{"id":23296,"date":"2018-07-24T00:01:30","date_gmt":"2018-07-23T23:01:30","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296"},"modified":"2018-07-24T16:26:38","modified_gmt":"2018-07-24T15:26:38","slug":"brexit-und-kein-endedie-aktuellen-vorschlaege-der-britischen-regierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296","title":{"rendered":"Brexit &#8230; und kein Ende <br\/><font size=3; color=grey>Die aktuellen Vorschl\u00e4ge der britischen Regierung<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Gut zwei Jahre, nachdem die Briten f\u00fcr den Brexit gestimmt haben, hat die Regierung nun ein Wei\u00dfbuch<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a> vorgelegt, das die britischen Vorstellungen bez\u00fcglich der k\u00fcnftigen Beziehungen zur EU darlegt. Abgesehen von den dadurch ausgel\u00f6sten R\u00fccktritten des Staatssekret\u00e4rs f\u00fcr den Brexit, David Davis, und des Au\u00dfenministers, Boris Johnson, hat das Papier in allen Bereichen der britischen Wirtschaft hohe Wellen geschlagen. Es ist in vier Kapitel unterteilt: Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Sicherheits-Partnerschaft, Sonstige Kooperation und Institutioneller Rahmen. Davon hat das erste Kapitel die h\u00f6chste Aufmerksamkeit erfahren, so dass nachfolgend die dort vorgeschlagenen Neuregelungen erl\u00e4utert werden sollen. Den Ausgangspunkt der weiteren \u00dcberlegungen bildet jedoch der europ\u00e4ische Binnenmarkt und dessen Regelungen als Beschreibung des \u00f6konomischen Status quo f\u00fcr Gro\u00dfbritannien.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Der europ\u00e4ische Binnenmarkt ist &#8211; wie Abbildung 1 veranschaulicht &#8211; durch die vier Grundfreiheiten, n\u00e4mlich den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gekennzeichnet. Den Kern des freien Warenverkehrs bildet dabei die Zollunion, die durch einen Abbau aller Z\u00f6lle und quantitativen Handelshemmnisse (etwa Kontingente) gekennzeichnet ist. Dar\u00fcber hinaus sind die Au\u00dfenz\u00f6lle gegen\u00fcber Drittl\u00e4ndern f\u00fcr alle Mitgliedsl\u00e4nder harmonisiert &#8211; also einheitlich hoch. Neben der Zollunion umfasst der freie Warenverkehr aber auch den Abbau aller nichttarif\u00e4ren Handelshemmnisse wie etwa l\u00e4nderspezifische Normen und Typisierungen. Diese haben ihre Wirkung im Laufe der Zeit dadurch (weitgehend) verloren, dass die nationalen Regulierungen entweder harmonisiert oder gegenseitig anerkannt wurden (Ursprungslandprinzip).<\/p>\n<p>Im Gegensatz dazu herrscht im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs &#8222;nur&#8220; das Prinzip der Nichtdiskriminierung. In Artikel 57 AEUV hei\u00dft es dazu<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a>: &#8222;Unbeschadet des Kapitels \u00fcber die Niederlassungsfreiheit kann der Leistende zwecks Erbringung seiner Leistungen seine T\u00e4tigkeit vor\u00fcbergehend in dem Mitgliedstaat aus\u00fcben, in dem die Leistung erbracht wird, <em>und zwar unter den Voraussetzungen, welche dieser Mitgliedstaat f\u00fcr seine eigenen Angeh\u00f6rigen vorschreibt.&#8220;<\/em> W\u00e4hrend beim freien Warenverkehr also nur <strong>ein<\/strong> Regulierungsrahmen, n\u00e4mlich der des Heimatlandes zu beachten ist (Ursprungslandprinzip), m\u00fcssen beim freien Dienstleistungsverkehr im Extremfall die (unterschiedlichen) Regulierungen aller anderen EU-Mitgliedsl\u00e4nder ber\u00fccksichtigt werden, da man stets deren spezifische nationale Regulierungen befolgen muss. Dieses Vorgehen verursacht aber weit h\u00f6here Kosten als beim Warenhandel. Mit folgender Ausnahme: Im Bereich der Finanzdienstleistungen gilt das sogenannte &#8222;Passporting&#8220;<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a>, das in etwa dem Ursprungslandprinzip beim Warenhandel entspricht. Demnach kann ein Finanzdienstleister, der seinen Firmensitz in einem Mitgliedsland der EU hat, (mit minimalen zus\u00e4tzlichen Genehmigungsanforderungen) seine Dienstleistungen zu den Regulierungsbedingungen des Sitzlandes auch in allen anderen Mitgliedsl\u00e4ndern anbieten &#8211; ohne dort geltende weitergehende Regulierungsvorschriften zu beachten. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass sich auch viele au\u00dfereurop\u00e4ische Banken in London angesiedelt haben, um von dort aus ihre Finanzdienstleistungen ungehindert den Kunden in der gesamten EU bereitzustellen. Dies ist ferner dadurch erleichtert worden, dass es unter diesen Bedingungen ausreicht, Zweigstellen in anderen Mitgliedsl\u00e4ndern der EU zu gr\u00fcnden statt der komplexeren und mit weit h\u00f6heren Kosten verbundenen rechtlich unabh\u00e4ngigen Tochtergesellschaften.<\/p>\n<p>Eine alternative M\u00f6glichkeit, Bankdienstleistungen innerhalb des Binnenmarktes ungehindert anbieten zu k\u00f6nnen, besteht dann, wenn die Rechtsvorschriften des (au\u00dfereurop\u00e4ischen) Herkunftslands von der EU als &#8222;gleichwertig&#8220; mit den eigenen Standards anerkannt werden. Eine solche Anerkennung der Gleichwertigkeit er\u00f6ffnet allerdings deutlich geringere M\u00f6glichkeiten, was den Umfang der erlaubten Bankdienstleistungen betrifft, als dies beim &#8222;Passporting&#8220; der Fall ist.<\/p>\n<p>Beim freien Personenverkehr geht es um die M\u00f6glichkeit aller EU-B\u00fcrger ungehindert von Grenzkontrollen zu reisen (Schengen-Abkommen), den Wohnsitz innerhalb der EU frei zu w\u00e4hlen sowie einer Arbeitsaufnahme in jedem Land der EU. Der freie Kapitalverkehr umfasst abschlie\u00dfend die Aufhebung aller Beschr\u00e4nkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen Mitgliedstaaten und Drittl\u00e4ndern. Gleichwohl sind die Kapitalm\u00e4rkte nach wie vor fragmentiert, so dass bis 2019 dar\u00fcber hinaus ein wirklich integrierter Kapitalbinnenmarkt geschaffen werden soll.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/s1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/s1.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund sollen nun die im Wei\u00dfbuch vorgeschlagenen Neuregelungen erl\u00e4utert werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Regelungen im Bereich des Warenhandels einschlie\u00dflich der dort enthaltenen Agrarprodukte, die Abbildung 2 weiter veranschaulicht. Die bisher bestehenden Integrationsbereiche sind dabei durch die EU und deren vorher erl\u00e4uterten Binnenmarkt sowie durch die Europ\u00e4ische Freihandelszone (EFTA) gekennzeichnet. Die EU und die EFTA-L\u00e4nder Norwegen (NOR), Island (ISL) und Liechtenstein (LIE) haben sich dar\u00fcber hinaus zum Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum (EWR) zusammengeschlossen, f\u00fcr den im Prinzip die EU-Binnenmarktregelungen in ihrer Gesamtheit gelten. Die Schweiz (CHE) nimmt hingegen wegen ihrer politischen Neutralit\u00e4t nicht am EWR teil.<\/p>\n<p>Da eine Anbindung an die EU \u00fcber den EWR f\u00fcr Gro\u00dfbritannien nicht in Frage kommt, weil dies die \u00dcbernahme der <strong>gesamten<\/strong> Binnenmarktvorschriften impliziert, strebt man k\u00fcnftig eine eigene umfassende (&#8222;comprehensive&#8220;) Freihandelszone mit der EU an. Diese k\u00f6nnte den Namen Britisch-Europ\u00e4ische-Freihandelszone (BEFTA) tragen. Im Innenverh\u00e4tnis dieser Freihandelszone werden wiederum alle handelsbeschr\u00e4nkenden Ma\u00dfnahmen abgebaut. Dies soll auch f\u00fcr diejenigen nichttarif\u00e4ren Handelshemmnisse gelten, die notwendig sind, um einen ungehinderten grenz\u00fcberschreitenden Handel zu erm\u00f6glichen. Dabei wird es aber nicht ausreichen, nur &#8211; wie im Wei\u00dfbuch vorgesehen &#8211; diejenigen Standards (weiterhin) zu akzeptieren, die die Grenzkontrollen betreffen. Um Wettbewerbsverzerrungen aus Sicht der EU zu vermeiden ist es vielmehr erforderlich, weitergehende Vereinbarungen zu treffen. Die entsprechenden Regelungen sollen in einem gemeinsam erstellten Regelwerk f\u00fcr verarbeitete Produkte und ein weiteres f\u00fcr landwirtschaftliche und Fischerei-Produkte sowie Lebensmittel zusammengefasst werden. In der Praxis wird dies allerdings darauf hinaus laufen, dass Gro\u00dfbritannien in Zukunft die entsprechenden EU-Regulierungen \u00fcbernehmen muss, ohne zugleich einen Einfluss auf Neuregelungen in diesen Bereichen aus\u00fcben zu k\u00f6nnen &#8211; eine Aussicht, die f\u00fcr viele Briten unakzeptabel erscheint. Das britische Parlament soll zwar (mit) entscheiden k\u00f6nnen, ob neue Regeln \u00fcbernommen werden oder nicht &#8211; allerdings w\u00fcrde eine Ablehnung wohl dazu f\u00fchren, dass der Zugang zum EU-Markt eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrde. Gro\u00dfbritannien will hingegen nicht l\u00e4nger Teil des Gemeinsamen Agrarmarktes und der Gemeinsamen Fischereipolitik bleiben, da dies keine notwendige Voraussetzung f\u00fcr einen freien Handel in diesen Bereichen darstellt. Die Anbindung Gro\u00dfbritanniens \u00fcber eine Freihandelszone, die vom Umfang und Tiefgang her (weitgehend) den Binnenmarktvorschriften f\u00fcr den Warenverkehr entspricht, wird insbesondere auch deshalb angestrebt, weil sich (nur) dadurch die gr\u00fcne Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland aufrecht erhalten l\u00e4sst.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/s2.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/s2.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Im Gegensatz zu einer Zollunion, wie sie die EU darstellt, behalten die einzelnen Mitgliedsl\u00e4nder einer Freihandelszone allerdings ihre individuellen Au\u00dfenz\u00f6lle. Dies ist auf der einen Seite eine notwendige Voraussetzung, um eigenst\u00e4ndige Freihandelsabkommen mit Drittl\u00e4ndern abschlie\u00dfen zu k\u00f6nnen &#8211; bringt allerdings auf der anderen Seite auch neue Probleme mit sich. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere die Gefahr der Umwegeinfuhren. Sollte Gro\u00dfbritannien seine Z\u00f6lle &#8211; wie dies insbesondere von den Bef\u00fcrwortern eines harten Brexits geplant war &#8211; nach dem Austritt aus der EU deutlich (unter das Niveau der EU) senken, dann w\u00e4re es f\u00fcr Anbieter aus Drittl\u00e4ndern lukrativ, ihre Waren, die f\u00fcr ein Mitgliedsland der EU bestimmt sind, \u00fcber den Umweg Gro\u00dfbritannien einzuf\u00fchren, um auf diese Weise die h\u00f6heren EU-Z\u00f6lle zu umgehen. In der Regel wird dieses Problem mit Hilfe von Ursprungszeugnissen ausger\u00e4umt, wobei das Lieferland (GB oder Drittland) an der Wertsch\u00f6pfung festgemacht wird. Erst ab einem bestimmten Anteil an der Wertsch\u00f6pfung gilt das Produkt als eine Ware aus dem Mitgliedsland der Freihandelszone (GB). Nur bei Waren aus Gro\u00dfbritannien w\u00e4re aber die Zollfreiheit im Handel mit der EU gegeben. Bei Waren aus Drittl\u00e4ndern, die f\u00fcr die EU bestimmt sind, sehen die Vorschl\u00e4ge im Wei\u00dfbuch daher vor, dass Gro\u00dfbritannien die entsprechenden Zolls\u00e4tze der EU anwendet und die dabei erzielten Zolleinnahmen an die EU weiterleitet. Dies impliziert erstmals, dass bei Umwegeinfuhren keine Nachverzollung im endg\u00fcltigen Bestimmungsland sondern die Zollerhebung bereits beim Eintritt in die Freihandelszone erfolgt.<\/p>\n<p>Um die Unterscheidung gem\u00e4\u00df der Herkunft vornehmen zu k\u00f6nnen, bedarf es aber eines sehr engmaschigen und aufw\u00e4ndigen Kontrollsystems, das mit hohen Kosten verbunden ist. Der Vorschlag, die ad\u00e4quate Zollerhebung bereits bei Eintritt in die Freihandelszone vorzunehmen ist daher wohl auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass man die (zus\u00e4tzlich) anfallenden Kosten nicht der EU aufb\u00fcrden will, um so die Akzeptanz des Vorschlags zu erh\u00f6hen. Neben den Kosten ist allerdings unklar, ob sich ein solches Kontrollsystem \u00fcberhaupt in absehbarer Zeit einrichten und umsetzen l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Die Anbindung des Warenhandels an die EU in Form einer Freihandelszone erm\u00f6glicht es Gro\u00dfbritannien grunds\u00e4tzlich, eigene Pr\u00e4ferenzabkommen mit Drittl\u00e4ndern wie etwa den USA abzuschlie\u00dfen. Der Abschluss solcher Abkommen k\u00f6nnte sich allerdings umso schwieriger gestalten, je enger sich Gro\u00dfbritannien (weiterhin) an die Regulierungen der EU anpasst. Denn dadurch w\u00e4re der Verhandlungsspielraum weitgehend auf die H\u00f6he der Zolls\u00e4tze reduziert.<\/p>\n<p>L\u00e4sst sich die Freihandelszone in der oben beschriebenen Form umsetzen, so w\u00fcrde dies zu Wohlfahrtsgewinnen in allen beteiligten L\u00e4ndern f\u00fchren. &#8222;Mehr (auch nur partieller) Freihandel zwischen [der] EU und GB ist besser als weniger oder gar kein Freihandel. Und er n\u00fctzt beiden.&#8220;<a href=\"#_edn4\" name=\"_ednref4\">[4]<\/a> Daher sollte dieser Vorschlag von Seiten der EU auch nicht als &#8222;Rosinenpicken&#8220; interpretiert werden. Im Kern handelt es sich um ein umfassendes Pr\u00e4ferenzabkommen zwischen der EU und Gro\u00dfbritannien, das beim Warenhandel zwar \u00fcber die Abkommen etwa mit Japan (JEFTA) und Kanada (CETA) hinausgehen w\u00fcrde, das aber &#8211; wie die zuvor genannten &#8211; im beiderseitigen Interesse ist und Gro\u00dfbritannien keine einseitigen Vorteile verschafft. Der einzige Unterschied besteht darin, dass im Falle Gro\u00dfbritanniens keine M\u00e4rkte (weiter) ge\u00f6ffnet werden, sondern die gegenw\u00e4rtig offenen M\u00e4rkte auch in Zukunft frei zug\u00e4nglich bleiben.<\/p>\n<p>Gro\u00dfbritannien will dar\u00fcber hinaus \u00fcber Assoziierungsabkommen in solchen EU-Agenturen verbleiben bzw. mitarbeiten, die den freien Warenhandel unterst\u00fctzen, und in diesem Rahmen auch weiterhin in verschiedene EU-Etats einzahlen. Hierzu geh\u00f6ren etwa die European Aviation Safety Agency, die European Chemicals Agency und die European Medicines Agency &#8211; aber auch Europol sowie das Studierendenaustauschprogramm ERASMUS. Der neue, f\u00fcr den Brexit zust\u00e4ndige Staatssekret\u00e4r, Dominic Raab, hat aber bereits deutlich gemacht, dass Gro\u00dfbritannien nach dem Austritt aus der EU kein Geld mehr ohne Gegenleistung bereitstellen wird. Konflikte mit der EU bez\u00fcglich der Auslegung der Binnenmarkt-Regelungen sollen im Rahmen von Streitschlichtungsverfahren beigelegt werden. W\u00e4hrend die Vorschl\u00e4ge des Wei\u00dfbuchs allerdings nur vorsehen, dass britische Gerichte die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) &#8222;angemessen&#8220; ber\u00fccksichtigen sollen, beharrt die EU (bisher) darauf, dass der EuGH die oberste Rechtsprechungs-Instanz bleibt.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Bereich der Dienstleistungen strebt Gro\u00dfbritannien in Zukunft keinen pr\u00e4ferierten Zugang zum Binnenmarkt mehr an. Das bedeutet, dass die Vorteile des &#8222;Passportings&#8220; f\u00fcr in Gro\u00dfbritannien ans\u00e4ssige Banken wegf\u00e4llt und man sich entweder den unterschiedlichen Regulierungsbedingungen in den Mitgliedsl\u00e4ndern der EU unterwerfen muss oder den Firmensitz in ein Land der EU verlegen muss, um auf diese Weise wieder in den Genuss des &#8222;Passportings&#8220; zu kommen. Auf eine solche Umsiedlung hoffen insbesondere Frankfurt und Paris als wichtige Finanzzentren in der Rest-EU. Auch ein &#8211; wenn auch deutlich eingeschr\u00e4nkter &#8211; Zugang zum Binnenmarkt \u00fcber die Anerkennung der Gleichwertigkeit entsprechender Regulierungsvorschriften ist im Wei\u00dfbuch nicht (mehr) vorgesehen.<\/p>\n<p>Der freie Personenverkehr insbesondere in Form der Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit soll in Zukunft deutlich eingeschr\u00e4nkt werden. Das Wei\u00dfbuch sieht allerdings ein &#8222;Rahmenwerk f\u00fcr Mobilit\u00e4t\u00e2t&#8220; vor, wodurch es m\u00f6glich sein soll, EU-B\u00fcrger zumindest &#8222;tempor\u00e4r&#8220; in Gro\u00dfbritannien zu besch\u00e4ftigen. Dabei will man den Zugang wohl in erster Linie auf hochqualifizierte Arbeitnehmer und Studierende beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p>Mit den im Wei\u00dfbuch enthaltenen Vorschl\u00e4gen versucht die britische Regierung, im Bereich des Warenhandels eine m\u00f6glichst enge Bindung an die EU aufrecht zu erhalten &#8211; obgleich dieser Bereich nur etwa 20 Prozent der britischen Wirtschaft ausmacht. Dies geschieht allerdings auf Kosten der Dienstleistungen und dort insbesondere auf Kosten der Anbieter von Finanzdienstleistungen, die ihren ungehinderten Zugang zu den M\u00e4rkten der EU-Mitgliedsl\u00e4nder verlieren w\u00fcrden. Dies ist wohl der Preis, den man zu zahlen bereit ist, um die Arbeitnehmerfreiz\u00fcgigkeit (weitgehend) einzuschr\u00e4nken\u00a0 sowie den freien Warenhandel &#8211; auch zur L\u00f6sung der Irland-Problematik &#8211; aufrecht zu erhalten.<\/p>\n<p>Mit den neuen Vorschl\u00e4gen bewegt sich die britische Regierung zwar ein wenig st\u00e4rker in Richtung eines weichen Brexits. Voraussetzung f\u00fcr die Umsetzung dieses Fahrplans ist allerdings, dass Theresa May und ihre Regierung die jetzigen Vorschl\u00e4ge auch im britischen Parlament durchsetzen k\u00f6nnen, was angesichts des aktuellen politischen Chaos \u00e4u\u00dferst unsicher ist. Lassen sich die Vorschl\u00e4ge &#8211; die den Brexit-Gegnern nicht weit genug und den Brexit-Hardlinern zu weit in Richtung EU gehen &#8211; hingegen nicht durchsetzen oder werden sie von Seiten der EU nicht akzeptiert, dann droht im M\u00e4rz n\u00e4chsten Jahres ein ungeordneter Austritt Gro\u00dfbritanniens aus der EU, der f\u00fcr beide Seiten mit erheblichen \u00f6konomischen Kosten verbunden w\u00e4re.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a> <a href=\"https:\/\/assets.publishing.service.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/725288\/The_future_relationship_between_the_United_Kingdom_and_the_European_Union.pdf\">https:\/\/assets.publishing.service.gov.uk\/government\/uploads\/system\/uploads\/attachment_data\/file\/725288\/The_future_relationship_between_the_United_Kingdom_and_the_European_Union.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/57.html\">https:\/\/dejure.org\/gesetze\/AEUV\/57.html<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a> Vgl. hierzu ausf\u00fchrlich <a href=\"http:\/\/www.bankingpolicy.eu\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/BQB3-German-updated-NE-comments.pdf\">http:\/\/www.bankingpolicy.eu\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/BQB3-German-updated-NE-comments.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref4\" name=\"_edn4\">[4]<\/a> <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23230\">http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23230<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gut zwei Jahre, nachdem die Briten f\u00fcr den Brexit gestimmt haben, hat die Regierung nun ein Wei\u00dfbuch[1] vorgelegt, das die britischen Vorstellungen bez\u00fcglich der k\u00fcnftigen &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eBrexit &#8230; und kein Ende <br \/><font size=3; color=grey>Die aktuellen Vorschl\u00e4ge der britischen Regierung<\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":89,"featured_media":23300,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2863,2165,8],"tags":[2095,2210,1201,2864,1748,2212],"class_list":["post-23296","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-brexit","category-britisches","category-europaisches","tag-brexit","tag-ewr","tag-freihandelszone","tag-passporting","tag-smeets","tag-zollunion"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>Brexit ... und kein Ende Die aktuellen Vorschl\u00e4ge der britischen Regierung - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Brexit ... und kein Ende Die aktuellen Vorschl\u00e4ge der britischen Regierung - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"Gut zwei Jahre, nachdem die Briten f\u00fcr den Brexit gestimmt haben, hat die Regierung nun ein Wei\u00dfbuch[1] vorgelegt, das die britischen Vorstellungen bez\u00fcglich der k\u00fcnftigen &hellip; 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