{"id":16839,"date":"2015-04-27T12:39:09","date_gmt":"2015-04-27T11:39:09","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=16839"},"modified":"2015-04-27T12:39:09","modified_gmt":"2015-04-27T11:39:09","slug":"ordnungspolitischer-kommentarist-die-regelgebundene-wirtschaftspolitik-am-ende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=16839","title":{"rendered":"<small>Ordnungspolitischer Kommentar<\/small><br\/>Ist die regelgebundene Wirtschaftspolitik am Ende?"},"content":{"rendered":"<p>Der neuerliche Kreditbedarf Griechenlands hat die euro\u00c2\u00adp\u00e4ische Staatsverschuldungskrise, die zuvor in der \u00f6f\u00c2\u00adfentlichen Wahrnehmung als nahezu \u00fcberwunden galt, wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. Innerhalb Deutschlands spielt das Thema Staatsverschuldung der\u00c2\u00adzeit eine geringe Rolle, da alle staatlichen Ebenen in der Summe einen \u00dcberschuss erwirtschaften. Zu kurz kommt dabei allerdings, dass auch einige Bundesl\u00e4nder und Kommunen eine hohe Neuverschuldung aufweisen. Es stellt sich somit die Frage, wie ein langfristig sinnvolles wirtschaftspolitisches Ziel, wie die Begrenzung der Staatsverschuldung, politisch durchgesetzt werden kann.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><b>Ordnungspolitik vs. Prozesspolitik<\/b><\/p>\n<p>In der \u00f6konomischen Theorie wird zwischen regelge\u00c2\u00adbundener Ordnungspolitik und Prozesspolitik unterschie\u00c2\u00adden. Die Ordnungspolitik versucht, grunds\u00e4tzliche Rahmen\u00c2\u00adbedingungen f\u00fcr das Wirtschaftsgeschehen zu schaffen, innerhalb derer die Wirtschaftsakteure ihre eigenen Ziele verfolgen k\u00f6nnen. In das Marktergebnis wird nicht eingegriffen, sofern die Marktteilnehmer nicht gegen die geltenden Regeln versto\u00dfen. Dazu wird der Handlungsspielraum der Tr\u00e4ger der Wirtschaftspolitik eingeengt, indem diese ihr Handeln auf die Setzung der Rahmenbedingungen beschr\u00e4nken. Ein gro\u00dfer Vorteil dieses Vorgehens liegt darin, dass langfristig wohlfahrts\u00c2\u00adsteigernde Ziele, wie z.\u00c2\u00a0B. eine Begrenzung der Staatsver\u00c2\u00adschuldung oder Preisniveaustabilit\u00e4t, durchgesetzt werden k\u00f6nnen. Andernfalls fallen solche Ziele h\u00e4ufig kurz\u00c2\u00adfristigen Interessen der Tr\u00e4ger der Wirtschaftspolitik, etwa der Befriedigung bestimmter Interessengruppen vor Wahlen, zum Opfer. Diese Ausrichtung spielt in der wirtschafts\u00c2\u00adpolitischen Debatte in Deutschland traditionell eine gro\u00dfe Rolle. Beispiele f\u00fcr solche Regeln sind die Schulden\u00c2\u00adbremse, die Rentenformel und die Verlagerung der Geld\u00c2\u00adpolitik auf eine, dem Ziel der Preisniveaustabilit\u00e4t ver\u00c2\u00adpflichtete, unabh\u00e4ngige Zentralbank.<\/p>\n<p>In der Prozesspolitik hingegen dienen wirtschafts\u00c2\u00adpolitische Entscheidungen insbesondere der Realisierung eines politisch gew\u00fcnschten Marktergebnisses. Eine Be\u00c2\u00adschr\u00e4nkung des Handlungsspielraums der wirtschafts\u00c2\u00adpolitischen Akteure \u2013 insbesondere die Bindung zuk\u00fcnftiger Akteure \u2013 ist nicht vorgesehen. In vielen anderen Eurostaaten wurden die Folgen der damit verbundenen st\u00e4rkeren Kurzfristorientierung der politischen Akteure (z.\u00c2\u00a0B. h\u00f6here Inflationsraten) hinge\u00c2\u00adnommen. Diese Ausrichtung spiegelt sich in diesen Staaten auch in einem deutlich geringeren Einfluss der Verfassungsgerichtsbarkeit wider. W\u00e4hrend das Bundes\u00c2\u00adverfassungsgericht dem Gesetzgeber regelm\u00e4\u00dfig Auflagen erteilt und sogar ganze Gesetze f\u00fcr verfassungs\u00c2\u00adwidrig erkl\u00e4rt, wird eine derartige Beschr\u00e4nkung des Handlungsspielraums des Gesetzgebers in vielen anderen Eurostaaten als deutsche Eigenart angesehen.<\/p>\n<p><b>Perspektivunterschiede zwischen den Eurostaaten<\/b><\/p>\n<p>Das unterschiedliche Grundverst\u00e4ndnis von Wirtschafts\u00c2\u00adpolitik l\u00e4sst sich an der Entwicklung der W\u00e4hrungsunion verdeutlichen. Deutschland hat der Einf\u00fchrung der W\u00e4hrungs\u00c2\u00adunion nur nach der Verabschiedung strenger Regeln (Nichtbeistandsklausel, Begrenzung der Staatsver\u00c2\u00adschuldung, Verbot der monet\u00e4ren Staatsfinanzierung) zugestimmt. Die damit verbundene Erwartung, die betroffenen Akteure auf bestimmte Verhaltensweisen zu verpflichten, hat sich allerdings nicht in allen F\u00e4llen erf\u00fcllt. Als im Mai 2010 erstmals eine harte Entscheidung zwischen der kurzfristigen Verhinderung der Zahlungsunf\u00e4higkeit eines Eurostaates und der als langfristig sinnvoll erkannten Regel der Nichtbeistands-klausel anstand, setzte sich die Kurzfristorientierung durch.<\/p>\n<p>Diesen Regelbruch nahm Deutschland zum Anlass, sich f\u00fcr neue Regeln einzusetzen. Der installierte Rettungs\u00c2\u00adschirm sollte nur dann Kredite an Eurostaaten auszahlen, wenn sich die Empf\u00e4ngerstaaten im Gegenzug zu Struktur\u00c2\u00adreformen verpflichteten. Wiederum war damit die Erwartung verbunden, dass diese neuen Regeln sowie eine politische Aufsicht die Akteure zu einer Verhaltens\u00c2\u00ad\u00e4nderung bewegen w\u00fcrden. Die betroffenen Krisenstaaten lie\u00dfen sich darauf ein, da so ihr kurzfristiges Interesse nach zus\u00e4tzlichen Mitteln von den Eurostaaten erf\u00fcllt wurde. Die im Gegenzug versprochenen langfristigen Strukturreformen wurden in einigen Empf\u00e4ngerstaaten umgesetzt, wodurch die wirtschaftliche Erholung in diesen L\u00e4ndern vorangetrieben wurde. Andere Regierungen setzten die eingegangenen Verpflichtungen allerdings nicht im notwendigen Umfang um, da diese mit schmerzhaften Einschnitten f\u00fcr relevante W\u00e4hlergruppen verbunden gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p><b>Perspektivunterschiede innerhalb Deutschlands<\/b><\/p>\n<p>Auch innerhalb Deutschlands kommt es politisch immer wieder zu Konflikten zwischen Regeln zur Verfolgung langfristiger Ziele und kurzfristigen Interessen. Obwohl beispielsweise zur Beschr\u00e4nkung der Staatsverschuldung eine Schuldenbremse vereinbart wurde, schr\u00e4nken einige Bundesl\u00e4nder ihre Ausgaben nicht in einem zu deren Einhaltung erforderlichen Ma\u00dfe ein. Auch muss erw\u00e4hnt werden, dass Deutschland gemeinsam mit Frankreich 2002 und 2003 gegen die Maastricht-Regeln versto\u00dfen und so einen Pr\u00e4zedenzfall geschaffen hat.<\/p>\n<p><b>Schritte zur Wiederbelebung einer regelgebundenen Wirtschaftspolitik<\/b><\/p>\n<p>Ein Regelbruch wird h\u00e4ufig pragmatisch damit begr\u00fcndet, dass die Anwendung der bestehenden Regel im vor\u00c2\u00adliegenden Einzelfall einen gr\u00f6\u00dferen Schaden erzeugen w\u00fcrde als die Nichtanwendung. Dies mag in Einzelf\u00e4llen im Hinblick auf sich \u00e4ndernde politische Ziele nachvollziehbar sein. Allerdings entfaltet eine solche Politik eine weit \u00fcber den Einzelfall hinausgehende Wirkung. Die durch die Verabschiedung einer Regel erhoffte Verhaltens\u00c2\u00adanpassung der Akteure wird weniger wahrscheinlich, wenn die Einhaltung von Regeln stets Gegenstand von politischen Verhandlungen ist. Frankreich etwa verst\u00f6\u00dft seit 2008 durchgehend gegen die Neuverschuldungsgrenze. Sanktionen konnte Frankreich aufgrund seines politischen Einflusses allerdings immer wieder verhindern. Von einer Einzelfall\u00c2\u00adentscheidung zur Nichtanwendung einer Regel gehen also stets Anreize f\u00fcr alle Akteure aus, k\u00fcnftig auf Anstrengungen zur Einhaltung der Regel zu verzichten.<\/p>\n<p>Wenn zwischen Akteuren \u2013 unabh\u00e4ngig von bestehenden Regeln \u2013 stets um jeden Preis ein Kompromiss geschlossen wird, kann es f\u00fcr die Akteure rational sein, die Ver\u00c2\u00adhandlungen mit extremen Positionen zu beginnen. Genau diese Strategie verfolgte offenbar die neugew\u00e4hlte griechische Regierung, die die urspr\u00fcnglich von den Vorg\u00e4nger\u00c2\u00adregierungen als Gegenleistung f\u00fcr Hilfs\u00c2\u00adzahlungen verbindlich zugesagten Strukturreformen vollst\u00e4ndig ablehnte und von dieser Extremposition erst nach Zugest\u00e4ndnissen im Rahmen von Verhandlungen abwich.<\/p>\n<p>Um das Prinzip der Regelbindung wiederzubeleben, muss daher zun\u00e4chst konstatiert werden, wie betr\u00e4chtlich der durch die fortw\u00e4hrende Nichteinhaltung von Regeln ausgel\u00f6ste Glaubw\u00fcrdigkeitsverlust des Rechts ist. F\u00fcr die Zukunft muss die Annahme, bereits der Beschluss einer Regel werde f\u00fcr eine hinreichende Verhaltens\u00e4nderung der Akteure sorgen, grunds\u00e4tzlich hinterfragt werden. Stattdessen muss beim Beschluss von Regeln der Frage, wie mit einem Regelbruch umzugehen ist, mindestens genauso gro\u00dfe Bedeutung zugemessen werden, wie der Ausgestaltung der Regel selbst. Zur Wiederherstellung der Glaubw\u00fcrdigkeit von Regeln darf die Sanktionierung von Regelverst\u00f6\u00dfen nicht l\u00e4nger verhandelbar sein.<\/p>\n<p>Eine regelgebundene Wirtschaftspolitik erfordert somit die Bereitschaft, die f\u00fcr den Fall der Nichteinhaltung vereinbarten Konsequenzen auch durchzusetzen. Sind Akteure zum Beschluss einer Regel, aber nicht zur verbindlichen Festlegung der Konsequenzen bei Nicht\u00c2\u00adeinhaltung bereit, bestehen erhebliche Zweifel an deren Absicht, die Regel einzuhalten. Gerade bei Akteuren mit einem prozesspolitischen Verst\u00e4ndnis von Wirtschafts-politik erscheint es daher fraglich, inwiefern die Zustimmung zu unverbindlichen Regeln, welche f\u00fcr diese eher den Charakter einer losen Absichtserkl\u00e4rung haben, eine hinreichende Gegenleistung f\u00fcr sofortige Zahlungen darstellt.<\/p>\n<p>Die verbindliche Festlegung von Konsequenzen bei Nichteinhaltung ist zudem nur dann glaubw\u00fcrdig, wenn die vereinbarten Regeln konsistent sind. Dies war in der europ\u00e4ischen W\u00e4hrungsunion nicht der Fall. Einerseits galt die Nichtbeistandsklausel, welche besagt dass Staaten bei \u00dcberschuldung nicht gerettet werden und Staatsanleihen somit einem Ausfallrisiko unterliegen. Anderseits galten Staatsanleihen f\u00fcr Banken als risikolose Anlageklasse, f\u00fcr welche diese kein Eigenkapital vorhalten mussten. Diese Inkonsistenz hat die Glaub\u00c2\u00adw\u00fcrdigkeit der Nichtbeistandsklausel untergraben, da dessen Einhaltung massive Kosten im Bankensektor erzeugt h\u00e4tte.<\/p>\n<p><b>Ausblick<\/b><\/p>\n<p>Die regelgebundene Wirtschaftspolitik hat in der j\u00fcngsten Vergangenheit einen massiven Glaubw\u00fcrdigkeitsverlust erlitten. Eine Reaktivierung des Prinzips der Regel\u00c2\u00adbindung ist nur dann m\u00f6glich, wenn Politiker entgegen dem pragmatischen Zeitgeist bereit sind, sich selbst durch die Festlegung auf Regeln f\u00fcr die Zukunft bestimmte Handlungsm\u00f6glichkeiten zu verbauen. Vorschl\u00e4ge, wie z.\u00c2\u00a0B. automatische Sanktionen bei \u00dcberschreitung einer Neuverschuldungsgrenze, k\u00f6nnten dazu beitragen, die \u00dcberpr\u00fcfung der Regeleinhaltung den politischen Akteuren zu entziehen und diese damit wirksamer auf die Verfolgung langfristiger Ziele zu verpflichten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 03\/2015 der <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/publikationen\/ordnungspolitischer-kommentar\/\">Reihe Ordnungspolitischer Kommentar<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der neuerliche Kreditbedarf Griechenlands hat die euro\u00c2\u00adp\u00e4ische Staatsverschuldungskrise, die zuvor in der \u00f6f\u00c2\u00adfentlichen Wahrnehmung als nahezu \u00fcberwunden galt, wieder auf die politische Tagesordnung gesetzt. 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