{"id":20687,"date":"2017-04-13T00:01:07","date_gmt":"2017-04-12T23:01:07","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20687"},"modified":"2017-04-14T07:16:10","modified_gmt":"2017-04-14T06:16:10","slug":"ordnungspolitischer-kommentararbeitslosengeld-qwie-wirkts-und-wer-profitiert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20687","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Arbeitslosengeld Q<br\/><font size=3; color=grey>Wie wirkt\u2019s und wer profitiert?<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Der SPD-Parteivorstand hat Anfang M\u00e4rz ein arbeitsmarktpolitisches Konzept beschlossen. Unter anderem sind ein \u201eRecht auf Weiterbildung\u201c und ein \u201eArbeitslosengeld Q\u201c (ALG-Q) geplant. Das ALG-Q soll die gleiche H\u00f6he wie das Arbeitslosengeld (ALG) haben, das von der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Es soll w\u00e4hrend der Teilnahme an Qualifizierungsma\u00dfnahmen gezahlt und nicht mit der maximalen Bezugsdauer des ALG verrechnet werden.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Bezugsdauer des ALG ist Gegenstand einer schon lange w\u00e4hrenden Diskussion. Sie wurde im Rahmen des unter Rot-Gr\u00fcn verabschiedeten Reformpaketes \u201eAgenda 2010\u201c zun\u00e4chst deutlich gek\u00fcrzt. Seit 2008 gilt wieder eine l\u00e4ngere m\u00f6gliche Bezugsdauer f\u00fcr \u00e4ltere Arbeitslose. Nun k\u00f6nnte erneut an dieser arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Stellschraube gedreht werden. Damit soll laut dem Beschluss \u201eFachkr\u00e4ftemangel in bestimmten Berufen und Regionen auf der einen und qualifikationsbedingte Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite\u201c vermieden werden. Aber: Welche Anreize werden durch ein ALG-Q und ein Recht auf Weiterbildung tats\u00e4chlich gesetzt? Und: Ist eine l\u00e4ngere Bezugsdauer unter bestimmten Umst\u00e4nden gerechter?<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Das Konzept<\/strong><\/p>\n<p>Kernpunkt des nun beschlossenen Konzepts ist die Kopplung eines l\u00e4ngeren Leistungsbezugs an die Bedingung, an einer Qualifizierungsma\u00dfnahme teilzunehmen. Auch bislang wurde die Dauer einer Ma\u00dfnahme zu 50 % auf die maximale Bezugsdauer des ALG aufgeschlagen. Nun soll sie zu 100 % aufgeschlagen werden. Es best\u00fcnde also die M\u00f6glichkeit, zus\u00e4tzlich zur maximalen Bezugsdauer des ALG von bis zu 24 Monaten (je nach Alter des Arbeitslosen und vorherigen Versicherungsjahren) f\u00fcr den Zeitraum der Qualifizierung Leistungen in unver\u00e4nderter H\u00f6he zu erhalten. Ein 58-j\u00e4hriger Arbeitsloser, der einen Anspruch auf eine Bezugsdauer von zwei Jahren hat und an einer zweij\u00e4hrigen Qualifizierungsma\u00dfnahme teilnimmt, k\u00f6nnte derzeit 36 Monate ALG beziehen. K\u00fcnftig w\u00e4re eine Bezugsdauer von 48 Monaten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Eine weitere Neuerung w\u00e4re ein Recht auf Weiterbildung. Bisher handelt es sich bei Qualifizierungsma\u00dfnahmen um Ermessensleistungen der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit. Laut dem Beschluss der SPD sollen alle Arbeitslosen, die innerhalb von drei Monaten keine neue Besch\u00e4ftigung finden, ein Angebot f\u00fcr eine Qualifizierungsma\u00dfnahme erhalten, \u201edie die Vermittlungschancen nachhaltig erh\u00f6ht\u201c.<\/p>\n<p>Wie die Finanzierung der vorgeschlagenen Ma\u00dfnahmen aussehen soll, ist bislang nicht bekannt. Von Bedeutung w\u00e4re insbesondere, ob es sich bei den ALG-Q-Bez\u00fcgen und den zus\u00e4tzlichen Weiterbildungsma\u00dfnahmen um Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung handeln soll und wie dies die Beitragss\u00e4tze beeinflussen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Welche Arbeitsmarkteffekte w\u00e4ren zu erwarten?<\/strong><\/p>\n<p>Jedem einzelnen, der l\u00e4nger als drei Monate arbeitslos ist, eine passende Qualifizierungsma\u00dfnahme anzubieten, die die Vermittlungschancen tats\u00e4chlich erh\u00f6ht, erscheint unrealistisch. Wenn sie Erfolg versprechen, vermittelt und finanziert die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit schon heute Qualifizierungsma\u00dfnahmen. Ein Recht auf Qualifizierung, wie es nun vorgeschlagen wird, k\u00f6nnte dazu f\u00fchren, dass zum Erf\u00fcllen der politischen Vorgaben auch Ma\u00dfnahmen angeboten werden, die von vorneherein nur begrenzt \u00fcberzeugen.<\/p>\n<p>Es ist davon auszugehen, dass die meisten Arbeitslosen bem\u00fcht sind, so schnell wie m\u00f6glich eine neue Arbeitsstelle zu finden und ohnehin gerne bereit sind, an Qualifizierungsma\u00dfnahmen teilzunehmen, wenn diese gr\u00f6\u00dfere Chancen auf dem Arbeitsmarkt erwarten lassen. W\u00fcrde das Konzept wie vorgeschlagen umgesetzt, w\u00fcrde der Anreiz, schnell eine neue Arbeitsstelle zu finden, tendenziell sinken. Ergeben w\u00fcrde sich ein Anreiz, Qualifizierungsma\u00dfnahmen auch dann wahrzunehmen, wenn sie nicht erfolgsversprechend sind, um einen l\u00e4ngeren Anspruch \u2013 und sei es f\u00fcr den Fall der F\u00e4lle \u2013 zu sichern. Weder dem Fachkr\u00e4ftemangel noch qualifikationsbedingter Arbeitslosigkeit w\u00fcrde so sinnvoll begegnet.<\/p>\n<p>Im besonderen Fall von \u00e4lteren Arbeitslosen, deren kombinierte ALG- und ALG-Q-Anspr\u00fcche ausreichen w\u00fcrden, den Zeitraum bis zum Renteneintritt zu \u00fcberbr\u00fccken, w\u00fcrde der Anreiz entstehen, an einer Qualifizierungsma\u00dfnahme teilzunehmen, obwohl gar nicht die Absicht besteht, noch einmal eine Besch\u00e4ftigung aufzunehmen. Das w\u00e4re nicht nur an sich ein massiver Fehlanreiz. In diesem Fall w\u00e4re es vielmehr sogar kosteng\u00fcnstiger, den l\u00e4ngeren Leistungsbezug ohne zus\u00e4tzliche Ausgaben f\u00fcr Qualifizierung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>Den Anreiz zu setzen, l\u00e4nger in Arbeitslosigkeit zu verbleiben, ist auch deshalb fragw\u00fcrdig, weil Zeiten der Arbeitslosigkeit zu einer Entwertung des Humankapitals f\u00fchren. Der Tendenz nach gilt: je l\u00e4nger die Arbeitslosigkeit, desto eher k\u00f6nnen relevante F\u00e4higkeiten verloren gehen. Eine m\u00f6gliche Aufwertung von Humankapital durch eine Qualifizierungsma\u00dfnahme m\u00fcsste diese Abwertung \u00fcberwiegen, um positiv auf die Besch\u00e4ftigungschancen zu wirken. Zumal die Teilnahme an einer Qualifizierungsma\u00dfnahme die Zeit verringert, die mit der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz verbracht werden kann. Im Zweifelsfall wird die Wahrscheinlichkeit, eine neue Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit zu finden, eher gesenkt als erh\u00f6ht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>W\u00e4re eine l\u00e4ngere ALG-Bezugsdauer gerechter?<\/strong><\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte Fehlanreize auf dem Arbeitsmarkt eventuell in Kauf nehmen, wenn damit einem Gerechtigkeitsproblem begegnet w\u00fcrde. H\u00e4ufig wird gefordert, dass vor allem diejenigen, die lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, Anspruch auf eine lange Bezugsdauer haben sollten. So naheliegend diese Vorstellung vielleicht auf den ersten Blick scheint, so wenig entspricht sie dem Zweck der Arbeitslosenversicherung. Diese dient der Absicherung des Risikos, vor\u00fcbergehend arbeitslos zu sein. W\u00fcrde die Leistung mit zunehmender Dauer der Beitragszahlung steigen, w\u00fcrden auch die bereits erl\u00e4uterten Fehlanreize \u00fcber die Versicherungszeit immer weiter zunehmen. Nicht umsonst richtet sich auch in anderen Versicherungen die Leistung nicht nach der Versicherungszeit: Eine Hausratversicherung zahlt nicht mehr, wenn ein Wasserschaden erst viele Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages auftritt.<\/p>\n<p>W\u00fcrde die Bezugsdauer kontinuierlich mit der Versicherungszeit ansteigen, w\u00e4ren damit aber nicht nur Effizienzprobleme verbunden. Beim n\u00e4heren Hinsehen erscheint eine solche Gerechtigkeitsvorstellung auch an sich wenig zustimmungsf\u00e4hig: Jemand, der das Gl\u00fcck hat, seinen Arbeitsplatz \u00fcber lange Zeit nicht zu verlieren, erscheint nicht unterst\u00fctzungsw\u00fcrdiger als jemand, der das Pech hat, fr\u00fcher bzw. h\u00e4ufiger in diese Lage zu geraten.<\/p>\n<p>Mit Blick auf den vorliegenden Vorschlag ist unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten aber vor allem etwas anderes wichtig: Ein Erwerbsf\u00e4higer, der seinen Lebensunterhalt weder selbst noch mit Hilfe seiner Angeh\u00f6rigen aufbringen kann, bekommt entweder ausschlie\u00dflich oder aufstockend Arbeitslosengeld II (ALG II). Auch das ALG aus der Arbeitslosenversicherung wird aufgestockt, wenn es niedriger ist als ein bestehender ALG II-Anspruch. Das bedeutet, dass diejenigen, die ein geringeres ALG beziehen, weil sie zuvor ein niedriges Arbeitseinkommen hatten, nicht von einer l\u00e4ngeren Bezugsdauer profitieren w\u00fcrden \u2013 es sei denn, es bestehen beispielsweise aufgrund eines besser verdienenden Partners keine ALG II-Anspr\u00fcche. Auch diejenigen, die abh\u00e4ngige Familienmitglieder mitversorgen und deshalb mit dem ALG nicht auskommen, h\u00e4tten nichts von einer Verl\u00e4ngerung der ALG-Bezugsdauer. Anders ausgedr\u00fcckt: Von dem Vorschlag, den ALG-Anspruch zu verl\u00e4ngern, profitieren gerade diejenigen \u00fcberhaupt nicht, die die Hilfe der Gesellschaft am ehesten ben\u00f6tigen. W\u00fcrden alle Versicherten \u00fcber ihre Beitr\u00e4ge an der Finanzierung der zus\u00e4tzlichen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beteiligt, w\u00fcrden sie \u2013 solange sie einen Arbeitsplatz haben \u2013 stattdessen sogar schlechter gestellt.<\/p>\n<p>Die aktuell hohen \u00dcbersch\u00fcsse der Arbeitslosenversicherung k\u00f6nnten eine Verl\u00e4ngerung der Bezugsdauer attraktiv erscheinen lassen. Selbst bei gro\u00dfz\u00fcgiger Leistungsgew\u00e4hrung m\u00fcssten die Beitr\u00e4ge vielleicht erst mit Verz\u00f6gerung steigen. K\u00e4me man mit ausreichender Sicherheit zu dem Schluss, dass die \u00dcbersch\u00fcsse auch in konjunkturell schlechteren Phasen nicht ben\u00f6tigt werden, sollten sie jedoch viel eher Anlass zu Beitragssenkungen sein. Davon w\u00fcrden alle Versicherten profitieren.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Kopplung der Bezugsdauer des ALG an die Teilnahme an Qualifizierungsma\u00dfnahmen setzt Fehlanreize und erscheint gleichzeitig auch unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten schlecht begr\u00fcndbar.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich sollten immer Wege gesucht werden, Arbeitslosen sinnvolle Qualifizierung zu erm\u00f6glichen und sie im Bedarfsfall bei der Entscheidung f\u00fcr oder gegen eine Ma\u00dfnahme zu beraten und zu unterst\u00fctzen. Es ist schlie\u00dflich durchaus davon auszugehen, dass Arbeitslose auch dann ein Interesse an sinnvollen Ma\u00dfnahmen haben, wenn sie dadurch nicht die Dauer des ALG-Bezugs, sondern vielmehr ihre Arbeitsmarktchancen steigern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Noch wichtiger w\u00e4re es, den Fokus auf diejenigen zu legen, die tats\u00e4chlich seit langer Zeit arbeitslos sind und keinen Anspruch mehr auf das ALG haben oder jemals hatten, sondern ALG II beziehen. Diesen Menschen Perspektiven zu bieten, sollte \u00fcber die momentan gef\u00fchrte Debatte nicht in Vergessenheit geraten.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. 4\/2017 der Reihe <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/fileadmin\/contents\/dateiliste_iwp-website\/publikationen\/OK\/OK_2017_04.pdf\">\u201eDer Ordnungspolitische Kommentar\u201c<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<p><strong>Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema:<\/strong><\/p>\n<p>Dieter Br\u00e4uninger: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20585\">Arbeitslosengeld Q. Die Krux mit der Gerechtigkeit<\/a><\/p>\n<p>Alfred Boss: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20532\">Arbeitslosengeld f\u00fcr einen verl\u00e4ngerten Zeitraum?<\/a><\/p>\n<p>Oswald Metzger: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20516\">Die \u201efake news\u201c des Martin Schulz<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der SPD-Parteivorstand hat Anfang M\u00e4rz ein arbeitsmarktpolitisches Konzept beschlossen. Unter anderem sind ein \u201eRecht auf Weiterbildung\u201c und ein \u201eArbeitslosengeld Q\u201c (ALG-Q) geplant. 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