{"id":24722,"date":"2019-03-22T00:01:02","date_gmt":"2019-03-21T23:01:02","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24722"},"modified":"2019-03-23T12:12:57","modified_gmt":"2019-03-23T11:12:57","slug":"gastbeitrag-irrwege-der-energiepolitik-das-dilemma-der-steuerlichen-foerderung-der-energetischen-gebaeudesanierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24722","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Gastbeitrag <\/font><br\/>Irrwege der Energiepolitik <br\/><font size=3; color=grey>Das Dilemma der steuerlichen F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung*<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Die Energiewende in Deutschland ist Programm. Mit den selbstgesetzten energiepolitischen Zielen soll der Umbau des gesamten Energiesystems vorangebracht und ein Beitrag zu den weltweiten klimapolitischen Zielen (UN-Klimakonferenz 2015 in Paris) geleistet werden. Es ist weit verbreitete Erkenntnis, dass der energiepolitische Schwerpunkt auf den <em>W\u00e4rmebereich<\/em> gelegt und der Geb\u00e4udebereich st\u00e4rker fokussiert werden muss. In Deutschland entfallen auf den <em>Geb\u00e4udebereich<\/em> knapp 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs und rd. ein Drittel der CO<sub>2<\/sub>-Emissionen. \u00dcber 62 Prozent der H\u00e4user stammen aus der Zeit vor der ersten W\u00e4rmeschutzverordnung von 1978. Angesichts einer schon seit Jahren deutlich unter einem Prozent verharrenden <em>Sanierungsquote<\/em> bestehen hier besonders gro\u00dfe Effizienzpotentiale.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die <em>energetische Geb\u00e4udesanierung<\/em> zielt auf eine Teil- bzw. Gesamtsanierung des Wohngeb\u00e4udes. Da sich diese Ma\u00dfnahmen aber betriebswirtschaftlich nicht (immer) rechnen bzw. deren Amortisationszeit zu lang ist, soll der Staat \u2013 so die wirtschaftspolitische \u00dcberlegung \u2013 einen Teil der notwendigen Investitionssumme durch steuerliche Anreize bei den Eigenheimbesitzern f\u00f6rdern. Die steuerliche F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung wird daher von fast allen Seiten (u.a. BDI, bdew, dena, DGB, Handwerk, Bauindustrie, Verbraucher und Umweltschutzverb\u00e4nde, der \u201egeea-Allianz f\u00fcr Geb\u00e4ude-Energie-Effizienz\u201c) politisch gefordert.<\/p>\n<p>Mit einer steuerlichen F\u00f6rderung k\u00f6nnte eine neue Zielgruppe erschlossen werden, f\u00fcr die die bew\u00e4hrten <em>F\u00f6rderprogramme der KfW Bankengruppe<\/em> nicht attraktiv sind, und eine energiepolitisch erw\u00fcnschte Sanierungsoffensive im Geb\u00e4udebereich gestartet werden. F\u00fcr selbstnutzende Eigenheimbesitzer mit ausreichend Eigenkapital ist eine steuerliche Abschreibungsm\u00f6glichkeit \u2013 bei einem hohen pers\u00f6nlichen Einkommenssteuersatz \u2013 ein erheblicher Investitionsanreiz. Und bekanntlich ist kein Trieb der Deutschen so gro\u00df wie der <em>Steuerspartrieb<\/em>.<\/p>\n<p>In den vergangenen zehn Jahren gab es verschiedene Initiativen zur Einf\u00fchrung einer steuerlichen F\u00f6rderung: So hat Bayern einen Gesetzesantrag im Bundesrat eingebracht (BR-Drs. 444\/08 vom 20.06.2008). Der Bundestag hat einen eigenen Gesetzentwurf am 29.06.2011 vorgelegt (BT-Drs. 17\/6074). Auch ein gemeinsamer Gesetzesantrag (BR-Drs. 448\/13) der L\u00e4nder Hessen, Sachsen und Bayern im Bundesrat vom 27.05.2013 blieb erfolglos. Das BMWi und das BMF haben im Januar 2015 ein Eckpunktepapier zur steuerlichen F\u00f6rderung ver\u00f6ffentlicht, das eine Einschr\u00e4nkung des Handwerkerbonus und ein F\u00f6rdervolumen von 1 Mrd. Euro j\u00e4hrlich (von 2015-2019) vorsah. All diese Versuche blieben erfolglos.<\/p>\n<p>Das Dilemma der steuerlichen F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung liegt darin: <em>Warum wird ein energiepolitisch sinnvolles und von weitgehend allen gesellschaftlichen Gruppen gefordertes energiepolitisches Instrument nicht umgesetzt? Welche Hindernisse stehen einer Einf\u00fchrung dieses Instrumentes im Wege?<\/em><\/p>\n<p><strong><em>1. Haben Finanz- und Wirtschaftspolitiker unterschiedliche Rationalit\u00e4tskalk\u00fcle? K\u00f6nnte es sein, dass Finanzpolitiker sich strikt gegen eine steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit aussprechen und nicht bereit sind, Steuermindereinnahmen hinzunehmen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Verl\u00e4ssliche Studien sowie sachverst\u00e4ndige Experten gehen davon aus, dass die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit der energetischen Geb\u00e4udesanierung einen <em>F\u00f6rderhebel<\/em> von 1:12 bis 1:16 erreichen kann. Dies bedeutet, dass f\u00fcr 1 Euro staatlicher F\u00f6rderung ein Investitionsvolumen in bis zu sechzehnfacher H\u00f6he bewegt wird. Dieses Investitionsvolumen kommt vor allem der regionalen Bauwirtschaft und dem lokalen Handwerk zugute, so dass die hierauf erhobenen Steuern und Abgaben (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohn- und Einkommensteuer) die urspr\u00fcngliche F\u00f6rdersumme um ein Vielfaches \u00fcbersteigen. Danach ist eine <em>\u00dcberkompensation<\/em> der einmal hingenommenen Steuermindereinnahmen und damit ein <em>positiver Nettofiskaleffekt<\/em> zu erwarten. Jeder Wirtschaftspolitiker wird mit Hinweis auf diese positive Begleiterscheinung (fiskalische \u00dcberkompensation) zu einer raschen Einf\u00fchrung dieses Instruments raten.<\/p>\n<p>Die <em>Rationalit\u00e4t von Finanzpolitikern<\/em> legt hingegen ein anderes Verhalten nahe: Finanzpolitiker sind im Kabinett f\u00fcr den Haushalt und die Haushaltsdisziplin verantwortlich. Sie wehren sich in der Regel gegen jegliche Mehrungen auf der Ausgabenseite, vor allem aber gegen jegliche Minderungen auf der Einnahmenseite. Sie f\u00fchren dabei zahlreiche Argumente ins Feld: Sie haben kein Vertrauen in die expansive Wirkung der zus\u00e4tzlichen Investitionsma\u00dfnahmen, bestreiten den erkl\u00e4rten F\u00f6rderhebel und bef\u00fcrchten umfangreiche \u201eMitnahmeeffekte\u201c oder \u201esteuerliche Missbrauchstatbest\u00e4nde\u201c. Angesichts der Ma\u00dfgabe eines ausgeglichenen Haushalts werden sie daher ein kategorisches Nein gegen jegliche steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit und damit Steuermindereinnahmen einlegen. Und angesichts der vom Handelsblatt konstatierten \u201einstitutionalisierten Rivalit\u00e4t\u201c zwischen dem Wirtschaft- und dem Finanzministerium in Berlin ist auch kaum eine Einigung der beiden Ministerien und erst Recht nicht der beiden Fachminister (Peter Altmaier und Olaf Scholz) zu erwarten.<\/p>\n<p>Eine steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit ist bei Finanzpolitikern unbeliebt, da diese Einkommensminderungsposition der H\u00f6he nach nicht begrenzt werden kann. Denn wenn die rechtlichen Grundlagen von den Antragstellern erf\u00fcllt werden, sind die Finanz\u00e4mter \u2013 im Rahmen ihrer Ermessensaus\u00fcbung \u2013 zur Anerkennung verpflichtet. Wie viele Antragsteller kommen und in welcher H\u00f6he sie Steuerabz\u00fcge geltend machen, ist eine offene Position im Staatshaushalt. Jeder rational handelnde Finanzpolitiker wird folglich eine in der H\u00f6he offene Position stets zu vermeiden suchen.<\/p>\n<p>Der bereits erw\u00e4hnte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 17\/6074) hatte aus Sicht des Bundesrates Steuermindereinnahmen zur Folge, die sich schrittweise \u00fcber zehn Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von j\u00e4hrlich weit \u00fcber 1,5 Mrd. Euro belaufen w\u00fcrden und von denen die L\u00e4nder und Gemeinden 57,5 Prozent zu tragen h\u00e4tten. Da die L\u00e4nder grundgesetzlich verpflichtet sind, bis zum Jahr 2020 ohne<\/p>\n<p>strukturelle Kreditaufnahme auszukommen (\u201eSchuldenbremse\u201c), verweigern sich die finanziell weniger gut gestellten Bundesl\u00e4nder im Bundesrat solchen Steuermindereinnahmen. Die L\u00e4nderfinanzminister zeigen daher bei den Steuermindereinnahmen auf den Bund und fordern von ihm eine vollst\u00e4ndige Kompensation ihrer Steuerausf\u00e4lle als Vorbedingung f\u00fcr ihre Zustimmung im Bundesrat. Der \u201eschwarze Peter\u201c verbleibt also beim Bundesfinanzminister, der dann erst recht eisern an seinem kategorischen Nein festh\u00e4lt. Diesen Zusammenhang bringt die umwelt- und baupolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Bundestag Marlene Mortler am 6.5.2015 parteipolitisch auf den Punkt:<\/p>\n<p>\u201e<em>Die Geb\u00e4udesanierung ist der wirkungsvollste und preisg\u00fcnstigste Weg, um beim Klimaschutz voranzukommen. \u2026 Eben deshalb w\u00e4re es ein Trauerspiel, wenn die steuerliche F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung jetzt erneut an roten und gr\u00fcnen\u00a0L\u00e4ndern scheitern w\u00fcrde. Wir k\u00f6nnen nicht zulassen, dass einige L\u00e4nder dieser Couleur den Klimaschutz in Haft nehmen, um dem Bund neue Zusch\u00fcsse f\u00fcr ihre klammen Haushalte abzuringen. Dabei wissen wir doch alle, dass sich die steuerliche F\u00f6rderung f\u00fcr Bund und L\u00e4nder \u00fcber erh\u00f6hte Steuereinnahmen\u00a0von selbst bezahlt macht.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Fazit: Finanzpolitiker auf allen Ebenen sprechen sich gegen die steuerliche Abzugsf\u00e4higkeit aus.<\/p>\n<p><strong><em>2. K\u00f6nnte es sein, dass im Bundesrat und Bundestag un\u00fcberbr\u00fcckbare parteipolitische und ideologische Gegens\u00e4tze vorherrschen, die keine Mehrheit f\u00fcr dieses Instrument zustande kommen lassen? <\/em><\/strong><\/p>\n<p>Wenn man den typischen SPD-W\u00e4hler tendenziell eher in der Gruppe der Mieter verortet, so ist verst\u00e4ndlich, dass im Bundesrat von SPD-gef\u00fchrten L\u00e4ndern eher eine an den Mietern orientierte Politik zu erwarten, nicht aber eine Politik, die Eigenheimbesitzer steuerlich entlastet und deren Verm\u00f6genswert weiter steigert. Warum sollte eine sozialdemokratische Partei (oder gar die Partei \u201eDie Linke\u201c) derjenigen Bev\u00f6lkerungsgruppe \u201eSteuergeschenke\u201c machen sollen, die viel verm\u00f6gender ist, als ihre eigene W\u00e4hlerklientel? W\u00e4hrend die CDU\/CSU in ihren Wahlprogrammen (von 2013 und 2017) unmissverst\u00e4ndlich steuerliche Anreize f\u00fcr die energetische Geb\u00e4udesanierung fordert, spricht die SPD in ihrem Wahlprogramm von 2013 von einer <em>f\u00fcr Mieter bezahlbaren<\/em> energetischen Geb\u00e4udesanierung.<\/p>\n<p>Trotz der partei\u00fcbergreifenden weitgehenden Einigkeit in der Zielsetzung der Klima- und Energiepolitik werden die energiepolitischen Debatten \u00fcber die Strategien und konkrete Ma\u00dfnahmen von parteipolitischen und ideologischen Gegens\u00e4tzen bestimmt. Ein synoptischer Vergleich der klimapolitischen Aussagen in den Wahlprogrammen der Parteien z.B. zur Bundestagswahl 2013 zeigt erhebliche Unterschiede bei der Gestaltung der Energiepolitik und den vorgeschlagenen energiepolitischen Ma\u00dfnahmen. Alle f\u00fcnf politischen Parteien im 18. Deutschen Bundestag erkennen z.B. die gro\u00dfen Energieeffizienzpotentiale im Geb\u00e4udesektor und sprechen sich grunds\u00e4tzlich f\u00fcr eine verst\u00e4rkte energetische Geb\u00e4udesanierung aus. Aber hinsichtlich einer zielgerichteten Ausgestaltung des geeigneten Instrumentariums (z. B. steuerliche F\u00f6rderung, KfW-Darlehensprogramm oder direkte Zulage) und insbesondere hinsichtlich der eigenen (parteiideologischen) Gerechtigkeitsvorstellungen bestehen gro\u00dfe, schier un\u00fcberbr\u00fcckbar erscheinende Gegens\u00e4tze. Letztlich dominieren die <em>parteispezifischen Gerechtigkeitsvorstellungen<\/em>. Im Beratungsverlauf zum bereits erw\u00e4hnten Gesetzentwurf des Bundestages von 2011 wurde deutlich, dass einzelnen Parteien ihre Forderung nach \u201esozialer Gerechtigkeit\u201c und somit Verteilungsaspekte viel wichtiger sind, als ein wirksames zielgruppenorientiertes und effektives Instrument einzuf\u00fchren. Es erscheint daher zumindest fragw\u00fcrdig, ein effektives Instrument f\u00fcr mehr Energieeffizienz und Klimaschutz aus (vermeintlich) verteilungspolitischer Sicht zu unterlassen.<\/p>\n<p>Nicht ganz so eindeutig lassen sich die programmatischen Pr\u00e4ferenzen der Gr\u00fcnen bestimmen, die als W\u00e4hlerklientel eher die intellektuelle Mittelschicht (z. B. Beamte, Lehrer) haben, die durchaus eigenheimbesitzend sind. Daher sollte man intuitiv meinen, dass sie im Bundesrat f\u00fcr Klimaschutz und f\u00fcr Eigenheimbesitzer votieren. Dies war aber bislang nicht der Fall. Mit R\u00fcckbesinnung auf ihr \u00f6kologisches Profil haben die Gr\u00fcnen 2008 den <em>\u201eGreen New Deal\u201c<\/em> beschlossen, um das Verh\u00e4ltnis von \u00d6kologie zu \u00d6konomie neu auszubalancieren. Begleitend dazu soll die \u00f6kologische Modernisierung der Gesellschaft vorangetrieben und \u00fcber massive Umverteilungskomponenten finanziert werden. Die Gr\u00fcnen fordern ein Geb\u00e4udesanierungsprogramm mittels direkter Zusch\u00fcsse und lehnen die aus ihrer Sicht unerw\u00fcnschten Verteilungswirkungen einer steuerlichen F\u00f6rderung ab. Sie geben sich mit einer angestrebten j\u00e4hrlichen Sanierungsquote von 3 Prozent sehr ambitioniert, vertrauen dabei aber nicht (nur) \u00f6konomischen Anreizen (und zugleich auch einer politisch gewollten Verteuerung der Energie), sondern vor allem der weiteren Versch\u00e4rfung des Ordnungsrechts.<\/p>\n<p><em>Bundeskanzlerin Angela Merkel<\/em> hat auf ihrer Pressekonferenz zum Abschluss des G7-Gipfels auf Schloss Elmau am 8.6.2015 ihrer Verwunderung Luft gemacht und die energetische Geb\u00e4udesanierung mit folgenden Worten angemahnt:<\/p>\n<p><em>\u201eWir haben gro\u00dfe L\u00fccken etwa im W\u00e4rmemarkt. Und trotz vieler rot-gr\u00fcner Landesregierungen schaffen wir es nicht, die steuerliche F\u00f6rderung energetischer Geb\u00e4udesanierung auf die Beine zu stellen<\/em>.<em>&#8222;<\/em><\/p>\n<p>Im <em>Koalitionsvertrag<\/em> der neuen Bundesregierung vom 12. M\u00e4rz 2018 ist die steuerliche F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung explizit genannt, allerdings nur halbherzig (\u201e<em>wir wollen die energetische Geb\u00e4udesanierung steuerlich f\u00f6rdern<\/em>\u201c) und in einem finanziell v\u00f6llig unzureichenden Umfang: F\u00fcr das Thema \u201eSteuerliche F\u00f6rderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Geb\u00e4udesanierung, F\u00f6rderung Eigentum f\u00fcr Familien)\u201c sollen laut Koalitionsvertrag 2 Mrd. Euro von 2018 bis 2021 zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Aktuelle Sch\u00e4tzungen gehen allein beim schon beschlossenen Baukindergeld von einem Volumen von 2,4 Mrd. Euro (das IW K\u00f6ln beziffert es auf bis zu 3,25 Mrd. Euro) in diesem Zeitraum aus, so dass f\u00fcr die steuerliche F\u00f6rderung nichts mehr \u00fcbrigbleibt. Bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs fehlt die Position energetische Geb\u00e4udesanierung dann auch v\u00f6llig \u2013 das Handelsblatt titelte: ein \u201eArmutszeugnis\u201c f\u00fcr Finanzminister Olaf Scholz? Und offenbart die Haushaltsdebatte im Bundestag nicht die wahren Priorit\u00e4ten der Politik, zu den Klimaschutz und Energiewende nicht (mehr) zu geh\u00f6ren scheinen? Und das in einer konjunkturellen Hochphase, in der die Steuereinnahmen f\u00fcr Bund, L\u00e4nder und Gemeinden Rekordwerte erreichen. Damit bleibt die steuerliche F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung auch in der 19. Legislaturperiode in der Gro\u00dfen Koalition wieder mal nur eine \u201eLuftnummer\u201c.<\/p>\n<p>Fazit: Parteipolitische Verteilungs- und Gerechtigkeitsvorstellungen dominieren allokative Aspekte und Klimaschutz.<\/p>\n<p><strong>\u00a03. <\/strong><strong><em>K\u00f6nnte es sein, dass angesichts ausgelasteter Kapazit\u00e4ten das Handwerk und die Bauwirtschaft an diesem Instrument gegenw\u00e4rtig wenig Interesse haben?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland war bis Ende 2018 h\u00f6chst zufriedenstellend. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem soliden Aufschwung. Im ersten Halbjahr 2018 erh\u00f6hte sich das Bruttoinlandsprodukt um 0,9 Prozent gegen\u00fcber der Vorperiode. Der Besch\u00e4ftigungsstand erreicht mit ca. 44,9 Mio. Besch\u00e4ftigten einen H\u00f6chstwert und mit einer Arbeitslosenquote von ca. 2,33 Mio. (Juli 2018) einen Tiefststand. Die sektorale Entwicklung im Baugewerbe und im Handwerk k\u00f6nnte derzeit kaum besser sein. Das deutsche Baugewerbe verzeichnet seit 2006 einen nahezu durchg\u00e4ngigen stetigen Aufschwung. Die Fertigung im Baugewerbe verzeichnete im 2. Quartal 2018 in Deutschland eine Zunahme um 6,1 Prozent. Im Handwerk sind Umsatz und Besch\u00e4ftigung 2017 in Deutschland um 3,6 Prozent bzw. um 0,6 Prozent gestiegen. Diese Zahlen spiegeln die gute Auftragslage, aber auch die angespannten Kapazit\u00e4ten in der gegenw\u00e4rtigen Niedrigzinsphase wieder.<\/p>\n<p>Die erfreulich hohe Kapazit\u00e4tsauslastung l\u00e4sst ein wichtiges Argument zur Einf\u00fchrung der steuerlichen F\u00f6rderung derzeit v\u00f6llig in den Hintergrund treten: Die <em>positiven Besch\u00e4ftigungswirkungen<\/em>, die von verschiedenen Studien in der Tendenz eindeutig positiv sind und nur in der H\u00f6he variieren: So hat das <em>Forschungsinstitut f\u00fcr W\u00e4rmeschutz<\/em>, M\u00fcnchen, j\u00fcngst ermittelt, dass allein die Planung und Ausf\u00fchrung einer energetischen Sanierung der Geb\u00e4udeh\u00fclle bei einer Verdoppelung der Sanierungsquote auf rd. 1,6 Prozent bis zu 215.000 Arbeitspl\u00e4tze (im Bereich Eigenheime und Geschosswohnungsbau) schaffen und ein zus\u00e4tzliches Investitionsvolumen von fast 60 Mrd. Euro j\u00e4hrlich ausl\u00f6sen w\u00fcrde. Das <em>Deutsche Institut f\u00fcr Wirtschaftsforschung<\/em>, Berlin, unterstellt in einer Modellrechnung bei einer Verdoppelung der Sanierungsrate auf 2 Prozent steigende energiebedingte Mehrinvestitionen im Geb\u00e4udebereich in H\u00f6he von 7,4 Mrd. Euro im Jahr 2020 bis 14 Mrd. Euro im Jahr 2050. Hieraus ergeben sich deutlich positive Wachstumseffekte von 0,5 Prozent (2020) bis einem Prozent (2050), die zu positiven Einkommens- und Besch\u00e4ftigungswirkungen f\u00fchren. Die Besch\u00e4ftigungswirkungen belaufen sich in Abh\u00e4ngigkeit von den Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt auf 30.000 bis 180.000 zus\u00e4tzliche Arbeitskr\u00e4fte im Jahr 2020 und auf 66.000 bis 250.000 zus\u00e4tzliche Arbeitskr\u00e4fte im Jahr 2030.<\/p>\n<p>Doch zieht dieses Arbeitsplatzargument in der gegenw\u00e4rtigen Hochkonjunkturphase nicht, denn Baugewerbe und Handwerk sind derzeit nicht daran interessiert, dass ihr sehr erfreuliches Bauvolumen und ihr Auftragsbestand durch die Einf\u00fchrung der steuerlichen F\u00f6rderung einen schlagartigen Nachfrageschub erf\u00e4hrt. Eine steuerlich induzierte zus\u00e4tzliche Nachfrageausweitung k\u00f6nnten sie mit ihren personellen Kapazit\u00e4ten derzeit gar nicht bedienen, es w\u00fcrde nur zu einer weiteren Verteuerung der Bauleistungen, zu l\u00e4ngeren Wartezeiten und zu h\u00e4ufigerer Entt\u00e4uschung der Sanierungswilligen kommen. Baugewerbe und Handwerk sind an einer <em>Verstetigung der bisherigen guten Entwicklung<\/em> interessiert, um im gleichen Tempo die Kapazit\u00e4ten langfristig auf- und ausbauen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Fazit: Die von der steuerlichen F\u00f6rderung profitierenden Branchen sind in der gegenw\u00e4rtigen Konjunkturphase nicht an einer Einf\u00fchrung interessiert.<\/p>\n<p><strong><em>4. K\u00f6nnte es sein, dass die Komplexit\u00e4t der Sanierungsentscheidung f\u00fcr die meisten Eigenheimbesitzer so gro\u00df ist, dass sie diese Entscheidung so weit wie m\u00f6glich von sich wegschieben?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Die Entscheidung \u00fcber eine energetische Sanierung ist eher als eine <em>\u201estrategische Konsumentscheidung\u201c<\/em>, denn als eine klassische Investitionsentscheidung anzusehen. Denn die Sanierungsentscheidung wird st\u00e4rker durch <em>nicht-\u00f6konomische Faktoren<\/em> gepr\u00e4gt und ist durch <em>subjektive Situationswahrnehmung, Erwartungen und pers\u00f6nliche Einstellungen und Werthaltungen<\/em> stark beeinflusst. So setzt eine energetische Modernisierung umfassendes Wissen \u00fcber die M\u00f6glichkeiten und Kosten, den Zusatznutzen sowie die Planung und Organisation und \u00fcberhaupt den aktuellen Geb\u00e4udebestand voraus. Die Sanierungsentscheidung ist daher individuell, situationsabh\u00e4ngig und multidimensional.<\/p>\n<p>Die Frage einer Sanierung stellt sich f\u00fcr den Immobilieneigent\u00fcmer typischerweise anlassbezogen, d.h. es erfolgt nur bei einem konkreten Anlass (akuter Schaden oder pers\u00f6nliche Anl\u00e4sse) eine vertiefte Besch\u00e4ftigung mit dem Thema. Die Sanierungsentscheidung wird im Regelfall nur einmal im Leben eines Eigenheimbesitzers getroffen oder zumindest h\u00f6chst selten. Dem Energieberater kommt eine <em>wichtige Vertrauensposition<\/em> in der Beratung des Eigent\u00fcmers zu, um die Transaktionskosten zu senken. Vertrauen und vertrauensw\u00fcrdige Informationen spielen f\u00fcr den sanierungswilligen Eigent\u00fcmer eine zentrale Rolle, der h\u00e4ufig fehlende Zeit und mangelndes Wissen beklagt und sich in vielen F\u00e4llen schlichtweg \u00fcberfordert f\u00fchlt. Unsicherheiten f\u00fchren dazu, dass die Sanierungsentscheidung oftmals nicht oder nur sehr z\u00f6gerlich angegangen und die Investition hinausgeschoben wird (\u201eAttentismus\u201c).<\/p>\n<p>Um die Sanierungsentscheidung positiv zu beeinflussen, setzt der Staat \u00f6konomische Anreize und f\u00f6rdert z. B. \u00fcber die KfW-Darlehen die Kreditvergabe. Die \u00f6konomische Vorteilhaftigkeit der KfW-Darlehen (z. B. CO<sub>2<\/sub>-Geb\u00e4udesanierungsprogramm) ist in der aktuellen Niedrigzinsphase allerdings so gering, dass Sanierungswillige oftmals eher den normalen Kreditmarkt in Anspruch nehmen und sich die aufwendige Beantragung der KfW-Darlehen sparen. Die finanzielle Vorteilhaftigkeit der von BMWi\/ BMF im Eckpunktepapier 2015 vorgestellten steuerlichen F\u00f6rderung ist ebenso gering und entspricht dem Barwert der KfW-Darlehensf\u00f6rderung: Bei einer Teilsanierung werden die maximal anrechenbaren Investitionskosten auf 25.000 Euro gedeckelt. Davon sind 11 Prozent anrechenbar, was einer F\u00f6rderh\u00f6he von insgesamt maximal 2.750 Euro entspricht, die \u00fcber 10 Jahre verteilt wird. Die steuerliche F\u00f6rderung macht also maximal 275 Euro pro Jahr aus. Der <em>\u00f6konomische Anreiz<\/em> der steuerlichen F\u00f6rderung macht j\u00e4hrlich gerade mal 1,1 Prozent der get\u00e4tigten Gesamtinvestitionssumme und ist de facto vernachl\u00e4ssigbar.<\/p>\n<p>Bei identischem Barwert der beiden F\u00f6rderma\u00dfnahmen ist die steuerliche F\u00f6rderung <em>transaktionskosten\u00f6konomisch deutlich attraktiver<\/em> hinsichtlich des geringeren Informationsbedarfes und des weniger aufwendigen Antragsverfahren. Eine steuerliche F\u00f6rderung setzt ein <em>erhebliches politisches Signal<\/em> in der \u00f6ffentlichen Diskussion. Auch vor dem Hintergrund der Vereinfachung der komplexen Sanierungsentscheidung ist diese <em>politische Anreizwirkung<\/em> deutlich wirkungsvoller, als das von der steuerlichen F\u00f6rderung ausgehende <em>\u00f6konomische Preissignal<\/em> (in H\u00f6he des Barwertes von 275 Euro). Die steuerliche Abschreibung aktiviert den <em>inh\u00e4renten Steuerspartrieb der Eigent\u00fcmer<\/em> und lenkt so in wesentlich st\u00e4rkerem Ma\u00dfe deren Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Energieeffizienz der Immobilie.<\/p>\n<p>Fazit: Die Einf\u00fchrung der steuerlichen F\u00f6rderung w\u00e4re ein starkes politisches Signal f\u00fcr die Verbesserung der Energieeffizienz von Geb\u00e4uden.<\/p>\n<p><strong>Schlussfolgerung <\/strong><\/p>\n<p>Die energetische Geb\u00e4udesanierung kommt in Deutschland nicht entscheidend voran, weil die steuerliche F\u00f6rderung sich im politischen Prozess der vergangenen Jahre nicht hat durchsetzen lassen. Zu gro\u00df sind die Widerst\u00e4nde und zu vielf\u00e4ltig die Hinderungsgr\u00fcnde, und zu un\u00fcberwindlich erscheinen auch weiterhin die Widerst\u00e4nde entscheidender Akteure im Bund und in den L\u00e4ndern gegen ihre Einf\u00fchrung.<\/p>\n<p>Die Geschichte der steuerlichen F\u00f6rderung ist eine Geschichte von Verz\u00f6gerungen und Verschleppung, von politischen Ank\u00fcndigungen und \u00f6ffentlichen Entt\u00e4uschungen, einer unheiligen Allianz von Verhinderern und Verweigerern, von stetiger Reduzierung der F\u00f6rders\u00e4tze in den Gesetzesentw\u00fcrfen sowie der Deckelung und der Absenkung der F\u00f6rderh\u00f6he. Die finanzielle Attraktivit\u00e4t dieses Instrumentes ist auf vernachl\u00e4ssigbare 275 Euro pro Jahr dezimiert worden, die im Vergleich mit anderen steuerlichen Abzugsm\u00f6glichkeiten (z. B. \u201eHandwerkerbonus\u201c) kaum noch wahrnehmbar ist. Es ist bedauerlich, dass von diesem Instrument nur noch der Name \u00fcbriggeblieben ist, ohne Substanz, ohne finanzielle Attraktivit\u00e4t und ohne Durchschlagskraft.<\/p>\n<p>Die Diskussionen der vergangenen Jahre haben sich jedes Mal wieder im Dschungel der ideologisch gef\u00fchrten Gerechtigkeitsdebatte verheddert. Der Zielkonflikt zwischen einer zielgerichteten F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung einerseits und verteilungspolitischer Gleichbehandlung andererseits durchzieht auch die energiepolitischen Diskussionen und verhindert die Einf\u00fchrung dieses Instruments. Ein Ende dieser parteiideologischen Diskussion scheint nicht absehbar, und ein Kompromiss zwischen den fiskalpolitischen Vorstellungen von Bund und L\u00e4ndern ist nicht in Sicht. Und es erscheint auch wenig hilfreich, fatalistisch auf die n\u00e4chste Rezession zu warten in der Hoffnung, dass dann die steuerliche F\u00f6rderung als expansive Konjunkturma\u00dfnahme eingef\u00fchrt wird. Denn wie bedrohlich muss die gesamtwirtschaftliche Lage sein, um dieses Szenario Wirklichkeit werden zu lassen, wenn selbst im Rezessionsjahr 2008 mit der weltweiten Finanzkrise sich die steuerliche F\u00f6rderung nicht hat umsetzen lassen?<\/p>\n<p>Die steuerliche F\u00f6rderung mit seiner enormen Signalwirkung nicht zu nutzen, hei\u00dft aber, weiterhin auf der Standspur der Energiewende dahin zu kriechen. Politikberatung braucht einen langen Atem. Auch in der Energiepolitik gilt: Die Hoffnung stirbt zuletzt.<\/p>\n<p>&#8212; &#8212; &#8212;<\/p>\n<p>* Der Beitrag gibt die pers\u00f6nliche Meinung des Autors wieder.<\/p>\n<p><strong>Hinweis:<\/strong> Der Beitrag ist eine gek\u00fcrzte Fassung eines Artikels, der unter dem Titel: \u201eWarum die steuerliche F\u00f6rderung der energetischen Geb\u00e4udesanierung in Deutschland nicht kommt \u2013 eine institutionen\u00f6konomische Betrachtung\u201c in der Zeitschrift f\u00fcr Energiewirtschaft, Heft 1, 2019 (DOI 0.1007\/s12398-018-0245-z) erschienen ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Adresse: Bayerisches Staatsministerium f\u00fcr Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Prinzregentenstr. 28, 80538 M\u00fcnchen. Mail: Rupert.Pritzl@stmwi.bayern.de<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Energiewende in Deutschland ist Programm. 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