{"id":21472,"date":"2017-09-13T00:01:36","date_gmt":"2017-09-12T23:01:36","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472"},"modified":"2017-09-13T16:10:57","modified_gmt":"2017-09-13T15:10:57","slug":"ordnungspolitischer-kommentarder-staat-als-unternehmerkeine-gute-idee-wegen-unvermeidbarer-interessenkonflikte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Der Staat als Unternehmer?<br\/><font size=3; color=grey>Keine gute Idee wegen unvermeidbarer Interessenkonflikte<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Die Nachricht, dass der nieders\u00e4chsische Ministerpr\u00e4sident Weil, der gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen AG (VW) ist, eine Regierungserkl\u00e4rung zum Dieselskandal im Oktober 2015 zun\u00e4chst mit dem VW-Vorstand abstimmte, hat eine Diskussion zur staatlichen Beteiligung an Unternehmen angesto\u00dfen. Als umsatzst\u00e4rkstes deutsches Unternehmen und als gr\u00f6\u00dfter Arbeitgeber Niedersachsens, von dem direkt oder indirekt etwa 250.000 Stellen abh\u00e4ngen, ist die Bedeutung von VW f\u00fcr die nieders\u00e4chsische Politik enorm. Aber auch die Politik bestimmt \u00fcber ihre Anteile wesentliche Unternehmensentscheidungen des VW-Konzerns. In Anbetracht der aktuellen Betrugs- und Kartellvorw\u00fcrfe in der Branche stellt sich die Frage, ob diese Form der Verflechtung des Landes Niedersachsen und des VW-Konzerns noch zeitgem\u00e4\u00df ist bzw. wie das Verh\u00e4ltnis von Politik und Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft grunds\u00e4tzlich geregelt sein sollte.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Verflechtung ist historisch gewachsen<\/strong><\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich als nationalsozialistisches Werk zur Produktion eines erschwinglichen Wagens f\u00fcr das Volk gegr\u00fcndet, wurde der Betrieb im heutigen Wolfsburg nach dem zweiten Weltkrieg zun\u00e4chst von der Milit\u00e4rregierung der britischen Besatzungszone verwaltet. 1949 wurde das Unternehmen an das Land Niedersachsen \u00fcbergeben. Die Eigent\u00fcmerrechte wurden zusammen mit dem Bund ausge\u00fcbt. 1960 wurde das Unternehmen schlie\u00dflich in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und teilweise privatisiert. Das Land Niedersachsen und der Bund behielten jeweils Anteile von 20 Prozent. Die Erl\u00f6se aus dem Verkauf der Aktien flossen, wie auch alle sp\u00e4teren Dividenden der staatlichen Aktion\u00e4re, in die Volkswagenstiftung, die der Wissenschaftsf\u00f6rderung dient. Das VW-Gesetz von 1960 sichert die Position der Landes- und Bundesregierung im Unternehmen. Das Gesetz legt fest, dass strategische Entscheidungen der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent getroffen werden m\u00fcssen. Ende der 80er Jahre verkaufte der Bund seine restlichen Anteile. Niedersachsen behielt mit 20,2 Prozent der Anteile eine Sperrminorit\u00e4t. Dazu geh\u00f6ren auch zwei Sitze im Aufsichtsrat, die aktuell von Ministerpr\u00e4sident Weil und Wirtschaftsminister Lies besetzt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Wer den Ordnungsrahmen gestaltet, kann nicht gleichzeitig Marktakteur sein, \u2026<\/strong><\/p>\n<p>In einer marktwirtschaftlichen Ordnung schaffen politische Amtstr\u00e4ger mit Gesetzen einen Ordnungsrahmen, in dem Unternehmen agieren. Zu ihrer Rolle geh\u00f6rt es, \u00fcber die Rahmensetzung Restriktionen zu schaffen aber nicht, Einfluss auf die einzelnen Entscheidungen der Marktakteure zu nehmen. Nur zur Wahrnehmung \u00f6ffentlicher Aufgaben treten staatliche Institutionen als Marktakteure auf.<\/p>\n<p>Alle W\u00e4hler, unter ihnen auch Unternehmer, k\u00f6nnen sich in Interessengruppen organisieren und politische Akteure \u00fcber ihre Interessen informieren, damit sie bei der Regelsetzung ber\u00fccksichtigt werden. Auch in der Automobilindustrie wird diese M\u00f6glichkeit der Lobbyarbeit intensiv genutzt. Ein teilweise in staatlichem Besitz befindliches Unternehmen kann aber gegen\u00fcber Konkurrenten besondere Vorteile haben, die den Wettbewerb verzerren, wenn Regeln speziell auf die Bed\u00fcrfnisse dieses Unternehmens zugeschnitten oder Finanzierungsprobleme durch staatliche Kredite aufgefangen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u2026 sonst sind Interessenkonflikte vorprogrammiert.<\/strong><\/p>\n<p>Durch die Anteile des Landes Niedersachsen und die daraus resultierende Sperrminorit\u00e4t sowie die personelle Verflechtung zwischen Landespolitik und VW-Konzern ist eine Trennung von Staat und Unternehmen nicht gegeben und es kommt in vielen Situationen zu Interessenkonflikten.<\/p>\n<p>Politiker sollen grunds\u00e4tzlich die vielf\u00e4ltigen Interessen aller B\u00fcrger abw\u00e4gen und entsprechend handeln. Da Politiker aber wie alle Menschen auch eigene Interessen verfolgen, sollten institutionelle Regelungen m\u00f6gliche Interessekonflikte minimieren. Demokratische Wahlen garantieren zumindest, dass Politiker die Interessen der Mehrheit der W\u00e4hler ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Eine Regierung vertritt deshalb breite Interessen unter anderem in Bereichen wie Umwelt- und Verbraucherschutz. Auch aus eigenem Interesse heraus sollte die nieders\u00e4chsische Regierung daher die Aufkl\u00e4rung des Dieselskandals vorantreiben. Allerdings sind zahlreiche W\u00e4hler direkt oder indirekt von VW abh\u00e4ngig. Hinzu kommen pers\u00f6nliche Interessen von Amtstr\u00e4gern, die sie bei ihrer Arbeit beeinflussen k\u00f6nnen. Etwa in Bezug auf eine weitere Karriere au\u00dferhalb der Politik. Dies verringert aus polit-\u00f6konomischer Sicht die Anreize zur Aufkl\u00e4rung des Dieselskandals.<\/p>\n<p>Durch die Beteiligung des Landes Niedersachsen und die aktive Rolle der Landespolitik bei Unternehmensentscheidungen spitzen sich m\u00f6gliche Interessenkonflikte zu. W\u00e4hrend Amtstr\u00e4ger grunds\u00e4tzlich die Interessen aller B\u00fcrger ihres Landes (mindestens aber die Mehrheit der B\u00fcrger) vertreten sollten, sind sie als Aufsichtsratsmitglieder den Interessen der Aktion\u00e4re und Arbeitnehmer des Unternehmens verpflichtet. Der Aufsichtsrat kontrolliert die Arbeit des Vorstands und sollte um den Erfolg des Unternehmens bem\u00fcht sein. Zu dieser Kontrollfunktion geh\u00f6rt es auch, gesch\u00e4ftssch\u00e4digendes Verhalten zu verhindern, um die Interessen der Aktion\u00e4re zu sch\u00fctzen. Dabei ist aber nicht klar, ob Aufsichtsratsmitglieder darauf aufmerksam machen m\u00fcssen, wenn ihnen rechtswidriges Verhalten des Vorstands bekannt wird. Mitglieder des Aufsichtsrats werden vielleicht ber\u00fccksichtigen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Fehlverhalten entdeckt wird und welche Konsequenzen eine Entdeckung h\u00e4tte. In vielen F\u00e4llen werden Aufsichtsr\u00e4te daher Fehlverhalten des Unternehmens nicht aktiv aufdecken, auch wenn es ein gro\u00dfes \u00f6ffentliches Interesse daran g\u00e4be.<\/p>\n<p>Ein Verkauf der VW-Anteile des Landes Niedersachsen k\u00f6nnte einige Interessenkonflikte ausr\u00e4umen und es den jeweiligen Amtstr\u00e4gern erm\u00f6glichen, sich auf ihre politischen \u00c4mter zu konzentrieren. Ob die diskutierte Besetzung der nieders\u00e4chsischen Aufsichtsratsposten mit Experten als Kompromiss in Frage kommt, ist fraglich, da nicht erkennbar ist, wie deren Unabh\u00e4ngigkeit gesichert werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Auswirkungen eines Verkaufs<\/strong><\/p>\n<p>H\u00e4ufig wird die Sorge um Arbeitspl\u00e4tze angef\u00fchrt, um die andauernde staatliche Beteiligung an VW zu begr\u00fcnden. Tats\u00e4chlich w\u00e4re es wahrscheinlich, dass bei einem Verkauf der Anteile Ver\u00e4nderungen im Unternehmen stattfinden. Allerdings sichert das VW-Gesetz, wenn es weiter besteht, den Arbeitnehmervertretern ein Veto-Recht bei Standortentscheidungen. Dennoch k\u00f6nnten fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auch Arbeitspl\u00e4tze in Niedersachsen wegfallen oder ver\u00e4ndert werden. Selbstverst\u00e4ndlich f\u00fchrt das zu Sorgen bei potenziell betroffenen Arbeitnehmern. Daher ist es verst\u00e4ndlich, dass der Vorschlag bei vielen Angestellten von VW in Niedersachsen keine Zustimmung findet. Allerdings kann bereits jetzt nicht jeder Wunsch nach staatlichem Schutz vor Ver\u00e4nderungen von der nieders\u00e4chsischen Regierung erf\u00fcllt werden. Zum einen k\u00f6nnten daraus langfristige wirtschaftliche Sch\u00e4den entstehen, die dann noch radikalere Einschnitte n\u00f6tig machten. Und zum anderen sind dem Land Niedersachsen rechtlichen Schranken (z.\u00c2\u00a0B. im Beihilferecht) gesetzt. Aber auch aus polit-\u00f6konomischen Erw\u00e4gungen heraus m\u00fcssen die Politiker auch die Interessen von W\u00e4hlern ber\u00fccksichtigen, die in der aktuellen Situation Nachteile haben und durch einen Verkauf der VW-Anteile besser gestellt w\u00fcrden. Die Beteiligung an VW f\u00fchrt somit zwangsl\u00e4ufig zu Interessenkonflikten. Es droht eine Situation, in der die Politiker keiner der ihnen zufallenden Rollen gerecht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Grund, der gegen eine Ver\u00e4nderung angef\u00fchrt wird, ist die Verwendung der VW-Dividenden aus den nieders\u00e4chsischen Anteilen. Sie flie\u00dfen, wie die Erl\u00f6se aus dem anf\u00e4nglichen Verkauf der Aktien, in die Volkswagenstiftung. Das w\u00fcrde laut Satzung der Stiftung allerdings auch mit dem Erl\u00f6s aus einem Verkauf der Anteile geschehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Ausnahmen f\u00fcr die Schl\u00fcsselindustrie?<\/strong><\/p>\n<p>Die Automobilbranche wird h\u00e4ufig als Schl\u00fcsselindustrie f\u00fcr Deutschland bezeichnet. Es ist aber nicht klar, warum dadurch eine staatliche Beteiligung an Automobilunternehmen gerechtfertigt sein sollte. Im Gegenteil zeigt der aktuelle Fall, dass die Unternehmen langfristig davon profitieren k\u00f6nnten, wenn die Politik ihre Aufgabe als Regelsetzer konsequent wahrnehmen w\u00fcrde. Dann h\u00e4tten die Unternehmensmanager den gr\u00f6\u00dften Anreiz in zukunftsfeste Technologien zu investieren, weil sie unternehmerische Fehlentscheidungen nicht durch politische Hilfestellungen kaschieren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Vermutlich wird nur eine klare Trennung von Staat und Unternehmen im Fall von VW die Interessenkonflikte eingrenzen k\u00f6nnen. Der Fall wirft die Frage auf, was passiert, wenn bestimmte Unternehmen durch Staatsbeteiligungen besonders gesch\u00fctzt oder beeinflusst werden. Ein Unternehmen, das durch die rechtlichen Folgen von Betrug in finanzielle Schwierigkeiten kommt, kann in einem marktwirtschaftlichen System eben nicht unbedingt weiter bestehen. Werden aufgrund von Staatsbeteiligungen oder Bewertung als Schl\u00fcsselindustrie Regeln aufgeweicht, droht das die Geltung und damit die Effizienz des gesamten Regelwerks zu zerst\u00f6ren.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Dieser Text ist auch als Ausgabe Nr. <a href=\"http:\/\/www.iwp.uni-koeln.de\/fileadmin\/contents\/dateiliste_iwp-website\/publikationen\/OK\/OK_2017_09.pdf\">09\/2017<\/a> der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln und des Otto-Wolff-Instituts f\u00fcr Wirtschaftsordnung erschienen.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Nachricht, dass der nieders\u00e4chsische Ministerpr\u00e4sident Weil, der gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen AG (VW) ist, eine Regierungserkl\u00e4rung zum Dieselskandal im Oktober 2015 zun\u00e4chst mit dem &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br \/>Der Staat als Unternehmer?<br \/><font size=3; color=grey>Keine gute Idee wegen unvermeidbarer Interessenkonflikte<\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":236,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2416,21,23],"tags":[2599,2598,2600,2597,2596],"class_list":["post-21472","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-industriepolitisches","category-unternehmerisches","category-wettbewerbliches","tag-dieselskandal","tag-interessenkonflikte","tag-schluesselindustrien","tag-sperrminoritaet","tag-vw-gesetz"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Ordnungspolitischer KommentarDer Staat als Unternehmer?Keine gute Idee wegen unvermeidbarer Interessenkonflikte - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Ordnungspolitischer KommentarDer Staat als Unternehmer?Keine gute Idee wegen unvermeidbarer Interessenkonflikte - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Die Nachricht, dass der nieders\u00e4chsische Ministerpr\u00e4sident Weil, der gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied der Volkswagen AG (VW) ist, eine Regierungserkl\u00e4rung zum Dieselskandal im Oktober 2015 zun\u00e4chst mit dem &hellip; \u201eOrdnungspolitischer KommentarDer Staat als Unternehmer?Keine gute Idee wegen unvermeidbarer Interessenkonflikte\u201c weiterlesen\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2017-09-12T23:01:36+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2017-09-13T15:10:57+00:00\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Larissa Hages\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Larissa Hages\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"7\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21472\"},\"author\":{\"name\":\"Larissa Hages\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/fe816817146d9f85efe1615febdbb5e9\"},\"headline\":\"Ordnungspolitischer Kommentar Der Staat als Unternehmer? 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