{"id":20712,"date":"2017-04-19T00:01:11","date_gmt":"2017-04-18T23:01:11","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712"},"modified":"2017-04-19T09:55:41","modified_gmt":"2017-04-19T08:55:41","slug":"die-neue-finanzordnung-2021keine-lust-auf-debatte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712","title":{"rendered":"Die neue Finanzordnung 2021<br\/><font size=3; color=grey>Keine Lust auf Debatte?<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Die Ausgangslage scheint klar und unbestritten; die Debatte dauerte gerade einmal 41 Minuten und 56 Sekunden. Der Nationalrat stimmt in der Wintersession dem Gesch\u00e4ft mit 178 Ja zu 9 Nein zu; die st\u00e4nder\u00e4tliche Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben (WAK) empfiehlt mit 10 zu 0 dem Erstrat zu folgen. Die Rede ist von der neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021). Die Vorlage schl\u00e4gt politisch keine grossen Wellen. Eigentlich \u00fcberraschend, schliesslich geht es um nichts Geringeres als die Grundlage der Finanzierung eines 67 milliardenschweren Bundeshaushalts, um einen wesentlichen Zuschuss an die Kantonshaushalte, um die verfassungsrechtliche Verankerung unseres Steuersystems und ganz allgemein um die Architektur des Schweizer Finanzf\u00f6deralismus.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Providurium seit 1915<\/strong><\/p>\n<p>Seit 1915 erhebt die Bundesebene Steuern auf Einkommen und Gewinn nat\u00fcrlicher und juristischer Personen. Die Kompetenz blieb allerdings immer eine zeitlich befristete \u2013 trotz zahlreicher Versuche zur Verstetigung. Auch in der j\u00fcngsten Vernehmlassungsvorlage pl\u00e4dierte der Bundesrat urspr\u00fcnglich f\u00fcr eine Entfristung der Kompetenz zur Erhebung direkter Steuern als auch der Mehrwertsteuer. Tats\u00e4chlich erscheint die prek\u00e4re Finanzierungsbasis des Bundes bei einer Staatsquote von zehn Prozent der Wirtschaftsleistung und der stetig wachsenden Aufgabenf\u00fclle zun\u00e4chst als Anachronismus. M\u00fcsste die Finanzierungsbasis nicht st\u00e4rker gesichert werden, um die Staatsaufgaben des Bundes zuverl\u00e4ssig und langfristig auszurichten? Diese Argumentation vernachl\u00e4ssigt, dass die Besteuerungskompetenzen nicht deshalb befristet sein sollten, weil sie als provisorisch und langfristig grunds\u00e4tzlich unn\u00f6tig erachtet werden m\u00fcssten. Die Befristung der Finanzordnung dient dazu, dass sich der Souver\u00e4n in zeitlich gr\u00f6sseren Intervallen mit grunds\u00e4tzlichen Fragen der Finanzverfassung befassen kann und damit periodisch auch ein breiter, politischer Diskurs \u00fcber die grunds\u00e4tzlichen Fragen der Finanzierung des Staats erm\u00f6glicht wird. Dies ist nicht alleine deshalb wichtig, weil andernfalls der Reformeifer erlahmen w\u00fcrde \u2013 wichtig ist es, weil es bei der Finanzordnung um grunds\u00e4tzliche Fragen der Finanzierung und des Staatsaufbaus geht, die in der tagespolitischen Auseinandersetzung um steuerpolitische Partikularinteressen schnell in den Hintergrund gedr\u00e4ngt werden. Die zeitliche Befristung der Besteuerungskompetenzen \u00fcbernimmt die Aufgabe eines \u00c2\u00abQuasifinanzreferendums\u00c2\u00bb, welche die direktdemokratische R\u00fcckkoppelung des Steuersystems gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Grunds\u00e4tzliche Frage der Finanzierung des Staats<\/strong><\/p>\n<p>Um was k\u00f6nnte es in einer solchen, finanzpolitisch zentralen Debatte gehen? Die NFO 2021 b\u00f6te die Gelegenheit, das bundesstaatliche Gef\u00fcge der Aufgaben- und Besteuerungskompetenzen grundlegend zu \u00fcberdenken. Es stellt sich insbesondere die Frage, ob nicht ein Trennsystem ohne Einnahmenverbund der gegenw\u00e4rtigen Finanzordnung vorzuziehen w\u00e4re. Gleichzeitig mit der Erneuerung der Besteuerungskompetenzen k\u00f6nnte ausserdem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen angepackt werden<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Vorteil Trennsystem <\/strong><\/p>\n<p>Die geltende Finanzordnung kennt sowohl ein Verbundsystem bei den Steuern von Bund und Kantonen als auch ausschliessliche und konkurrierende Besteuerungskompetenzen. Das Verbundsystem bei Einkommen und Gewinn hat einen gewichtigen Nachteil. Bei der Festlegung der Steuertarife und der Abz\u00fcge ber\u00fccksichtigen sowohl Bund als auch Kantone den eigenen Finanzbedarf und die Auswirkung auf ihre Eink\u00fcnfte, die Auswirkung auf die Eink\u00fcnfte der jeweils anderen Staatsebene \u00fcber den Steuerbasiseffekt werden jedoch ausser Acht gelassen. Es entstehen Anreize zur \u00dcbernutzung der gemeinsamen Steuerbasis. \u00dcberdies zementiert die Koppelung von Entscheidungskompetenzen f\u00fcr gemeinsame Steuern den Status quo und f\u00fchrt zur Handlungs- und Reformunf\u00e4higkeit. Man befindet sich in der \u201ePolitikverflechtungsfalle\u201c, wie die gescheiterte Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III anschaulich vor Augen f\u00fchrte. Niemand ist bereit, auf die eigenen Vorteile zugunsten von zuk\u00fcnftigen Effizienzgewinnen zu verzichten, solange nicht klar ist, wer davon in welchem Umfang profitieren wird. Ein Trennsystem w\u00fcrde diesbez\u00fcglich Abhilfe schaffen. Es st\u00e4rkt die Finanzkompetenz jeder Staatsebene sowie deren Einnahmen- und Ausgabenverantwortung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Bundesrat urspr\u00fcnglich f\u00fcr Trennsystem<\/strong><\/p>\n<p>Dass diese \u00dcberlegungen nicht neu sind, sondern bereits einmal vom Bundesrat ernsthaft in Erw\u00e4gung gezogen wurden, verdeutlicht ein Blick in den bundesr\u00e4tlichen Entwurf zur neuen Finanzordnung von 1948. Damals stand Regierung und Parlament ebenfalls vor der Herausforderung, dass die Bundeseinnahmen in absehbarer Zeit wegzufallen drohten, zumal die Kompetenzgrundlagen gr\u00f6sstenteils auf den kriegsbedingten ausserordentlichen Vollmachten und Dringlichkeitsrecht beruhten, welche bis Ende 1949 befristet waren. Im Auftrag des Bundesrats erarbeitete eine Expertenkommission einen entsprechenden Entwurf, welcher der \u00d6ffentlichkeit Ende Januar 1948 vorgelegt werden konnte. Die vorgeschlagene Finanzordnung war insofern modern und konsequent, als die Einf\u00fchrung eines Trennsystems ohne Einnahmenverbund detailliert gepr\u00fcft und versucht wurde, auf diese Weise die Vorteile des fiskalischen F\u00f6deralismus zu wahren. Die Hauptm\u00e4ngel des damaligen Steuersystems verortete der Bundesrat im Nebeneinander von eidgen\u00f6ssischen und kantonalen Steuern sowie in der zunehmenden Abh\u00e4ngigkeit der Kantone von Bundessteueranteilen. Seitens der Expertenkommission wurden deshalb zahlreiche alternative Steuersysteme in Erw\u00e4gung gezogen, um den Einnahmenverbund von Bund und Kantonen zu entflechten. Bemerkenswert ist, dass der unterbreitete Entwurf des Bundesrats ein Steuersystem verwirklicht h\u00e4tte, das weitgehend als Trennsystem ausgestaltet gewesen w\u00e4re, in dem die Finanzierung den Aufgaben folgen sollte. Der Bundesrat \u00e4usserte er sich in der Botschaft vom 22. Januar 1948 wie folgt:<\/p>\n<p>\u201eWenn der Bund eine Steuerquelle zugestanden erh\u00e4lt, so soll er auch befugt sein, sie f\u00fcr sich selber zu nutzen. [\u2026] Die Teilung des Ertrages solcher Steuern mit den Kantonen entbehrt in der Regel einer hinl\u00e4nglichen sachlichen Rechtfertigung.\u201c<\/p>\n<p>Die Vorschl\u00e4ge zum Trennsystem versandeten allerdings. Erst im dritten Anlauf gelang es 1958, eine Mehrheit der Stimmenden und der St\u00e4nde f\u00fcr eine Verfassungsgrundlage zur Finanzordnung zu gewinnen. Von der urspr\u00fcnglichen Idee blieb nichts mehr \u00fcbrig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Ausblenden der Aufgabenverteilung<\/strong><\/p>\n<p>Der unterbreitete Entwurf zur neuen Finanzordnung von 1948 war noch aus einem anderen Grund modern und konsequent: statt sich alleine auf die Einnahmen zu fokussieren, bestach er durch eine ganzheitliche Vorgehensweise, die nicht alleine die Besteuerungskompetenzen, sondern ebenso die Aufgabenseite mit einbezog. Erkl\u00e4rtes Ziel war es, \u201enach einer zweckm\u00e4ssigen Abgrenzung der Aufgabenbereiche und der Einnahmenquellen zwischen Bund und Kantonen zu trachten, die dem Wesen des Bundesstaates ebenso Rechnung tr\u00e4gt wie der staatlichen Bedeutung der Kantone.\u201c Der Einbezug der Aufgabenseite erachtete der Bundesrat als eine notwendige Konsequenz dessen, dass die damaligen Bundeskompetenzen seit der Einf\u00fchrung der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 ausgeweitet worden waren, ohne die Finanzierung der zus\u00e4tzlichen Aufgaben anzupassen. In Bezug auf die Aufgabenentflechtung strebten die unterbreiteten Vorschl\u00e4ge die Zusammenfassung der Verantwortung und Kontrolle in einer Hand an. Zu diesem Zweck sollte eine R\u00fcckbesinnung auf die eigentlichen Aufgaben von Bund und Kantonen einsetzen.<\/p>\n<p>\u00c4hnliches w\u00e4re auch heute von N\u00f6ten. Der Nationale Finanzausgleich NFA hat in Bezug auf die Aufgabenentflechtung nicht die angestrebten Fortschritte erzielt: Nach Inkrafttreten im Jahr 2008 hat sich schon bald gezeigt, dass die Aufgabenverflechtungen wieder von Neuem zunehmen und der Prozess der schleichenden Zentralisierung abermals voranschreitet.<\/p>\n<p>Die NFO 2021 w\u00e4re die richtige Gelegenheit, um die bundesstaatliche Aufgabenverteilung zu revidieren. Der Finanzbedarf des Bundes ergibt sich letztlich durch die Aufgaben, ergo ist bei der Wahl der Finanzierungsquellen auch die Aufgabenverteilung zu ber\u00fccksichtigen. Im Idealfall w\u00fcrden die bestehenden Aufgabenverflechtungen aufgebrochen und die einzelnen Aufgaben ausschliesslich einer Staatsebene zugeordnet. Ein \u00dcbergang auf ein solches Trennsystem w\u00fcrde bedingen, dass gleichzeitig mit der \u00dcbertragung von Aufgabenkompetenzen von den Kantonen an den Bund bzw. vom Bund an die Kantone die zur Finanzierung dieser Aufgabe notwendige Finanzkompetenz geschaffen wird. Nur so liesse sich sicherstellen, dass die Finanzierung tats\u00e4chlich den Aufgaben folgt. Die erste Frage sollte darum nicht lauten, wer mit welchen Besteuerungskompetenzen ausgestattet wird, sondern welche Staatsebene mit welchen Aufgaben betraut wird. Als Beurteilungsmassstab k\u00f6nnten das Subsidiarit\u00e4ts- und \u00c4quivalenzprinzip dienen, welche bereits heute an prominenter Stelle in der Verfassung Erw\u00e4hnung finden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Verpasste Chance<\/strong><\/p>\n<p>Die Befristung der NFO 2021 \u2013 und damit der Haupteinnahmequellen des Bundes \u2013 wird, sofern der St\u00e4nderat den Beschl\u00fcssen seiner WAK folgt, voraussichtlich am 31. Dezember 2035 auslaufen. Die Besteuerungskompetenzen des Bundes sind damit vorl\u00e4ufig wieder gesichert. Ob sich vor Ablauf der Befristung nochmals eine Chance ergeben wird, die Aufgabenverteilung gleichzeitig mit den Besteuerungskompetenzen zu \u00fcberpr\u00fcfen und die notwendigen Korrekturen vorzunehmen, ist fraglich. Die bisherige Erfahrung lehrt, dass die Zentralisierungstendenzen von sich aus kaum an Dynamik einb\u00fcssen. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass der Prozess der schleichenden Zentralisierung weiter fortschreiten und das f\u00f6derale System der Schweiz unter Druck setzen wird. Es ist zu bedauern, dass in der NFO 2021 auf die Implementierung eines weitergehenden Trennsystems verzichtet und stattdessen bloss \u201edie Fortf\u00fchrung des steuerpolitischen Status quo\u201c bezweckt worden ist. Eine konsequente \u201eNFA 2\u201c k\u00f6nnte die langfristige Funktionsf\u00e4higkeit des F\u00f6deralismus als effizientes Organisationsprinzip wesentlich st\u00e4rken.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Ausgangslage scheint klar und unbestritten; die Debatte dauerte gerade einmal 41 Minuten und 56 Sekunden. Der Nationalrat stimmt in der Wintersession dem Gesch\u00e4ft mit &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eDie neue Finanzordnung 2021<br \/><font size=3; color=grey>Keine Lust auf Debatte?<\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":256,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10,2],"tags":[2487,243,2488],"class_list":["post-20712","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-fiskalisches","category-foderales","tag-finanzordnung","tag-schweiz","tag-trennsystem"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Ausgangslage scheint klar und unbestritten; die Debatte dauerte gerade einmal 41 Minuten und 56 Sekunden. Der Nationalrat stimmt in der Wintersession dem Gesch\u00e4ft mit &hellip; \u201eDie neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte?\u201c weiterlesen\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2017-04-18T23:01:11+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2017-04-19T08:55:41+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"7\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\"},\"author\":{\"name\":\"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf\"},\"headline\":\"Die neue Finanzordnung 2021 Keine Lust auf Debatte?\",\"datePublished\":\"2017-04-18T23:01:11+00:00\",\"dateModified\":\"2017-04-19T08:55:41+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\"},\"wordCount\":1363,\"commentCount\":0,\"keywords\":[\"Finanzordnung\",\"Schweiz\",\"Trennsystem\"],\"articleSection\":[\"Fiskalisches\",\"F\u00f6derales\"],\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"CommentAction\",\"name\":\"Comment\",\"target\":[\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#respond\"]}]},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\",\"name\":\"Die neue Finanzordnung 2021 Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website\"},\"datePublished\":\"2017-04-18T23:01:11+00:00\",\"dateModified\":\"2017-04-19T08:55:41+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712\"]}]},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte?\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/\",\"name\":\"Wirtschaftliche Freiheit\",\"description\":\"Das ordnungspolitische Journal\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf\",\"name\":\"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g\",\"url\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g\",\"contentUrl\":\"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g\",\"caption\":\"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer\"},\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?author=256\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit","og_description":"Die Ausgangslage scheint klar und unbestritten; die Debatte dauerte gerade einmal 41 Minuten und 56 Sekunden. Der Nationalrat stimmt in der Wintersession dem Gesch\u00e4ft mit &hellip; \u201eDie neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte?\u201c weiterlesen","og_url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712","og_site_name":"Wirtschaftliche Freiheit","article_published_time":"2017-04-18T23:01:11+00:00","article_modified_time":"2017-04-19T08:55:41+00:00","author":"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"7\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712"},"author":{"name":"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf"},"headline":"Die neue Finanzordnung 2021 Keine Lust auf Debatte?","datePublished":"2017-04-18T23:01:11+00:00","dateModified":"2017-04-19T08:55:41+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712"},"wordCount":1363,"commentCount":0,"keywords":["Finanzordnung","Schweiz","Trennsystem"],"articleSection":["Fiskalisches","F\u00f6derales"],"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"CommentAction","name":"Comment","target":["https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#respond"]}]},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712","name":"Die neue Finanzordnung 2021 Keine Lust auf Debatte? - Wirtschaftliche Freiheit","isPartOf":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website"},"datePublished":"2017-04-18T23:01:11+00:00","dateModified":"2017-04-19T08:55:41+00:00","author":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712"]}]},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20712#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"Die neue Finanzordnung 2021Keine Lust auf Debatte?"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/","name":"Wirtschaftliche Freiheit","description":"Das ordnungspolitische Journal","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/a187a2fae57099505066ee78d45ededf","name":"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g","contentUrl":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/01d57009b61e86c576f540ab718c19b8ad96cb59eef8938006218a377e2a7fc6?s=96&d=mm&r=g","caption":"Christoph A. Schaltegger und Marc M. Winistoerfer"},"url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?author=256"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20712","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/256"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=20712"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20712\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":20714,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/20712\/revisions\/20714"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=20712"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=20712"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=20712"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}