{"id":2511,"date":"2010-01-23T01:01:48","date_gmt":"2010-01-23T00:01:48","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=2511"},"modified":"2010-01-23T08:31:06","modified_gmt":"2010-01-23T07:31:06","slug":"hartz-sellsdie-oekonomie-des-schonvermoegens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=2511","title":{"rendered":"Hartz sells<br\/><small>Die \u00d6konomie des Schonverm\u00f6gens<\/small>"},"content":{"rendered":"<p>Was haben Sex und Hartz gemeinsam? Richtig: Sex sells und Hartz auch! Hartz ist den Populisten ein steter Quell an medialer Aufmerksamkeit, und sofern so etwas zum Ausbau von Macht, Positionen und Einkommen beitr\u00e4gt, nennen \u00d6konomen es Verm\u00f6gen \u2013 womit wir beim Thema sind. Denn dass ein vorhandenes Verm\u00f6gen eines Hartz-IV-Empf\u00e4ngers bei der Ermittlung seiner Bed\u00fcrftigkeit ber\u00fccksichtigt wird, ist ein Teil der aktuellen Hartz-Medienwelle. Zwar wurde Verm\u00f6gen bei Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfungen immer schon ber\u00fccksichtigt und nicht erst seit den Hartz-Reformen, aber wen schert das schon, wenn vor allem eins z\u00e4hlt: Hartz sells! So diskutiert die Republik nun die H\u00f6he des so genannten Schonverm\u00f6gens. Das ist jenes Verm\u00f6gen, welches bei der Ermittlung der Bed\u00fcrftigkeit unber\u00fccksichtigt bleibt und sich insofern nicht mindernd auf das Arbeitslosengeld-II (ALG-II) auswirkt.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Die Diskussion setzt an dem Umstand an, dass ALG-II-Empf\u00e4nger durch die Anrechnung ihres Verm\u00f6gens dazu gezwungen werden, dieses Verm\u00f6gen im Zweifel bis auf das Schonverm\u00f6gen aufzubrauchen. Hierzu ist zun\u00e4chst einmal das Folgende festzuhalten: Das ALG-II dient seinen Beziehern dazu, den Lebensunterhalt im Falle der Bed\u00fcrftigkeit \u2013 m\u00f6glichst vor\u00fcbergehend \u2013 zu bestreiten. Anders als das ALG-I dient es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dazu, den Lebensstandard zu sichern. Folgt man dem Gesetzgeber, dann gilt: Wann immer eine arbeitslose Person in der Lage ist, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, ist diese Person aufgerufen, dies zu tun. M\u00f6glich ist dies entweder durch Aufnahme einer Arbeit, durch Ertr\u00e4ge aus Verm\u00f6gen oder durch Hilfen aus dem pers\u00f6nlichen Umfeld, insbesondere der Familie. Verf\u00fcgt eine Person \u00fcber Verm\u00f6gen, so liegt ein Potential zur Selbsthilfe vor, und zwar auch dann, wenn das Verm\u00f6gen dadurch aufgebraucht wird. Genau daran entz\u00fcndet sich die Kritik, und zwar unter anderem mit dem folgenden Argument: Wenn jemand gezwungen ist, sein Verm\u00f6gen heute f\u00fcr den Lebensunterhalt aufzubrauchen, so wird man ihn morgen mit dem Geld der Steuerzahler unterst\u00fctzen m\u00fcssen, sofern ihm dann n\u00e4mlich das Verm\u00f6gen fehlt, aus dem er sein Alterseinkommen h\u00e4tte finanzieren k\u00f6nnen. Auf diese Weise spart der Staat zwar heute Geld, begibt sich aber zugleich in k\u00fcnftige Zahlungsverpflichtungen und handelt daher nicht nachhaltig.<\/p>\n<p>Dieses Argument ist schlau, aber nicht stichhaltig. Wenn wir f\u00fcr den Moment einmal annehmen, dass es das doch sei, so k\u00f6nnten wir berechnen, wie viel Schonverm\u00f6gen der Staat einem ALG-II-Empf\u00e4nger gew\u00e4hren m\u00fcsste, damit dieser als Rentner nicht abermals von staatlichen Transfers abh\u00e4ngig wird. Betrachten wir einmal das Beispiel eines 50-j\u00e4hrigen alleinstehenden Mannes unter den heutigen S\u00e4tzen von ALG-II, die zugleich auch die H\u00f6he des Sozialgeldes festlegen, welches der Sozialtransfer der Rentner ist. Legen wir f\u00fcr den Regelsatz plus Heizkosten und Miete einen Gesamttransfer von 700 \u20ac zugrunde und nehmen wir f\u00fcr den Moment vereinfachend an, dass der Bezieher keinerlei Anspr\u00fcche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung angesammelt habe. Schlie\u00dflich sei die fernere Lebenserwartung ab dem Renteneintrittsalter 16 Jahre und es herrsche ein Marktzinssatz von drei Prozent. Unter diesen Bedingungen w\u00fcrde dieser Mann zum Eintritt in den Ruhestand ein Verm\u00f6gen von 105.513 \u20ac ben\u00f6tigen, damit er aus dessen Zinsen sowie dem schrittweisen Abbau dieses Verm\u00f6gens monatlich gerade jene 700 \u20ac erzielen kann, welche ihm ansonsten der Steuerzahler finanzieren m\u00fcsste. Und weiter: Als 50-J\u00e4hriger w\u00fcrde man ihm ein Verm\u00f6gen von 78.512 \u20ac freistellen m\u00fcssen, denn wenn er dieses Verm\u00f6gen zu einem Zins von abermals drei Prozent anlegt, dann wird sich dieses bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gerade zu der ben\u00f6tigten Summe von 105.513 \u20ac aufgezinst haben (wobei wir zur Vereinfachung von der Anhebung des Rentenzugangsalters ebenso wie von den allgemeinen Einkommenssteigerungen abgesehen haben).<\/p>\n<p>So k\u00f6nnte man das im Prinzip berechnen, wenn die zugrundeliegende Argumentation stichhaltig w\u00e4re \u2013 was sie aber wie gesagt nicht ist. Denn sie beruht darauf, dass der jeweilige ALG-II Empf\u00e4nger sein Schonverm\u00f6gen ausschlie\u00dflich zum Zwecke der Altersvorsorge verwenden wird und dass er es sp\u00e4ter als Rentner nach Ma\u00dfgabe eines genau kalkulierten Rentenplans einsetzen wird. Zwar mag es durchaus Personen geben, die das genau so handhaben und sich insofern moralisch vorbildlich verhalten. Indes legen die \u00f6konomischen Anreize etwas ganz anderes nahe, weil der Staat \u2013 wie so oft \u2013 die moralisch vorbildlich Handelnden bestraft. Nehmen wir also an, dass unser 50-j\u00e4hriger Arbeitsloser ein Schonverm\u00f6gen von 78.512 \u20ac unber\u00fccksichtigt lassen und insofern den vollen monatlichen ALG-II-Satz beziehen darf. Wenn er nun f\u00fcr die kommenden 15 Jahre bis zum Erreichen seines Verrentungsalters weiterhin arbeitslos bleibt und sein Verm\u00f6gen moralisch vorbildlich f\u00fcr die Altersvorsorge reserviert, dann hat er f\u00fcr den Rest seines Lebens Monat f\u00fcr Monat genau 700 \u20ac zur Verf\u00fcgung \u2013 15 Jahre lang finanziert \u00fcber Hartz-IV und weitere 16 Jahre aus seinem eigenen Verm\u00f6gen.<\/p>\n<p>Er hat aber wesentlich attraktivere Alternativen, von denen eine darin besteht, dass er monatlich einen Teil seines Schonverm\u00f6gens mitsamt Zinsen auf den jeweiligen Rest des Verm\u00f6gens so in den Konsum leitet, dass genau zum Zeitpunkt seiner Verrentung kein Verm\u00f6gen mehr \u00fcbrig ist. Wenn wir nun wiederum einen Zinssatz von drei Prozent zugrunde legen, dann bringt ihm diese Alternative f\u00fcr die Zeit vor der Verrentung ein monatliches Zusatzeinkommen von nicht weniger als 532 \u20ac, womit ihm bei dieser Strategie 700 \u20ac ALG-II plus 532 \u20ac Verm\u00f6genseinkommen, also insgesamt immerhin 1232 \u20ac Nettoeinkommen monatlich zur Verf\u00fcgung stehen. Zwar wird er mit 65 mittellos dastehen, aber die 700 \u20ac, die ihm als Verm\u00f6genseinkommen dann fehlen, werden ihm gerade wegen seiner Mittellosigkeit ersetzt durch Sozialgeld in H\u00f6he von ebenfalls 700 \u20ac.<\/p>\n<p>Halten wir fest: Die Behauptung, der Staat k\u00f6nne nachhaltiger wirtschaften, wenn er den ALG-II-Empf\u00e4ngern ein Schonverm\u00f6gen zugesteht, h\u00e4ngt am seidenen Faden. Sie setzt n\u00e4mlich voraus, dass diese Personen nicht so schlau sind um herauszufinden, dass sie ihr Gegenwartseinkommen ausweiten k\u00f6nnen, ohne dass ihr Alterseinkommen auch nur um einen Cent sinkt. Finanzieren muss das Alterseinkommen dann allerdings allein der Staat. Zwingt der Staat den Arbeitslosen indes, sein Verm\u00f6gen w\u00e4hrend einer Phase der Arbeitslosigkeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts einzusetzen und wird dieses Verm\u00f6gen auf diesem Wege verbraucht, so muss der Staat ebenfalls zur Finanzierung des Alterseinkommens einspringen. In jedem Falle ist es also der Staat, welcher das Alterseinkommen finanzieren muss. Diesem Problem kann er nur durch Ma\u00dfnahmen entkommen, die in der \u00d6ffentlichkeit auf breite Ablehnung sto\u00dfen d\u00fcrften. Zwei Optionen w\u00e4ren denkbar:<\/p>\n<p>Die erste Option besteht darin, dass der Staat ALG-II nur unter der Bedingung zahlt, dass sich der Betroffene \u2013 etwa bei einer Lebensversicherung \u2013 eine Leibrente von genau 700 \u20ac ab dem 65. Lebensjahr kauft, die er aktuarisch fair kalkuliert genau mit seinem Schonverm\u00f6gen von 78.512 \u20ac bezahlen kann. Die zweite Option besteht darin, dass der Arbeitslose sein Verm\u00f6gen der Gesetzlichen Rentenversicherung \u00fcbertragen muss, will er ALG-II beziehen. Diese zahlt ihm im Gegenzug eine Rente von 700 \u20ac pro Monat ab dem 65. Lebensjahr, so dass er nicht mehr von Sozialgeld abh\u00e4ngig sein wird. W\u00fcrde diese Option vom hessischen Ministerpr\u00e4sidenten \u00f6ffentlich erwogen, so w\u00e4re das n\u00e4chste Plasberg-Will-Thema inklusive der damit verbundenen Emp\u00f6rungsrituale wohl gesichert. Tats\u00e4chlich unterscheidet sich die zweite Option von der ersten f\u00fcr den betroffenen Arbeitslosen aber in keiner Weise, denn beide laufen gleicherma\u00dfen darauf hinaus, den Arbeitslosen am fr\u00fchzeitigen Verbrauch seines Schonverm\u00f6gens zu hindern. Damit simulieren sie lediglich das Verhalten des \u201emoralischen\u201c ALG-II-Empf\u00e4ngers, welcher sein Verm\u00f6gen bewusst nicht aufzehrt, damit er im Rentenalter unabh\u00e4ngig von staatlichen Transfers \u00fcber ein Alterseinkommen verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Aber sei es, wie es ist, man wird solche Optionen mit ziemlicher Sicherheit nicht ernsthaft in Erw\u00e4gung ziehen. Wenn das aber so ist, dann k\u00f6nnen wir den Rest der Geschichte drehen und wenden, wie wir m\u00f6gen, und kommen doch nicht um die Erkenntnis herum, dass die Ber\u00fccksichtigung eines Schonverm\u00f6gens mit Blick auf die Sicherung eines von Sozialtransfers unabh\u00e4ngigen Alterseinkommens sinnlos ist. K\u00f6nnte sie dann aber aus anderen Gr\u00fcnden sinnvoll sein? Ein Grund w\u00e4re der Folgende: Sollte ein Arbeitsloser mit einer l\u00e4ngeren Arbeitslosigkeit rechnen, so wird sein ALG-II so lange gek\u00fcrzt, wie sein Verm\u00f6gen noch nicht vollst\u00e4ndig aufgebraucht ist, sofern es kein Schonverm\u00f6gen gibt. Er kann daher den Barwert seines Lebenszeitkonsums erh\u00f6hen, indem er sein Verm\u00f6gen m\u00f6glichst schnell verbraucht. Im Extremfall gibt er alles f\u00fcr eine Weltreise aus und hat anschlie\u00dfend den vollen Anspruch auf ALG-II. Diesen Anreiz hat er bei Gew\u00e4hrung eines Schonverm\u00f6gens nicht. Mithin ver\u00e4ndert die Ber\u00fccksichtigung des gesamten Verm\u00f6gens bei der Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung den Zeitpfad des Konsums eines Arbeitslosen, was wohlfahrts\u00f6konomisch relevant ist. Fiskalisch allerdings d\u00fcrfte der Verzicht auf ein Schonverm\u00f6gen zugunsten des Staates auslaufen. Richtig ist zwar, dass dieser Verzicht einen Anreiz zum unmittelbaren Verbrauch des Verm\u00f6gens ausl\u00f6st, sofern er dieses Verm\u00f6gen in voller H\u00f6he bei der Ermittlung der Bed\u00fcrftigkeit ber\u00fccksichtigt, was in der Folge den Anspruch auf volle ALG-Zahlung nach sich zieht. L\u00e4sst der Staat aber ein gewisses Schonverm\u00f6gen unber\u00fccksichtigt, so verpflichtet der Staat sich gleich zur vollen ALG-II-Zahlung. Da sicher nicht alle Arbeitslosen ihr Verm\u00f6gen mit dem Ziel des vollen ALG-II-Anspruchs mutwillig auf einen Schlag verprassen werden, wird sich der Staat durch den Verzicht auf Schonverm\u00f6gen im Zweifel besser stellen; im Extremfall wird die Sache fiskalisch neutral ausgehen.<\/p>\n<p>Ein weiterer Grund zur Freistellung des Schonverm\u00f6gens ist ein moralischer, der daran ankn\u00fcpft, dass es mit empfindlichen pers\u00f6nlichen H\u00e4rten verbunden sein kann, wenn ein Arbeitsloser gezwungen ist, sein Verm\u00f6gen entgegen seiner Lebensplanung f\u00fcr den laufenden Lebensunterhalt verbrauchen zu m\u00fcssen. Das ist zweifellos wahr, und gerade deshalb soll hier keine Empfehlung \u00fcber die (H\u00f6he der) Ber\u00fccksichtigung des Verm\u00f6gens von Arbeitslosen bei der Bed\u00fcrftigkeitspr\u00fcfung ausgesprochen werden. Es soll lediglich angeregt werden, diese Entscheidung sorgf\u00e4ltig zu durchdenken, und zwar auch und gerade wegen ihres engen Bezugs zu Fragen der Gerechtigkeit und der Zumutung pers\u00f6nlicher H\u00e4rten. Und in diesem Sinne sei abschlie\u00dfend noch einmal daran erinnert, dass das ALG-II nach dem ausdr\u00fccklichen Willen des Gesetzgebers erstens allein der Sicherung eines bestimmten Mindesteinkommens dient und dass es zweitens im Sinne des Subsidiarit\u00e4tsprinzips nur dann gew\u00e4hrt werden soll, wenn die betreffenden Personen aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, das sozio-kulturelle Existenzminimum zu erwirtschaften.<\/p>\n<p>Es ist nat\u00fcrlich Sache der Politik, eine Wertentscheidung dar\u00fcber zu treffen, ob man mit dem ALG-II \u00fcber die materielle Existenzsicherung hinaus auch zum Erhalt des Verm\u00f6gens solcher Arbeitsloser beitragen will, die ihren Lebensunterhalt \u2013 zumindest teilweise \u2013 auch selbst bestreiten k\u00f6nnten. Dann aber sollte man sich eingestehen, dass man damit dem ALG-II einen weiteren Zweck hinzugef\u00fcgt hat; und dann w\u00e4re es auch ehrlich zu sagen, dass daf\u00fcr jemand bezahlen muss. So kann die Ber\u00fccksichtigung eines Schonverm\u00f6gens durchaus dazu f\u00fchren, dass ein ALG-II-Empf\u00e4nger sowohl \u00fcber ein h\u00f6heres Einkommen als auch \u00fcber ein h\u00f6heres Verm\u00f6gen verf\u00fcgt als viele von denen, die erwerbst\u00e4tig sind und zum Zwecke der Sicherung des Einkommens und Verm\u00f6gens dieses ALG-II-Empf\u00e4ngers Steuern zahlen m\u00fcssen. Das ist gar nicht so abwegig, wenn man einmal eine ALG-II-beziehende vierk\u00f6pfige Familie, die \u00fcber ein gewisses Verm\u00f6gen verf\u00fcgt, vergleicht mit einer verm\u00f6genslosen vierk\u00f6pfigen Familie, die allein von einem Facharbeitergehalt leben muss. Ob der Ministerpr\u00e4sident von Nordrhein-Westfalen daran dachte, als er j\u00fcngst in einem FAZ Interview (FAZ, 7.01.10) beklagte, dass die derzeitigen Hartz-IV-Regeln das Leistungsprinzip als einem der tragenden Ordnungsprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft mit F\u00fc\u00dfen trete, darf allerdings bezweifelt werden.<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was haben Sex und Hartz gemeinsam? Richtig: Sex sells und Hartz auch! 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