit 63\u201c wird eine in der Vergangenheit als sinnvoll erkannte und gegen erhebliche Widerst\u00e4nde durchgesetzte Strukturreform zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 07\/2014 der <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/publikationen\/ordnungspolitischer-kommentar\/\">Reihe Ordnungspolitischer Kommentar<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag sind tiefgreifende sozialpolitische \u00c4nderungen vorgesehen. 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