{"id":21512,"date":"2017-09-18T07:27:28","date_gmt":"2017-09-18T06:27:28","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21512"},"modified":"2017-09-18T07:27:28","modified_gmt":"2017-09-18T06:27:28","slug":"gastbeitragentlastung-der-buergerzentrale-aufgabe-der-steuerpolitik","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21512","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Gastbeitrag<\/font><br\/>Entlastung der B\u00fcrger<br\/><font size=3; color=grey>Zentrale Aufgabe der Steuerpolitik<\/font>"},"content":{"rendered":"<p><strong><a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\"><\/a><\/strong>Im aktuellen Wahlkampf pr\u00e4gt viel Umverteilungsrhetorik die steuerpolitische Debatte \u2013 zumal die SPD ,mehr Gerechtigkeit\u201c\u02dc als ihr Motto ausgerufen hat. Zweifellos l\u00e4sst sich die Bedeutung der Steuerpolitik in diesem Kontext schwerlich bestreiten. Gleichwohl ist der einseitige Blick auf das Steuersystem problematisch. Umverteilung hat Grenzen, auch in der Sozialen Marktwirtschaft. Sie liegen sp\u00e4testens dort, wo der Staat Freiheits- und Eigentumsrechte der B\u00fcrger \u00fcber Geb\u00fchr beschneidet. Allerdings ist der konkrete Verlauf dieser Grenze umstritten, umso mehr, als sich der einst als verfassungsrechtliche Vorgabe vorgeschlagene Halbteilungs-grundsatz juristisch als unhaltbar erwies. Vern\u00fcnftigerweise sollte die Politik immer beachten, dass \u00fcberh\u00f6hte Steuern die Motivation der B\u00fcrger zur Leistung am offiziellen Arbeitsplatz sowie auch unternehmerische Investitionen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen. Auf ein mit wachsenden Steuerlasten zunehmendes Risiko solcher Effekte weisen bew\u00e4hrte Theorien hin. Dem steht indes die Ansicht gegen\u00fcber, dass vermehrte Umverteilung von Einkommen und Verm\u00f6gen \u00fcber verst\u00e4rkte Nachfrage ,\u00e4rmerer\u201c\u02dc Bev\u00f6lkerungsschichten das Wirtschaftswachstum bef\u00f6rdern k\u00f6nne. Aber wie relevant ist diese Sichtweise f\u00fcr Deutschland? Sprudelnde Staatseinnahmen, insbesondere auch aus der Lohn- und Einkommensteuer, die aus dem guten Lauf der Wirtschaft sowie der steilen Progression der Steuers\u00e4tze resultieren, und ein bereits erhebliches Ma\u00df an steuerlicher Umverteilung zeigen eher Bedarf an steuerlicher Entlastung der B\u00fcrger an. Die aktuellen Daten sprechen hier B\u00e4nde.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Verst\u00e4rkter staatlicher Zugriff auf finanzielle Ressourcen Privater<\/strong><\/p>\n<p>Die Steuereinnahmen in Deutschland steigen und steigen. 2016 flossen hierzulande \u00c2\u00a0EUR 705,8 Mrd. an den Fiskus. Das waren ein Drittel bzw. 175,2 Mrd mehr als 2010. Vor allem die Lohn- und die Einkommensteuer mit einem Mehraufkommen von 44,5% bzw. zwei Dritteln in diesem Zeitraum treiben die Expansion an. Wenn der Staat nicht gegensteuert, h\u00e4lt der Trend an. Den offiziellen Sch\u00e4tzungen zufolge legt das Steueraufkommen bis 2021 im Durchschnitt allj\u00e4hrlich um 3,8% auf dann EUR 852 Mrd zu. Im gesamten Zeitraum \u00fcbersteigen die Steuereinnahmen damit die Wirtschaftsleistung. Betrug die Steuerquote 2010 noch 20,6% (des BIP), so waren es 2016 bereits 22,2% und f\u00fcr 2021 wird mit 23,3% gerechnet. Aber dies ist nur die halbe Wahrheit. Auch die Sozialbeitr\u00e4ge nehmen anscheinend unaufhaltsam zu \u2013 seit 2010 um 23% auf EUR 626,3 Mrd im vergangenen Jahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Breiter Abgabenkeil f\u00fcr Durchschnittsverdiener<\/strong><\/p>\n<p>Die Dynamik bei Steuern und Abgaben mag die Kassenwarte der \u00f6ffentlichen Haushalte erfreuen. Aber es gibt bedenkliche Schattenseiten. So geh\u00f6rt Deutschland zu den L\u00e4ndern mit dem h\u00f6chsten Abgabenkeil zwischen Brutto- und Nettol\u00f6hnen. Insbesondere auf die Arbeitseinkommen kinderloser Personen greift der Staat in Deutschland st\u00e4rker zu als in allen anderen Industriel\u00e4ndern mit Ausnahme Belgiens. Das gilt sowohl f\u00fcr Durchschnittsverdiener, denen kaum mehr als die H\u00e4lfte der Lohnkosten ihrer Arbeitgeber zuflie\u00dft (Abgabenkeil 49,43%), als auch f\u00fcr Personen mit geringeren Einkommen. Ungeachtet durchaus nennenswerter Transfers f\u00fcr Kinder (Kindergeld) werden auch Alleinerziehende insbesondere mit unterdurchschnittlichem Einkommen vergleichsweise stark belastet. Dies spiegelt die relativ hohe Belastung von Geringverdienern mit Sozialabgaben wider. Wegen der Vorteile des Ehegattensplittings ist der Abgabenkeil f\u00fcr Paare mit einem Alleinverdiener und Kindern hingegen geringer als in vielen vergleichbaren L\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Der breite Keil zwischen Brutto- und Nettol\u00f6hnen treibt aus Unternehmenssicht die Arbeitskosten in die H\u00f6he. Damit hemmt er prinzipiell die Besch\u00e4ftigung \u2013 vor allen in Bereichen, in denen die Abgaben relativ stark zu Buche schlagen. Andererseits schw\u00e4cht er die Leistungsmotivation von Arbeitskr\u00e4ften. Und das Splitting-verfahren bei der Lohn- und Einkommensteuer gilt als Hemmnis f\u00fcr eine (Vollzeit-)Erwerbst\u00e4tigkeit verheirateter Frauen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Korrekturen bei Lohn- und Einkommensteuer geboten<\/strong><\/p>\n<p>Spezielle Probleme resultieren aus dem Verlauf des progressiven Tarifs der deutschen Lohn- und Einkommensteuer. Jenseits des Grundfreibetrages (2017: EUR 8.820 p.a.) steigen die marginalen Steuers\u00e4tze in zwei Zonen steil an \u2013 zun\u00e4chst von 14% auf 24% und dann weiter auf 42%. Dieser Spitzensatz wird derzeit bei einem Einkommen von EUR 54.058 erreicht. Das entspricht dem 1,6-fachen des durchschnittlichen Bruttolohns und -gehalts der Arbeitnehmer. Damit unterliegen bereits viele Fachkr\u00e4fte diesem Spitzensteuersatz. 2017 trifft dies f\u00fcr 2,69 Mio bzw. 6,4% der rd. 42 Mio. Steuerpflichtigen zu. Noch 2005 waren mit 1,23 Mio nur weniger als halb so viele Steuerpflichtige dem Spitzensteuersatz ausgesetzt. Dar\u00fcber hinaus gilt f\u00fcr rd. 101.000 Steuerpflichtige die sogenannte Reichensteuer, d.h. der H\u00f6chststeuersatz von 45%. Zu bedenken ist, dass sich alle genannten Steuers\u00e4tze grunds\u00e4tzlich noch entsprechend dem Solidarit\u00e4tszuschlag von 5,5% (auf die Steuerschuld) erh\u00f6hen, die Spitzens\u00e4tze de facto also 44,31% bzw. 47,48% betragen.<\/p>\n<p>Dass immer mehr Steuerpflichtige durch Lohn- und Gehaltssteigerungen in den Bereich hoher Grenzsteuers\u00e4tze hineinwachsen, ist besonders problematisch, soweit die Zuw\u00e4chse nur einen Anstieg des Preisniveaus reflektieren. So sind die tariflichen Stundenl\u00f6hne seit 2005 (2010) um 25% (15%) gestiegen. In demselben Zeitraum nahmen die Verbraucherpreise indes um insgesamt 16% (7,4%) zu. Die Tariflohnsteigerungen k\u00f6nnen insoweit als zu fast zwei Dritteln als inflationsbedingt gelten. Die inflationsbedingten Steuererh\u00f6hungen, die sogenannte kalte Progression, wurden aber erst in den letzten Jahren durch Anpassungen der Freibetr\u00e4ge und des Tarifs begrenzt korrigiert. Das ifo-Institut sch\u00e4tzt die progressionsbedingten Mehreinnahmen seit 2010 auf insgesamt rd. EUR 70 Mrd. Knapp die H\u00e4lfte davon entf\u00e4llt auf die kalte Progression im engeren Sinn.<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a> Der Staat sollte aber nicht durch ungerechtfertigte Steuereinnahmen von Inflation profitieren. Vor allem erscheint es unter Anreiz- und damit Wachstumsgesichtspunkten sowie unter Gerechtigkeitsaspekten fragw\u00fcrdig, dass immer mehr Bezieher selbst mittlerer Einkommen relativ hohen Grenzsteuers\u00e4tzen unterworfen sind.<\/p>\n<p>All dies spricht f\u00fcr nennenswerte Reformen bei der Einkommensteuer. Im Interesse einer St\u00e4rkung der Wachstumskr\u00e4fte erscheint es sinnvoll, insbesondere den steilen Tarifverlauf in den Bereichen geringerer und mittlerer Einkommen abzuflachen.<\/p>\n<p>Beim Solidarit\u00e4tszuschlag, der auf die Einkommen- und die K\u00f6rperschaftsteuer erhoben wird, besteht ebenfalls Bedarf f\u00fcr Korrekturen. Der Zuschlag wurde 1991 als befristete Abgabe zur Finanzierung der Kosten der Vereinigung Deutschlands erhoben. Im Widerspruch zu diesen Absichten wurde seine Erhebung aber bis heute immer wieder verl\u00e4ngert. 2016 erbrachte der Zuschlag fast EUR 16,9 Mrd, die alleine dem Bund zuflie\u00dfen. F\u00fcr 2020 rechnet das Finanzministerium mit einem Aufkommen von EUR 20 Mrd.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Umverteilung \u00fcber Steuern sollte nicht \u00fcberzogen werden<\/strong><\/p>\n<p>Bei der Besteuerung kommt das Postulat der Gerechtigkeit \u2013 zumindest nach traditionellem deutschem Verst\u00e4ndnis \u2013 im Leistungsf\u00e4higkeitsprinzip zum Ausdruck. Demnach sollen starke Schultern mehr tragen als schwache. Diesem Prinzip tr\u00e4gt der progressive Tarif der Lohn- und Einkommensteuer Rechnung. Daraus lassen sich aber keine Vorgaben f\u00fcr einen konkreten Tarifverlauf ableiten. \u00dcber die H\u00f6he der Steuers\u00e4tze muss die Politik entscheiden.<\/p>\n<p>Freilich sollte die Politik bei der Tarifgestaltung den trade-off zwischen dem verbreiteten Wunsch nach verst\u00e4rkter Umverteilung (die allerdings bevorzugt ,die anderen\u201c\u02dc finanzieren sollen) und den negativen Folgen \u00fcberh\u00f6hter Steuers\u00e4tze f\u00fcr Wirtschaftswachstum und Besch\u00e4ftigung bedenken. Das gilt umso mehr, als die Einkommensteuer in Deutschland wesentlich auch als Unternehmensteuer fungiert, n\u00e4mlich im Fall der 2,55 Mio Einzelunternehmen und Personengesellschaften (Oktober 2016).<\/p>\n<p>Zu beachten ist auch, dass in Deutschland mittels der Lohn- und Einkommensteuer bereits in erheblichem Ma\u00dfe Einkommen umgeschichtet wird. So leistet das oberste Viertel der Steuerpflichtigen gut drei Viertel (77,5%) der gesamten Steuerzahlungen. Dabei bezahlen alleine die oberen 10% mehr als die H\u00e4lfte (55,3%) des Gesamtaufkommens. Die gesamte untere H\u00e4lfte tr\u00e4gt hingegen nur 5,5% zum Aufkommen dieser Steuer bei.<\/p>\n<p>Dem wird entgegengehalten, dass Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen relativ stark durch Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge und die Mehrwertsteuer belastet seien. Tats\u00e4chlich zeigen Berechnungen des RWI, Essen, dass das Steuer- und Abgabensystem insgesamt nicht progressiv ist. Demnach liegt die Belastung des Bruttoeinkommens durch Steuern und Abgaben ab einem Einkommen von EUR 40.000 nahezu konstant bei 45%. Dies resultiert zum einen daraus, dass auf Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge entfallen. Zum anderen reflektiert dies den relativ geringeren Anteil des mit Mehrwertsteuer belegten Konsums an den Budgets der Haushalte mit h\u00f6heren Einkommen.<\/p>\n<p>Eine progressive Gestaltung der Sozialabgaben oder die Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen w\u00e4re indes nicht sinnvoll. Die Abgaben begr\u00fcnden insbesondere bei der Rentenversicherung Anspruch auf zuk\u00fcnftige Leistungen, die dann ebenfalls finanziert werden m\u00fcssten. Gefordert ist vielmehr eine weitsichtige Sozialpolitik, die gerade auch im Interesse der Bezieher mittlerer und geringerer Arbeitseinkommen auf nachhaltige Finanzierbarkeit der Sozialversicherungen ohne \u00dcberdrehen der Beitragsschraube zielt.<\/p>\n<p>Problematisch w\u00e4re auch eine von verschiedener Seite immer wieder vorgeschlagene st\u00e4rkere Differenzierung der Mehrwertsteuer, etwa eine Absenkung des erm\u00e4\u00dfigten Satzes f\u00fcr Lebensmittel von derzeit 7% auf 5%. Eine (weitere) Differenzierung der Steuers\u00e4tze verursachte nach aller Erfahrung Abgrenzungsprobleme und erheblichen B\u00fcrokratieaufwand. Zudem w\u00e4re eine solche Ma\u00dfnahme nur bedingt zielgenau. Die regressive Wirkung der Mehrwertsteuer w\u00fcrde dadurch zwar abgeschw\u00e4cht, aber auch Bezieher hoher Einkommen profitierten vom niedrigen Satz.<\/p>\n<p>Auch von einem verteilungspolitischen Blickwinkel her betrachtet, hei\u00dft die Kernaufgabe der Steuerpolitik: Entlastung mittlerer und geringerer Einkommen. Bedarf an zus\u00e4tzlicher Besteuerung h\u00f6herer Einkommen ist indes weder beim relativen noch beim internationalen Vergleich zu erkennen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Entlastung der Steuerzahler hat recht unterschiedliche Priorit\u00e4t f\u00fcr die Parteien<\/strong><\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df ihrer Wahlprogramme r\u00e4umen die m\u00f6glicherweise an der n\u00e4chsten Bundesregierung beteiligten Parteien der Entlastung der Steuerzahler unterschiedliche Priorit\u00e4t ein. Bei der SPD liegt die Entlastung im einstelligen Milliarden-Bereich. Die Partei betont zwar, Klein- und Mittelverdiener um insgesamt EUR 15 Mrd zu entlasten. Ein wesentlicher Teil dieses Betrags ergibt sich aber durch die geforderte R\u00fcckkehr zur parit\u00e4tischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dadurch w\u00fcrden die Arbeitnehmerhaushalte zwar um rd. EUR 6 Mrd entlastet, aber die Unternehmen m\u00fcssten entsprechend h\u00f6here Beitragszahlungen leisten. Der von der SPD vorgeschlagene Ausstieg aus dem Solidarit\u00e4tszuschlag, von dem zun\u00e4chst aber nur Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als EUR 52.000 profitieren k\u00f6nnten, w\u00fcrde zu Mindereinnahmen von anf\u00e4nglich EUR 5 Mrd p.a. f\u00fchren. Die Einkommensteuerreform selbst reduzierte das Aufkommen nur um wenige Milliarden. Den Gr\u00fcnen geht es ebenfalls vorrangig darum, einzelne Gruppen besser zu stellen. W\u00e4hrend \u2013 wie bei der SPD, aber auch bei der Union \u2013 Bezieher geringerer und mittlerer Einkommen sowie viele Familien merklich weniger Steuern abf\u00fchren m\u00fcssten, w\u00fcrden Personen mit h\u00f6herem Einkommen von den Gr\u00fcnen \u2013 \u00e4hnlich wie von der SPD gefordert \u2013 verst\u00e4rkt zur Kasse gebeten.<\/p>\n<p>Aus den steuerpolitischen Vorschl\u00e4gen der Union resultiert nach Parteiangaben ein Entlastungsvolumen von insgesamt rd. EUR 17 Mrd. Die CDU\/CSU beschr\u00e4nkt sich wohl auf diesen Betrag, weil sie, wie SPD und Gr\u00fcne, h\u00f6here Infrastrukturinvestition, aber auch einen Abbau der \u00f6ffentlichen Verschuldung anstrebt. Deutlich st\u00e4rkere steuerpolitische Impulse will die FDP setzen, die aber auch grunds\u00e4tzlich f\u00fcr eine engere Begrenzung der Staatst\u00e4tigkeit pl\u00e4diert. Die Liberalen halten ein Entlastungsvolumen von mindestens EUR 30 Mrd \u201ef\u00fcr eine angemessene Zielgr\u00f6\u00dfe\u201c. Das entspr\u00e4che 3,7% (3,5%) des 2020 (2021) erwarteten Steueraufkommens.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> \u00c2\u00a0 Dorn, Florian et al (2016). Heimliche Steuererh\u00f6hungen \u2013 Belastungswirkungen der Kalten Progression und Entlastungswirkungen eines Einkommensteuertarifs auf R\u00e4dern. Ifo Forschungsberichte Nr. 76. .<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gek\u00fcrzte und leicht ver\u00e4nderte Version von: B\u00f6ttcher, Barbara und Dieter Br\u00e4uninger (2017). Staat oder Private, Umverteilung oder Wachstum. Wer gewinnt beim Steuerpuzzle der Parteien? Deutsche Bank Research: Deutschland-Monitor Bundestagswahl 2017.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im aktuellen Wahlkampf pr\u00e4gt viel Umverteilungsrhetorik die steuerpolitische Debatte \u2013 zumal die SPD ,mehr Gerechtigkeit\u201c\u02dc als ihr Motto ausgerufen hat. 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