{"id":24545,"date":"2019-01-29T00:01:41","date_gmt":"2019-01-28T23:01:41","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545"},"modified":"2019-01-29T07:00:22","modified_gmt":"2019-01-29T06:00:22","slug":"koelner-impuls-zur-wirtschaftspolitik-das-kind-nicht-mit-dem-bade-ausschuetten-zur-reform-von-hartz-iv-ist-ein-bedingungsloses-grundeinkommen-nicht-noetig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik <\/font><br\/>Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten <br\/><font size=3; color=grey>Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>In j\u00fcngster Zeit greift ein Teil der Politik verst\u00e4rkt die Unzufriedenheit mit der Ausgestaltung der Mindestsicherung f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige (kurz \u201eHartz IV\u201c genannt) auf und diskutiert \u00c4nderungen. W\u00e4hrend einzelne Elemente des Arbeitslosengelds II eine ernsthafte Diskussion wert sind, erscheint die damit h\u00e4ufig in einem Atemzug genannte Unterst\u00fctzung der Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens \u00fcbertrieben.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Mit diesem Beitrag wollen wir der Diskussion um Hartz IV einen Impuls geben und die einzelnen strittigen Elemente einer systematischeren Betrachtung unterziehen. In einem ersten Schritt erinnern wir an die Begr\u00fcndung der Reformen Mitte des letzten Jahrzehnts, da die damals ma\u00dfgeblichen Motive nicht unbeachtet verworfen werden sollten. In einem zweiten Schritt greifen wir die unseres Erachtens wesentlichen Kritikpunkte an der Ausgestaltung des ALG II auf, bevor wir im dritten Schritt pr\u00fcfen, ob diese Kritik tats\u00e4chlich einen Systemwechsel zu einem Grundeinkommen begr\u00fcndet oder ihr auch durch Reformen innerhalb des Systems entsprochen werden k\u00f6nnte. Zum Schluss res\u00fcmieren wir, warum unserer Argumentation zufolge die Vermischung einer Kritik am heutigen System und einer Forderung nach einem Grundeinkommen den heute hilfebed\u00fcrftigen Transferempf\u00e4ngern eher schaden als n\u00fctzen k\u00f6nnte.<\/p>\n<h1>Hartz IV verstehen<\/h1>\n<p>Die Zusammenf\u00fchrung der Sozialhilfe f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige und der Arbeitslosenhilfe in das ALG II geschah 2005 gut begr\u00fcndet und auf Basis empirischer Befunde und Erfahrungen aus dem In- und Ausland. Immerhin galt es eine persistente und hohe Sockelarbeitslosigkeit zu beseitigen, die Deutschland international den Ruf des kranken Mannes Europas eingebracht hatte. Die rot-gr\u00fcn gef\u00fchrte Bundesregierung griff damals die Hauptkritikpunkte auf, die sich nach jahrelangen Diskussionen herauskristallisiert hatte. Die \u201eAgenda 2010\u201c, deren arbeitsmarktpolitische Bestandteile heute meistens verk\u00fcrzt als \u201eHartz IV\u201c bezeichnet werden, war auch kein \u00dcberraschungs-Coup einer kleinen Gruppe ideologisch verd\u00e4chtiger Streiter, wie zuweilen unterstellt wird. Der Leitantrag der SPD wurde 2003 mit deutlich \u00fcber 80 Prozent Zustimmung von der Partei angenommen und der Sonderparteitag der Gr\u00fcnen best\u00e4tigte deren Leitantrag mit fast 90prozentiger Zustimmung. Auch weite Teile der Opposition unterst\u00fctzten die grundlegenden Reformschritte und arbeiteten konstruktiv an der Gestaltung entsprechender Gesetze mit.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen sich \u00fcber ein Jahrzehnt sp\u00e4ter sowohl die Bedingungen der Arbeitswelt als auch die Pr\u00e4ferenzen der B\u00fcrger gewandelt haben, so dass eine kritische \u00dcberpr\u00fcfung und Diskussion des aktuellen Systems berechtigt ist. Jedoch muss diese Diskussion auf einem grundlegenden Verst\u00e4ndnis der fr\u00fcheren Reformen und des aktuellen Funktionierens des Arbeitsmarktes basieren.<\/p>\n<p>Nachdem die Arbeitslosigkeit in Deutschland in den fr\u00fchen 2000er Jahre auf ein neues Rekordhoch stieg, war der dringende Handlungsbedarf nicht mehr zu leugnen. Eher keynesianisch motivierte Konzepte der aktiven Arbeitsmarktpolitik hatten zuvor wenig gefruchtet: Arbeitsbeschaffungsma\u00dfnahmen und Umschulungen erwiesen sich nicht nur als zu kostspielig, um allen Langzeitarbeitslosen angeboten werden zu k\u00f6nnen, sondern zeigten in wissenschaftlichen Evaluationen sogar teilweise negative Effekte auf die Besch\u00e4ftigungschancen der Betroffenen. Lohnsubventionen und Kombil\u00f6hne bewirkten trotz einer Vielzahl an Modellversuchen in den unterschiedlichsten Varianten bestenfalls ambivalente Ergebnisse hinsichtlich der Wiedereingliederung der Ma\u00dfnahmenteilnehmer in dauerhafte regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung und w\u00e4ren ebenfalls zu teuer gewesen, um dem Prinzip der Gleichbehandlung folgend allen Hilfeempf\u00e4ngern zur Seite gestellt werden zu k\u00f6nnen. Die internationale wissenschaftliche Forschung mit detaillierten Einzeldaten best\u00e4tigte einen negativen Effekt einer Kombination von hoher Bezugsdauer und hohen Lohnersatzraten. In Deutschland fanden sich Arbeitslose, deren Bezugszeit in der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung auslief, anschlie\u00dfend in der steuerfinanzierten Arbeitslosenhilfe wieder, die zeitlich unbegrenzt immerhin noch 53 Prozent (bzw. f\u00fcr Haushalte mit Kindern 57 Prozent) des fr\u00fcheren Nettoeinkommens gew\u00e4hrte und zus\u00e4tzlich einen monatlichen Hinzuverdienst von 165 Euro anrechnungsfrei stellte. Zugleich war die Bezugsberechtigung zwar formal an die Bereitschaft zur Aufnahme einer Besch\u00e4ftigung gebunden und bed\u00fcrftigkeitsgepr\u00fcft, die Zumutbarkeit von Besch\u00e4ftigungen war jedoch wesentlich gro\u00dfz\u00fcgiger gestaltet als im aktuellen System und das Schonverm\u00f6gen, welches nicht aufgezehrt werden musste, bevor der Anspruch auf die steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe entstand, war wesentlich h\u00f6her als heute. Gerade f\u00fcr Arbeitslose, deren Gehaltsausichten aufgrund von strukturellen Gr\u00fcnden langfristig geschm\u00e4lert waren, bestand wenig Anreiz, die staatlichen Sicherungssysteme durch Arbeitsaufnahme zu verlassen. Mit den Reformen sollte das Prinzip eines Gleichklangs von \u201eF\u00f6rdern und Fordern\u201c in den Mittelpunkt ger\u00fcckt werden. Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe sollten nicht mehr als System betrachtet werden, in dem man sich gegebenenfalls auch dauerhaft einrichten konnte.<\/p>\n<p>Der Erfolg der Ma\u00dfnahmen wird von den meisten Experten nicht geleugnet: die Arbeitslosigkeit ist seit 2005 stark gefallen und die Besch\u00e4ftigung stark gestiegen. Zwar kann die beachtliche Entwicklung der Arbeitsm\u00e4rkte in Deutschland sicher nicht monokausal den Hartz-Reformen zugerechnet werden, da auch die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen f\u00fcr Deutschland besonders g\u00fcnstig waren und sind. Die Reformen in Bausch und Bogen zu verwerfen, erscheint aber jedenfalls erstaunlich, zumal die Gefahr besteht, mit der Wiederholung der Fehler der 1970er und 80er Jahre Schw\u00e4chen im sozialen Sicherungssystem zu verankern, die Grundlage einer erneut steigenden strukturellen Arbeitslosigkeit sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<h1>Hauptkritikpunkte am bestehenden System<\/h1>\n<p>Die vielstimmige Kritik am bestehenden System l\u00e4sst sich in sechs Aspekte zusammenfassen.<\/p>\n<p>(1) Das ALG II wird heute zum Teil als ungerecht bezeichnet, weil es keine Ber\u00fccksichtigung der Lebensleistung der Hilfeempf\u00e4nger beinhaltet. Diese Nichtber\u00fccksichtigung der Vorbesch\u00e4ftigung war jedoch kein Versehen der Hartz IV-Reformen, sondern ein bewusst gew\u00e4hlter Schritt: Zuvor langfristig in der Arbeitslosenhilfe verweilende Personen sollten nun auch Arbeit annehmen m\u00fcssen, die nicht ihren Vorstellungen entsprachen. Und das oft zu L\u00f6hnen, die unter dem vor der Arbeitslosigkeit gewohnten Lohn lagen, wenn dieser aus verschiedenen Gr\u00fcnden (z.B. Strukturwandel und dem damit einhergehenden Verlust des spezialisierten Humankapitals) nicht mehr zu erzielen waren. Tats\u00e4chlich bedeutete die Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige im ALG II f\u00fcr die vormaligen Bezieher der Arbeitslosenhilfe (finanziell) eine Verschlechterung. Allerdings sah die weit \u00fcberwiegende Mehrheit der Wissenschaftler und Politiker dies eben gerade nicht als ungerecht an, sondern vielmehr umgekehrt als Abbau von gegen\u00fcber der Allgemeinheit schwer begr\u00fcndbaren Privilegien. Aus der Perspektive einer zukunftsgerichteten Hilfe, die nur vor\u00fcbergehend greifen soll, war kaum nachvollziehbar, weshalb das System seine Hilfeleistung vergangenheitsorientiert bema\u00df: W\u00e4hrend Erwerbsf\u00e4hige in der Sozialhilfe nur das an der Haushaltsgr\u00f6\u00dfe bemessene soziokulturelle Minimum erhielten, orientierte sich die Arbeitslosenhilfe prozentual an den in den letzten Monaten vor der Arbeitslosigkeit erzielten Einkommen. Wer fr\u00fcher einmal gut verdiente, konnte in der Arbeitslosenhilfe also deutlich mehr Geld erhalten, als diejenigen, die vor der Arbeitslosigkeit wenig verdient hatten oder nicht sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt waren.<\/p>\n<p>Dies wurde nicht nur als kontraproduktiv hinsichtlich der Wiederbesch\u00e4ftigung betrachtet. Es erschien auch unsystematisch, waren doch beide Systeme gleicherma\u00dfen nicht durch (prozentual zum Einkommen erhobenen) Beitr\u00e4ge finanziert, sondern allgemein steuerfinanziert. Fortan sollte die steuerfinanzierte finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen allein an ihrer Bed\u00fcrftigkeit orientiert sein und nicht mehr nach der Erwerbsbiografie vor der Arbeitslosigkeit unterscheiden. Es gab damit nicht mehr die Unterscheidung in \u201egute Arbeitslose\u201c, die fr\u00fcher eine gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung ausge\u00fcbt hatten und weniger wertvolle Arbeitslose, die zuvor keine gut bezahlte sozialversicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung innehatten. Auch die F\u00f6rderma\u00dfnahmen, sowohl hinsichtlich der Vermittlungsangebote als auch hinsichtlich der Umschulungs- und Trainingsma\u00dfnahmen, als auch der Ma\u00dfnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik unterschieden fortan nur nach Zukunftsperspektive, nicht mehr nach der Vergangenheit. Die Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II stellte die vormals recht stiefm\u00fctterlich behandelten erwerbsf\u00e4higen Sozialhilfeempf\u00e4nger zwar nicht finanziell besser, verschaffte ihnen aber erstmals Zugang zu arbeitsmarktpolitischen F\u00f6rderungsma\u00dfnahmen der Bundesanstalt f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n<p>(2) In eine \u00e4hnliche Richtung deutet die Forderung h\u00f6herer Schonverm\u00f6gen. Grunds\u00e4tzlich ist intuitiv nachvollziehbar, dass viele es als misslich betrachten, wenn ALG II-Empf\u00e4nger ihre Ersparnisse bis auf relativ geringe Freibetr\u00e4ge aufzehren m\u00fcssen, bevor sie steuerfinanzierte Unterst\u00fctzungsleistungen zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Schlie\u00dflich mindert dies die Anreize zur Ersparnisbildung. Allerdings ist umgekehrt nachvollziehbar, dass steuerfinanzierte Grundsicherungsleistungen nur nachrangig gew\u00e4hrt werden. Das Subsidiarit\u00e4tsprinzip verlangt, dass diejenigen, die aufgrund von Verm\u00f6gen oder Partnereinkommen selbst f\u00fcr ihren Lebensunterhalt aufkommen k\u00f6nnen, keine steuerfinanzierten Leistungen beziehen. Schlie\u00dflich werden diese auch von Mitb\u00fcrgern finanziert, die f\u00fcr sich selbst kaum die M\u00f6glichkeit sehen, eigene Ersparnisse zu bilden. Ob der Verweis auf drohende Altersarmut hier greift, sei dahingestellt und bedarf wissenschaftlicher Untersuchung.<\/p>\n<p>(3) Nachvollziehbare Kritik entz\u00fcndet sich auch an den Kontrollen der Beh\u00f6rden des intimsten Privatlebens der Hilfebezieher. Wer im Arbeitslosengeld II bed\u00fcrftigkeitsgepr\u00fcfte Hilfe empf\u00e4ngt, muss sich mehr als nur in die Karten schauen lassen, die sich in seiner Bewerbungsmappe befinden. Die Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung verlangt \u2013 ganz folgerichtig im Geiste des Subsidiarit\u00e4tsprinzips \u2013 dass potentielle Transferempf\u00e4nger ihre vollst\u00e4ndigen Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse offenlegen m\u00fcssen. Sie m\u00fcssen dezidiert ihre Bem\u00fchungen um Besch\u00e4ftigung darlegen, m\u00fcssen sich fragen lassen, mit wem sie in welchem Verh\u00e4ltnis zusammenleben und im Grenzfall m\u00fcssen sie sich auch gefallen lassen, dass Beh\u00f6rdenmitarbeiter ihre privaten Lebensverh\u00e4ltnisse in ihrer Wohnung \u00fcberpr\u00fcfen. Diese Durchleuchtung der Lebensverh\u00e4ltnisse und Rechenschaftspflicht bez\u00fcglich der Suche nach Arbeit sind f\u00fcr die meisten B\u00fcrger au\u00dferhalb des Transferbezugs undenkbar und w\u00fcrden vom Gro\u00dfteil der Bev\u00f6lkerung als empfindlichste \u00dcbergriffe der Gesellschaft empfunden. V\u00f6llig zu Recht sind wir gewohnt, dass Berufswahlfreiheit, Bankgeheimnis, Schutz der Privatsph\u00e4re und Unverletzlichkeit der Wohnung als wichtige Grundpfeiler der individuellen Freiheit gelten und engen Bezug zur Menschenw\u00fcrde aufweisen. F\u00fcr Antragsteller im Bezug steuerfinanzierter Transfers werden diese Rechte stark relativiert. Es gibt verbreitete Kritik gegen solche \u201eSchn\u00fcffelei\u201c und es ist unklar, inwieweit diese Durchleuchtungen der Steuerzahlergemeinschaft tats\u00e4chlich Einsparungen bringen. Der gr\u00f6\u00dferen Entdeckungswahrscheinlichkeit von betr\u00fcgerischer Leistungserschleichung stehen nicht nur die W\u00fcrdeverletzungen gegen\u00fcber, sondern personelle und organisatorische Aufwendungen auf Seiten der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden.<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr erhebliche Unsicherheit sorgen die zum Teil extrem harten Sanktionsm\u00f6glichkeiten der Beh\u00f6rden gegen\u00fcber den Transferempf\u00e4ngern im System des ALG II. Im Einklang mit dem Motto \u201eF\u00f6rdern und Fordern\u201c ben\u00f6tigt die Transferverwaltung Instrumente, um die Transferempf\u00e4nger zur Mitwirkung zu bewegen. Das aktuelle System belohnt nicht die gute Mitwirkung durch positive Anreize (Bonusleistungen), sondern bestraft mangelhafte Mitwirkung durch K\u00fcrzungen der Transfers. Vielfach wird beklagt, dass hier teilweise mit unverst\u00e4ndlicher H\u00e4rte vorgegangen wird. So kann beispielsweise Transferempf\u00e4ngern unter 25 Jahren bereits beim ersten Regelversto\u00df die gesamte Leistung gesperrt werden. Offenbar hat der Gesetzgeber hier eine Erziehungsnotwendigkeit gesehen, die jungen Leute mit klaren Ansagen zur ernsthaften Regelbefolgung aufzufordern. Dennoch ist zu pr\u00fcfen, ob es angemessen ist, einem Transferempf\u00e4nger nicht nur den monatlichen Betrag zur Finanzierung seiner Lebensmittel zu sperren, sondern auch seine Miete nicht mehr zu zahlen und damit letztlich sogar Obdachlosigkeit zu riskieren. Das Bundesverfassungsgericht wird sich n\u00e4chste Woche mit der Frage der Angemessenheit der Sanktionen befassen und vermutlich Kriterien definieren.<\/p>\n<p>Insgesamt ist die K\u00fcrzung von Transferanspr\u00fcchen intellektuell eine Herausforderung. Dem juristischen Laien erscheint es schwierig zu verstehen, wieso der Sozialstaat die als soziokulturelles Minimum bezeichneten Hilfeleistungen k\u00fcrzen kann, ohne damit gegen Grundrechte zu versto\u00dfen. Wer sich mit Streetworkern, Sozialp\u00e4dagogen und Sozialarbeitern unterh\u00e4lt, erf\u00e4hrt au\u00dferdem, dass ein beachtlicher Teil der Kunden im dauerhaften Transferbezug nicht unbedingt absichtsvoll gegen Regeln verst\u00f6\u00dft. Der verpasste Besuchstermin auf dem Amt, das nicht (vollst\u00e4ndig) ausgef\u00fcllte Formular zur Erkl\u00e4rung der Einkommensverh\u00e4ltnisse und auch das wegen spontaner \u00dcbelkeit (aber ohne \u00e4rztliches Attest) nicht wahrgenommene Vorstellungsgespr\u00e4ch bei einem potentiellen Arbeitgeber kann auch mit \u00dcberforderung zu tun haben und eher zus\u00e4tzlichen Hilfebedarf begr\u00fcnden, den ein Sozialstaat auch bedienen sollte.<\/p>\n<p>(5) Die aus \u00f6konomischer Sicht seit vielen Jahrzehnten vielstimmig vorgetragene Kritik konzentriert sich auf die monet\u00e4re Anreizsetzung innerhalb des Transferbezugs. Grenzsteuerbelastungen von nahe an 50 Prozent werden in der politischen Debatte mehrheitlich als extrem leistungsfeindlich und daher \u00e4u\u00dferst kritisch betrachtet. Wer im Transferbezug einer Arbeit nachgeht, liegt aber nach \u00dcberwindung eines kleinen Freibetrags von 100 Euro monatlich bei Transferentzugsraten von 80, 90 oder gar 100 Prozent. Wer beispielsweise einer mit 500 Euro monatlich entgoltenen Arbeit nachgeht und zur Bestreitung seines Lebensunterhalts und dem seiner Kinder erg\u00e4nzend steuerfinanzierte Leistungen des ALG II beziehen muss, kann mit der Verdopplung seines aus eigener Kraft erzielten Arbeitseinkommens um weitere 500 Euro das verf\u00fcgbare Einkommen seines Haushalts lediglich um 100 Euro erh\u00f6hen. Theoretisch sind auch diese Transferentzugsraten als konsequente Umsetzung des Subsidiarit\u00e4tsprinzips vertretbar. Schlie\u00dflich ist jeder Hilfeempf\u00e4nger aufgefordert, den Hilfebedarf m\u00f6glichst gering zu halten und nur jenen Teil des Lebensunterhalts von der Steuerzahlergemeinschaft tragen zu lassen, der eben nicht selbst erzielt werden kann. Wer die M\u00f6glichkeit hat, 1.000 Euro pro Monat zu verdienen braucht offensichtlich weniger Hilfe als derjenige, dem es nur gelingt, 500 Euro am Markt zu erzielen. Die finanziellen Anreize der extrem hohen Grenzbelastung der Erwerbseinkommen im Transferbezug sind jedoch aus \u00f6konomischer Sicht fatal. G\u00e4be es nicht mit Arbeit verkn\u00fcpfte Aspekte wie Selbstwertgef\u00fchl, Pflichtbewusstsein, soziale Erwartungshaltungen und andere nicht-monet\u00e4re Anreize zur Arbeitsaufnahme oder -ausdehnung, w\u00e4re kaum damit zu rechnen, dass sich Transferempf\u00e4nger um (legale) Arbeit bem\u00fchen. Das \u00f6konomische Problem ist theoretisch gekl\u00e4rt: Geringere Transferentzugsraten w\u00fcrden die monet\u00e4ren Anreize st\u00e4rken, Arbeit aufzunehmen.<\/p>\n<p>(6) Schlie\u00dflich werden die Transferh\u00f6hen heftig kritisiert. Sowohl die Regelbedarfe f\u00fcr alleinstehende Hilfeempf\u00e4nger k\u00f6nnen kritisch hinterfragt werden, als auch die pauschal reduzierten S\u00e4tze f\u00fcr Angeh\u00f6rige, insbesondere f\u00fcr Kinder und Jugendliche. Auch wird kritisiert, dass seit den Hartz IV-Reformen unvorhergesehene Sonderbedarfe keine Ber\u00fccksichtigung mehr finden. Konnte das Amt fr\u00fcher einmalige Hilfen gew\u00e4hren, wenn die Waschmaschine eine Reparatur brauchte oder der Schulranzen des Kindes ersetzt werden musste, m\u00fcssen die Haushalte im Hilfebezug heute auch solche besonderen Herausforderungen aus den pauschalierten Regels\u00e4tzen finanzieren. Dies impliziert entweder, dass sie \u00fcber Monate hinweg ohne Waschmaschine oder Ranzen auskommen m\u00fcssen oder erwartet wird, dass sie aus den knappen Regels\u00e4tzen vorsorglich Ersparnisse bilden (die ab einer gewissen H\u00f6he jedoch wiederum ihren Transferanspruch reduzieren w\u00fcrden).<\/p>\n<h1>Denkbare Abhilfe(n)<\/h1>\n<p>Sollte sich der Gesetzgeber entschlie\u00dfen, die Transfers des Grundsicherungssystems wieder nach unterschiedlicher Vergangenheit der Hilfebezieher zu differenzieren und so dem Ruf nach mehr Ber\u00fccksichtigung der \u201eLebensleistung\u201c nachgeben (Kritikpunkt 1), k\u00f6nnte er dies relativ einfach tun, in dem er entsprechende Zuschl\u00e4ge zur Grundsicherung gew\u00e4hrt oder h\u00f6here Freibetr\u00e4ge beim Schonverm\u00f6gen vorsieht. Da es sich beim ALG II um steuerfinanzierte Leistungen handelt w\u00e4re allerdings die fr\u00fchere Differenzierung nach unterschiedlicher Dauer sozialversicherungspflichtiger Besch\u00e4ftigung nicht systematisch. Eine h\u00f6here Unterst\u00fctzung f\u00fcr \u201everdiente\u201c Erwerbslose m\u00fcsste sich an der fr\u00fcheren Steuerzahlung orientieren, also z.B. auch vormals Selbst\u00e4ndige miteinbeziehen. Allerdings liefe das System mit einer solchen R\u00fcckkehr zur vergangenheitsorientierten Bemessung der Anspr\u00fcche nat\u00fcrlich Gefahr, die Anfang der 2000er Jahre als kontraproduktiv erlebte Situation wieder herzustellen, in der sich manche Erwerblose mit h\u00f6heren Transferanspr\u00fcchen und h\u00f6heren verschonten Ersparnissen in die Rente hin\u00fcberzuretten versuchen und also dem Arbeitsmarkt nur bedingt zur Verf\u00fcgung stehen. Zu bedenken ist au\u00dferdem, dass eine solche Differenzierung zwar den Gedanken \u201eLeistung muss sich lohnen\u201c st\u00e4rkt, eben deshalb aber zugleich unsolidarischer ist als die heutige Gleichbehandlung: Die vergangenheitsorientierte Transfergew\u00e4hrung suggeriert einen Gegenleistungsanspruch f\u00fcr diejenigen, die in der Vergangenheit Steuern gezahlt haben. Akzeptiert man ein solches Anspruchsdenken, impliziert dies zugleich, dass diejenigen, die aus welchen Gr\u00fcnden auch immer weniger Steuern gezahlt haben, geringere Anspr\u00fcche auf die solidarische Unterst\u00fctzung der Gemeinschaft h\u00e4tten.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich mit der Frage der Anrechnung privater Ersparnisse (Kritikpunkt 2). Nat\u00fcrlich k\u00f6nnte der Gesetzgeber eine Erh\u00f6hung der entsprechenden Freibetr\u00e4ge vornehmen. Ob dies empfehlenswert ist, erscheint allerdings fraglich. Erstens k\u00f6nnte sich die finanzielle Lage eines heute Arbeitslosen bis zu seinem Eintritt ins Rentenalter sowohl durch sp\u00e4tere Besch\u00e4ftigung als auch durch Erbschaften oder andere Ereignisse \u00e4ndern. Heute h\u00f6here staatliche Mittel f\u00fcr Transferempf\u00e4nger einzusetzen, um sp\u00e4ter staatliche Mittel f\u00fcr von Altersarmut Betroffene einzusparen erscheint nicht zielgenau. Zweitens ist es gerade denjenigen Arbeitnehmern, die heute geringentlohnter Besch\u00e4ftigung nachgehen, meistens nur in sehr geringem Ma\u00dfe m\u00f6glich, ihre Altersarmutsgef\u00e4hrdung aufgrund geringer Rentenanspr\u00fcche durch private Ersparnisbildung aus dem geringen Einkommen deutlich zu mindern. Im Grunde w\u00fcrde die Nichtber\u00fccksichtigung h\u00f6herer Ersparnisse bei der Bemessung der Unterst\u00fctzungsleistung daher in erster Linie bedeuten, dass fr\u00fcher gutverdienende Erwerbst\u00e4tige oder solche, die durch Erbschaften h\u00f6here Ersparnisse bilden konnten, auch im Falle anhaltender Arbeitslosigkeit privilegiert w\u00e4ren gegen\u00fcber solchen mit weniger gl\u00fccklicher Vergangenheit.<\/p>\n<p>Erscheinen dem Gesetzgeber die Schritte zur Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung teilweise zu aufwendig oder bestimmte Pr\u00fcfungen als unangemessene Verletzungen der Privatsph\u00e4re oder W\u00fcrde der Hilfebezieher (Kritikpunkt 3), so k\u00f6nnte er problemlos auf diese Elemente verzichten. Beispielsweise k\u00f6nnte man sich mit einer Erkl\u00e4rung der Hilfebezieher zu ihren Einkommens- und Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen begn\u00fcgen und \u00e4hnlich wie im Einkommensteuersystem nur stichprobenartig oder in F\u00e4llen eines begr\u00fcndeten Verdachts genauere Nachweise einfordern. Zu Bedenken ist nat\u00fcrlich der Effekt, dass eine geringere Kontrolldichte auch die Wahrscheinlichkeit von Betrugsf\u00e4llen erh\u00f6ht. Allerdings d\u00fcrfte der Fall schwarzarbeitender Transferempf\u00e4nger einer der wesentlichsten Wege ungerechtfertigter Leistungserschleichung sein. Und diese F\u00e4lle k\u00f6nnte man mit h\u00f6herem Kontrollaufwand und deutlichen Versch\u00e4rfungen der Strafen f\u00fcr die beteiligten Arbeitgeber wom\u00f6glich leichter eind\u00e4mmen.<\/p>\n<p>Die Diskussion um die Angemessenheit der Sanktionen bei Regelverst\u00f6\u00dfen (Kritikpunkt 4) wird anl\u00e4sslich der Verhandlung des BVerfG am 15. und 16. Januar neue Impulse erhalten. Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnte der Gesetzgeber bestimmte Sanktionsma\u00dfnahmen aussetzen oder ganz abschaffen. Dies w\u00fcrde vermutlich noch nicht einmal einer gesetzlichen Grundlage bed\u00fcrfen, sondern k\u00f6nnte auf dem Erlasswege binnen k\u00fcrzester Zeit umgesetzt werden. Auch die Hinzuverdienstregelungen (Kritikpunkt 5) k\u00f6nnen ge\u00e4ndert werden, ohne das gesamte System \u00fcber Bord zu werfen. Ausgehend von der Gew\u00e4hrung eines soziokulturellen Existenzminimums w\u00fcrde allerdings die Reduzierung der Grenzbesteuerung auf beispielsweise \u201enur\u201c 50 Prozent bedeuten, dass auch noch Mitb\u00fcrger zum Kreis der Transferempf\u00e4nger geh\u00f6ren w\u00fcrden, die das Doppelte des Existenzminimums verdienen. Wollte man eine solche Ausdehnung des\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Transferempf\u00e4ngerkreises vermeiden, k\u00f6nnte umgekehrt der Transferbetrag abgesenkt werden, der Erwerbsf\u00e4higen gezahlt wird, die keinen eigenen Verdienst aufweisen. Dies w\u00fcrde jedoch empfindliche Fragen bez\u00fcglich der sozialstaatlichen Garantie eines w\u00fcrdevollen Lebens aufwerfen, da erwerbslose Transferempf\u00e4nger ohne eigenes Einkommen dann definitionsgem\u00e4\u00df weniger zur Verf\u00fcgung h\u00e4tten, als zur Deckung des Existenzminimums erforderlich. Zielgruppenorientierte Programme wie Lohnsubventionen und Kombil\u00f6hne versuchen Kompromisse der L\u00f6sung dieser Problemkonstellation in jeweils definierten F\u00e4llen. Dass Anpassungen der Transferh\u00f6hen ebenso wie die Wiedereinf\u00fchrung von Einmalhilfen in besonderen Notlagen (Kritikpunkt 6) auch innerhalb des bestehenden Systems gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnten, steht ebenfalls au\u00dfer Frage. Nat\u00fcrlich f\u00fchren aber auch Erh\u00f6hungen der Transfers\u00e4tze zu einer Ausdehnung des Kreises der Anspruchsberechtigten.<\/p>\n<h1>Die Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen k\u00f6nnte den heutigen Hilfebeziehern schaden<\/h1>\n<p>Zur L\u00f6sung der hier diskutierten Probleme w\u00e4re die Einf\u00fchrung eines bedingungslosen Grundeinkommens teilweise ungeeignet und teilweise \u00fcbertrieben. Nat\u00fcrlich w\u00fcrde ein bedingungsloses Grundeinkommen per Definition auf jegliche Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung verzichten und damit zugleich auch Sanktionierungen derjenigen entfallen lassen, die sich nach Ansicht der Beh\u00f6rden nicht ausreichend um Arbeit bem\u00fchen bzw. gegen heutige Regelungen der Mitwirkung zur Arbeitsvermittlung versto\u00dfen (Kritikpunkte 3 und 4). Ob dieser totale Verzicht auf eine Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung angemessen ist, um die heute teilweise als w\u00fcrdeverletzend empfundenen F\u00e4lle zu vermeiden, erscheint jedoch fraglich. Schlie\u00dflich w\u00fcrden pl\u00f6tzlich auch alle diejenigen, die gar keine Hilfe beanspruchen, sich also selbst nicht f\u00fcr hilfebed\u00fcrftig erachten, gleicherma\u00dfen mit dem Grundeinkommen begl\u00fcckt.<\/p>\n<p>Zur Minderung der negativen Arbeitsanreize im Bereich relativ geringentlohnter T\u00e4tigkeiten (Kritikpunkt 5) erscheint die Einf\u00fchrung eines bedingungslosen Grundeinkommens ebenfalls \u00fcbertrieben, da ein solches Grundeinkommen ja per Definition auch denjenigen gezahlt werden w\u00fcrde, die gar keine Aufnahme einer Erwerbst\u00e4tigkeit anstreben. Zudem variieren die Vorschl\u00e4ge der Grundeinkommensbef\u00fcrworter stark, so dass nicht in allen F\u00e4llen sichergestellt w\u00e4re, dass heutige Transferempf\u00e4nger mit eigenen Erwerbseink\u00fcnften tats\u00e4chlich auch mit geringeren Grenzbelastungen ihrer Einkommen rechnen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Zur st\u00e4rkeren Anerkennung einer \u201eLebensleistung\u201c (Kritikpunkte 1 und 2) ist das Grundeinkommen g\u00e4nzlich ungeeignet. Im Gegenteil: Die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens verkehrt alle Grunds\u00e4tze des \u201eLeistung muss sich lohnen\u201c ins Gegenteil. Der Anspruch auf das Grundeinkommen soll schlie\u00dflich nicht nur nicht vergangenheitsorientiert sein (so wie bereits heute im ALG II), sondern auch unabh\u00e4ngig vom Bem\u00fchen um Ausbildung und zu- k\u00fcnftige Besch\u00e4ftigung gew\u00e4hrt werden. Die meisten Vorschl\u00e4ge w\u00fcrden gar die bisher als eigentums\u00e4hnliche Anspr\u00fcche betrachteten Rentenanspr\u00fcche der gesetzlichen Rentenversicherung vollst\u00e4ndig sozialisieren und damit auch bei den Alterseink\u00fcnften jede \u00c4quivalenz zu vorherigen Erwerbszeiten kappen.<\/p>\n<p>Dass die Grundsicherungsleistungen f\u00fcr heute hilfebed\u00fcrftige Erwerbslose im Rahmen eines Systemwechsels zu einem Grundeinkommen sp\u00fcrbar erh\u00f6ht werden k\u00f6nnten (Kritikpunkt 6), erscheint ebenfalls illusorisch. Jedenfalls d\u00fcrfte umgekehrt unstrittig sein, dass h\u00f6here monatliche Betr\u00e4ge und gro\u00dfz\u00fcgigere einmalige Hilfen in besonderen H\u00e4rtef\u00e4llen leichter finanzierbar w\u00e4ren, wenn sie nur f\u00fcr den Bruchteil der heute transferberechtigten B\u00fcrger gezahlt werden, als wenn der Betrag allen B\u00fcrgern gleicherma\u00dfen zur Verf\u00fcgung gestellt w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen schadet den Transferbeziehern vermutlich sogar. Erstens wird mit der aufgeregten Diskussion um einen gro\u00dfen Wurf des radikalen Systemwechsels davon abgelenkt, dass sich die Probleme heutiger Hilfebezieher bereits mit relativ unspektakul\u00e4ren Reformen im bestehenden System ma\u00dfgeblich verbessern lassen w\u00fcrden. Zweitens sinkt die Wahrscheinlichkeit solcher einzelnen Schritte zur Verbesserung, wenn sich der politische Diskurs in erbitterte Grabenk\u00e4mpfe an der Alles-oder-Nichts-Linie verbei\u00dft. Die Wissenschaft hat bisher relativ geringe systematische Einsichten darin, mit welchen Wirkungen und Nebenwirkungen die Einf\u00fchrung eines bedingungslosen Grundeinkommens einhergehen w\u00fcrde. Weder die Auswirkungen auf das Arbeitsangebot, noch die Anreizwirkungen radikaler Steuergesetz\u00e4nderungen zur Finanzierung sind hinreichend sicher prognostizierbar. Klar ist jedoch, dass nicht nur das Subsidiarit\u00e4tsprinzip und der Gedanke \u201eLeistung muss sich lohnen\u201c weitestgehend aufgegeben w\u00fcrden, sondern dar\u00fcber hinaus die Personenfreiz\u00fcgigkeit in Europa und anderes mehr v\u00f6llig neu definiert werden m\u00fcssten. Solange die \u00f6konomischen Auswirkungen radikaler Systemwechsel aber in h\u00f6chstem Ma\u00dfe unsicher sind und die Akzeptanz eines solchen Wandels politisch fraglich ist, bleibt ihre Umsetzung unwahrscheinlich.<\/p>\n<p>Wer kleinere Reformen zur Verbesserung der Situation heutiger Transferbezieher f\u00fcr Schritte in die richtige Richtung begreift, braucht daher nicht dem Systemwechsel zu einem bedingungslosen Grundeinkommen das Wort zu reden. Sollte das Bundesverfassungsgericht in der kommenden Woche die Politik mit einem ernsthaften Umgestaltungsauftrag zum ALG II versehen, w\u00e4re eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Details der sozialen Grundsicherung angemessener, als eine allgemeine Debatte um das Grundeinkommen zu f\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Der Beitrag erschien in der Reihe &#8222;K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik&#8220;\u00a0 <a href=\"https:\/\/iwp.uni-koeln.de\/sites\/iwp\/Dokumente\/04_Publikationen\/Koelner_Impulse_zur_Wirtschaftspolitik\/Koelner_Impulse_zur_Wirtschaftspolitik_2019_01.pdf\">(1\/2019)<\/a> des Instituts f\u00fcr Wirtschaftspolitik an der Universit\u00e4t zu K\u00f6ln.<\/p>\n<p><strong>Blog-Beitr\u00e4ge zum Thema:<\/strong><\/p>\n<p>Norbert Berthold: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24182\">Andrea und Robert im (hartzigen) Wunderland. <span style=\"color: grey; font-size: medium;\">Der Sozialstaat ist nicht \u201ebedingungslos\u201d<\/span><\/a><\/p>\n<p>Norbert Berthold: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=13583\">Des L\u00e4ba isch koin Schlotzer. Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist grober Unfug<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In j\u00fcngster Zeit greift ein Teil der Politik verst\u00e4rkt die Unzufriedenheit mit der Ausgestaltung der Mindestsicherung f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige (kurz \u201eHartz IV\u201c genannt) auf und diskutiert &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201e<font size=3; color=grey>K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik <\/font><br \/>Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten <br \/><font size=3; color=grey>Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig<\/font>\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n<p><!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on wp_trim_excerpt --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on wp_trim_excerpt --><\/p>\n","protected":false},"author":300,"featured_media":24578,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[3,4],"tags":[1087,1310,408,3026,2651],"class_list":["post-24545","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-arbeit","category-soziales","tag-alg-ii","tag-bedingungsloses-grundeinkommen","tag-hartz-iv","tag-krause","tag-roth"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.2 - https:\/\/yoast.com\/product\/yoast-seo-wordpress\/ -->\n<title>K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"In j\u00fcngster Zeit greift ein Teil der Politik verst\u00e4rkt die Unzufriedenheit mit der Ausgestaltung der Mindestsicherung f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige (kurz \u201eHartz IV\u201c genannt) auf und diskutiert &hellip; \u201eK\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig\u201c weiterlesen\" \/>\n<meta property=\"og:url\" content=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\" \/>\n<meta property=\"og:site_name\" content=\"Wirtschaftliche Freiheit\" \/>\n<meta property=\"article:published_time\" content=\"2019-01-28T23:01:41+00:00\" \/>\n<meta property=\"article:modified_time\" content=\"2019-01-29T06:00:22+00:00\" \/>\n<meta property=\"og:image\" content=\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:width\" content=\"453\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:height\" content=\"340\" \/>\n\t<meta property=\"og:image:type\" content=\"image\/jpeg\" \/>\n<meta name=\"author\" content=\"Michael Krause und Steffen J. Roth\" \/>\n<meta name=\"twitter:card\" content=\"summary_large_image\" \/>\n<meta name=\"twitter:label1\" content=\"Verfasst von\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data1\" content=\"Michael Krause und Steffen J. Roth\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:label2\" content=\"Gesch\u00e4tzte Lesezeit\" \/>\n\t<meta name=\"twitter:data2\" content=\"19\u00a0Minuten\" \/>\n<script type=\"application\/ld+json\" class=\"yoast-schema-graph\">{\"@context\":\"https:\/\/schema.org\",\"@graph\":[{\"@type\":\"Article\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#article\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\"},\"author\":{\"name\":\"Michael Krause und Steffen J. Roth\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108\"},\"headline\":\"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig\",\"datePublished\":\"2019-01-28T23:01:41+00:00\",\"dateModified\":\"2019-01-29T06:00:22+00:00\",\"mainEntityOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\"},\"wordCount\":3850,\"commentCount\":1,\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg\",\"keywords\":[\"ALG II\",\"Bedingungsloses Grundeinkommen\",\"Hartz IV\",\"Krause\",\"Roth\"],\"articleSection\":[\"Arbeit\",\"Soziales\"],\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"CommentAction\",\"name\":\"Comment\",\"target\":[\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#respond\"]}]},{\"@type\":\"WebPage\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\",\"name\":\"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit\",\"isPartOf\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website\"},\"primaryImageOfPage\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage\"},\"image\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage\"},\"thumbnailUrl\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg\",\"datePublished\":\"2019-01-28T23:01:41+00:00\",\"dateModified\":\"2019-01-29T06:00:22+00:00\",\"author\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108\"},\"breadcrumb\":{\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#breadcrumb\"},\"inLanguage\":\"de\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"ReadAction\",\"target\":[\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545\"]}]},{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg\",\"contentUrl\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg\",\"width\":453,\"height\":340},{\"@type\":\"BreadcrumbList\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#breadcrumb\",\"itemListElement\":[{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":1,\"name\":\"Startseite\",\"item\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\"},{\"@type\":\"ListItem\",\"position\":2,\"name\":\"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig\"}]},{\"@type\":\"WebSite\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/\",\"name\":\"Wirtschaftliche Freiheit\",\"description\":\"Das ordnungspolitische Journal\",\"potentialAction\":[{\"@type\":\"SearchAction\",\"target\":{\"@type\":\"EntryPoint\",\"urlTemplate\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?s={search_term_string}\"},\"query-input\":{\"@type\":\"PropertyValueSpecification\",\"valueRequired\":true,\"valueName\":\"search_term_string\"}}],\"inLanguage\":\"de\"},{\"@type\":\"Person\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108\",\"name\":\"Michael Krause und Steffen J. Roth\",\"image\":{\"@type\":\"ImageObject\",\"inLanguage\":\"de\",\"@id\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png\",\"contentUrl\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png\",\"caption\":\"Michael Krause und Steffen J. Roth\"},\"description\":\"Universit\u00e4t zu K\u00f6ln\",\"url\":\"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?author=300\"}]}<\/script>\n<!-- \/ Yoast SEO plugin. -->","yoast_head_json":{"title":"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit","robots":{"index":"index","follow":"follow","max-snippet":"max-snippet:-1","max-image-preview":"max-image-preview:large","max-video-preview":"max-video-preview:-1"},"canonical":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545","og_locale":"de_DE","og_type":"article","og_title":"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit","og_description":"In j\u00fcngster Zeit greift ein Teil der Politik verst\u00e4rkt die Unzufriedenheit mit der Ausgestaltung der Mindestsicherung f\u00fcr Erwerbsf\u00e4hige (kurz \u201eHartz IV\u201c genannt) auf und diskutiert &hellip; \u201eK\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig\u201c weiterlesen","og_url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545","og_site_name":"Wirtschaftliche Freiheit","article_published_time":"2019-01-28T23:01:41+00:00","article_modified_time":"2019-01-29T06:00:22+00:00","og_image":[{"width":453,"height":340,"url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg","type":"image\/jpeg"}],"author":"Michael Krause und Steffen J. Roth","twitter_card":"summary_large_image","twitter_misc":{"Verfasst von":"Michael Krause und Steffen J. Roth","Gesch\u00e4tzte Lesezeit":"19\u00a0Minuten"},"schema":{"@context":"https:\/\/schema.org","@graph":[{"@type":"Article","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#article","isPartOf":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545"},"author":{"name":"Michael Krause und Steffen J. Roth","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108"},"headline":"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig","datePublished":"2019-01-28T23:01:41+00:00","dateModified":"2019-01-29T06:00:22+00:00","mainEntityOfPage":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545"},"wordCount":3850,"commentCount":1,"image":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg","keywords":["ALG II","Bedingungsloses Grundeinkommen","Hartz IV","Krause","Roth"],"articleSection":["Arbeit","Soziales"],"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"CommentAction","name":"Comment","target":["https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#respond"]}]},{"@type":"WebPage","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545","name":"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig - Wirtschaftliche Freiheit","isPartOf":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website"},"primaryImageOfPage":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage"},"image":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage"},"thumbnailUrl":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg","datePublished":"2019-01-28T23:01:41+00:00","dateModified":"2019-01-29T06:00:22+00:00","author":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108"},"breadcrumb":{"@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#breadcrumb"},"inLanguage":"de","potentialAction":[{"@type":"ReadAction","target":["https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545"]}]},{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#primaryimage","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg","contentUrl":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/shield-619995__340.jpg","width":453,"height":340},{"@type":"BreadcrumbList","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24545#breadcrumb","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"Startseite","item":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress"},{"@type":"ListItem","position":2,"name":"K\u00f6lner Impuls zur Wirtschaftspolitik Das Kind nicht mit dem Bade aussch\u00fctten Zur Reform von Hartz IV ist ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht n\u00f6tig"}]},{"@type":"WebSite","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#website","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/","name":"Wirtschaftliche Freiheit","description":"Das ordnungspolitische Journal","potentialAction":[{"@type":"SearchAction","target":{"@type":"EntryPoint","urlTemplate":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?s={search_term_string}"},"query-input":{"@type":"PropertyValueSpecification","valueRequired":true,"valueName":"search_term_string"}}],"inLanguage":"de"},{"@type":"Person","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/#\/schema\/person\/0ad43d3fcb68619028423fc784d5f108","name":"Michael Krause und Steffen J. Roth","image":{"@type":"ImageObject","inLanguage":"de","@id":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png","contentUrl":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/bilder\/wipo.png","caption":"Michael Krause und Steffen J. Roth"},"description":"Universit\u00e4t zu K\u00f6ln","url":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?author=300"}]}},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24545","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/300"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=24545"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24545\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":24581,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/24545\/revisions\/24581"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/24578"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=24545"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=24545"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=24545"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}