{"id":15953,"date":"2014-12-06T00:01:39","date_gmt":"2014-12-05T23:01:39","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15953"},"modified":"2014-12-05T17:21:11","modified_gmt":"2014-12-05T16:21:11","slug":"immanuel-kants-kleine-handlungsanleitung-fuer-top-manager-die-nicht-ins-gefaengnis-wollen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15953","title":{"rendered":"Immanuel Kants kleine Handlungsanleitung f\u00fcr Top-Manager, die nicht ins Gef\u00e4ngnis wollen"},"content":{"rendered":"<p><b>Hohe Strafen f\u00fcr Manager<\/b><\/p>\n<p>Neulich auf einer Podiumsdiskussion in Frankfurt am Main: Die hohen Gef\u00e4ngnisstrafen f\u00fcr Top-Manager und die bevorstehenden Gerichtsverfahren gegen manche Top-Bank-Manager zeugten, so eine der diskutierten Thesen, von einem generell zunehmenden sittlichen Verfall des Managerverhaltens und unterstreiche die Tatsache, dass man einerseits st\u00e4rker als bisher zwischen dem \u201eguten\u201c und dem \u201eh\u00e4sslichen\u201c Manager unterscheiden m\u00fcsse. Letzterer sei einer harten Strafe zuzuf\u00fchren, die auch f\u00fcr andere abschreckend wirken m\u00fcsse. Andererseits k\u00f6nnte die H\u00e4rte der Strafzumessungen dazu f\u00fchren, dass die Manager in Deutschland ihre pers\u00f6nliche Risikoaversion zuk\u00fcnftig zu stark erh\u00f6hten mit der Folge, dass notwendige risikobehaftete Innovationen zur\u00fcckgeschraubt w\u00fcrden. In einem Industrieland wie Deutschland mit erheblichem Investitionsbedarf m\u00fcsse dies nachteilige Folgen f\u00fcr die Zukunft haben. Seien die Strafen mithin unangemessen hoch, so richteten sie volkswirtschaftlichen Schaden an.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><b>Technisches, pragmatisches, moralisches Handeln \u00c2\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Ob das alles so stimmt, sei dahingestellt. Hinter dieser Argumentation steht allerdings eine verwirrende Vermixung von Handlungsmotiven und der ihnen zugeordneten Strafzumessungen. Um im Kontext der Gegenwart Klarheit zu gewinnen, lohnt es sicher immer, einen Blick in die heutige \u00fcberflie\u00dfende und zuweilen inhaltlich-volatile Management-Literatur zu tun, die sich mit \u201eGuter Unternehmensf\u00fchrung\u201c befasst. Aber interessanterweise haben auch und besonders manche vergangenen Altmeister der Philosophie viel zu sagen, wenn es um managementrelevante Grundformen menschlichen Handelns geht. So zum Beispiel Immanuel Kant, dessen \u201eKritik der praktischen Vernunft\u201c (1778) zu studieren, m\u00f6glicherweise manchen Top-Manager vor dem Gef\u00e4ngnis bewahrt h\u00e4tte bzw. bewahren w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Kant unterscheidet drei Grundformen menschlichen Handelns: technisches Handeln, pragmatisches \u00c2\u00a0Handeln, moralisches Handeln. Technisches Handeln ist auf Objekte, Maschinen, Sachen gerichtet. In diesem Sinne erfordere es Geschicklichkeit des Handelnden. Pragmatisches Handeln bezieht sich auf Menschen und Interaktionen zwischen ihnen. Es bed\u00fcrfe der Klugheit. Moralisches Handeln impliziert sittliche Normen, ethische Werte. Es verlange nach Weisheit.<\/p>\n<p>Diese drei Grundformen menschlichen Handelns lassen sich auf drei Ebenen der Beurteilung und Gestaltung unternehmerischer sowie allgemein gesellschaftlicher Systeme zur\u00fcckf\u00fchren. Technisches Handeln ben\u00f6tigt das Wissen um die Sachzusammenh\u00e4nge, pragmatisches Handeln setzt das Verstehen von Menschen voraus, basiert also im Kern auf Psychologie und Soziologie, moralisches Handeln enth\u00e4lt das Bewusstsein f\u00fcr werthafte Normen.<\/p>\n<p>Die Kantsche Hierarchie der Imperative leitet sich unmittelbar aus diesen drei Ebenen bzw. Grundformen menschlichen Handelns ab. Technisches und pragmatisches Handeln, die instrumentellen Charakter besitzen und zielgerichtet sind, unterliegen dem hypothetischen Imperativ, moralisches Handeln, das keinen direkt teleologischen Charakter hat, dem kategorischen Imperativ. Wenn man es noch genauer wissen will: Der hypothetische Imperativ untergliedert sich wiederum in weitere zwei Imperative: den problematischen (f\u00fcr technische Handeln) und den assertorischen (f\u00fcr pragmatisches Handeln).<\/p>\n<p>Die Wissenschaft habe sich nach Kant mit dem problematischen Imperativ zu besch\u00e4ftigen, sie bezieht sich dann nur auf technisches Handeln. Alles andere geh\u00f6re in den Bereich der praktischen Philosophie. Was nun den ber\u00fchmten kategorischen Imperativ f\u00fcr moralisches Handeln anlangt, so impliziert dieser \u2013 unabh\u00e4ngig von den bekannten alternativen Formulierungen \u2013 im Kern die Universalisierbarkeit des eigenen Handelns: \u201eHandle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten k\u00f6nnte\u201c. Die Absicht des Handelnden und weniger die konkrete Folge seines Handelns steht im Vordergrund.<\/p>\n<p>Die Hierarchie der Kantschen Imperative beginnt nun mit den auf technisches Handeln, sodann auf pragmatisches Handeln ausgerichteten Imperativen und endet in dem alles \u00fcberspannenden kategorischen Imperativ. Im praktischen Tun \u2013 z. B eines Managers \u2013 verbinden sich die drei Imperative zu einer Einheit. Denn wer werthafte Normen setzt und also moralisches Handeln vorgibt, der wird die Konsequenzen auf die darunter liegenden Ebenen des technischen und des pragmatischen Handelns akzeptieren m\u00fcssen. Und wer werthafte Normen auf der technischen und pragmatischen Ebene befolgt, hat \u00fcber die Moralit\u00e4t dieser Normen nachzudenken. Wer aber als Manager gar keine werthaften Normen setzt, weil ihm keine einfallen oder keine f\u00fcr sich selbst als verbindlich erscheinen, handelt rein technisch und pragmatisch ohne Bindung zur Moralit\u00e4t. Zu viel dieses Handelns, das also rein technisch und pragmatisch hervorragend sein kann, aber eben zugleich auch werthaft-avers, endet f\u00fcr manche Manager (nicht) oft genug vor Gericht oder gar im Gef\u00e4ngnis.<\/p>\n<p>Man wird sagen k\u00f6nnen, dass das Verhaltensmuster der Manager, die gegenw\u00e4rtig zunehmend den Gerichtsverfahren ausgesetzt (worden) sind, keine wahrnehmbare N\u00e4he zur Kantschen Kategorie moralischem Handelns haben zutage treten lassen. Das ist f\u00fcr sich genommen sicher nicht strafbar. Wohl aber sind es die Folgen, wenn allein technisch und pragmatisch orientierte Manager die \u201eSittlichkeit\u201c, die Kant jedem moralisch Handelnden in seiner individuellen Freiheit zur Universalisierbarkeit seines Tuns als Bedingung vorgibt, strafrechtsrelevant au\u00dfer Acht lassen. Der Handelnde ist ja zun\u00e4chst frei in seiner Suche nach ethisch vertretbaren Normen seines Tuns.<\/p>\n<p><b>Der gute und der h\u00e4ssliche Manager <\/b><\/p>\n<p>Die Frage ist deshalb: Welche werthaften Normen des Manager- (und nat\u00fcrlich auch Unternehmer-) Verhaltens sind vertretbar? Hier kommt die eingangs zitierte Unterscheidung zwischen dem \u201eguten\u201c und dem \u201eh\u00e4sslichen\u201c Manager bzw. Unternehmer ins Spiel. Wenn nicht alles t\u00e4uscht, gibt es heute in Deutschland \u2013 im Gegensatz zum Beispiel zu den USA \u2013 eine breite \u00f6ffentliche Meinungsbasis daf\u00fcr, dass die Figuren des Unternehmers und Managers <i>per se<\/i> \u00c2\u00a0wohl eher der \u201eh\u00e4sslichen\u201c denn der \u201eguten\u201c Kategorie zuzuordnen sind.<\/p>\n<p>Nicht zuletzt ist diese Tatsache durch die gegenw\u00e4rtige Parteienzusammensetzung im Deutschen Bundestag abgebildet, deren Regierungsmehrheit \u2013 \u00c2\u00a0von den Intentionen der Oppositionsparteien ganz zu schweigen \u2013 \u00c2\u00a0sich zunehmender reglementierender Interventionsaktivit\u00e4ten im Bereich der privaten Wirtschaft beflei\u00dfigt, die sie stets \u201emoralisch\u201c begr\u00fcndet, weil es doch in den Unternehmen keine rechte Moral zum Beispiel hinsichtlich Lohnsetzung und Frauenbesch\u00e4ftigung gebe: Deshalb seien Mindestl\u00f6hne und Frauenquoten als politisch verordnete Hochmoral der Staatsmanager das Substitut f\u00fcr die diesbez\u00fcglich fehlende Moralit\u00e4t der Wirtschaftsmanager unabdingbar: die Politik als staatlicher Reparaturbetrieb angeblich fehlender Privatmoral. Hier wird von den Politikmanagern, falls sie sich auf ihn berufen sollten, der Kantsche kategorische Imperativ aus ideologischen Motiven und solchen der Wiederwahl machtmissbr\u00e4uchlich pervertiert: Da sie selbst die \u201eallgemeine Gesetzgebung\u201c bestimmen, brauchen sie sich um die Universalisierbarkeit als Test f\u00fcr die Sittlichkeit ihres Tuns gar nicht zu k\u00fcmmern. Das wird besonders deutlich, wenn man zum Beispiel den gesamten Bereich der staatlichen Steuerverschwendung betrachtet, der durch das Handeln von Politikmanagern entsteht und von diesen \u2013 im Sinne einer Untreue gegen\u00fcber dem Steuerb\u00fcrger \u2013 \u00c2\u00a0zu verantworten w\u00e4re.<\/p>\n<p>Dass private Manager und Unternehmer \u2013 im unverst\u00e4ndlichen Gegensatz zu Politikmanagern \u2013 \u00c2\u00a0eher zu den h\u00e4sslichen, weil amoralischen, Figuren gez\u00e4hlt werden, liegt grunds\u00e4tzlich wohl auch daran, dass ihr prim\u00e4res Streben ja auf Gewinn, Wettbewerbsvorteile, Marktanteile, Effizienz usw. ausgerichtet sei, ohne auf die sozialen Belange der Arbeitnehmer, auf die nat\u00fcrliche Umwelt und auf den Staat als den prinzipiell \u00fcber jeden Zweifel erhabenen Garanten des Gemeinwohls \u2013 also des Guten \u2013 gen\u00fcgend R\u00fccksicht zu nehmen. Die Inkarnation dieser Attit\u00fcde gipfelt in dem Vorwurf gegen\u00fcber dem \u201eh\u00e4sslichen\u201c Manager, der seine Zielfunktion nur darin sehe, den <i>shareholder value<\/i> zu maximieren und sich selbst zu bereichern.<\/p>\n<p>Der \u201egute\u201c Manager hat demgegen\u00fcber nicht (nur) die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse des Unternehmens im Auge, sondern richtet sein Handeln auch an den Belangen des sozialen Umfeldes \u2013 der Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten, Kapitalgeber, Kirchen, des Staates usw., also der <i>stake holder<\/i> \u2013 aus. Es scheint, als ob der in diesem Sinne \u201egute\u201c Manager der heutigen politisch korrekten Interpretation der Kantschen Kategorie des moralischen Handelns am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>Aber dies ist eine Fehlinterpretation, denn der \u201egute\u201c Manager heutiger \u00f6ffentlicher Akzeptanz ist in seiner Freiheit, Werte f\u00fcr sein moralisches Handeln zu w\u00e4hlen, insofern eingeschr\u00e4nkt, als er offensichtlich bestimmten sozialethischen Kollektivvorgaben unterworfen ist. Die Basis des Kantschen kategorischen Imperativs sind dagegen individualethische Normen: Der Handelnde ist zun\u00e4chst frei in der Suche nach ethisch vertretbaren Normen seines Tuns. Die moralische Messlatte f\u00fcr die Wahl ethischer Normen ist die Universalisierbarkeit seiner Handlungen, die dann zu dem erw\u00e4hnten Test f\u00fcr deren Sittlichkeit erhoben wird.<\/p>\n<p><b>Universalisierbarkeit als Sittlichkeitstest<\/b><\/p>\n<p>Diese Universalisierbarkeit entspringt nicht prim\u00e4r einem Ansatz zur kollektiven Disziplinierung der Handlung anderer, sondern sie ist in erster Linie als die vom Handelnden selbst individuell gesetzte Norm zur ethischen Bindung und Disziplinierung seines eigenen Handelns anzusehen, ist also zuvorderst reflexiv gemeint. Die Universalisierbarkeit als Sittlichkeitstest ist sozusagen der innere Kompass f\u00fcr moralisches Handeln.<\/p>\n<p>Dieser Test mag einen einzelnen Manager, der Entscheidungen treffen muss, schnell \u00fcberfordern. Deshalb kann man in der Tradition Kants durchaus generelle Regeln oder Prinzipien formulieren, die zur ethischen Orientierung hilfreich sind. So ist die Ordnungstheorie hier ein entscheidender Wegweiser mit ihrem Grundgedanken eines wettbewerblich organisierten Marktsystems: In ihr orientiert sich moralisches Handeln grunds\u00e4tzlich an der marktgesetzlich determinierten Ordnung. Die eingangs erw\u00e4hnte Hypothese der m\u00f6glichen strafeninduzierten Erh\u00f6hung der Risikoaversion von Managern mit der Folge geringerer risikobehafteter Zukunftsinvestitionen, erscheint an dieser Stelle unbegr\u00fcndet, weil innerhalb dieser Ordnung zwar nicht der Misserfolg ausgeschlossen ist, aber die Bestrafung prinzipiell auf dem moralischen Verhaltensdefizit der Manager basierte, das mit dieser Ordnung nicht kompatibel ist. So vertr\u00e4gt sich mit dieser Ordnung kein Verhalten, das zum Beispiel den Betrug, die Untreue, die Korruption, den Vertragsbruch oder den monopolistischen Machtmissbrauch erlaubt, denn sie alle k\u00f6nnen kein Prinzip f\u00fcr eine allgemeine Gesetzgebung sein.<\/p>\n<p><b>Kant kann vor Gef\u00e4ngnis sch\u00fctzen\u00c2\u00a0 \u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0\u00c2\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Manager also, die den Tatbestand zum Beispiel der Untreue gegen\u00fcber ihrer eigenen Firma, der Korruption, der Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung gegen\u00fcber der Gemeinschaft\u00c2\u00a0 individualethisch zu rechtfertigen suchen und diese Rechtfertigung auf der Basis ansonsten (h\u00f6chst)erfolgreichen technischen und pragmatischen Handelns geschieht, verfehlen den Kantschen Sittlichkeitstest. Sie liefern sich damit der Gerichtsbarkeit aus, auch wenn sie im technischen und pragmatischen Sinne erfolgreich sind. Technischer und pragmatischer Erfolg allein rettet sie auch nicht vor dem Label des \u201eh\u00e4sslichen\u201c Managers oder Unternehmers. Denn Vertragsbruch, Untreue, Korruption, Betrug, Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung sind nicht universalisierbar, wenn das Gesellschaftssystem funktionieren soll. Kant kann also vor Gef\u00e4ngnis sch\u00fctzen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hohe Strafen f\u00fcr Manager Neulich auf einer Podiumsdiskussion in Frankfurt am Main: Die hohen Gef\u00e4ngnisstrafen f\u00fcr Top-Manager und die bevorstehenden Gerichtsverfahren gegen manche Top-Bank-Manager zeugten, &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15953\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eImmanuel Kants kleine Handlungsanleitung f\u00fcr Top-Manager, die nicht ins Gef\u00e4ngnis wollen\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":10,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[30],"tags":[1724,369,227,1725,1726],"class_list":["post-15953","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-ethisches","tag-kant","tag-manager","tag-moral","tag-sittlichkeitstest","tag-universalisierbarkeit"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.9 - 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