{"id":20804,"date":"2017-05-13T00:01:27","date_gmt":"2017-05-12T23:01:27","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20804"},"modified":"2017-05-12T17:56:42","modified_gmt":"2017-05-12T16:56:42","slug":"ordnungspolitischer-kommentarentfernungspauschale-auf-den-pruefstand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=20804","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Entfernungspauschale auf den Pr\u00fcfstand"},"content":{"rendered":"<p>Fast 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigten \u00fcberquerten 2015 auf dem Arbeitsweg eine oder mehrere Gemeindegrenzen. Das ist ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegen\u00fcber 2000. Der zur\u00fcckgelegte Arbeitsweg ist im selben Zeitraum von 14,6 auf 16,8 Kilometer gestiegen. Auch die Zahl der Fernpendler mit einem einfachen Arbeitsweg von mehr als 150 Kilometer ist um 30 Prozent auf 1,3 Millionen gestiegen. W\u00e4hrend in den letzten Monaten die \u00f6ffentliche Diskussion insbesondere die damit verbundenen negativen Folgen f\u00fcr Gesundheit und Sozialleben sowie die \u00f6kologischen Folgen in den Vordergrund stellt, ist es um die Entfernungspauschale (vulgo Pendlerpauschale) \u00fcberraschend ruhig geblieben. Dabei ist diese steuersystematisch fragw\u00fcrdig und eine wesentliche Stellschraube, um die unerw\u00fcnschten Folgen des Pendelns einzugrenzen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Pendeln geh\u00f6rt zum Leben<\/strong><\/p>\n<p>Die Zunahme des Pendelns ist auch ein Zeichen der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die ungebrochen gute Dynamik auf dem Arbeitsmarkt hat vielen B\u00fcrgern Arbeitsm\u00f6glichkeiten in der Region er\u00f6ffnet. Das Ziel kann daher nicht eine v\u00f6llige Vermeidung von Pendelstrecken sein. Auch eine deutliche Reduzierung in kurzer Frist ist nicht realistisch. Zwar vereinfacht die zunehmende Digitalisierung das Arbeiten von zu Hause, allerdings ist die tats\u00e4chliche Relevanz f\u00fcr den Arbeitsalltag (noch) geringer als vielfach angenommen. Vielmehr geht es darum, die mit dem Pendeln verbundenen Nebenwirkungen zu begrenzen.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig verfolgt der Gesetzgeber keine konsistenten Lenkungsziele mit der Entfernungspauschale. F\u00fcr jeden Arbeitstag k\u00f6nnen pauschal 30 Cent pro Kilometer einfachen Arbeitsweg bis zu einem H\u00f6chstbetrag von 4.500 Euro im Jahr unabh\u00e4ngig vom gew\u00e4hlten Verkehrsmittel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Aufgrund der im Vergleich zur Nutzung des eigenen PKWs geringeren Kosten setzt dies einen Anreiz, Fahrgemeinschaften zu bilden, wodurch eine Reduktion des Verkehrsaufkommens und der Umweltbelastung erreicht werden kann. Andererseits steigt die H\u00f6he der Pendlerpauschale mit der L\u00e4nge des Pendelwegs, was den zuvor genannten Effekten zuwider l\u00e4uft \u2013 zumal bei der Nutzung des eigenen PKWs auch mehr als 4.500 Euro geltend gemacht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Wenn die Pendelwege mit dem objektiven Nettoprinzip begr\u00fcndet werden, \u2026<\/strong><\/p>\n<p>Die Entfernungspauschale wird mit dem objektiven Nettoprinzip begr\u00fcndet, wonach Aufwendungen zur Erzielung von Einnahmen das steuerpflichtige Einkommen mindern. Damit soll sichergestellt werden, dass die \u00f6konomische Leistungsf\u00e4higkeit angemessen erfasst wird. Demnach sind die Aufwendungen f\u00fcr die Wegstrecke zwischen Wohn- und Arbeitsort (wenigstens teilweise) beruflich bedingt und mindern die steuerliche Leistungsf\u00e4higkeit ebenso wie z. B. die Anschaffung von Arbeitskleidung, eine berufliche Haftpflichtversicherung oder Fortbildungskosten.<\/p>\n<p>Allerdings ist die Zurechnung des Arbeitsweges zur beruflichen Sph\u00e4re alles andere als eindeutig \u2013 weshalb das BVerfG auch eine pauschalierte Ber\u00fccksichtigung der Pendelkosten nicht beanstandet. Vielmehr ist die L\u00e4nge des Arbeitsweges ma\u00dfgeblich von der Wohnortwahl abh\u00e4ngig, die auch stark von W\u00fcnschen und Vorlieben abh\u00e4ngt, die keinen Bezug zur Einkommenserzielung haben. In den meisten F\u00e4llen muss sich der Arbeitnehmer (oder Selbst\u00e4ndige) entscheiden, ob er in der N\u00e4he seiner Arbeitsst\u00e4tte im Zentrum oder au\u00dferhalb im Gr\u00fcnen wohnen m\u00f6chte. W\u00e4hlt er einen zentralen Wohnort mit kurzen Arbeitswegen, kann er Pendelkosten sparen. Daf\u00fcr zahlt er dort h\u00f6here Mieten bzw. Immobilienpreise. Entscheidet er sich f\u00fcr das Umland, spart er Wohnkosten, muss im Gegenzug jedoch l\u00e4ngere Wegstrecken zur Arbeit in Kauf nehmen. Ob Zentrum oder Umland h\u00e4ngt letztlich davon ab, welchen Wert die Person einem Leben in der Natur, der N\u00e4he zu kulturellen Einrichtungen und anderen Dienstleistern usw. beimisst. Dies sind aber private Erw\u00e4gungen und unabh\u00e4ngig von der Einkommenserzielung.<\/p>\n<p>Einen Sonderfall stellen Ehepaare dar, bei denen beide Partner an unterschiedlichen Orten arbeiten. In dieser Konstellation muss mindestens eine Person pendeln. Allerdings werden in der \u00fcberwiegenden Zahl der F\u00e4lle auch hier die Wohnortwahl und damit die Summe der Pendelwege nicht ausschlie\u00dflich beruflich bedingt sein. Das ist immer dann der Fall, wenn der Wohnort nicht auf der k\u00fcrzesten (schnellsten) Verbindung beider Arbeitsorte liegt. Diese Paare nehmen aus privaten Erw\u00e4gungen l\u00e4ngere Pendelwege in Kauf.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u2026 muss das auch f\u00fcr die Wohnkosten gelten. <\/strong><\/p>\n<p>Daher aber dr\u00e4ngt sich die Frage auf, warum nur die Pendelkosten steuerlich nach dem objektiven Nettoprinzip ber\u00fccksichtigt werden? Diese unsystematische Behandlung von Wohn- und Pendelkosten im Steuersystem bestraft alle Personen, die sich in Arbeitsn\u00e4he ansiedeln und beg\u00fcnstigt das Pendeln. Entsprechend steigt die Bereitschaft der Besch\u00e4ftigten, die Pendelwege auszudehnen. Umz\u00fcgen zur Vermeidung von l\u00e4ngeren Arbeitswegen wirkt die Entfernungspauschale entgegen.<\/p>\n<p>Sollten daher die Wohnkosten steuerlich Abzugsf\u00e4hig sein? Grunds\u00e4tzlich ja. Allerdings wird hiergegen zurecht eingewandt, dass die Wohnortwahl doch nicht rein beruflich bedingt sei, sondern auch von privaten Vorlieben und W\u00fcnschen abh\u00e4nge. Das ist richtig, gilt aber \u2013 wie gezeigt \u2013 aufgrund der Abh\u00e4ngigkeiten zwischen Wohnort und Arbeitsweg ebenso f\u00fcr die Pendelkosten. Eine wenigstens pauschalierende Ber\u00fccksichtigung der Wohnkosten (ggf. mit Wahlrecht, ob Wohn- oder Pendelkosten steuerlich geltend gemacht werden) w\u00e4re aus Gleichbehandlungsgr\u00fcnden daher geboten. Das gilt in jedem Fall, wenn an der Auffassung festgehalten wird, dass das objektive Nettoprinzip einen steuerlichen Abzug der (pauschalierten) Pendelkosten erforderlich macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Folgen f\u00fcr den Wohnungsmarkt<\/strong><\/p>\n<p>Aus wohnungspolitischer Sicht k\u00f6nnte gegen eine (pauschalierte) Ber\u00fccksichtigung der Wohnkosten vorgebracht werden, dass dadurch der Wohnraum auf den bereits angespannten M\u00e4rkten in den Zentren weiter verknappt w\u00fcrde. Diese Bef\u00fcrchtung ist sicherlich begr\u00fcndet. Allerdings l\u00e4sst sich damit die steuerliche Ungleichbehandlung von Pendel- und Wohnkosten nicht rechtfertigen. Zumal die einseitige Beg\u00fcnstigung der Pendelkosten zu erheblichen negativen Externalit\u00e4ten \u2013 etwa in Form von \u00dcberf\u00fcllungseffekten im Verkehrssektor und h\u00f6herer Umweltbelastung \u2013 f\u00fchrt. Das Problem fehlenden Wohnraums kann nur durch mehr Neubau, nicht aber durch eine unsystematische Ausgestaltung der Entfernungspauschale gel\u00f6st werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Entfernungspauschale streichen?<\/strong><\/p>\n<p>F\u00fcr eine gleichzeitige (pauschalierte) Ber\u00fccksichtigung von Wohn- und Pendelkosten spricht also insbesondere das objektive Nettoprinzip in der Einkommenssteuer. Allerdings hat der Gesetzgeber hier einen weiten Ermessungsspielraum bei der Regelsetzung. Das Bundesverfassungsgericht hat 2008 deutlich gemacht, dass auch eine Streichung der Entfernungspauschale denkbar w\u00e4re, sofern sie angemessen begr\u00fcndet ist. Eine m\u00f6gliche Begr\u00fcndung k\u00f6nnte durchaus in den unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen des Pendelns liegen, die durch die Entfernungspauschale gef\u00f6rdert werden. Eine Streichung der Entfernungspauschale (und ein grunds\u00e4tzliches Verbot der Abzugsf\u00e4higkeit von Wegeaufwendungen) w\u00fcrde Spielraum f\u00fcr Steuersenkungen erm\u00f6glichen, von denen alle Steuerpflichtigen profitierten. So w\u00e4re zum Beispiel denkbar, den Freibetrag zu erh\u00f6hen oder den Tarif abzusenken. Es gibt gute Gr\u00fcnde anzunehmen, dass hiervon die meisten Pendler sogar profitieren w\u00fcrden. Verlierer einer solchen Ma\u00dfnahme w\u00e4ren in erster Linie die Fernpendler.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Frei werdende Mittel zur gezielten Verkehrsplanung nutzen<\/strong><\/p>\n<p>Daneben k\u00f6nnten die h\u00f6heren Steuereinnahmen aber auch f\u00fcr h\u00f6here Investitionen in Verkehrsinfrastruktur genutzt werden. Davon w\u00fcrden in erster Linie die Pendler profitieren. Aber auch die Bewohner der Zentren w\u00fcrden entlastet, wenn es gelingt moderne und intelligente Mobilit\u00e4tskonzepte durch den Wegfall der Entfernungspauschale zu finanzieren. Dabei m\u00fcssen die Konzepte an die spezifische Situation in der jeweiligen Region angepasst werden. Es muss das Zusammenspiel von Individualverkehr und \u00d6PNV aufeinander abgestimmt werden. Durch sinnvolle Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur w\u00fcrden \u00dcberf\u00fcllungseffekte und deren negative Folgen f\u00fcr die Umwelt reduziert. Zudem h\u00e4tte eine bessere Anbindung des Umlands an die Zentren positive Folgen f\u00fcr die Bewohner der gesamten Region, weil die vorhandenen Fl\u00e4chen intelligenter und sparsamer f\u00fcr Wohn- und Arbeitszwecke genutzt werden k\u00f6nnten. Dadurch k\u00f6nnten die Wohn- und Fahrtkosten insgesamt gesenkt werden und bislang mit Arbeitswegen zugebrachte Lebenszeit zur\u00fcckgewonnen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Wenn die unerw\u00fcnschten Nebenwirkungen des Pendelns zwischen Wohn- und Arbeitsort begrenzt werden sollen, muss auch \u00fcber die Rolle der Entfernungspauschale nachgedacht werden. Diese beg\u00fcnstigt l\u00e4ngere Pendelwege, ohne dass die daraus resultierenden Pendlerstr\u00f6me sinnvoll gelenkt w\u00fcrden. Dem objektiven Nettoprinzip nach, w\u00e4re eine Gleichbehandlung von Wohn- und Pendelkosten denkbar. Allerdings gibt es auch die M\u00f6glichkeit die Entfernungspauschale (bzw. grunds\u00e4tzlich die Abzugsf\u00e4higkeit von Wegeaufwendungen) unter Verweis auf die damit verbundenen Fehlanreize zu streichen. Die frei werdenden Mittel k\u00f6nnten an B\u00fcrger durch Steuersenkungen zur\u00fcckgegeben werden oder f\u00fcr nachhaltige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur genutzt werden.<\/p>\n<p><strong>Hinweis<\/strong>: Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. 5\/2017 der Reihe <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/fileadmin\/contents\/dateiliste_iwp-website\/publikationen\/OK\/OK_2017_05.pdf\">\u201eDer Ordnungspolitische Kommentar\u201c<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigten \u00fcberquerten 2015 auf dem Arbeitsweg eine oder mehrere Gemeindegrenzen. 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