{"id":17418,"date":"2015-05-30T00:01:52","date_gmt":"2015-05-29T23:01:52","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17418"},"modified":"2015-05-31T07:27:51","modified_gmt":"2015-05-31T06:27:51","slug":"mehr-wettbewerb-in-der-privaten-krankenversicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=17418","title":{"rendered":"Mehr Wettbewerb in der Privaten Krankenversicherung"},"content":{"rendered":"<p>In der Privaten Krankenversicherungen (PKV) \u2013 etwa 11 Prozent der deutschen Bev\u00f6lkerung haben eine private Krankenvollversicherung (o. V. 2015) \u2013 herrscht das \u00c4quivalenzprinzip: Jeder zahlt f\u00fcr seine eigenen Gesundheitsausgaben, wobei die H\u00f6he der Einzahlungen gleich der Ausgaben sein muss. Die individuellen Beitr\u00e4ge werden nach versicherungsmathematischen Grunds\u00e4tzen risikogerecht kalkuliert. Dazu werden das Alter, das Geschlecht und der Gesundheitszustand zu Versicherungsbeginn miteinbezogen. Anhand dieser Informationen werden alle zuk\u00fcnftigen Gesundheitsausgaben gesch\u00e4tzt. Um die h\u00f6here Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Alter abzudecken und den Versicherungsbeitrag auf einem bezahlbaren konstanten Niveau zu halten, werden Altersr\u00fcckstellungen gebildet, die sp\u00e4ter kostend\u00e4mpfend wirken. Im Allgemeinen beeinflusst das Alter den Versichertenbeitrag nach folgendem Muster:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/daumanntab1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"daumanntab1\" alt=\"daumanntab1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/daumanntab1.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Zwar ist intendiert, dass der Versicherungsbeitrag \u00fcber die Lebensdauer konstant bleiben solle, allerdings k\u00f6nnen insbesondere der medizinische Fortschritt und eine h\u00f6here Lebenserwartung die zuk\u00fcnftigen Ausgaben in die H\u00f6he treiben. Aufgrund des \u00c4quivalenzprinzips, das Gleichheit zwischen Einnahmen und Ausgaben vorschreibt, ist daher im Alter mit Beitragsanpassungen und Anpassungen der Altersr\u00fcckstellungen zu rechnen. Dabei f\u00e4llt die Erh\u00f6hung der Pr\u00e4mien umso st\u00e4rker aus, je \u00e4lter die Versicherungsnehmer und je l\u00e4nger sie privatversichert sind. In der Vergangenheit haben sich die Altersr\u00fcckstellungen jedoch stets als zu gering erwiesen. In der Folge wurden \u00e4ltere Versicherte teilweise mit enormen Pr\u00e4miensteigerungen konfrontiert. K\u00f6nnen sich Versicherungsnehmer die hohen Beitr\u00e4ge nicht mehr leisten, haben sie nur wenige Handlungsm\u00f6glichkeiten: Ein Wechsel in die GKV ist aufgrund der Gesetzeslage oft nicht mehr m\u00f6glich, und ein Wechsel in eine andere PKV oder einen anderen Tarif w\u00fcrde nur einhergehen mit dem (Teil-)Verlust der angesparten Altersr\u00fcckstellungen. Zwar wurde im Zuge der im Juli 2006 beschlossenen Gesundheitsreform eine Teil-\u00dcbertragung der Altersr\u00fcckstellungen erm\u00f6glicht, allerdings nicht f\u00fcr alle Versicherte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Regelungen zur Mitnahme der Alterungsr\u00fcckstellungen bei einem Wechsel:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/daumanntab2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"daumanntab2\" alt=\"daumanntab2\" src=\"\/wordpress\/bilder\/daumanntab2.png\" width=\"400\" \/><\/a><br \/>\n<small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Diese Ver\u00e4nderungen gehen nicht weit genug, da aktuell Langzeitversicherte und Alt-Versicherte mit vergleichsweise hohen Ansparungen davon nicht profitieren k\u00f6nnen. F\u00fcr sie ist ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft \u00f6konomisch gesehen meist nicht sinnvoll, da sie bei der neuen PKV dann einen neuen Gesundheitstest durchlaufen m\u00fcssten und anhand des aktuellen Alters eingestuft w\u00fcrden. Dies w\u00fcrde zu deutlich h\u00f6heren Versicherungspr\u00e4mien f\u00fchren. Insofern entsteht ein \u201elock-in-Effect\u201c, der die Alt-Versicherten an ihren aktuellen Versicherungsanbieter bindet.<\/p>\n<p>Zeitgleich besteht f\u00fcr die PKV kein Anreiz, die Leistungen f\u00fcr ihre vorhandenen Versicherten zu verbessern, da Versicherte das Versicherungsunternehmen bei schlechten Leistungen\/Service\/Kundenfreundlichkeit nicht sanktionieren k\u00f6nnen. Es gibt letztlich keine wahren Substitutionsm\u00f6glichkeiten und daher auch keine Bedrohung des Marktpotentials des Versicherungsunternehmens bei bereits bestehenden Vertr\u00e4gen. Vor diesem Hintergrund scheint es unerl\u00e4sslich, den Wettbewerb in der PKV um die Altversicherten zu intensivieren.<\/p>\n<p>Prinzipiell ergeben sich dabei verschiedene Ansatzpunkte (vgl. Daumann &amp; Thielbeer 1999), von denen hier zwei diskutiert werden sollen:<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>1. Die \u00dcbertragbarkeit der Altersr\u00fcckstellungen<\/strong><\/p>\n<p>Eine M\u00f6glichkeit best\u00fcnde in der Portabilit\u00e4t der durchschnittlichen Altersr\u00fcckstellungen der jeweiligen Kohorte. Gegen dieses Vorgehen werden regelm\u00e4\u00dfig die folgenden Argumente vorgebracht:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Wahrscheinlichkeit der Vererbung der Altersr\u00fcckstellungen ist bereits in der Beitragskalkulation ber\u00fccksichtigt. Wenn die Altersr\u00fcckstellungen bei einem Austritt nun nicht mehr an das Kollektiv vererbt werden, w\u00fcrden dadurch zwangsl\u00e4ufig die Versicherungsbeitr\u00e4ge steigen.<\/li>\n<li>Der fehlende Kontrahierungszwang sowie eine erneute Gesundheitspr\u00fcfung bei einem Versicherungswechsel und den damit einhergehenden hohen Beitr\u00e4gen w\u00fcrden zudem daf\u00fcr sorgen, dass haupts\u00e4chlich die guten Risiken (Versicherte mit einem guten Gesundheitszustand) die Versicherung wechseln w\u00fcrden. Dies h\u00e4tte zur Folge, dass die in der Versicherung und Kohorte verbleibenden Versicherungsnehmer h\u00f6here Beitr\u00e4ge zahlen m\u00fcssten, um die zuk\u00fcnftig anteilig h\u00f6heren Ausgaben zu decken. Diese Pr\u00e4miensteigerung w\u00fcrde wiederum weitere Gesunde (gute Risiken) dazu bewegen, ebenfalls die Versicherung zu wechseln, so dass die Pr\u00e4mien f\u00fcr die verbliebene Kohorte noch weiter steigen w\u00fcrden. Auf diese Weise steigt das Risiko, dass sich die betroffenen Versicherten die Pr\u00e4mie nicht mehr leisten k\u00f6nnten und in den Basistarif wechseln und zum Teil wahrscheinlich auch die soziale Absicherung in Anspruch nehmen m\u00fcssten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das erste Argument erscheint wenig stichhaltig, da eben h\u00f6here Pr\u00e4mien lediglich ver\u00e4nderte Rahmenbedingungen widerspiegeln. Zudem stellt die gegenw\u00e4rtige Regelung eher eine Subventionierung der Eingangspr\u00e4mien dar, was von den privaten Krankenversicherungen durchaus als Instrument genutzt wird, Neuversicherte zu akquirieren. Beim zweiten Argument muss man der Frage nachgehen, ob tats\u00e4chlich die Beitragsh\u00f6he der einzig ausschlaggebende Faktor bei der Auswahl der Krankenversicherung ist, oder ob nicht vielmehr andere Charakteristika wie Service etc. eine ebenso hohe Rolle spielen d\u00fcrften. Gleichwohl d\u00fcrfte die Gefahr einer derartigen Risikoentmischung nicht g\u00e4nzlich von der Hand zu weisen sein. Somit w\u00e4re eine Verpflichtung der Krankenversicherungen, dem wechselnden Versicherten die durchschnittliche Alterungsr\u00fcckstellung mitzugeben, eine einfache und praktikable L\u00f6sung, aber f\u00fcr die Versicherungsunternehmen nicht unbedingt unproblematisch.<\/p>\n<p>Eine andere M\u00f6glichkeit best\u00fcnde in der Mitgabe der individuellen Altersr\u00fcckstellungen in Abh\u00e4ngigkeit des Gesundheitszustandes. So w\u00fcrde bei einem Versicherungswechsel den Versicherten mit einem guten Gesundheitsstatus eine geringere Altersr\u00fcckstellung mitgegeben werden als denen mit einem schlechteren Gesundheitszustand. Damit h\u00e4tten auch schlechte Risiken die M\u00f6glichkeit zu einem Unternehmenswechsel, da sie nicht grunds\u00e4tzlich vom aufnehmenden Versicherungsunternehmen ausgeschlossen werden w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Hierbei d\u00fcrfte die gesetzliche Verpflichtung, dass die privaten Krankenversicherungsunternehmen wechselwilligen Versicherten die auf Basis des jeweiligen Gesundheitszustandes bemessenen individuellen Alterungsr\u00fcckstellungen mitzugeben haben, durchaus ausreichen: Sowohl f\u00fcr das abgebende als auch f\u00fcr das aufnehmende Krankenversicherungsunternehmen spielen dabei der Barwert der Differenz aus den zuk\u00fcnftig zu erwartenden Leistungsausgaben des Versicherten und dessen zuk\u00fcnftig zu erwartenden Beitragseinnahmen eine Rolle. Das abgebende Unternehmen (wir wollen es als Unternehmen A bezeichnen) wird diesen Barwert [latex]C_o^A[\/latex] sorgf\u00e4ltig kalkulieren; bei Versicherten, die schon eine l\u00e4ngere Zeit bei diesem Unternehmen versichert sind, d\u00fcrfte dieser Barwert negativ ausfallen \u2013 ansonsten w\u00e4re auch die Bildung von Alterungsr\u00fcckstellungen sinnlos, da eben gerade sie dazu genutzt werden sollen, die Differenz zwischen Beitragseinnahmen und Leistungsausgaben zu \u00fcberbr\u00fccken. Das abgebende Unternehmen wird nun dem Versicherten maximal eine Summe in H\u00f6he dieses Barwerts [latex]C_o^A[\/latex] als portable individuelle Alterungsr\u00fcckstellung mitgeben. Eine Summe, die geringer als die H\u00f6he des Barwerts w\u00e4re, w\u00fcrde stets einen Vorteil f\u00fcr das abgebende Unternehmen darstellen, da es den Versicherten zu g\u00fcnstigeren Konditionen abgeben w\u00fcrde, als dem Unternehmen der Verbleib des Versicherten kosten w\u00fcrde. Das abgebende Unternehmen hat also unter diesen Umst\u00e4nden ein tats\u00e4chliches Interesse daran, dass der Versicherte geht. Das aufnehmende Unternehmen (wir wollen es Unternehmen B nennen) w\u00fcrde ebenfalls den Barwert des betreffenden Versicherten [latex]C_o^B[\/latex] kalkulieren und mindestens eine mitzubringende Alterungsr\u00fcckstellung in H\u00f6he dieses Barwertes erwarten. Bek\u00e4me es einen geringeren Betrag, dann w\u00fcrde es den Versicherten nicht aufnehmen resp. die Beitr\u00e4ge entsprechend erh\u00f6hen. Nat\u00fcrlich w\u00fcrden sich die gesch\u00e4tzten Barwerte der beiden Versicherungsunternehmen unterscheiden, da die Unternehmen vermutlich zum einen unterschiedliche Sch\u00e4tzmethoden einsetzen und zum anderen unterschiedliche Kostenstrukturen aufweisen w\u00fcrden. Letzteres k\u00f6nnte beispielsweise daraus resultieren, dass eines der Unternehmen ein innovatives Versorgungsmanagement betreibt. Wie schlie\u00dflich die Unternehmen die Alterungsr\u00fcckstellungen kalkulieren, ist v\u00f6llig unerheblich, da sie selbst ein Interesse daran haben sollten, Kalkulationsmethoden zu entwickeln, die eine m\u00f6glichst genaue Vorhersage erm\u00f6glichen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Mit der Verpflichtung, die individuellen Alterungsr\u00fcckstellungen dem wechselwilligen Versicherten mitzugeben, w\u00fcrde also der Wettbewerb um die Altversicherten massiv intensiviert. Flankierend w\u00e4ren hier jedoch Ma\u00dfnahmen n\u00f6tig, die Absprachen der Versicherungsunternehmen untereinander mit dem Ziel, eben diesen Wettbewerb zu unterbinden, verbieten. W\u00e4re letzteres gegeben, dann w\u00fcrde sich sicherlich ein Unternehmen finden, das hier einen derartigen Vorsto\u00df wagen w\u00fcrde, um damit auch entsprechend Kunden zu gewinnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>2. Abschaffung der Verpflichtung zur Bildung der Alterungsr\u00fcckstellungen<\/strong><\/p>\n<p>Eine weitere M\u00f6glichkeit den Wettbewerb um Altversicherte zu stimulieren, w\u00e4re die Deregulierung bzgl. der Bildung von Altersr\u00fcckstellungen. Wenn f\u00fcr die PKV keine Pflicht mehr best\u00fcnde, Altersr\u00fcckstellungen aufzubauen, k\u00f6nnten Tarife mit rein alters- und gesundheitsabh\u00e4ngigen Risikopr\u00e4mien angeboten werden. Die Versicherten m\u00fcssten in diesem Fall selber daf\u00fcr Sorge tragen, dass sie die im Alter sehr hohen Risikopr\u00e4mien zahlen k\u00f6nnen. Dazu bedarf es einer Absicherung des Risikos altersbedingter Pr\u00e4miensteigerungen, z.B. in Form einer Lebensversicherung oder einer eigens daf\u00fcr gebildeten Versicherung. Hier kann der Versicherte dann selber entscheiden, ob er neben der Risikopr\u00e4mie eine weitere Versicherung zur Stabilisierung der Pr\u00e4mie im Alter abschlie\u00dft. Auf diese Weise verliert der Versicherungsnehmer bei einem Wechsel innerhalb des PKV-Systems nicht mehr seine Altersr\u00fcckstellungen und k\u00f6nnte so jederzeit die Versicherung k\u00fcndigen. F\u00fcr die Versicherer entsteht so ein Wettbewerb um diese Kundengruppe, unabh\u00e4ngig des Alters und des Gesundheitszustandes. Eine Deregulierung w\u00fcrde dann ebenfalls dazu f\u00fchren, dass es in Zukunft Tarife mit Bildung von Altersr\u00fcckstellungen gibt und gleichzeitig Tarife nur mit einer Risikopr\u00e4mie.<\/p>\n<p>Damit zeigt sich, dass der geringe Wettbewerb um Alt-Versicherte in der Privaten Krankenversicherung prinzipiell durch zwei alternative Deregulierungsma\u00dfnahmen stimuliert werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<h4>Literatur<\/h4>\n<ol>\n<li>Daumann, F. &amp; Thielbeer, M. (1999). Wettbewerbspolitische Erfordernisse auf dem Markt f\u00fcr private Krankenversicherungen. In Jahrbuch f\u00fcr Wirtschaftswissenschaften, 50. Bd. (1999), S. 263-289.<\/li>\n<li>o. V. (2015), Daten zum Gesundheitswesen: Versicherte, Zugriff am 23.05.2015 unter: http:\/\/www.vdek.com\/presse\/daten\/b_versicherte.html<\/li>\n<\/ol>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Privaten Krankenversicherungen (PKV) \u2013 etwa 11 Prozent der deutschen Bev\u00f6lkerung haben eine private Krankenvollversicherung (o. 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