{"id":24961,"date":"2019-04-02T00:01:40","date_gmt":"2019-04-01T23:01:40","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24961"},"modified":"2019-04-02T06:12:06","modified_gmt":"2019-04-02T05:12:06","slug":"die-zukunft-des-sozialstaates-3-die-reformen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24961","title":{"rendered":"<font size=3; color=grey>Die Zukunft des Sozialstaates (3) <\/font><br\/>Die Reformen"},"content":{"rendered":"<p>Der Bedarf an Reformen im Bereich des Sozialen ist evident. Es spricht vieles daf\u00fcr, den Sozialstaat st\u00e4rker zu entflechten. Die entscheidende Frage ist: Was ist des Marktes, was ist des Staates? Das Kriterium f\u00fcr die Entscheidung sind die komparativen Vorteile. Danach m\u00fcssten die Absicherung gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebed\u00fcrftigkeit aber auch die Absicherung im Alter auf privaten Kapital- und Versicherungsm\u00e4rkten erfolgen. Dem Sozialstaat bliebe die Aufgabe, die Nachfrage der Menschen nach Absicherung gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit und den Kampf gegen die Armut zu organisieren. So einfach ist es allerdings nicht. Auch Institutionen sind pfadabh\u00e4ngig. Der Wechsel von einem (staatlichen) Pfad zu einem anderen (marktlichen) Pfad ist nicht so ohne weiteres m\u00f6glich. Die hohen Kosten der Transformation machen ihn, wie etwa in der Alterssicherung, auch wenig sinnvoll und blockieren ihn politisch. Besser ist es, das bestehende institutionelle Arrangement des Sozialstaates auf mehr Effizienz zu trimmen. Das bedeutet in vielen F\u00e4llen, auf mehr Wettbewerb im Bereich des Sozialen zu setzen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Das Gesundheitswesen<\/strong><\/p>\n<p>Die Ursache der Probleme im Gesundheitswesen ist ein ineffizient organisiertes System der Absicherung gegen das Risiko der Krankheit. Dabei ist es eigentlich relativ einfach. Gesundheit ist ein fast normales privates Gut, sieht man von Epidemien oder Pandemien ab. Die Individuen wollen sich gegen die materiellen Risiken von Krankheiten absichern. Diese Nachfrage kann grunds\u00e4tzlich auf privaten Versicherungsm\u00e4rkten befriedigt werden. Dort bieten Versicherungen einen Versicherungsschutz an, allerdings nicht umsonst. Die Pr\u00e4mie, die Versicherte zu entrichten haben, orientiert sich am individuellen Krankheitsrisiko, den unterschiedlichen Risikopr\u00e4ferenzen und individuellen Vorlieben der Versicherten f\u00fcr Gesundheitsg\u00fcter. Die Versicherungen bieten deshalb differenzierte Preis-Leistungspakete an. Dabei werden schlechte Risiken st\u00e4rker zur Kasse gebeten als gute. Wer risikoscheuer ist und mehr Gesundheitsleistungen will, zahlt mehr als der, der risikofreudiger ist und sich mit weniger zufrieden gibt.<\/p>\n<p>Die notwendigen Eingriffe des Staates in einen solchen Versicherungsmarkt sind einfach und \u00fcberschaubar. Unabdingbar ist eine Versicherungspflicht f\u00fcr alle. Diese Pflicht beginnt mit der Geburt. Sie ist notwendig, um soziales Trittbrettfahrerverhalten der Personen zu verhindern, die sich nicht versichern. Erforderlich ist auch, die Qualit\u00e4t der Gesundheitsg\u00fcter zu regulieren. Das gilt vor allem f\u00fcr die G\u00fcter, die den Charakter von Vertrauensg\u00fctern haben. Davon gibt es im Gesundheitsbereich allerdings viele. Man kommt deshalb nicht darum herum staatlich festzulegen, was anerkannte Heilmethoden sind. Notwendig ist allerdings auch, dass der Staat m\u00f6gliche Kartelle und Absprachen der Leistungserbringer \u00fcber die Preise verbietet. Nur so kann sich ein wirksamer Preis-Leistungswettbewerb im Gesundheitssektor entwickeln. Ein solcher Wettbewerb entsteht, wenn alle Versicherungen ihre Pr\u00e4mien autonom festlegen k\u00f6nnen und die Versicherten freie Wahl haben, bei welcher Versicherung sie Vertr\u00e4ge abschlie\u00dfen wollen.<\/p>\n<p>Trotz dieser staatlichen Spielregeln haben private L\u00f6sungen zwei Achillesfersen. Die eine besteht darin, dass Versicherungen immer Anreize haben, den Wettbewerb zu beschr\u00e4nken, indem sie transferierbare Altersr\u00fcckstellungen verhindern. Das blockiert gegenw\u00e4rtig die meisten Versicherten mit Bestandsvertr\u00e4gen. K\u00f6nnen die Versicherten ihre Altersr\u00fcckstellungen nicht oder nur teilweise mitnehmen, wenn sie die Versicherung wechseln, ist ein wirksamer Wettbewerb nicht m\u00f6glich. Der Wettbewerb beschr\u00e4nkt sich dann auf die Neumitglieder. Die Alten werden in ihrer Versicherung gefangen gehalten. Private Versicherungen haben noch eine zweite, soziale Achillesferse. Die Beitragss\u00e4tze f\u00fcr schlechte Risiken k\u00f6nnen H\u00f6hen erreichen, die vor allem f\u00fcr Geringverdiener un\u00fcberwindbar sind. Es ist Aufgabe des Sozialstaates, die L\u00fccke zwischen individuell tragbarer und risiko\u00e4quivalenter Pr\u00e4mie durch finanzielle Transfers zu schlie\u00dfen. Diese Umverteilung muss aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Alterssicherung<\/strong><\/p>\n<p>Die Politik hat in den 00er Jahren erstaunlich vieles richtig gemacht. Bis 2030 werden die gesteckten rentenpolitischen Ziele voraussichtlich erf\u00fcllt. Die Beitr\u00e4ge steigen nicht \u00fcber 22 %. Das Rentenniveau bleibt sogar \u00fcber dem angestrebten Wert von 43 %. Da f\u00e4llt es nicht so stark ins Gewicht, dass die Riester-Rente die in sie gesetzten Erwartungen bisher nicht erf\u00fcllt hat. Einen wichtigen Anteil an der Erf\u00fcllung der rentenpolitischen Ziele hat die Erh\u00f6hung der in weiten Teilen der Bev\u00f6lkerung ungeliebten Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Die Politik scheint den \u201eDa Vinci Code\u201c (22-43-67-4) der deutschen Alterssicherung gefunden zu haben. Diese positiven Nachrichten gelten allerdings nur bis zum Jahr 2030. Danach m\u00fcssen die rentenpolitischen Weichen neu gestellt werden. Die demographische Last geht nach 2030 nicht zur\u00fcck. Sie steigt im Gegenteil weiter an. Damit lassen sich die beiden eingezogenen \u201eHaltelinien\u201c beim Beitragssatz (22 %) und Rentenniveau (43 %) nicht mehr garantieren. Aber auch die beiden anderen Elemente der Reform von 2007 stehen zur Disposition: Die allgemeine Altersgrenze von 67 und der kapitalgedeckte Anteil der Alterssicherung (Riester-Rente, Betriebsrente). Beide m\u00fcssen weiter erh\u00f6ht werden.<\/p>\n<p>Die heutige Situation ist der zu Beginn des neuen Jahrtausends nicht un\u00e4hnlich. Es ist wieder einmal h\u00f6chste Zeit, sich Gedanken \u00fcber eine Reform des Systems der Alterssicherung zu machen. Nur Reformen k\u00f6nnen verhindern, dass es nach 2030 gegen die Wand f\u00e4hrt. Die Herausforderungen sind die alten. Demographische Lasten dominieren weiter, umverteilungspolitische Lasten gewinnen aber an Gewicht. Die Leitlinien einer solchen Reform liegen auf der Hand: <strong>auslagern, verringern, tragen und tragbar machen<\/strong>. Der wichtigste Kandidat f\u00fcr Lasten, die aus der GRV <strong>ausgelagert<\/strong> werden m\u00fcssen, sind die vielf\u00e4ltigen umverteilungspolitischen Aktivit\u00e4ten. Damit werden bestimmte Gruppen in der GRV beg\u00fcnstigt. Umverteilungspolitik ist eine allgemeine Aufgabe des Staates. Sie muss \u00fcber Steuern und darf nicht aus Beitr\u00e4gen finanziert werden. Das gilt auch f\u00fcr alle Varianten einer politisch (rechts wie links) immer wieder ins Spiel gebrachten \u201eLebensleistungsrente\u201c. Versicherungsfremde Leistungen sind grunds\u00e4tzlich aus der GRV auszulagern, zumindest aber sind sie \u00fcber Zusch\u00fcsse des Bundes zu finanzieren. Die Zuweisungen sollten nicht diskretion\u00e4r, sondern regelgebunden erfolgen. Das erh\u00f6ht die Chance, dass die GRV nicht auf den umverteilungspolitischen Lasten sitzen bleibt.<\/p>\n<p>Die finanzielle Situation der GRV bleibt, entgegen vielen Erwartungen, auch nach 2030 weiter prek\u00e4r. Der Rentnerquotient wird weiter steigen, bis 2040 sogar signifikant. Danach stabilisiert er sich. Ein wichtiger Treiber dieser Entwicklung ist die steigende Lebenserwartung. Die ad\u00e4quate Antwort ist eine l\u00e4ngere, wenn m\u00f6glich auch flexiblere Lebensarbeitszeit. Damit w\u00fcrden die Lasten <strong>verringert<\/strong>. Umstritten ist, nach welcher Regel sie festgelegt wird. In der Vergangenheit wurde die steigende Lebenserwartung im Verh\u00e4ltnis 2:1 auf die Zeit der Erwerbst\u00e4tigkeit und die Zeit als Rentner aufgeteilt wurde. Einem 40j\u00e4hrigen Erwerbsleben stand eine 20j\u00e4hrige Zeit des Rentenbezugs gegen\u00fcber. Das erm\u00f6glichte es, den Lebensstandard im Alter zu sichern, ohne die GRV finanziell gegen die Wand zu fahren. Wenn die Lebenserwartung um drei Jahre steigt, sollte die allgemeine Altersgrenze um zwei Jahre erh\u00f6ht werden. Das geschah dann auch bei der Reform im Jahr 2007. Und trotzdem k\u00f6nnen die Rentner einen um ein Jahr l\u00e4ngeren Ruhestand genie\u00dfen. Die Regelaltersgrenze sollte automatisch an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Andere L\u00e4nder, wie die Niederlande, Schweden und Norwegen, haben eine solche Regel bereits installiert. Mit diesem zweiten Element des \u201eDa Vinci Codes\u201c w\u00fcrde der Anstieg des Rentnerquotienten gebremst. Die finanziellen Lasten der GRV w\u00fcrden sinken.<\/p>\n<p>Es existieren allerdings weitere Lasten, demographische und arbeitsmarktpolitische, die nicht verringert werden k\u00f6nnen. Das gilt vor allem f\u00fcr die niedrige Geburtenrate. Daran l\u00e4sst sich bis weit \u00fcber 2030 hinaus nichts mehr \u00e4ndern. Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Diese demographische Last muss von Rentnern und Erwerbst\u00e4tigen <strong>getragen<\/strong> werden. Das geschieht \u00fcber den Nachhaltigkeitsfaktor beim Rentenwert. Dem liegt eine Verteilungsregel zugrunde. Sie wird von der Gesellschaft festgelegt. Allerdings begrenzen \u00f6konomische Zw\u00e4nge den Entscheidungsspielraum. Es existiert eine wirtschaftliche Grenze f\u00fcr die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge. H\u00f6here Beitr\u00e4ge machen Arbeit teurer. Die unternehmerische Nachfrage nach Arbeit geht zur\u00fcck, die Lohnsumme sinkt. Damit erodiert die \u00f6konomische Basis der GRV. Es existiert aber auch eine wirtschaftliche Grenze f\u00fcr ein sinkendes Rentenniveau. Wird es zu stark abgesenkt, ger\u00e4t die Rente f\u00fcr immer mehr Versicherte in die N\u00e4he der staatlich garantierten Grundsicherung im Alter. Die Beitr\u00e4ge nehmen damit immer mehr den Charakter von Steuern an. Das Arbeitsangebot vor allem Geringqualifizierter wird verzerrt. Diese beiden \u201eLeitplanken\u201c der Aufteilung der Lasten bestimmen \u00fcber die Akzeptanz der umlagefinanzierten GRV.<\/p>\n<p>Ein Teil der Lasten l\u00e4sst sich nicht wegreformieren. Sie m\u00fcssen getragen werden. Ob sie getragen werden k\u00f6nnen, h\u00e4ngt davon ab, wie kr\u00e4ftig eine Volkswirtschaft ist. Ist sie wirtschaftlich schwach, wird sie von den Lasten erdr\u00fcckt. Nur wenn sie kr\u00e4ftig genug ist, sind die Lasten auch nach 2030 <strong>tragbar<\/strong>. Notwendig sind mehr Investitionen in Human- und Realkapital. Beides setzt die Bereitschaft voraus, vermehrt Ersparnisse zu bilden. Die Last der Beitr\u00e4ge der j\u00fcngeren Generation sinkt, weil weniger Rentenleistungen der GRV notwendig sind. Gleichzeitig ist die \u00e4ltere Generation eher bereit, sinkende Rentenniveaus zu akzeptieren, weil der reale Wert ihrer Renten weiter steigt. Die umlagefinanzierte muss verst\u00e4rkt um eine kapitalfundierte Alterssicherung erg\u00e4nzt werden. Mit der staatlich gef\u00f6rderten Riester-Rente und der betrieblichen Altersvorsorge geht man diesen Weg bereits. Sehr erfolgreich war er bisher allerdings nicht. Bei der Riester-Rente sind es Informationsm\u00e4ngel, die Marktmacht produzieren und eine weitere Ausbreitung behindern. Ein einfach strukturiertes Standardprodukt k\u00f6nnte f\u00fcr Abhilfe sorgen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind es die Zusagen von festen Leistungen, die den Erfolg verhindern. Eine Umstellung auf die Garantie fester Beitr\u00e4ge k\u00f6nnte f\u00fcr weitere Verbreitung sorgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Arbeitslosenversicherung<\/strong><\/p>\n<p>Eine Arbeitslosenversicherung muss die individuellen Pr\u00e4ferenzen der Versicherten st\u00e4rker ber\u00fccksichtigen, \u201emoral hazard\u201c-Verhalten so gut es geht vermeiden, den strukturellen Wandel f\u00f6rdern und Arbeitslose anhalten, in marktverwertbares Humankapital zu investieren. Deshalb ist die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit zu entflechten. Das Versicherungsgesch\u00e4ft wird vom operativen Gesch\u00e4ft der Beratung, Vermittlung und Qualifizierung getrennt. Die Arbeitslosenversicherung ist von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unabh\u00e4ngig. Sie schlie\u00dft Versicherungsvertr\u00e4ge mit den Arbeitnehmern \u00fcber Geld- und Sachleistungen ab. Das Arbeitslosengeld administriert die Versicherung selbst. Beratung und Vermittlung werden von privaten oder staatlichen Anbietern erbracht. Die Arbeitslosenversicherung erstattet die Kosten. Diese organisatorische Trennung von Versicherung und operativem Gesch\u00e4ft verringert \u201emoral hazard\u201c, die Effizienz steigt.<\/p>\n<p>Eine reformierte Arbeitslosenversicherung bietet ein f\u00fcr alle Arbeitnehmer verpflichtendes Grundpaket und zus\u00e4tzliche Wahlpakete an. Kernelemente des Grundpakets sind das Arbeitslosengeld und ein Anspruch auf Beratung und Vermittlung. Die H\u00f6he des Arbeitslosengeldes orientiert sich an der Grundsicherung des Haushaltes. Der Bezug wird auf zw\u00f6lf Monate begrenzt. Wer l\u00e4nger arbeitslos und bed\u00fcrftig ist, erh\u00e4lt ein kommunal festgelegtes und organisiertes ALG II. Das Grundpaket enth\u00e4lt auch Leistungen der Beratung und Vermittlung. Die Arbeitslosenversicherung ber\u00e4t und vermittelt allerdings nicht selbst, sie gibt Gutscheine aus, die von den Arbeitslosen bei Arbeits\u00e4mtern, Kommunen oder privaten Vermittlern eingereicht werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Vermittler k\u00f6nnen die Gutscheine nach erfolgreicher und nachhaltiger Vermittlung der Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt bei der Arbeitslosenversicherung einl\u00f6sen. Zwischen Job-Centern, kommunalen und privaten Vermittlern wird ein intensiver Wettbewerb um den besten Weg entfacht. Ineffiziente Anbieter werden ihn nicht \u00fcberleben. Orientieren sich die Erfolgshonorare an der Schwere der F\u00e4lle, werden auch Arbeitsuchende mit schlechten Vermittlungschancen nicht einfach wie bisher nach Hartz-IV durchgereicht. Qualifikation, Alter, Erwerbsbiografie, Dauer der Arbeitslosigkeit u.a. m\u00fcssen sich in der H\u00f6he der bezahlten Vermittlungspr\u00e4mie wiederfinden. Nur dann ist der Wettbewerb effizient und der Vermittlungsprozess erfolgreich.<\/p>\n<p>Das Grundpaket wird auch weiter \u00fcber Beitr\u00e4ge finanziert. Um auf den Arbeitsm\u00e4rkten individuelles, unternehmerisches und gewerkschaftliches Fehlverhalten (\u201emoral hazard\u201c) m\u00f6glichst gering zu halten, das durch die Arbeitslosenversicherung ausgel\u00f6st wird, muss sich der Kreis der Beitragszahler \u00e4ndern. Neben Arbeitnehmern und Unternehmen werden auch Gewerkschaften zur Kasse gebeten. Mit ihrer Lohn- und Tarifpolitik entscheiden sie \u00fcber Wohl und Wehe auf den ersten Arbeitsm\u00e4rkten. Eine finanzielle gewerkschaftliche Zuschusspflicht tr\u00e4gt mit dazu bei, dass sich die Gewerkschaften mit ihrer Politik st\u00e4rker an der tats\u00e4chlichen Lage auf den Arbeitsm\u00e4rkten orientieren. Das alles spricht daf\u00fcr, die Finanzierung des Grundpakets drittelparit\u00e4tisch zu organisieren.<\/p>\n<p>M\u00f6gliches Fehlverhalten wird durch risiko\u00e4quivalentere Beitr\u00e4ge f\u00fcr alle drei Gruppen weiter begrenzt. Individuelle, sektorale und regionale Besonderheiten werden ber\u00fccksichtigt. Die Beitr\u00e4ge der Arbeitnehmer werden st\u00e4rker nach individuellen Risikomerkmalen wie Beruf, Branche, Region, Qualifikation etc. differenziert. Das verringert die Anreize, l\u00e4nger als notwendig arbeitslos zu bleiben. Die r\u00e4umliche, sektorale und berufliche Mobilit\u00e4t steigt. Ein Unternehmen, das \u00f6fter als der Durchschnitt der Unternehmen seiner Branche entl\u00e4sst, zahlt h\u00f6here Beitr\u00e4ge. Unternehmerisch \u201eleichtfertigere\u201c Entlassungen verlieren an Bedeutung, sch\u00e4dliche Quersubventionierung und allokative Verzerrungen gehen zur\u00fcck. Die Zusch\u00fcsse der Gewerkschaften orientieren sich daran, ob und wie die Arbeitslosigkeit in ihrer Branche vom sektoralen Durchschnitt abweicht. Das beg\u00fcnstigt sektoral st\u00e4rker differenzierte Lohn- und Tarifabschl\u00fcsse.<\/p>\n<p>Die Versicherten k\u00f6nnen auch vom obligatorischen Grundpaket abweichende freiwillige Leistungen nachfragen, Leistungen des Grundpakets ver\u00e4ndern und\/oder sich \u00fcber das Grundpaket hinaus absichern. Es ist denkbar, individuell die H\u00f6he und zeitlichen Profile (degressiv\/progressiv) des Arbeitslosengeldes, den Beginn (etwaige Karenztage) und die Dauer des Bezugs oder die Zumutbarkeitskriterien zu ver\u00e4ndern. Wer laxere Kriterien will, zahlt mehr, wer sich strengeren unterwirft, kommt finanziell g\u00fcnstiger weg. Bei allen Leistungen des Wahlpakets muss allerdings das \u00c4quivalenzprinzip strikt eingehalten werden. Wer mehr Leistungen will, muss daf\u00fcr bezahlen, wer sich mit weniger zufrieden gibt, erh\u00e4lt einen Rabatt.<\/p>\n<p>Das Grundpaket enth\u00e4lt au\u00dfer Beratung und Vermittlung keine weiteren Ma\u00dfnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Arbeitnehmern sollte es aber m\u00f6glich sein, sich gegen den Verlust an Qualifikation zu versichern. M\u00f6gliche Wahlleistungen k\u00f6nnen deshalb auch Ma\u00dfnahmen der Aus- und Weiterbildung umfassen. Im Schadensfall kann der Versicherte die individuell versicherte Leistung mittels eines Gutscheins beim Anbieter seiner Wahl nachfragen. Das k\u00f6nnen Job-Center, Kommunen oder private Anbieter sein. Damit k\u00e4men die oft zweifelhaften Ma\u00dfnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik ebenso auf den Pr\u00fcfstand, wie die kommunale Besch\u00e4ftigungspolitik und die Bildungseinrichtungen der Tarifpartner. Der staatlich subventionierten Arbeitslosigkeitsindustrie und dem heimlichen Finanzausgleich der Arbeitsmarktpolitik w\u00fcrden Z\u00fcgel angelegt.<\/p>\n<p>Eine so grundlegend reformierte Arbeitslosenversicherung mit staatlichem Rahmen macht institutionellen Wettbewerb in der Arbeitsmarktpolitik erst m\u00f6glich. Das \u00c4quivalenzprinzip wird st\u00e4rker beachtet, \u201efaulenzen\u201c lohnt weniger, effizienzverschlingende Kontrollen k\u00f6nnen verringert werden. Der intensivere Wettbewerb zwischen den verschiedenen Anbietern von Beratung, Vermittlung und Qualifizierung hilft, Arbeitnehmer besser zu beraten, zu vermitteln und ad\u00e4quat zu qualifizieren. Das kann mit oder ohne die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit geschehen. Die hat es selbst in der Hand, ob sie weiter auf dem Markt f\u00fcr Beratung, Vermittlung und Qualifizierung bleibt oder bei schlechten Leistungen verschwindet. Der gegenw\u00e4rtige, begrenzte Wettbewerb zwischen Job-Centern, Kommunen und privaten Anbietern wird endlich funktionsf\u00e4hig.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Die Grundsicherung<\/strong><\/p>\n<p>Eine wirksame Hilfe zur Selbsthilfe muss das Ziel einer Reform sein. Arbeitsf\u00e4hige Transferempf\u00e4nger d\u00fcrfen nicht noch l\u00e4nger in der Arbeitslosigkeits- und Armutsfalle gehalten werden. Ein reformiertes System muss die Empf\u00e4nger zu mehr Unabh\u00e4ngigkeit vom Sozialstaat, mehr wirtschaftlicher M\u00fcndigkeit und mehr pers\u00f6nlicher Freiheit f\u00fchren. Das macht es zun\u00e4chst einmal notwendig, die organisatorische Effizienz zu st\u00e4rken. Mehr Verantwortung f\u00fcr die Kommunen w\u00e4re ein erster Schritt. Aus Sozial\u00e4mtern sollten flexible, erfolgsorientierte Qualifizierungs- und Vermittlungsagenturen werden. Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik geh\u00f6ren in eine Hand. Sozial\u00e4mter k\u00f6nnen die Problemgruppen auf den Arbeitsm\u00e4rkten besser als Arbeits\u00e4mter vermitteln. Sie sind n\u00e4her am relevanten Arbeitsmarkt f\u00fcr personenbezogene, ortsnahe Dienstleistungen. Gerade das sind die Arbeitspl\u00e4tze f\u00fcr Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose. Diese lassen sich nur in den ersten Arbeitsmarkt vermitteln, wenn ein ganzes B\u00fcndel von Ma\u00dfnahmen eingesetzt wird. Dazu z\u00e4hlen Kinderbetreuung, Schuldner- und Suchtberatung, Gesundheitsdienst und anderes mehr. Die Kommunen besitzen die daf\u00fcr notwendig soziale Infrastruktur.<\/p>\n<p>Die Effizienz steigt auch, wenn es gelingt, bestehende Fehlanreize und Missbr\u00e4uche wirksam einzud\u00e4mmen. Es ist notwendig, die Anreizstruktur der staatlich garantierten Grundsicherung so zu ver\u00e4ndern, dass es f\u00fcr arbeitslose Transferempf\u00e4nger wieder lohnend wird, einen angebotenen Arbeitsplatz anzunehmen. Eine geringere Transferentzugsrate ist ein erster wichtiger Schritt. Den Transferempf\u00e4ngern muss mehr von dem verbleiben, was sie mit ihrer H\u00e4nde (K\u00f6pfe) Arbeit auf regul\u00e4ren Arbeitsm\u00e4rkten verdienen. Von jedem verdienten Euro sollten es schon mindestens 50 Cents sein. Der Anreiz, eine regul\u00e4re Besch\u00e4ftigung aufzunehmen, nimmt zwar zu, mit ihm aber auch die finanzielle Belastung des Staates. Wenn man diese anreizvertr\u00e4gliche Reform m\u00f6glichst finanzneutral ausgestalten will, bleibt nur der Weg, die Hilfeleistungen f\u00fcr uneingeschr\u00e4nkt Arbeitsf\u00e4hige zu senken. Das w\u00fcrde die finanziellen Mehrbelastungen einer geringeren Transferentzugsrate in Grenzen halten. Die positiven Wirkungen auf die Aufnahme einer regul\u00e4ren Arbeit w\u00fcrden steigen. Mit der Absenkung w\u00fcrde das Lohnabstandsgebot wieder eher eingehalten.<\/p>\n<p>Damit ist aber das bei Transfers unvermeidliche Missbrauchsproblem noch nicht beseitigt. Ein Einfallstor f\u00fcr eine missbr\u00e4uchliche Nutzung auch der neuen Leistungen ist die Schwierigkeit, zwischen prinzipiell Arbeitsf\u00e4higen und Arbeitsunf\u00e4higen zu trennen. Der Missbrauch lie\u00dfe sich verringern, wenn die Hilfe mehr \u00fcber Sach- und weniger \u00fcber Geldleistungen gew\u00e4hrt w\u00fcrde. Sachtransfers wirken wie ein Selbstselektionsmechanismus. Wer nicht bed\u00fcrftig ist, wer arbeitsf\u00e4hig ist, wird wenig Interesse daran haben. Er stellt sich besser, wenn er durch eigene Arbeit ein Einkommen erzielt, das er nach seinen Pr\u00e4ferenzen ausgeben kann. Liegen zuverl\u00e4ssige Informationen \u00fcber die Pr\u00e4ferenzen von Bed\u00fcrftigen und Nicht-Bed\u00fcrftigen \u00fcber Qualit\u00e4t und Menge der G\u00fcter vor, sind Sachtransfers monet\u00e4ren Leistungen \u00fcberlegen. Ganz verhindern l\u00e4sst sich aber auch auf diesem Weg m\u00f6glicher Missbrauch nicht. Wird allerdings die Pr\u00fcfung der Arbeitsf\u00e4higkeit dezentral auf der Ebene der Kommunen vorgenommen, l\u00e4sst sich der Missbrauch weiter eind\u00e4mmen.<\/p>\n<p>Auch eine so reformierte Grundsicherung kann nur wirksam Hilfe zur Selbsthilfe leisten, wenn sie die Lage auf den lokalen Arbeitsm\u00e4rkten ber\u00fccksichtigen. Der regionalen H\u00f6he und Ausgestaltung der Leistungen kommt vor allem f\u00fcr gering qualifizierte Arbeitnehmer besondere Bedeutung zu. Die Chance eines arbeitslosen Transferempf\u00e4ngers, einen Arbeitsplatz zu finden, h\u00e4ngt entscheidend davon ab, wie hoch der faktische Mindestlohn auf den lokalen Arbeitsmarkt ist. Der wird vor allem von der H\u00f6he der Grundsicherung, der Transferentzugsrate, den Sanktionen etc. bestimmt. Werden diese Parameter zentral festgelegt, haben Geringqualifizierte auf lokalen Arbeitsm\u00e4rkten mit hoher Arbeitslosigkeit schlechte Karten, einen Arbeitsplatz zu ergattern. Den Kommunen m\u00fcssen deshalb mehr M\u00f6glichkeiten einger\u00e4umt werden, die Parameter der Grundsicherung, wie etwa die H\u00f6he, Transferentzugsrate, Arbeitspflichten etc., in eigener Regie festzulegen. So k\u00f6nnen die tats\u00e4chlichen Gegebenheiten auf den lokalen Arbeitsm\u00e4rkten vor Ort ber\u00fccksichtigt werden. Das erh\u00f6ht die Chancen einer Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n<p>Eine auf lokaler Ebene organisierte Grundsicherung, die lokale Solidarit\u00e4t mit dezentraler Arbeitsmarktpolitik verbindet, wird die Lage auf den regionalen Arbeitsm\u00e4rkten sp\u00fcrbar entspannen. Lokal unterschiedliche L\u00f6hne und erfolgsorientierte Sozial\u00e4mter, die als Vermittlungs- und Qualifizierungsagenturen agieren, sorgen f\u00fcr mehr Besch\u00e4ftigung. Allerdings, ein Teil der Hilfeempf\u00e4nger ist mehr oder weniger unf\u00e4hig zur Arbeit. Ihnen muss mit Therapie-, Entzugs- und Einarbeitungsma\u00dfnahmen geholfen werden. Es gibt auch arbeitsf\u00e4hige Arbeitnehmer, die erst an eine volle Stelle herangef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Das kann mit zeitlich befristeten Gemeinschaftsarbeiten bei privaten Unternehmen, karitativen Einrichtungen oder \u00f6ffentlichen Betrieben geschehen. Dazu geh\u00f6rt auch die verpflichtende Teilnahme an weiterf\u00fchrender Qualifikation. Diese Aktivit\u00e4ten m\u00fcssen aber strikt begrenzt werden. Kleine und mittlere Unternehmen d\u00fcrften durch solche arbeitsmarktpolitischen Aktivit\u00e4ten nicht in gro\u00dfem Stil aus dem Markt gedr\u00e4ngt werden.<\/p>\n<p><strong>Blog-Beitr\u00e4ge der Serie \u201cDie Zukunft des Sozialstaates\u201d:<\/strong><\/p>\n<p>Norbert Berthold: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24397\">Die Zukunft des Sozialstaates (1): Das Ideal<\/a><\/p>\n<p>Norbert Berthold: <a href=\"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=24596\">Die Zukunft des Sozialstaates (2): Die Realit\u00e4t<\/a><\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bedarf an Reformen im Bereich des Sozialen ist evident. Es spricht vieles daf\u00fcr, den Sozialstaat st\u00e4rker zu entflechten. 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