{"id":17388,"date":"2015-05-21T09:38:08","date_gmt":"2015-05-21T08:38:08","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17388"},"modified":"2015-05-21T09:47:20","modified_gmt":"2015-05-21T08:47:20","slug":"koordinierung-des-sozialschutzes-in-der-eureformbedarf-nimmt-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17388","title":{"rendered":"<small>Gastbeitrag<\/small><br\/>Koordinierung des Sozialschutzes in der EU<br\/><font size=3; color=grey>Reformbedarf nimmt zu<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Infolge des Wahlsiegs der Konservativen in Gro\u00dfbritannien ist ein teilweise verdr\u00e4ngtes Thema wieder in den Fokus europ\u00e4ischer Politik ger\u00fcckt: die sogenannte Armutswanderung innerhalb der EU. Gemeint ist die Zuwanderung unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftiger Personen vor allem aus den acht bzw. zwei mittelosteurop\u00e4ischen L\u00e4ndern, die 2004 bzw. 2007 der EU beigetreten sind, in wohlhabendere Mitgliedsl\u00e4nder. Gro\u00dfbritannien sieht durch diese Zuwanderung sein Sozialsystem gef\u00e4hrdet. Die britische Regierung fordert deswegen restriktivere Regeln f\u00fcr den Zugang von Unionsb\u00fcrgern zu Sozialleistungen in Partnerl\u00e4ndern.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Bedenken auch in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Wie in Gro\u00dfbritannien ruft die Zuwanderung unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftiger B\u00fcrger aus Partnerl\u00e4ndern auch in Deutschland seit geraumer Zeit Bedenken hervor. So erkl\u00e4rte etwa der Deutsche St\u00e4dtetag schon im Februar 2013: &#8222;Armutszuwanderung aus S\u00fcdosteuropa braucht L\u00f6sungen durch Bund, L\u00e4nder und EU.&#8220;<a id=\"fna1\" href=\"#fn1\"><sup>[1]<\/sup><\/a> Im April desselben Jahres schrieben die Innenminister Deutschlands, Gro\u00dfbritanniens, der Niederlande und \u00d6sterreichs einen Brief an den Europ\u00e4ischen Rat, in dem sie auf das Problem hinwiesen und Ma\u00dfnahmen forderten, \u201eum den Folgen dieser Art von Einwanderung zu begegnen und ihre Ursachen zu bek\u00e4mpfen\u201c.<a id=\"fna2\" href=\"#fn2\"><sup>[2]<\/sup><\/a> Die Bundesregierung hat dann im vergangenen Jahr auch einige prim\u00e4r verwaltungstechnische Ma\u00dfnahmen beschlossen, die Missbrauch von Sozialleistungen durch Migranten verhindern sollen. Dazu geh\u00f6rt etwa eine effizientere Identifikationspr\u00fcfung, die ausschlie\u00dfen soll, dass Kindergeld f\u00fcr im Ausland lebende Kinder mehrfach in Anspruch genommen wird. Das europ\u00e4ische Regelwerk blieb davon indes unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Dass die sogenannte Armutswanderung in der EU zwischenzeitlich aus dem \u00f6ffentlichen Blickfeld geraten ist, lag aber kaum an den wenigen rechtlichen Korrekturen auf nationaler Ebene. Vielmehr steht beim Thema Migration derzeit die Problematik der Asylsuche im Vordergrund. Das dramatische Geschehen in diesem Bereich verdient zweifellos erh\u00f6hte Aufmerksamkeit. Es w\u00e4re aber falsch, dar\u00fcber ungel\u00f6ste Fragen der Binnenmigration in der EU bzw. dem Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) zu vergessen.<br \/>\nPolitiker und Experten betonen zu Recht, dass die Zuwanderung von Unionsb\u00fcrgern in Sozialsysteme wohlhabenderer Partnerl\u00e4nder kein Massenph\u00e4nomen ist. Nach wie vor pr\u00e4gen mobile Arbeitskr\u00e4fte die Binnenwanderung im EWR. So registrierte die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit in Deutschland Ende 2014 mehr als eine dreiviertel Million Besch\u00e4ftigte aus den zehn 2004 und 2007 der EU beigetretenen mittelosteurop\u00e4ischen L\u00e4ndern. Das waren dreimal so viele wie Ende 2010.<\/p>\n<p>Deutschland profitiert von zuwandernden Arbeitskr\u00e4ften. Viele Zuwanderer sind gut qualifiziert. Sie tragen dazu bei, dass sich bestehende oder drohende Engp\u00e4sse am Markt f\u00fcr Fachkr\u00e4fte weiten. Andere Zuwanderer wirken komplement\u00e4r zu einheimischen Arbeitskr\u00e4ften und erf\u00fcllen T\u00e4tigkeiten, zu denen Letztere kaum noch bereit sind. So sorgen die Neuank\u00f6mmlinge f\u00fcr ein gr\u00f6\u00dferes Angebot und mehr Flexibilit\u00e4t am deutschen Arbeitsmarkt. Damit f\u00f6rdern sie das Wachstum der deutschen Wirtschaft. \u00dcber steigende deutsche Importe sollte das auch den Heimatl\u00e4ndern der Zuwanderer zugute kommen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Wachsender Problemdruck<\/strong><\/p>\n<p>Allerdings weist die deutsche Statistik in j\u00fcngerer Zeit auch eine deutliche Zunahme zugewanderter Empf\u00e4nger von Sozialleistungen aus. So ist die Zahl der Hartz IV-Empf\u00e4nger aus den EU-8 und den EU-2 von Dezember 2013 bis Ende 2014 um 16% bzw. 83% auf insgesamt nahezu 200.000 gestiegen. Zudem erhalten rd. 140.000 B\u00fcrger aus den vier von der Staatsschuldenkrise besonders betroffenen s\u00fcdeurop\u00e4ischen Euro-L\u00e4ndern Leistungen der Grundsicherung. Auch der Anteil der Hartz IV-Empf\u00e4nger unter den hier lebenden B\u00fcrgern aus den genannten Herkunftsgebieten nimmt zu. Bei B\u00fcrgern aus Bulgarien und Rum\u00e4nien, den EU-2, betrug der Anstieg binnen Jahresfrist sogar 4.4 Prozentpunkte. Mit 16% lag der Anteil im Januar 2015 fast genau so hoch wie bei der ausl\u00e4ndischen Bev\u00f6lkerung insgesamt (16.1%) und mehr als zweimal so hoch wie bei der Gesamtbev\u00f6lkerung (7,4%).<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/brauningerabb1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"brauningerabb1\" alt=\"brauningerabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/brauningerabb1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Die Zuwanderung unterst\u00fctzungsbed\u00fcrftiger Unionsb\u00fcrger fordert insbesondere die Kommunen heraus. Sie m\u00fcssen einen erheblichen Teil der Sozialausgaben f\u00fcr die Migranten schultern, etwa f\u00fcr die Unterkunft, die Gesundheitsversorgung sowie die Bereitstellung von Pl\u00e4tzen in Kinderg\u00e4rten und Schulen. In all diesen Bereichen tragen die Kommunen aber auch zunehmende finanzielle Lasten infolge der steigenden Zahl von Asylsuchenden. Zwar unterst\u00fctzt der Bund die Bundesl\u00e4nder und Kommunen bei der Fl\u00fcchtlingshilfe in diesem Jahr und 2016 mit je 500 Millionen Euro. Gleichwohl f\u00fchlen sich viele Kommunen finanziell \u00fcberfordert. Das legt die Frage nach alternativen Regeln f\u00fcr den Sozialschutz von Unionsb\u00fcrgern nahe.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Komplexe Materie europ\u00e4ischen Rechts<\/strong><\/p>\n<p>Freilich geht es dabei um eine komplexe Materie des europ\u00e4ischen Rechts.<a id=\"fna3\" href=\"#fn3\"><sup>[3]<\/sup><\/a> Zwar f\u00e4llt das Sozialrecht dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip entsprechend prinzipiell in die Zust\u00e4ndigkeit der Nationalstaaten. Den Sozialschutz f\u00fcr B\u00fcrger aus Partnerl\u00e4ndern k\u00f6nnen die Mitgliedstaaten aber nicht autonom bestimmen. Vielmehr m\u00fcssen sie dabei h\u00f6herrangiges europ\u00e4isches Recht beachten. Ma\u00dfgeblich sind dabei sowohl die Europ\u00e4ischen Vertr\u00e4ge, insbesondere der Vertrag \u00fcber die Arbeitsweise der Europ\u00e4ischen Union (AEUV), als auch einschl\u00e4giges Sekund\u00e4rrecht, n\u00e4mlich insbesondere die Richtlinie 2004\/38 (\u00fcber die Freiz\u00fcgigkeit), die Verordnung 492\/2011 (\u00fcber Freiz\u00fcgigkeit der Arbeitnehmer) sowie die Verordnung 883\/2004 (zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit).<\/p>\n<p>Diese Normen definieren f\u00fcr den Zugang eingewanderter Unionsb\u00fcrger zu Sozialleistungen in Partnerl\u00e4ndern grunds\u00e4tzlich klare Prinzipien. Demnach richtet sich der Sozialschutz im Kern, n\u00e4mlich f\u00fcr Aufenthalte zwischen drei Monaten und f\u00fcnf Jahren, nach dem Aufenthaltsstaus, der wiederum mit dem \u00f6konomischen Status bzw. dem Erwerbsstatus verkn\u00fcpft ist. Prinzipiell gilt:<\/p>\n<ul>\n<li>Bis zu drei Monate k\u00f6nnen sich Unionsb\u00fcrger uneingeschr\u00e4nkt in Partnerl\u00e4ndern aufhalten. Sie ben\u00f6tigen daf\u00fcr lediglich einen Reisepass. In dieser Zeit besteht indes (grunds\u00e4tzlich) kein Anspruch auf Sozialleistungen.<\/li>\n<li>Erwerbst\u00e4tige Binnenwanderer, d.h. Arbeitnehmer und Selbst\u00e4ndige, sowie deren Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen sich EU-weit niederlassen. Im Gastland genie\u00dfen sie gleichen Sozialschutz wie einheimische Arbeitskr\u00e4fte. Es besteht das Gebot der Gleichbehandlung, das aus dem strikten Verbot der Diskriminierung aus Gr\u00fcnden der Staatsangeh\u00f6rigkeit (AEUV, Art. 19) folgt. Der besondere Schutz deckt grunds\u00e4tzlich auch arbeitslos gewordene Personen ab.<\/li>\n<li>Arbeitssuchende verf\u00fcgen \u00fcber uneingeschr\u00e4nkte Niederlassungsfreiheit f\u00fcr mindestens sechs Monate. Bestehen nachweisbare Erfolgschancen bei der Arbeitsplatzsuche, verl\u00e4ngert sich die Frist um weitere drei Monate. Die Anspr\u00fcche auf Sozialleistungen des Gastlandes sind w\u00e4hrend der gesamten Zeit grunds\u00e4tzlich auf Unterst\u00fctzung bei der Arbeitssuche begrenzt.<\/li>\n<li>Nicht erwerbst\u00e4tige Zuwanderer haben hingegen nur ein bedingtes Aufenthaltsrecht und sehr begrenzten Zugang zu Sozialleistungen. Sie d\u00fcrfen sich grunds\u00e4tzlich nur dann l\u00e4nger als drei Monate in einem Partnerland aufhalten, wenn sie \u00fcber ausreichende Existenzmittel und umfassenden Krankenversicherungsschutz verf\u00fcgen, so dass sie w\u00e4hrend ihres Aufenthalts keine Sozial(hilfe)leistungen des Gastlandes in Anspruch nehmen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Personen mit Daueraufenthaltsrecht, das sp\u00e4testens nach einem f\u00fcnf Jahre lang ununterbrochenen, rechtm\u00e4\u00dfigen Aufenthalt im Land erworben wird, sind Inl\u00e4ndern gleichgestellt.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Schwachstellen im Regelwerk<\/strong><\/p>\n<p>Obgleich die genannten Prinzipen klar und stimmig erscheinen, ergeben sich im Detail vielf\u00e4ltige Fragen. Sie resultieren daraus, dass die relevanten Normen teilweise l\u00fcckenhaft und vage formuliert sind. Schon bei der Abgrenzung der genannten Gruppen besteht Kl\u00e4rungsbedarf. Was charakterisiert einen Erwerbst\u00e4tigen? Wer ist Arbeitssuchender? Und mehr noch gilt das f\u00fcr den Umfang der jeweils relevanten Sozialleistungen. Welche Leistungen stehen etwa Arbeitssuchenden im Gastland konkret offen und welche nicht?<\/p>\n<p>Daraus resultiert erhebliche Unsicherheit. Arbeitssuchende Zuwanderer wissen oft nicht, was ihnen zustehen. Staatliche Beh\u00f6rden sind mitunter unsicher, welche Leistungen sie gegebenenfalls verwehren k\u00f6nnen. Jedenfalls kam es in den letzten Jahren in nicht wenigen F\u00e4llen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie f\u00fchrten mitunter bis zur h\u00f6chsten Instanz, dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. So trat zum kodifizierten Recht noch Richterrecht hinzu.<\/p>\n<p>Mit einem viel beachteten Urteil hat der EuGH im Herbst 2014 zumindest im Fall mittelloser, nicht erwerbst\u00e4tiger Unionsb\u00fcrger f\u00fcr mehr Klarheit gesorgt.<a id=\"fna4\" href=\"#fn4\"><sup>[4]<\/sup><\/a> Vereinfacht dargestellt hat das oberste Gericht eine Art Dreisatz aufgestellt: Bei fehlenden eigenen Existenzmitteln besteht kein Aufenthaltsrecht. Ohne Aufenthaltsrecht greift das Diskriminierungsverbot nicht. Folglich k\u00f6nnen Mitgliedstaaten in einem solchen Fall Unionsb\u00fcrger vom Zugang zu Leistungen wie Hartz IV ausschlie\u00dfen. Dabei geht es um das Recht der Mitgliedstaaten, \u201eeine unangemessene Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats durch Unionsb\u00fcrger, die Staatsangeh\u00f6rige anderer Mitgliedstaaten sind, zu verhindern\u201c. Das best\u00e4tigt die deutsche Verwaltungspraxis, wonach nicht erwerbst\u00e4tige Unionsb\u00fcrger auch jenseits der ersten drei Monate ihres Aufenthaltes von Hartz IV ausgeschlossen werden k\u00f6nnen, wenn sie keine Arbeit suchen. Deswegen betrifft das Urteil in Deutschland wohl auch nur einige Hundert F\u00e4lle.<\/p>\n<p>Gerade hinsichtlich des Umfangs der Anspr\u00fcche Arbeitssuchender herrscht aber weiterhin Unklarheit. In Deutschland geht es dabei prim\u00e4r um Leistungen der Grundsicherung f\u00fcr den Lebensunterhalt. Handelt es bei den betreffenden Leistungen um Sozialhilfe (im EU-rechtlichen Sinn), um blo\u00dfe Existenzsicherung oder dienen sie auch dazu, den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern? Wovon sind eventuelle weitere, \u00fcber die Unterst\u00fctzung bei der Arbeitsvermittlung hinausgehende Anspr\u00fcche abh\u00e4ngig? Ist es relevant, ob ein Arbeitssuchender Kinder hat und ob diese im Gastland leben? Spielt fr\u00fchere Erwerbst\u00e4tigkeit im Gastland eine Rolle? Deutsche Sozialgerichte haben manche dieser Fragen bislang unterschiedlich beantwortet. Entscheidungen des EuGH stehen noch aus.<\/p>\n<p>Problembehaftet erscheint auch die notwendige Abgrenzung zwischen den einzelnen Gruppen. Dazu bedarf es einer Definition des Status der Erwerbst\u00e4tigkeit. Entsprechende Kriterien festzusetzen, liegt aber nicht im Belieben der Nationalstaaten, sondern f\u00e4llt in die Zust\u00e4ndigkeit europ\u00e4ischer Institutionen. Nach Vorgaben des EuGH qualifizieren Arbeitszeiten ab etwa zehn Stunden pro Woche f\u00fcr den Arbeitnehmerstatus. Dabei handelt es sich indes nur um einen Richtwert, von dem die zust\u00e4ndigen nationalen Sozialbeh\u00f6rden bei entsprechenden Pr\u00fcfungen gegebenenfalls nach unten abwichen m\u00fcssen. Letztlich bedarf es dem Gericht zufolge einer Gesamtbewertung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>Eine so weite Definition des Erwerbst\u00e4tigenstatus kann man durchaus mit Fragezeichen versehen. Das gilt umso mehr, als in Deutschland der Anteil der Aufstocker, also der Personen mit geringem, erg\u00e4nzungsbed\u00fcrftigen Arbeitseinkommen, unter den aus Mittelosteuropa zugewanderten Hartz IV-Empf\u00e4ngern seit geraumer Zeit steigt. In diesem Zusammenhang stimmen auch Pressemeldungen \u00fcber F\u00e4lle von Scheinerwerbst\u00e4tigkeit bedenklich.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Arbeitskr\u00e4ftefreiz\u00fcgigkeit muss erhalten bleiben <\/strong><\/p>\n<p>Auch die offenen Fragen geben Anlass, das geltende Regelwerk der Koordinierung der Sozialsysteme auf den Pr\u00fcfstand zu stellen. Auf der Suche nach modifizierten Regeln kann es aber nicht um eine generelle Beschr\u00e4nkung der Zuwanderung gehen. Die Freiz\u00fcgigkeit von Arbeitskr\u00e4ften darf nicht angetastet werden. Sie ist ein unverzichtbares Ausgleichsventil bei divergierenden Entwicklungen auf den nationalen Arbeitsm\u00e4rkten, wie sie infolge der Staatsschuldenkrise in S\u00fcdeuropa in den vergangenen Jahren eintraten. Vor allem handelt es sich um ein Kernprinzip einer liberalen Ordnung: Keine wirtschaftliche Freiheit ohne freie Berufswahl und ohne freie Wahl des Arbeitsortes. Die Freiz\u00fcgigkeit von Arbeitskr\u00e4ften geh\u00f6rt daher zu Recht seit Gr\u00fcndung des \u201eGemeinsamen Marktes\u201c gleichsam zur \u201eMagna Carta\u201c der heutigen EU.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Herkunftslandprinzip statt Gastlandprinzip der bessere Regelungsansatz? <\/strong><\/p>\n<p>Ernst zu nehmende Reformvorschl\u00e4ge zielen daher nicht auf weniger Freiz\u00fcgigkeit, sondern darauf, den Zugang insbesondere nicht erwerbst\u00e4tiger Unionsb\u00fcrger zu Sozialleistungen zu begrenzen. Im Fokus stehen dabei mehr oder minder umfassende Ans\u00e4tze von Karenzzeiten, d.h. befristete Zugangsschranken bei einzelnen oder allen solchen Leistungen.<\/p>\n<p>Der Vorschlag, zugewanderte nicht erwerbst\u00e4tige Unionsb\u00fcrger im Gastland f\u00fcr eine befristete Zeit vom Zugang zu (bestimmten) Sozialleistungen auszuschlie\u00dfen, ist weder abwegig noch neu. So trat im Vorfeld der Arbeiten zur Freiz\u00fcgigkeits-Richtlinie auch die EU-Kommission daf\u00fcr ein, dass Unionsb\u00fcrger, die nicht arbeiten, in den ersten f\u00fcnf Jahren keine Sozialhilfe erhalten.<a id=\"fna5\" href=\"#fn5\"><sup>[5]<\/sup><\/a> Mit Blick auf generelle Restriktionen f\u00fcr einzelne Leistungen weit verbreitet ist v.a. die Forderung, f\u00fcr in Partnerl\u00e4ndern lebende Kinder \u2013 w\u00e4hrend einer \u00dcbergangszeit oder generell \u2013 nur reduziertes oder gar kein Kindergeld zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Mitunter wird auch eine umfassende, selbst zugewanderte Arbeitskr\u00e4fte einschlie\u00dfende Einf\u00fchrung einer mehrj\u00e4hrigen Karenzzeit gefordert. So pl\u00e4diert der Pr\u00e4sident des ifo Instituts, Prof. Sinn, seit l\u00e4ngerem daf\u00fcr, bei fiskalischen Transaktionen zugewanderter Unionsb\u00fcrger mit dem Staat, d.h. bei Steuern und Sozialleistungen, (befristet) vom Gastlandprinzip abzugehen und stattdessen das Heimatlandprinzip anzuwenden.<a id=\"fna6\" href=\"#fn6\"><sup>[6]<\/sup><\/a> Danach erhalten Einwanderer steuerfinanzierte Sozialleistungen des Gastlandes erst nach einigen Jahren der Aufenthaltsdauer. Umgekehrt f\u00fchrt das Gastland Teile der von Zuwanderern erhobenen Steuern an die Herkunftsl\u00e4nder ab, die w\u00e4hrend der Wartefrist f\u00fcr den sozialen Basisschutz zust\u00e4ndig bleiben. Bei einer solchen umfassenden Neuregelung w\u00fcrde u.a. die schwierige, streitanf\u00e4llige Abgrenzung zwischen Erwerbst\u00e4tigen, Arbeitssuchenden und nicht Erwerbst\u00e4tigen entfallen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Sozialpolitische Koordinierung kein geeigneter Motor europ\u00e4ischer Integration<\/strong><\/p>\n<p>Verfechter einer unbedingten Freiz\u00fcgigkeit werden solche restriktivere Regelungen als gravierende R\u00fcckschritte auf dem Weg zu einem st\u00e4rker integrierten Europa erachten. In dieser Sicht geh\u00f6rt es zur notwendigen Solidarit\u00e4t in der EU, dass wohlhabendere L\u00e4nder zugewanderten Unionsb\u00fcrgern soziale Grundsicherung gew\u00e4hren. Dies f\u00f6rdere die Mobilit\u00e4t in der EU und trage zu mehr Koh\u00e4renz bei, hei\u00dft es.<\/p>\n<p>Eine verst\u00e4rkte Koordinierung der Sozialpolitik eignet sich jedoch nicht als Motor europ\u00e4ischer Integration. Sie birgt die Gefahr einer zumindest schleichenden Erosion der Leistungsf\u00e4higkeit etablierter Sozialsysteme. Schon auf diese Weise ger\u00e4t sie in Widerspruch zum Subsidiarit\u00e4tsprinzip bei der Sozialpolitik.<\/p>\n<p>Auch hinsichtlich der Grundsicherungssysteme sollten die Mitgliedstaaten \u00fcber Gestaltungsfreiheit verf\u00fcgen. Diese Systeme sind Teil des Angebots an \u00f6ffentlichen G\u00fctern. Im Interesse eines funktionierenden Wettbewerbs staatlicher Institutionen sollten Staaten auch in der EU m\u00f6glichst autonom \u00fcber dieses Angebot entscheiden k\u00f6nnen. Das f\u00f6rdert die Auswahl effizienter Arrangements. Zudem erscheint es ratsam, die verbreiteten Sorgen der B\u00fcrger in den Zuwanderungsl\u00e4ndern vor zunehmender Migration in die Sozialsysteme ernst zu nehmen. Die Bedenken sind schon heute N\u00e4hrboden f\u00fcr populistische, europakritische Parteien.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Definition des Sozialschutzes: eine politische Frage<\/strong><\/p>\n<p>Freilich erscheint es kritisch selbst zugewanderten Arbeitskr\u00e4ften den Zugang zu Sozialleistungen f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit generell zu versperren. Das w\u00e4re ein problematisches Signal f\u00fcr zuwanderungswillige Arbeitskr\u00e4fte. Der deutsche Arbeitsmarkt braucht aus demografischen Gr\u00fcnden Zuwachs von au\u00dfen, wenn er nicht austrocknen soll. Zudem w\u00e4ren generelle Karenzzeiten beim Sozialschutz in der EU politisch wohl kaum durchsetzbar. Das hier relevante Verbot der Diskriminierung zugewanderter Erwerbst\u00e4tiger aus Gr\u00fcnden der Staatst\u00e4tigkeit besitzt in der EU Verfassungsrang und k\u00f6nnte nur durch \u00c4nderung der Europ\u00e4ischen Vertr\u00e4ge modifiziert werden, was eine Zustimmung aller Mitgliedstaaten erforderte.<\/p>\n<p>Auch arbeitssuchenden Zuwanderern wird man ein h\u00f6heres Ma\u00df an Sozialschutz zugestehen als nicht erwerbst\u00e4tigen. Nat\u00fcrlich kann es in der Praxis mitunter schwierig sein, zwischen beiden Gruppen zu unterscheiden. Aber das deutsche Sozialrecht kennt durchaus Instrumente nach dem Prinzip \u201eFordern und F\u00f6rdern\u201c, die dabei hilfreich sind.<\/p>\n<p>Dessen ungeachtet erscheint der Umfang des Sozialschutzes f\u00fcr die einzelnen Gruppen durchaus diskussionsw\u00fcrdig \u2013 auch im Fall der Erwerbst\u00e4tigen. Ist deren volle Gleichstellung mit Einheimischen sinnvoll und gerechtfertigt? Wie ist in diesem Kontext etwa zu werten, dass erwerbst\u00e4tige Zuwanderer Anspruch auf Kindergeld auch f\u00fcr Kinder haben, die in anderen L\u00e4ndern des EWR leben?<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens bei diesen Fragen ger\u00e4t man als \u00d6konom indes auf d\u00fcnnes Eis. Es geht dabei prim\u00e4r um Werturteile, die politisch zu entscheiden sind. Und es handelt sich um schwierige Rechtsfragen. So betrifft etwa die Frage des Kindergeldes f\u00fcr im EU-Ausland lebende Kinder nicht nur europ\u00e4isches Recht der Koordinierung der Sozialsysteme, sondern auch deutsches Einkommensteuerrecht, (n\u00e4mlich die steuerliche Behandlung des Aufwands f\u00fcr die Sicherung des Existenzminimums des Kindes).<\/p>\n<p>Angesichts dieser schwiegen Gemengelage w\u00e4re schon viel gewonnen, wenn es gel\u00e4nge, den Zugang von Unionsb\u00fcrgern zu Sozialleistungen in Partnerl\u00e4ndern weniger streitanf\u00e4llig und verwaltungstechnisch leichter handhabbar zu machen. Dabei spricht einiges f\u00fcr einen insgesamt restriktiveren Ansatz.<\/p>\n<h4>Fu\u00dfnoten<\/h4>\n<p><a id=\"fn1\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna1\">[1]<\/a> Deutscher St\u00e4dtetag (2013). <a href=\"http:\/\/www.staedtetag.de\/presse\/mitteilungen\/064517\/index.html\" target=\"blank\">Pressemitteilung<\/a> vom 14.02.2013.<\/p>\n<p><a id=\"fn2\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna2\">[2]<\/a> \u00dcbersetzung des Autors des <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Themen\/MigrationIntegration\/presidency.pdf;jsessionid=98ED6C3E28E98A1BBD3DC233982D2B55.2_cid287?__blob=publicationFile\" target=\"blank\">englischsprachigen Biefs<\/a><\/p>\n<p><a id=\"fn3\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna3\">[3]<\/a> Vgl. zum Folgenden: Br\u00e4uninger, Dieter (2015). Debatte \u00fcber Freiz\u00fcgigkeit: Braucht die EU neue Zugangsregeln zu Sozialleistungen, Deutsche Bank Research, Research Briefing Europ\u00e4ische Integration und die dort angegebene Literatur.<\/p>\n<p><a id=\"fn4\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna4\">[4]<\/a> Mit dem <a href=\"http:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=159442&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=40714\" target=\"blank\">Urteil vom 11. November 2014<\/a> hat der EuGH die Entscheidung eines Leipziger Job-Centers best\u00e4tigt, das einer in Deutschland lebenden, nicht erwerbst\u00e4tigen Rum\u00e4nin und deren Sohn Leistungen nach dem SGB II verweigert hatte. Vgl. dazu auch Thym, Daniel (2014): <a href=\"http:\/\/www.verfassungsblog.de\/eu-freizuegigkeit-als-rechtliche-konstruktion-nicht-als-soziale-imagination. \" target=\"blank\">EU-Freiz\u00fcgigkeit als rechtliche Konstruktion \u2013 nicht als soziale Imagination.<\/a> VerfBlog. 2014\/11\/12.<\/p>\n<p><a id=\"fn5\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna5\">[5]<\/a> Thym, Daniel (2014). A,a.O.<\/p>\n<p><a id=\"fn6\" title=\"Zur\u00fcck\" href=\"#fna6\">[6]<\/a> Sinn, Hans-Werner (2000). EU enlargement and the future of the welfare state. CESifo Working Paper No. 307.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Infolge des Wahlsiegs der Konservativen in Gro\u00dfbritannien ist ein teilweise verdr\u00e4ngtes Thema wieder in den Fokus europ\u00e4ischer Politik ger\u00fcckt: die sogenannte Armutswanderung innerhalb der EU. &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17388\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<small>Gastbeitrag<\/small><br \/>Koordinierung des Sozialschutzes in der EU<br \/><font size=3; color=grey>Reformbedarf nimmt zu<\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":44,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,8,10,4],"tags":[627,1904,705],"class_list":["post-17388","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgmeines","category-europaisches","category-fiskalisches","category-soziales","tag-eu","tag-sozialschutz","tag-zuwanderung"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - 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