{"id":15910,"date":"2014-11-23T00:01:07","date_gmt":"2014-11-22T23:01:07","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15910"},"modified":"2014-11-22T08:33:28","modified_gmt":"2014-11-22T07:33:28","slug":"sezession-und-individuelle-freiheitanmerkungen-zu-einem-beitrag-von-roland-vaubel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15910","title":{"rendered":"Sezession und individuelle Freiheit<br\/><font size=3; color=grey>Anmerkungen zu einem Beitrag von Roland Vaubel<\/font>"},"content":{"rendered":"<blockquote><p><em>\u201eSezession ist eine Form der politischen Dezentralisierung. Sie st\u00e4rkt den wirtschaftspolitischen Wettbewerb und dadurch die wirtschaftliche Freiheit.\u201c (<\/em>Roland Vaubel am 15. Oktober 2014 im <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15663\">Ordnungspolitischen Journal<\/a><em>)<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Dezentralisierung innerhalb einer f\u00f6deralen Verfassung ist eine in gleich mehrfacher Hinsicht segensreiche Einrichtung: Sie erh\u00f6ht die Verantwortlichkeit der Politik, sie erlaubt es, regional differenzierten Pr\u00e4ferenzen und Anforderungen an die Politik in entsprechend differenzierter Weise Rechnung zu tragen, und sie diszipliniert Politiker, welche sich von den Bed\u00fcrfnissen der B\u00fcrger abkoppeln, indem sie Pal\u00e4ste statt \u00f6ffentliche G\u00fcter bereitstellen. Kurz: Dezentralisierung innerhalb einer f\u00f6deralen Verfassung ist ein wirksames Instrument zur Verbesserung von Politik sowie zum Schutz von Freiheit und individueller Selbstbestimmung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Dies alles gilt allerdings nur, wenn Dezentralisierung innerhalb einer bestehenden Verfassung stattfindet. Etwas ganz anderes ist es, wenn eine Region den Rahmen der bisher f\u00fcr sie g\u00fcltigen Verfassung verl\u00e4sst \u2013 wenn es also zu einer Sezession kommt. Eine Sezession entfaltet fundamental andere Wirkungen, und daher geht die \u00dcbertragung der f\u00f6deralen Dezentralisierungslogik auf Sezessionen schon im Grundsatz fehl. Umso mehr erstaunt, dass die Effekte intraf\u00f6deraler Dezentralisierung von einer Reihe von \u00d6konomen \u2013 allen voran von Roland Vaubel \u2013 nicht mehr von jenen der Sezession unterschieden werden, seit ihnen der Nobelpreistr\u00e4ger James Buchanan in den 1990er Jahren den Floh von der freiheitsstiftenden Wirkung der Sezession ins Ohr gesetzt hatte. Es bleibt aber ein Irrtum, auf diese Unterscheidung verzichten zu k\u00f6nnen, und dieser Irrtum kann fatale Folgen gerade f\u00fcr das haben, um was es unter anderem Roland Vaubel in allererster Linie geht: um die individuelle Freiheit n\u00e4mlich.<\/p>\n<p>Der Grund wird ersichtlich, wenn wir die unterlassene Unterscheidung an den klassischen Ans\u00e4tzen der vertragstheoretischen Verfassungslehre messen, aus der heraus die meisten Sezessionsbef\u00fcrworter argumentieren \u2013 unter ihnen erneut Roland Vaubel. Folgt man dieser Lehre, so beruht eine f\u00f6derale Verfassung auf einem mehrstufigen Vertrag aller B\u00fcrger eines Landes untereinander. Dieser Vertrag enth\u00e4lt zun\u00e4chst einmal bestimmte Vereinbarungen dar\u00fcber, auf welche Handlungsoptionen jeder einzelne B\u00fcrger im gegenseitigen Interesse aller B\u00fcrger verzichtet. Hierzu geh\u00f6ren an oberster Stelle Optionen wie Mord, Raub, Folter, Diebstahl, Erpressung oder kollektive Gewaltanwendung, und zwar aus pers\u00f6nlichen ebenso wie aus politischen Motiven heraus. Diese Verzichtsregeln sind immer auf der zentralen Ebene geregelt, und sie binden damit private wie politische Akteure von der zentralen Ebene der F\u00f6deration bis in die letzte kommunalpolitische Ver\u00e4stelung.<\/p>\n<p>Das ist wichtig, denn erst an diesen \u00fcberall in der F\u00f6deration gleicherma\u00dfen geltenden Regeln k\u00f6nnen \u2013 teils zentrale und teils dezentral differenzierte \u2013 Regeln des gewaltfreien pers\u00f6nlichen Miteinanders ankn\u00fcpfen; diese sind dann die Grundlage f\u00fcr pers\u00f6nliche Vereinbarungen, formelle Vertr\u00e4ge und M\u00e4rkte, aber auch zivilgerichtliche Auseinandersetzungen und vieles mehr. In analoger Weise k\u00f6nnen erst aus den Gewaltverzichtsregeln Vereinbarungen \u00fcber das politische Miteinander folgen, und zwar im Rahmen horizontal wie vertikal differenzierter politischer Kompetenzen sowie von Wahlregeln und vielen anderen Details des f\u00f6deralen Regelsystems. Wichtig dabei ist, dass die einzelnen Elemente des Verfassungsvertrages aus unterschiedlichen Elementen auf den jeweiligen Ebenen bestehen, welche in komplexer Weise ineinandergreifen und sich insoweit gegenseitig bedingen. In diesem Sinne sind gerade jene Verfassungselemente, welche das politische Handeln der dezentralen Gebietsk\u00f6rperschaften regeln, nicht f\u00fcr sich allein existenzf\u00e4hig. Sie im Falle einer Sezession einfach mitzunehmen und zur Verfassung eines neuen Staates machen zu wollen, w\u00e4re also weder m\u00f6glich, noch w\u00e4re es ohne weiteres legitim. Wer wissen will, zu welch skurrilen Ergebnissen es f\u00fchrt, wenn man es doch tut, der kann dies am Beispiel der j\u00fcngsten \u201eWahlen\u201c auf der Krim oder im Donezbecken besichtigen.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Moment k\u00f6nnen wir jedenfalls festhalten, dass es ein zentrales (sorry: ein entscheidendes) Element im Rahmen eines Verfassungsvertrages gibt, welches f\u00fcr alles, was nachfolgt, im engsten Sinne konstituierend ist: dass n\u00e4mlich auf die Gewaltoption verzichtet wird. Milit\u00e4rische und polizeiliche Gewalt muss \u00fcber die gesamte F\u00f6deration hinaus allein dem Staat vorbehalten bleiben, egal auf welcher Ebene, und dieser muss in ihrer Anwendung an strikteste Regeln mit fein und intelligent austarierten <i>checks and balances<\/i> gebunden werden, um staatlichen Missbrauch zu vermeiden.<\/p>\n<p>Bereits jetzt sollte klar sein: Es ist ein grundlegender Unterschied, ob es zu einer verst\u00e4rkten Dezentralisierung im Rahmen einer Verfassung kommt ober ob der Wirkungsbereich einer Verfassung verlassen wird. Wenden wir uns den Folgen des letzteren zu. Zumindest Vertreter des methodologischen Individualismus wissen, dass Regionen wie Katalonien, Schottland, die Krim oder die Ostukraine keine Wesenseigenheit besitzen. Verzichtet man also auf jedwede hypostasierende \u00dcberh\u00f6hung, so wird deutlich, dass sie alle gleicherma\u00dfen nichts anderes als geographische Gebiete sind, innerhalb derer zumindest viele Zehntausende, wenn nicht Millionen von Individuen mit je eigenen W\u00fcnschen und Tr\u00e4umen leben. In jeder dieser Regionen werden die Einwohner in einem gewissen Ma\u00dfe \u00fcber eine gemeinsame Sprache und Kultur miteinander verbunden sein, aber bei aller Verbundenheit geh\u00f6rt es doch zu den elementaren Einsichten liberaler Theorie, dass der freiwillige Charakter dieser Verbundenheit stets zu bewahren ist und niemals zum Zwang \u00fcbertrieben werden darf. Man beachte: Es gibt nicht den leisesten Grund daf\u00fcr, dass dieses Prinzip auf einer dezentralen Ebene von geringerer Bedeutung sei als auf einer zentralen. Denn hier wie dort gilt: Wird es verletzt, so ist es vorbei mit der Freiheit der Individuen. Sezessionsbef\u00fcrworter glauben dennoch, dass das Prinzip auf dezentraler Ebene weniger bedeutsam sei, und sie begr\u00fcnden dies mit der Abwanderungsoption. Aber ohne \u00fcbergeordnete Regeln ist bereits diese nicht garantiert, mit Folgen, die wir aus der deutschen Nachkriegsgeschichte kennen.<\/p>\n<p>Halten wir auch das fest, so erw\u00e4chst daraus sogleich die alles entscheidende Frage: Mit welcher Legitimation und in wessen Auftrag kann sich innerhalb eines geographischen Gebietes wie Katalonien, Schottland, der Krim oder welcher Region auch immer jemand im Namen der Freiheit gegen die Zugeh\u00f6rigkeit zu einer existierenden Jurisdiktion zur Wehr setzen? Auch wenn es so klingen mag: Das ist keine rhetorische Frage, denn es gibt keine eindeutige Antwort darauf. Umso mehr gilt aber: Jede auch nur leicht differenzierte Antwort auf diese schwierige Frage, jeder Verweis auf nur die kleinste Minderheit, auf irgendeine Gruppe innerhalb des betreffenden Gebietes, welche mit der Sezession nicht einverstanden ist oder nicht einverstanden sein k\u00f6nnte, setzt bereits die allgemeine G\u00fcltigkeit des eingangs zitierten Satzes von Roland Vaubel au\u00dfer Kraft \u2013 und das ist keine akademische Spitzfindigkeit, sondern eine dringend erforderliche Differenzierung, deren Missachtung im Ergebnis Gewalt und Unterdr\u00fcckung T\u00fcr und Tor \u00f6ffnen wird, auch wenn sie aufrichtig im Namen von Freiheit und Selbstbestimmung geschah.<\/p>\n<p>Der Grund liegt nun auf der Hand: Sezession ist ein Kollektivrecht und kein Individualrecht. \u00dcber Sezession wird immer kollektiv entschieden, und wir wissen, dass das mit vielerlei Unzul\u00e4nglichkeiten verbunden ist. Vor allem aber wissen wir seit Kenneth Arrow, dass es so etwas wie einen kollektiven Willen nicht gibt, und wir wissen schlie\u00dflich, dass die betreffenden Regionen eben keine Wesenseinheiten sind, sondern ein Gebiet, auf dem eine Vielzahl von Individuen lebt. Man wird mit der kollektiven Entscheidung \u00fcber eine Sezession also immer die individuellen Rechte aller dieser Individuen ber\u00fchren, und daher ist gerade mit einer derart weit in die pers\u00f6nlichen Rechte eingreifenden Kollektiventscheidung \u00e4u\u00dferst umsichtig umzugehen. Denn anders als eine Dezentralisierung innerhalb einer bestehenden Verfassung bewirkt eine Sezession die vollst\u00e4ndige Aufk\u00fcndigung eines bestehenden Verfassungsvertrages. Dazu geh\u00f6ren in allererster Linie alle Vereinbarungen, welche mit dem Verzicht auf die pers\u00f6nlichen und politischen Gewaltoptionen verbunden sind, also auf Raub, Mord, Diebstahl, spontane milit\u00e4rische Gewalt bis hin zu Lynchjustiz, kollektive Vergeltung, Landnahme und so vieles mehr, von dem die Geschichte der Menschheit so voll ist und wovon wir erst in der Neuzeit Zug um Zug einen Teil in einem Teil dieser Welt unter Kontrolle zu bringen vermochten. Mit der Kollektiventscheidung zur Sezession rei\u00dft man alle Individuen \u2013 ob sie zugestimmt hatten oder nicht \u2013 aus dem Schutz der Verfassung heraus. Kein pers\u00f6nliches Recht, kein Schutz vor Gewalt, kein Eigentumsrecht und eben auch keine Ausreisefreiheit, nichts ist dann mehr gesichert, weil diese Rechte schlicht nicht mehr existieren.<\/p>\n<p>Um es in den Worten des vertragstheoretischen Pioniers Thomas Hobbes auszudr\u00fccken: Mit einer Sezession ist nicht weniger als der R\u00fcckfall in einen Zustand der Anarchie verbunden, und wenn Hobbes mit seinem d\u00fcsteren Bild von der \u00dcberwindung der Anarchie durch einen alles unterwerfenden Leviathan sicher zu pessimistisch war, so gilt das umgekehrte keineswegs: Den R\u00fcckfall in die Anarchie kann man kaum zu d\u00fcster malen. Um das zu erkennen, muss man sich in einem Gedankenexperiment einmal einen durchschnittlichen syrischen Familienvater vorstellen, der sich entscheiden d\u00fcrfte zwischen dem Leben mit seiner Familie im derzeit dort tobenden Krieg und den sicherlich nicht idealen Verh\u00e4ltnissen davor. Die aktuellen Fl\u00fcchtlingsstr\u00f6me geben uns hierauf eine ebenso eindrucksvolle wie bedr\u00fcckende Antwort. Und sieht man sich die von Vaubel in seinem Beitrag aufgelisteten Sezessionen samt den daraus entstandenen Staaten genau an, so wird man in aller Regel erneut Geschichten von Gewalt und Folter, von Mord, Totschlag und Krieg finden.<\/p>\n<p>Aus einer freiheitlichen Perspektive \u00fcberhaupt nicht mehr nachzuvollziehen ist schlie\u00dflich das Argument, dass alle diese Staaten ihre Existenz einer Sezession verdankten, und das gilt auch und gerade deshalb, weil das Argument mit einer so selbstverst\u00e4ndlichen Leichtigkeit daherkommt. Am Ende, da hat Vaubel wohl Recht, am Ende aller Gewalt und aller Kriege steht heute jene staatliche Struktur, wie wir sie aktuell vorfinden. Aber was sagt uns das? Es sagt nicht mehr als dass die staatliche Gebietsverteilung, so wie sie heute existiert, so ist wie sie ist. H\u00e4tte es die zitierten Sezessionen nicht gegeben, dann w\u00e4re Wallonien heute m\u00f6glicherweise nicht Teil Belgiens. Vielleicht g\u00e4be es Belgien auch nicht. Aber was ist daran bedeutsam, wenn allein die Freiheit f\u00fcr Vaubel das leitende Kriterium ist? Nichts ist daran bedeutsam, denn es ist f\u00fcr das Kriterium der Freiheit schlicht unerheblich, ob ein heute existierender Staat in dieser Form auch existieren w\u00fcrde, wenn die Geschichte anders verlaufen w\u00e4re. Die entscheidende Frage ist allein diese: Leben die Menschen in diesen geographischen Regionen heute in Freiheit oder tun sie das nicht? Und die Antwort lautet: In machen Staaten, die aus Sezessionen hervorgegangen sind, leben die Menschen heute in Freiheit und in anderen tun sie es nicht. Und was lernen wir daraus? Wir lernen daraus nichts. Vor allem lernen wir daraus nichts \u00fcber die Frage, unter welchen Umst\u00e4nden irgendeine Teilmenge der Bev\u00f6lkerung einer Region das Recht f\u00fcr sich in Anspruch nehmen kann, die gesamte Bev\u00f6lkerung in einen Zustand der Anarchie zur\u00fcckzuversetzen.<\/p>\n<p>Vordenker der Freiheit haben der Anarchie oft eine gewisse Sympathie entgegengebracht, und das liegt wohl daran, dass die Anarchie die umfassendste Form der Freiheit in Aussicht stellt, weil sie dem Staat die Legitimit\u00e4t jedweden Eingriffs in die Handlungsoptionen der Individuen abspricht. Das mag erst einmal gut klingen, aber sp\u00e4testens die immerhin \u00fcber 400 Jahre alten Hobbes\u201c\u02dcschen Einsichten haben liberale Theorie dazu gezwungen, tiefer zu bohren, und daher war und ist es stets ihre Aufgabe gewesen, das Hobbes\u2019sche Anarchieproblem konstruktiv zu verarbeiten und aufzuzeigen, wie und unter welchen Bedingungen sich trotz dieses Problems eine Gesellschaft konstituieren l\u00e4sst, in der die Menschen in Freiheit und Selbstbestimmung leben k\u00f6nnen. Und das geht erstens nicht, wenn jedes Individuum das Recht hat, die Bindungen der bestehenden Verfassung jederzeit einfach aufzuk\u00fcndigen und fortan ohne jede Grenze von allen nur m\u00f6glichen Handlungsoptionen Gebrauch zu machen \u2013 zu denen dann nach Belieben auch Mord und Totschlag geh\u00f6ren k\u00f6nnen; und es geht aus exakt den gleichen Gr\u00fcnden nicht, wenn ein Teil \u2013 auch nicht ein gro\u00dfer (An)Teil \u2013 der in einer bestimmten Region lebenden Individuen einen dort g\u00fcltigen Verfassungsvertrag im (vorgeblichen) Namen aller in dieser Region lebenden Individuen einfach aufk\u00fcndigt und sie alle mit oder auch gegen deren Willen mit einem Schlag in einen Zustand der Hobbes\u2019schen Anarchie zur\u00fcckbef\u00f6rdert.<\/p>\n<p>Hinzu kommt: Den idealisierten Anarchiezustand kann es in einer Realit\u00e4t \u00fcberhaupt nicht geben, und es hat ihn auch nirgends gegeben. Die Gr\u00fcnde daf\u00fcr haben in j\u00fcngerer Zeit viele Autoren eindrucksvoll auseinandergelegt \u2013 am besten vielleicht nach wie vor Mancur Olson mit seiner Theorie der marodierenden Banden. Sie sind es n\u00e4mlich, die sofort in jedes sich auftuende Machtvakuum hineinsto\u00dfen und jeden Anflug von Freiheit bereits im Ansatz vernichten, wenn die Freiheit von keiner Verfassung gesch\u00fctzt ist. Der IS-Terror ist derzeit vielleicht das entsetzlichste Beispiel daf\u00fcr, aber das Schlimme ist, dass dieser Terror aus einem etwas st\u00e4rker ausgreifenden Blick auf die Geschichte heraus nicht einmal ungew\u00f6hnlich grausam ist. Daraus lernen wir, was uns bl\u00fcht, wenn wir mit der Anarchie spielen.<\/p>\n<p>Dessen ungeachtet nimmt Vaubel die Anarchie zum Referenzpunkt. Zu ihr kann man in seiner Logik nach Belieben per K\u00fcndigung eines Gesellschaftsvertrages zur\u00fcckkehren; tut man es, so ist fortan keine staatliche Instanz mehr befugt, in die Freiheit des Individuums einzugreifen. So mag man sich das vorstellen, und auf diese Weise k\u00f6nne sich das vergleichsweise wohlhabende Katalonische Volk mit seiner Sezessionsabsicht aus der Umklammerung des spanischen Zentralstaates l\u00f6sen, um sich dem von dort ausgehenden zwangsweisen Zugriff auf die in Katalonien erarbeiteten Verm\u00f6gen und Einkommen zu entziehen und sich dadurch einen gr\u00f6\u00dferen Freiheitsspielraum zu ertrotzen. Das mag man sich so konstruieren, aber man kann ebenso ein anderes Beispiel konstruieren, wenn auch fiktiv, weil den hier schlie\u00dflich Kataloniern nichts unterstellt werden soll: Ein wie immer politisch \u2013 vielleicht durch Mehrheit, vielleicht aus anderen Gr\u00fcnden \u2013 dominierender Anteil der in einer Region lebenden Individuen setzt eine Herausl\u00f6sung aus der Bindung an eine bestehende Verfassung durch. Irgendwer in dieser Region \u2013 und sei es auch eine gro\u00dfe Mehrheit \u2013 ernennt sich anschlie\u00dfend zur Regierung und versagt einer Minderheit fortan jedwedes Recht auf Freiheit \u2013 auch die Freiheit auszureisen \u2013 sowie Eigentum oder gar Leben. Wer sollte diese selbsternannte Regierung daran hindern, genau dies zu tun? Und wiederum: Mit welchem Recht k\u00f6nnte die Minderheit sich dagegen wehren? Es gibt ja kein Recht mehr.<\/p>\n<p>Man mag solche Beispiele arg konstruiert finden, aber das sind sie nicht. Denn es gibt diese Beispiele, und Sie sind eher die Regel als die Ausnahme in der Geschichte der Menschheit. Mehr noch: Es gibt diese Beispiele auch heute noch, und mitten in Europa. Womit grenzt Vaubel also seine freiheitsf\u00f6rdernde Form der Sezession von denen ab, die das ganze Gegenteil bewirken? Was ist so selbstverst\u00e4ndlich an seiner Form der Sezession, dass er den G\u00fcltigkeitsraum seiner Behauptung nicht einmal eingrenzen muss? Offenbar setzt er die Einhaltung bestimmter \u2013 normalerweise auf der Verfassungsebene geregelter \u2013 Grundregeln des Gewaltverzichts einfach voraus; jedenfalls f\u00fcr uns hier in Europa, so darf man vielleicht vermuten. Und in der Tat: Sowohl Katalonien als auch Schottland h\u00e4tten eine gute Chance dazu, das pl\u00f6tzlich fehlende zentralstaatliche Gewaltmonopol mitsamt der <i>checks and balances<\/i>, welche ebenjenes Gewaltmonopol einhegen, in ihre neuen nationalstaatlichen Verfassungen hin\u00fcber zu retten. Aber eine Garantie gibt es auch daf\u00fcr nicht. Und im \u00dcbrigen mag an all die Dinge erinnert sein, welche sich in den vergangenen 25 Jahren mitten in Europa abgespielt haben und welche wir allesamt nicht f\u00fcr m\u00f6glich gehalten h\u00e4tten.<\/p>\n<p>Wie also kann ein Verfassungs\u00f6konom die Einhaltung von Grundregeln nach einer Sezession einfach voraussetzen, obwohl sie seiner eigenen Theorie nach erst durch die Verfassung geschaffen werden? Wenn man sich die Theorie ansieht, dann geht das nicht, und wenn man sich die Fakten ansieht, dann geht es schon gleich nicht. Wer daran zweifelt, der mag nur an die Krimtataren denken oder an jene Minderheiten, die im Donezbecken leben und im Augenblick des Schreibens dieser Zeilen elementarer Grundrechte beraubt werden. Und wem das noch nicht reicht, der m\u00f6ge sich an den Terror der IRA in Irland und der ETA in Spanien erinnern, der ebenfalls mitten in Europa stattfand und dessen Auswirkungen bis in die Gegenwart hineinreichen.<\/p>\n<p>Blicken wir \u00fcber Europa hinaus, dann sehen wir den furchterregende Verfall jedweder staatlichen Autorit\u00e4t, welcher sich gerade vor unseren Augen im Nahen und Mittleren Osten abspielt und dort einen <i>failed state<\/i> nach dem anderen produziert. Mehr und mehr Regionen versinken in Spiralen von Hass und Gewalt, und alle Theorie und Empirie, die uns dar\u00fcber heute zur Verf\u00fcgung steht, zeigt eindringlich, dass es genau das ist, was wir erwarten m\u00fcssen, wenn wir uns anschicken, den Verfassungsstaat mit seinen Gewaltverzichtsregeln zur\u00fcck auf null zu setzen, um aus dem Zustand der Anarchie heraus einen neuen zu vereinbaren, so als w\u00fcrden wir einen Kaninchenz\u00fcchterverein gr\u00fcnden<i>. <\/i>Steven Pinker hat in seinem ebenso monumentalen wie bedeutenden Werk \u201e<i>The Better Angels of our Nature<\/i>\u201c theoretisch wie empirisch gezeigt, dass die Anwendung von Gewalt auf allen staatlichen wie pers\u00f6nlichen Ebenen seit etwa 150 Jahren umfassend abgenommen hat und dass daf\u00fcr in allererster Linie eine s\u00e4kulare Stabilisierung der Gewaltmonopole in den Verfassungsstaaten verantwortlich ist. Und wenn wir genau hinsehen auf Theorie und Empirie, dann kann uns nicht entgehen, welche zarten Pfl\u00e4nzchen das immer noch sind, aus denen heraus unsere heutige Freiheit ebenso w\u00e4chst wie der Schutz vor roher Gewalt.<\/p>\n<p>Gewiss: Es hat Beispiele f\u00fcr friedliche und mit Blick auf Freiheit und Selbstbestimmung erfolgreiche Sezessionen gegeben, wie in j\u00fcngerer Zeit vor allem jene der drei baltischen Staaten, aber auch in Slowenien und, wenngleich mit Abstrichen auch in Kroatien; auch die Sezession der Slowakei ist friedlich verlaufen, wenngleich die Menschen dort auch innerhalb einer noch bestehenden Tschechoslowakei wahrscheinlich kaum oder gar nicht weniger frei w\u00e4ren als sie es heute sind. Diese Beispiele zeigen zweierlei: Erstens kann Sezession gut ausgehen, und zweitens kann und ist es h\u00e4ufig so, dass zentralstaatliche Verfassungen alles andere als freiheitlich sind, so dass es eine sch\u00f6ne Perspektive w\u00e4re, wenn sich zumindest Teile davon abspalten und analog zu den baltischen Staaten fortan ein freiheitliches Gemeinwesen pflegen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Das will zweifellos ernstgenommen sein. Aber wenn wir genau hinsehen, dann stellen wir fest, welch ein Gl\u00fcck die Menschen in diesen Staaten gehabt haben. Der Zerfall der riesigen Sowjetunion hat n\u00e4mlich gerade einmal drei freie Staaten hervorgebracht. Und so gro\u00dfartig das f\u00fcr sich genommen zweifellos ist: Neben diesen drei Staaten haben sich unter anderem auch Wei\u00dfrussland und die f\u00fcnf zentralasiatischen Staaten von der damaligen UdSSR abgespalten. Nirgendwo gibt es dort Freiheit und Demokratie, eines dieser L\u00e4nder ist heute die schlimmste Diktatur in Europa, und in Zentralasien sieht es nicht wesentlich anders aus. Dies zeigt einmal mehr, dass Sezession ebenso wie viele andere historische Ereignisse in verbesserten Situationen m\u00fcnden k\u00f6nnen, es aber nicht m\u00fcssen. Die Entstehung eines freiheitlichen Verfassungsstaates ist so etwas wie ein Lottogewinn, meist ist sie dem historischen Zufall geschuldet, so ist das leider. Dieser fast schon fatalistische Befund muss nicht in jedem Falle gegen eine Sezession sprechen, aber Grund f\u00fcr Illusionen gibt es nicht: Es kann so enden wie in den Vereinigten Staaten oder der Schweiz oder in j\u00fcngster Zeit im Baltikum; aber es kann auch so enden wie im Jemen, im Irak oder in Syrien. Das hier entwickelte Argument gibt zugegebenerma\u00dfen keinen Hinweis darauf, wie freiheitliche Gemeinwesen geschaffen werden k\u00f6nnen. Das sollte es auch nicht. Es zeigt aber, wie gef\u00e4hrlich es ist, die Aufk\u00fcndigung bestehender freiheitlicher Verfassungen zu einer politischen Routine werden zu lassen. Das k\u00f6nnte man nur, wenn garantiert w\u00e4re, dass auch nach der Sezession bestimmte Regeln des Zusammenlebens wie vor allem der Gewaltverzicht und dar\u00fcber hinaus im allermindesten die Reisefreiheit unangetastet blieben. Aber wer soll das garantieren, wenn wir nicht von Dezentralisierung, sondern von Sezession reden, in deren Anschluss es keine solchen Regeln mehr gibt?<\/p>\n<p>Das Argument, dass bestimmte Grundregeln im modernen Europa schon eingehalten werden, ist nicht nur l\u00e4ngst von der Realit\u00e4t widerlegt, sondern es liegt ihm \u2013 neben seiner v\u00f6llig unangemessenen Kultur\u00fcberheblichkeit \u2013 ein fataler Gedankenfehler zugrunde: Nicht weil wir in Europa zivilisiert miteinander umgehen, k\u00f6nnen wir hier in freiheitlichen und weitgehend gewaltfrei agierenden Verfassungsstaaten leben; vielmehr gehen wir in Europa zivilisiert miteinander um, weil wir unter dem Schutz freiheitlicher und auf weitgehender Gewaltfreiheit aufbauender Verfassungsstaaten leben. Wer sie infrage stellt, der riskiert im Zweifel auch desintegrative Strudel wie jenen im Osten der Ukraine, wie im Balkan in den 1990er Jahren oder gar Schlimmeres. Dass dies in Europa Ausnahmen sind, liegt daran, dass die meisten freiheitlichen Verfassungen Europas inzwischen eine hinreichende Stabilit\u00e4t entwickelt haben, und diese Stabilit\u00e4t verdanken sie dem immer noch zarten Pfl\u00e4nzchen an Verbindlichkeit, aus dem sie erw\u00e4chst. Wehe uns, wenn wir dieses Pfl\u00e4nzchen zertreten. Wir werden uns gegenseitig nicht wiedererkennen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Weitere Blog-Beitr\u00e4ge zu diesem Thema:<\/strong><\/p>\n<p>Jan Schnellenbach: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15312\">Schottland, Gro\u00dfbritannien und die EU. Eine schwierige Konstellation aus politisch-\u00f6konomischer Sicht<\/a><\/p>\n<p>Norbert Berthold: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15579\">Der Wunsch nach einem eigenen Staat. Ist Schottland bald \u00fcberall?<\/a><\/p>\n<p>Tim Krieger: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15612\">Das Schottland-Referendum. Eine Herausforderung f\u00fcr die Autokratien und Demokratien dieser Welt. <\/a><\/p>\n<p>Roland Vaubel: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15663\">Das katalanische Referendum<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eSezession ist eine Form der politischen Dezentralisierung. Sie st\u00e4rkt den wirtschaftspolitischen Wettbewerb und dadurch die wirtschaftliche Freiheit.\u201c (Roland Vaubel am 15. 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