{"id":16066,"date":"2015-02-04T00:01:29","date_gmt":"2015-02-03T23:01:29","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=16066"},"modified":"2015-05-20T16:14:44","modified_gmt":"2015-05-20T15:14:44","slug":"fachkraeftebedarf-und-minijobs-in-deutschlandwenn-der-elektriker-zum-minijobber-wird","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=16066","title":{"rendered":"<small>Junge Ordnungs\u00f6konomik<\/small><br\/>Fachkr\u00e4ftebedarf und Minijobs in Deutschland<br><font size=3; color=grey>Wenn der Elektriker zum Minijobber wird<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Das politische und mediale Interesse am Fachkr\u00e4ftebedarf ist anhaltend gro\u00df. Globalisierung und technischer Fortschritt erh\u00f6hen die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern in den Industriel\u00e4ndern. Wissensintensive Branchen geh\u00f6ren zu den Gewinnern und fragen verst\u00e4rkt kognitive F\u00e4higkeiten nach. Aber auch das Gesundheitsweisen wird in Zukunft an Bedeutung hinzugewinnen. Die Alterung der Gesellschaft beg\u00fcnstigt die Nachfrage nach gesundheitlichen und pflegerischen Leistungen. Aufstrebende Branchen weisen einen h\u00f6heren Arbeitskr\u00e4ftebedarf auf. Bereits in den 1960er Jahren sah sich Deutschland einem Arbeitskr\u00e4ftemangel gegen\u00fcber und f\u00fchrte unter anderem die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung ein. Seit 2003 werden diese Arbeitsverh\u00e4ltnisse auch \u201eMinijobs\u201c genannt. Sie gelten f\u00fcr monatliche Arbeitseinkommen unter 450 Euro, sind steuer- und abgabenfrei f\u00fcr den Arbeitnehmer und k\u00f6nnen auch neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbesch\u00e4ftigung aufgenommen werden. Damals wie heute sollen Minijobs die Arbeitsmarktpartizipation innerhalb der Bev\u00f6lkerung st\u00e4rken und die stille Reserve abbauen. Ob Minijobs den Arbeitskr\u00e4ftebedarf wissensintensiver und aufstrebender Branchen stillen kann, muss jedoch in Frage gestellt werden. Drei \u00dcberlegungen sind hierf\u00fcr von Bedeutung.<\/p>\n<ol>\n<li>Besteht allgemein ein Zusammenhang zwischen dem Fachkr\u00e4ftebedarf und den Minijobs?<\/li>\n<li>Verst\u00e4rken Minijobs den Fachkr\u00e4ftemangel?<\/li>\n<li>Wie sieht eine anreizkompatible Reform der Minijobs aus?<\/li>\n<\/ol>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Arbeitskr\u00e4ftebedarf und Minijobs bilden keine Schnittmenge<\/strong><\/p>\n<p>Eine Definition des Begriffs \u201eFachkraft\u201c ist stets arbitr\u00e4r, da eine Abgrenzung von normativen Vorstellungen beeinflusst wird. Besser eignet sich die Betrachtung des \u201eArbeitskr\u00e4ftebedarfs\u201c. Denn immer dann, wenn in einem bestimmten Arbeitssegment, Berufs- und Qualifikationsgruppe oder Wirtschaftszweig ein Nachfrage\u00fcberhang vorliegt, kann von einem Arbeitskr\u00e4ftebedarf bzw. Arbeitskr\u00e4fteengpass gesprochen werden. Ein geeignetes Ma\u00df zur Messung ist die Arbeitsmarktanspannung. Hierbei werden die Arbeitslosen in Relation zu den Vakanzen gesetzt. Je gr\u00f6\u00dfer der Wert ist, desto entspannter ist der Arbeitsmarkt, da den offenen Stellen mehr Jobsucher gegen\u00fcber stehen und somit die Besetzung der Stelle mit einem ad\u00e4quaten Bewerber einfacher wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Arbeitsmarktanspannung\" alt=\"Arbeitsmarktanspannung\" src=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Der aktuelle Arbeitskr\u00e4ftebedarf, nach Berufsgruppen aufgeschl\u00fcsselt, bietet nahezu keine \u00dcberraschungen (siehe Abbildung 1). Ingenieure, Elektriker, Techniker, \u00c4rzte, Krankenschwester und Bankfachleute haben eine Arbeitsmarktanspannung zwischen 1,3 und 2,7. Dort entspricht die Anzahl der Arbeitslosen fast der Gesamtzahl an Vakanzen oder \u00fcbersteigt diese gerade einmal um das Dreifache. F\u00fcr Logistikarbeiter und Verk\u00e4ufer ist die Lage am Arbeitsmarkt etwas entspannter. Das Verh\u00e4ltnis zwischen den Arbeitslosen und den Vakanzen liegt bei etwa 10. Am gr\u00f6\u00dften ist der Wettbewerb zwischen den Arbeitslosen in den Reinigungsberufen. Hier kommen auf eine Vakanz knapp 25 Arbeitslose in Frage. Demnach besteht am st\u00e4rksten besteht ein Engpass bei hochqualifizierten Arbeitskr\u00e4ften. Hieran schlie\u00dft sich die hohe Nachfrage nach Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung an. Im Bereich der einfachen Arbeit zeigt sich bisher kein Arbeitskr\u00e4fteengpass.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Arbeitskr\u00e4ftebedarf\" alt=\"Arbeitskr\u00e4ftebedarf\" src=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb2.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Werden der Arbeitskr\u00e4ftebedarf und die Minijobs gegen\u00fcber gestellt, zeigen die wettbewerbsintensiven Berufe einen h\u00f6heren Besch\u00e4ftigungsanteil an geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten (siehe Abbildung 2, links). Hierzu geh\u00f6ren unter anderem die Reinigungsberufe, Verkaufsberufe, Logistikarbeiter und F\u00fchrer von Fahrzeugen. Berufsgruppen, die einen st\u00e4rkeren Arbeitskr\u00e4ftebedarf haben, besch\u00e4ftigen wiederum einen geringeren Anteil ihrer Arbeitnehmer in Minijobs. Hier befinden sich unter anderem die IKT-Berufe, Elektroberufe und Berufe der Finanzdienstleistungen. Das empirische Bild festigt sich, wenn zus\u00e4tzlich die Qualifikationsanforderungen an die bestehenden Vakanzen nach Berufsgruppen n\u00e4her untersucht werden (siehe Abbildung 2, rechts). Berufe, die tendenziell einen h\u00f6heren Besch\u00e4ftigungsanteil an Minijobbern aufweisen, schreiben die meisten ihrer offenen Stellen f\u00fcr Geringqualifizierte aus. Das Umgekehrte gilt wiederum f\u00fcr Berufsgruppen mit einem sehr geringen Anteil an Minijobbern. Demnach befinden sich Minijobber verst\u00e4rkt in Berufsgruppen, die lediglich eine geringe Qualifikation erfordern und eine h\u00f6here Arbeitsmarktanspannung aufweisen. Letzteres l\u00e4sst darauf schlie\u00dfen, dass in den jeweiligen Berufsgruppen ein intensiver Wettbewerb zwischen den Arbeitslosen um die wenigen Vakanzen erfolgt. F\u00fcr Berufsgruppen, die einen h\u00f6heren Arbeitskr\u00e4ftebedarf aufzeigen, ist die Anwendung von Minijobs relativ uninteressant. Dies ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass sich die Mehrheit der Vakanzen an Hochqualifizierte richtet und dort eine wissensintensive Produktion erfolgt. Die h\u00f6here Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern erh\u00f6ht ceteris paribus die L\u00f6hne in diesen Berufen. Da Minijobs auf 450 Euro begrenzt sind, kommen sie demnach als Arbeitsverh\u00e4ltnis seltener in Frage.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Minijobber im Nebenverdienst sind h\u00f6her qualifiziert<\/strong><\/p>\n<p>Minijobs scheinen f\u00fcr Berufsgruppen mit einem h\u00f6heren Arbeitskr\u00e4ftebedarf nicht in Frage zu kommen. Demnach d\u00fcrfte die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung dort keinen Einfluss auf die Arbeitsmarktentwicklung haben. Dennoch weist eine aktuelle Studie von Eichhorst et al. (2013) darauf hin, dass die Anzahl an geleisteten Arbeitsstunden (entspricht der Anzahl an Vollzeit\u00e4quivalenten) durch eine Abschaffung der Minijobs erh\u00f6ht werden k\u00f6nnte. Zwar w\u00fcrden in diesem Fall die Vollzeit\u00e4quivalente im Bereich der Geringqualifizierten um 1700 Personen zur\u00fcckgehen, aber diesen w\u00fcrde ein Zuwachs an 11000 Mittelqualifizierten und 1500 Hochqualifizierten gegen\u00fcber stehen. Letzteres k\u00f6nnte somit einem aktuellen Arbeitskr\u00e4ftebedarf in bestimmten Branchen und Berufsgruppen entgegenwirken. Dieser Effekt ist unter anderem auf die derzeitige Ausgestaltung der Minijobs zur\u00fcckzuf\u00fchren. Das oben beschriebene empirische Bild der Minijobber nach Berufen \u00e4ndert sich n\u00e4mlich, wenn der Anteil an Minijobbern im Nebenverdienst nach Berufsgruppen n\u00e4her untersucht wird (siehe Abbildung 3).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb3.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Hochqualifizierte und Minijobs\" alt=\"Hochqualifizierte und Minijobs\" src=\"\/wordpress\/bilder\/cobabb3.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Berufsgruppen, die eine geringere Arbeitsmarktanspannung aufweisen, zeigen zugleich einen h\u00f6heren Anteil der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung im Nebenverdienst an der gesamten Minijobbesch\u00e4ftigung (siehe Abbildung 3, links). Ist die Arbeitsmarktsituation f\u00fcr eine Berufsgruppe entspannter, ist auch der Anteil der Minijobs im Nebenverdienst kleiner. Ferner steigen mit der Anzahl der Minijobs im Nebenverdienst auch die Qualifikationsforderungen an die Vakanzen in den einzelnen Berufen. Berufsgruppen, die einen Gro\u00dfteil ihrer Vakanzen an hochqualifizierte ausschreiben, zeigen einen h\u00f6heren Anteil an Minijobbern im Nebenverdienst.<\/p>\n<p>Dieser kontr\u00e4re Umstand ist der Tatsache geschuldet, dass sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer neben ihrer Hauptbesch\u00e4ftigung einen Minijob aufnehmen d\u00fcrfen. Da sich der Minijob lediglich am Bruttoarbeitseinkommen orientiert, k\u00f6nnen Facharbeiter und Hochqualifizierte mit einem hohen Stundenlohn, aber zugleich sehr geringem Arbeitsumfang, von dieser Steuer- und Abgabenfreiheit profitieren. Eine Auswertung des SOEP 2010 nach Eichhorst et al. (2013) ergab, dass 44,8 Prozent der geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten im Nebenverdienst einen Stundenlohn von mindestens 10 Euro erhalten und 54,5 Prozent eine w\u00f6chentliche Arbeitszeit von weniger als 5 Stunden haben. Im Kontrast dazu verdienen 73,1 Prozent der ausschlie\u00dflich geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten einen Stundenlohn von h\u00f6chstens 10 Euro und 70,8 Prozent haben eine w\u00f6chentliche Arbeitszeit von mindestens 5 Stunden. Eine Abschaffung der Minijobs f\u00fchrt demnach bei den Minijobbern im Nebenverdienst ceteris paribus zu einer Ausweitung der Arbeitszeit in der Hauptbesch\u00e4ftigung, um den Einkommensverlust aus den entfallenen Minijobs zu kompensieren. Dies begr\u00fcndet den Anstieg an Vollzeit\u00e4quivalenten bei den Mittel- und Hochqualifizierten.<\/p>\n<p>Eichhorst et al. (2013) schr\u00e4nken ihr Fazit jedoch dahingehend ein, dass eine Reformierung der Minijobs davon abh\u00e4ngt, welches Ziel mit dieser Lohnsubventionsform verfolgt wird. Die Hartz II-Reform f\u00fchrte die Minijobs ein, um zwei arbeitsmarktpolitische Ziele zu erreichen. Erstens sollte die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung f\u00fcr Geringqualifizierte eine Br\u00fccke aus der Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt bilden. Zweitens sollte die Humankapitalakkumulation in den Minijobs den Sprung auf eine voll sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle beg\u00fcnstigen. Beide Ziele wurden nach den bisherigen <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12258\" target=\"_blank\">empirischen Befunden<\/a> nicht erf\u00fcllt. Dies ist auch nicht weiter verwunderlich. Knapp 53,2 Prozent der Minijobber sind entweder Rentner oder befinden sich in einer Ausbildung, womit ein Gro\u00dfteil der Minijobber einer Bev\u00f6lkerungsgruppe angeh\u00f6rt, f\u00fcr welche diese Lohnsubvention nicht konzipiert wurde. Auch das Matching bei den geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigungen ist suboptimal. \u00dcber 50 Prozent der Minijobber gaben 2010 an, dass die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung nicht der eigenen Qualifikation entspricht. Au\u00dferdem haben 78 Prozent der Minijobber mindestens eine abgeschlossene berufliche Ausbildung, obwohl f\u00fcr 61,8 Prozent der geringf\u00fcgigen Besch\u00e4ftigung kein beruflicher Ausbildungsabschluss notwendig ist. Im Bereich der Minijobs liegen somit durchg\u00e4ngig imperfekte Matche in der Form vor, dass qualifiziertere Arbeitnehmer mit geringen Reservationsl\u00f6hnen geringqualifizierte Arbeitnehmer mit gleich hohen oder h\u00f6heren Reservationsl\u00f6hnen verdr\u00e4ngen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Konzertierte Reform der Minijobs<\/strong><\/p>\n<p>Lohnsubventionen, wie die Minijobs, f\u00f6rdern Arbeitsverh\u00e4ltnisse mit geringem Monatseinkommen. Dieses arbeitsmarktpolitische Instrument ben\u00f6tigt jedoch eine \u00f6konomische bzw. gesellschaftspolitische Rechtfertigung. In Deutschland wird \u00fcber das ALG II als garantiertes soziales Existenzminimum ein faktischer Mindestlohn definiert. Liegt dieser oberhalb des marktr\u00e4umenden Lohns, haben Arbeitslose keinen Anreiz, unterhalb dieser Grenze Arbeit auf dem Markt anzubieten. Es entsteht strukturelle Arbeitslosigkeit. Der Gesetzgeber kann ihr durch eine finanzielle F\u00f6rderung der Arbeitnehmer entgegenwirken. Die Einf\u00fchrung einer Lohnsubvention an Arbeitnehmer wirkt auf bereits Besch\u00e4ftigte wie eine Lohnsteigerung und auf Arbeitslose wie eine Senkung des Anspruchslohns. Die Besch\u00e4ftigungschancen der Geringqualifizierten und ALG II-Bezieher erh\u00f6hen sich, da diese nun bereit sind zu geringeren Marktl\u00f6hnen ein Arbeitsverh\u00e4ltnis aufzunehmen. Eine anreizkompatible und besch\u00e4ftigungsf\u00f6rdernde Reform der fl\u00e4chendeckenden Subventionierung geringer Einkommen muss demnach besser auf das bestehende Steuer- und Transfersystem abgestimmt werden. Auch der F\u00f6rderkreis muss klarer abgegrenzt werden, um ungew\u00fcnschte Nebeneffekte zu vermeiden. Eine Neuausrichtung bedarf folgender Elemente, die in Einklang zu bringen sind und zielgerichtet wirken (siehe Tabelle 1):<\/p>\n<ol>\n<li>Abschaffung der Mini- und Midijobs in ihrer aktuellen Form<\/li>\n<li>Einf\u00fchrung einer Einkommenssubvention f\u00fcr geringe Arbeitseinkommen<\/li>\n<li>Reform des ALG II und der Hinzuverdienstregeln<\/li>\n<\/ol>\n<p>Das erste Reformelement ist die Abschaffung der vollen bzw. anteiligen Steuer- und Abgabenfreiheit der Mini- und Midijobs. F\u00fcr den Beitragssatz der Arbeitgeber gilt jedoch eine Ausnahmeregelung in der Form, dass Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse bis 200 Euro mit 25 Prozent belastet werden. Diese Ausnahme l\u00e4sst sich in zwei Schritten begr\u00fcnden. Zum einen darf die Pauschale den allgemeinen Arbeitgeberbeitragssatz nicht unterschreiten, damit Besch\u00e4ftigungen mit geringen Bruttomonatseinkommen und geringem Arbeitsvolumen unattraktiv bleiben. Zum anderen darf die Pauschale nicht zu hoch sein um den Arbeitgebern weiterhin zu erm\u00f6glichen, in Sto\u00dfzeiten Kleinbesch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse (Besch\u00e4ftigungen bis 200 Euro) anzubieten. Arbeitsverh\u00e4ltnisse bis 200 Euro sollen sich somit lediglich auf kurzfristige, saisonale und nicht t\u00e4glich anliegende T\u00e4tigkeiten begrenzen. Um Geringqualifizierten und ALG II-Beziehern, trotz der h\u00f6heren Steuer- und Abgabenbelastung, einen Anreiz zur Arbeitsaufnahme zu setzen, erfolgt die F\u00f6rderung der geringen Einkommen \u00fcber eine direkte, steuerfinanzierte Subvention nach amerikanischem Vorbild. H\u00f6here Einkommen werden st\u00e4rker gef\u00f6rdert. Dies erh\u00f6ht den Anreiz, die individuelle Arbeitszeit auszuweiten. Die praktische Umsetzung der Einkommenssubvention k\u00f6nnte \u00fcber eine Steuergutschrift erfolgen, die am Ende des Jahres mit der zu entrichtenden Einkommenssteuer verrechnet wird. Bei Einkommensteuerfreiheit wird sie letztlich direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/cobtab1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Reform der Minijobs\" alt=\"Reform der Minijobs\" src=\"\/wordpress\/bilder\/cobtab1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Die finanzielle F\u00f6rderung der niedrigen Einkommen hat jedoch keinen Effekt auf ALG II-Bezieher, wenn diese den Gro\u00dfteil ihrer Einnahmen an den Staat abgeben m\u00fcssen. Aus diesem Grund m\u00fcssen auch die Hinzuverdienstregeln des ALG II an die Lohnsubvention angepasst werden. Eine volle Anrechnung bis zu einem Monatseinkommen von 200 Euro gew\u00e4hrleistet, dass ALG II-Bezieher keinen Kleinstbesch\u00e4ftigungen nachgehen, die weder die Belastung des Steuersystems merklich reduzieren noch dem Leistungsberechtigten eine Chance zur langfristigen Integration in den Arbeitsmarkt bieten. Ab der 200 Euro-Schwelle sinkt mit jedem hinzuverdienten Euro der prozentuale Anteil, den der ALG II-Bezieher von diesem an die Bundesagentur abgeben muss. Ab einem Monatseinkommen von 1000 Euro steigt die effektive Transferentzugsrate wieder sukzessive an, da f\u00fcr Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse oberhalb dieser Grenze eine langfristige Integration in das Erwerbsleben wahrscheinlicher wird. Ferner erfolgt eine Senkung der Regelbedarfsleistungen. Hiermit sinkt zwar das soziale Existenzminimum der ALG II-Bezieher, in Kombination mit den verbesserten Hinzuverdienstregeln kann aber ein effektiverer Anreiz zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsausweitung erzielt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Berufsgruppen, die aktuell einen hohen Arbeitskr\u00e4ftebedarf aufweisen, zeigen lediglich einen geringen Anteil an Minijobbern und eine geringe Anzahl an offenen Stellen f\u00fcr Geringqualifizierte. Im Nebenverdienst geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte befinden sich vermehrt in frequentierten Berufen mit hohen Qualifikationsanforderungen an die Arbeitnehmer. Der aktuelle Arbeitskr\u00e4ftebedarf ist nicht auf die allgemeine Subventionierung \u00fcber Minijobs zur\u00fcckzuf\u00fchren, sondern auf die verst\u00e4rkte Nutzung der Minijobs im Nebenverdienst durch Hochqualifizierte. Diese Sonderbehandlung des Zweitjobs verzerrt die Arbeitsangebotsentscheidung der qualifizierten Arbeitnehmer. Eine Umstrukturierung der derzeitigen Regelungen muss anreizkompatibel ausgestaltet werden ohne unerw\u00fcnschte Nebeneffekte auszul\u00f6sen. Die Einf\u00fchrung einer Einkommenssubvention und die anreizkompatible Ausgestaltung des ALG II k\u00f6nnen hier gemeinsam positive Arbeitsanreize f\u00fcr Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose setzen. Dies h\u00e4tte zudem einen positiven Nebeneffekt auf das Arbeitsangebot der Mittel- und Hochqualifizierten, welche nun nicht mehr die M\u00f6glichkeit haben einen steuer- und abgabenfreien Nebenjob aufzunehmen.<\/p>\n<h4>Literatur<\/h4>\n<p>Berthold, N. \/ Coban, M. (2013): Mini- und Midijobs in Deutschland. Lohnsubventionen ohne Besch\u00e4ftigungseffekte, ORDO, Jg. 64, S. 289-323.<\/p>\n<p>Eichhorst, W. \/ Hinz, T. \/ Marx, P. \/ Peichl, A. \/ Pestel, N. \/ Siegloch,S. \/ Thode, E. \/ Tobsch, V. (2012): Geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung. Situation und Gestaltungsoptionen, IZA Research Report Series, Nr. 47.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das politische und mediale Interesse am Fachkr\u00e4ftebedarf ist anhaltend gro\u00df. Globalisierung und technischer Fortschritt erh\u00f6hen die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitnehmern in den Industriel\u00e4ndern. 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