{"id":23094,"date":"2018-06-11T05:55:01","date_gmt":"2018-06-11T04:55:01","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23094"},"modified":"2018-06-11T05:55:01","modified_gmt":"2018-06-11T04:55:01","slug":"ordnungspolitischer-kommentarrechtsstaatlichkeit-im-eu-haushalt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23094","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Ordnungspolitischer Kommentar<\/font><br\/>Rechtsstaatlichkeit im EU-Haushalt"},"content":{"rendered":"<p>Im Mai hat die EU-Kommission ihren Entwurf f\u00fcr den Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen 2021-2027 vorgestellt. Der Vorschlag sieht insbesondere vor, dass Mittel aus dem EU-Haushalt in Zukunft an die Bedingung der Rechtsstaatlichkeit gekn\u00fcpft werden k\u00f6nnten. Die Diskussion um eine m\u00f6gliche Konditionalit\u00e4t von Zahlungen ist nicht neu. Sowohl ex-ante als auch makro\u00f6konomische Konditionalit\u00e4ten werden im EU-Haushalt bereits eingesetzt. Der Vorschlag w\u00fcrde aber eine deutliche Ausweitung des Einflusses der Kommission bedeuten. Zum Teil wird als Kondition nicht nur von Rechtsstaatlichkeit, sondern allgemeiner von demokratischen Prinzipen gesprochen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><strong>Haushalt vor Herausforderungen<\/strong><\/p>\n<p>Die EU-Haushaltsplanung steht insbesondere durch den geplanten Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der EU vor He\u00c2\u00adrausforderungen. Mit dem Verlust eines Nettozahlers werden vermutlich sowohl Beitragserh\u00f6hungen als auch Einsparungen bei den Ausgaben einhergehen. Zus\u00e4tzlich zur Ankn\u00fcpfung an die Rechtsstaatlichkeit k\u00f6nnte die Mittelvergabe in Zukunft st\u00e4rker von anderen Kriterien als dem Abstand zum durchschnittlichen BIP abh\u00e4ngen, etwa Belastungen durch Migration. Auch weitere Konditionalit\u00e4ten, wie die Umsetzung bestimmter Strukturreformen und eine Konvergenz bei Steuern, stehen in der Diskussion. Alle diese \u00c4nderungen k\u00f6nnten dazu f\u00fchren, dass sich Zuwendungen von den osteurop\u00e4ischen Staaten nach S\u00fcdeuropa verschieben. Dabei stehen besonders Polen und Ungarn aktuell im Zentrum der Diskussion um m\u00f6glicherweise mangelnde Rechtsstaatlichkeit. Der Mehrj\u00e4hrige Finanzrahmen muss im Rat der Europ\u00e4ischen Union allerdings einstimmig angenommen werden. Das setzt die Einigung auf ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis von Rechtsstaatlichkeit voraus. Der Vorschlag k\u00f6nnte also von Mitgliedstaaten blockiert werden, deren Rechtsstaatlichkeit in Frage steht.<\/p>\n<p><strong>Wirkung der EU-Koh\u00e4sionspolitik<\/strong><\/p>\n<p>Um die Wirkung der vorgeschlagenen Konditionalit\u00e4t im EU-Haushalt zu analysieren, ist es zun\u00e4chst wichtig, ihre Bedeutung f\u00fcr die m\u00f6glicherweise betroffenen Staaten zu erfassen. Die Koh\u00e4sionspolitik in der EU zielt darauf ab, den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedstaaten zu st\u00e4rken. Wirtschaftlich schw\u00e4chere Regionen, besonders in den j\u00fcngeren Mitgliedstaaten in Osteuropa, erhalten aus dem EU-Haushalt Transfers von wirtschaftlich st\u00e4rkeren Staaten. Ziel ist es, unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklung durch Umverteilung auszugleichen und so Unterschiede zwischen den Staaten zu verringern und den Zusammenhalt zu st\u00e4rken.<\/p>\n<p>Im Zeitraum 2014-2020 sind ca. 350 Milliarden Euro f\u00fcr die Koh\u00e4sionspolitik vorgesehen. Das ist etwa ein Drittel des EU-Haushalts. Davon wird ca. die H\u00e4lfte Regionen zugewiesen, deren BIP unter 75 Prozent des Durchschnitts der EU Staaten liegt. Diese Regionen umfassen weite Teile der osteurop\u00e4ischen Mitgliedsstaaten, die der EU 2004 und 2007 beigetreten sind.<\/p>\n<p>Im siebten Koh\u00e4sionsbericht von 2017 bescheinigt die Kommission der Koh\u00e4sionspolitik klare Erfolge bei der wirtschaftlichen Entwicklung in den besonders gef\u00f6rderten Mitgliedstaaten. Sie sch\u00e4tzt, dass die Investitionen in den 2004 und 2007 beigetretenen Staaten im Zeitraum 2007-2013 zu einer Steigerung des BIP im Jahr 2015 um ca. drei Prozent gef\u00fchrt haben. \u00c4hnliches wird f\u00fcr die Wirkung der EU-Mittel auch in Zukunft erwartet. Der Anteil der Finanzierung im Rahmen der europ\u00e4ischen Koh\u00e4sionspolitik an den \u00f6ffentlichen Investitionen zwischen 2015 und 2017 wird f\u00fcr Polen auf mehr als 60 Prozent, f\u00fcr Ungarn sogar auf ca. 80 Prozent gesch\u00e4tzt. Schwerpunkte sind unter anderem die F\u00f6rderung kleiner und mittelgro\u00dfer Unternehmen und das Schaffen von Arbeitspl\u00e4tzen. F\u00fcr 2021-2027 sind im aktuellen Entwurf der Kommission ca. 370 Milliarden Euro f\u00fcr die Koh\u00e4sionspolitik vorgesehen.<\/p>\n<p><strong>Die EU-Kommission plant mehr Konditionalit\u00e4t<\/strong><\/p>\n<p>Der Entwurf f\u00fcr den Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen sieht nun explizit vor, die Zuweisung der EU-Mittel an ein noch n\u00e4her zu bestimmendes Konzept von Rechtsstaatlichkeit zu kn\u00fcpfen. Das w\u00fcrde \u00fcber die bisherigen Anforderungen an die Mittelvergabe hinausgehen und Br\u00fcssels Sanktionsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber Mitgliedsstaaten, die gemeinsame Grundwerte nicht einhalten, deutlich ausweiten. Bisher sind die Sanktionsm\u00f6glichkeiten der EU recht eingeschr\u00e4nkt. Insbesondere ist eine einstimmige Entscheidung aller Mitgliedstaaten au\u00dfer des Betroffenen im Rat notwendig, um Ma\u00dfnahmen einzuleiten. Erf\u00fcllt ein Mitgliedstaat die Bedingungen nicht (mehr), k\u00f6nnten mit der nun vorgeschlagenen Regelung entsprechend weniger Mittel zugewiesen, die Verwendung eingefroren oder eventuell sogar Mittel zur\u00fcckgefordert werden. Die Verpflichtungen betroffener Mitgliedstaaten gegen\u00fcber den beg\u00fcnstigten B\u00fcrgern oder Unternehmen w\u00fcrden aber weiter bestehen und k\u00f6nnten so zu Zahlungsschwierigkeiten der Mitgliedsstaaten f\u00fchren. Die Entscheidung dar\u00fcber, ob die Interessen der Union durch ein generelles Rechtsstaatlichkeitsdefizit beeintr\u00e4chtigt werden, w\u00fcrde vom Rat auf Vorschlag der Kommission getroffen. Dabei k\u00f6nnte sich der Rat zuk\u00fcnftig allerdings nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit gegen einen entsprechenden Vorschlag der Kommission aussprechen. Als Begr\u00fcndung f\u00fcr eine st\u00e4rkere Ankn\u00fcpfung von Zahlungen an die Bedingung der Rechtsstaatlichkeit nennt die Kommission finanzielle Risiken durch unsolide Wirtschaftspolitik und Haushaltsf\u00fchrung, die, ohne unabh\u00e4ngige Justiz, die finanziellen Interessen der Union gef\u00e4hrden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Um die EU-Finanzmittel wirksam an die Bedingung der Rechtsstaatlichkeit zu kn\u00fcpfen, m\u00fcsste aber zun\u00e4chst definiert werden, wie Rechtsstaatlichkeit zu messen ist. Denkbar ist eine Orientierung an einer Reihe von Kriterien, etwa unabh\u00e4ngigen Justizsystemen und Rechnungsh\u00f6fen, aber auch an Grundrechten, wie der Presse- und Meinungsfreiheit.<\/p>\n<p><strong>Mehr Integration durch Konditionalit\u00e4t?<\/strong><\/p>\n<p>Die Evaluierung der Wirkung der Koh\u00e4sionspolitik zeigt sowohl deren Wirksamkeit als auch das damit einhergehende Potenzial, mit einer Androhung von Mittelk\u00fcrzungen Druck auf Mitgliedstaaten auszu\u00fcben. Allerdings ist nicht klar, welche Wirkung der Vorschlag der Kommission entfalten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Auf der einen Seite k\u00f6nnten die Ziele der Kommission erreicht werden, Regierungen zum Einlenken zu bewegen. Gerade wenn innerstaatliche Oppositionsparteien rechtsstaatliche Prinzipien vertreten, k\u00f6nnte die Androhung geringerer Zuwendungen aus Br\u00fcssel daf\u00fcr sorgen, dass auch die regierenden Parteien ein gr\u00f6\u00dferes Interesse an der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien entwickeln, wie sie Br\u00fcssel definiert. Schlie\u00dflich w\u00fcrden die W\u00e4hler in betroffenen Mitgliedstaaten direkt darunter leiden, wenn eine Verringerung der Koh\u00e4sionsf\u00f6rderung zu geringerem Wirtschaftswachstum f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Auf der anderen Seite ist denkbar, dass die betroffenen Regierungen auch Mittelk\u00fcrzungen und damit eine Abschw\u00e4chung des Wirtschaftswachstums zulasten ihrer B\u00fcrger in Kauf nehmen w\u00fcrden, um nicht von ihrem politischen Kurs abzuweichen. Dann w\u00fcrde die Konditionalit\u00e4t in erster Linie der wirtschaftlichen Ann\u00e4herung der Mitgliedstaaten entgegenwirken und k\u00f6nnte so auch den Zusammenhalt gef\u00e4hrden. Betroffene Regierungen k\u00f6nnten sich zudem als Opfer einer engstirnigen EU-Politik inszenieren und so antieurop\u00e4ische Ressentiments sch\u00fcren. Eine langsamere wirtschaftliche Konvergenz der Mitgliedstaaten und das Befeuern antieurop\u00e4ischer Stimmungen stehen tendenziell den Zielen der europ\u00e4ischen Integration entgegen. Es bleibt abzuwarten, welche Positionen insbesondere Polen und Ungarn bei den Verhandlungen zum Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen einnehmen.<\/p>\n<p>Die Konditionalit\u00e4t von finanziellen Zuwendungen wird au\u00dferhalb der EU-Haushaltsplanung besonders in der Entwicklungspolitik diskutiert. Sie kann im Konflikt mit der Souver\u00e4nit\u00e4t der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder in Bezug auf ihre Staatspolitik stehen. Ein Einbinden der Empf\u00e4nger in die Gestaltung von Zielen und Auflagen kann die Bindung an Ziele aber verst\u00e4rken. Mit ihrem Beitritt zur EU haben alle Mitgliedstaaten Rechtsstaatlichkeit als Grundprinzip akzeptiert. Sollten die Ansichten, was darunter zu verstehen ist, heute weiter auseinanderliegen, k\u00f6nnte die EU ein grunds\u00e4tzliches Problem haben.<\/p>\n<p><strong>Rechtsstaatlichkeit als europ\u00e4isches Grundprinzip<\/strong><\/p>\n<p>Als einem der zentralen Werte, auf die sich die EU gr\u00fcndet, kommt der Rechtsstaatlichkeit eine besondere Bedeutung zu. W\u00e4hrend alle Mitgliedstaaten Vorteile aus einer fortschreitenden europ\u00e4ischen Integration mit intensiverem Handel ziehen k\u00f6nnten, wirft die Diskussion um die Rechtsstaatlichkeit die Frage auf, welche Zugest\u00e4ndnisse in Bezug auf ein so zentrales Prinzip m\u00f6glich sind.<\/p>\n<p>Die EU folgt sinnvollerweise in vielen Belangen dem Subsidiarit\u00e4tsprinzip und erm\u00f6glicht so pr\u00e4ferenzgerechte Regelungen auf nationaler oder regionaler Ebene. Allerdings k\u00f6nnten unterschiedliche einzelstaatliche Definitionen von Rechtsstaatlichkeit problematisch sein.<\/p>\n<p>Nicht nur bez\u00fcglich der finanziellen Stabilit\u00e4t der EU, die durch eine unabh\u00e4ngige Justiz in Streitf\u00e4llen die Kontrolle \u00fcber die EU-Mittel sicherstellt, ist eine gewisse Vergleichbarkeit der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten sinnvoll. Auch die M\u00f6glichkeit, sich in anderen Angelegenheiten auf Gerichtsentscheidungen aus anderen Mitgliedstaaten zu verlassen, ist nur mit einem \u00e4hnlichen Verst\u00e4ndnis von Rechtsstaatlichkeit denkbar.<\/p>\n<p><strong>Fazit<\/strong><\/p>\n<p>Die Bef\u00fcrworter einer engeren Verkn\u00fcpfung des EU-Haushalts mit einem gemeinsamen Verst\u00e4ndnis von Rechtsstaatlichkeit m\u00fcssen abw\u00e4gen, f\u00fcr wie wahrscheinlich sie unterschiedliche Reaktionen von Regierungen und B\u00fcrgern auf diese Ma\u00dfnahme halten und ob es m\u00f6glich sein wird, ein allgemein geteiltes Verst\u00e4ndnis von Rechtsstaatlichkeit zu definieren.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Mai hat die EU-Kommission ihren Entwurf f\u00fcr den Mehrj\u00e4hrigen Finanzrahmen 2021-2027 vorgestellt. 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