{"id":24194,"date":"2018-11-22T00:01:03","date_gmt":"2018-11-21T23:01:03","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24194"},"modified":"2018-11-22T06:37:21","modified_gmt":"2018-11-22T05:37:21","slug":"brexit-chaos-ohne-ende","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24194","title":{"rendered":"Brexit-Chaos ohne Ende \u2026"},"content":{"rendered":"<p>Nachdem am 13. November dieses Jahres durchsickerte, dass sich die Brexit-Unterh\u00e4ndler Gro\u00dfbritanniens und der EU auf den Entwurf eines 585 Seiten umfassenden Austrittsabkommens geeinigt hatten, ist es in Gro\u00dfbritannien zu einer innenpolitischen Krise gekommen. Obwohl das britische Kabinett den Text nach stundenlanger Debatte am 14. November mehrheitlich billigte, kam es am Tag darauf zu R\u00fccktritten mehrerer Minister und Staatssekret\u00e4re, die erkl\u00e4rten, dieses Abkommen nicht mittragen zu wollen. Zu ihnen geh\u00f6rt auch der Brexit-Minister Dominic Raab. Sp\u00e4testens nach der Verteidigung des Abkommens durch die Premierministerin Theresa May im Unterhaus wurde deutlich, dass es massive Widerst\u00e4nde sowohl in der eigenen Partei als auch bei der Opposition gibt, so dass vollkommen unklar ist, ob eine Mehrheit f\u00fcr den Vertrag im britischen Parlament zustande kommen wird. Dar\u00fcber hinaus droht Theresa May m\u00f6glicherweise ein Misstrauensvotum der eigenen Partei, dessen Ausgang ebenfalls offen w\u00e4re. Unbeeindruckt davon hat EU-Rats-Pr\u00e4sident Donald Tusk f\u00fcr den 25. November einen Sondergipfel der verbleibenden 27 EU-Staaten einberufen, bei dem der nun vorliegende Austrittsvertrag von Seiten der EU formell beschlossen werden soll.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Entz\u00fcndet haben sich die heftigen Reaktionen dabei in erster Linie \u2013 wie bereits in allen vorherigen Vorschl\u00e4gen \u2013 an der \u201eL\u00f6sung\u201c des Nordirland-Problems. Bevor diese Problematik n\u00e4her erl\u00e4utert wird, soll zun\u00e4chst kurz der (\u00f6konomische) Inhalt des Austrittsabkommens insgesamt beschrieben werden, der folgende wesentliche Punkte enth\u00e4lt:<\/p>\n<ol>\n<li>Die <strong>Rechte von EU-B\u00fcrgern<\/strong>, die in Gro\u00dfbritannien leben und arbeiten, sowie von Briten, die in der EU leben und arbeiten werden geregelt. Beide Seiten behalten weitgehend ihre bisherigen Rechte \u2013 und zwar auf Lebenszeit. Dies gilt selbst f\u00fcr diejenigen Wanderungsbewegungen, die erst w\u00e4hrend der \u00dcbergangsphase bis Ende 2020 vollzogen werden.<\/li>\n<li>Zur Ermittlung der <strong>abschlie\u00dfenden Zahlung<\/strong> haben sich beide Seiten auf eine Methode zur Berechnung der finanziellen Rechte und Pflichten von Gro\u00dfbritannien geeinigt. Sch\u00e4tzungen gehen davon aus, dass f\u00fcr Gro\u00dfbritannien ein Nettobetrag von etwa 45 Mrd. Euro als Scheidungszahlung verbleiben wird. Aus britischer Sicht wird allerdings \u00fcber den Zeitpunkt der Zahlung diskutiert. Es soll nach M\u00f6glichkeit nicht gezahlt werden, bevor eine \u201eGegenleistung\u201c in Form eines Freihandelsvertrags mit der EU vorliegt. Gegebenenfalls soll die Zahlung (komplett) verweigert werden.<\/li>\n<li>Zwischen der <strong>Republik Irland<\/strong> und der britischen Provinz <strong>Nordirland<\/strong> soll weiterhin eine \u201egr\u00fcne Grenze\u201c ohne Kontrollen erhalten bleiben, um der Gefahr wieder aufflammender politischer Unruhen zu begegnen. In diesem Zusammenhang geht es ferner um den sogenannten \u201eBackstop\u201c, also um eine Notfallregelung f\u00fcr denjenigen Fall, dass sich die EU und Gro\u00dfbritannien nicht auf ein Freihandelsabkommen einigen k\u00f6nnen, das Kontrollen an der irischen Grenze \u00fcberfl\u00fcssig macht. Der nun vorliegende Austrittsvertrag sieht in dieser Hinsicht vor, dass ganz Gro\u00dfbritannien in der Zollunion mit der EU verbleibt \u2013 Nordirland sogar im Binnenmarkt f\u00fcr den Warenhandel. Damit g\u00e4be es auf der irischen Insel keinerlei handelspolitische Beschr\u00e4nkungen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Nach dem offiziellen EU-Austritt Gro\u00dfbritanniens am 29. M\u00e4rz 2019 soll es zu einer \u00dcbergangsphase bis Ende 2020 kommen, w\u00e4hrend der Gro\u00dfbritannien faktisch Mitglied des gesamten Binnenmarktes bleibt, allerdings keine Mitgliedschaft und kein Stimmrecht mehr in den EU-Gremien sowie im Europaparlament besitzt und damit alle k\u00fcnftig dort beschlossenen \u00c4nderungen ohne eigenen Einfluss akzeptieren und \u00fcbernehmen muss. Die \u00dcbergangsphase kann \u2013 nach einer Pr\u00fcfung im Juli 2020 \u2013 einmal verl\u00e4ngert werden, wobei die maximale Dauer noch offen ist.<\/p>\n<p>Erg\u00e4nzt wird das Austrittsabkommen um eine politische Erkl\u00e4rung \u00fcber das zuk\u00fcnftige (\u00f6konomische) Verh\u00e4ltnis der beiden \u201ePartner\u201c zueinander. Angestrebt wird demnach eine umfassende Freihandelszone ohne handelsbeschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen jeglicher Art, kombiniert mit fairen Wettbewerbsbedingungen! Von Seiten der EU wird dies so verstanden, dass Gro\u00dfbritannien zuk\u00fcnftig nicht in einen Steuerwettbewerb mit der EU eintreten darf sowie deren Umwelt-, Klima-, Arbeits- und Sozialstandards weitgehend \u00fcbernehmen muss. Damit w\u00e4re man aber weiterhin in starkem Ma\u00dfe abh\u00e4ngig von den Regulierungen der EU und auch bei eigenst\u00e4ndigen Freihandelsabkommen weitgehend gebunden.<\/p>\n<p>Den Hauptstreitpunkt bildet allerdings das Irland-Problem (siehe Punkt 3 oben) und die daf\u00fcr vorgeschlagene \u201eL\u00f6sung\u201c. Zur Erl\u00e4uterung und begrifflichen Kl\u00e4rung soll zun\u00e4chst noch einmal die Beziehung zwischen dem Binnenmarkt auf der einen Seite und der Zollunion auf der anderen Seite veranschaulicht werden: Der Europ\u00e4ische Binnenmarkt ist \u2013 wie Abbildung 1 veranschaulicht \u2013 durch die vier Grundfreiheiten, n\u00e4mlich den freien Waren-, Dienstleistungs-, Personen- und Kapitalverkehr gekennzeichnet. Den Kern des freien Warenverkehrs bildet dabei die <strong>Zollunion<\/strong>, die durch einen Abbau aller Z\u00f6lle und quantitativen Handelshemmnisse (etwa Kontingente) gekennzeichnet ist. Dar\u00fcber hinaus sind die Au\u00dfenz\u00f6lle gegen\u00fcber Drittl\u00e4ndern f\u00fcr alle Mitgliedsl\u00e4nder harmonisiert \u2013 also einheitlich hoch. Neben der Zollunion umfasst der freie Warenverkehr innerhalb des Binnenmarktes aber auch den Abbau aller nichttarif\u00e4ren Handelshemmnisse wie etwa l\u00e4nderspezifische Normen und Typisierungen. Diese haben ihre Wirkung im Laufe der Zeit dadurch (weitgehend) verloren, dass die nationalen Regulierungen entweder harmonisiert oder gegenseitig anerkannt wurden (Ursprungslandprinzip). Die <strong>Zollunion<\/strong> stellt also (nur) einen Teil des Binnenmarktes insgesamt und auch nur einen Teil des freien Warenverkehrs als eine der vier Grundfreiheiten dar.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/smeets1.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/smeets1.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Ein in diesem Zusammenhang bedeutendes Charakteristikum einer Zollunion ist es nun, dass die Unionsmitglieder gegen\u00fcber Drittl\u00e4ndern einen einheitlichen Au\u00dfenzoll aufweisen. Bleibt Gro\u00dfbritannien also bis zum Ablauf der \u00dcbergangszeit Ende 2020 Mitglied des gesamten Binnenmarktes und damit auch Mitglied der Zollunion, so w\u00fcrde dies \u2013 zumindest vor\u00fcbergehend \u2013 die Vorstellung der Brexit-Hardliner unm\u00f6glich machen, durch eigenst\u00e4ndige Freihandelsabkommen die Au\u00dfenz\u00f6lle Gro\u00dfbritanniens weitgehend zu senken und dadurch den Handel mit Drittl\u00e4ndern zum eigenen Vorteil anzukurbeln. Hierin sieht man von Seiten der Brexit-Bef\u00fcrworter ferner eine M\u00f6glichkeit, einen R\u00fcckgang des Handels mit der EU zu kompensieren. Dar\u00fcber hinaus bef\u00fcrchtet man, dass sich die \u00dcbergangsphase, w\u00e4hrend der sich prinzipiell nichts \u00e4ndert, immer weiter hinauszieht \u2013 wom\u00f6glich mit dem Hintergedanken eines neuen Referendums, das eine Exit-Entscheidung vom Brexit zum Ergebnis haben k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Als noch problematischer wird allerdings die \u201eBackstop\u201c-L\u00f6sung angesehen \u2013 also diejenige Regelung, die f\u00fcr den Fall greift, dass w\u00e4hrend der \u00dcbergangszeit kein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Gro\u00dfbritannien abgeschlossen werden kann. Um auch unter diesen Umst\u00e4nden eine formale EU-(Au\u00dfen-)Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland zu vermeiden ist vorgesehen, dass Gro\u00dfbritannien insgesamt (dauerhaft) in der Zollunion mit der EU verbleibt w\u00e4hrend Nordirland dar\u00fcber hinaus auch die Mitgliedschaft im Binnenmarkt f\u00fcr den Warenhandel (freier Warenverkehr) beh\u00e4lt. Dadurch w\u00fcrden weiterhin notwendige Kontrollen aufgrund voneinander abweichender Standards und Vorschriften etwa bei Tieren und Tierprodukten zwischen der EU und Gro\u00dfbritannien in die irische See verlagert \u2013 allerdings dann auf Kosten einer (\u00f6konomischen) \u201eSpaltung\u201c Gro\u00dfbritanniens. Die M\u00f6glichkeit, eigenst\u00e4ndige Handelsabkommen mit Drittl\u00e4ndern abzuschlie\u00dfen, w\u00e4re damit zugleich (auf Dauer) ausgeschlossen. Hinzu kommt, dass Gro\u00dfbritannien diese Notfall-L\u00f6sung nicht auf eigene Initiative sondern nur im gegenseitigen Einverst\u00e4ndnis verlassen kann. In den Augen der Kritiker erscheint es somit einfacher aus der EU selbst auszutreten, als die einmal vereinbarte Notfall-L\u00f6sung au\u00dfer Kraft zu setzen.<\/p>\n<p>Theresa May argumentiert in diesem Zusammenhang stets, die \u201eBackstop\u201c-L\u00f6sung w\u00fcrde \u00fcberhaupt nicht relevant, weil es \u201emit Sicherheit\u201c zu einem Freihandelsabkommen zwischen Gro\u00dfbritannien und der EU kommen wird. Dabei \u00fcbersieht sie allerdings, dass sich auch und gerade bei einem umfassenden Freihandelsabkommen mit der EU erneut das \u201eIrland-Problem\u201c stellen wird, f\u00fcr das man kaum eine andere \u201eL\u00f6sung\u201c als die nun vorliegende finden wird. Damit wird aber die aktuelle Diskussion mit Blick auf den Warenhandel nur aufgeschoben, nicht aber aufgehoben. Daf\u00fcr spricht auch, dass die EU davon ausgeht, dass Gro\u00dfbritannien bei den Verhandlungen \u00fcber ein k\u00fcnftiges Freihandelsabkommen nicht mehr hinter die im vorliegenden Austrittsabkommen zugestandenen Regelungen \u2013 insbesondere bez\u00fcglich der \u201eBackstop\u201c-L\u00f6sung \u2013 zur\u00fcckfallen kann.<\/p>\n<p>Im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs herrscht gegenw\u00e4rtig \u201enur\u201c das Prinzip der Nichtdiskriminierung \u2013 ausl\u00e4ndische Anbieter d\u00fcrfen also gegen\u00fcber den inl\u00e4ndischen Anbietern nicht schlechter gestellt werden. Mit folgender Ausnahme: Im Bereich der Finanzdienstleistungen gilt das sogenannte \u201ePassporting\u201c<a href=\"#_edn1\" name=\"_ednref1\">[1]<\/a>, das in etwa dem Ursprungslandprinzip beim Warenhandel entspricht. Demnach kann ein Finanzdienstleister, der seinen Firmensitz in einem Mitgliedsland der EU hat, (mit minimalen zus\u00e4tzlichen Genehmigungsanforderungen) seine Dienstleistungen zu den Regulierungsbedingungen des Sitzlandes auch in allen anderen Mitgliedsl\u00e4ndern anbieten \u2013 ohne dort geltende weitergehende Regulierungsvorschriften zu beachten. Dies hat dazu gef\u00fchrt, dass sich auch viele au\u00dfereurop\u00e4ische Banken in London angesiedelt haben, um von dort aus ihre Finanzdienstleistungen ungehindert den Kunden in der gesamten EU bereitzustellen.<\/p>\n<p>Nach dem Verlassen des Binnenmarktes verbleibt nur noch eine \u00a0eingeschr\u00e4nkte M\u00f6glichkeit, Finanzdienstleistungen innerhalb der EU ohne administrative Beschr\u00e4nkungen anbieten zu k\u00f6nnen. Hierzu m\u00fcssen die Rechtsvorschriften des betroffenen Landes (Gro\u00dfbritannien) von der EU als \u201egleichwertig\u201c mit den eigenen Standards anerkannt werden. Eine solche Anerkennung der Gleichwertigkeit er\u00f6ffnet allerdings deutlich geringere M\u00f6glichkeiten, was den Umfang der erlaubten Bankdienstleistungen betrifft, als dies beim Passporting der Fall ist.<a href=\"#_edn2\" name=\"_ednref2\">[2]<\/a> Ferner kann die entsprechende Anerkennung jederzeit von der EU zur\u00fcckgenommen werden und beinhaltet somit eine erhebliche Unsicherheit. Auf das Passporting hatte die britische Regierung allerdings bereits im sogenannten Chequers-Plan und dem in diesem Zusammenhang vorgelegten Wei\u00dfbuch<a href=\"#_edn3\" name=\"_ednref3\">[3]<\/a> (freiwillig) verzichtet. Dar\u00fcber hinaus streben aber beide Seiten im Dienstleistungsbereich Vereinbarungen zum Luftverkehr, der Energie und der Fischerei an. Beginnen sollen die entsprechenden Verhandlungen unmittelbar nach dem Austritt Gro\u00dfbritanniens am 29. M\u00e4rz 2019.<\/p>\n<p>Der freie Personenverkehr, der es erm\u00f6glicht, den Wohnsitz sowie eine Arbeitsaufnahme in jedem Land der EU frei zu w\u00e4hlen sowie der freie Kapitalverkehr, der die Aufhebung aller Beschr\u00e4nkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs umfasst, entfallen nach Abschluss der \u00dcbergangsphase (wunschgem\u00e4\u00df) komplett.<\/p>\n<p>Der Austrittsvertrag muss nach der \u2013 f\u00fcr das kommende Wochenende erwarteten \u2013 Zustimmung durch die verbleibenden EU-Staaten und der britischen Regierung abschlie\u00dfend noch vom Europarlament und dem britischen Parlament ratifiziert werden. W\u00e4hrend die Zustimmung des Europaparlaments eher als Formsache angesehen wird, ist es hingegen vollkommen offen, ob auch das britische Parlament den jetzt vorliegenden Austrittsvertrag akzeptieren wird.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund der zuvor erl\u00e4uterten Regelungen haben sich n\u00e4mlich die Widerst\u00e4nde dagegen aus verschiedenen politischen Richtungen formiert. So sehen sich die nordirischen Unionisten (DUP), deren 10 Stimmen Theresa May f\u00fcr eine Mehrheit im Unterhaus ben\u00f6tigt, nicht in der Lage einer Vereinbarung zuzustimmen, durch die Gro\u00dfbritannien \u201ezerschlagen\u201c wird. Brexit-Bef\u00fcrworter wie der Abgeordnete Rees-Mogg werfen der Premierministerin hingegen vor, Br\u00fcssel zu viele Zugest\u00e4ndnisse (Zollunion, \u00dcbernahme von EU-Standards) gemacht zu haben, was aus seiner Sicht einer Kapitulation gleichkommt. Gro\u00dfbritannien werde auf diese Weise vom \u201eVasallenstaat\u201c zum \u201eSklavenstaat\u201c. 13 schottische Unterhausabgeordnete der Konservativen Partei drohen wiederum damit, gegen das Abkommen zu stimmen, wenn nicht bis Ende 2020 der Ausstieg aus der gemeinsamen Fischereipolitik garantiert wird \u2013 womit aus gegenw\u00e4rtiger Sicht nicht zu rechnen ist. Dar\u00fcber hinaus wird erwartet, dass auch die schottischen Tories gegen eine Sonderbehandlung Nordirlands stimmen werden weil sie bef\u00fcrchten, die schottischen Nationalisten k\u00f6nnten dann ebenfalls eine engere Anbindung an die EU fordern. Deren Vorsitzende, Nicola Sturgeon, hat sich bereits beklagt, dass das Abkommen in der jetzigen Form Nordirland einen unfairen Vorteil gegen\u00fcber dem Rest Gro\u00dfbritanniens verschaffen w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Sollte das britische Parlament allerdings die Zustimmung verweigern, w\u00e4re ein harter Brexit mit einem R\u00fcckfall Gro\u00dfbritanniens auf den WTO-Status wohl kaum noch abzuwenden, denn die dann verbleibende Zeit f\u00fcr umfangreiche Neuverhandlungen w\u00e4re \u00e4u\u00dferst knapp bemessen. Nach dem Austritt am 29. M\u00e4rz 2019 k\u00e4me es unter diesen Umst\u00e4nden wieder zu Grenzkontrollen zwischen Gro\u00dfbritannien und der EU sowie zur Einf\u00fchrung von Z\u00f6llen auf beiden Seiten. Lieferketten w\u00fcrden zerschlagen, der verbleibende Handel verteuert und (l\u00e4ngerfristig) Investitionen verlagert. Die damit verbundenen Wohlfahrtsverluste w\u00fcrden allerdings in erster Linie Gro\u00dfbritannien treffen. Au\u00dferdem st\u00fcnde man in diesem Fall g\u00e4nzlich ohne eine L\u00f6sung f\u00fcr das Irland-Problem da, denn ohne Austrittsvertrag greift auch kein \u201eBackstop\u201c.\u00a0 Am Ende w\u00e4re das Chaos insgesamt noch weit gr\u00f6\u00dfer als bisher \u2013 und zwar sowohl in \u00f6konomischer Hinsicht als auch bez\u00fcglich der innenpolitischen Lage in Gro\u00dfbritannien.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p><a href=\"#_ednref1\" name=\"_edn1\">[1]<\/a>\u00a0 Vgl. hierzu ausf\u00fchrlich: <a href=\"http:\/\/www.bankingpolicy.eu\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/BQB3-German-updated-NE-comments.pdf\">http:\/\/www.bankingpolicy.eu\/wp-content\/uploads\/2017\/07\/BQB3-German-updated-NE-comments.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref2\" name=\"_edn2\">[2]<\/a> Vgl. hierzu ausf\u00fchrlich: <a href=\"https:\/\/www.ukfinance.org.uk\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/BQB4-German-UKF.pdf\">https:\/\/www.ukfinance.org.uk\/wp-content\/uploads\/2017\/10\/BQB4-German-UKF.pdf<\/a><\/p>\n<p><a href=\"#_ednref3\" name=\"_edn3\">[3]<\/a>\u00a0 Vgl hierzu: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296\">http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=23296<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nachdem am 13. 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