{"id":25491,"date":"2019-07-14T00:01:37","date_gmt":"2019-07-13T23:01:37","guid":{"rendered":"http:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=25491"},"modified":"2019-07-14T05:48:35","modified_gmt":"2019-07-14T04:48:35","slug":"die-europaeische-handelspolitik-im-wandel-aktuelle-entwicklungen-und-reformansaetze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/wirtschaftlichefreiheit.de\/wordpress\/?p=25491","title":{"rendered":"Die europ\u00e4ische Handelspolitik im Wandel <br\/><font size=3; color=grey>Aktuelle Entwicklungen und Reformans\u00e4tze<\/font>"},"content":{"rendered":"<p>Der handelspolitische Ansatz der Europ\u00e4ischen Union hat sich \u00fcber die letzten Jahre gewandelt und spiegelt die sich ver\u00e4ndernden globalen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. Die Europ\u00e4ische Kommission k\u00fcndigte 2015 eine neue handelspolitische Strategie an, die durch vier Merkmale gekennzeichnet ist, und seitdem die europ\u00e4ische Handelspolitik bestimmt (Europ\u00e4ische Kommission, 2015):<\/p>\n<p><strong>1.<\/strong> Die EU verfolgt weiterhin einen multilateralen handelspolitischen Ansatz, jedoch wird dieser verst\u00e4rkt durch eine bilaterale handelspolitische Agenda erg\u00e4nzt.<\/p>\n<p><strong>2.<\/strong> Die Transparenz in den Verhandlungen zu Handels- und Investitionsabkommen wird erh\u00f6ht und ein verst\u00e4rkter Dialog \u00fcber handelspolitische Themen mit der Zivilgesellschaft angestrebt.<\/p>\n<p><strong>3. <\/strong>Die EU beabsichtigt, die Wirksamkeit ihrer Handelspolitik durch eine inhaltliche Ausweitung ihrer Abkommen zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p><strong>4. <\/strong>Handelsabkommen sind zunehmend mit politischen Abkommen verkn\u00fcpft. Hierdurch soll eine breitere politische Agenda durch die Handelspolitik unterst\u00fctzt werden, um so eine integrierte EU-Au\u00dfenpolitik zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bereits seit mehreren Jahren ist ein Politikwechsel hin zu einer bilateralen EU-Handelspolitik zu beobachten. Dies spiegelt die Schwierigkeiten wider, in der sich die multilateralen Verhandlungen zur Handelsliberalisierung im Rahmen der WTO befinden. Die EU verfolgt daher in der Handelspolitik einen zweifachen Ansatz. Es wird zwar weiterhin betont, dass sich die europ\u00e4ische Handelspolitik dem multilateralen Ansatz der WTO verpflichtet f\u00fchlt. Allerdings werden zunehmend auch bilaterale Handelsabkommen unterzeichnet. Diese Neuausrichtung der handelspolitischen Sto\u00dfrichtung hat in den letzten Jahren zu einer Vielzahl neuer Handelsabkommen gef\u00fchrt, die die EU im Rahmen bilateraler Verhandlungen abgeschlossen hat. W\u00e4hrend viele dieser Abkommen mit <strong>Entwicklungsl\u00e4ndern<\/strong> geschlossen wurden (in der Mehrzahl mit L\u00e4ndern aus Afrika s\u00fcdlich der Sahara), hat die EU auch einige wichtige Abkommen mit bedeutenden Volkswirtschaften, wie Kanada, S\u00fcdkorea und Japan, unterzeichnet.<\/p>\n<p>Des Weiteren reagierte die EU mit einem vertieften <strong>zivilgesellschaftlichen Dialog<\/strong> auf die verst\u00e4rkte Kritik der \u00d6ffentlichkeit an der europ\u00e4ischen Handelspolitik. \u00d6ffentliche Kritik gegen die Handelspolitik der EU wurde insbesondere im Verlauf der Verhandlungen \u00fcber ein <strong>umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen<\/strong> (<em>Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA<\/em>) mit Kanada und den Verhandlungen zu einer <strong>Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft<\/strong> (<em>Transatlantic Trade and Investment Partnership<\/em>, <em>TTIP<\/em>) laut. Das grunds\u00e4tzliche Problem, wonach eine Fokussierung auf nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse bei den Verhandlungen zu neuen Handelsvertr\u00e4gen zunehmend eine Aufgabe nationaler Regulierung erfordert, war im Rahmen der CETA und TTIP Verhandlungen besonders ausgepr\u00e4gt. Grund f\u00fcr die Fokussierung auf nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse ist, dass die Z\u00f6lle zwischen den Industrienationen f\u00fcr viele nicht-landwirtschaftliche Produkte bereits sehr niedrig sind und eine weitere Liberalisierung des Handels oft nur durch den Abbau <strong>nicht-tarif\u00e4rer Handelshemmnisse<\/strong> erreicht werden kann.<\/p>\n<p>Das Problem, wie nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse in Form nationaler Regulierung international angeglichen werden k\u00f6nnen, wird auch in Zukunft in der Verhandlung von Handelsabkommen eine wichtige Rolle spielen. Hierbei stehen die Fragen im Mittelpunkt, welche nationalen Regulierungen als verzichtbare nicht-tarif\u00e4re Handelshemmnisse angesehen werden k\u00f6nnen und welche ein legitimer Ausdruck eines souver\u00e4nen nationalen Interesses sind. In den europ\u00e4ischen Demokratien ist diese Frage nur im gesellschaftlichen Diskurs zu beantworten. Die EU versucht daher auf den Widerstand gro\u00dfer Teile der Gesellschaft gegen eine tiefere Handelsintegration zu reagieren, indem die Verhandlungen \u00fcber Handelsabkommen transparenter gestaltet werden und der Dialog mit der Zivilgesellschaft vertieft wird. Zu den Mitteln, mit denen die EU versucht, die Transparenz ihrer Handelspolitik zu erh\u00f6hen, geh\u00f6ren beispielsweise eine <em>Ex-Ante-<\/em>Folgenabsch\u00e4tzung und eine <em>Ex-Post-<\/em>Bewertung aller handelspolitischer Ma\u00dfnahmen, \u00f6ffentliche Konsultationen im Zuge der Verhandlungen, sowie die Ver\u00f6ffentlichung detaillierter Informationen zu laufenden Verhandlungsrunden.<\/p>\n<p>Ein weiteres Ziel der Neuausrichtung der europ\u00e4ischen Handelspolitik ist es, die Wirksamkeit handelspolitischer Ma\u00dfnahmen zu erh\u00f6hen. Dieses Ziel soll insbesondere durch eine Ausweitung des inhaltlichen Umfangs von Handelsabkommen und durch die Anpassung an neue Entwicklungen in der Weltwirtschaft erreicht werden. Diese betreffen beispielsweise die Zunahme der internationalen Fragmentierung der Produktion in Form globaler Wertsch\u00f6pfungsketten.<\/p>\n<p>Der internationale Handel ist durch eine ansteigende internationale Arbeitsteilung gepr\u00e4gt, in dem Produktionsprozesse in bedeutendem Umfang importierte Vorleistungen verwenden. W\u00e4hrend die G\u00fcterproduktion in der Vergangenheit vielfach in einem einzigen Land erfolgte, \u00fcberschreiten Produkte in modernen Produktionsprozessen oft mehrmals nationale Grenzen, bevor letztlich das Endprodukt entsteht. Der moderne internationale Handel besteht daher in zunehmendem Umfang aus dem Handel mit Zwischenprodukten und einem abnehmenden Teil aus dem Handel mit Endprodukten. Dies hat bedeutende Konsequenzen f\u00fcr die internationale Handelspolitik, beispielsweise, hinsichtlich sogenannter <strong>Ursprungsregeln<\/strong>. Diese Regeln legen fest, in welchem Umfang die Wertsch\u00f6pfung eines Produkts innerhalb eines Lands erfolgt sein muss, um diesem Produkt eine pr\u00e4ferenzielle Behandlung im Rahmen eines Handelsabkommens zukommen zu lassen. Des Weiteren sind die Effekte einer handelspolitischen Ma\u00dfnahme zunehmend schwieriger zu identifizieren, da Z\u00f6lle in besonderem Ma\u00dfe die Produzenten von Zwischenprodukten treffen. Zu diesen Zwischenprodukten im Wertsch\u00f6pfungsprozess z\u00e4hlen nicht nur Zulieferer handelbarer G\u00fcter, wie die physischer Bauteile, sondern auch in bedeutendem Umfang Dienstleistungen innerhalb der Wertsch\u00f6pfungskette, wie beispielsweise Forschung und Entwicklung, Vertrieb und <em>After-Sales-Services<\/em>.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus versucht die EU, <strong>politische Vereinbarungen<\/strong> in ihre Handelsabkommen mitaufzunehmen. Hierzu geh\u00f6ren beispielsweise Bestimmungen zum Schutz der Menschen- und Arbeitnehmerrechte, zur Korruptionsbek\u00e4mpfung und zum Umweltschutz. Die EU betrachtet Handelsabkommen daher zunehmend als Mittel zur Erreichung breiterer politischer Ziele, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem Handel von G\u00fctern und Dienstleistungen stehen. Diese Agenda wird sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene verfolgt. Auf multilateraler Ebene ist die EU an der Arbeit des WTO-Ausschusses f\u00fcr Handel und Umwelt beteiligt, der eingerichtet wurde, um Auswirkungen des internationalen Handels auf Umweltthemen zu untersuchen und Empfehlungen zu unterbreiten, die zu einer Verbesserung der WTO-Regeln im Hinblick auf den Umweltschutz f\u00fchren. Auf bilateraler Ebene hat die EU politische Bestimmungen in viele ihrer neuen Handelsabkommen mit aufgenommen, beispielsweise in die Vertr\u00e4ge mit der Ukraine, Georgien und Moldawien.<\/p>\n<p><strong>Vorschl\u00e4ge der EU zur Reform der Welthandelsorganisation<\/strong><\/p>\n<p>Multilaterale Handelsliberalisierungen im Rahmen der Verhandlungen der WTO sind sp\u00e4testens seit Beginn der Doha-Entwicklungsrunde 2001 ins Stocken geraten. Seit mehreren Jahren sind keine wesentlichen Fortschritte bei der multilateralen Liberalisierung des Handels erzielt worden. Angesichts der damit einhergehenden Entwicklung in vielen L\u00e4ndern einschlie\u00dflich derer der EU, sich st\u00e4rker der bilateralen Handelsliberalisierung zuzuwenden, besteht seit Jahren eine anhaltende Debatte \u00fcber die Reform der WTO. Diese Diskussionen haben seit einiger Zeit wieder an Fahrt aufgenommen, was auch als direkte Reaktion auf die ablehnende Haltung des US-Pr\u00e4sidenten Donald Trump gegen\u00fcber der WTO betrachtet werden kann. Die von der US-Regierung ergriffenen Ma\u00dfnahmen, insbesondere die Blockade einer Neubesetzung eines WTO-Streitschlichtungsrichters, der den <strong>WTO-Streitbeilegungsmechanismus<\/strong> l\u00e4hmen k\u00f6nnte, gef\u00e4hrden das Funktionieren der WTO. Dar\u00fcber hinaus gef\u00e4hrden einseitige politische Ma\u00dfnahmen der Trump-Administration, wie die Erhebung von Z\u00f6llen, aber auch die von vielen Volkswirtschaften ergriffenen Gegenma\u00dfnahmen das Regelsystem der WTO.<\/p>\n<p>Die EU hat im Zuge dieser Diskussion Vorschl\u00e4ge zur Reform der WTO unterbreitet (Europ\u00e4ische Kommission, 2018). Diese betreffen insbesondere drei Bereiche:<\/p>\n<p><strong>1. <\/strong><strong>Geistige Eigentumsrechte<\/strong> sollen durch reformierte WTO Regeln deutlich gest\u00e4rkt werden. Diese Forderung zielt haupts\u00e4chlich auf Bedenken hinsichtlich der chinesischen Handelspolitik ab, die im Hinblick auf geistige Eigentumsrechte immer noch problematisch ist.<\/p>\n<p><strong>2. <\/strong>Die EU fordert \u2013 auch in Bezug auf chinesische Praktiken \u2013 eine \u00dcberarbeitung der WTO-Regeln f\u00fcr Subventionen und staatseigene Unternehmen. Die Rechtsgrundlage f\u00fcr Ma\u00dfnahmen gegen Subventionen im Regelwerk der WTO ist das \u00dcbereinkommen \u00fcber Subventionen und Ausgleichsma\u00dfnahmen (<em>Agreement on Subsidies and Countervailing Measures<\/em>, <em>SCM<\/em>). Diese Vereinbarungen verpflichteten die Mitgliedsstaaten zwar die WTO \u00fcber staatliche Subventionen zu benachrichtigen, dies wurde in der Vergangenheit aber nicht immer umgesetzt. Der Vorschlag der EU fordert daher dieses Benachrichtigungssystem zu reformieren, um dessen Einhaltung zu verbessern.<\/p>\n<p><strong>3. <\/strong>Die EU schl\u00e4gt vor, die WTO im Hinblick auf neue Handelsformen, wie den digitalen Handel, zu reformieren. Der digitale Handel kann, beispielsweise, die digitale Infrastruktur betreffen, digitale Dienstleistungen, den Handel digitaler Produkte &#8211; wie Software oder andere digitale Inhalte &#8211; oder den Handel von Produkten mit Hilfe digitaler Mittel.<\/p>\n<p><strong>Vorschl\u00e4ge der EU zur Reform internationaler Investitionsschiedsgerichte<\/strong><\/p>\n<p><strong>Ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen<\/strong> werden vielfach innerhalb der Bestimmungen internationaler Investitionsschutzabkommen get\u00e4tigt. Sie beinhalten Bestimmungen und Regelungen, unter denen es Investoren m\u00f6glich ist ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen zu t\u00e4tigen. So sch\u00fctzen sie beispielsweise ausl\u00e4ndische Investoren vor entsch\u00e4digungsloser Enteignung und diskriminierender Behandlung durch den Staat. Internationale Investitionsschutzabkommen sind zumeist eigenst\u00e4ndige Abkommen, werden jedoch in j\u00fcngster Zeit vermehrt in Handelsabkommen integriert. Seit die Bundesrepublik Deutschland und Pakistan 1959 das weltweit erste Investitionsschutzabkommen unterzeichneten traten bis zum Jahre 2018 ca. 2600 solcher Abkommen in Kraft. Abbildung 1 illustriert f\u00fcr den Zeitraum 1957 bis 2018 die Entwicklung der j\u00e4hrlich unterzeichneten und neu in Kraft getretenen Investitionsschutzabkommen. \u00c4hnlich wie im Falle von Handelsabkommen l\u00e4sst sich mit Beginn der 1990er Jahre ein starker Anstieg in der Anzahl der neuen Investitionsschutzvertr\u00e4ge beobachten. Dieser Trend ist jedoch bereits seit Mitte der 1990er Jahre r\u00fcckl\u00e4ufig. Insbesondere seit 2010 wurden zunehmend weniger neue Vertr\u00e4ge unterzeichnet und in Kraft gesetzt.<\/p>\n<p>Ein wesentlicher Teil der Vereinbarungen zum Investitionsschutz betrifft Bestimmungen \u00fcber sogenannte <strong>Investitionsschiedsgerichte<\/strong>, bzw. Schiedsgerichtsverfahren f\u00fcr internationale Investitionsstreitigkeiten zwischen einem Investor und einem Staat. In vielen F\u00e4llen wird hierf\u00fcr ein Schiedsgericht bestehend aus einem Streitschlichter des Heimatlandes des Investors, einem Streitschlichter des Gastlandes der Investition und einem Vorsitzenden aus einem nicht am Streitfall beteiligten Drittland herangezogen. In den letzten Jahren haben diese Regeln starke Kritik hervorgerufen, die sich zumeist an der vermeintlichen Untergrabung nationaler Regulierung durch Investitionsschiedsgerichte entz\u00fcndet. Die in internationalen Investitionsschutzabkommen festgelegten Regeln, die Regierungen verpflichten bestimmte Standards f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investitionen anzuwenden, beschr\u00e4nken die F\u00e4higkeit von Regierungen Fragen, die im Zusammenhang mit ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen stehen, frei zu regulieren. Solche investitionsrelevanten Fragen betreffen oft sensible Themen, wie den Umweltschutz oder bestehende Gesundheitsstandards. Weiterhin haben sehr hohe Entsch\u00e4digungssummen, die ausl\u00e4ndischen Investoren in den letzten Jahren durch Schiedsgerichte zugesprochen wurden, die Legitimation internationaler Investitionsschiedsgerichte untergraben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><a href=\"\/wordpress\/bilder\/fw.png\"><img decoding=\"async\" class=\"centered\" title=\"claschabb1\" src=\"\/wordpress\/bilder\/fw.png\" alt=\"claschabb1\" width=\"400\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><small>&#8211; zum Vergr\u00f6\u00dfern bitte auf die Grafik klicken &#8211; <\/small><\/p>\n<p>Eine Reform der bestehenden Regeln zu internationalen Investitionsschiedsgerichten hat Angesicht dieser Kritik F\u00fcrsprecher gewonnen. So m\u00f6chte beispielsweise die EU mit einer Initiative zu einem <strong>multilateralen Investitionsgericht<\/strong> (englisch <em>Multilateral Investment Court<\/em>, <em>MIC<\/em>) den Bedenken hinsichtlich internationaler Investitionsschiedsgerichte begegnen (Europ\u00e4ische Kommission, 2017). Die Europ\u00e4ische Kommission k\u00fcndigte daher bereits im Jahre 2016 ihren Plan an, ein multilaterales Investitionsschiedsgericht als Alternative zum derzeitigen, haupts\u00e4chlich bilateral gepr\u00e4gten Ansatz einzurichten. W\u00e4hrend die Details zu vielen Aspekten des Vorschlags noch unklar sind und noch keine verbindlichen Entscheidungen getroffen wurden, k\u00f6nnen dennoch \u2013 basierend auf diesem Vorschlag \u2013 mehrere Merkmale eines k\u00fcnftigen multilateralen Investitionsgerichtshofs skizziert werden.<\/p>\n<p>Gegenw\u00e4rtig bestehen die meisten Investitionsschutzabkommen, die ein internationales Investitionsschiedsgericht vorsehen, zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und Drittl\u00e4ndern. Mit dem <strong>Vertrag von Lissabon<\/strong>, der 2009 in Kraft trat, ist jedoch die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die internationale Investitionspolitik von den Mitgliedstaaten auf die EU \u00fcbergegangen, bestehende Investitionsabkommen blieben aber weiterhin in Kraft. Hierdurch werden Investitionsstreitigkeiten basierend auf bestehenden Vertr\u00e4gen von den EU-Mitgliedsstaaten weiterhin selbst gef\u00fchrt. Durch eine Reform der Investitionsgerichtsbarkeit k\u00f6nnten auch diese individuellen Verfahren im Rahmen eines gemeinsamen europ\u00e4ischen Investitionsgerichts geregelt werden. Eng hiermit verbunden ist die Tatsache, dass sich zwar im internationalen Handel ein multilaterales System im Rahmen der WTO etabliert hat, jedoch kein vergleichbarer multilateraler Rahmen im Bereich der ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen besteht. Mit dem multilateralen Investitionsgericht will die EU eine solche multilaterale Einrichtung schaffen, die letztendlich global zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten herangezogen werden kann.<\/p>\n<p>Ein weiterer Unterschied zum derzeitigen <strong><em>Ad-hoc-<\/em>System<\/strong> w\u00e4re der permanente Charakter des Systems. Derzeit werden Schiedsgerichte zumeist nur zur Entscheidung \u00fcber einen einzelnen Fall gebildet, bzw. die von den Streitparteien ernannten Streitschlichter werden nur f\u00fcr diesen einen Fall ernannt. Im Gegensatz hierzu w\u00fcrde ein multilaterales Investitionsgericht aus einem st\u00e4ndigen Pool von Streitschlichtern bestehen. Dar\u00fcber hinaus ist die Initiative zu einem multilateralen Investitionsgericht Teil der Bem\u00fchungen der EU die Transparenz in ihrer Handels- und Investitionspolitik zu erh\u00f6hen. Neue Regeln f\u00fcr das Berufungsverfahren von Streitschlichtern und die Beteiligung von Parteien die nicht direkt vom Verfahren betroffen sind (<em>amicus curiae<\/em>), wie beispielsweise Nichtregierungsorganisationen, sollen die Transparenz der Schiedsgerichtsverfahren erh\u00f6hen. Entscheidend f\u00fcr die Zukunft des Vorschlags wird es sein, ob es der EU gelingt, gen\u00fcgend Drittl\u00e4nder von ihrer Initiative zu \u00fcberzeugen. Derzeit ist Kanada das einzige andere bedeutende Industrieland, das Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Initiative signalisiert hat.<\/p>\n<h4>Zusammenfassung und Fazit<\/h4>\n<p>Aktuelle politische und wirtschaftliche Entwicklungen stellen bestehende Formen handelspolitischer Integration vor neue Herausforderungen. Sich wandelnde wirtschaftliche Rahmenbedingungen erfordern das Bestreiten neuer Wege in der internationalen Handelspolitik. In den voranstehenden Abschnitten wurden die Herausforderungen anhand der europ\u00e4ischen Handelspolitik beschrieben und aktuelle Reformvorschl\u00e4ge diskutiert. Viele der genannten Reformvorschl\u00e4ge beinhalten notwendige Schritte zur Verbesserung bestehender Regeln. Dies gilt insbesondere mit Hinblick auf die Reform der WTO, aber auch im Bereich der Transparenz und Akzeptanz von internationalen Investitionsschiedsgerichten. Der Erfolg dieser Reformen wird letztlich gemeinsame L\u00f6sungen erfordern, die alle beteiligten Parteien, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsl\u00e4nder, auf Augenh\u00f6he an einen Tisch bringen. Es bleibt allerdings fraglich, ob in der bestehenden politischen Situation, in der in vielen Staaten nationalistische Politik an Zuspruch gewinnt, eine Modernisierung des internationalen Handelssystems \u00fcberhaupt politisch gewollt ist.<\/p>\n<h4>Literatur<\/h4>\n<p>Europ\u00e4ische Kommission, WTO Modernization, Concept Paper, 2018, Online im Internet: URL: <a href=\"http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2018\/september\/tradoc_157331.pdf\">http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2018\/september\/tradoc_157331.pdf<\/a> (Abrufdatum 27.04.2019)<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Kommission, Fact Sheet: Multilateral Investment Court, 2017, Online im Internet: URL: <a href=\"http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2017\/september\/tradoc_156042.pdf\">http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2017\/september\/tradoc_156042.pdf<\/a> (Abrufdatum 27.04.2019)<\/p>\n<p>Europ\u00e4ische Kommission, Trade for all: Towards a more responsible trade and investment policy, 2015, Online im Internet: URL: <a href=\"http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2015\/october\/tradoc_153846.pdf\">http:\/\/trade.ec.europa.eu\/doclib\/docs\/2015\/october\/tradoc_153846.pdf<\/a> (Abrufdatum 27.04.2019)<\/p>\n<!-- AddThis Advanced Settings generic via filter on the_content --><!-- AddThis Share Buttons generic via filter on the_content --><!-- AddThis Related Posts generic via filter on the_content -->","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der handelspolitische Ansatz der Europ\u00e4ischen Union hat sich \u00fcber die letzten Jahre gewandelt und spiegelt die sich ver\u00e4ndernden globalen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wider. 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