{"id":21895,"date":"2017-12-20T00:01:38","date_gmt":"2017-12-19T23:01:38","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21895"},"modified":"2017-12-20T14:02:52","modified_gmt":"2017-12-20T13:02:52","slug":"gastbeitragdie-deutsche-gesundheitspolitikeine-ordnungsoekonomische-einschaetzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21895","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Gastbeitrag<\/font><br\/>Die deutsche Gesundheitspolitik<br\/><font size=3; color=grey>Eine ordnungs\u00f6konomische Einsch\u00e4tzung<\/font>"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ausgangslage<\/strong><\/p>\n<p>Im deutschen Gesundheitswesen ist die langj\u00e4hrige Tradition nachzuvollziehen, dass die rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen regelm\u00e4\u00dfig \u00c4nderungen durch den Gesetzgeber erfahren. Die \u00c4nderungen werden mithin h\u00e4ufig als \u201eReform\u201c bezeichnet. Wenn eine \u201eReform\u201c als \u201edie planvolle Umgestaltung bestehender Verh\u00e4ltnisse oder Systeme\u201c definiert wird, wobei das Ziel die Besserstellung der Betroffenen ist, ist die Frage, ob die Gesetzesvorhaben tats\u00e4chlich \u201eReformen\u201c darstellen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Es tauchen Zweifel daran auf, denn die Grundstruktur und zentrale Mechanismen des deutschen Gesundheitswesens sind jedenfalls weit mehr als 130 Jahre alt. \u00dcberdies verfolgen die gesetzlichen \u00c4nderungen unterschiedliche Ziele: Mal soll der Wettbewerb gest\u00e4rkt werden, mal wird er als ein Instrument neben vielen anderen zum erreichen alternativer Ziele angesehen. Erg\u00e4nzend stehen alternative Probleme oder Teilbereiche des Gesundheitswesens im Fokus. Aus ordnungs\u00f6konomischer Sicht stellt sich mitunter die Frage, welcher ordnungspolitischen Vorgabe die Gesetzesvorhaben folgen.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt der nachfolgenden Ausf\u00fchrungen ist die soziale Marktwirtschaft, d. h. es soll an dieser Stelle keine Systemdiskussion gef\u00fchrt werden. Der Markt beinhaltet im Kern eine Sanktionierungs- und Belohnungsfunktion und f\u00fchrt zur h\u00f6chstm\u00f6glichen Wohlfahrt, zu pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfer Vielfalt, zur bestm\u00f6glichen Verf\u00fcgbarkeit, zu h\u00f6chstm\u00f6glichen Innovationst\u00e4tigkeit, zu Anbieter- sowie Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t und sowohl in statischer als auch in dynamischer Hinsicht zu Effizienz. Diese marktliche Allokation kann im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft bei Auftreten von Nachteilen durch geeignete wirtschaftspolitische Ma\u00dfnahmen korrigiert werden. Der Staat hat also erstens die Aufgabe f\u00fcr funktionsf\u00e4higen Wettbewerb zu sorgen und zweitens, wenn schlechte Ergebnisse \u00fcber den Markt nachzuvollziehen sind, \u00fcber wirtschaftspolitische Ma\u00dfnahmen Korrekturen vorzunehmen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist festzuhalten, dass Gesundheitspolitik einen Teil der Wirtschaftspolitik darstellt. Damit sind die Grundprinzipien der sozial verfassten Marktwirtschaft auch im Feld der Gesundheitspolitik anzuwenden. Ordnungspolitisch sind im Rahmen der Ableitung einer rationalen Gesundheitspolitik zwei Ebenen zu trennen. Die erste Ebene ist die normative Ebene, also die Ableitung von legitimierbaren gesundheitspolitischen Ziele. Danach kann auf der zweiten, der positiv theoretischen Ebene gekl\u00e4rt werden, was geeignete ordnungskonforme Instrumente sind, um die Ziele zu erreichen, sowie anschlie\u00dfend herauszuarbeiten, wer sinnvollerweise Tr\u00e4ger oder Instanz f\u00fcr die Instrumente und eingesetzten Mittel sein sollten.<\/p>\n<p>Der theoretische Background einer solchen Analyse ist die moderne Theorie der Wirtschaftspolitik, die etwa auf dem institutionen\u00f6konomischen Ansatz von Buchanan beruht. Diese hat wichtige Kriterien einer rationalen, modernen Wirtschaftspolitik herausgearbeitet (Pareto-Superiorit\u00e4t, Homo Oeconomicus, Konsensentscheidungen usw.). Eine rationale Politik wird also insofern nicht durch au\u00dfenstehende Politiker gelenkt oder vielmehr definiert, sondern der Ma\u00dfstab ist, ob die Politik die Ziele besser verfolgt oder die Probleme l\u00f6st f\u00fcr diejenigen, die von dieser betroffen sind.<\/p>\n<p>Als ein erstes Ziel einer rationalen Gesundheitspolitik kann der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen angesehen werden. Diesem Ziel sollten alle B\u00fcrger, auch diejenigen, die bei einer staatlichen Garantie als Zahler zu identifizieren sind, zustimmen, denn ein Ausschluss f\u00fchrt zu hohen Nutzeneinbu\u00dfen, zu Standortnachteilen und wom\u00f6glich zu gesellschaftlichen Verwerfungen (Beschaffungskriminalit\u00e4t). Dies betrifft alle B\u00fcrger. Das Problem was jedoch bei einer staatlichen Zugangsgarantie auftritt ist, dass der Anreiz zur individuellen Absicherung gegen das Risiko von Krankheitskosten erheblich reduziert wird. Daher ist die staatliche Garantie streng subsidi\u00e4r zu handhaben.<\/p>\n<p>Als zweites Ziel ist die pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung zu nennen. Diese f\u00fchrt zur bestm\u00f6glichen Versorgung und damit zum h\u00f6chsten Nutzen. Ein Konsens \u00fcber dieses Ziel sollte daher bestehen. Eine pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung wird \u00fcber M\u00e4rkte erreicht, es sei denn es liegt ein (generelles) Marktversagen vor, d. h. nur wenn ein solches Marktversagen ohne Zweifel und generell zu erkennen ist, k\u00f6nnen (wie auch immer aussehende) politische Ma\u00dfnahmen Sinn machen. Ein Marktversagen ist vor dem Hintergrund der Kriterien, die mithin bei der Begr\u00fcndung f\u00fcr das Vorliegen eines Marktversagens herangezogen werden, a) Subadditivit\u00e4t der Kosten, b) (technologischen) externen Effekten und c) \u00f6ffentlichen G\u00fctern nicht zu erkennen. Das vierte Kriterium der Informationsasymmetrien ist dagegen erf\u00fcllt. Die Gr\u00f6\u00dfe oder H\u00f6he der Informationsasymmetrien ist allerdings erstens nur unter Wettbewerbsbedingungen zu pr\u00fcfen und zweitens bestehen vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten im Rahmen von wettbewerblichen Prozessen Informationsasymmetrien durch Screening und Signaling abzubauen. Wenn der Staat eingreifen sollte oder muss dann ist im \u00dcbrigen das Prinzip der Subsidiarit\u00e4t anzuwenden und insgesamt zu pr\u00fcfen, welches das mildeste Mittel ist und insofern der Wettbewerb geringstm\u00f6glich gest\u00f6rt wird.<\/p>\n<p>Als drittes Ziel einer rationalen Gesundheitspolitik kann die Sicherung der Qualit\u00e4t der angebotenen Dienstleitungen angesehen werden. Dies kann aus \u00f6konomischer Sicht Sinn machen, wenn erstens die Regelung des Zugangs zur Versorgung Bestandteil einer rationalen Gesundheitspolitik ist, denn dann wird der Preiswettbewerb \u2013 mehr oder weniger \u2013 ausgeblendet. Zweitens k\u00f6nnten Informationsasymmetrien \u00fcber die Qualit\u00e4t bestehen. Insgesamt ist aber zu sehen, dass es erhebliche Probleme macht, die Qualit\u00e4t von medizinischen Dienstleistungen objektiv zu definieren und eine Objektivierung teilweise fraglich ist. Denn: Wichtig ist anzuerkennen, dass bei heterogenen Pr\u00e4ferenzen auch heterogene Qualit\u00e4tsbeurteilung nach sich zieht.<\/p>\n<p>Nachfolgend sind die Fragen zu beantworten, erstens was geeignete Instrumente sind, um die genannten Ziele zu erreichen und zweitens, welcher Kompetenztr\u00e4ger diese Instrumente anwenden soll. Da Politiker keine wohlwollenden Diktatoren darstellen, d. h. eigene Ziele verfolgen, die nicht zwangsl\u00e4ufig mit den Betroffenen der Politik \u00fcbereinstimmen m\u00fcssen, hat die Ordnungstheorie Kriterien entwickelt, die bei einer rationalen Politik zu beachten sind. Hierzu z\u00e4hlen u. a. das Subsidiarit\u00e4tsprinzip bzw. die Konsumenten- und Produzentensouver\u00e4nit\u00e4t, die sogenannte ZMT-(Ziel-Mittel-Tr\u00e4ger-)Regel, der Gleichheitsgrundsatz bzw. die Nichtdiskriminierung, die fiskalische \u00c4quivalenz sowie das Wirtschaftlichkeitsprinzip.<\/p>\n<p><strong>Sicherung des Zugangs<\/strong><\/p>\n<p>Der Zugang zu medizinischen Dienstleistungen wird in Deutschland zentral \u00fcber das System der Gesetzlichen Krankenversicherungen garantiert, das Ziel wird also erreicht. Mit Blick auf die erarbeiteten Anspr\u00fcche an eine rationale Gesundheitspolitik ist jedoch anzuerkennen, dass nahezu s\u00e4mtliche Kriterien verletzt werden. Beispielweise wird die Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t verletzt, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Gleichfalls herrscht keine Anbietersouver\u00e4nit\u00e4t, weil viele potenziellen Wettbewerbsparameter aufgehoben sind. Gesetzliche Krankenversicherungen werden beispielweise gezwungen die Beitr\u00e4ge anhand des Einkommens zu berechnen. Da der Wettbewerb im klassischen Sinne vielfach ausgeblendet wird, wird das Wirtschaftlichkeitsziel nicht erreicht. Es kommt zu Ineffizienzen.<\/p>\n<p><strong>Pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung<\/strong><\/p>\n<p>Es ist \u00e4u\u00dferst fraglich, ob \u00fcber ein wettbewerblich ausgerichtetes Gesundheitssystem keine pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung erreicht werden kann. Ein generelles Marktversagen ist so jedenfalls ohne Weiteres nicht zu erkennen. Dies gilt sowohl f\u00fcr die Versicherungsseite als auch f\u00fcr die Anbieterseite. Selbstverst\u00e4ndlich ist, wie bereits ausgef\u00fchrt, das Problem der Informationsasymmetrien allen Gesundheitssystemen immanent, jedoch w\u00e4re unter Wettbewerbsbedingungen zu pr\u00fcfen, wie gro\u00df das Problem in einzelnen Teilbereichen \u00fcberhaupt ist. Beispielsweise hat Kuchinke (2004) gezeigt, dass Marktversagen auf Krankenhausdienstleistungsm\u00e4rkten eher kein Problem darstellt, wenn der Wettbewerb ordnungspolitisch garantiert wird. Dies bedeutet, dass auch der Wettbewerb zwischen den Versicherungen sichergestellt werden muss, die dann mit unterschiedlichen Preis-Leistungs-Angeboten um Versicherte konkurrieren. Per se ein generelles Marktversagen anzunehmen, ist ordnungs\u00f6konomisch falsch und f\u00fchrt \u00fcber die Einf\u00fchrung von immer neuen Regeln, Instrumenten und Institutionen zu einem zunehmenden Staatsversagen. Dies wird im \u00dcbrigen h\u00e4ufig von der Politik als Marktversagen interpretiert und zu weiteren interventionistischen Schritten missbraucht, die typischerweise den Wettbewerb immer weiter ausblenden. Dies zeigt eindeutig die j\u00fcngste Reform aus dem Jahre 2016. Richtig ist: Die erzielten Ergebnisse des vermeintlichen Marktes sind nach staatlichen Eingriffen im besten Fall anders, aber \u00f6konomisch immer noch genauso unsinnig, d. h. keine first-best-Szenarien. Als weiteres Beispiel f\u00fcr ein Marktversagen soll der Markt f\u00fcr ambulante Versorgung angef\u00fchrt werden. Hier ist zu beobachten, dass etwa in den Bereichen Hausarzt- und Kinderversorgung ein Versorgungsproblem insbesondere in l\u00e4ndlichen und einwohnerschwachen Regionen nachzuvollziehen ist. Wie kommt dies zu Stande oder wie ist dies zu begr\u00fcnden? Der Arzt maximiert im Regelfall sein Einkommen, was als Motiv in keiner Weise aus \u00f6konomischer Sicht verwerflich ist, in dem er in Regionen zieht, in der viele Privatpatienten leben. Das ist in l\u00e4ndlichen Gebieten h\u00e4ufig nicht der Fall. Dies tut der Arzt auch, weil er f\u00fcr gesetzliche Versicherte ein Budget zur Verf\u00fcgung hat und die Preise reguliert sind. Die Politik blendet also den Preisewettbewerb aus und klagt gleichzeitig \u00fcber das Ergebnis. Anstatt die Preise dem Wettbewerb auszusetzen, d. h. auf dem Land rauf, in der Stadt runter, werden weitere Ma\u00dfnahmen, wie Subventionen und Pl\u00e4ne erstellt, die das Problem l\u00f6sen sollen. \u00c4hnliche \u00dcberlegungen lassen sich zu vielen anderen M\u00e4rkten finden, wie etwa dem Apothekenmarkt, Rehabilitationsm\u00e4rkte, Altenpflegeheimm\u00e4rkten oder dem Pharmamarkt, aber auch auf Krankenversicherungsm\u00e4rkten.<\/p>\n<p>Bei fehlendem Wettbewerb kommen \u00fcberdies die geschilderten marktlichen Instrumente nicht zur Entfaltung, die wiederum zum Abbau oder zur Reduktion von Marktversagen beitragen k\u00f6nnen. Wird der Wettbewerb ausgeblendet, so taucht noch ein weitere Problem auf, was sp\u00e4testens seit Schumpeter bekannt ist: Die Innovationskraft des Wettbewerbs. Wettbewerb als Such- und Entdeckungsverfahren wird auf Gesundheitsm\u00e4rkten vielfach ausgeblendet. Einzelne Akteure haben beispielweise kein Interesse an effizienten Behandlungs- und Versorgungsformen, weil diese a) nicht verg\u00fctet werden und somit b) kein Wettbewerbsvorteil erzielt werden kann. Die Anbieter haben sich im \u00dcbrigen vielfach daran gew\u00f6hnt, dass der Staat die Vorgaben f\u00fcr ihr Handeln macht.<\/p>\n<p>Eine Begr\u00fcndung f\u00fcr das nachvollziehbare politische Handeln kann nur sein, dass hier\u00fcber das stumpfe Ziel der Ausgabenreduktion erreicht werden soll, wobei die Ausgabenreduktion nur aufgrund des fehlenden Wettbewerbs im Gesundheitssystem notwendig zu sein scheint. Neben der Frage welche Rolle der Wettbewerb in der Gesundheitspolitik spielen kann oder sollte, sollte sich die Politik die Frage stellen, warum eine Ausgabenerh\u00f6hung eigentlich per se schlecht ist? In allen anderen Wirtschaftsbereichen w\u00fcrde sich die Politik \u00fcber eine Ausgabenerh\u00f6hung durch mehr Nachfrage freuen. Nat\u00fcrlich liegt die Begr\u00fcndung darin, dass erh\u00f6hte Ausgaben zu erh\u00f6hten Beitr\u00e4gen und potenziell auch zu h\u00f6heren Lohnnebenkosten f\u00fchren k\u00f6nnen. Dies kann gesamtwirtschaftlich negative Auswirkungen auf das Wachstum bzw. den Arbeitsmarkt habenhaben. Aber was w\u00e4re in einem wettbewerblich gepr\u00e4gten Gesundheitssystem der Fall? Die optimale Ausgabenh\u00f6he w\u00fcrde sich erstens im Wettbewerb ergeben. Zweitens ist Nachfolgendes zu erkennen: Bei abnehmender Bev\u00f6lkerung, technischem Fortschritt und hohem Einkommen der \u00c4lteren bei gleichzeitig steigenden Anspr\u00fcchen ist eine Ausgabenerh\u00f6hung nicht verwunderlich und genau dann \u00f6konomisch auch sinnvoll, wenn die Ausgaben gem\u00e4\u00df der vorhandenen Pr\u00e4ferenzen unter Ber\u00fccksichtigung des Budgets nutzenmaximierend get\u00e4tigt werden. \u00d6konomisch macht dies auch Sinn mit Blick auf die Drei- bzw. Vier-Sektoren-Hypothese, die zunehmende Ausgaben im Bereich der Dienstleistungen begr\u00fcndet, wenn das Einkommen in einer Gesellschaft \u00fcber die Zeit steigt. Dies erkennt die Politik jedoch nicht oder will dies nicht erkennen, weil die Ausgaben politisch motiviert, \u00fcber eine nicht einzuordnende Ordnungspolitik begr\u00fcndet werden und die Ausgabenh\u00f6he und -verteilung zu gro\u00dfen Teilen der Politik unterliegt.<\/p>\n<p>Nun sei einmal angenommen, dass die Ausf\u00fchrungen der letzten Abschnitte falsch sind. Es sei also angenommen, es bestehen sowohl Marktversagen als auch Probleme bei der pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfen Gesundheitsversorgung, die nicht \u00fcber den Markt gel\u00f6st oder geheilt werden k\u00f6nnen. In diesem Falle w\u00e4re zu fragen, wie die geeigneten Instrumente und Kompetenztr\u00e4ger einer rationalen Gesundheitspolitik auszus\u00e4hen h\u00e4tten. Grunds\u00e4tzlich kommen zwei m\u00f6gliche Kompetenztr\u00e4ger in Frage, n\u00e4mlich der Staat und die Ausgabentr\u00e4ger, sprich die Versicherungen. Wenn der Staat die Aufgabe der Garantie einer pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfen Versorgung \u00fcbernimmt, so m\u00fcssten staatliche Stellen schlechten Anbietern oder Versicherungen z. B. den Zutritt zum Markt verwehren oder diese finanziell sanktionieren. Die Auswahl der geeigneten Instrumente und staatlichen Kompetenztr\u00e4ger m\u00fcsste den angef\u00fchrten Kriterien gen\u00fcgen. Au\u00dferdem m\u00fcsste bei dieser Regulierungsl\u00f6sung die Glaubhaftigkeit gew\u00e4hrleistet sein, d. h. das eine konstante Politik betrieben wird, die beispielsweise schlechte Anbieter immer in gleicher Weise sanktioniert. Allgemeiner formuliert, m\u00fcsste \u00fcber die politischen Ma\u00dfnahmen ein Allokationsergebnis bewirkt werden, wie es sich bei wirksamen Wettbewerb und einem funktionierenden Markt einstellen w\u00fcrde. Und: Es ist zu beachten, dass eine solche Regulierung auch immer Kosten mit sich bringt. Wenn diese Mechanismen nicht \u00fcber den Ordnungsrahmen garantiert werden, dann haben Leistungserbringer, aber auch Versicherungen, keinen Anreiz das Angebot an der Nachfrage auszurichten und in der Produktion das Wirtschaftlichkeitsgebot einzuhalten. Nur wenn die Vorteile der Regulierung, verstanden als Nutzenerh\u00f6hung oder Effizienzrealisierung, die Kosten \u00fcbersteigt, macht eine Regulierung \u00f6konomisch Sinn.<\/p>\n<p>\u00dcbernehmen die Kostentr\u00e4ger die Aufgabe der Sicherung der pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfen Versorgung muss es auch hier darum gehen, dass Sanktions- und Belohnungsmechanismen greifen. Gleichzeitig sind die erarbeiteten Kriterien einer rationalen Gesundheitspolitik zu ber\u00fccksichtigen. Beispielsweise ist die fiskalische \u00c4quivalenz einzuhalten, die Zahler sollten also den Nutzern entsprechen. Gem\u00e4\u00df des Gleichheitsgrundsatzes d\u00fcrfen ferner keine Leistungserbringer willk\u00fcrlich diskriminiert werden. Bei diese L\u00f6sung besteht jedoch ein klassisches Prinzipal-Agent-Problem, denn die Kostentr\u00e4ger treten gewisserma\u00dfen als Agent ihrer Prinzipale, also der Versicherten bzw. der Patienten auf, verfolgen jedoch gleichzeitig eigene Interessen. Dies kann zu den bekannten \u00f6konomischen Problemen f\u00fchren. Zur L\u00f6sung dieser Probleme scheint es erstens wiederum angezeigt, ordnungspolitisch den Wettbewerb zwischen den Krankenassen zu garantieren. Die Kostentr\u00e4ger buhlen dann im Wettbewerb um Patienten mit dem besten Preis-Leistungs-Verh\u00e4ltnis. Zweitens, falls sich Probleme im Wettbewerb zwischen den Versicherungen ergeben, sollte erst dann nachgelagert \u00fcber weitere staatliche Eingriffe nachgedacht werden.<\/p>\n<p>Mit Blick auf das aktuelle Gesundheitssystem ist zu erkennen, dass ein Mix aus staatlichen Kompetenztr\u00e4gern auf verschiedenen Ebenen und Kompetenztr\u00e4gern aus dem Bereich der Kostentr\u00e4ger vorliegt. Damit wird konsequent gegen die ZMT-Regel und andere Kriterien versto\u00dfen. Ein ordnungspolitisch schlimmeres Szenario ist kaum vorstellbar. Die Regulierungskosten m\u00fcssen damit h\u00f6her als die effizienten sein. Konsumenten- oder besser Patientensouver\u00e4nit\u00e4t, aber auch Leistungsanbietersouver\u00e4nit\u00e4t wird zum Gro\u00dfteil wie in sozialistischen oder kommunistischen System durch politische Willk\u00fcr ersetzt: Wer, was, wann, wie erh\u00e4lt oder tut bzw. zu tun hat, ist von den Akteuren oder Akteursgruppen weitestgehend nicht souver\u00e4n zu entscheiden. Bester Ausdruck dessen ist die sogenannte Landesbedarfsplanung f\u00fcr Krankenhausdienstleitungen. Diese Planungen sind \u00fcber die letzte Reform noch weiter verst\u00e4rkt und \u00fcber Bundesmittel ausgebaut worden. Im Grunde ist es nun dem politische Willen \u00fcberlassen, welches Krankenhaus vom Markt verschwindet und welches belohnt wird. Der Wettbewerb wird fast vollst\u00e4ndig ausgeblendet oder zumindest erheblich verzerrt.<\/p>\n<p>Insbesondere wird \u00fcber die Regelungen dem Patienten auch vorgegeben, was dieser f\u00fcr eine gute Qualit\u00e4t zu halten hat. Was der Patient f\u00fcr eine gute Qualit\u00e4t h\u00e4lt bzw. welchen Qualit\u00e4tsparameter er h\u00f6her bewertet als andere, sollte dem Patienten \u00fcberlassen sein. Das gilt umso mehr, als das auch wissenschaftliche Studien keine eindeutigen Qualit\u00e4tsparameter belegen k\u00f6nnen. Dieses Ph\u00e4nomen oder besser Problem ist auch in anderen Bereichen zu finden, wie beispielsweise mit Blick auf den Widerspruch zwischen freier Arztwahl und Hausarztmodellen zu erkennen ist. Ein ambulanter Arzt hat \u00fcberdies bei der Notwendigkeit einer station\u00e4ren Behandlung in eines der zwei n\u00e4chstgelegenen Krankenh\u00e4user einzuweisen. Entscheidet sich der Patient f\u00fcr ein drittes, hat er f\u00fcr die Mehrkosten aufzukommen. Eine Abstimmung per Wanderung wird verhindert und das Geld folgt eben nicht der politisch immer wieder zitierten Qualit\u00e4t. Ganz im Gegenteil wird dies \u00fcber die letzte Reform immer mehr verhindert. Eine ordnungspolitische Line ist insofern nicht zu erkennen.<\/p>\n<p>Es ist insgesamt zu beobachten, dass unter dem Deckmantel der Gerechtigkeit oder der bedarfsgerechten Versorgung nahezu jede Ma\u00dfnahme begr\u00fcndet wird oder begr\u00fcndet werden kann. Im Kern geht es auch nicht um eine pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung, sondern um eine gleiche Versorgung. Das bedeutet bei Ausbremsen des Wettbewerbs immer aber die Schlechterstellung von vielen B\u00fcrgern, um wenige besser zu stellen. Das Soziale in der sozialen Marktwirtschaft wird mithin ad absurdum gef\u00fchrt und einer perversen Auslegung unterzogen. Nahezu s\u00e4mtliche Anreize der Eigenvorsorge gehen nicht nur verloren, weil das Subsidiarit\u00e4tsprinzip nicht beachtet wird, sondern mehr noch gilt: Derjenige der vorsorgt, wird bestraft, weil seine Ersparnisse, etwa im Falle der Versorgung in einem Altenheim, aufgebraucht werden, w\u00e4hrend im gleichen Heim, bei gleicher Ausstattung Personen versorgt werden, die keinerlei Ersparnisse haben. Das Gleiche gilt teilweise f\u00fcr Akutleistungen, wie etwa Zahnarztbehandlungen. Wenn der Empf\u00e4nger von staatlichen Sozialleistungen auf Grundlage eines Gutachtens nur hochwertige Leistungen vertr\u00e4gt, bekommt dieser diese Leistungen vom Staat bezahlt. Derjenige, der aber ein Einkommen bezieht, der die gleiche Leistung ben\u00f6tigt, sich diese aufgrund der Zuzahlungsregeln aber nicht leisten kann, bekommt diese nicht. So lange wie die Politik dieses Problem, die Nichtbeachtung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips nicht erkennt oder umsetzen will, werden viele Problems des Gesundheitswesens weiter bestehen und nicht zu l\u00f6sen sein.<\/p>\n<p>Die Politik sollte sich im Rahmen der Subsidiarit\u00e4tspr\u00fcfung \u00fcberdies einmal die Frage stellen, wie die Relation von Ausgaben im Gesundheitsbereich und in anderen Wirtschafsbereichen absolut bzw. im Vergleich zu anderen Ausgaben ausf\u00e4llt und insofern ihre Politik auf Konsistenz pr\u00fcfen. Interessant ist hierbei ein Blick auf absolute Zahlen. Eine einfache Bypass-OP am schlagenden Herzen kostet eine Krankenkasse nach aktuellem Verg\u00fctungssystem etwa 12.000 \u20ac. Warum sollte eine Gesellschaft einem Rentner, der alle f\u00fcnf Jahre 30.000 \u20ac f\u00fcr einen neuen PKW ausgibt, diese OP kollektiv finanzieren? Mehr noch: Dieses Geld steht dann f\u00fcr andere, Verwendungen nicht zur Verf\u00fcgung, etwa die Krebstherapie eines 12-j\u00e4hrigen Kindes eines Arbeitslosen. Dieses soeben angef\u00fchrte Beispiel ist im \u00dcbrigen eines der Kernprobleme des Gesundheitswesens und der schlagende Grund, warum \u00f6konomische Kriterien anzulegen sind.<\/p>\n<p>Mit Blick auf Versicherungsm\u00e4rkte und dem Ziel der pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfen Versorgung ist eine \u00e4hnliche Schlussfolgerung zu ziehen. Viele Kriterien einer rationalen Ordnungspolitik finden auch hier keine Anwendung. Innovative Versicherungsmodelle und Versorgungsformen werden politisch bzw. \u00fcber die gegebenen Regeln blockiert. Die Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t bei den Versicherungsleistungen ist \u00fcber die Pflichtversicherung nicht gegeben, wie bereits bei der Sicherung des Zugangs ausgef\u00fchrt worden ist. Mit Blick auf die Beziehungen zwischen Versicherungen und Leistungserbringer gilt auch hier, dass Entgeltsysteme nicht im Wettbewerb gebildet werden, sondern per staatlicher Anordnung. Auch hierdurch werden innovative, pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Angebote verhindert. Ferner sind in einzelnen Versorgungsbereichen alternative Entgeltsysteme implementiert worden. Eine \u00f6konomische Logik ist hierbei ebenfalls nicht erkennbar. Da der Wettbewerb zwischen Kassen gro\u00dffl\u00e4chig ausgeblendet wird, kann auch hier das Wirtschaftlichkeitsziel nicht erreicht werden.<\/p>\n<p><strong>Qualit\u00e4t der Gesundheitsg\u00fcter<\/strong><\/p>\n<p>Hinsichtlich der Sicherung der Qualit\u00e4t ist zun\u00e4chst zu erkennen, dass nicht eine Mindestqualit\u00e4t gesichert wird und darauf aufbauend wettbewerblich alternative Qualit\u00e4ten f\u00fcr einzelne Patienten oder Versicherte m\u00f6glich werden, sondern die politische Motivation ist, die faktisch alleinig anzubietende Qualit\u00e4t vorzugeben. Weil eine pr\u00e4ferenzgem\u00e4\u00dfe Versorgung unterbleibt und eine gleiche Versorgung aller offenbar das Ziel ist, gilt dies auch f\u00fcr die Qualit\u00e4t. Die Qualit\u00e4t der Anbieter richtet sich also im Markt an den Vorgaben des Staates aus und bestenfalls wird diese staatlich vorgegebene Qualit\u00e4t erreicht. Eine h\u00f6here Qualit\u00e4t macht unter dem gegebenem Status Quo aus Anbietersicht vielfach \u00f6konomisch keinen Sinn, sondern es besteht wenn \u00fcberhaupt der Anreiz von der vorgegebenen Qualit\u00e4t nach unten abzuweichen. Erstens wird nur die festgelegte Qualit\u00e4t verg\u00fctet. Wenn eine h\u00f6here Qualit\u00e4t auch h\u00f6here Kosten versursacht, dann sinkt der Gewinn pro Einheit und daher ist das Angebot einer h\u00f6heren Qualit\u00e4t betriebswirtschaftlich unsinnig. F\u00fcr eine niedrige Qualit\u00e4t gilt der umgekehrte Zusammenhang. Zweitens, wenn davon ausgegangen wird, dass eine hohe Qualit\u00e4t h\u00f6here Patientenzahlen bedeutet, werden beispielsweise Krankenh\u00e4user oder niedergelassene \u00c4rzte monet\u00e4r bestraft, wenn sie aufgrund einer sehr hohen Qualit\u00e4t mehr Patienten haben als ihr Budget erlaubt. Wiederum gilt f\u00fcr die laufende Periode bez\u00fcglich einer niedrigeren Qualit\u00e4t als die vorgegebene der umgekehrte Zusammenhang. Dies hei\u00dft auch, dass neue Versorgungsformen nicht zum Zuge kommen, weil diese \u00fcber Entgeltsysteme nicht abgebildet werden und langwierige Pr\u00fcf- und Beantragungsverfahren Innovationen ausbremsen. Ferner wird die immer wieder beschriebene Verzahnung der Versorgungssektoren gleichfalls durch alternative, parallel bestehende Entgeltsysteme ausgebremst, so dass die h\u00f6chsten oder alternativen Versorgungqualit\u00e4ten nicht erreicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00dcberdies ist fraglich, ob diese eine staatlich verordnete Qualit\u00e4t, die als Standard verstanden werden kann, der optimalen, effizienten Qualit\u00e4t entspricht. Abgesehen davon, dass diese nicht den heterogenen Pr\u00e4ferenzen der Nachfrager entsprechen kann, wird in der Literatur die staatliche Standardsetzung im Vergleich zur Standardsetzung durch alle Beteiligten, also im Einvernehmen von Anbietern und Nachfragern, oder aber durch den Wettbewerb typischerweise als die schlechteste Variante beschrieben. Die Festlegung einer hohen Qualit\u00e4t f\u00fcr alle kann \u00fcberdies damit begr\u00fcndet werden, dass die bestm\u00f6gliche Versorgung aller im aktuellen Ordnungsrahmen nicht finanzierbar ist. Es werden dann faktisch alle schlechter gestellt.<\/p>\n<p>Da die Beurteilung einzelner Qualit\u00e4tsdimensionen auch wissenschaftlich fraglich ist, ist ferner anzuzweifeln, ob alle staatlich formulierten Anforderungen an die Leistungserbringer ordnungs\u00f6konomisch sinnvoll sind. Beispielsweise bestehen in Versorgungsbereichen f\u00fcr unterschiedliche Erkrankungen und Anbieter alternative Vorgaben. Im \u00dcbrigen bestehen f\u00fcr Patienten nicht die gleichen Regeln, d. h. der Patient wird nicht in gleicher Weise verpflichtet bei einer Erkrankung bestimmte Richtlinien einzuhalten wie Leistungserbringer, obwohl dies sinnvoll sein k\u00f6nnte. Der Gleichheitsgrundsatz ist somit nicht gewahrt.<\/p>\n<p>Aufgrund des eingeschr\u00e4nkten Wettbewerbs werden nicht alle wettbewerblichen Instrumente zum Abbau von potenziellen Informationsasymmetrien genutzt oder ausreichend angewendet. S\u00e4mtliche staatliche Ma\u00dfnahmen der Informationsbereitstellung sind insofern fraglich, d. h. fraglich ist, ob diese notwendig sind. Denkbar sind nat\u00fcrlich private Akteure, die Informationen bereitstellen. Bei einem Preis- Leistungs-Wettbewerb w\u00fcrde der Parameter Qualit\u00e4t und die damit verbundene Information \u00fcber diese als Wettbewerbsparameter erheblich an Gewicht gewinnen. Es w\u00e4re beispielweise auch m\u00f6glich von Seiten der Leistungsanbieter Garantien zu geben.<\/p>\n<p><strong>Reformorientierungspunkte<\/strong><\/p>\n<p>Eine entscheidende Forderung, um einer rationalen Gesundheitspolitik nachzukommen, ist die konsequente Umsetzung, St\u00e4rkung und Garantie von freiem, wirksamem Wettbewerb im Gesundheitswesen. Dies muss Kern einer rationalen Gesundheitspolitik sind. Nur dann, wenn der Wettbewerb nicht zu den gew\u00fcnschten Ergebnissen f\u00fchrt, wobei solche nicht gew\u00fcnschten Ergebnisse nicht irgendwie, sondern \u00fcber die Kriterien, die in der hier vorgenommenen Analyse deutlich gemacht worden sind, zu definieren sind, kann \u00fcber staatliche Ma\u00dfnahmen nachgedacht werden.<\/p>\n<p>Das Wettbewerbspotenziale in erheblichem Ma\u00dfe vorhanden sind, arbeitet Kuchinke (2017) heraus. Diese Potenziale werden nur nicht konsequent genutzt bzw. der Wettbewerb ist nicht in ausreichendem Ma\u00dfe vorhanden, um die bestehenden Potenziale zu heben. Ein Beispiel: Dittmann\/Kuchinke (2016) zeigen etwa, dass Kliniken das Internet zur Bereitstellung von Informationen \u00fcber ihre Leistungen kaum nutzen. Auf schwach konzentrierten M\u00e4rkte, auf denen ein hoher Wettbewerbsdruck besteht, ist \u00fcberdies keine st\u00e4rkere Nutzung des Internets durch Krankenh\u00e4user zur Verbreitung von Qualit\u00e4tsinformationen nachzuweisen, obwohl hier\u00fcber Wettbewerbsvorteile zu erzielen w\u00e4ren. Wettbewerbsvorteile sind insbesondere deswegen zu erwarten, weil (auch \u00e4ltere) Nachfrager zunehmend h\u00e4ufiger das Internet nutzen, um Informationen \u00fcber Erkrankungen, Behandlungen oder Beratungen zu bekommen (Screening). Souver\u00e4ne Entscheidungen der Nachfrager sind also m\u00f6glich.<\/p>\n<p><strong>Forderung I: Zur Sicherung des Zugangs zu medizinischer Versorgung<\/strong><\/p>\n<p>Der Zugang zur medizinischen Versorgung sollte gesichert werden, um dem (meritorischen) Problem der Mindereinsch\u00e4tzung eines Versicherungsschutzes vorzubeugen und eine daraus resultierende Nicht- oder Unterversicherung sowie die Sozialisierung von Behandlungskosten zu verhindern. Dies kann \u00fcber eine Versicherungspflicht erfolgen. Die Bereitstellung der Versicherungsleistung sollte \u00fcber private Krankenversicherungen erfolgen, denn die Absicherung des Krankheitsrisikos unterscheidet sich nicht von der Absicherung alternativer Risiken und ist insofern versicherungstechnischer Alltag. Die gesetzliche Krankenversicherung in der jetzigen Form als sozialromantisches \u00dcberbleibsel der Bismarkschen Reform von 1883 ist abzuschaffen. Genauso ist eine wie auch immer geartete B\u00fcrgerversicherung strikt abzulehnen. Die Konsumentensouver\u00e4nit\u00e4t leidet bei diesem Eingriff, einer Versicherungspflicht, vergleichsweise gering, genauso wie die Souver\u00e4nit\u00e4t der Krankenkassen. Der Staat kann selbstverst\u00e4ndlich als normaler Marktteilnehmer, d. h. zu gleichen Bedingungen wie private Versicherer, auf dem Markt t\u00e4tig sein. H\u00e4rter w\u00e4re die Einf\u00fchrung einer Pflichtversicherung, die Art und Umfang der Versicherungspolice festlegt und wo sich zu versichern ist. Entscheidend bei der Versicherungspflicht ist hierbei die \u201ealte\u201c Forderung nach dem Mindestversicherungsniveau, denn es m\u00fcssen Zusatzangebote m\u00f6glich sein, d. h. das Mindestversicherungsniveau darf nicht maximal ausfallen. Nur dann herrscht Krankenkassenwettbewerb. \u00dcbersteigen die Beitr\u00e4ge die finanziellen M\u00f6glichkeiten der B\u00fcrger muss \u00fcber weitere Ma\u00dfnahmen nachgedacht werden. Dies d\u00fcrfte dann der Fall, wenn es zum sogenannten Rosinenpicken zwischen den Versicherungen kommt. Schlechte Risiken m\u00fcssten also einen h\u00f6heren Beitrag zahlen. Dies wird erst dann zum Problem, wenn \u00fcber die hohen Beitr\u00e4ge ein Ausschluss von der Versorgung erfolgt. Im einfachsten Fall k\u00f6nnen dann Einkommenszusch\u00fcsse gew\u00e4hrt oder beispielsweise Versicherungsgutscheine verteilt werden.<\/p>\n<p><strong>Forderung II: Zur pr\u00e4ferenzorientierten Versorgung<\/strong><\/p>\n<p>Diese Versicherungsl\u00f6sung ist der erst Schritt auf dem Weg einer pr\u00e4ferenzorientierten Versorgung, denn es w\u00fcrde gleichzeitig freie Arztwahl herrschen oder der Versicherte w\u00fcrde sich f\u00fcr eine Versicherung mit guten Anbietern im Portfolio entscheiden. Das bedeutet, es muss konsequent auf das sogenannte selektive Kontrahieren umgestellt werden. Kostentr\u00e4ger w\u00fcrden also mit Leistungsanbietern separate Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen. Dies ist Usus in allen anderen Wirtschaftsbereichen und es ist daher \u00f6konomisch unbegreiflich wie dies f\u00fcr das Gesundheitswesen als nicht akzeptabel angesehen wird. Verhandlungsl\u00f6sungen auf Landes- oder Bundeseben zwischen Verb\u00e4nden, die nichts anderes als Kartelle darstellen und sich nicht \u00fcber absolute oder relative Transaktionskostenvorteile rechtfertigen lassen, sind abzuschaffen. Es muss insgesamt ein Preis-Leistungs-Wettbewerb auf allen Ebenen herrschen. Auch bei den Leistungserbringern ist konsequent auf die Einf\u00fchrung von Wettbewerb zu setzen. Auch hier gilt: Der Staat kann als Anbieter auftreten, aber nur zu gleichen Bedingungen wie alle anderen Marktteilnehmer. Nur bei einem \u00e4u\u00dferst unwahrscheinlichen Auftreten eines punktuellen Marktversagen kann \u00fcber Staatliche Ma\u00dfnahmen, wie etwa finanzielle Unterst\u00fctzung nachgedacht werden.<\/p>\n<p><strong>Forderung III: Zur Sicherung des Wettbewerbs<\/strong><\/p>\n<p>Damit der Wettbewerb funktioniert, ist eine konsequente Anwendung der bestehenden Instrumente des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB) notwendig. Das Verbot wettbewerbsbeschr\u00e4nkender Vereinbarungen, die Missbrauchsaufsicht und die Zusammenschlusskontrolle in Verbindung mit den Vorschriften zur Subventionskontrolle sind geeignet, um einen wirksamen Wettbewerb nachhaltig zu sch\u00fctzen. Die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung dieser Vorschriften hat das Bundeskartellamt. Damit das GWB angewendet werden kann, muss \u00c2\u00a7 69 SGB V abgeschafft werden. Dieser Paragraf beinhaltet den sogenannten (unechten?) Kontrahierungszwang, wodurch gesetzliche Krankenkassen nicht als Unternehmen angesehen werden und somit Vorschriften des GWB nicht greifen. Kartelle sind aktuell beispielsweise nachgewiesen, aber kartellrechtlich nicht bestrafbar. Es ist gesundheitspolitisch au\u00dferdem darauf zu achten, dass \u00fcber den aktuell viel diskutierten Verbraucherschutz und die dementsprechenden Instrumente eine rationale Gesundheitspolitik nicht gef\u00e4hrdet und der Wettbewerb nicht ausgeblendet wird.<\/p>\n<p><strong>Schlussbemerkungen<\/strong><\/p>\n<p>Die Ausf\u00fchrungen, die weder im Hinblick auf einzelne Regelungen, institutionelle Gegebenheiten und bez\u00fcglich von Reformvorhaben einen Anspruch auf Vollst\u00e4ndigkeit haben, haben verdeutlicht, dass eine ordnungspolitische Diskussion in und um das deutsche Gesundheitswesen nicht gef\u00fchrt wird. Ausdruck dessen sind die beliebig formulierten Ziele der einzelnen Gesetzes\u00e4nderungen, die zum einen f\u00fcr das gesamte Gesundheitswesen aufgeschrieben und zum anderen kleinteilig mit zahlreichen Ausnahmen verabschiedet werden. Zus\u00e4tzlich beinhalten die Neureglungen Zielkonflikte. Diese Unordnungspolitik f\u00fchrt in letzter Konsequenz zu Eingriffen in alternative Teilbereiche des Gesundheitswesens, die kaum durchschaubar und \u00f6konomisch nur als unzul\u00e4nglich, nicht effizient zu bewerten ist.<\/p>\n<p>Diese Entwicklung hat zu schwerwiegendem Staatsversagen und zu gewichtigen Anreizproblemen gef\u00fchrt. Die immer wieder angef\u00fchrten Gesundheitsreformen verdienen diesen Titel nicht, wenn als Definition f\u00fcr eine \u201eReform\u201c die Verbesserung der bestehenden Ordnung f\u00fcr alle akzeptiert wird. Die ordnungspolitische Problematik hat sich \u00fcber die letzten Reformen noch versch\u00e4rft und wird sich weiter versch\u00e4rfen, weil eine Diskussion \u00fcber weitere ordnungspolitisch rational begr\u00fcndete Reformen nicht zu erkennen ist. Vielmehr wird an beliebigen Problemen politisch \u201eherumreformiert\u201c\u009d ohne Probleme ordnungspolitisch einzuordnen, ohne Zielkonflikte zu erkennen und ohne geeignete Instrumente und Kompetenztr\u00e4ger zu identifizieren.<\/p>\n<p>Die fehlende ordnungspolitische Orientierungslosigkeit ist jedoch nicht nur in der Politik zu erkennen, sondern ist gleichfalls in so gut wie allen gesundheits\u00f6konomischen Beitr\u00e4gen zum deutschen Gesundheitswesen seit Jahren zu erkennen. Dies gilt international, aber noch viel mehr im nationalen Kontext. Gesundheits\u00f6konomen sind in j\u00fcngster Zeit fast ausnahmslos damit besch\u00e4ftigt Versorgungsforschung zu betreiben und damit im Auftrag die Daten von Versicherern oder Leistungsanbietern auszuwerten. Damit geht es fast ausnahmslos um Maximierungsfragen in einem ordnungspolitisch v\u00f6llig ineffizienten und \u00f6konomisch fraglich bis sinnlosem System. Die Versorgungsforschung macht aus Sicht von Beteiligten des Systems selbstverst\u00e4ndlich deshalb Sinn, weil damit die Dringlichkeit ihres Sektors, ihres Teilbereiches oder ihres Unternehmens, \u201ewissenschaftlich\u201c untersucht und gest\u00e4rkt wird. Im besten Fall werden Kosten gesenkt und\/oder die Qualit\u00e4t der Versorgung erh\u00f6ht, jedoch immer und ausschlie\u00dflich in einem ineffizienten Rahmen, der kein first-best-Szenario darstellt. Dies ist aus ordnungs\u00f6konomischer Sicht nicht nur mehr als fraglich, sondern bedenklich, denn die \u00d6konomen, die sich mit Fragen aus dem Gesundheitsbereich besch\u00e4ftigen, blenden vielfach ordnungs\u00f6konomische Fragen aus und lassen keine Diskussion zu oder f\u00fchren diese.<\/p>\n<p>Die wenige wissenschaftliche Diskussion \u00fcber Regulierungsszenarien bzw. Ordnungspolitik ist im \u00dcbrigen qualitativ weit von den Diskussionen \u00fcber eine effiziente Regulierung in anderen Wirtschaftsbereichen entfernt. Sie ist im Grunde aus heutiger Sicht als naiv zu beschreiben, denn wichtige Erkenntnisse und Diskussionen von der regulierungs\u00f6konomischen \u201eForschungsfront\u201c werden gar nicht aufgegriffen oder diskutiert. Hierzu z\u00e4hlt konkret, dass keinerlei Diskussionen \u00fcber die Vor- und Nachteile von alternativen Preisregulierungsm\u00f6glichkeiten, wie Grenzkosten, Durchschnittskosten, Retail-Minus-Regel, Ramsey-Preise usw. gef\u00fchrt werden. Die Preisregulierung \u00fcber andere M\u00f6glichkeiten, wie Price Cap, Rate Of Return, Franchise Bidding usw. findet nicht statt, obwohl diese, genauso wie unterschiedliche Kostenregulierungsszenarien, in bestimmten Bereichen relevant sein k\u00f6nnten und denkbar w\u00e4ren. Obwohl Versicherungen als zweiseitige M\u00e4rkte definiert werden k\u00f6nnten, findet eine Diskussion hier\u00fcber nicht statt. Die Begrifflichkeit der Long Run Incremental Costs existiert in der gesundheits\u00f6konomischen Literatur nicht, obwohl diese nat\u00fcrlich relevant sind. Ferner werden alternative Entgeltsysteme, die in der Gesundheits\u00f6konomie diskutiert und in anderen L\u00e4ndern angewendet werde oder worden sind und v\u00f6llig andere Anreize setzen, nicht diskutiert. Beispielsweise w\u00e4re es denkbar, dass Krankenkassen Teilen von Leistungserbringern, wie z. B. ein niedergelassener Arzt, ein Budget zur Verf\u00fcgung stellt und der Arzt sich verpflichtet, alle Versicherten mit bestimmten Qualit\u00e4tsstandards zu behandeln. Der Arzt maximiert also (langfristig) sein Einkommen, wenn alle seine Patienten gesund sind. Aktuell verdient ein Arzt, wenn er m\u00f6glichst viele kranke Patienten hat. Dies dokumentiert insgesamt, dass es ordnungs\u00f6konomisch erhebliche Probleme bestehen.<\/p>\n<p>Es ist mit Blick auf die hier abgeleiteten Kriterien f\u00fcr eine rationale Gesundheitspolitik keine Rationalit\u00e4t zuerkennen und viel mehr noch es ist gar keine ordnungspolitische Handschrift oder Vorstellung abzuleiten. Beim gegebenem Status Quo werden staatlich organisierte Steuerungsbereiche \u2013 nach sozialistischem Vorbild \u2013 mit unterschiedlichen Zust\u00e4ndigkeitsebenen mit wenigen wettbewerblichen Elementen oder pseudowettbewerblichen Elementen vermischt. In jedem Fall ist die politische Vorstellung was Wettbewerb ist und was diesen ausmacht nicht in Einklang mit einem ordnungs\u00f6konomischen Verst\u00e4ndnis zu bringen. Dies ist umso verst\u00f6render als das viele, bis in die 1990er Jahre meist national hoch regulierte und abschottete M\u00e4rkte, wie Stromm\u00e4rkte, Ver- und Entsorgungsm\u00e4rkte, Telekommunikationsm\u00e4rkte, Energiem\u00e4rkte usw., einer Deregulierung bzw. Re-Regulierung zugef\u00fchrt worden sind. D. h., das Ziel war auf diesen M\u00e4rkten einen europ\u00e4ischen Markt zu schaffen und die Frage war, wie die neue Regulierung auszusehen hat, damit der Wettbewerb funktioniert. Hierzu sind viele neue Theorien entwickelt und empirisch sowie \u00fcber die Zeit in der Anwendung gepr\u00fcft worden. Im Nachhinein k\u00f6nnen mit Stand des Jahres 2017 sicherlich Fehler im Rahmen der De- und Re-Regulierung auf M\u00e4rkten identifiziert werden. Und selbstverst\u00e4ndlich wird die Regulierung stetig hinterfragt und diskutiert. Die Erfolge sind auf vielen dieser M\u00e4rkten jedoch unbestritten. Als bestes Beispiel sei der Telekommunikationsmarkt erw\u00e4hnt auf dem, nach oder seit der Deregulierung im Jahre 1996 und bei allen bestehenden Problemen, gro\u00dfe Wohlfahrtsgewinne nachzuweisen sind. Das deutsche Gesundheitswesen hat sich jedoch einer solchen Deregulierung und Re-Regulierung stets entziehen k\u00f6nnen. Ausdruck dessen ist auch, dass es noch einen Bundesgesundheitsminister, ein Bundesgesundheitsministerium und die dazugeh\u00f6rigen Landesminister und -\u00e4mter gibt, wohingegen es seit dem 1.1.1998 keinen Post- und Telekommunikationsminister gibt. Der entscheidende Grund hierf\u00fcr wird wahrscheinlich sein, dass der Druck der EU nicht so gro\u00df wie auf anderen M\u00e4rkten war und ist und gleichzeitig die Organisiertheit und Lobbyarbeit in Zusammenarbeit mit den Interessen der staatlichen Akteure im Gesundheitswesen viel st\u00e4rker war und ist als auf anderen M\u00e4rkten. Es ist jedoch ordnungspolitisch nicht fassbar, wieso sich das Gesundheitswesen einer solchen Diskussion v\u00f6llig entziehen konnte.<\/p>\n<p>Die Frage warum die Gesundheitspolitik die vorgeschlagenen Reformschritte auch zuk\u00fcnftig nicht aufgreifen wird, ist einfach zu beantworten. Die im System vorliegenden und zu verteilenden Renten sind so gro\u00df, dass keiner der entscheidenden Beteiligten, insbesondere Politiker, gesetzliche Krankenversicherungen und viele Leistungserbringer sowie Verb\u00e4nde, ein Interesse an wirklichen Reformen haben. Mehr Wettbewerb w\u00fcrde den politischen Handlungsspielraum verkleinern und somit die M\u00f6glichkeit das Ziel der Wiederwahl \u00fcber das Verteilen von \u201eGeschenken\u201c an bestimmte Gruppen zu verfolgen. Die aktuell anfallenden Renten f\u00fcr die gesetzlichen Krankenversicherungen und die Leistungserbringer, die vergleichbar mit Renten in einem Kartell oder Monopol sind, w\u00fcrden sich drastisch reduzieren. Verb\u00e4nde w\u00fcrden mithin \u00fcberfl\u00fcssig. All dies zusammengenommen wird zu keinerlei wesentlicher \u00c4nderung im Gesundheitssystem bzw. in der Gesundheitspolitik in absehbarer Zeit f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema:<\/strong><\/p>\n<p id=\"post-21917\">Norbert Berthold: <a title=\"Permanent Link: Die (linke) B\u00fcrgerversicherung ist tot. Es lebe die (liberale) B\u00fcrgerversicherung!&lt;br\/&gt;&lt;font size=3; color=blue&gt;\u201ePrivate Krankenversicherungen f\u00fcr Alle\u201c&lt;\/font&gt;\" href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21917\" rel=\"bookmark\">Die (linke) B\u00fcrgerversicherung ist tot. Es lebe die (liberale) B\u00fcrgerversicherung! <span style=\"color: blue; font-size: medium;\">\u201ePrivate Krankenversicherungen f\u00fcr Alle\u201c<\/span><\/a><\/p>\n<p>Jochen Pimpertz: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=21860\">B\u00fcrgerversicherung &#8211; Kernprobleme ungel\u00f6st<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ausgangslage Im deutschen Gesundheitswesen ist die langj\u00e4hrige Tradition nachzuvollziehen, dass die rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen regelm\u00e4\u00dfig \u00c4nderungen durch den Gesetzgeber erfahren. 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