{"id":19830,"date":"2016-10-12T05:48:12","date_gmt":"2016-10-12T04:48:12","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=19830"},"modified":"2016-10-12T05:48:12","modified_gmt":"2016-10-12T04:48:12","slug":"ordnungspolitischer-kommentaranforderungen-an-ein-rentenkonzept-in-zeiten-niedriger-zinsen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=19830","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Anforderungen an ein Rentenkonzept in Zeiten niedriger Zinsen"},"content":{"rendered":"<p>Die Bundessozialministerin hat f\u00fcr November ein umfassendes Gesamtkonzept f\u00fcr die Rente angek\u00fcndigt, aus dem erste Teile, wie die Flexi-Rente, bereits bekannt sind. Dies bietet einen Anlass, einige Anforderungen an ein Gesamtkonzept zu formulieren, das den gegenw\u00e4rtigen rentenpolitischen Herausforderungen gerecht wird.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><!--more--><strong>1. Anforderung: Flexibilit\u00e4t beim \u00dcbergang vom Beruf in die Rente<\/strong><\/p>\n<p>Die Regelaltersgrenze, die mit der Rente mit 67 zun\u00e4chst erh\u00f6ht und dann mit der Rente mit 63 f\u00fcr einige Versicherte wieder reduziert wurde, stellt einen der gr\u00f6\u00dften rentenpolitischen Streitpunkte dar. Statt diese allgemeine Grenze willk\u00fcrlich zulasten oder zugunsten der gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Beitragszahler zu ver\u00e4ndern, w\u00e4re es zielf\u00fchrender, mehr Flexibilit\u00e4t beim Renteneintritt zuzulassen. Der Zeitpunkt des Renteneintritts kann \u00e4lteren Arbeitnehmern selbst \u00fcberlassen werden, solange sie die Kosten ihrer Entscheidung in Form von aktuarisch fairen Rentenabschl\u00e4gen selbst tragen. Dies gilt ebenso f\u00fcr den Fall, dass ein \u00e4lterer Arbeitnehmer seine Arbeitszeit reduzieren und eine Teilrente beziehen m\u00f6chte. Unter der Bedingung aktuarisch fairer Rentenabschl\u00e4ge ist es daher zu begr\u00fc\u00dfen, dass die Bundesregierung plant, starre Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Teilrente zu flexibilisieren und M\u00f6glichkeiten zu schaffen, durch eine Erwerbst\u00e4tigkeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze zus\u00e4tzliche Rentenanspr\u00fcche aufzubauen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>2. Anforderung: Keine zus\u00e4tzlichen Lastenverschiebungen in die Zukunft<\/strong><\/p>\n<p>In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) verleitet die konjunkturbedingt gute Finanzlage zu sozialpolitischen \u201eWohltaten\u201c. Dabei sollte aber beachtet werden, dass heute gro\u00dfz\u00fcgig einger\u00e4umte Anspr\u00fcche in der Zukunft auch finanziert werden m\u00fcssen. Leidtragende einer solchen Politik sind im Umlageverfahren zuk\u00fcnftige Beitragszahler, deren Anzahl demografisch bedingt im Verh\u00e4ltnis zu der der Rentenempf\u00e4nger abnehmen wird. Weitere Lastenverschiebungen in die Zukunft, etwa in Form einer Festschreibung des heutigen Rentenniveaus, sind im Hinblick auf einen Interessenausgleich zwischen den Generationen daher unverantwortlich.<\/p>\n<p>Kritisch zu betrachten ist vor diesem Hintergrund die geplante Ausweitung der M\u00f6glichkeit freiwilliger Einzahlungen in die GRV. Vorgesehen ist, dass Versicherte ab dem 50. Lebensjahr, nicht erst ab dem 55., durch eine Ausgleichszahlung zus\u00e4tzliche Entgeltpunkte erwerben und damit Abschl\u00e4ge bei einem vorzeitigen Renteneintritt vermeiden k\u00f6nnen. Dadurch erh\u00f6hte Rentenanspr\u00fcche bleiben auch dann erhalten, wenn kein vorzeitiger Renteneintritt gew\u00e4hlt wird. Manche preisen diese Einzahlungen in die GRV als eine \u00fcberlegene Alternative zur privaten Vorsorge an. Denn durch niedrige Zinsen erscheinen private Altersvorsorgeprodukte derzeit unattraktiv, w\u00e4hrend die GRV angesichts hoher Besch\u00e4ftigung und steigender L\u00f6hnen gut dasteht. Sich aufgrund einer solchen Momentaufnahme von der privaten Altersvorsorge abzuwenden, erscheint aber problematisch. Die Rentabilit\u00e4t freiwilliger Einzahlungen in die GRV h\u00e4ngt davon ab, wie die Zahlung konkret berechnet wird und wie hoch zuk\u00fcnftige Rentenerh\u00f6hungen ausfallen. Dabei besteht ein politisches und demografisches Risiko. Die umlagefinanzierte GRV bildet systembedingt keine R\u00fccklagen, sondern sch\u00fcttet die Beitr\u00e4ge der Arbeitnehmer unmittelbar an die Rentner aus. Zus\u00e4tzliche Rentenanspr\u00fcche m\u00fcssen daher durch zuk\u00fcnftige Beitragserh\u00f6hungen bzw. Rentenniveausenkungen finanziert werden. Da das Verh\u00e4ltnis von Beitragszahlern zu Rentnern abnehmen wird, erscheinen Rentenniveausenkungen und damit Renditeeinbu\u00dfen bei freiwilligen Einzahlungen in die GRV unausweichlich. Dies macht deutlich, dass ein Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Rentenversicherung nicht nur anhand eines Renditevergleichs in einem bestimmten Jahr erfolgen darf und dass freiwillige Einzahlungen in die GRV nachfolgende Generationen belasten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>3. Anforderung: Entgeltumwandlung verbessern<\/strong><\/p>\n<p>In die betriebliche Altersvorsorge k\u00f6nnen Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung derzeit pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der GRV plus 1800 Euro einzahlen. Steuern und Sozialabgaben fallen erst nachgelagert an, wenn Rentenleistungen bezogen werden. Entscheiden sich Arbeitnehmer f\u00fcr die Entgeltumwandlung, entf\u00e4llt auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den eingezahlten Betrag. W\u00e4hrend der Rentenphase m\u00fcssen Betriebsrenter dann allerdings den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung entrichten. F\u00fcr Arbeitgeber sind die Arbeitskosten eine entscheidungsrelevante Gr\u00f6\u00dfe. Sie sollten sich idealerweise durch die Entscheidung eines Arbeitnehmers zur Entgeltumwandlung nicht zulasten des Arbeitsnehmers ver\u00e4ndern. In manchen Tarifvertr\u00e4gen ist daher vorgesehen, dass Arbeitgeber den eingesparten Arbeitgeberanteil in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dass viele Arbeitgeber das bisher nicht tun, k\u00f6nnte ein Indiz f\u00fcr Rigidit\u00e4ten in den Lohnverhandlungen sein. Arbeitgeber zu verpflichten, den eingesparten Betrag abz\u00fcglich der Verwaltungskosten in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen, erscheint daher angemessen und geeignet, die Rentabilit\u00e4t der betrieblichen Altersvorsorge f\u00fcr Arbeitnehmer zu steigern.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>4. Anforderung: Regulierung privater Altersvorsorge \u00fcberdenken<\/strong><\/p>\n<p>In der privaten Altersvorsorge stellt sich angesichts zunehmender Kritik die Frage, ob staatliche Regulierung zum Problem vermeintlich renditeschwacher Produkte beitr\u00e4gt. Im Fokus sollten dabei die Bedingungen stehen, die ein Altersvorsorgeprodukt erf\u00fcllen muss, um die staatliche Riester-F\u00f6rderung zu erhalten. Dabei ist etwa festgelegt, dass zum Renteneintrittszeitpunkt mindestens die Summe aller Einzahlungen garantiert sein muss. Nur wenn ein Anbieter einen Teil des eingezahlten Kapitals in festverzinsliche Anlagen investiert, kann er eine solche Garantie einhalten. Je niedriger allerdings das Zinsniveau, desto h\u00f6her muss der Anteil renditeschwacher festverzinslicher Anlagen und damit der Preis der Kapitalgarantie sein. Dies spricht daf\u00fcr, die Pflicht zu einer Kapitalgarantie abzuschaffen und die Abw\u00e4gung zwischen Sicherheit und Rendite den Anlegern zu \u00fcberlassen. Das reduziert zwar einerseits die Wahrscheinlichkeit, dass das Ziel, im Rentenalter mindestens \u00fcber eine Rente in H\u00f6he der Grundsicherung zu verf\u00fcgen, erreicht wird. Anderseits erh\u00f6ht sich die Wahrscheinlichkeit, dieses Ziel zu erreichen, da aufgrund einer h\u00f6heren Renditeerwartung der finanzielle Anreiz f\u00fcr Arbeitnehmer steigt, \u00fcberhaupt in einen privaten Altersvorsorgevertrag einzuzahlen. Eine Negativliste, die zum langfristigen Verm\u00f6gensaufbau ungeeignete Produkte von der staatlichen F\u00f6rderung ausschlie\u00dft, kann zudem das Risiko eines anteiligen Verlusts der eingezahlten Betr\u00e4ge reduzieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>5. Anforderung: Anlageentscheidungen vereinfachen<\/strong><\/p>\n<p>Eine Erweiterung der Palette gef\u00f6rderter Produkte w\u00fcrde allerdings die Komplexit\u00e4t der Anlageentscheidung noch weiter erh\u00f6hen. Insofern gilt es zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob diese an anderer Stelle reduziert werden kann. Ein Ansatzpunkt ist die verpflichtende Koppelung von Spar- und Versicherungsfunktion. Gef\u00f6rderte Altersvorsorgeprodukte umfassen eine Beitrags- und eine Rentenphase, in denen sich die Funktion des Produkts wesentlich unterscheidet. In der Beitragsphase wird Kapital gebildet, das entsprechend den Sicherheits- und Renditepr\u00e4ferenzen der einzahlenden Person angelegt wird. In der Rentenphase erh\u00e4lt der Versicherungsnehmer eine monatliche Auszahlung und ist gegen das finanzielle Risiko einer \u00fcberdurchschnittlichen Restlebensdauer versichert. Dass gef\u00f6rderte Altersvorsorgeprodukte beide Funktionen umfassen m\u00fcssen, erscheint dabei keineswegs zwingend. Im Gegenteil erh\u00f6ht es unn\u00f6tig die Komplexit\u00e4t der Entscheidung zwischen unterschiedlichen Produkten. Wird die Auswahl eines Sparanbieters mit Beginn der Beitragsphase und die Auswahl eines Versicherungsanbieters anschlie\u00dfend verpflichtend mit Beginn der Rentenphase getroffen, f\u00e4llt der Komplexit\u00e4tsgrad beider Entscheidungen geringer aus. Zudem reduziert sich dadurch das Ma\u00df der Unsicherheit, da die Prognose der Rentenbezugsdauer zum Beginn der Beitragsphase mit viel gr\u00f6\u00dferer Unsicherheit verbunden ist als zum Beginn der Rentenphase.<\/p>\n<p>Eine Abschaffung der Pflicht zur Kapitalgarantie und der Koppelung von Spar- und Versicherungsfunktion k\u00f6nnte zudem die Wettbewerbsintensit\u00e4t erh\u00f6hen. Erstens erleichtert eine Reduktion der Komplexit\u00e4t den Vergleich unterschiedlicher Produkte, was tendenziell zu einer Senkung der Abschluss- und Verwaltungskosten f\u00fchrt. Zweitens werden H\u00fcrden zum Markteintritt f\u00fcr Anbieter neuer Sparprodukte abgebaut. Zu beobachten ist, dass gef\u00f6rderte und nicht gef\u00f6rderte Ersparnisbildung nicht den gleichen Trends folgen. Da sich zunehmend die Erkenntnis durchsetzt, dass kein Fondsmanager dauerhaft in der Lage ist, den Markt zu schlagen, ersetzen viele Kapitalanleger aktiv gemanagte Fonds durch passiv verwaltete Indexfonds. Bei gef\u00f6rderten Fonds-Produkten dominieren hingegen weiterhin aktiv gemanagte Fonds. Eine Abschaffung der Pflicht zur Kapitalgarantie sowie die Trennung von Spar- und Versicherungsfunktion k\u00f6nnten eine h\u00f6here Rendite erm\u00f6glichen, da Sparer so Finanzmarktinnovationen und staatliche F\u00f6rderung kombinieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Das Rentenkonzept der Bundesregierung muss Antworten enthalten, wie Individuen auch in Niedrigzinszeiten Altersvorsorge betreiben k\u00f6nnen. Zu hinterfragen sind dabei alle staatlichen Regelungen, die pr\u00e4ferenzgerechte Entscheidungen \u00fcber den Renteneintritt verhindern, Lasten auf zuk\u00fcnftige Beitragszahler verschieben und die Rentabilit\u00e4t betrieblicher und privater Altersvorsorge schm\u00e4lern.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. 10\/2016 der <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/publikationen\/ordnungspolitischer-kommentar\/\">Reihe Ordnungspolitischer Kommentar<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Bundessozialministerin hat f\u00fcr November ein umfassendes Gesamtkonzept f\u00fcr die Rente angek\u00fcndigt, aus dem erste Teile, wie die Flexi-Rente, bereits bekannt sind. 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