{"id":17092,"date":"2015-05-05T00:01:14","date_gmt":"2015-05-04T23:01:14","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17092"},"modified":"2015-05-20T16:11:42","modified_gmt":"2015-05-20T15:11:42","slug":"mindestloehne-und-lohnsubventionenwelche-interaktionseffekte-gibt-es","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17092","title":{"rendered":"<small>Junge Ordnungs\u00f6konomik<\/small><br\/>Mindestl\u00f6hne und Lohnsubventionen<br><font size=3; color=grey>Wie interagieren beide?<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Seit Januar 2015 ist der allgemeine Mindestlohn in H\u00f6he von 8,50 Euro politische Realit\u00e4t in Deutschland. W\u00e4hrend hierzulande \u00fcber die m\u00f6glichen Besch\u00e4ftigungseffekte des neuen Mindestlohns diskutiert wird und die verschiedenen Lohnsubventionsformen unabh\u00e4ngig voneinander evaluiert werden, befinden sich die \u00d6konomen auf der anderen Seite des Atlantiks bereits in Runde zwei der Mindestlohnkontroverse. Institute wie das <em>Center on Budget and Policy Priorities<\/em> sprechen sich f\u00fcr eine weitere Erh\u00f6hung des US-amerikanischen Mindestlohns aus, um die Effektivit\u00e4t des Earned Income Tax Credit (EITC) zu st\u00e4rken. Diese kontraintuitive These gr\u00fcndet darauf, dass Lohnsubventionen wie der EITC positive Arbeitsanreize bei den F\u00f6rderberechtigten setzt, indem diese bereit sind zu geringeren Marktl\u00f6hnen eine Besch\u00e4ftigung aufzunehmen. Die Einf\u00fchrung eines bindenden Mindestlohns oder dessen Erh\u00f6hung kann diesen Effekt besonders f\u00fcr diejenigen F\u00f6rderberechtigten st\u00e4rken, die trotz Lohnsubventionen einen h\u00f6heren Anspruchslohn aufweisen. Scheinbar liegt zwischen den beiden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten eine verst\u00e4rkende Beziehung vor. Lediglich das Augenmerk auf das Arbeitsangebot zu richten, greift jedoch zu kurz. Erstens wird au\u00dfer Acht gelassen, wie eine solche Politikkombination die Arbeitsnachfrage beeinflusst. Zweitens wird der Besch\u00e4ftigungseffekt auf Nicht-F\u00f6rderberechtigte ausgespart. Mit Blick auf den neuen deutschen Mindestlohn, ist die US-amerikanische Debatte auch f\u00fcr Deutschland von Interesse. Durch die Mini- und Midijobs sowie die Kombilohnkomponente des ALG II existiert in Deutschland seit 2005 ein fl\u00e4chendeckendes Kombilohnmodell f\u00fcr Geringverdiener. Die Frage, wie Lohnsubventionen und Mindestl\u00f6hne in Bezug auf Besch\u00e4ftigungschancen von Geringverdienern interagieren und wie diese Interaktionseffekte zwischen einzelnen Arbeitnehmergruppen variieren k\u00f6nnen, stellt sich seit Anfang 2015 auch hierzulande.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Theorie<\/strong><\/p>\n<p>Die Auswirkungen eines bindenden Mindestlohns und einer arbeitnehmerseitigen Lohnsubvention k\u00f6nnen innerhalb des Gewinnmaximierungskalk\u00fcls eines repr\u00e4sentativen Unternehmens n\u00e4her untersucht werden. Hierzu werden vier verschiedene Arbeitnehmertypen in die Analyse integriert, um Substitutions- bzw. Komplement\u00e4rbeziehungen zwischen diesen genauer zu bestimmten. Die Arbeitnehmertypen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer F\u00f6rderberechtigung und ihrem Grad an Berufserfahrung:<\/p>\n<ol>\n<li>Nicht subventionsberechtigte Berufsunerfahrene<\/li>\n<li>Subventionsberechtigte Berufsunerfahrene<\/li>\n<li>Nicht subventionsberechtigte Berufserfahrene<\/li>\n<li>Subventionsberechtigte Berufserfahrene<\/li>\n<\/ol>\n<p>Bei allen vier Arbeitnehmertypen handelt es sich grunds\u00e4tzlich um Geringqualifizierte bzw. Geringverdiener, die sich lediglich an der L\u00e4nge ihrer Berufserfahrung und ihrer F\u00f6rderberechtigung f\u00fcr eine Lohnsubvention unterscheiden. Der gemeinsame Effekt eines Mindestlohns und einer Lohnsubvention h\u00e4ngt von den Kreuzlohnelastizit\u00e4ten zwischen zwei Arbeitnehmertypen ab, wobei sich die berufsunerfahrenen und berufserfahrenen Arbeitnehmer jeweils in der gleichen \u201eArbeitnehmergruppe\u201c befinden.<\/p>\n<p>Ohne Mindestlohn und Lohnsubventionen werden auf dem Arbeitsmarkt Marktl\u00f6hne entsprechend der Produktivit\u00e4t der beiden Arbeitnehmergruppen realisiert. Berufserfahrene erzielen h\u00f6here L\u00f6hne als Berufsunerfahrene. Nun wird ein Mindestlohn eingef\u00fchrt bzw. ausgeweitet, so dass dieser lediglich f\u00fcr die Berufsunerfahrenen bindend ist. Anschlie\u00dfend erfolgt die Einf\u00fchrung bzw. Ausweitung einer arbeitnehmerseitigen Lohnsubvention. Die Interaktionseffekte der beiden Politikinstrumente variieren zwischen den einzelnen Arbeitnehmertypen.<\/p>\n<p>Eine Lohnf\u00f6rderung senkt grunds\u00e4tzlich durch eine Rechtsverschiebung des jeweiligen Arbeitsangebots den Marktlohn. Da die Berufsunerfahrenen bereits zum Mindestlohn besch\u00e4ftigt werden, hat die Lohnsubvention keinen Effekt auf den Marktlohn der f\u00f6rderberechtigten Berufsunerfahrenen. F\u00fcr subventionierte Berufserfahrene hingegen senkt die Lohnf\u00f6rderung den Marktlohn. Die maximale Untergrenze dieser Lohnsenkung bildet auch hier die neue Mindestlohnh\u00f6he. Durch die Politikkombination wird demnach der Lohnabstand zwischen den Berufsunerfahrenen und den Berufserfahrenen verkleinert. Das Lohnverh\u00e4ltnis zwischen den beiden Arbeitnehmergruppen verbessert sich Gunsten der Berufserfahrenen, welche nun vermehrt berufsunerfahrene Arbeitnehmer substituieren. Die Besch\u00e4ftigungsmengen der Berufsunerfahrenen sinken.<\/p>\n<p>Zwischen den subventionierten und den nicht subventionierten Berufserfahrenen wird der Lohnabstand jedoch ausgeweitet. Ob auch die berufserfahrenen, nicht subventionierten Arbeitnehmer ihre Besch\u00e4ftigung ausweiten k\u00f6nnen, h\u00e4ngt g\u00e4nzlich davon ab, ob ihre Kreuzlohnelastizit\u00e4t negativ ist. In diesem Fall w\u00e4ren die beiden Arbeitnehmertypen der Berufserfahrenen Nettokomplemente. Liegt dieser Umstand vor, k\u00f6nnen sie ihre Besch\u00e4ftigung im Vergleich zum Ausgangszustand erh\u00f6hen. Bis hierhin sind die Berufserfahrenen, insbesondere die subventionierten Berufserfahrenen, Profiteure der Politikkombination. Zu den Verlierern aus einer Kombination von Mindestl\u00f6hnen und Lohnsubventionen geh\u00f6ren die Berufsunerfahrenen. Wird der Mindestlohn jedoch weiter angehoben, so dass er den Marktlohn der f\u00f6rderberechtigten Berufserfahrenen \u00fcbersteigt, erfahren auch diese Besch\u00e4ftigungsverluste. Der negative Mindestlohneffekt hebt dann den positiven Lohnsubventionseffekt vollkommen auf.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Empirie<br \/>\nInteraktionseffekte in den USA<\/strong><\/p>\n<p>In den USA koexistieren bereits seit \u00fcber 40 Jahren arbeitnehmerseitige Lohnsubventionen und Mindestl\u00f6hne. Mit Hilfe des Current Population Surveys k\u00f6nnen die theoretischen Substitutionseffekte einer empirischen \u00dcberpr\u00fcfung unterzogen werden (Abbildung 1). Hierzu werden bindende Mindestl\u00f6hne f\u00fcr die US-amerikanischen Bundesstaaten mit Besch\u00e4ftigungsquoten verschiedener Arbeitnehmertypen in Verbindung gesetzt. Im Sinne der Theorie handelt es sich bei den High School Absolventen um \u201eberufserfahrene\u201c Arbeitnehmer und High School Abbrecher stellen die Berufsunerfahrenen dar. In beiden Arbeitnehmergruppen befinden sich Personen, die eine Lohnsubvention in Form des EITC erhalten bzw. nicht erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobabb1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Mindestlohn USA\" alt=\"Mindestlohn USA\" src=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobabb1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Die Besch\u00e4ftigungsquoten der einzelnen Arbeitnehmertypen sind unterschiedlich mit der Mindestlohnh\u00f6he korreliert. So weisen Bundesstaaten mit einem hohen Mindestlohn im Durchschnitt geringere Besch\u00e4ftigungsquoten an nicht subventionierten High School Abbrechern auf. Auf die Besch\u00e4ftigung an f\u00f6rderberechtigten High School Abbrechern hat der Mindestlohn jedoch keinen Einfluss. Ersteres best\u00e4tigt die theoretischen \u00dcberlegungen. Die Besch\u00e4ftigung an nicht f\u00f6rderberechtigten Berufsunerfahrenen nimmt durch eine Kombination von Lohnsubventionen und h\u00f6heren Mindestl\u00f6hnen ab. Letzteres kann jedoch nicht aus dem theoretischen Modell heraus erkl\u00e4rt werden. Dort bedingt der Mindestlohn eine Reduktion der Besch\u00e4ftigung dieses Arbeitnehmertyps. Der empirische Tatbestand ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass in den USA in bestimmten Branchen und auch in bestimmten Bundesstaaten unterhalb der gesetzlichen Lohnuntergrenze verg\u00fctet werden darf. In diesen F\u00e4llen k\u00f6nnen sich subventionsberechtigte High School Abbrecher gegen\u00fcber den nicht f\u00f6rderf\u00e4higen High School Abbrechern besser stellen, indem sie ihren Reservationslohn senken und somit zu geringeren Marktl\u00f6hnen besch\u00e4ftigt werden. Dieser Tatbestand wirkt dem negativen Mindestlohneffekt entgegen, so dass insgesamt keine Korrelation zwischen Besch\u00e4ftigungsquote und Mindestlohnh\u00f6he f\u00fcr diesen Arbeitnehmertyp vorliegt.<\/p>\n<p>Ein negativer Zusammenhang von Besch\u00e4ftigung und Mindestlohnh\u00f6he zeigt sich auch f\u00fcr High School Absolventen, die keine Lohnsubvention in Form des EITC erhalten. Demnach scheint die Kreuzlohnelastizit\u00e4t zwischen den berufserfahrenen Arbeitnehmern positiv zu sein. F\u00f6rderberechtigte und nicht f\u00f6rderberechtigte Berufserfahrene sind somit Nettosubstitute auf dem US-amerikanischen Arbeitsmarkt. Eine nicht-lineare Beziehung zwischen Besch\u00e4ftigung und Mindestlohnh\u00f6he zeigen High School Absolventen, die eine EITC-F\u00f6rderung erhalten. W\u00e4hrend Bundesstaaten mit geringeren Mindestl\u00f6hnen h\u00f6here Besch\u00e4ftigungsquoten aufweisen, kehrt sich dieses Verh\u00e4ltnis f\u00fcr h\u00f6here Mindestl\u00f6hne um. Die Besch\u00e4ftigungsquoten der Bundesstaaten zeigen in Abh\u00e4ngigkeit der Mindestlohnh\u00f6he einen buckelf\u00f6rmigen Verlauf. Dieses Ergebnis ist auf die Auswirkungen des relativen Lohnverh\u00e4ltnisses zwischen Berufsunerfahrenen und Berufserfahrenen zur\u00fcckzuf\u00fchren. Steigende Mindestl\u00f6hne verringern den Lohnabstand zwischen den beiden Arbeitnehmergruppen und beg\u00fcnstigen insbesondere die subventionsberechtigten Berufserfahrenen, da diese niedrigere Reservationsl\u00f6hne als nicht f\u00f6rderf\u00e4hige Berufserfahrene aufweisen. Die Unternehmen strukturieren ihre Belegschaft um, indem Berufsunerfahrene durch subventionierte Berufserfahrene substituiert werden. Die Besch\u00e4ftigungsquote f\u00fcr High School Absolventen, die einen EITC erhalten, ist somit h\u00f6her. Steigt die Lohnuntergrenze weiter an und \u00fcberschreitet die Grenzproduktivit\u00e4t der Berufserfahrenen, wird der positive Lohnsubventionseffekt durch den negativen Mindestlohneffekt \u00fcberkompensiert. Die Besch\u00e4ftigungsquote an f\u00f6rderberechtigten High School Absolventen ist r\u00fcckl\u00e4ufig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobabb2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Mindestlohnarbeiter USA\" alt=\"Mindestlohnarbeiter USA\" src=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobabb2.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Ein weiteres Indiz f\u00fcr Substitutionseffekte zwischen den verschiedenen Arbeitnehmertypen zeigt die Entwicklung der personellen Zusammensetzung des US-amerikanischen Mindestlohnsektors (Abbildung 2). W\u00e4hrend 1992 auf zehn High School Absolventen ohne F\u00f6rderung lediglich zwei mit F\u00f6rderung kamen, liegt die Relation am aktuellen Rand bereits bei fast 0,6 und somit dem dreifachen Wert. Im Gegenzug dazu verblieb die Relation zwischen subventionierten und nicht subventionierten High School Abbrechern \u00fcber die Zeit hinweg relativ konstant. Dies zeigt einen starken Umschwung innerhalb des Mindestlohnsektors zu vermehrt subventionierten High School Absolventen. Insbesondere der starke Anstieg bundesstaatlicher Mindestl\u00f6hne im Vergleich zum bundesweiten Mindestlohn beg\u00fcnstigte diese Entwicklung. Seit der Jahrtausendwende stieg die Anzahl an Bundesstaaten, die eine eigene Lohnuntergrenze oberhalb des Bundesweiten aufweisen, von elf auf zwanzig in 2013.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Empirie<br \/>\nInteraktionseffekte in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung des Mindestlohns im Januar 2015, wird auch in Deutschland Interdependenzen zwischen den Lohnsubventionen (Mini-\/Midijobs und ALG II) und der allgemeinen Lohnuntergrenze ausl\u00f6sen. Bisher kann lediglich eingesch\u00e4tzt werden, wie viele Arbeitnehmer von der geplanten Mindestlohneinf\u00fchrung betroffen und insbesondere welche Arbeitnehmergruppen im neuen Mindestlohnsektor st\u00e4rker vertreten sein werden. Knabe et al. (2014) rechnen damit, dass rund 14 Prozent aller Besch\u00e4ftigten ab 2015 einen Mindestlohn erhalten werden. In Ostdeutschland liegt dieser Wert sogar knapp \u00fcber 20 Prozent. Den Gro\u00dfteil der Mindestlohnarbeitnehmer mit einem Anteil von 62 Prozent bilden die Minijobber im Haupterwerb. Auch knapp zwei Drittel der ALG II-Aufstocker fallen unter die neue Gesetzgebung. Subventioniert Besch\u00e4ftigte sind demnach am h\u00e4ufigsten von der Lohnuntergrenze betroffen. M\u00fcller \/ Steiner (2011) simulierten bereits 2011 die Besch\u00e4ftigungseffekte eines fl\u00e4chendeckenden Mindestlohns in H\u00f6he von 7,50 Euro. Die Autoren ermitteln, dass bei einer G\u00fcterpreiselastizit\u00e4t von Null die Mindestlohneinf\u00fchrung eine Substitution von Minijobbern durch Teilzeitbesch\u00e4ftigte bewirkt (Tabelle 1).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobtab1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"Mindestlohn BRD\" alt=\"Mindestlohn BRD\" src=\"\/wordpress\/bilder\/mllscobtab1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Da die Unternehmen weiterhin ihre Produktion absetzen k\u00f6nnen, setzt eine Umstrukturierung der Belegschaft hin zu mehr Teilzeitbesch\u00e4ftigung ein. Dies k\u00f6nnte darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren sein, dass jene Arbeitspl\u00e4tze und \/ oder Arbeitnehmer eine h\u00f6here Produktivit\u00e4t aufweisen als Minijobber und somit ihr relativer Lohn im Zuge der Mindestlohneinf\u00fchrung sinkt. Der Mindestlohn liegt oberhalb des Marktlohns der subventioniert Besch\u00e4ftigten. Im Gegensatz zu den USA erfolgt somit in Deutschland keine Bevorzugung der F\u00f6rderberechtigten. Insgesamt beobachtet man trotz kompensierendem Effekt einen Besch\u00e4ftigungsverlust in H\u00f6he von 57.022 Arbeitnehmern. Geht man nun davon aus, dass die Unternehmen die Lohnsteigerungen aufgrund der Mindestlohneinf\u00fchrung nicht auf die Konsumenten voll abw\u00e4lzen k\u00f6nnen (Tabelle 1, 2.Spalte), zeigen alle Arbeitnehmertypen einen Besch\u00e4ftigungsverlust auf. Der vormalig kompensierende Effekt entf\u00e4llt, da die Unternehmen einem negativen G\u00fcternachfrageschock gegen\u00fcberstehen, ihre Produktion senken und demnach Entlassungen vornehmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Franz\u00f6sische L\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Eine M\u00f6glichkeit die negativen Besch\u00e4ftigungseffekte des Mindestlohns abzuschw\u00e4chen, k\u00f6nnte darin liegen Unternehmen mit Mindestlohnarbeitnehmern st\u00e4rker zu subventionieren, um deren Arbeitskosten zu senken. Jedoch zeigen die Erfahrungen aus Frankreich, dass auch dieses Instrument keine ausreichende Kompensierung aufzeigt. Dort erhalten derzeit Arbeitgeber einen Zuschuss in H\u00f6he von 26 Prozent des Bruttolohns je Mindestlohnarbeitnehmer. Aber auch L\u00f6hne oberhalb des Mindestlohns werden bezuschusst, wobei mit steigendem Lohnsatz die Subvention linear abgeschmolzen wird. Erst ab dem 1,6-fachen des Mindestlohns wird kein staatlicher Lohnzuschuss mehr gew\u00e4hrt. Die franz\u00f6sische Kombination f\u00fchrt letztlich dazu, dass mit einem steigenden Mindestlohn auch zugleich die Lohnsubvention zunimmt. Bezahlen Unternehmen bereits oberhalb des Mindestlohns und erfolgt daraufhin eine Mindestlohnerh\u00f6hung, werden die nominalen L\u00f6hne zwar nicht tangiert, aber die Arbeitgeber erhalten nun h\u00f6here Lohnsubventionen. Mit einem Besch\u00e4ftigungsabbau aufgrund von Mindestlohnerh\u00f6hungen kann man demnach haupts\u00e4chlich bei Arbeitnehmern, die zum alten Mindestlohn oder einem etwas h\u00f6heren Lohn besch\u00e4ftigt waren, rechnen.<\/p>\n<p>Kramarz \/ Philippon (2001) kommen f\u00fcr Frankreich zum Ergebnis, dass die Mindestlohnanpassungen in den 1990er Jahren einen negativen Besch\u00e4ftigungseffekt aufzeigen. Eine Erh\u00f6hung des Mindestlohns um 10 Prozent erh\u00f6ht im Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit f\u00fcr Geringverdiener ihren Arbeitsplatz zu verlieren um 1,5 Prozent. Au\u00dferdem weisen die Autoren nach, dass die Unternehmen Arbeitnehmer, die gerade nicht mehr subventioniert werden, durch subventionierte Arbeitnehmer substituieren. Somit l\u00e4sst sich f\u00fcr Frankreich der gleiche Effekt wie in den USA beobachten. F\u00f6rderberechtigte werden zu Lasten nicht f\u00f6rderf\u00e4higen Arbeitnehmern bevorzugt. Die franz\u00f6sische L\u00f6sung wurde auch von M\u00fcller \/ Steiner (2011) f\u00fcr Deutschland evaluiert. Ihre Simulationsberechnungen f\u00fcr eine solche Politikkombination zeigen trotz der geringeren Arbeitskosten einen Besch\u00e4ftigungsverlust in H\u00f6he von knapp \u00fcber 100.000 Personen auf. Auch in diesem Fall \u00fcberkompensiert der negative Mindestlohneffekt die positive Wirkung der Lohnsubvention.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Lohnsubventionen an Arbeitnehmer erzeugen positive Besch\u00e4ftigungseffekte, da sie die Reservationsl\u00f6hne der Arbeitnehmer senken. Bindende Mindestl\u00f6hne hingegen f\u00fchren zu einer Verknappung des Produktionsfaktors Arbeit. Die beiden arbeitsmarktpolitischen Instrumente l\u00f6sen demnach entgegengesetzte Besch\u00e4ftigungseffekte aus. Eine h\u00f6here Besch\u00e4ftigungsquote f\u00fcr einen bestimmten Arbeitnehmertyp liegt lediglich dann vor, wenn der negative Mindestlohneffekt den positiven Subventionseffekt nicht aufhebt. Die Kombination der beiden Politikinstrumente l\u00f6st dann eine Umstrukturierung der Belegschaft zu Gunsten von erfahreneren und subventionierten Arbeitnehmern aus. Verlierer in diesem Prozess sind f\u00fcr die USA insbesondere j\u00fcngere und alleinstehende Arbeitnehmer, die wenig Berufserfahrung mitbringen und keinen EITC erhalten.<\/p>\n<p>In Deutschland greift der Mindestlohn sehr stark in die bestehende Lohnverteilung ein und betrifft unter anderem in Ostdeutschland <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=15842\" target=\"blank\">jeden F\u00fcnften Besch\u00e4ftigten<\/a>. Am st\u00e4rksten verlieren die aufstockenden Minijobber. Bereits das Arbeitslosengeld II und die Minijobs f\u00fcr sich zeigen <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=13302\" target=\"blank\">keine verbesserten Besch\u00e4ftigungschancen<\/a> f\u00fcr geringqualifizierte Arbeitnehmer. Die vorhandenen Lohnsubventionen sind nicht anreizkompatibel und die Einf\u00fchrung eines Mindestlohns wird die Effektivit\u00e4t dieser Instrumente weiter senken. Bei einer negativen G\u00fcternachfrageelastizit\u00e4t ist \u00fcber alle Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisse hinweg mit Besch\u00e4ftigungsverlusten zu rechnen. Die gr\u00f6\u00dften Verlierer werden hier wiederum die weniger produktiven Aufstocker sein. Neben dem Verlust einer bestehenden Besch\u00e4ftigung erschwert die einheitliche Lohnuntergrenze zudem den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt.<\/p>\n<p>Um die bereits heute schlechten Besch\u00e4ftigungschancen von Langzeitarbeitslosen zu st\u00e4rken, bedarf es statt des Mindestlohns einer effizienteren Ausgestaltung der Grundsicherung. Sowohl die geringf\u00fcgige Besch\u00e4ftigung als auch das ALG II m\u00fcssen anreizkompatibel werden. Nicht der Verbleib in Arbeitslosigkeit, sondern der Verbleib in einer Besch\u00e4ftigung und die Aufnahme eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses sollten gef\u00f6rdert und gest\u00e4rkt werden. Letzteres kann mit Hilfe einer \u00fcberlegten Ausgestaltung und <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=12258\" target=\"blank\">Konzertation der beiden Subventionsformen<\/a> erreicht werden. Ein Kombilohnmodell, das die Reservationsl\u00f6hne der Geringqualifizierten senkt und durch geringere Transferentzugsraten die Aufnahme bzw. die Ausweitung der Besch\u00e4ftigung st\u00e4rkt, ist ein weitaus zielf\u00fchrenderes und pr\u00e4ziseres Instrument als ein fl\u00e4chendeckender Mindestlohn.<\/p>\n<p><em> Eine ausf\u00fchrliche Darstellung der Interaktionseffekte ist in der &#8222;Zeitschrift f\u00fcr Wirtschaftspolitik&#8220;, <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/fileadmin\/contents\/dateiliste_iwp-website\/publikationen\/zeitschrift_fuer_wirtschaftspolitik\/ZFW-2015-1.pdf\">Ausgabe1\/2015,<\/a> erschienen.<\/em><\/p>\n<h4>Literatur:<\/h4>\n<p>Knabe, A. \/ Sch\u00f6b, R. \/ Thum, M. (2014): \u201eDer fl\u00e4chendeckende Mindestlohn\u201c, in <em>Perspektiven der Wirtschaftspolitik<\/em>, Vol. 15(2), S. 133-157.<\/p>\n<p>Kramarz, F. \/ Philippon, T. (2001): \u201eThe Impact of Differential Payroll Tax Subsidies on Minimum Wage Employment\u201c\u009d, in <em>Journal of Population Economics<\/em>, Vol. 82(1), S. 115-146<\/p>\n<p>M\u00fcller, K.-U. \/ Steiner, V. (2011): \u201eBesch\u00e4ftigungswirkungen von Lohnsubventionen und Mindestl\u00f6hnen. Zur Reform des Niedriglohnsektors in Deutschland\u201c, in <em>Journal for Labour Market Research<\/em>, Vol. 44(1\/2), S. 181-195.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit Januar 2015 ist der allgemeine Mindestlohn in H\u00f6he von 8,50 Euro politische Realit\u00e4t in Deutschland. 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