{"id":20043,"date":"2016-11-17T00:01:32","date_gmt":"2016-11-16T23:01:32","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20043"},"modified":"2016-11-16T18:33:45","modified_gmt":"2016-11-16T17:33:45","slug":"ordnungspolitischer-kommentardas-erneuerbare-energien-gesetzzur-erneuten-reform-des-verguetungsmodells","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20043","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Das Erneuerbare Energien Gesetz<br\/><font size=3; color=grey>Zur erneuten Reform des Verg\u00fctungsmodells<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Im Sommer 2016 hat der Bundestag die neueste Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. Zuk\u00fcnftig soll die F\u00f6rderh\u00f6he von Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen bestimmt werden. Neben vielen kleineren \u00c4nderungen ist dies bereits die zweite grundlegende Reform des Verg\u00fctungsmodells im EEG. Begr\u00fcndet werden die neuesten Ma\u00dfnahmen insbesondere mit einer Reduktion der Kosten und einer st\u00e4rkeren Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Zus\u00e4tzlich soll der politische Einfluss auf den Kapazit\u00e4tsausbau gest\u00e4rkt werden, d.\u00c2\u00a0h. die Politik will kontrollieren, zu welchem Zeitpunkt, welche Anlagen, mit welcher Gesamtkapazit\u00e4t gebaut werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Unterschiedliche Verg\u00fctungsmodelle<\/strong><\/p>\n<p>Den Startschuss zum EEG gab es bereits im Jahr 2000. W\u00e4hrend in den ersten Jahren alle Anlagenbetreiber eine feste Einspeiseverg\u00fctung erhalten haben, m\u00fcssen die Betreiber seit dem EEG 2014 ihren Strom an der B\u00f6rse vermarkten und erhalten zus\u00e4tzlich zu dem B\u00f6rsenpreis eine Marktpr\u00e4mie. Ab 2017 m\u00fcssen sie nun dar\u00fcber hinaus an Ausschreibungen teilnehmen, um einen Anspruch auf F\u00f6rderung zu erhalten. Ausgenommen von den Ausschreibungen und der verpflichtenden Direktvermarktung sind bestehende Anlagen und auch kleinere Anlagen werden zuk\u00fcnftig \u00fcber die Einspeiseverg\u00fctung gef\u00f6rdert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Gemeinsame Grundlagen<\/strong><\/p>\n<p>Wichtige Rahmenbedingungen des EEG sind zum einen die Umlage der Kosten auf die Stromkunden und zum anderen die Einspeisegarantie f\u00fcr Strom aus erneuerbaren Energien. Durch diese Garantie sind die Netzbetreiber zu der Abnahme des Stroms verpflichtet, selbst wenn das Stromangebot die Stromnachfrage \u00fcbersteigt. Da Angebot und Nachfrage aufgrund der fehlenden Lagerf\u00e4higkeit von Strom immer ausgeglichen sein m\u00fcssen, f\u00fchrt ein solcher Angebots\u00fcberhang zu negativen Strompreisen. Die Einspeisegarantie bewirkt somit, dass Stromnachfrager in Ausnahmef\u00e4llen daf\u00fcr bezahlt werden, Strom zu konsumieren. Dies ist zwar mit hohen Kosten verbunden, die letztlich von den Stromkunden getragen werden m\u00fcssen, f\u00fcr die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien bietet es jedoch eine gro\u00dfe Sicherheit.<\/p>\n<p>Des Weiteren ist bei allen drei Modellen die Verg\u00fctungsh\u00f6he von der Technologie abh\u00e4ngig. Windkraftwerke erhalten z.\u00c2\u00a0B. geringere F\u00f6rders\u00e4tze als Solaranlagen. Dies f\u00fchrt dazu, dass auch die Stromerzeugung aus Technologien mit h\u00f6heren Produktionskosten f\u00fcr den Betreiber rentabel ist. Das Ziel von technologiespezifischen F\u00f6rders\u00e4tzen ist ein vielf\u00e4ltigerer Energiemix, der jedoch mit h\u00f6heren F\u00f6rderkosten verbunden ist. Ein Problem der technologiespezifischen F\u00f6rderung ist, dass die Politik Annahmen dar\u00fcber treffen muss, welche Technologien sich zuk\u00fcnftig am Markt behaupten k\u00f6nnen. Dies birgt u.\u00c2\u00a0a. die Gefahr, dass die Entwicklung von Technologien verhindert wird, die keine F\u00f6rderung erhalten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Verg\u00fctungsmodell 1: Die Einspeiseverg\u00fctung<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Einspeiseverg\u00fctung bekommen die Anlagenbetreiber feste Verg\u00fctungss\u00e4tze pro produzierter Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien. Die Netzbetreiber sind zu der Abnahme des Stroms verpflichtet und m\u00fcssen ihn an der B\u00f6rse vermarkten. Die Produzenten von Strom aus erneuerbaren Energien sind somit keinen Marktrisiken ausgesetzt und agieren in einem gesch\u00fctzten Raum. Der Staat setzt bei diesem Mechanismus zwar die Verg\u00fctungsh\u00f6he des Stroms aus erneuerbaren Energien fest, er hat jedoch keinen Einfluss auf den Umfang der gebauten Kapazit\u00e4ten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Verg\u00fctungsmodell 2: Die Marktpr\u00e4mie<\/strong><\/p>\n<p>Im Gegensatz zur festen Einspeiseverg\u00fctung sind die Anlagenbetreiber bei der Marktpr\u00e4mie dazu verpflichtet, den Strom am Markt selbst zu verkaufen. Daf\u00fcr erhalten sie zum einen den regul\u00e4ren Marktpreis und zum anderen die sogenannte Marktpr\u00e4mie. Diese berechnet sich aus der Einspeiseverg\u00fctung, abz\u00fcglich eines Referenzwertes. Der ergibt sich aus einem monatlichen Mittelwert des Strommarktpreises, den die Bundesnetzagentur f\u00fcr jede Technologie einzeln ermittelt. Vereinfacht dargestellt bedeutet dies, wenn der durchschnittliche Preis f\u00fcr eine Kilowattstunde Strom aus Windenergie im Mai drei Cent betr\u00e4gt und die H\u00f6he der Einspeiseverg\u00fctung bei acht Cent liegt, w\u00fcrde der Betreiber eine Marktpr\u00e4mie in H\u00f6he von f\u00fcnf Cent pro Kilowattstunde erhalten. Wie hoch seine Verg\u00fctung insgesamt ist, h\u00e4ngt von dem Preis ab, den er beim Verkauf seines Stroms an der B\u00f6rse erhalten hat. Wenn er seinen Storm zu vier Cent pro Kilowattstunde vermarkten konnte, kommt er insgesamt auf eine Verg\u00fctung von neun Cent, bei einem Verkaufspreis von zwei Cent jedoch nur auf sieben Cent. Die Eink\u00fcnfte des Betreibers k\u00f6nnen daher auch \u00fcber- oder unterhalb der H\u00f6he der Einspeiseverg\u00fctung liegen \u2013 je nachdem zu welchem Zeitpunkt der Verk\u00e4ufer den Strom vermarktet hat.<\/p>\n<p>Im Unterschied zur festen Einspeiseverg\u00fctung m\u00fcssen die Anlagenbetreiber somit einen Teil des Marktrisikos \u00fcbernehmen. Zus\u00e4tzlich haben die Betreiber im Idealfall einen Anreiz, ihren Strom zu einem Zeitpunkt einzuspeisen, an dem das Angebot knapp ist und der Strompreis dementsprechend hoch. Jedoch haben die Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien kaum einen Einfluss darauf, wann sie wie viel Strom produzieren. Das Einspeiseverhalten der Anbieter \u00e4ndert sich durch die Marktpr\u00e4mie daher nur geringf\u00fcgig. Es k\u00f6nnte jedoch sein, dass das Verg\u00fctungsmodell die Wahl der Technologie und des Standortes beim Bau neuer Anlagen beeinflusst.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Verg\u00fctungsmodell 3: Die Ausschreibungen <\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend die Politik bei der Einspeiseverg\u00fctung und dem bisherigen Modell der Marktpr\u00e4mie die F\u00f6rderh\u00f6he pro Kilowattstunde Strom festsetzt, wird diese in Zukunft durch Ausschreibungen bestimmt. Ausgeschrieben wird die gleitende Marktpr\u00e4mie f\u00fcr eine vorab festgelegte Kapazit\u00e4tsmenge. Im Gegensatz zum vorherigen Marktpr\u00e4mienmodell orientiert sich die H\u00f6he der Marktpr\u00e4mie jedoch nicht mehr an der H\u00f6he der fixen Einspeiseverg\u00fctung, sondern an einem Bezugswert, auf den die Betreiber in der Auktion bieten. F\u00f6rderung erhalten nur noch die Anlagen, f\u00fcr die in der Ausschreibung der niedrigste F\u00f6rderbedarf \u2013 also der niedrigste Bezugswert \u2013 geboten wurde. Wie bei der bisherigen Marktpr\u00e4mie, muss der Betreiber den gef\u00f6rderten Strom an der B\u00f6rse vermarkten. Um die technologiespezifische F\u00f6rderung beizubehalten, veranstaltet die Bundesnetzagentur f\u00fcr die einzelnen Technologien getrennte Ausschreibungen.<\/p>\n<p>In diesem Modell konkurrieren die Anlagenbetreiber um die F\u00f6rderung, d. h. sie stehen im direkten Wettbewerb zueinander. Die Hoffnung ist, dass durch die Auktionen der tats\u00e4chliche Bedarf an F\u00f6rderung festgestellt wird und die F\u00f6rderh\u00f6he pro Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien sinkt. Davon k\u00f6nnten die Stromkunden profitieren. F\u00fcr die Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien bedeuten die Ausschreibungen jedoch eine st\u00e4rkere Unsicherheit im Vergleich zur Einspeiseverg\u00fctung und dem reinen Marktpr\u00e4mienmodell. Sie wissen vor der Auktion nicht, ob sie f\u00fcr eine geplante Anlage tats\u00e4chlich F\u00f6rderung erhalten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Planungssicherheit in der Politik<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend das Ausschreibungsmodell f\u00fcr die Anbieter von Strom aus erneuerbaren Energien zu einer vermehrten Unsicherheit f\u00fchrt, bietet es f\u00fcr die Politik eine gr\u00f6\u00dfere Planungssicherheit. Der Wechsel von einer Preis- zu einer Mengensteuerung bedeutet, dass die Bundesregierung den Zubau der erneuerbaren Energien besser steuern kann. Sie k\u00f6nnen auf diese Weise insbesondere daf\u00fcr sorgen, dass der gef\u00f6rderte Ausbau nicht h\u00f6her ausf\u00e4llt als erw\u00fcnscht. Eine zus\u00e4tzlich eingef\u00fchrte Obergrenze der F\u00f6rders\u00e4tze bei den Ausschreibungen f\u00fchrt des Weiteren dazu, dass die maximalen Kosten f\u00fcr die F\u00f6rderung begrenzt und somit bereits bekannt sind. Dass ein kontrollierter Ausbau von erneuerbaren Energien st\u00e4rker in den Vordergrund ger\u00fcckt ist, verdeutlichen auch die im EEG genannten Ausbauziele. W\u00e4hrend im EEG 2000 ein Mindestziel vorgesehen war, ist im EEG 2017 ein Ausbaukorridor angegeben: Bis zum Jahr 2025 sollen erneuerbare Energien einen Anteil zwischen 40% und 45% an der Stromversorgung haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Kosten bleiben bestehen <\/strong><\/p>\n<p>Zu gro\u00dfe Erwartungen sollte man jedoch nicht haben: Die F\u00f6rderung von Strom aus erneuerbaren Energien wird auch weiterhin zu Kosten f\u00fchren. Dies wird unter anderem in der aktuellen Diskussion um die steigende EEG-Umlage deutlich, zumal die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien noch weit dar\u00fcber hinausgehen (z.\u00c2\u00a0B. durch den Netzausbau). Die durch die aktuellen Reformen gesteigerte Marktintegration k\u00f6nnte jedoch dazu beitragen, die Kosten der F\u00f6rderung etwas zu senken. Eine weitere Reduktion der Kosten k\u00f6nnte dar\u00fcber hinaus durch eine technologieneutrale F\u00f6rderung m\u00f6glich sein. Man sollte jedoch bei jedem Reformprozess zus\u00e4tzlich bedenken, dass st\u00e4ndige Ver\u00e4nderungen zu Unsicherheiten f\u00fcr die Marktakteure f\u00fchren, die wiederum Kosten verursachen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Bewertung des Verg\u00fctungsmodells h\u00e4ngt vom Ziel ab<\/strong><\/p>\n<p>Wie die Verg\u00fctungsmodelle zu bewerten sind, h\u00e4ngt insbesondere von den Zielen ab. Das Ziel eines kontrollierten Kapazit\u00e4tsausbaus kann die Politik durch die Ausschreibungen treffsicher erreichen. Die Reformen k\u00f6nnen vermutlich auch dazu beitragen, die Kosten der F\u00f6rderung etwas zu senken. Mit einer technologieneutralen F\u00f6rderung k\u00f6nnte dieses Ziel m\u00f6glicherweise noch besser erreicht werden. Insbesondere h\u00e4tte dies den Vorteil, dass die Politik nicht dar\u00fcber entscheidet, welche Technologien zuk\u00fcnftig den Markt beherrschen. Man sollte sich jedoch bewusst sein, dass die Integration von erneuerbaren Energien in den Strommarkt auch bei einem effizienten F\u00f6rdermodell Kosten verursachen wird.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. 11\/2016 der <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/publikationen\/ordnungspolitischer-kommentar\/\">Reihe Ordnungspolitischer Kommentar<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Sommer 2016 hat der Bundestag die neueste Novelle des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) beschlossen. 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